Christina Baltes
Vielen Dank für Ihren Redebeitrag. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit hat mit der Drucksache 17/898 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 17/898 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/898 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben CDU- und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/693. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/693 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Fraktion, dagegen gestimmt haben CDUund AfD-Fraktion. (Ruf von der SPD: Gib mir 5! - Die Mitglie- der der SPD-Fraktion klatschen sich mit hoch erhobenen Händen ab. - Heiterkeit bei der SPD.) Es ist sehr laut hier, ich bitte um Ruhe! Wir kommen nun zu Punkt 13 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes über die Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Saarland über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters (Drucksache 17/817) Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden, Frau Abgeordneter Nadia Schindelhauer, das Wort. Abg. Schindelhauer (SPD), Berichterstatterin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes über die Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Saarland über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffbauregisters, Drucksache 17/817, wurde vom Plenum in seiner 23. Sitzung am 13.03.24 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung sowie Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Ihm liegen folgende wesentliche Erwägungen zugrunde: Gemäß Artikel 46 der Verordnung 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.11.2018, die Ende 2021 in Kraft getreten ist, sollen bestimmte Stellen Zugang zu dem erweiterten Schengener Informationssystem, SIS, erhalten. Das Bundesinnenministerium hat entschieden, in diesem Zuge die Schiffsregister führenden Amtsgerichte an das SIS anzubinden. Dies erfordert auf Nutzerseite die Einhaltung bestimmter Standards des BSI-Grundschutzes. Die Anforderungen werden teilweise bereits erfüllt. Es bestehen jedoch auch Anforderungen, die aktuell noch nicht eingehalten werden. Die gänzliche Erfüllung der Vorgaben ist mit Aufwänden verbunden, welche kurzfristig weder leistbar noch wirtschaftlich sinnvoll sind. Eine belastba- (Abg. Schindelhauer (SPD)) re Kostenrechnung liegt zwar nicht vor, jedoch würden im Falle eines hiesigen Verbleibs der Schiffsregistersachen weitere Maßnahmen erforderlich werden, die vom Saarland in personeller Hinsicht nach derzeitigem Stand nicht leistbar wären. Zum Stichtag 30.09.2023 waren im Saarland lediglich 109 Schiffe, davon 22 Seeschiffe und 87 Binnenschiffe, eingetragen. Diese geringe Anzahl zu behandelnder Fälle verdeutlicht, dass der Aufbau von Fachwissen kaum möglich ist. Es verursacht im Gegenteil erheblichen Mehraufwand, sofern solche Fälle registerrechtlich zu behandeln sind. In personeller Hinsicht werden derzeit für die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters lediglich 0,01 Arbeitskraftanteile im gehobenen Dienst gebunden. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, die Zuständigkeit für die Führung des Schiffs- und des Schiffsbauregisters vom Saarland auf die Freie und Hansestadt Hamburg zu übertragen. Eine solche Zuständigkeitsübertragung auf ein anderes Bundesland ist gemäß § 1 Absatz 3 der Schiffsregisterordnung möglich. Andere Bundesländer hatten bereits in jüngster Vergangenheit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Zum 1. Februar 2024 überträgt auch Rheinland-Pfalz sein Schiffsregister nach Hamburg. Mit Staatsvertrag vom 6. Februar 2024 haben die Freie und Hansestadt Hamburg und das Saarland die Zuständigkeit für die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters vom Saarland auf die Freie und Hansestadt Hamburg übertragen. Dieser Staatsvertrag bedarf nach Artikel 95 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung des Saarlandes der Zustimmung des Landtages, die mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf herbeigeführt wird. Das Gesetz wurde im Ausschuss als gelesen festgestellt und beraten. Das MDJ berichtete im Ausschuss, dass bei seiner externen Anhörung keine durchgreifenden Bedenken gegen das Gesetz in vorliegender Fassung seitens der Verbände genannt wurden. Es wurde daher einstimmig beschlossen, keine weitere Anhörung durchzuführen. Das Gesetz über die Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Saarland über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters, Drucksache 17/817, wurde folglich einstimmig bei Zustimmung aller Fraktionen beschlossen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
