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Heike Sylvia Winzent

24.04.2024 Sitzungen 17/24

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/866. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/866 in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/866 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes Drucksache 17/866 durchgeführt werden. Nach § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Absatz 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird. Ich eröffne die Aussprache. - Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Somit kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/866 in Zweiter und letzter Lesung. Wir für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/866 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 5: Erste und Zweite Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten 32. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz) (Drucksache 17/899) Die Fraktionen haben mich ermächtigt, das Gesetz zu begründen.

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