Jonas Reiter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute legt die CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Wählbarkeit am Zweitwohnsitz bei Kommunalwahlen vor, und das im vollen Bewusstsein, dass er für die Kommunalwahl am 9. Juni erst einmal keine direkten Auswirkungen hat, denn die Listen sind natürlich alle aufgestellt und die Wahlausschüsse haben getagt. Ich werde allerdings gleich erläutern, warum heute trotzdem ein guter Tag ist, um darüber zu diskutieren und eine entsprechende Initiative zu starten. Ich will aber vorab kurz darauf eingehen, um was es uns bei diesem Vorschlag eigentlich geht. Mit einer Wählbarkeit am Zweitwohnsitz können neue Personengruppen für ein kommunales Mandat angesprochen werden. Aktuell - das ist hier bekannt - kann man nur am Erstwohnsitz in der jeweiligen Kommune für ein kommunales Mandat kandidieren. Wenn ich mir meine Generation im Nordsaarland anschaue, erkenne ich, dass es einige junge Menschen gibt, die ihre Heimatkommunen nach Abschluss der Schule verlassen und in Städte ziehen, in denen sie beispielsweise eine Ausbildung machen oder studieren. Diese jungen Menschen sind für die Kommunen - obwohl sie oft noch mehrere Tage in der Woche am Heimatort sind - meistens verloren, da sie entweder ihr kommunales Mandat abgeben müssten oder erst gar nicht antreten dürften. Ich hatte in einer Plenarsitzung im vergangenen Jahr von Manuel erzählt. Manuel stammt aus der Gemeinde Marpingen, studiert Psychologie an der Universität des Saarlandes und wohnt in einer WG in Saarbrücken. Da er nur von Montag bis Donnerstag Vorlesungen hat, ist er in der Zeit in der WG und über das verlängerte Wochenende oft zu Hause in Urexweiler in der Gemeinde Marpingen. Dort ist er aufgewachsen, spielt Fußball und seine ganzen Kumpels leben dort. Genau so jemanden bräuchte man auch (Abg. Reiter (CDU)) in der Kommunalpolitik. Er würde sich gerne im Ortsrat von Urexweiler engagieren. Dann hätte er aber um die 300 Euro Zweitwohnsitzsteuer im Jahr zu zahlen. Das macht er natürlich nicht. Wir haben im vergangenen Jahr im Innenausschuss schon darüber geredet. Ich kann berichten: Meine Liste mit Leuten, die davon profitieren würden, hat sich in der Zwischenzeit deutlich erweitert, und zwar parteiübergreifend. Wobei das eigentlich die falsche Formulierung ist, denn nicht die Leute, sondern ihr Ort und die Dorfgemeinschaft würden davon profitieren, wenn sie sich im Ortsrat engagieren könnten. Ich will heute beispielhaft Matthias aus der Gemeinde Oberthal, Lars aus Bierfeld und Paco aus Schwalbach nennen, der heute sogar hier ist. Wenn ich als Student über das Wochenende und in den Semesterferien überwiegend in meinem Heimatort bin und dort weiterhin enge soziale Beziehungen habe, warum sollte ich dann nicht im Ortsrat mitarbeiten dürfen? Parteien und Wählergruppen hätten nach unserem Vorschlag künftig die Verantwortung, im Vorfeld individuell zu bewerten, ob die Identifikation des möglichen Wahlbewerbers mit der Kommune des Wahlgebietes ausreichend gegeben ist. Es würde Transparenz gegenüber dem Wähler herrschen. Hier gibt es aus unserer Sicht also deutlich mehr Vorteile als Risiken. Warum kommt dieser Vorschlag jetzt? Wir sollten mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative nicht bis zur Kommunalwahl 2029 warten. Wenn wir nach dem Wahltermin im Juni dieses Jahres eine entsprechende Regelung in den Gesetzen implementieren würden, dann würden die kommunalen Mandatsträger beziehungsweise entsprechende Nachrücker, die während der Wahlperiode umziehen werden, aber weiterhin ihren Zweitwohnsitz in der Heimatkommune behalten, schon jetzt davon profitieren. Auch hier könnte ich ein konkretes Beispiel nennen. Es ist also wirklich keine theoretische Debatte. Für uns ist dieser Vorschlag auch im Rahmen der laufenden Jugendbeteiligungsdebatte zu verstehen. Der Gesetzentwurf hierzu wird den Landtag vermutlich im Mai erreichen. Durch eine Wählbarkeit am Zweitwohnsitz könnten auch das in den kommunalen Gremien oft schon höhere Durchschnittsalter etwas verringert und der Einfluss junger Menschen in den Entscheidungsprozessen der jeweiligen Kommunen gesteigert werden. Junge Menschen sind vor Ort oft überdurchschnittlich gesellschaftlich engagiert. Diese engagierten Menschen könnten nicht nur quantitativ, sondern auch inhaltlich einen Mehrwert für die Arbeit in den kommunalen Gremien bedeuten. Als Junge Union Saar stehen wir schon länger hinter dieser Forderung, wie wir erst kürzlich auf unserem Saarlandtag der Jungen Union Mitte April bekräftigt haben. Daher mein Appell an Sie: Sorgen Sie dafür, liebe SPD, dass dieser Gesetzentwurf heute in das weitere Verfahren gelangt. Mir ist diese Sache auch persönlich sehr wichtig. Bitte beerdigen Sie diesen Gesetzentwurf heute nicht mit einer Ablehnung, nicht nur, weil wir viel Energie darin investiert haben, sondern weil viele junge Menschen im Saarland davon profitieren würden und die kommunale Selbstverwaltung jünger und auch zukunftssicherer werden würde. (Abg. Haas (SPD): Wahlalter ab 16.) Es war mir klar, dass das Stichwort Wahlalter heute ein paarmal fällt. - Die Ausgestaltung im Detail kann man mit den Akteuren, also der kommunalen Seite, immer noch im Rahmen der folgenden Anhörung im Innenausschuss diskutieren, wenn es noch Fragen geben sollte. Ich könnte es heute nicht akzeptieren, wenn ich von Ihnen gleich keine großen Gegenargumente in der Sache, sondern nur theoretische Argumente im Klein-Klein zu hören bekäme. (Beifall von der CDU.) Suchen Sie keine Kleinigkeiten als vermeintliche Gründe, um den Gesetzentwurf abzulehnen. Das würde nur offenbaren, dass es Ihnen hier nur um Parteipolitik und nicht um die Sache beziehungsweise um Jugendbeteiligung geht. Daher mein dringender Wunsch, insbesondere an die jungen Kollegen der SPD: Gebt euch einen Ruck! Zeigt, dass euch das moderne, das junge, das mutige, das innovative, das partizipative Gen in den letzten zwei Jahren nicht abhandengekommen ist! (Abg. Haas (SPD): Gebt euch einen Ruck für das Wahlalter ab 16.) Sagt nicht, das braucht man nicht und das betrifft nur wenige. Nur weil wir das noch nie so gemacht haben, ist das kein Grund, es heute nicht zu machen. (Abg. Commerçon (SPD): Wahlalter ab 16.) Ich werbe nachhaltig um Zustimmung. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
