Petra Fretter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Im heutigen Zeitalter der Digitalisierung erfüllen Daten einen wichtigen Zweck als Wirtschaftsfaktor. Die wirtschaftlichen und sozialen Ressourcen sind enorm und können mit diesem Potenzial die wirtschaftliche Entwicklung anregen. Gerade für uns im Saarland ist dies von entscheidender Bedeutung, sind wir doch als industrieller Wirtschaftsstandort in den Bereichen Automobilindustrie mit all seinen Zulieferzweigen, der Stahlindustrie sowie den wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen in den Bereichen Informationssicherheit - um hier nur einige zu nennen - darauf angewiesen, die Entwicklung im weltweiten Wettbewerb voranzutreiben. Mit der heute im Gesetz beschriebenen Änderung soll die Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2023 umgesetzt werden. Mit dieser wurde die EUrechtliche Grundlage zur Festlegung bestimmter hochwertiger Daten sowie deren Modalitäten zu ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung geschaffen, um damit einheitliche Verwaltungsdaten innerhalb des EU-Raums zur Nutzung aller bereitzustellen. Der offene Zugriff auf hochwertige Verwaltungsdaten wie zum Beispiel der Kataster- und Vermessungsdaten soll nicht nur die Digitalisierung beschleunigen, sondern auch die Anwendungsgebiete ausweiten und damit die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Saarland vorantreiben. Auch wenn die Geobasisdaten der Kataster- und Vermessungsverwaltungen bereits seit etlichen Jahren in allen Formen, sei es schriftlich oder elektronisch, zur eigenen oder kommerziellen Verwendung zur Verfügung standen, haben Nutzungseinschränkungen und kostenpflichtige Beiträge mit dazu beigetragen, dass Privatpersonen, Firmen et cetera diese kaum genutzt hatten und deren Potenzial im Prinzip wenig ausgeschöpft wurde. Um hier eine Verbesserung im Sinne der wirtschaftlichen Entwicklung für unser Saarland zu schaffen, sollen in der heutigen Gesetzesänderung die Nutzungseinschränkung und die Kostenpflicht für die Geobasisdaten aufgehoben werden. Das heißt, dass diese Daten künftig von der Allgemeinheit kostenfrei verwendet, nachgenutzt und verbreitet werden können, ein wichtiger Schritt in Richtung Weiterentwicklung unserer Industrie, Forschung und Wirtschaftsstandort des Saarlandes, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage an dieser Stelle ausdrücklich, dass wir als CDU-Fraktion dies sehr begrüßen. Aber es stellen sich für uns noch zwei Fragen. Wie ist - das wurde auch von der Ministerin angesprochen - der Ausfall der Lizenzgebühren im Haushalt berücksichtigt? Denn was die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer an Kosten einsparen, fehlt natürlich jetzt im Haushalt. Das bedeutet, dass durch den Wegfall der Umsatzerlöse, Lizenzgebühren und verwaltungswirtschaftliche Erträge ein Defizit von 700.000 Euro in den Jahren 2024 und dann ab 2025 von jährlich 1,4 Millionen Euro entsteht und somit das Saarland vor der Herausforderung steht, diesen Ausfall zu kompensieren. Ich konnte im Einzelplan 09 unter Kapitel 11 leider nicht ersehen, wie und ob Vorsorge dafür getroffen wurde. Aber es ist klar, dass die Landesregierung hier in der Pflicht steht, Lösungen aufzuzeigen, wie dieser Gebührenausfall haushalterisch aufgefangen werden soll. Vielleicht kann die Ministerin dazu ja noch ein paar Worte sagen. Eine weitere Änderung im Gesetzentwurf hat mich befremdet und auch etwas verwundert. Unter § 23 Absatz 2 soll bei der Eidesformel für Vermessungsingenieure und Vermessungsin- (Abg. Fretter (CDU)) genieurinnen die Formulierung „so wahr mir Gott helfe“ gestrichen werden, da sie angeblich nicht mehr zeitgemäß ist. Ich frage mich jetzt: Was ist zeitgemäß? Und wer kann das beurteilen, gerade beim Thema Glauben und Religion? Wir sind ein Land, in dem 60 Prozent an Gott glauben, auch wenn den Kirchen natürlich viele Mitglieder verloren gehen. Aber jeder und jede Zweite im Land ist Christ*in. Wir leben in einem Land, in dem jeder und jede seine eigene Religion leben und ausüben darf und kann. Das ist selbstverständlich gut und richtig, aber sollte wirklich ein Staat oder eine Regierung bestimmen, was bei persönlichem Glauben noch zeitgemäß ist oder nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen? (Beifall von der CDU.) Meine Fraktion und ich sind der Meinung, man sollte bei Eidesformeln jedem Menschen weiterhin die Wahlmöglichkeit lassen, selbst zu entscheiden, ob er seinen Schwur mit Gottesbezug und Gottestreue oder ohne den Bezug zu Gott leistet, denn Glaube allein beziehungsweise Glaube allgemein ist zeitlos, liebe Kolleginnen und Kollegen. Im Übrigen findet man Eidesformeln mit Gottesbezug in vielen saarländischen Gesetzen und Verordnungen. Wir haben es sogar heute Morgen bei der Vereidigung von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes erlebt. Es steht noch so im Saarländischen Beamtengesetz unter § 56. Wir finden es in der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer des Saarlandes unter § 6 sowie in der Geschäftsordnung der Architektenkammer. Auch uns, wenn wir vereidigt werden und unseren Dienst im Landtag antreten beziehungsweise annehmen, ist die Möglichkeit gegeben, es mit oder ohne Gottesbezug zu tun. Daher sehen wir keine Veranlassung, diese Formel an sich zu ändern, im Gegenteil, diese Möglichkeit sollten wir jedem gläubigen Menschen so belassen, nicht wegnehmen. Wir sehen keinen Grund dazu. Im Ganzen bleibt mir für die CDU-Fraktion nun festzustellen, dass die Aufhebung der Gebühren und die Nutzungsvereinfachung von Geobasisdaten prinzipiell zu begrüßen sind. Da stimmen wir mit Ihnen überein, aber wir fordern, dass die ausfallenden Einnahmen durch die Landesregierung mittels Gegenfinanzierung im Haushalt aufzuzeigen sind und die Formulierung in der Eidesformel - so wahr mir Gott helfe - wahlweise erhalten bleiben soll. Wir enthalten uns heute der Abstimmung und warten die Anhörung ab. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)
