von Weizsäcker
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir haben das Glück, im Saarland eine starke Hochschullandschaft zu haben. Wir haben alleine an UdS und htw etwa 22.000 Studierende. Wir haben über 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, viele davon Forscherinnen und Forscher. Wenn man das Universitätsklinikum in Homburg noch dazuzählt, sind es sogar über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir können stolz sein auf diesen Standort. Sollte irgendjemand Kinder haben, die sich überlegen, wo sie studieren möchten: Die Universität und auch ich persönlich stehen gerne zur Verfügung, um darauf hinzuweisen, was wir für ein fabelhaftes Angebot hier im Saarland haben. Dazu kommt jenseits der Hochschulen auch noch ein ganz tolles Ökosystem an außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Wir reden über die Helmholtzeinrichtungen CISPA und HIPS, über Fraunhofer, über Leibniz-Institute, das Max-Planck-Institut und das DFKI. Es ist ein Hochschulstandort, der sich wirklich sehen lassen kann und um den uns viele, auch als Forschungsstandort, lieber Jürgen Barke, beneiden. Heute geht es darum, dass wir eine Modernisierung des Saarländischen Hochschulgesetzes vornehmen, um eine Novelle, die ich hiermit heute einbringe. Es geht um folgende Fragen: Wo bremst Bürokratie wünschenswerte Dynamik in unserem Hochschulsystem? Wo sind bestimmte Regelungen nicht mehr zeitgemäß? Wo braucht es mehr Durchlässigkeit? Darum soll es heute gehen. Ich will schlaglichtartig skizzieren, was wir im Ergebnis dieses Modernisierungsprozesses - dank der wirklich wunderbaren Zusammenarbeit mit den Hochschulen, dank meiner Hochschulabteilung - an Punkten gefunden haben, wo wir dringend modernisieren müssen. Ich fange mit einem Anachronismus an: Früher gab es zwischen Universität und - wie man damals sagte - Fachhochschule eine Art Kastenwesen. Es war klar: Die angewandte Forschung kommt nicht mit einem Promotionsrecht. Inzwischen gibt es komplizierte Konstruktionen, wie man dann doch, zumindest als Zweitbetreuer, Promotionen an unserer htw betreuen kann, aber es ist nicht mehr zeitgemäß. Angewandte Forschung heißt nicht etwa, dass man forschungsschwach ist; in vielen Fällen sind äußerst forschungsstarke Professorinnen und Professoren unterwegs, denen wir dringend endlich ein Erstbetreuungsrecht für die Promotion einräumen müssen, auch um wettbewerbsfähig zu sein, ansonsten gehen sie irgendwo anders hin. In vielen anderen Bundesländern ist diese Voraussetzung längst geschaffen worden. Mit der Novelle werden wir, so der Landtag zustimmt, die Voraussetzung dafür schaffen, dass in Zukunft für forschungsstarke Professorinnen und Professoren ein eigenständiges Promotionsrecht an der htw geschaffen wird. Weiterhin werden wir für mehr Durchlässigkeit beim Hochschulzugang sorgen. Heute schon kann man im Saarland - und das ist gut - ein Studium ohne Abitur aufnehmen. Man kann sich, wenn man eine Lehre erfolgreich abgeschlossen und eine gewisse Berufserfahrung gesammelt hat, an der Hochschule einschreiben. Was im Moment aber nicht geht, ist, dass jemand, der seine Ausbildung mit guten Ergebnissen abgeschlossen hat, sich ohne Berufserfahrung direkt an der Hochschule einschreiben kann. Das werden wir ermöglichen, wir werden mehr Durchlässigkeit erzeugen. Das heißt nicht, dass es keine Herausforderung wäre, selbstverständlich ist die Aufnahme eines Studiums immer eine Herausforderung, aber nicht zuletzt kann man aus den Erfahrungen im öffentlichen Dienst sagen, es gibt sehr viele Leute, die dem problemlos gewachsen sind und nahtlos diesen Übergang schaffen. Jetzt könnte man auf den Gedanken kommen, dass es ungünstig ist, zum Beispiel für das Handwerk. Es stellt sich aber heraus, es macht durchaus die Aufnahme einer Ausbildung attraktiv, wenn man hinterher die Wahl hat. In vielen Fällen wird man von vorneherein dem Handwerk treu bleiben oder man sagt, ich mache mein Studium und übernehme dann vielleicht den elterlichen Betrieb. Es ist alles andere als schädlich. Dieses Mehr an Durchlässigkeit beim Hochschulzugang ist ein längst überfälliger Modernisierungsschub, den wir, den Sie mit diesem Gesetz auf den Weg bringen können. Weiterhin geht es um Wettbewerb um kluge Köpfe bei den Forschenden, bei denjenigen, die sich zum Beispiel auf eine Professur bewerben. Wir haben eine Reihe von Elementen, die wirklich aus der Praxiserfahrung heraus erkennbar eine große Rolle spielen. Bei Spitzennachwuchskräften dauern unsere Verfahren immer wieder einfach zu lange. Dann gibt es ein Berufungsverfahren, und irgendeine andere Uni, vielleicht im Ausland, hat längst dafür gesorgt, dass ein Angebot auf dem Tisch liegt, aber wir sind noch in der dritten Stufe des Verfahrens. Um zu verhindern, dass wir in Zukunft den Kürzeren ziehen, führen wir ein Fast-Track-Verfahren für Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher ein. Wir führen auch eine Erleichterung bei Gastprofessuren ein. In Amerika zum Beispiel ist es längst üblich, dass Spitzenkräfte aus Wirtschaft oder Politik für einen begrenzten Zeitraum, für ein oder zwei Jahre, eine Gastprofessur haben, um aus der Praxis Einblick geben zu können. Sie können den Studenten wirklich spannende Einblicke geben, und dann machen sie etwas anderes, das ist aber vollkommen in Ordnung. Diese Möglichkeit haben wir derzeit nicht und müssen sie dringend einführen. Deshalb wird es eine Erleichterung geben bei der Berufung von Gastprofessorinnen und Gastprofessoren. Wir werden es auch An-Instituten erleichtern, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren vorzuschlagen. Selbstverständlich entscheidet dann die Uni darüber, aber wir räumen den An-Instituten die Möglichkeit des Vorschlags ein, was für die Verzahnung von Forschungseinrichtung und dem Wissenschaftsbetrieb an der Hochschule von hoher Bedeutung ist. Man sieht, es handelt sich um eine ganze Reihe von vermeintlich kleineren Elementen, die aber in der Praxis einen Riesenunterschied für unsere Hochschulen im Wettbewerb um die besten Köpfe machen werden. Wir tun auch etwas für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Die hochschulpolitisch Interessierten unter Ihnen werden die Debatte unter dem Hashtag „#IchBinHanna“ kennen. Es geht um die Frage, an welchen Stellen befristete Beschäftigung für wissenschaftlichen Nachwuchs systemimmanent angemessen ist, keine unzulässige Schikane, sondern dem Wettbewerbsprinzip im Forschungsbetrieb geschuldet, und an welchen Stellen möglicherweise unsere jetzigen Verfahrensweisen, mit Hangeln von einer befristeten Stelle zur nächsten, einfach nicht mehr zeitgemäß sind und uns auch im Wettbewerb um hervorragende Nachwuchskräfte schwächen. An dieser Stelle muss man sagen, man hätte jetzt auf den Gedanken kommen können, dass man dies ganz dringend, sofort gesetzlich regeln sollte, ich fürchte nur, damit würden wir uns überheben, weil wir mit einer allgemeinverbindlichen Regelung bis in jedes Detail dem vielfältigen Arbeitsumfeld in ganz unterschiedlichen Disziplinen wahrscheinlich nicht gerecht würden. Deshalb ist es ein kluger Weg, eine Promovierendenvertretung an der UdS einzurichten, damit im Hochschulbetrieb, bei den vielen Einzelentscheidungen, die anstehen, die Promovierenden eine wirkliche Vertretung bekommen, was sie heute nicht haben. Klar, es gibt schon eine Vertretung für den wissenschaftlichen Mittelbau, aber es macht viel Sinn, eine Vertretung ganz speziell bei den Promovierenden einzuführen, wo die Verwundbarkeit besonders groß ist. Dies wird im Rahmen der Novelle vorgeschlagen. Ich möchte jetzt nicht auf alle weiteren Punkte eingehen, will jedoch exemplarisch noch einen Punkt erwähnen. Um schnelleres Bauen zu ermöglichen, lieber Reinhold Jost, soll die Bauherreneigenschaft der UdS gestärkt werden. Es gibt eine ganze Reihe von Projekten, bei denen man sagen kann, es klappt im jetzigen System wunderbar, aber an der einen oder anderen Stelle wäre es im Interesse aller, wenn die Uni dort autonomer agieren könnte. Insofern stärken wir damit auch die Hochschulautonomie. Das Ganze, das Gesetz als solches, ermöglicht vieles, aber es ist auch klar, es bettet sich in eine breitere hochschulpolitische Agenda ein, die wir verfolgen. Ich will ein paar Punkte in Erinnerung rufen, angefangen mit dem Thema studentisches Wohnen auf dem Campus, was es für den einen oder anderen noch attraktiver macht, im Saarland zu studieren, auch für junge Leute aus dem Ausland, zu uns zu kommen, die aktuell häufig unter dem Problem der Wohnungsnot leiden und dann abgeschreckt werden. Mit dem studentischen Wohnheim auf dem Campus schaffen wir gemeinsam Hunderte von zusätzlichen Plätzen. Das wird zu einer tollen Belebung vor Ort führen. Wir reden auch über die Campusentwicklung, bei der wir einerseits für das CISPA an einem neuen Standort ein Zuhause schaffen, wo es sich dynamisch entwickeln kann. Andererseits können wir den bisher für das CISPA vorgesehenen Standort dann für die Universität und die Forschungsinstitute auf dem Campus entwickeln und zur Verfügung stellen und dort Raumnot bekämpfen. Wir reden zudem über Projekte aus dem Transformationsfonds, die wir zur Verfügung stellen: Es gibt das Projekt „Scheer School of Digital Science“, es wird auch eine spannende Zusammenarbeit zwischen dem Fraunhofer Institut und der htw geben - ich erlaube mir eine Sneak Preview -, die wir Anfang Mai gemeinsam vorstellen werden, lieber Jürgen Barke. Ich freue mich schon darauf und wollte es nur kurz erwähnt haben. Man sieht, diese Novelle des Saarländischen Hochschulgesetzes wird dazu führen, dass wir im Zusammenspiel mit vielen anderen Maßnahmen, die wir auf den Weg bringen, für einen noch stärkeren, moderneren und zukunftsträchtigeren Hochschulstandort im Saarland sorgen können. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung und Überweisung an den zuständigen Ausschuss. - Ganz herzlichen Dank. (Beifall von der SPD.)
