Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/865. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/865 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/865 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Einführung einer Wählbarkeit am Zweitwohnsitz bei Kommunalwahlen (Drucksache 17/900) Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Jonas Reiter das Wort.
