Petra Berg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Vermessungs- und Katastergesetzes vor. Mit dieser Gesetzesänderung findet eine Anpassung an EU- und bundesrechtliche Vorgaben statt. Gleichzeitig setzen wir aber auch einen Impuls für Innovation. Daten sind die wichtigste Ressource des 21. Jahrhunderts, eine Ressource, die auch zum Guten eingesetzt werden kann und so auch großen wirtschaftlichen und sozialen Nutzen generiert. Um das in den Verwaltungsdaten liegende Potenzial besser auszuschöpfen, hat die EU-Kommission mit der sogenannten PSI-Richtlinie und der hierzu erlassenen sogenannten HVD-Verordnung eine rechtliche Grundlage geschaffen. Innerhalb des EU-Raumes sollen Verwaltungsdaten künftig einheitlich und kostenfrei zur Nutzung bereitgestellt werden. Die Bereitstellung von Verwaltungsdaten stellt dabei auch eine wesentliche Möglichkeit dar, um die Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens zu beschleunigen, aber auch neue Anwendungsbereiche auszuweiten. Das gilt in ganz besonderem Maße für die sehr hochwertigen Geobasisdaten der Katasterund Vermessungsverwaltungen. Nahezu alle aktuellen Themenbereiche, beispielsweise Mobilität, aber auch digitales Bauen, die nachhaltige Energieversorgung, der Klimaschutz und auch die nachhaltige Landwirtschaft sind georeferenziert. Als Beispiel kann hier die planerische Festsetzung von Bebauungsplänen, von Flächennutzungsplänen durch die Kommunen, aber auch das sogenannte Precision-Farming in der Landwirtschaft angeführt werden. Große Datenmengen werden benötigt, zum Beispiel auch für die Planung und den Ausbau der erneuerbaren Energien, für den Ausbau der Glasfasernetze, für die Mobilfunknetze, aber auch bei solchen Dingen wie der Erstellung von Starkregen-Gefahrenkarten. Durch die vorgesehene Abschaffung der Kostenpflicht und die weitgehende Abschaffung von Nutzungsbeschränkungen werden die Voraussetzungen geschaffen, die wirtschaftliche Entwicklung anzuregen, Innovationen wie neue Produkte und Dienste zu ermöglichen und durch ein Mehr von Transparenz die Zivilgesellschaft zu stärken. Gleichzeitig werden unsere Kommunen und andere öffentliche Stellen durch die unentgeltliche Bereitstellung der Geobasisdaten auch finanziell entlastet. Zur Wahrheit gehört auch dazu, dass die kostenfreie Bereitstellung der Daten zu Einnahmeverlusten beim Land führen wird. Das LVGL aber wird maßgeschneiderte Dienstleistungen, beispielsweise in Hinblick auf die Datenaufbereitung und auch die Datenbereitstellung, weiterhin anbieten. Meine Damen und Herren, mit der vorliegenden Gesetzesänderung werden EU ‑ rechtliche Anforderungen erfüllt. Gleichzeitig werden Voraussetzungen geschaffen, um die Potenziale, die in der Datennutzung liegen, nutzen zu können. Wer unser Geoportal schon einmal benutzt hat, weiß, wie wertvoll diese Daten sind. Geobasisdaten sind, wie ich sagen kann, die Daten der Zukunft und sie sollen den Menschen möglichst uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung stehen. Das gelingt mit diesem Gesetz, deshalb bitte ich um Zustimmung! - Vielen Dank! (Beifall von der SPD.)
