Friedrich Josef Dörr
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Wissenschaftsminister hat in der Vorstellung des Gesetzes unsere Hochschullandschaft gelobt. Damit hat er recht. Darauf sind wir stolz. Wir wollen eigentlich, dass es so bleibt und sich noch weiterentwickelt. Ich komme nun zu dem Gesetzesvorschlag. Das Gesetz ist von 2016, aber diese Hochschulen, die wir heute loben können, sind schon vorher entstanden und haben sich vorher entwickelt. Sie haben dieses Gesetz nicht gebraucht. Das Gesetz ist im letzten Jahr novelliert worden, aber das war nicht genug. Dieses Jahr soll es wieder umfangreich auf 65 Seiten novelliert werden. Ich habe es meiner Frau zugemutet und ihr zwei Seiten vorgelesen. Danach hatte ich Erbarmen mit ihr und habe aufgehört. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will keine Antwort haben, aber wer von Ihnen hat dieses Gesetz gelesen, auf das wir alle stolz sein und für das wir befürwortend abstimmen sollen? Wer hat es gelesen? Haben es alle gelesen? - Ich habe es gelesen, weil ich als Fraktionsvorsitzender es lesen und hier dazu Stellung nehmen muss. Ich habe es mir angetan. Der Kollege Reiter hat schon gesagt, dass mit Sicherheit wieder eine Novelle kommt, weil ja viele Dinge nicht berücksichtigt wurden und andere Dinge zu bürokratisch sind. Ich habe nicht die Zeit, um das im Einzelnen auszuführen, aber ich unterstreiche und unterschreibe, was der Kollege Reiter in diesem Zusammenhang gesagt hat. Auf eine Sache möchte ich eingehen, weil das wirklich wichtig ist, nämlich die Zulassungsbestimmungen oder Zulassungsbedingungen für Hochschulen, für die Universität und für die anderen Hochschulen. Seit Jahrzehnten bin ich ein Verfechter davon, dass diese Bestimmungen gelockert beziehungsweise ganz abgeschafft werden. Wenn man 40 oder 50 Jahre zurückschaut, sieht man, dass damals das Abitur die einzige Möglichkeit war, an der Universität zu studieren. Nachher kamen Lehrer dazu, die ihre Lehrerprüfung bestanden hatten, dann kamen Handwerksmeister dazu und so weiter und so fort. Man lockert das scheibchenweise auf. Es ist überhaupt nicht einzusehen - aber das ist ja jetzt behoben -, dass ein Handwerksmeister, der Steuern an das Land zahlt, an wichtigen Einrichtungen, die das Land finanziert, nicht teilnehmen kann, sprich nicht studieren kann. Es kamen dann immer Einwendungen, dass er an der Uni nicht mitkomme und Ähnliches. Aber niemand, der schon in der Gemeinschaftsschule Schwierigkeiten mit der Bruchrechnung hatte, wird an die Universität gehen und Mathematik studieren. Das wird nicht vorkommen. Ich weiß, dass nicht jedem gefällt, was ich jetzt sagen werde, aber ich sage es trotzdem: Selbst wenn wir sämtliche Beschränkungen fallen lassen würden wie bei der Volkshochschule, wo Sie sich anmelden und einen Kurs mitmachen können, würde kein Dutzend Studenten mehr studieren als jetzt. Das heißt also, das ist wirklich reformbedürftig, aber dieser Entwurf ist nur halbherzig. Das Wichtigste, was wir machen könnten, wenn noch einmal eine Novellierung fällig ist, ist, dass wir ein Gesetz machen, das man als Hochschulbefreiungsgesetz bezeichnen könnte, das unnötige Bürokratie abschafft. Die Hochschulen kennen ja selbst ihre Probleme am besten. Die Studenten - heute sagt man Studierende - und die Professoren und Professorinnen kennen ihre Probleme. Sie sollten sie selbst lösen können. Natürlich muss eine Aufsicht vom Staat da sein, aber keine Gängelung. Dieses umfangreiche Gesetz, das uns vorliegt, ist kein großer Fortschritt auf dem Wege zur Befreiung unserer Universitäten und Hochschulen. Da wollen wir etwas anderes sehen. Wir wollen ein Hochschulbefreiungs- (Abg. Dörr (AfD)) gesetz. Wir werden den Erfolg dieses Gesetzes nicht an hehren Worten messen, sondern wir werden ihn messen an den Zahlen der Studierenden in der Zukunft und an den Auszeichnungen, die wir erfahren, ob wir zum Beispiel wieder eine Exzellenzuniversität werden, wie wir es schon mal waren. An den Erfolgen werden wir die Hochschulen und die Politik für die Hochschulen messen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
