Jonas Reiter
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lange haben wir darauf gewartet. Heute liegt er endlich vor, der Entwurf zur Novelle unseres Saarländischen Hochschulgesetzes. Eine große Reform in der Hochschulgesetzgebung müsste eigentlich einen Feiertag bedeuten für alle, die im Hochschulumfeld aktiv sind. Neben den sicherlich positiven Anpassungen wie den Fast-Track-Berufungen - hier geht es schlichtweg um Wettbewerbsfähigkeit im Kampf um die interessanten Köpfe - oder auch der Möglichkeit einer Teilbeurlaubung von Professorinnen und Professoren, gibt es viele Punkte, die aus unserer Sicht erst einmal Fragen aufwerfen. Diese Fragen führen wohl auch dazu, dass der vorgelegte Entwurf in dieser Form sicherlich nicht von allen Akteuren als Grund zum Feiern verstanden wird. Ich gehe gleich auf einzelne Punkte ein, will aber vorab mein Unverständnis über die wahrlich lange Erarbeitungsdauer ausdrücken. Monat für Monat haben wir im vergangenen Jahr auf die Novelle gewartet. Die Monate sind verstrichen. Versprochen war sie ja eigentlich schon für 2023. Leider hat dieser verfehlte Zeitplan auch negative Auswirkungen. Ein Beispiel. Das Zentrum für Lehrerbildung ist seit Juli 2023 nicht mehr im Amt. Die Grundlage für die Zusammensetzung des neuen Zentrumsrats fehlt. Die Arbeit im Zentrum kann also erst noch einmal aufgenommen werden, wenn das neue Gesetz in Kraft ist. Nachdem eine so lange Zeit vergangen ist, hatten wir zumindest die Hoffnung, dass uns quasi ein perfektes Gesetz vorgelegt wird, mit allen Partnern bis ins Detail abgestimmt. Selbst wenn man in manchen Fragen vielleicht andere Auffassungen hat, in der Theorie weiß man zumindest, was der andere meint, und man kann es einordnen. So viel in der Theorie. Ziemlich naiv von mir. Als ein kleines Beispiel für dieses schlechte politische Handwerk will ich den Vorschlag für Eilentscheidungskompetenzen des jeweiligen Präsidenten nennen, schön aufgearbeitet in der Saarbrücker Zeitung. Ich zitiere: Der Vorschlag kam nicht von uns. Ich persönlich sehe hierfür auch keine Notwendigkeit. - Das sagte dazu der ehemalige Präsident Manfred Schmitt im Interview. Offen gestanden sehe ich diese Notwendigkeit nicht. - Das war die Formulierung im SZ-Interview von Professor Santen, unserem neuen Unipräsidenten. Auch die htw empfiehlt, von dieser Regelung Abstand zu nehmen. Insgesamt offen bleibt an der Stelle die Frage, was denn alles als „dringende, unaufschiebbare Angelegenheit“ definiert ist, wie es im Gesetzentwurf heißt. Außerdem haben sich die Hochschulen einen eigenen Paragrafen zum Thema Datenschutz nicht nur gewünscht, sondern den Bedarf hierfür mehr als belegt, zum Beispiel zur Beantragung und Durchführung von wichtigen Drittmittelprojekten und der damit einhergehenden Datenübermittlung. Hierfür gibt es derzeit keine gesetzliche Ermächtigung. Man sieht daher akuten gesetzlichen Handlungsbedarf. Schauen wir dazu einmal in den vorgelegten Gesetzentwurf. - Leider Fehlanzeige. Das, was wir zu den Dingen hören, die jetzt im Gesetzentwurf stehen, ist ebenso in Teilen von Skepsis geprägt. Viele offene Fragen und auch Sorgen, wie dieses Gesetz dann im Alltag in der Praxis gelebt wird beziehungsweise, ob es so überhaupt funktioniert. Beispiel Promotionszentren. Im Wahlprogramm der Saar-SPD war noch ein eigenständiges Promotionsrecht der htw vorgeschlagen. Davon ist jetzt nur noch die Hälfte übrig. Es ist richtig, dass sich das Promotionsrecht bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaften auf forschungsstarke Professorinnen und Professoren beschränken muss. Mit dieser Form der vorgeschlagenen Promotionszentren wird allerdings ein bürokratisches Hemmnis aufgebaut, was wohl keine Attraktivität für die entsprechenden Wissenschaftler ausstrahlen wird. Ein weiteres Beispiel. Dadurch, dass nicht alle Fakultäten der htw an der Universität des Saarlandes gespiegelt sind - wir wissen es zum Beispiel bei der Architektur oder beim Bauingenieurwesen und bei der Sozialen Arbeit -, bedarf es hier für die htw einer Vielzahl von kooperierenden Universitäten. Dies bedeutet einen hohen bürokratischen Aufwand in der Vorbereitung, wenn sowohl jeweils entsprechende Organisations- und Verfahrensgrundsätze als auch jeweils eine eigene Promotionsordnung nicht nur verhandelt, sondern auch in den Präsidien beider Hochschulen bestätigt werden muss. Dass im Zweifelsfall über die Forschungsstärke eines Antragstellers bei Stimmgleichgewicht in dem entsprechenden Gremium am Schluss das Ministerium entscheiden soll, ist ein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit. Hier hat das Ministerium seine Finger draußen zu lassen. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass eine in der Theorie gute Idee, wie hier und jetzt vorgeschlagen, sich wohl als nicht praxistauglich zeigen wird und in diesem Feld auf jeden Fall (Abg. Reiter (CDU)) Anpassungen notwendig sind. Außerdem existiert ein Ungleichgewicht im Entwurf, da den nichtstaatlichen Hochschulen jetzt ein institutionelles Promotionsrecht verliehen werden kann, der htw aber nicht. Warum soll hier die htw schlechter gestellt werden? Nun komme ich zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen, sicherlich einer der Punkte, der von den Akteuren am kritischsten gesehen wird. Sie schlagen vor, dass in dem Fall, dass sich das Land und die jeweilige Hochschule nicht über eine Zielvereinbarung einigen können, das Land eigenmächtig Zielvorgaben für die Gegenstände der Zielvereinbarungen erlassen darf. Diese Regelung macht die Hochschulen nicht nur erpressbar im Rahmen von Verhandlungen, sondern öffnet am Schluss Tür und Tor in das operative Tagesgeschäft der Hochschule. Ein solcher Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit darf so nicht stehenbleiben. Damit würde die seit Jahrzehnten im Zusammenwirken zwischen Hochschulen und Politik gelebte Augenhöhe aufs Spiel gesetzt werden. Außerdem ist in diesem Abschnitt auch nicht ganz klar, ob es auch weiterhin Globalhaushalte für die Hochschulen geben soll. Denn auch dieser Passus würde nach dem vorgelegten Entwurf im Gesetz verschwinden. Ich komme zum Schluss und zur Zusammenfassung. Wenn ich milde sein will, würde ich Ihnen bei diesen angesprochenen Punkten, bei den vielen offenen Fragen und den kritischen Punkten schlechtes politisches Handwerk unterstellen. Aber hier drängt sich an manchen Stellen der Verdacht auf, dass die Zügel des Ministeriums gegenüber den Hochschulen angezogen werden sollen und man durchregieren will. Das Ministerium ist in der Verantwortung, die Voraussetzungen für gute Wissenschaft zu schaffen, die Wissenschaft selbst dann aber den Profis zu überlassen. Unter dem Strich bleibt festzustellen, dass manche sinnvolle Anpassung im Gesetzentwurf durch manche fragwürdige Ausgestaltung überlagert wird. Uns steht also im parlamentarischen Verfahren sicherlich eine intensive und spannende Anhörung bevor. Dort werden wir unsere Fragen anbringen, auch Fragen zu anderen Punkten, die ich heute noch nicht angesprochen habe. Dann werden wir im Dialog mit den vielen Akteuren aus der Praxis diese kritischen Punkte noch einmal im Detail herausarbeiten und im Ausschuss für entsprechende Verbesserungen werben. Es wird sicherlich ein spannender Prozess. Im Ergebnis bleibt für uns daher heute nur die Enthaltung, denn diesem Vorschlag können wir in dieser Form so nicht zustimmen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
