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Heike Sylvia Winzent

24.04.2024 Sitzungen 17/24

Dann darf ich Ihnen zur Ihrer Wahl die Glückwünsche des Hohen Hauses aussprechen! (Beifall des Hauses.) Frau Professor Matusche-Beckmann, Sie haben sich ebenfalls vor der Wahl schriftlich bereit erklärt, sich als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zur Verfügung zu stellen, sodass ich auch bei Ihnen davon ausgehen darf, dass Sie die Wahl annehmen? Abg. Frau Prof. Dr. Matusche-Beckmann: Ja, vielen Dank.

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