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Heike Sylvia Winzent

24.04.2024 Sitzungen 17/24

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/899. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/899 in Erster Lesung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/899 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/899 durchgeführt werden. Nach § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Absatz 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen nun zur Abstimmung, wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um mein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird. Ich eröffne nun dazu die Aussprache. - Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/899 in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/899 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Saarländischen Wohnraumförderungsgesetzes (Drucksache 17/865) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.

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