Dagmar Heib
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Schmaus, unser Landesbehindertenbeauftragter, ist, denke ich, auch zu diesem Punkt gekommen. Ich begrüße Sie ebenfalls. Das Thema Mutterschutz bei Fehlgeburten begleitet uns seit einigen Jahren. Ich kucke in die Richtung Sandra Kern. Sie begleitet uns als Vorsitzende des Vereins Sterneneltern schon seit vielen Jahren, auch in Anhörungen. Der Anstoß zu den Änderungen im Bestattungsgesetz, bei dem es viele Kommunen geschafft haben, auf ihren Friedhöfen Felder für Sternenkinder zu schaffen, ist eine Folge - das haben wir auch gemeinsam gemacht - aus der Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. 2022 ist die Petition von Frau Sagorski ins Leben gerufen worden. Ich habe sie mitgezeichnet. Ich habe öffentlich dazu aufgerufen, man möge dieser Petition folgen, weil sie diesen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten anregt. Das hat durch Frau Sagorski und Kolleginnen, Freunde, wie auch immer, dazu geführt, dass es eine Verfassungsklage gibt. 75.000 Unterschriften wurden gesammelt. Das führte 2023 dazu, dass es im Bundestag ein Fachgespräch gab. Eingeladen vom zuständigen Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend waren viele Sachverständige. Man war im Bundestag in Berlin einhellig der Meinung - ich denke heute noch genauso -, dass hier Handlungsbedarf besteht. Das hatte der Koalitionsvertrag der Ampel auch 2021 schon so gesehen und festgeschrieben, dass es eine Änderung geben muss. Was folgt nun daraus? - Fachgespräch, einhellige Meinung, es gibt eine Arbeitsgruppe interfraktionell im Bundestag. Hat die zuständige Familienministerin bisher einen Gesetzentwurf vorgelegt? - Nein, Fehlanzeige. Haben die Ampelkoalition, das Kabinett, die Koalitionsfraktionen sich auf den Weg gemacht, einen Gesetzentwurf einzubringen? (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Nein.) Fehlanzeige. Ich bin froh, dass wir das heute haben. Wir tragen das gerne mit. Ich möchte daran erinnern, dass im letzten Jahr, zum Internationalen Frauentag, im Antrag der CDU, der von der Mehrheitsfraktion abgelehnt wurde, eine Forderung war, den gesetzlichen Mutterschutz bei Fehl- und Totgeburten auch vor der 24. Schwangerschaftswoche zu gewährleisten. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Ja. - Abg. Com- merçon (SPD): Das war aber nicht der Grund, warum wir das abgelehnt haben.) Das mag etwas anderes gewesen sein. Der Antrag wurde aber abgelehnt. Ich möchte meine Rede fortführen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es ist nicht meine Aufgabe, Ihre Gründe darzulegen. Meine Aufgabe ist es jetzt, hierzu Stellung zu nehmen. (Weiterer Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Das habe ich nicht getan. Ich habe nur ein Abstimmungsverhalten dargestellt und es war richtig, wie ich es dargestellt habe. (Abg. Maaß (SPD): Nein, überhaupt nicht!) (Abg. Heib (CDU)) Ich sage an der Stelle, wir sind ja froh, dass es diese Initiative wieder gibt. Wir treten ihr auch gerne bei. Wir wollen das doch gemeinsam erreichen. Das ist unser Ziel. Sie haben es in Berlin im Koalitionsvertrag, wir haben es hier schon im Antrag vorgebracht, und jetzt versammeln wir uns gemeinsam, das ganze Haus dahinter. Ich finde, es ist eine gute Sache, dass wir das machen. (Beifall von der CDU.) Natürlich ist ein Gedanke dieser Gesetzesänderung, die wir verfolgen, dass wir der Belastung einer Frau, einer Mutter - vor allen Dingen der emotionalen Belastung der Mutter -, Rechnung tragen können. Das ist unser Ziel. Das ist von den Vorrednerinnen ganz deutlich dargelegt worden. Aber, meine Damen und Herren, es geht uns genauso um den Umgang mit dem toten Kind. Eine Fehlgeburt ist natürlich eine emotionale Belastung für die Frau, aber es ist auch ein Mensch gestorben. Ich möchte daran erinnern, auch das Bundesverfassungsgericht redet in seinen Entscheidungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch vom rechtlichen Schutz des Ungeborenen und vom Lebensrecht des Ungeborenen. Hier wird immer darauf abgestellt - und das ist wichtig -, dass Menschen sterben, wenn es um Fehlgeburten geht. Es geht um einen Menschen, wenn auch nicht um einen geborenen. Es geht bei einer Fehlgeburt nicht um eine Krankheit. Auch das ist deutlich gesagt worden. Auch diesem ungeborenen Leben gegenüber sind wir zu einer Änderung im Mutterschutz verpflichtet. Ich sehe das so und meine Fraktion sieht das so, und zwar begründet aus der uns gegebenen Verpflichtung, in der Schwangerschaft die Rechte der Frau und das Lebensrecht des ungeborenen Kindes gleichermaßen zu sichern und zu berücksichtigen. Auch das verpflichtet uns dazu, den Mutterschutz zu ändern. Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine Anmerkung zu der aktuellen Diskussion, die wir derzeit in der Bundesrepublik erleben können. Wir haben die Ergebnisse der Kommission der reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Sie ist im letzten Jahr ins Leben gerufen worden und zu Ergebnissen gekommen. Vorweg möchte ich stellen, dass für mich und uns als CDU-Fraktion die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach wie vor zählt: Aus dem Grundsatz der Menschenwürde ist eine Abtreibung nach dem Grundgesetz für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht anzusehen und demgemäß rechtlich verboten. Die Missbilligung dessen muss in der Rechtsordnung klar zum Ausdruck kommen. Eine Regelung allenfalls außerhalb des Strafrechts - das ist ein Ergebnis dieser Kommission - steht für eine rechtliche Billigung der Abtreibung, also eigentlich genau das Gegenteil. Ein Schwangerschaftsabbruch ist immer ein Tod, auch ein Vernichten von Leben. Ich möchte an der Stelle sagen, denn ich finde, es gehört zusammen, dass die bisherige Regelung in Deutschland bezüglich der Schwangerschaftsabbrüche in § 218 StGB eine kluge Regelung war, die seit 30 Jahren befriedet. Ich weiß, dass die Meinungen auseinandergehen. Das ist auch kein Thema. Für uns steht aber fest, dass das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Lebensrecht des ungeborenen Kindes in einen guten Zusammenhang und Einklang gebracht werden. Das hat in den letzten Jahren funktioniert. Ich bin gespannt, was die Ampel aus diesen Ergebnissen machen wird. Man hört verschiedene Äußerungen. Die Frauenverbände - das ist auch richtig - schließen sich hinter der WHO zusammen und sprechen sich von Fristen und Indikationen in dem Bereich los. Man sagt, man fokussiert sich zu sehr auf zwölf Wochen. Das macht mir deutlich, dass wir bei uns im Land wahnsinnige Diskussionen vor uns haben werden. Das ist meine große Sorge. Ich weiß nicht, ob die Regierungskoalition gemeinsam eine gute Lösung vorschlagen kann und ob wir diese Lösung gemeinsam gut diskutieren können. Da sind ganz viel Führung und Bewusstsein erforderlich. Wir haben in den letzten Jahren leider einiges erleben müssen. Ich will nur kurz das Selbstbestimmungsrecht nennen. Man hatte die Aufgabe, das Transsexuellengesetz zu ändern. Das hat das Bundesverfassungsgericht aufgegeben. Man hat überbordend Änderungen aufgenommen, die dazu geführt haben, dass es Verletzungen und teilweise Spaltung in der Gesellschaft gab. Ich habe im Moment Sorge. Mir fehlt das Vertrauen, dass wir diese Diskussionen in unserem Land so zu Ende bringen können, dass wir miteinander zu guten Lösungen kommen, dass wir versöhnen und nicht spalten. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU-Fraktion.)
