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Reinhold Jost

24.04.2024 Sitzungen 17/24

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 haben die Länder die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für wesentliche Teile des Wohnungswesens, vor allem für das Recht der sozialen Wohnraumförderung, erhalten. Von dieser soll durch den vorliegenden Gesetzentwurf Gebrauch gemacht werden. Das Saarländische Wohnraumförderungsgesetz soll künftig die Grundlage für die soziale Wohnraumförderung im Saarland bilden. Wir haben dabei eine besondere Situation auf dem Wohnungsmarkt, die man sich mit Blick auf aktuelle, aber auch zurückliegende Diskussionen bezüglich des Bedarfs und der tatsächlichen Situation immer wieder vor Augen führen muss. Das Wohneigentum ist dominant und prägt den saarländischen Wohnungsmarkt. Nirgendwo in Deutschland leben mehr Menschen im Wohneigentum als im Saarland, knapp zwei Drittel der Haushalte. Gleichzeitig mangelt es beim Mietwohnraum an qualitativem, bezahlbarem Wohnraum. Sowohl im Eigentums- als auch im Mietwohnraumbereich sind überdurchschnittlich viele Gebäude sanierungsbedürftig. Es gibt auch einen großen Anteil an Leerständen und Umbausituationen, die viel zu wenig genutzt werden. Dazu kommen Situationen, die uns von anderen Regionen in Deutschland deutlich unterscheiden. Das ist beispielsweise die Bereitschaft, durch und mit Genossenschaften oder Stiftungen Vermögen gegebenenfalls in Liegenschaften anzulegen; das ist im Saarland deutlich unterrepräsentiert. (Vizepräsidentin Heib übernimmt den Vor- sitz.) Mit dem Gesetz soll diesen landesspezifischen Anforderungen an die Wohnraumförderung endlich Rechnung getragen werden. Ich bin dankbar, dass das auch von der Mehrheitsfraktion so gesehen wird. (Beifall von der SPD.) Zu den Kernpunkten des Gesetzentwurfes. Gegenüber dem derzeit geltenden Bundesrecht wird die Regelungsdichte erheblich verringert. Wir wollen einfacher und schneller werden. Überholte beziehungsweise nicht benötigte Regelungen sollen abgebaut und durch zeitgemäße Regelungen ersetzt werden, zum Beispiel in der Frage, wann ein Haushalt vorliegt. Ziele, Fördergegenstände und Regeln zur Sicherung der Zweckbindung werden hinreichend bestimmt formuliert. Gleichzeitig bleibt Raum für die Ausgestaltung der Förderbestimmungen. Die Förderung soll anders als bisher im Mietwohnungsbereich auch Wohngemeinschaften und besonderen Wohnformen zugutekommen. Ich nenne noch einmal den Annex zum Thema genossenschaftliches Bauen, aber auch Mehrgenerationen und Gruppen, die sich eventuell dafür interessieren. Ich bin insbesondere Herrn Minister Barke für den Input dankbar. Es ist ein Thema, das Sie schon seit vielen Jahren umgetrieben hat. Ich bin der festen Überzeugung, zusammen mit der Landesbauordnung und den geänderten Richtlinien der Vergangenheit sind wir dort einen großen Schritt weitergekommen. Deswegen ein herzliches Wort des Dankes für den Input und die konstruktive, kritische Begleitung an Sie und an Ihr Haus. Bei der Eigentumsförderung sollen künftig auch Einpersonenhaushalte Förderung in Anspruch nehmen können. Fast 40 Prozent aller Haushalte im Saarland sind Einpersonenhaushalte. Die Vorschriften zur Einkommensermittlung werden für einen möglichst unbürokratischen Verwaltungsvollzug vereinfacht. Die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Stellen außerhalb der Landesbehörden, insbesondere der Saarländischen Investitionskreditbank als der saarländischen Förderbank, sollen gestärkt werden. Die Basiseinkommensgrenzen beim Mietwohnungsbau werden entsprechend der Werte der dynamisierten Einkommensgrenzen in Rheinland-Pfalz angehoben. Gleichzeitig wird die Anpassung der Einkommensgrenzen dynamisiert und damit auch erleichtert. Dieses Landeswohnraumförderungsgesetz bildet den Rahmen für zielgerichtete Förderprogramme, die sich an aktuellen Bedarfen orientieren. Es stellt somit die Weichen dafür, die Wohnraumförderung im Saarland zu verbessern und die Zahl der Sozialwohnungen im Land zu erhöhen. Ich sage das nicht nur als frommen Wunsch; ich mache das auch mit einer kleinen Zwischenbilanz deutlich. Derzeit gibt es rund 750 gebundene Wohnungen und Wohneinheiten im Saarland. Aktuell befinden sich aufgrund der veränderten Förderkulisse und des Engagements meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch des engagierten Werbens durch die SIKB bei Investoren über 700 Wohneinheiten entweder in der Umsetzung, in der konkreten Planung oder in der zielgeführten Beratung. Ich bin der festen Überzeugung, wir sind auf dem richtigen Weg. Das gilt alleine für dieses Jahr. Die kommenden Jahre werden noch einen ganz entscheidenden Beitrag dazu liefern. Lieber Herr Minister von Weizsäcker, ich will das auch das studentische Wohnen betreffend mit einem ausdrücklichen Wort des Dankes verbinden. In den kommenden Monaten gehen deutlich mehr Gelder aus der Förderung in die konkreten Projekte als das, was wir in der Vergangenheit immer wieder mal hatten. Gelder, die uns der Bund zur Verfügung gestellt hatte, flossen wieder zurück an den Bund. Es wäre eine tolle Situation, nicht nur diesen Rahmen komplett auszunutzen, sondern gegebenenfalls auch zu schauen, wie wir zusätzlich noch andere Bedarfe abdecken können. Dafür sage ich Ihnen herzlichen Dank für Ihr Engagement, insbesondere beim studentischen Bauen, das wir an der Universität mit Hochdruck vorantreiben. Das zeigt Wirkung. (Beifall von der SPD.) In diesem Zusammenhang haben wir vor, sehr deutlich an anderen Stellschrauben zu drehen, nämlich parallel dazu bei der Landesbauordnungsnovelle, die sich in der internen Anhörung befindet. Bei dieser Novelle geht es ebenfalls darum, durch eine zukunftsgerichtete Landesbauordnung den Wohnungsbau anzukurbeln, bürokratische Hürden abzubauen, schneller und kostengünstiger zu werden, aber vor allen Dingen den Bestand zu aktivieren. Es gilt, mit Leerständen genauso wie mit Umnutzungen, mit experimentellem Bauen, aber auch mit dem einen oder anderen Unsinn aufzuhören, der dazu führt, dass die Investoren gehemmt oder abgeschreckt werden. Wir wollen eine der fortschrittlichsten Landesbauordnungen vorlegen. Ich bin sehr dankbar all denen gegenüber, die uns dabei begleiten: den Architekten- und Ingenieurkammern, der AGV Bau und den unteren Bauaufsichten genauso wie den Kolleginnen und Kollegen aus dem Wirtschaftsministerium. Wir liefern. Das gilt auch für den LEP. Es geht um die Wohnraumförderung, es geht um die Bauvorschriften und es geht um die Grundlagen unserer Landesplanung. Das alles sind Dinge, die wir ordentlich auf den Weg gebracht haben. (Beifall von der SPD.) Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz in Erster Lesung und um Überweisung an den zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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