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Christina Baltes

SPD 24.04.2024 Sitzungen 17/24

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es gibt doch nichts Schöneres auf der Welt, als wenn ein neuer Erdenbürger oder eine neue Erdenbürgerin das Licht der Welt erblickt. Aber nicht allen Frauen ist es vergönnt, ihr erwünschtes, ersehntes Kind gesund zur Welt zu bringen. Viele Frauen erleiden eine Fehlgeburt. Meine Kollegin Réka Klein hat es gerade gesagt, diese Fehlgeburten sind oft noch ein Tabuthema. Für betroffene Mütter und Paare ist eine Fehlgeburt mehr als nur das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft. Sie haben ein Kind verloren und fragen sich: Warum ist es dazu gekommen? Einige Studien gehen davon aus, dass 80 Prozent der Fehlgeburten in dem Zeitraum vor der 13. Schwangerschaftswoche stattfinden. Als Fehlgeburt wird aus medizinischer Sicht das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche bezeichnet. Fehlgeburten nach der 24. Schwangerschaftswoche, oder wenn das Kind mehr als 500 g wiegt, gelten als Totgeburt. Geburten, bei denen die Kinder ohne erkennbare Lebenszeichen geboren werden, bezeichnet man auch als „stille Geburt“. Eine erlittene Fehlgeburt ist ein entscheidendes Erlebnis für viele Frauen - aber auch für die Männer und die Familien - ein Schicksalsschlag. Betroffene Frauen benötigen oft einige Zeit, um eine Fehlgeburt zu verarbeiten. Viele Frauen empfinden nach einer Fehlgeburt Gefühle von Trauer, Betrübtheit, Wut, Schuld oder Angst vor einer erneuten Geburt. Glauben Sie mir, ich weiß, von was ich spreche. Auch in meinem nahen Umfeld habe ich das erlebt. Trauer über den Verlust ist eine natürliche Reaktion und sollte nicht unterdrückt oder verleugnet werden. Mit einer anderen Person über diese Gefühle zu sprechen, kann den Frauen dabei helfen, sich mit ihren Gefühlen auseinanderzusetzen und eine neue Perspektive zu gewinnen. Für die Trauerbewältigung gibt es kein allgemeingültiges Rezept. Manchen Frauen und Paaren hilft es, mit Freundinnen und Freunden oder Verwandten über das Erlebte zu sprechen. Andere schließen sich Selbsthilfegruppen an und/oder nehmen professionelle Angebote an. Verschiedene Beratungsstellen bieten psychologische Unterstützung. Frauen, die bis zur 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben in Deutschland bisher keinen Anspruch auf Mutterschutz. Also müssen diese Frauen nach einer erlittenen Fehlgeburt direkt wieder arbeiten gehen, sofern sie nicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Hier sind sie auf das Verständnis der Ärzte angewiesen. Es gilt kein grundsätzlich rechtlich verankertes Verständnis für ihre Situa- (Abg. Baltes (SPD)) tion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dem müssen wir entgegenwirken. (Beifall von der SPD und der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wichtig, für diese Frauen auch einen rechtlichen Raum zu schaffen, damit sie das Geschehene besser verarbeiten können. Da sind wir alle gefordert. Insofern bin ich froh, dass sich die CDU unserer Forderung angeschlossen hat. Die Situation von Müttern und Familien nach Fehl- und Totgeburten ist ein viel zu wenig beachtetes Thema und der Schutz der Mütter vor und nach der Geburt - egal, wann und wie ein Kind zur Welt kommt - muss nach unserer Ansicht verbessert werden. Hier besteht aus unserer Sicht eine Gesetzeslücke. Mit einer Staffelung des Mutterschutzes können wir die harte Grenze und die daraus resultierenden Ungleichheiten überwinden, die sich bislang aus Geburtszeitpunkt, Gewichtsangabe, Tod- oder Lebendgeburt ergeben. Das Gesetz sagt - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“, § 1591 Bürgerliches Gesetzbuch. Aber beim Mutterschutz von Sternenkind-Müttern macht das Gesetz Unterschiede. Wir möchten die aktuelle harte Grenze des Mutterschutzes weicher gestalten. Ein gestaffelter Mutterschutz schützt Frauen schon nach frühen Fehlgeburten und baut sich entsprechend der Anzahl der Schwangerschaftswochen auf. Er soll als Angebot gestaltet werden, denn jede Frau soll selbst entscheiden können, ob sie diesen zusätzlichen Schutz in Anspruch nehmen möchte. Der gestaffelte Mutterschutz ist damit eine weitere wichtige Säule im Schutz der gesellschaftlichen Anerkennung der Mutterschaft, der Elternschaft, ein weiterer Schritt, der wichtig und schon lange überfällig ist. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall von der SPD und der CDU.)

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