Flora - Elisa Schröder
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen! Sehr geehrte Damen und Herren! Was verstehen Sie unter Saarlandliebe? - Ich glaube, zu wissen, was viele im Raum sagen würden: Wir sitzen hier, weil wir unser Saarland lieben, weil wir stolz sind, Saarländer*innen zu sein, aber auch, weil wir wollen, dass unser Saarland weiterhin lebenswert und liebenswert bleibt. Ich persönlich denke bei Saarlandliebe an den Landkreis, in dem ich lebe und wohne, an den wunderbaren Regionalverband Saarbrücken, insbesondere an meine Stadt, an Sulzbach. Ich weiß, so, wie ich stolze Sulzbacherin bin, ist mein Kollege Stefan Löw stolz auf seinen Heimatort Wiesbach - oder wie Stefan sagen würde „Wissbach“. Er lebt diese Zugehörigkeit sogar bildlich aus, denn in seinem Büro hängt die sogenannte „Kaat von Dahämm“, die Mundartkarte seines Kreises Neunkirchen. Manche sagen, Heimat ist kein Ort, aber ich finde, wir Saarländer*innen können Heimat geografisch zuordnen. So, wie jede und jeder Einzelne von uns die eigene geografische Heimat feiert - in Form von Pins, vielleicht sogar mit Fahnen oder wie Stefan mit einer schönen Karte -, so geben Ortsschilder Hinweise darauf, wo ein Kreis, eine Gemeinde und ein Dorf beginnen oder auch enden. Die auf den Zentimeter genauen Daten unseres Landes hat das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung. Hinter den Namen befindet sich eine amtliche Behörde, nämlich das Katasteramt. Dieses Amt ist für die Kartografie von Landund Seegebieten zuständig. Wie Sie sich denken können, sind es bei uns mehr Land- als Seegebiete. Auf den ersten Blick scheint das Katasteramt für uns Bürger*innen weit weg zu sein, aber gerade in den letzten Jahren sind wir als Bürger*innen mit den Begrifflichkeiten und der Tätigkeit des Amtes in Kontakt gekommen, nämlich mit den Begriffen Flurstücke und Grundstücke. Zusammengefasst kann man sagen, das Amt ist für die Aufzeichnung von Grundstücken zuständig. In Fachkreisen spricht man über die Aufzeichnung von Geobasisdaten. Sehr geehrte Damen und Herren, es hat einen Grund, weshalb ich Ihnen so ausschweifend über das Amt erzählt habe. Die Europäische Kommission hat im Dezember 2022 mit der Durchführungsverordnung beschlossen, dass im EU-Raum die Verwaltungsdaten einheitlich bereitzustellen und letztlich auch zu nutzen sind. Durch diese Regelung und die Umsetzung des (Abg. Schröder (SPD)) Datennutzungsgesetzes auf Bundesebene sowie die Anpassung des E-Government-Gesetzes hier in unserem Saarland trägt das Verwaltungsamt die Verwaltungsdaten zusammen, um wirtschaftliche Entwicklungen anzuregen sowie Innovationen, neue Produkte und Dienste zu ermöglichen. Das Vermessungs- und Katastergesetz ist ein wichtiges Fundament für die Planung, Entwicklung und Verwaltung unseres Landes und trägt maßgeblich dazu bei, die Lebensqualität der Bürger*innen zu verbessern. Die Aufgabe des Gesetzes ist nicht nur, für eine präzise Landvermessung, sondern auch für eine effiziente Raumplanung zu sorgen, um Infrastruktur zu ermöglichen. Zudem hat das Katastergesetz eine wichtige Rolle beim Schutz unseres Klimas, unserer Umwelt und unserer natürlichen Ressourcen. Durch die Änderung des Saarländischen Vermessungs- und Katastergesetzes werden die Geobasisdaten zukünftig gebührenfrei zur Verfügung stehen. Durch diese Änderung kommen die Planungsbüros jetzt schneller, kostengünstiger und besser an wichtige Daten, zum Beispiel beim Ausbau von Erneuerbaren Energien. Zusätzlich sind die Geobasisdaten bei allen aktuellen Themen, die das Land beschäftigen wie Mobilität, digitales Bauen oder nachhaltige Landwirtschaft, nützlich. Die Bereitstellung von Verwaltungsdaten ermöglicht, die Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens zu beschleunigen und in neue Anwendungsbereiche auszuweiten. Kurz aufgelistet bedeutet es, dass unsere Kommunen entlastet werden, die Planungen schneller und besser werden und es günstiger wird. So schaffen wir die Transformation noch schneller und effizienter. (Beifall von der SPD.) Ich weiß, dass das Katasteramt bereits vor vielen Jahren die Geobasisdaten in elektronischer Form für eigene und kommerzielle Verwendung zur Verfügung gestellt hat. Die bisherigen Nutzungsbeschränkungen und Kosten haben allerdings stets dazu beigetragen, dass das Innovationspotenzial und die Chancen, die durch die Verarbeitung und den Austausch digitaler Geobasisdaten geboten werden, von den Bürger*innen, den Unternehmen und den Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung kaum ausgeschöpft wurden. Sie sehen also, das Vermessungs- und Katastergesetz ist ein wichtiges Instrument für die Verwaltung von Landesressourcen und die Planung von Infrastrukturprojekten. Ich gehe noch auf Ihren Beitrag ein, Frau Fretter. Ich finde die Streichung von „so wahr mir Gott helfe“ in § 23 Absatz 2 wäre zeitgemäß, nichts anderes. (Abg. Schäfer (CDU): Das ist eine Aussage.) Ja, ich sage es. (Beifall von der SPD.) Die Vermessungsingenieure vermessen zwar die Welt, aber sie treffen in der Regel keine Gewissensentscheidungen. Richter*innen und Beamt*innen haben die Möglichkeit, die Eidesformel mit religiöser Beteuerung abzulegen. Bei öffentlich bestellten Ingenieur*innen ist es etwas anderes. In anderen Bereichen sind wir schon vor fünf Jahren mit der Zeit gegangen. Das Gerichtsdolmetschergesetz sieht im Rahmen der Beeidigung von gerichtlichen öffentlich bestellten Dolmetschern bereits seit 2019 keine religiösen Beteuerungen mehr vor, was in dem Moment dem religiösen Neutralitätsgebot des Staates entspricht. Gerne können wir über diesen Passus im Ausschuss diskutieren, denn die Diskussion ist zeitgemäß. Ich komme zum Schluss. Die Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes trägt zur Modernisierung bei und macht Planungen leichter sowie kostengünstiger. Es ist also gut, dass wir das jetzt umsetzen. - Glück auf. (Beifall von der SPD.)
