Heike Sylvia Winzent
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 24. Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen. Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Zu Punkt 3 der Tagesordnung. Die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion haben den Gesetzentwurf zur Bestellung einer oder eines Beauftragten des Saarlandes gegen Rassismus zwischenzeitlich gemeinsam neu eingebracht. Er liegt uns nunmehr als Drucksache 17/903 - neu - vor. Zu Punkt 14 der Tagesordnung. Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag „Effektive Strategien zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität - Maßnahmen für ein sicheres Saarland in Europa“, Drucksache 17/901, hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/913 den Antrag „Moderne Strategien zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität - das Saarland als Raum des Rechts, der Freiheit und der Sicherheit“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/913 als Punkt 22 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/913 als Punkt 22 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 14 in einem halben Redezeitmodul beraten wird. Zu Punkt 16 der Tagesordnung. Die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion haben den Antrag „Rechte von Eltern stärken: Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten“ zwischenzeitlich gemeinsam neu eingebracht. Er liegt uns nunmehr als Drucksache 17/906 - neu - vor. Frau Ministerin Christine Streichert-Clivot befindet sich in ihrer Funktion als Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Leiterin der deutschen Delegation auf einer Dienstreise in Singapur und ist daher für die heutige Sitzung entschuldigt. Ich darf heute Morgen im Hohen Hause ganz herzlich den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Herrn Prof. Dr. Roland Rixecker, begrüßen. Guten Morgen, Herr Professor! (Beifall des Hauses.) Für die Tagesordnungspunkte haben sich die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums im Hinblick auf die Redezeit für die Aussprache auf Folgendes verständigt: Die Tagesordnungspunkte 3, 7, 8 und 12 werden jeweils in einem ganzen Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 4, 6, 10 und 15 bis 20 werden jeweils in einem halben Redezeitmodul beraten. Zu den übrigen Tagesordnungspunkten findet keine Aussprache statt. Wer dafür ist, dass wir so verfahren, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann verfahren wir so. Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung: Wahl eines ordentlichen Mitglieds und von zwei stellvertretenden Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes (Wahlvorschlag des Landtagspräsidiums Drucksache 17/909) Die sechsjährige Amtszeit des ordentlichen Mitglieds Herrn Prof. Dr. Roberto Bartone endet am 12. Juni dieses Jahres. Die Amtszeit der stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs Frau Prof. Dr. Annemarie Matusche-Beckmann und Herrn Dr. Markus Groß läuft jeweils am 19.06.2024 aus. Nach Artikel 96 Absatz 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof werden die Mitglieder und ihre Stellvertreter in geheimer Wahl ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages gewählt. Das Landtagspräsidium hat in seiner Sitzung am 18. April 2024 beschlossen, Herrn Prof. Dr. Bartone, Frau Prof. Dr. Matusche-Beckmann sowie Herrn Dr. Groß zur Wiederwahl vorzuschlagen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen als Drucksache 17/909 vor. Ich darf zur Wahl noch auf Folgendes hinweisen. Ich bitte Sie, sich nach dem Namensaufruf in Raum 30 zu begeben. Hier werden Ihnen zwei Wahlzettel mit einem Umschlag ausgehändigt. Auf dem ersten Wahlzettel geht es um die Wahl des ordentlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs, Herrn Prof. Dr. Roberto Bartone. Auf dem gelben Wahlzettel geht es um die Wahl der beiden stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs, Frau Prof. Dr. Annemarie Matusche-Beckmann und Herrn Dr. Markus Groß. Die beiden Wahlzettel sind in den Kabinen jeweils auszufüllen und in dem Umschlag in die Urne einzuwerfen. Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe im Kreis eindeutig gekennzeichnet ist. Ich darf nun die beiden Schriftführer, Frau Martina Holzner und Herrn Raphael Schäfer, bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die Schriftführer rufen die Namen der Abge- ordneten auf.) Ich darf fragen, ob ein Mitglied des Hauses nicht zur Stimmabgabe aufgerufen wurde. - Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Somit schließe ich die Stimmabgabe und bitte nun die Schriftführer, mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen. (Die Schriftführer zählen die Stimmen aus.) Ich gebe nun das Ergebnis bekannt. Für Herrn Prof. Dr. Roberto Bartone wurden 48 Stimmen abgegeben, davon 45 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen, keine Enthaltung und eine ungültige Stimme. Damit ist Herr Prof. Dr. Roberto Bartone mit dem erforderlichen Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages, also 34 Stimmen, als ordentliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes gewählt. Für Frau Prof. Dr. Annemarie Matusche-Beckmann wurden ebenfalls 48 Stimmen abgegeben, davon 47 Stimmen mit Ja und eine ungültige Stimme. Damit ist auch Frau Prof. Dr. Annemarie Matusche-Beckmann mit dem erforderlichen Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes gewählt. Für Herrn Dr. Markus Groß wurden auch 48 Stimmen abgegeben; 43 Stimmen mit Ja, drei Nein-Stimmen, eine Enthaltung und ebenfalls eine ungültige Stimme. Damit ist Herr Dr. Markus Groß mit dem erforderlichen Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes gewählt. Herr Professor Bartone, da Sie sich vor Ihrer Wahl bereits schriftlich bereit erklärt haben, sich als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zur Verfügung zu stellen, gehe ich davon aus, dass Sie die Wahl annehmen? Abg. Herr Prof. Dr. Bartone: Ja.
