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Christina Baltes

24.04.2024 Sitzungen 17/24

Ich danke dem Berichterstatter für die Ausführungen. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/690. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/690 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD-Landtagsfraktion, CDU-Landtagsfraktion und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 12 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes (Drucksache 17/693) (Abänderungsantrag Drucksache 17/898) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Damhat Sisamci das Wort. Abg. Sisamci (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes Drucksache 17/693 in seiner 20. Sitzung am 12. Dezember 2023 in Erster Lesung (Abg. Sisamci (SPD)) angenommen und an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das bestehende Gesetz vom 10. Februar 2010, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. Dezember 2021, novelliert und damit den aktuellen Erfordernissen angepasst. Ziel ist es, die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten zu erhöhen und zu fördern. Damit Bildungsfreistellung auch zukünftig den Herausforderungen der gesellschaftlichen Veränderungen begegnen und ihre grundlegenden Ziele erreichen kann, soll der gesetzliche Rahmen angepasst werden. Konkret sollen die Regelungen des SBFG in Zukunft insbesondere folgende Änderungen beinhalten: Der Anspruch auf Bildungsfreistellung wird entsprechend dem Regierungsprogramm auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr ohne Einbringung arbeitsfreier Zeit durch den Beschäftigten erhöht. Anpassung der Definition der beruflichen Weiterbildung unter Einbeziehung von Prüfungstagen. Das tägliche Arbeitsprogramm darf sechs Unterrichtsstunden nicht unterschreiten. Gesetzliche Klarstellung, dass auch Online-Veranstaltungen freistellungsfähig sind. Die Anspruchsberechtigung ist nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses gegeben. Vereinfachung des Anerkennungsverfahrens für Anbieter von Bildungsveranstaltungen und für die Verwaltung. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 14. Dezember gelesen und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen, die am 21. Februar stattgefunden hat. Ein Abänderungsantrag der SPD-Fraktion wurde mehrheitlich bei Ablehnung der CDU-Fraktion und Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit empfiehlt dem Plenum mehrheitlich bei Ablehnung der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes, Drucksache 17/693, unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Debatte. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

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