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Raphael Schäfer

CDU 24.04.2024 Sitzungen 17/24

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Gesetzentwurf soll der Tarifabschluss, der für die Angestellten im öffentlichen Dienst schon im vergangenen Jahr geschlossen wurde, eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten des Saarlandes übertragen werden. Ich kann als CDU-Landtagsfraktion gerne sagen, dass das aus unserer Sicht richtig ist. Es ist aber auch notwendig. Wir brauchen diese strukturellen finanziellen Erhöhungen im Beamtenbereich. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, man muss den Fokus darauf richten, dass eine grundsätzliche Gleichbehandlung zwischen Tarifbeschäftigten auf der einen Seite und den Beamtinnen und Beamten auf der anderen Seite wichtig ist. Es darf nämlich nicht sein, dass die Schere zwischen diesen beiden Arten von Dienstverhältnissen - so will ich es einfach einmal bezeichnen - weiter auseinanderdriftet. Daran können wir alle, glaube ich, gar kein Interesse haben. Das Gegenteil ist der Fall. Der entscheidende Punkt ist doch, liebe Kolleginnen und Kollegen - deswegen auch der heutige Gesetzentwurf -, dass wir als Landesparlament für die Beamtinnen und Beamten zuständig sind. Bei den Tarifangestellten ist es ein anderes System. Dort kommen die Vereinbarungen innerhalb der TdL, der Tarifgemeinschaft der Länder, zustande. Ich sage in ganz klaren Worten: Es kann nicht sein, es darf nicht sein, dass am Ende die Beamtinnen und Beamten nach Kassenlage bezahlt werden. Das ist uns als CDU-Fraktion wichtig. Wir brauchen einen attraktiven öffentlichen Dienst. Wir brauchen eine gute Bezahlung im öffentlichen Dienst. Das gilt gleichermaßen für die Tarifangestellten wie für die Beamtinnen und Beamten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU und vereinzelt bei der SPD.) Deswegen ist uns das wichtig. Wir wollen ein klares Bekenntnis mit Blick auf die Inflationsausgleichsprämie aussenden. Der Minister ist darauf eingegangen, dass jetzt für die aktiven Beamtinnen und Beamten bis Oktober 3.000 Euro insgesamt ausgezahlt werden und die Versorgungsempfänger - die müssen wir nämlich auch mitdenken -, also die ganzen Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten, analog zu ihrem erworbenen Ruhegehaltssatz auch von dieser Inflationsausgleichsprämie profitieren. Ich will offen ein Problem ansprechen. Sie alle wissen, dass vor etwa 20 Jahren im Rahmen der Föderalismusreform I die Besoldung und Versorgung im Beamtenbereich vom Bund auf die Länder übergegangen ist. Ich glaube, aus der heutigen Perspektive rückblickend würde man viele Dinge anders machen, anders gestalten. Insoweit ist es wichtig, dass wir gemeinsam dafür eintreten, dass der Wettbewerb um die besten Köpfe im öffentlichen Dienst nicht einseitig zugunsten finanzstarker Länder geführt wird. Dort müssen wir ganz klar aufgestellt sein. Der Minister hat von einem Kraftakt gesprochen. Ich will noch eins draufsetzen: Wir müssen alles in unserer Hand Liegende tun, finanziell für einen attraktiven öffentlichen Dienst zu sorgen, weil wir dort in einem Wettbewerbsverhältnis nicht nur gegenüber dem Bund stehen. Es gehört zur Wahrheit dazu: Auch wenn wir mit unserem Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz freundschaftlich verbunden sind, gibt es da natürlich ebenfalls einen freundschaftlichen Wettbewerb. Dem müssen wir uns stellen. Deswegen sage ich, dass zumindest vergleichbare finanzielle Rahmenbedingungen im Beamtenbereich, insbesondere in dieser Nähe bestehen müssen. Das muss uns ein Anliegen sein und deswegen ein klares Bekenntnis zu der heutigen Erhöhung. (Beifall von der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zwei Kritikpunkte möchte ich aber am Regierungsentwurf, am Gesetzentwurf der SPD-Landesregierung, aufgreifen. Es geht zunächst einmal um den zeitlichen Aspekt. Die Frau Ministerpräsidentin hat Anfang Dezember die Ankündigung im Landtag gemacht, diese Eins ‑ zu ‑ Eins ‑ Übernahme, was wir auch begrüßen. Aber schaut man sich die zeitlichen Aspekte an - wir haben das im Innenausschuss inhaltlich stark begleitet; ich kucke zur Kollegin Anja Wagner-Scheid -, muss man unterscheiden, was die parlamentarischen Abläufe und was die technischen Abläufe sind und wie Umsetzung mit Blick auf eine Auszahlung ist, in dem Fall der Inflationsausgleichsprämie. Da müssen wir schon sagen, dass es aus unserer Sicht sehr lange gedauert hat. Erst Ende März wurden Abschlagszahlungen umgesetzt, also die technische Seite. Da hat uns viel Kritik aus der Beamtenschaft erreicht. Das muss man in aller Deutlichkeit sagen. Das ist der eine Aspekt. Wir sind aber zunächst einmal für die parlamentarischen Abläufe zuständig. Das andere (Abg. Schäfer (CDU)) ist operatives Verwaltungshandeln, Management der Landesregierung. Kritik daran habe ich gerade geübt. Aber noch einmal zu den parlamentarischen Abläufen hier. Anfang Dezember, am 12. Dezember, wurde eine Ankündigung gemacht, und erst fünf Monate später, Ende April, wird ein Gesetzentwurf hier vorgelegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da sagen wir ganz ehrlich, das ist in Zukunft zwingend schneller zu gestalten! Der Gesetzentwurf hätte in unseren Augen spätestens im Februar dieses Hohe Haus erreichen müssen. Dann wäre auch ausreichend Zeit gewesen, vielleicht in den Ausschüssen die einen oder anderen Dinge besser beraten zu können. Deswegen komme ich zu meinem zweiten Kritikpunkt. Der Minister hat einen Punkt angesprochen - der war uns wichtig -, und zwar geht es um die Anwärterinnen und Anwärter. Er hat aber einseitig nur auf die Anwärter im allgemeinen Verwaltungsdienst fokussiert, wo eine Problematik entschärft wurde. Unabhängig davon, an welchem Stichtag die mündliche Prüfung abgelegt wird, erhalten alle Anwärter im allgemeinen Verwaltungsdienst die volle Inflationsausgleichsprämie. Jetzt kucken wir doch einmal zu den Kolleginnen und Kollegen der Polizeianwärter - ich schaue auch zum Kollegen David Maaß und zur Kollegin Sandra Quinten -, die besuchen die gleiche Fachhochschule. Die machen an der gleichen Hochschule ein vergleichbares Studium. Was passiert mit diesen Anwärterinnen und Anwärtern? Ich kucke auch auf die Polizeibeamten, die auf der Besuchertribüne stecken. Die machen ihre Prüfung erst im Januar beziehungsweise Februar. (Lachen bei der SPD. - Ministerpräsidentin Rehlinger: Stecken!) Es treibt sie wahrscheinlich auch um, dass die jungen Kolleginnen und Kollegen an der Stelle leer ausgehen. Das ist nicht in Ordnung. All diese Personen erhalten dies nicht - und das ist der Gegensatz zu dem, was der Minister ausgeführt hat - im Gegensatz zu meinen Kolleginnen und Kollegen im allgemeinen Verwaltungsdienst. Ich bin auch mit Leib und Seele Verwaltungsbeamter und bekenne mich immer dazu. Wertschätzung gilt nicht nur für die einen, sondern muss für alle gelten. Deswegen plädieren wir dafür. Diese Frist hätte definitiv verlängert werden müssen und alle Polizeianwärterinnen und -anwärter hätten in den Genuss der vollen Inflationsausgleichsprämie kommen müssen. Deswegen ist das aus unserer Sicht ein klarer Fehler. Das kritisieren wir und das haben nicht nur wir kritisiert, sondern auch die Polizeigewerkschaften. Sie haben in der externen Anhörung mehrfach darauf aufmerksam gemacht und es ist sehr schade, dass diese Kritikpunkte von der Landesregierung nicht aufgegriffen wurden. Das kritisieren wir. Ansonsten insgesamt Zustimmung zum Gesetzentwurf, insbesondere zu den strukturellen Erhöhungen mit Blick auf die Tabellenentgelte, 200 Euro und 5,5 Prozent darauf aufbauend. Aber noch einmal der Hinweis: Heute die Bitte um Zustimmung in Erster und Zweiter Lesung. Wir wollen da ja ins Handeln kommen. Insoweit, wie gesagt, Zustimmung zu beiden Lesungen heute. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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