Barke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich habe heute die Ehre, das E-Government-Gesetz für das Saarland einzubringen. Wir kommen damit einer Umsetzungsverpflichtung der EU-Kommission nach. Die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern, war eigentlich das Ziel 2013, das mit dem E-Government-Gesetz verfolgt worden ist. Es sollte dem Bund, den Ländern und den Kommunen einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anbieten. Seitdem hat sich einiges getan. Das bezieht sich ausdrücklich auf den Bereich offene Daten in Sachen Digitalisierung allgemein. Ich glaube, Sie alle wissen, wir haben noch einen längeren Weg vor uns, den wir aber konsequent weitergehen werden. Im Bereich der offenen Daten ist in der Zwischenzeit viel passiert. Daten sind in einer Business-basierten Gesellschaft im Grunde der Schmierstoff, den wir brauchen, um Wirtschaftswachstum zu generieren, um im Bereich der Medizin gerade vor dem Hintergrund der künstlichen Intelligenz Leben zu retten. Gleiches gilt auch für den Verkehrsbereich. Wenn man umfassend auf entsprechende Daten zurückgreifen kann, dann hilft das am Ende auch, Warnungen auszusprechen, die geeignet sind, Unfälle zu vermeiden. Das sind nur wenige Beispiele, die sich in diesem Kontext bewegen. Wir haben eine EU-Umsetzungspflicht. Die Public-Sector-Information-Richtlinie ging ursprünglich davon aus, dass man freiwillig Daten zur Verfügung stellt, die auf all diese Zwecke einzahlen. Die EU-Kommission hat festgestellt, dass es zwingend notwendig ist, aus diesem freiwilligen Zur-Verfügung-Stellen eine Zur-Verfügungsstellungs-Pflicht zu machen. Diese muss nun in den E-Government-Gesetzen der Länder verankert werden. Damit ist quasi Open Data der Grundsatz und die bisherige Ermessensentscheidung, die wir in diesem Kontext hatten, Daten auch der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung zu stellen, wird zur Pflicht werden. Das heißt, der Ermessensspielraum an dieser Stelle ist weg. Wir erlassen im Kontext dieses Gesetzes eine Verordnung. Hierbei zielt die Landesregierung darauf ab, technische Parameter vorzugeben für Metadaten und ein entsprechendes Open-Data-Portal, aber auch für die Einbindung und Beratung der obersten Landesbehörden zu Fragen der Bereitstellung und die Koordination in die Steuerung strategischer Datenaktivitäten innerhalb der Landesverwaltung. Die Innovationspotenziale sollen nutzbar gemacht werden, das ist eines der politischen Ziele. Dabei setzen wir auf datenbasiertes Verwaltungshandeln und die entsprechende Entwicklung von Datenkompetenz als weiteres Ziel dieses Gesetzes. Wir wollen auch hier das Rad nicht komplett neu erfinden, wir setzen im Kontext der Umsetzung des EU-Rechts auf Best Practises, die es in diesem Kontext gibt. Wir verankern natürlich auch die im Jahre 2022 in der Enquetekommission dieses Landtages erarbeiteten Richtlinien, die umfassend Einfluss in den Gesetzestext gefunden haben. Ich darf Sie herzlich um Ihre Unterstützung für dieses Gesetz bitten. - Danke schön! (Beifall von der SPD.)
