Barke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich bin dankbar für die Debatte, die wir am heutigen Tag zum Bildungsfreistellungsgesetz führen, macht sie doch wieder deutlich, wo hier die unterschiedlichen Ansätze gesehen werden. Sie gibt mir auch die Möglichkeit, in meinem Redebeitrag noch einmal darauf hinzuweisen, dass man aus Prognosen, wie sie von führenden Wirtschaftsforschungsinstituten für den Wirtschaftsstandort Deutschland gemacht werden, nicht die falschen Schlüsse ziehen sollte. Das Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz in der Art, wie wir es heute vorlegen, zieht gleich mit den Bildungsfreistellungsgesetzen in der Mehrzahl der übrigen Länder und schafft damit Chancengleichheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Standort Saarland, etwa auch in der unmittelbaren Nachbarschaft zu Rheinland-Pfalz. Wir werben um Fachkräfte aus ganz Deutschland und deshalb dürfen die Rahmenbedingungen für Fachkräfte im Rahmen der Weiterbildung und Qualifizierung am Standort Saarland nicht schlechter sein als in anderen Bundesländern. Deshalb ist ein modernes, ein gutes Gesetz die richtige Antwort auf die Herausforderungen, vor die wir im Moment gestellt sind. (Beifall von der SPD.) Liebe Frau Mücklich-Heinrich, bei allen Investitionen, die die Wirtschaft in das Thema Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leistet, will ich an dieser Stelle eines auch deutlich sagen: Gerade im Saarland leisten wir als Landesregierung - das wird von mir auch in der dritten Legislaturperiode hintereinander verfolgt - einen deutlich überproportionalen Anteil zur Förderung von Weiterbildung und Qualifizierung in Unternehmen, weil wir gerade am Standort Saarland erkannt haben, dass im Strukturwandel, in der Transformation, in der wir uns befinden, es notwendig ist, dass gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter da sind und das einmal Gelernte nicht ausreicht, um die Herausforderungen am Arbeitsmarkt in der Zukunft zu bestehen. Wir müssen unsere Weiterbildungsmöglichkeiten in allen Bereichen für jeden einzelnen Arbeitnehmer und jede einzelne Arbeitnehmerin ausschöpfen, damit wir uns auch die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Systemen in der Welt erhalten. Ich will es einmal ganz deutlich sagen: Es ist nicht der limitierende Faktor in Wachstumsprognosen, dass wir hier viele hohe Arbeitskosten haben und viel in Weiterbildung und Qualifizierung investieren. Das ist überhaupt kein limitierender Faktor, ganz im Gegenteil. An einem Standort - das wiederhole ich immer wieder ‑ , wo die Arbeitskosten deutlich höher sind als an anderen Standorten in der Welt, muss auch die Arbeitsstunde, die geleistet wird, deutlich mehr wert sein als an anderen Standorten in der Welt. Bei Megatrends wie Digitalisierung, Automatisierung, höherer Effizienz in den Unternehmen, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in der Lage sein, diesen Herausforderungen gerecht zu werden, damit die Wertschöpfungspotenziale, die in Unternehmen mit begrenzter Anzahl von Fachkräften heute noch gegeben sind, am Ende auch so umfassend gehoben werden, dass hinreichend Wirtschaftsleistung zur Finanzierung unseres Staatssystems auch in Deutschland gewährleistet wird. So herum wird ein Schuh daraus! (Beifall von der SPD.) Ich will auch einmal mit der Mär aufräumen, dass Bildungsangebote für jedwede Tätigkeit genehmigt werden müssten. Jeder, der heute als Bildungsträger eine Weiterbildungsmaßnahme entwickelt, muss dazu einen methodisch-didaktischen Nachweis führen, dass diese Maßnahme für entsprechende Berufsgruppen notwendig und geeignet ist. Diese Weiterbildungsmaßnahmen müssen nicht in unmittelbarem Bezug zu dem Unternehmen selbst stehen, aber sie müssen einen mittelbaren Bezug zum Unternehmen haben. Jeder Arbeitgeber hat das Recht, sich die methodisch-didaktischen Konzepte zu Weiterbildungsmaßnahmen der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sie in Anspruch nehmen wollen, vorlegen zu lassen. Dann wird am Ende auch ein Arbeitgeber zu Recht entscheiden können, dass diese Maßnahme, wenn nicht einmal ein mittelbarer Bezug zum eigenen Unternehmen gegeben ist, auch abgelehnt werden kann. Um das an einem ganz praktischen Beispiel zu verdeutlichen: Wenn ein Mitarbeiter bei Saarstahl sich zum „Waldbaden“ einladen lässt oder sich für ein solches Seminar interessiert, dann wird der Arbeitsdirektor oder die Personalverwaltung das zu Recht ablehnen, weil dazu der mittelbare Bezug nicht mehr herzustellen ist. Ich will auf einen Aspekt nochmal in besonderer Art und Weise eingehen. Das ist der vielfach beschworene Kampf der Systeme. Wir stehen im internationalen Wettbewerb mit China, wir stehen im Wettbewerb mit Amerika. Wir sind darauf angewiesen, dass wir Unternehmen haben, in denen auf der einen Seite die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre vollen Potenziale im Interesse der Unternehmen entfalten können und auf der anderen Seite Unternehmer bereit sind, dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen bereitzustellen. Nur so werden wir es möglich machen, die Innovationspotenziale in freien westlichen Gesellschaften zu heben. Deshalb ist es wichtig, dass ein gewisses Verständnis politischer und gesellschaftlicher Bildung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Unternehmen vorhanden ist. Der Wert der freien westlichen Gesellschaft und die Kenntnisse dieses Wertes sind ein ganz entscheidender Beitrag dafür, dass die Innovationspotenziale entfaltet werden, weil es damit am Ende gelingt, im Wettbewerb mit anderen in der Welt zu bestehen. Deshalb gehört das sauber zusammen. (Beifall von der SPD-Fraktion.) Natürlich muss man schauen, dass man der Lebenswirklichkeit am Ende gerecht wird. Das ist in dem Abänderungsantrag wieder deutlich geworden. Wir wollen, dass die Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten und genutzt werden. Bei der Bereitschaft, Weiterbildung anzubieten, ist in dem einen oder anderen Unternehmen noch verdammt viel Luft nach oben. Die Masse der Unternehmen macht das, das haben wir heute schon erörtert. Wir brauchen auch die Bereitschaft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich weiterbilden zu lassen. Das gehört zu dem ganzen Thema. In Gesprächen mit mir sagen Unternehmer oft, sie würden die Mitarbeiter gern auf die Weiterbildung schicken, aber wenn sie 45 oder 50 Jahre alt sind, sagen sie immer: „Chef, nimm die Jungen. Für mich reicht es auch noch so.“ - Das ist eine völlig falsche Einstellung, weil es für den 45-Jährigen heute eben nicht mehr reicht. Deshalb brauchen wir gute Rahmenbedingungen im Bereich der Bildungsfreistellungen, sodass diese Angebote von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Zukunft deutlich stärker genutzt werden. Das ist ein Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland und des Wirtschaftsstandortes Saarland. Deshalb ist das ein gutes Gesetz zum richtigen Zeitpunkt. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
