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115. Sitzung (WP20)

19.03.2026 · 167 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (29)FDP (16)SSW (15)CDU (15)GRÜNE (12)

Kristina Herbst

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die heutige Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Aufgrund von Erkrankungen sind heute entschuldigt: von der CDU-Fraktion der Abgeordnete Sönke Siebke und von der Landesregierung Ministerin Dr. Silke Schneider. Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Von der Landesregierung sind heute aufgrund auswärtiger Verpflichtungen Ministerpräsident Daniel Günther ab dem Nachmittag und Ministerin Magdalena Finke und Ministerin Cornelia Schmachtenberg den ganzen Tag abwesend. Nach § 47 Absatz 2 Geschäftsordnung sind folgende Abgeordnete heute entschuldigt: für den Nachmittag Jan Kürschner, Dr. Michael Schunck, Christopher Vogt und Tobias Koch sowie Birte Glißmann ab 13 Uhr, Thomas Jepsen ab 16 Uhr, Claus Christian Claussen ganztags und Niclas Dürbrook auch ganztags. Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute ist ein besonderer Tag, denn wir haben heute zwei Geburtstagskinder: Ich gratuliere von Herzen Beate Nielsen und Thomas Jepsen zum Geburtstag. – Herzlichen Glückwunsch! (Beifall – Blumensträuße werden überreicht) Dann wollen wir den Geburtstagskindern eine schöne Sitzung schenken. Bevor ich in die Tagesordnung einsteige, begrüßen wir Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, und zwar Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schulen des Kreises Ostholstein. – Herzlich willkommen hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 3 und 27 auf: Gemeinsame Beratung a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2026 (Nachtragshaushaltsgesetz 2026) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/4211 (Präsidentin Kristina Herbst) Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Drucksache 20/4221 b) Zukunftspakt II UKSH vom 4. März 2026 Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/4201 (neu) Ich erteile das Wort dem Berichterstatter des Finanzausschusses, dem Abgeordneten Christian Dirschauer.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage.

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Kristina Herbst

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Gibt es Wortmeldungen dazu? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache, und das Wort (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) zu a) hat in Vertretung die Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Dorit Stenke. Aber das kann eigentlich nicht sein. – Doch, da ist sie ja. Ich sehe sie. Okay. Gut, dann stimmt es. Verzeihung. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch von meiner Seite an dieser Stelle alles Gute für die erkrankte Finanzministerin Silke Schneider. Wir wünschen ihr gute Besserung. (Beifall) Mit dem Zukunftspakt II treffen Sie heute eine Entscheidung von erheblicher Tragweite: für die medizinische Versorgung in unserem Land, für einen zentralen Forschungsstandort und für die Stabilität unserer öffentlichen Infrastruktur. Der vorliegende Nachtragshaushalt schafft dafür die notwendige Grundlage. Dass wir heute hierüber beraten, ist nicht selbstverständlich. Es ist das Ergebnis gemeinsamer politischer Verantwortung über Fraktionsgrenzen hinweg. Und genau dafür möchte ich Ihnen ausdrücklich danken. Im Namen der Finanzministerin, aber auch im Namen der Justizministerin herzlichen Dank, denn wir zeigen damit: Wenn es darauf ankommt, halten wir zusammen und sind handlungsfähig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie alle haben diese Entscheidung gemeinsam mit vorbereitet und mitgetragen, eine Entscheidung, die weit über einzelne Haushaltsjahre hinausreicht und im Bewusstsein, dass es hier nicht um Parteipolitik, sondern um Daseinsvorsorge in unserem Land geht. (Hauke Hansen [CDU]: So ist es!) Gerade in einer angespannten Haushaltslage ist das alles andere als selbstverständlich. Umso mehr danke ich Ihnen für die Bereitschaft, die notwendigen finanziellen Voraussetzungen für diesen Weg zu schaffen. Mein Dank gilt auch im Namen meiner Kollegin Professor von der Decken und der gesamten Landesregierung unserer Kollegin Finanzministerin Silke Schneider und ihrem Staatssekretär Oliver Rabe – ich sehe ihn gar nicht – und den vielen Beteiligten in der Verwaltung, besonders dem Referat 43 des Finanzministeriums mit dessen Leiter Herrn Rossow und seinem Team, und den Kolleginnen und Kollegen im Bildungs- und Gesundheitsministerium sowie im UKSH, die sich mit großer Akribie und großem Engagement daran gemacht haben, dieses Zahlenwerk zu schaffen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, das hohe Defizit des UKSH war in der Landesregierung seit Ende der Pandemie ein Thema, das mit großer Geschwindigkeit an Bedeutung und Dynamik zugenommen hat. Dabei wurde sehr schnell klar: Eine nachhaltige Stabilisierung aus eigener Kraft wird dem UKSH nicht möglich sein. Gleichzeitig war ein Pakt wie der heutige Zukunftspakt II damals nicht umsetzbar. Der Landeshaushalt war durch hohe Notkredite erheblich belastet. Wir wären Gefahr gelaufen, die zulässigen Kennziffern gegenüber dem Stabilitätsrat etwa bei der Zins-Steuer-Quote zu überschreiten. Heute stellt sich die Situation differenzierter dar. Die Notkredite der Jahre 2024 und 2025 sind abgelöst, zugleich wurde ein erheblicher Teil der Kreditermächtigungen nicht in Anspruch genommen. In der Folge ist die tatsächliche Haushaltsbelastung geringer ausgefallen als zunächst angenommen. Dadurch hat sich jetzt ein finanzieller Spielraum eröffnet, den wir nun verantwortungsvoll nutzen. Seit mehr als einem Jahr hat das Finanzministerium intensiv gerechnet und geprüft. Was braucht es für eine nachhaltige Stabilisierung? Reicht eine Schul- (Ministerin Dr. Dorit Stenke) denübernahme aus? Welche zusätzlichen Maßnahmen sind notwendig, und welchen Beitrag kann das UKSH selbst leisten? Seit dem vergangenen Sommer gibt es Klarheit über die Bedarfe, und darauf aufbauend sind wir in die Gespräche mit Ihnen allen eingestiegen. Dabei war zentral, ob dieser Pakt für das Land tragfähig ist und ob er das UKSH und damit auch die Lage der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten wirklich nachhaltig stärkt. Wir sind in der Landesregierung sehr froh, dass wir in den Gesprächen mit den Fraktionen auf breite Unterstützung und auf das gemeinsame Verständnis gestoßen sind, dass es hier nicht um Parteipolitik, sondern um die Zukunft eines zentralen Standorts der Hochschulmedizin geht. Die Antwort auf die Herausforderungen des UKSH ist dieser Zukunftspakt II. Ich bin überzeugt, diese Antwort wird der Bedeutung des UKSH für unser Land gerecht. Das UKSH ist unser einziger Maximalversorger, es gewährleistet rund um die Uhr hochkomplexe medizinische Versorgung von spezialisierten Intensivstrukturen bis hin zu seltenen Hochrisikooperationen. Es ist Ausbildungsstätte für Ärztinnen und Ärzte, für Pflegekräfte und für viele weitere Gesundheitsberufe und damit ein zentraler Pfeiler der akademischen Ausbildung in der Medizin. Es ist ein Zentrum medizinischer Spitzenforschung, und es übernimmt im Krisenfall eine zentrale Rolle für den Bevölkerungsschutz in unserem Land. Mit rund 17.500 Beschäftigten ist das UKSH nach dem Land selbst der größte Arbeitgeber in Schleswig-Holstein. Diese Bedeutung verpflichtet das UKSH, und sie verpflichtet uns als Gewährträger. Dass das UKSH in diese finanzielle Schieflage geraten konnte, hat mehrere Ursachen. Das große ÖPP-Projekt zur baulichen Erneuerung war richtig und notwendig. Die 2019 eröffneten Zentralkliniken in Kiel und Lübeck sind ein Quantensprung für die Versorgung. Doch Kostensteigerungen, Verzögerungen und veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass sich die erwarteten Effizienzgewinne nicht in vollem Umfang realisieren ließen und sie damit auch nicht die ÖPP-Finanzierung tragen konnten. Die ÖPP-Finanzierung belastet das UKSH daher heute erheblich. Deshalb ist klar: Jetzt zu handeln ist richtig und notwendig. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Serpil Midyatli [SPD]) Meine Damen und Herren, der Zukunftspakt II steht für drei klare Botschaften: Erstens. Das Land steht fest an der Seite des UKSH. Zweitens. Das UKSH bleibt in öffentlicher Hand; eine Privatisierung ist ausgeschlossen. Drittens. Wir verbinden wirtschaftliche Stabilisierung mit struktureller Modernisierung. Das UKSH selbst leistet dabei einen substanziellen Beitrag. Im Projekt „Audit & Strategie“ wurden Optimierungspotenziale identifiziert, etwa im OP-Management, in der Intensivstruktur und bei Verwaltungsprozessen. Diese Maßnahmen werden nun zusammen mit der Medizinstrategie 2035 konsequent umgesetzt. Dabei ist uns allen wichtig: keine zusätzliche Aufgabenverdichtung für die Beschäftigten, klare Zielsteuerung und transparente Berichterstattung. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Bis zum Jahr 2035 erwarten wir daraus eine relevante Ergebnisverbesserung von rund 50 Millionen Euro jährlich. Das ist erheblich, aber allein noch nicht ausreichend. Der entscheidende Schritt ist deshalb die Übernahme der ÖPP-Finanzierung durch das Land. Zum 1. Januar 2027 erfolgt ein Schuldnerwechsel: Das Land übernimmt die Kredite aus dem ÖPP-Vorhaben von bis zu 921,5 Millionen Euro. Wir finanzieren die laufenden Baukosten für das ÖPP-Vorhaben in Höhe von rund 432,7 Millionen Euro bis zum Jahr 2044 – teilweise über das Sondervermögen IMPULS 2040. Wir stellen 75 Millionen Euro für die klimaneutrale Energieversorgung des UKSH aus LuKIFG-Mitteln bereit, und der Investitionszuschuss wird weiterhin regelmäßig angepasst. Das schafft zusammen Planungssicherheit für das UKSH. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Insgesamt bedeutet das eine wirtschaftliche Entlastung von 1,077 Milliarden Euro bis zum Jahr 2035. Das ist eine echte strukturelle Trendwende für das UKSH. Für den Landeshaushalt bedeutet das ab 2027 eine deutlich höhere Gesamtverschuldung und jährlich zusätzliche Kosten von gut 40 Millionen Euro für Zinsen und Baukosten. Das ist viel, aber das ist verantwortbar, weil die Alternative deutlich teurer wäre. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD) (Ministerin Dr. Dorit Stenke) Sehr geehrte Damen und Herren, Krankenhäuser stehen in ganz Deutschland unter massivem Druck. Diese strukturelle Herausforderung werden wir heute nicht abschließend lösen. Aber mit dem Zukunftspakt II treffen wir eine klare zukunftsorientierte Entscheidung – für öffentliche Verantwortung, für verlässliche Gesundheitsversorgung, für Planungssicherheit für die Beschäftigten und für einen starken Standort der Hochschulmedizin in Kiel und Lübeck. Wir sichern damit im breiten Schulterschluss die medizinische und hochschulmedizinische Spitzenversorgung in Schleswig-Holstein. Wir zeigen zugleich: Das Land ist handlungsfähig, wenn es darauf ankommt. Wir streiten und debattieren hier in diesem Haus über viele Themen, und das ist richtig so. Aber wenn es darauf ankommt, können sich die Menschen im Land darauf verlassen, (Lachen Beate Raudies [SPD]) dass wir – Landtag und Landesregierung – gemeinsam zu guten Lösungen kommen. – Herzlichen Dank dafür. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Serpil Midyatli [SPD])

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch das Wort. – Bitte schön.

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Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen wunderschönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diesen herrlichen Sonnenschein und den wunderbaren blauen Himmel über dem Landeshaus haben wir sicherlich unseren beiden Geburtstagskindern heute zu verdanken. Ich hoffe aber, dass es auch ein gutes Omen für die Entscheidung ist, die wir jetzt zu treffen haben. Abgesehen vom jährlichen Beschluss über den Landeshaushalt ist die heutige Abstimmung über den zweiten Zukunftspakt für das UKSH die größte finanzielle Einzelentscheidung, die dieser Landtag in dieser Legislaturperiode zu treffen hat. Wir befinden damit über ein Volumen von rund 1,5 Milliarden Euro. Mit diesem Zukunftspakt übernimmt das Land Schulden des UKSH in Höhe von rund einer Milliarde Euro. Außerdem wird das Land in den kommenden Jahren rund eine halbe Milliarde Euro in das UKSH investieren. Das ist ein wirklich beeindruckendes und starkes Signal zugunsten unseres Universitätsklinikums. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD) Beeindruckend ist dabei auch, dass wir diese Entscheidung in großer Geschlossenheit mit allen fünf Landtagsfraktionen gemeinsam treffen. Wir halten das UKSH damit ganz bewusst aus dem bevorstehenden Landtagswahlkampf heraus und verhindern damit, dass es zum politischen Spielball zukünftiger Auseinandersetzungen wird. Das ist gut für die Beschäftigten des UKSH, die mit dieser Entscheidung Planungssicherheit erhalten. Das ist gut für die Menschen im Land, denen das UKSH eine bestmögliche medizinische Versorgung gewährleistet, und das ist gut für unsere medizinischen und pflegerischen Nachwuchskräfte, für die die Ausbildung am UKSH ganz entscheidend ist. Im Bewusstsein dieser herausragenden Bedeutung des UKSH für die Krankenversorgung einerseits und für Forschung und Lehre andererseits stand der Landtag bereits im Jahre 2011 bei der Entscheidung über die Realisierung der Baumaßnahmen mittels ÖPP-Projekt geschlossen an der Seite des UKSH. Ebenfalls gemeinsam haben wir im Jahr 2019 den Zukunftspakt I für das UKSH geschlossen. Und auch heute, 15 Jahre später, hat sich an dieser Einigkeit in diesem Hause nichts geändert. Es zeichnet uns in Schleswig-Holstein aus, dass wir solche schwierigen Entscheidungen gemeinsam, parteiübergreifend treffen. Für das gute Miteinander danke ich allen Fraktionen ganz herzlich. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt SPD und FDP) Meine Damen und Herren, die aus dem Zukunftspakt II resultierenden Auswirkungen auf den Landeshaushalt sind allerdings erheblich. In den kommenden drei Jahren müssen rund 200 Millionen Euro aus dem Sondervermögen IMPULS für die abschließenden Baumaßnahmen des ÖPP-Projektes bereitgestellt werden. Wir erinnern uns: Aus demselben Sondervermögen IMPULS sollen auch bis zu 400 Millionen Euro für die zusätzlichen Anträge auf Investitionen im schulischen Ganztag kommen. Anders, als es die Opposition bei ihren Haushaltsanträgen immer darstellt, ist das Sondervermögen IMPULS eben keine Spardose, aus der beliebig viel Geld einfach so entnommen werden kann. (Beate Raudies [SPD]: Das machen wir doch gerade! – Christopher Vogt [FDP]: Nicht nur!) Das rund eine Milliarde Euro schwere Sondervermögen IMPULS – im Übrigen mit echtem Geld (Tobias Koch) gespeist und nicht kreditfinanziert wie im Bund – ist im vollen Umfang für konkrete Investitionsvorhaben verplant. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Die Inanspruchnahme von IMPULS für zusätzliche Baumaßnahmen, sei es beim schulischen Ganztag oder jetzt für das Universitätsklinikum, wird deshalb unweigerlich dazu führen, dass andere Investitionsvorhaben erst später und möglicherweise auch gar nicht realisiert werden. (Beate Raudies [SPD]: Das entscheiden die Kommunen jeden Tag: Schule oder Feuerwehr!) – Absolut. Und wir werden das auch entscheiden müssen. Deshalb habe ich darauf bereits in der Debatte im Februar 2026 hingewiesen. Ich will das heute noch einmal ausdrücklich betonen – nicht, dass hinterher plötzlich die Überraschung groß ist: Wir setzen ganz klar die Priorität hier für das Universitätsklinikum, (Beate Raudies [SPD]: Ja! Genau!) wir setzen Priorität für den schulischen Ganztag. Das wird aber Auswirkungen auf andere Investitionsvorhaben haben. (Beifall Lukas Kilian [CDU]) Neben dem Sondervermögen IMPULS ist auch der Landeshaushalt unmittelbar betroffen. Die Schuldenübernahme von fast einer Milliarde Euro schlägt im kommenden Jahr mit Zinsen von rund 27 Millionen Euro zu Buche. Die Übernahme der ÖPPRate kostet das Land zukünftig 15,7 Millionen Euro pro Jahr, und die Aufstockung des jährlichen Investitionskostenzuschusses von derzeit 32 Millionen Euro auf 40 Millionen im nächsten Jahr und dann auf 50 Millionen im Jahr 2028 macht einen weiteren Unterschied von 8 Millionen beziehungsweise 18 Millionen Euro aus. Das ist zusammen also eine Mehrbelastung des Landeshaushalts von 50 Millionen bis 60 Millionen Euro, die dann für andere Ausgaben nicht mehr zur Verfügung stehen. Auch das gilt es zu berücksichtigen, wenn wir bei zukünftigen Debatten – dann wahrscheinlich weniger gemeinschaftlich als jetzt – darüber diskutieren, für welche Ausgaben doch eigentlich noch mehr Geld im Landeshaushalt zur Verfügung stehen sollte. Meine Damen und Herren, angesichts dieser erheblichen Anstrengungen des Landes zugunsten des UKSH ist es nur folgerichtig, dass auch das UKSH selbst einen Beitrag zu seiner finanziellen Gesundung leistet. Die mit externem Sachverstand durchgeführte Analyse mit dem Projekttitel „Audit & Strategie“ hat ein Potenzial zur Ergebnisverbesserung von 50 Millionen Euro jährlich aufgezeigt. Diese Effekte müssen jetzt beim UKSH realisiert werden, und zwar gemäß dem Zukunftspakt II zu 80 Prozent bereits innerhalb der nächsten fünf Jahre. Zur Einhaltung dieses Teils der Vereinbarung des Zukunftspakts ist deshalb ein engmaschiges Controlling vereinbart worden, das die regelmäßige Berichterstattung der Landesregierung und des UKSH in den Gremien des Landtags, namentlich dem Finanz- und dem Sozialausschuss, einschließt. Das ist auch gut so; denn dieses engmaschige Controlling ist zwingend notwendig, weil mit dem Zukunftspakt II längst noch nicht alle Probleme des UKSH gelöst sind. Auch nach der Übernahme von 1 Milliarde Euro Schulden durch das Land verbleibt beim UKSH ein Schuldenstand von mehr als 1 Milliarde Euro. Dabei handelt es sich um die Schulden, die nicht aus der Bautätigkeit stammen, sondern aus den aufgelaufenen Defiziten des Krankenhausbetriebes resultieren. Diese Schulden können vom Land nicht übernommen werden, um hier keine Wettbewerbsverzerrungen auszulösen. Für sie bleibt das UKSH somit auch zukünftig selbst verantwortlich. Das heißt, diese Schulden müssten vom UKSH verzinst werden, und theoretisch müssten diese Schulden auch aus zukünftigen Gewinnen des UKSH zurückgezahlt werden. Das wiederum stellt sich logischerweise umso schwieriger dar, wenn das UKSH überhaupt keine Überschüsse erwirtschaftet. Auch nach der Entlastung aus dem Landeshaushalt von 50 Millionen bis 60 Millionen Euro und nach den Effekten aus dem Projekt „Audit & Strategie“ von weiteren 50 Millionen Euro und selbst nach dem Wegfall der Abschreibungen aus den jetzt vom Land übernommenen Investitionsschulden bleibt das UKSH bedauerlicherweise in den roten Zahlen. Deshalb kommt es entscheidend darauf an, wie sich die Lage der Maximalversorger im Rahmen der Krankenhausstrukturreform entwickeln wird. Darauf werden wir als Landtag ein ganz genaues Auge haben müssen, und dafür werden wir im Interesse unserer Universitätskliniken auch kämpfen müssen. (Zuruf SPD: Hört, hört!) Zum anderen sind in der Vereinbarung des Zukunftspakts II bereits die nächsten Schritte angelegt, um dem UKSH noch stärker als bisher mit den von mir genannten Maßnahmen unter die Arme zu greifen. Die beiden dafür denkbaren und rechtlich zulässigen Instrumente sind einerseits die Wiedereinführung des Extremkostenzuschlags und an- (Tobias Koch) dererseits die Beauftragung des UKSH mit Dienstleistungen von allgemein wirtschaftlicher Bedeutung und deren entsprechender Vergütung durch das Land. Beides bedarf einer gesetzlichen Grundlage, und beides muss entsprechend kalkuliert und berechnet werden. Vorsichtshalber will ich deshalb darauf hinweisen, dass beides nicht von heute auf morgen zu realisieren sein wird. Mit der Nennung beider Instrumente im Zukunftspakt II ist aber klar, dass auch in der nächsten Wahlperiode weitere Herausforderungen auf uns zukommen werden, um die wichtige Arbeit des UKSH finanziell abzusichern, und diesen Weg wollen wir auch gehen. Heute bitte ich den Landtag zunächst einmal um die Zustimmung zum vorgelegten Zukunftspakt II, der bisher von der Landesregierung, dem UKSH und den fünf Fraktionsvorsitzenden unterschrieben wurde. Es wäre schön, wenn der Landtag das heute mit einem einstimmigen Beschluss bekräftigen könnte. Ebenso bitte ich um Zustimmung zu dem ersten Nachtragshaushalt der Landesregierung, mit dem die Landesregierung ermächtigt wird, die Übernahme der Schulden des UKSH umzusetzen. Mein ganz herzlicher Dank an dieser Stelle für die Erarbeitung des Zukunftspakts und ebenso für den Nachtragshaushalt gilt unserer Finanzministerin Dr. Silke Schneider, der ich an dieser Stelle ebenso gute Besserung wünsche, wie wir das alle schon getan haben. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD) – Den Applaus hat sie wirklich verdient, und zwar nicht nur für die Genesung, sondern vor allen Dingen für die geleistete Arbeit. Das ist nämlich wirklich kein einfacher Job gewesen, zumal sich der Landeshaushalt selbst in einer sehr angespannten finanziellen Lage befindet. Mein Dank gilt ebenso den beteiligten Ministerinnen für Gesundheit und für Wissenschaft, die jeweils aus ihrer Zuständigkeit heraus für das UKSH gekämpft haben. Und zu guter Letzt noch einmal ein ganz herzlicher Dank allen fünf Fraktionen für das gute Miteinander an dieser Stelle. Möge diese Geschlossenheit dem UKSH zugutekommen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])

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Kristina Herbst

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mitgeteilt, ihre Redezeit aufzuteilen. Zunächst hat der Fraktionsvorsitzende Lasse Petersdotter das Wort. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] spricht mit der Präsidentin) – Dann würde ich das jetzt noch einmal korrigieren: Es gibt keine Aufteilung, weil wir einen weiteren erkrankten Abgeordneten haben, nämlich den Abgeordneten Jasper Balke. Hier wünschen wir gute Besserung, und dementsprechend ist die volle Redezeit für den Fraktionsvorsitzenden Lasse Petersdotter.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Genau, ich habe niemandem die Redezeit weggenommen. Jasper Balke ist tatsächlich erkrankt, und ich wünsche auch ihm an dieser Stelle eine herzliche Genesung. (Beifall) Viele von Ihnen und viele von uns kennen den Satz bereits oder haben bereits selber die Erfahrung machen müssen: Egal, wie viele Probleme man im Leben hat, wenn man ein gesundheitliches Problem hat, dann hat man plötzlich nur noch ein Problem. Diese Tatsache, die uns alle im Alltag und im Leben begleitet, könnte und kann auch eine Richtschnur für die politischen Maßnahmen sein. Ich glaube, die heutige Debatte zeigt sehr gut, wo es endet, wenn man Gesundheit und vor allen Dingen dem Universitätsklinikum in Schleswig-Holstein die notwendige Priorität einräumt. Wir fassen heute einen gemeinsamen Beschluss. Ich glaube, neben der hohen Summe ist dieses politische Signal, das in dieser Form und dieser Art und Weise vermutlich in keinem Landtag in Deutschland sonst möglich wäre, von besonderer Bedeutung. Denn die Konsequenz daraus ist nicht nur, dass wir uns einig sind und hier ähnlich klingende Reden halten, sondern die Konsequenz daraus ist auch, dass wir im anstehenden Landtagswahlkampf das UKSH nicht zum Spielball werden lassen. Es ist nicht das erste Mal, dass diese Entscheidung so getroffen wird, sondern sie wurde auch in der Vergangenheit schon so getroffen, und das ist wichtig; denn die Beschäftigten des UKSH können sich darauf verlassen, dass diese gemeinsame Position, dieser gemeinsame Rückhalt – egal, ob Wahlkampf oder Nicht-Wahlkampf – weiterhin Fortbestand haben und auch weiterhin mit Leben gefüllt wird. Das ist natürlich für uns als Koalition besonders wichtig, aber es ist für die Opposition genauso wichtig. Wir wissen alle nicht, was im Frühjahr nächsten Jahres passiert. Und deswegen ein ganz großer Dank (Lasse Petersdotter) an die Opposition für die konstruktiven und auch sehr einenden gemeinsamen Gespräche, und zwar immer im Sinne und mit Rückhalt für das UKSH. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW) Das UKSH mit seinen zwei Standorten und seinem besonderen Profil hat eine herausgehobene Bedeutung, insbesondere für seltene Diagnosen, für Hochrisikoeingriffe, für sehr spezifische Eingriffe. Das sind Aufgaben, die nur das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein leisten kann: das zweitgrößte Universitätsklinikum in Deutschland, nur die Charité ist noch größer. Wenn man an SchleswigHolstein denkt, so sind wir nicht das typische Bundesland für Superlative. Das bedeutet, man hat in der Vergangenheit, aber auch in der Gegenwart immer wieder einen Schwerpunkt auf dieses Klinikum gesetzt, und das ist richtig. Insgesamt 17.500 Beschäftigte leisten dort jeden Tag Unbeschreibliches und Wichtiges für dieses Land. Der größte Arbeitgeber in Schleswig-Holstein schafft es, dort jedes Jahr 500.000 Patientinnen und Patienten zu versorgen. Und das, das dürfen wir nicht vergessen, ist immer noch die allerwichtigste Aufgabe, die das UKSH hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Die allerwichtigste Aufgabe ist die Krankenversorgung und die Spitzenforschung. Das ist immer wieder zu betonen. Dann erst kommt die Frage von Wirtschaftlichkeit und von weiteren Ansprüchen, die man an das UKSH stellt. Wir haben das auch unmittelbar erlebt. Denken wir nur an die Pandemie. Schleswig-Holstein ist aus unterschiedlichen Gründen vergleichbar gut durch die Pandemie gekommen. Einer der ganz großen und herausragenden Gründe war das UKSH, nicht nur in der unmittelbaren Patientenversorgung, sondern auch in der Beratung der Politik und in der Kommunikation in die Gesellschaft hinein. Da wurde Herausragendes geleistet. Auch hierfür gilt ihm heute noch ein großer Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Deswegen ist es wichtig, dass wir immer wieder auch die kleinsten Irritationen und entstehenden Gerüchte und Befürchtungen, die natürlich auch unter den Beschäftigten bestehen, direkt adressieren und aus dem Weg räumen. So wird beispielsweise in der Vereinbarung noch einmal festgehalten, dass es keine Privatisierung geben wird. Das war nie geplant, aber es ist festgehalten: Es wird keine Privatisierungen geben. In der Vereinbarung festgehalten ist auch der einstimmige Beschluss des SchleswigHolsteinischen Landtags zur Reintegration des Service Stern Nord. Somit besteht auch eine Selbstverpflichtung des UKSH, den Kurs, den der Landtag beschrieben hat, mitzugehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Wir wissen trotzdem, dass der Kern des Beschlusses das Finanzielle ist. Wir werden über 922 Millionen Euro aus den ÖPP-Krediten übernehmen. Das ist eine enorm hohe Summe. Dafür ist heute der Nachtragshaushalt vorgesehen. Wir übernehmen auch künftige Investitionen; der Kollege Koch hat sie gerade im Detail beschrieben. Wir werden die Energieversorgung des UKSH zukunftsfähig machen. Auch das ist eine wichtige Investition in die Modernisierung dieses Krankenhauses. All das ist ein Befreiungsschlag für das UKSH, der gerade jetzt zum richtigen Zeitpunkt kommt, und ein guter gemeinsamer Kraftakt vom UKSH und von der Politik. Wir wollen das UKSH schlichtweg besser machen für die Menschen in Schleswig-Holstein, für die Forschung in Schleswig-Holstein und für die Krankenversorgung in Schleswig-Holstein. Dafür gilt zum Schluss mein Dank den beteiligten Ministerien – dem Forschungs-, dem Justiz- und dem Gesundheitsministerium und natürlich vor allem dem Finanzministerium – sowie allen Beteiligten der Fachabteilungen, die diese Beschlüsse mitverhandelt und vorbereitet haben. Ein großer Dank geht ebenso an alle Fraktionen in diesem Haus. Lassen Sie uns auch in Zukunft daran festhalten, diesen Kurs weiterzugehen und bei dieser Kultur in dieser Debatte zu bleiben. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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Kristina Herbst

Die SPD-Fraktion hat auch mitgeteilt, die Redezeit aufzuteilen. Ich erteile der Fraktionsvorsitzenden Serpil Midyatli das Wort.

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es hat uns in Schleswig-Holstein immer ausgezeichnet, dass wir für unser Universitätsklinikum, den Maximalversorger, gemeinsam Verantwortung tragen. Ich bedanke mich bei den Fraktionen für die konstruktiven Gespräche, (Serpil Midyatli) aber in erster Linie bei der erkrankten Finanzministerin Silke Schneider. Außerdem möchte ich meinen Dank ausdrücklich einmal ausweiten. Wir können hier deshalb gut miteinander beraten und am Ende Beschlüsse fassen, weil wir die gute Vorarbeit vor allem seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzministeriums hatten. Es gab unzählige Nächte, unzählige Tabellen und unzählige Fragen, die wir natürlich beantwortet haben wollten, damit wir heute diesen Weg gehen können. Deswegen vielen herzlichen Dank stellvertretend an Sie. Leiten Sie diesen Dank bitte an das gesamte Team weiter. Ich vermute, dass sie jetzt auch wieder ein bisschen freier und leichter durchschlafen können. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU und FDP) Kolleginnen und Kollegen, wir sind gemeinsam gefordert. Deswegen wollen wir auch gemeinsam Verantwortung für unser Klinikum tragen. Das UKSH ist nach dem Land die größte Arbeitgeberin in Schleswig-Holstein. Rund 17.000 Beschäftigte arbeiten an unseren beiden Standorten in Kiel und Lübeck. Als Kielerin kann ich sagen: Eigentlich gibt es immer jemanden, der mindestens eine Person kennt, die am UKSH arbeitet. Deshalb ist es für uns alle ein bisschen so, dass es auch immer unser UKSH ist. Außerdem gibt es natürlich die über 500.000 Patientinnen und Patienten jährlich, die auf eine gute medizinische Versorgung angewiesen sind. Das UKSH ist zentral für die Gesundheitsversorgung im Land, aber auch für unsere Kliniklandschaft insgesamt. Das ist mir wichtig, heute hier zu betonen. Gerade in der Coronapandemie haben wir gemerkt: Darauf ist Verlass. Es geht dabei auch um den Schutz der kritischen Infrastruktur. Deshalb ist es richtig, dass die Krankenhausreform – da habe ich genau zugehört, Kollege Koch – eine Stärkung des Universitätsklinikums bedeutet, und deshalb hoffe ich auch sehr, dass sich die Koalition dieser Verantwortung im Bundesrat bewusst ist und sich ihr stellt. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Gesundheitsversorgung für die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner werden wir nicht an wirtschaftlichen Zahlen messen und beurteilen. Es geht um Leben; es geht um Gesundheit; es geht um den Sozialstaat. Das wollen wir uns als SPD auch weiterhin leisten. Das ist es uns wert, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD) Ich freue mich sehr, dass die vier Punkte, die uns als SPD-Fraktion ganz besonders wichtig waren, damit wir heute diesen Schritt mit Ihnen gemeinsam gehen können, beim Pressegespräch mit der Finanzministerin und jetzt auch gerade von Ihnen noch einmal besonders hervorgehoben wurden. Das zeigt: Wenn wir gemeinsam etwas beraten, kann dabei auch etwas richtig Gutes herumkommen. Erstens. Wir bekennen uns zu unserem UKSH in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Privatisierungen sind damit ausgeschlossen. Es bleibt weiterhin unser UKSH. Zweitens. Die Arbeitsbedingungen am Klinikum sind keine wie andere. Schichtdienst, Bereitschaft, Arbeit mit häufig schwer erkrankten Menschen: Es soll zu keiner weiteren Arbeitsverdichtung kommen. Das macht nämlich auch unser UKSH aus. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Drittens. Der Extremkostenzuschuss war auch einer der uns sehr wichtigen Punkte. Er ist zwingend notwendig, um das UKSH als Maximalversorger langfristig abzusichern. Das UKSH muss auch für seltene und schwer behandelbare Krankheitsbilder, die in keinem anderen Klinikum behandelt werden können, ständig qualifiziertes Personal und die Infrastruktur vorhalten. Wir korrigieren damit jetzt auch den Fehler der Günther-Regierung, der aus unserer Sicht im Haushalt 2025 gemacht wurde. Viertens. Wir haben wichtige Lehren aus den Erfahrungen um den Verfassungsbruch beim Haushalt 2024 und aus dem Northvolt-Debakel gezogen. Das Parlament bleibt auch weiterhin eng beteiligt. Das ist eine gute Voraussetzung dafür, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen können. Meine Kollegin Beate Raudies wird gleich auch noch einmal intensiv auf den Nachtragshaushalt eingehen und weitere Aspekte ausführen. Ich möchte mich noch einmal für die guten Gespräche bedanken. Ich danke aber vor allem für die gute Arbeit am UKSH, die täglich von den Beschäftigten geleistet wird – für Leben, die gerettet werden, für Lebensqualität, die Menschen geschenkt werden kann, und für unsere Gesundheit. Mein Dank gilt deswegen auch den 17.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Bei meinen Gesprä- (Serpil Midyatli) chen mit ihnen, mit dem Vorstand, aber auch mit den Personalräten ist immer spürbar: Ein modernes Krankenhaus allein wäre nichts wert, das wäre nur eine leere Hülle, die Beschäftigten sind das Herz des Klinikums. Ihr lasst die Klinik pulsieren! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU) Wir können uns auf euch verlassen. Die Patientinnen und Patienten können sich auf die Beschäftigten verlassen. Deswegen sollt ihr euch auch auf uns, auf das Parlament in Schleswig-Holstein verlassen können. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt das Wort.

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Christopher Vogt FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Solche interfraktionellen Vereinbarungen sind auch in Schleswig-Holstein recht selten – zumindest mit Blick auf die finanzielle Dimension, über die wir hier sprechen. Wir haben diese Vereinbarung mit der Landesregierung und den anderen Fraktionen nicht leichtfertig geschlossen. Es geht uns hierbei nicht darum, der Landesregierung beziehungsweise der Koalition irgendwie zu helfen, auch wenn dies vielleicht öfter mal notwendig wäre. Die FDP-Fraktion beteiligt sich deshalb auch als Oppositionsfraktion erneut am Zukunftspakt, weil es beim UKSH um eine ganz zentrale Infrastruktur unseres Landes geht, für die wir letztendlich alle Verantwortung tragen. (Beifall ganzes Haus) Dieser Pakt hat natürlich Auswirkungen weit über diese Wahlperiode hinaus. Wir Freie Demokraten stehen ganz klar zum Universitätsklinikum Schleswig-Holstein. Es war überfällig, dass das Land hier entschlossen handelt. Es geht darum, Verantwortung zu übernehmen und sich ehrlich zu machen. Als einziger Maximalversorger in unserem Bundesland und als eines der größten Universitätsklinika in Deutschland – das UKSH ist mit seinen beiden Standorten Kiel und Lübeck das zweitgrößte – ist das UKSH für eine gute medizinische Versorgung unverzichtbar. Das haben wir nicht zuletzt in der EHEC-Krise und vor allem während der Coronapandemie gesehen. Die Bedeutung für die medizinische Versorgung wird gerade in den Regionen Kiel und Lübeck in Zukunft wohl noch größer werden, als sie es bereits ist. Das gilt nicht nur mit Blick auf den demografischen Wandel. Das UKSH ist in Zusammenarbeit mit den Universitäten in Kiel und Lübeck ein wichtiger Innovationsfaktor für unser Bundesland und ganz entscheidend für die Forschung und Lehre im Bereich der Universitätsmedizin. Mit über 16.000 Beschäftigten ist es auch einer der größten Arbeitgeber in unserem Land. In der Vergangenheit gab es nicht nur einmal, sondern schon häufiger interfraktionelle Einigungen zum UKSH. Ich habe mir in der Vorbereitung noch einmal ein paar Unterlagen angeguckt. Bemerkenswert, was man damals als Landtag teilweise für Annahmen hatte, aber ich will hier nicht ins Detail gehen. Herr Petersdotter sagte eben: Na ja, eine Privatisierung war nie geplant. (Lachen SPD – Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Auch das würde ich einschränken wollen. Ich weiß noch genau, wie wir 2011 als Koalitionspartner eine Privatisierung ausgeschlossen haben; es gab durchaus eine Diskussion darüber. (Beifall FDP und Serpil Midyatli [SPD] –

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Werner Kalinka CDU

Da gab es noch mehr!) – Ja, Herr Kollege Kalinka, wir Älteren erinnern uns daran. (Heiterkeit FDP) Im Jahr 2019 hatten wir dann mit dem ersten Zukunftspakt für das UKSH bereits wichtige Weichen gestellt. Es wurde damals weiter investiert, modernisiert und für mehr Klarheit gesorgt. Damals sind zumindest einige noch davon ausgegangen, dass das UKSH zumindest perspektivisch irgendwann positive Jahresergebnisse aus eigener Kraft erzielen könnte. Das wurde jedenfalls auch vom Vorstand immer so erklärt. Es haben jedoch schon damals nicht alle Beteiligten wirklich daran geglaubt. Heute wissen jedoch hoffentlich alle Beteiligten, dass dies bei einem Universitätsklinikum dieser Größe absehbar nicht realistisch ist, weil sich die Rahmenbedingungen im Krankenhaussektor seitdem noch einmal deutlich verschlechtert haben, was die rechtlichen Vorgaben, auch mit Blick auf das Pflegepersonal, und die Vergütung der Leistungen betrifft. Das muss man ganz klar sagen. (Christopher Vogt) Die sehr optimistischen wirtschaftlichen Annahmen der Vergangenheit sind unter diesen veränderten Umständen endgültig nicht mehr haltbar. Die wirtschaftliche Schieflage vieler Kliniken im Land ist längst kein abstraktes Risiko mehr. Sie ist real, und sie reicht von kleineren Kliniken bis hin zum Maximalversorger. Sie wirkt sich auch zunehmend unmittelbar auf die Versorgung in Schleswig-Holstein aus. Die Verantwortung dafür liegt ganz selbstverständlich wesentlich beim Bund. Frau Midyatli hat eben gesagt: Mit dem Krankenhausgesetz wird es besser werden. Ich bin da noch ein bisschen zurückhaltend. Denn die allzu holprige Krankenhausreform ist für die Kliniken in Schleswig-Holstein keine Entwarnung, sondern bedeutet eine anhaltende Unsicherheit bei den Investitionen, der Planung und Versorgung, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, CDU, SPD und SSW – Werner

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Werner Kalinka CDU

So ist es!) – Ja, das gehört ja zur Wahrheit dazu. Wir machen mit dem Zukunftspakt II als Haushaltsgesetzgeber unseren Job und ziehen aus der Lage des UKSH gemeinsam eine konsequente und ehrliche Schlussfolgerung. Die Übertragung der ÖPP-Kredite auf das Land schafft Klarheit. Verpflichtungen, für die das Land als Gewährträger einstehen muss, gehören transparent in den Landeshaushalt. Hier wird also ein großer Schattenhaushalt aufgelöst, wenn man so will. Das ist übrigens keine neue Idee und keine neue Forderung. Die FDP-Fraktion hatte dies in ganz ähnlicher Form bereits im Jahr 2014 durch den damaligen finanzpolitischen Sprecher Dr. Heiner Garg dem Landtag vorgeschlagen. Lang ist’s her. (Christian Dirschauer [SSW]: Was, du warst finanzpolitischer Sprecher? – Unruhe) – Ja. Es war übrigens der richtige Schritt, meine Damen und Herren, damals mit der Modernisierung mit dem ÖPP-Projekt zu starten. Würde SchleswigHolstein das wie andere Bundesländer erst jetzt auf den Weg bringen, hätte man natürlich deutlich höhere Baukosten. Insofern war das damals ein richtiger Schritt, den wir gemeinsam gegangen sind. (Beifall ganzes Haus) Die Übernahme der Kredite ist natürlich eine erhebliche Belastung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Insgesamt geht es um rund 1,5 Milliarden Euro. Aber eines muss man vielleicht erklären: Diese Belastung ist nicht neu, sondern sie war für das Land Schleswig-Holstein längst vorhanden. Es ist besser, jetzt strukturiert zu handeln, als später erneut vor unkalkulierbaren Risiken zu stehen. Denn für das Land sind die Kredite natürlich deutlich günstiger als für das Klinikum selbst. Es geht also nicht nur um Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Dieser Schritt spart den Steuerzahlern unterm Strich also immerhin Geld bei den Zinskosten. Herr Kollege Koch, übrigens wird das Paket, das wir vereinbart haben, ausdrücklich nicht zulasten anderer Krankenhausprojekte im Land gehen. Das war uns bei den Gesprächen sehr wichtig. (Beifall ganzes Haus) Das war uns sehr wichtig. Ich sage es nur darum noch einmal, weil Sie vorhin über Prioritätensetzung sprachen. Beim Thema Krankenhausprojekte haben wir ganz klar vereinbart, dass dies eben nicht zulasten anderer Dinge geht, weil dort der Bedarf ebenfalls riesig ist. Gleichzeitig bleibt natürlich der UKSH-Vorstand in der Verantwortung. Ich sagte es bereits: Prognosen und Ankündigungen der Vergangenheit sind so nicht eingetreten. Auch nach diesem Maßnahmenpaket muss man leider weiterhin von sehr hohen Defiziten des Klinikums ausgehen. Wir erwarten deshalb ganz klar, dass die im Projekt „Audit & Strategie“ identifizierten Effizienzpotenziale auch konsequent umgesetzt werden, und wir erwarten, dass die Landesregierung das entsprechend kontrolliert. Dies allein wird das strukturelle Defizit aber nicht auflösen können. Deshalb muss ergänzend ein Mechanismus geschaffen werden, um nicht vermeidbare strukturelle Belastungen künftig über das Land auszugleichen. Damit beenden wir dauerhafte Unsicherheit für das Klinikum, für das Land, für die Steuerzahler, aber gerade auch für die vielen wirklich engagierten und sehr guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKSH, die jeden Tag eine sehr wichtige Arbeit leisten, für die wir sehr dankbar sind. Das UKSH versorgt jedes Jahr rund eine halbe Million Menschen in Schleswig-Holstein. Das ist eine enorme Leistung. Deshalb ist das so wichtig. (Beifall ganzes Haus) Zugleich stärken wir die Krisenfestigkeit Schleswig-Holsteins. In geopolitisch herausfordernden Zeiten müssen wir unsere medizinische Infrastruktur resilienter aufstellen – organisatorisch, baulich und energetisch. Da stehen wir in Wahrheit erst am Anfang. Ich sehe übrigens hier sehr stark die Bundesregierung in der Pflicht, endlich geeignete Konzepte für die kritische Infrastruktur auch im Gesundheitsbereich auf den Weg zu bringen. Da passiert an- (Christopher Vogt) gesichts der Lage, in der wir uns mit hybriden Herausforderungen derzeit befinden, bisher viel zu wenig. (Beifall FDP, SPD und SSW – Jette Waldinger-Thiering [SSW]: So ist das!) Für uns Freie Demokraten bleibt klar: Wir wollen ein modernes und ein krisenfestes Universitätsklinikum mit einer herausragenden Krankenversorgung und Spitzenmedizin. Auch hier gibt es übrigens für den Vorstand aus meiner Sicht noch viel zu tun: In der stern-Klinikliste, die gern zitiert wird, landet das Land hinter der Berliner Charité zwar auf dem zweiten Platz, aber im Ranking von Newsweek und Statista liegt das UKSH aktuell im nationalen Klinikvergleich nur auf Platz 22 und im weltweiten Vergleich lediglich auf Platz 241. Ich glaube, da gibt es noch Luft nach oben. Da ist noch mehr möglich. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Wir dürfen das UKSH mit den großen Herausforderungen nicht alleinlassen. Wir dürfen nicht zulassen, dass es wieder in eine solche wirtschaftliche Schieflage gerät. Das kostet sehr viel Geld, aber am Ende ist es richtig für die Patientinnen und Patienten, für die vielen Beschäftigten, für die Studierenden und Auszubildenden in medizinischen Berufen und vor allem für die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes. Der Zukunftspakt II ist deshalb eine notwendige Weiterentwicklung unter veränderten Rahmenbedingungen. Ich danke der Landesregierung, insbesondere der kranken Finanzministerin Silke Schneider und ihrem Team. – Herr Rossow, wenn ich Sie ansprechen darf: Auch Ihnen gilt mein ganz herzlicher Dank. Das war eine gute Sache. (Beifall ganzes Haus) Ich danke den anderen Landtagsfraktionen auch ganz ausdrücklich für die wirklich guten und vertrauensvollen und konstruktiven Gespräche. Dieser Schritt ist richtig, auch wenn hier nach wie vor sehr viel zu tun bleibt, um das UKSH finanziell und auch sonst auf einen guten Weg zu bringen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über das Nachtragshaushaltsgesetz 2026 und damit verbunden über die Weichenstellung für die kommenden Jahre an unserem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein. Es geht heute um den Zukunftspakt II. Dass ich hier als letzter Redner stehe – ja, vielleicht noch nicht ganz, haben wir gehört, die Redezeit ist aufgeteilt, aber zumindest als fünfter Redner – und bis hierhin feststellen kann, dass wir – und das ist vielleicht nicht ganz überraschend – hier keinen Dissens in der Sache haben, unterstreicht noch einmal die herausragende Bedeutung dessen, was wir hier heute im Ergebnis gemeinsam beschließen werden. – Herzlichen Dank dafür, meine Damen und Herren! (Beifall ganzes Haus) Für den SSW ist – das ist schon immer so gewesen – seit jeher klar, dass das UKSH nicht lediglich ein Krankenhaus ist. Mit seinen rund 17.000 Beschäftigten ist es ein medizinisches und soziales Rückgrat unseres Landes. Es ist unser einziger Maximalversorger – wir haben es schon gehört –, ein unverzichtbarer Motor für Forschung und Lehre auf internationalem Spitzenniveau und einer der bedeutendsten Ausbildungsbetriebe hier bei uns im Norden. Wenn wir heute also über diese massiven finanziellen Verschiebungen und Zusagen entscheiden, dann tun wir das aus einer tiefen, landespolitischen Verantwortung heraus. Als Land sind wir Gewährträger des UKSH. Das ist nicht bloß ein juristischer Fachbegriff, sondern ein dauerhaftes Versprechen an die Menschen hier in Schleswig-Holstein. Es ist das Versprechen, dass sie sich im Ernstfall auf eine erstklassige medizinische Versorgung verlassen können, meine Damen und Herren. Die Zahlen, um die es im Zukunftspakt II geht, sind bereits vielfach genannt worden. Wir sprechen von einem Volumen von rund 922 Millionen Euro im Nachtragshaushalt, und wir sprechen auch über die Übernahme künftiger Bau- und Projektkosten in Höhe von rund 433 Millionen Euro. Das ist haushalterisch zweifellos ein Riesenthema und eine Kraftanstrengung, aber es ist eben auch eine notwendige Investition, meine Damen und Herren. Der SSW – mein Kollege Lars Harms – hat es bereits beim ersten Zukunftspakt seinerzeit betont: Wer A sagt, muss auch B sagen. Sprich: Wir lassen die begonnene Modernisierung nicht auf halber Strecke verhungern. Das tun wir gemeinsam nicht, meine Damen und Herren. (Christian Dirschauer) (Beifall ganzes Haus) Ein zentraler Punkt dieses Paktes ist die Rückführung und Neuordnung der Finanzierung. Wir korrigieren hier die Weichenstellung der Vergangenheit im Bereich der ÖPP-Projekte. Seinerzeit war die Entscheidung für das ÖPP-Modell eine bewusste Wahl, um das UKSH handlungsfähig zu machen, während das Land selbst nicht die nötigen Spielräume sah. Ein Blick in andere Bundesländer zeigt: Überall kämpfen Unikliniken mit massiven Defiziten. Bundesweit schreibt kaum ein und vielleicht auch kein Haus dieser Größenordnung schwarze Zahlen. Im Vergleich stehen wir in Schleswig-Holstein sogar noch recht stabil da, muss man sagen. Dennoch ist es richtig, dass das Land nun wieder die Verantwortung übernimmt. Wir führen das Projekt zurück in die staatliche Kernverwaltung, in die Kernverantwortung. Das Land entlastet das UKSH massiv, stellt dauerhaft höhere Investitionskostenzuschüsse bereit und sieht künftig ab 2031 auch Inflationsanpassungen vor. Das schafft einigermaßen Planungssicherheit, meine Damen und Herren. Das ist an der Stelle ganz wichtig. Hinter diesen Zahlen steht ein intensiver Prozess. Das vorangegangene Audit und die strategische Neuausrichtung sind der richtige Weg, ein wichtiger Part. Wir haben auch gesehen, dass Prozessoptimierungen greifen und dass das UKSH heute zu den modernsten Unikliniken in ganz Deutschland gehört. Genau diese Modernisierung muss auch weitergehen. Es geht um die Sanierung der Bestandsbauten, den Brandschutz und die notwendigen Erweiterungen an beiden Campus in Kiel und in Lübeck. Doch wirtschaftliche Konsolidierung und Effizienzrenditen dürfen natürlich kein Selbstzweck sein. Sie dürfen nicht auf dem Rücken derer ausgetragen werden, die den Laden jeden Tag am Laufen halten. Wenn wir über das UKSH als Flaggschiff sprechen, dann meinen wir nicht nur den Beton und die hochmodernen Geräte – da sind wir auch nicht allein im Raum, wie ich heute gehört habe –, wir meinen auch die Menschen. Die Belastungsgrenze der Pflegekräfte, der Ärzteschaft, aber auch der Beschäftigten in der Verwaltung, der IT und in den Servicebereichen ist vielerorts längst überschritten. Ein Zukunftspakt verdient seinen Namen nur dann, wenn er auch eine echte, spürbare Lebens- und Arbeitsperspektive bietet. Wir brauchen an der Stelle also nicht nur theoretische und faktische Renditen, die durch noch mehr Stress und Arbeitsverdichtung erkauft werden. Genau das wollen wir nicht, meine Damen und Herren. Wir brauchen eine Effizienz, die durch bessere bauliche Strukturen und eine moderne, digitale Unterstützung entsteht, um Zeit für die eigentliche Arbeit am Patienten zurückzugewinnen. Auf diesem Weg sind wir gerade. (Beifall SSW, Serpil Midyatli [SPD], Marc Timmer [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Modernisierung muss am Ende immer auch eine Verbesserung der täglichen Arbeitsbedingungen bedeuten. Im Namen des SSW möchte ich daher ein ganz herzliches Dankeschön aussprechen: danke an die 17.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihr unermüdliches Engagement und ihre Leistungsfähigkeit. Sie sind es, die Spitzenmedizin hier bei uns erst möglich machen. Ganz herzlichen Dank dafür! (Beifall ganzes Haus) Mein Dank gilt ebenso der Landesregierung, der Klinikleitung des UKSH sowie den Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen für die konstruktive und interfraktionelle Zusammenarbeit. In der Tat muss eine Person hier auch namentlich genannt werden: Ganz besonders Ihnen, Herrn Rossow, vielen Dank. Ganz herzlichen Dank an Sie und Ihre Truppe. Ganz herzlichen Dank an Sie alle. (Beifall ganzes Haus) Dass wir diesen Weg hier heute gemeinsam gehen, ist ein starkes und deutliches Zeichen, meine Damen und Herren. Ein weiterer Punkt, der uns als SSW umtreibt, ist die regionale Ausstrahlung, auch im positiven Sinne. Das UKSH hat eine Vorbildfunktion. Es ist der Partner für die kleineren Häuser in der Fläche. In Zeiten der Unsicherheit durch die Krankenhausreform auf Bundesebene muss das UKSH hier ein Stabilitätsanker sein. Die heute zu beschließenden Mittel müssen auch dazu beitragen, die Kooperation mit den Kliniken in der Fläche, auch mit den kommunalen Kliniken, zu stärken. Das UKSH muss sein Gewicht als Zentrum eines funktionierenden Netzwerks nutzen, um die Versorgung in ganz Schleswig-Holstein abzusichern und zu unterstützen. Dazu gehört explizit auch die Stärkung der Dienstleistungsbereiche, die Reintegration und die Nutzung der Ausbildungskapazitäten. Davon profitiert das ganze Land. Wir müssen und wir wollen den Nachwuchs hier bei uns im Land halten. Das UKSH ist ein Magnet für kluge Köpfe und schafft hochqualifizierte Arbeitsplätze in den Lifesciences. Diesen Standortvorteil zu sichern, ist eine Investition in die Sicherheit, die Gesundheit und in die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger. (Christian Dirschauer) Abschließend noch in aller Kürze zum Nachtragshaushalt selbst: Ja, die Haushaltslage ist extrem angespannt. Wir schieben Schuldenberge vor uns her. Doch die Einleitung von Herrn Petersdotter hat eines noch einmal sehr gut deutlich gemacht: Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Erhalt unserer kritischen Infrastruktur müssen ganz oben auf der Prioritätenliste stehen. Die geopolitischen Verwerfungen der letzten Jahre haben vieles verändert und ursprüngliche Planungen in vielen Bereichen überholt. Aber im Hinblick auf das UKSH bleibt unser Dauerauftrag bestehen: Wir müssen das UKSH wetterfest machen und halten, meine Damen und Herren. Der SSW stimmt dem Nachtragshaushalt mit dem Zukunftspakt II heute aus voller Überzeugung zu. Wir stehen zu den Standorten in Kiel und Lübeck. Wir stehen zur Spitzenmedizin in öffentlicher Hand. Aber ich sage es abschließend noch einmal: Wir werden die Umsetzung auch weiterhin wachsam begleiten. Das ist unser Job. Wir geben hier viel Geld der Steuerzahler aus. Wir haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass dieses Geld bei den Menschen ankommt – bei den Patienten genauso wie bei den Beschäftigten. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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Kristina Herbst

Für die Restredezeit der SPD-Fraktion hat nun die Abgeordnete Beate Raudies das Wort.

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Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das 2014 begonnene Immobilien-ÖPP-Projekt beim UKSH war ein richtiger Schritt. Das haben die externen Gutachter ausdrücklich bestätigt, sowohl was den Umfang der Baumaßnahmen als auch was die damalige Finanzplanung angeht. Das war für mich eigentlich eine der wichtigsten Aussagen dieses Gutachtens. Denn das hat uns umgetrieben. Gerade wir als Sozialdemokrat_innen fanden und finden ÖPP immer kritisch und immer schwierig. Es ist uns damals, 2014, sehr schwergefallen, diesen Schritt zu gehen und dem Projekt zuzustimmen. Aber zur Wahrheit gehörte damals auch: Anders wäre die dringend notwendige bauliche Runderneuerung an den beiden Standorten in Kiel und Lübeck für das Land nicht leistbar gewesen. Das hätte mittelfristig für den Bestand des UKSH und damit für die Gesundheitsversorgung im Land ein zu hohes Risiko bedeutet. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Deswegen haben wir dem Projekt damals zugestimmt und – das gehört zur Ehrlichkeit dazu – uns als Land auch ein bisschen aus der Verantwortung geschlichen. Denn die bauliche Sanierung des UKSH war, ist und bleibt Landesaufgabe. Mit dem ÖPP haben wir diese Kosten auf das UKSH verlagert. Das korrigieren wir heute endlich. Künftig trägt das Land Schleswig-Holstein die Kosten fürs Planen, Bauen, die dazu erforderliche Beratung und für Zins und Tilgung der Kredite. Das ist gut, und das ist richtig, denn wir machen uns ehrlich. Der Schattenhaushalt wird aufgelöst. (Beifall SPD, Christian Dirschauer [SSW] und Sybilla Nitsch [SSW]) Wir versetzen das UKSH in die Lage, sich um seine Hauptaufgabe zu kümmern: der gesundheitliche Maximalversorger für die Menschen in SchleswigHolstein zu sein. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, dabei brauchen wir auch Hilfe. Die Krankenhausreform, die nun hoffentlich kommt, bringt eine Stärkung der Universitätsmedizin. Deswegen darf sich die Günther-Regierung aus Verantwortung für das UKSH, aber auch für alle anderen Krankenhäuser im Land im Bundesrat nicht wieder wegducken. Herr Koch, ich habe sehr gern gehört, dass auch Sie da hinterher sein werden, denn sonst sieht es für alle Häuser im Land böse aus. (Beifall SPD, FDP und SSW) Weil wir gerade beim Ehrlichmachen sind: Ein Universitätskrankenhaus wie das UKSH werden wir niemals so betreiben können, dass es eine schwarze Null oder gar Überschüsse abwirft. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Gesundheitsversorgung soll, darf und muss uns etwas wert sein und wird uns immer etwas kosten. Darum sind wir als Sozialdemokrat_innen sehr froh, dass das Land sich verpflichtet, wieder einen Zuschuss zu den Betriebskosten zu zahlen, den sogenannten Extremkostenzuschuss. Denn nur so werden wir das UKSH als Maximalversorger langfristig absichern. (Vereinzelter Beifall SPD, SSW und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das wird uns in Zukunft eine Menge Geld kosten. Die Zahlen sind hier vielfach genannt worden, Sie lesen sie im Beschluss. Obacht Herr Koch: Dieses Geld wird uns an anderer Stelle fehlen. Das ist uns schon klar. Deswegen wäre es nett gewesen, Sie würden dieses Zugeständnis der Opposition würdigen und aner- (Beate Raudies) kennen und uns nicht hier mit so einem Nebenhieb auf die letzte Haushaltsberatung noch einen mitgeben. Ich finde, das war in dieser Debatte völlig unpassend. (Lebhafter Beifall SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Denn der Zukunftspakt, da sind wir uns ja alle einig, und da leihe ich mir jetzt die Worte unserer früheren Bundeskanzlerin, ist alternativlos. Etwas anderes blieb uns gar nicht übrig. Genauso alternativlos ist für uns als SPD-Fraktion das UKSH in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. „Eine Privatisierung ist … ausgeschlossen.“ – Das ist der wichtigste Satz, der da für uns drinsteht. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Abschließend danke an die Kolleg_innen aller Fraktionen. Das war parlamentarische Zusammenarbeit im besten Sinne. Wir haben gemeinsam etwas Großes geschafft. Wir haben richtig Akzente in das Papier der Landesregierung reinverhandelt. Dazu hatten wir nur zwei Monate Zeit und nicht ein ganzes halbes Jahr. Geht doch, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das sollte uns Ansporn und Vorbild sein für den Rest der Legislaturperiode. – Vielen Dank. (Beifall SPD, SSW, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])

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Annabell Krämer FDP

Werte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! „Wer BINGO! spielt, tut Gutes für die Umwelt.“ Das ist der Slogan der Umweltlotterie. Tatsächlich: 25 Prozent des Erlöses fließen in Projekte. Aber wofür genau wird dieses Geld eigentlich eingesetzt? – Die Förderrichtlinie umfasst zahlreiche Bereiche. Nicht nur Natur- und Umweltschutz, auch Umweltbildung, Entwicklungszusammenarbeit und globales Lernen. Rund 13 Prozent der Mittel fließen ins Ausland und zehn Prozent ungefähr in den letzten Jahren an die parteinahe Böll-Stiftung. Man kann es insgesamt für richtig halten, aus den BINGO!-Mitteln mit 80.000 Euro und 62 Prozent Förderquote eine Bibliothek im Iran zu finanzieren oder ein Näh- und Modezentrum in Ghana mit 70 Prozent Förderquote – alles in Ordnung. Aber eines erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht: Warum wird eigentlich der Tierschutz im eigenen Land so gedeckelt? (Beifall FDP – Zuruf Sandra Redmann [SPD]) In der Förderrichtlinie taucht der Tierschutz zwar auf, Kollegin Redmann, allerdings nur im Zusam- (Annabell Krämer) menhang mit Natur- und Umweltschutz. Diese Konstruktion lässt die Auslegung zu, dass Tierschutz nur dann gefördert wird, wenn es zugleich naturschutzfachlich notwendig ist. Das haben wir beim Schildkrötenteich des Tierheimes in Kiel gesehen. Der Schutz des Tieres tritt somit klar in den Hintergrund. Dass Landwirte und Ehrenamtliche zum Beispiel mit Wärmebildtechnik Rehkitze vor dem Mähtod retten, ist nun wirklich gelebter Tierschutz. Naturschutzfachlich zwingend notwendig ist das jedoch nicht. Genau das ist der Grund, dass solche Projekte bisher nur sehr begrenzt mit einem Höchstbetrag gefördert werden. Auch Stallumbauten oder Erweiterungen von Tierheimen liegen mit ihrer Quote deutlich unter dem Durchschnitt. So erhielt die Arche Warder im Jahr 2025 für den Mufflon- und Bezoarziegenstall und den Ziegenturm lediglich 6.500 Euro, eine Förderquote von 27 Prozent. Es zeigt sich: Der konkrete Tierschutz bleibt in der Förderung massiv hinter den bisherigen Möglichkeiten zurück. Das wollen wir Freie Demokraten ändern. (Beifall FDP) Deshalb schlagen wir vor, den Tierschutz als eigenständigen Fördergegenstand zu verankern und ihn den anderen Förderbereichen gleichzustellen. (Beifall FDP) Es geht auch um die grundsätzliche Frage der Mittelverwendung. Wenn Bürgerinnen und Bürger Lose kaufen, dann tun sie das in Erwartung, dass ihr Geld konkrete Verbesserungen für Umwelt und Natur ermöglicht. Was sie aber nicht erwarten, dass davon Parlamentarische Abende, Dialogveranstaltungen oder Netzwerkformate finanziert werden. Erst vorgestern fand hier im Landeshaus ein Parlamentarischer Abend zum Thema Alleen-Schutz statt. Ein sehr wichtiges Thema, wie ich finde – aber gefördert mit 4.000 Euro, einer Förderquote von stolzen 67 Prozent. Meine Damen und Herren, so wichtig dieses Thema sein muss und ist: Erklären Sie bitte einmal den BINGO!-Loskäufern, dass wir mit ihren Einsätzen Lobbyarbeit finanzieren. Ebenso wenig erwarten diese BINGO!-Loskäufer Publikationen, die am Ende nicht einmal frei als Lehrmittel zur Verfügung stehen, sondern im Fachhandel zu erwerben sind. Kurz gesagt: Unserer Meinung nach sollten BINGO!-Mittel nicht in Papier, Veranstaltungen oder Konzepte fließen, sondern in konkrete Projekte. (Beifall FDP) Denn genau solche Projekte gibt es reichlich: Seegraszucht, Brutflöße für Seeschwalben, ökologische Aufwertung von Gewässern, Schulgärten, Baumpflanzung. Es gibt so viele gute Projekte, Projekte also, die tatsächlich etwas verändern für Artenvielfalt, Lebensräume und Umweltqualität. Deshalb wollen wir Freie Demokraten investive Maßnahmen künftig zusätzlich als besonders berücksichtigungswürdiges Kriterium verankern. Denn bislang werden Bildungsprojekte deutlich überproportional gefördert. In den letzten zwei Jahren flossen rund 50 Prozent der BINGO!-Mittel im Bereich Umwelt- und Naturschutz in allgemeine Bildungsarbeit. (Unruhe) – Kann ich um ein bisschen Ruhe bitten? – Danke. Noch etwas ist uns wichtig: Wer Fördermittel beantragt, muss bereits ein fertiges Projektkonzept vorlegen. Die Konzeption sollte nicht selbst Teil der Förderung sein. (Beifall FDP) – Ein Beispiel, Herr Kollege Buchholz, Sie bekommen sogar ein Beispiel. Im Jahr 2025 erhielten die Heinrich-Böll-Stiftung und der BUND für die Evaluierung und Konzeptentwicklung neuer Meeresschutzprojekte 13.500 Euro Mittel. Das war eine Förderquote von 75 Prozent. Meine Damen und Herren, werte Kollegen, es darf nicht sein, dass bereits die bloße Absicht, möglicherweise förderfähige Projekte zu entwickeln, finanziert wird. Hier wird am Ende kein Projekt gefördert, sondern das Personal. Solche Fehlanreize möchten wir künftig vermeiden. Denn ohne klare Projektplanung gibt es auch keine seriöse Erfolgskontrolle und keine transparente Verwendung der Mittel. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die BINGO!-Umweltlotterie hat das Potenzial, wirklich viel Gutes für Umwelt, Natur und Tierschutz in SchleswigHolstein zu bewirken. Aber dafür müssen die Mittel klarer, zielgerichteter und wirkungsorientierter eingesetzt werden. Setzen wir die Schwerpunkte anders, damit der Slogan „Wer BINGO! spielt, tut Gutes für die Umwelt“, auch wirklich vollumfänglich stimmt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Michel Deckmann das Wort. (Präsidentin Kristina Herbst) (Zurufe) – Ich arbeite noch an meiner Tonqualität. (Beate Raudies [SPD]: Aber er fühlte sich ja angesprochen!)

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Michel Deckmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe verstanden, dass ich gemeint bin. Darum geht’s. (Beifall) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! NordwestLotto hat die gesetzliche Aufgabe, für seine Glücksspiele Zweckabgaben zu entrichten. Diese Zweckabgaben werden vielfältig eingesetzt. Es werde der Landessportverband, der Olympische Sportbund gefördert, sogar der Denkmalschutz. Es werden unsere Minderheiten im Land gefördert, aber auch die Feuerwehren und unsere Suchtprävention, genauso aber auch mit der BINGO!-Umweltlotterie der Natur- und Umweltschutz. Insgesamt stehen dort jährlich knapp 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. Diese sollen, wie es bereits in der Diskussion erwähnt wurde, zum einen maßgeblich in den Natur- und Umweltschutz fließen, aber – und so sagt es das Gesetz – zum anderen auch in Projekte im Sinne der Agenda 2021, also in Entwicklungsprojekte. In diesem Zuge wurde auch in den Förderrichtlinien grundsätzlich Tierschutz als ein Anliegen adressiert, seit 2008 in etwa. Über die genaue Mittelverwendung entscheidet der Vergaberat, dessen Arbeit maßgeblich durch die Förderrichtlinie und die Satzung des Vergaberats bestimmt wird. Regelmäßig wurde in der Vergangenheit auch über parlamentarische, haushalterische Debatten das Thema BINGO! adressiert. Ich glaube, das ist auch grundsätzlich sehr richtig so. Denn gerade bei außereuropäischen Projekten können die Prüfung und Mittelverwendung teilweise eine Herausforderung sein. Auch BINGO! ist dazu verpflichtet, sich an die Landeshaushaltsordnung zu halten. Deswegen verstehe ich, dass es dort Herausforderungen gibt. Es gibt in Diskussionen auch immer wieder Verwendungsfragen. Dies ist bereits deutlich geworden. Vor diesem Hintergrund halten wir es für notwendig, allgemein und auch grundsätzlich über das Thema der Glücksspielzweckabgaben zu informieren und zu diskutieren. Aus diesem Grund haben wir den vorliegenden Alternativantrag gestellt. Die Landesregierung wird gebeten, die grundsätzliche Verwendung der Zweckabgaben im Sinne des Ausführungsgesetzes des Glücksspielstaatsvertrages auszuwerten und dem Innenausschuss darzustellen. Dies soll bis zum Ende des dritten Quartals erfolgen und Grundlage für weitere Sachdebatten sein. Dies kann dann die Basis weiterer Gespräche zur Verwendung, zur Kontrolle und zum grundsätzlichen Zweck der Zweckabgaben sein und unser Ansatzpunkt für weitere Sachgespräche in den Ausschüssen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Silke Backsen das Wort.

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Silke Backsen GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag. Mein Kollege Michel Deckmann hat mir gerade die Hälfte der Rede weggenommen, deswegen fasse ich es ein bisschen zusammen. Die FDP fokussiert sich in ihrem vorgeschlagenen Gesetzentwurf auf § 7 Absatz 3 Satz 1 und schlägt vor, dass nach den Worten „Natur- und Umweltschutz“ der Tierschutz eingefügt werden soll. In der Förderrichtlinie zur Vergabe der Zweckerträge aus der BINGO!-Lotterie steht unter Punkt 2.: „Nach dieser Richtlinie werden Projekte im Sinne der Agenda 2030 gefördert. Dies sind insbesondere Projekte und Maßnahmen in folgenden Bereichen: Natur- und Umweltschutz sowie des Tierschutzes, Natur- und Umwelterziehung und Natur- und Umweltbildung, Entwicklungszusammenarbeit, globales Lernen und interkulturelle Bildungsarbeit.“ Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Formulierung findet sich also bereits in der geltenden Förderrichtlinie. Mit anderen Worten: Die gewünschte Klarstellung steht dort schon. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Im parallel eingebrachten Antrag „Bingo-Fördermittel zielgerichtet einsetzen“ will die FDP die Formulierung in der Förderrichtlinie ändern und den Tierschutz, der dort gleich im ersten Spiegelstrich als Fördergegenstand genannt ist, zu einem eigenständigen Fördergegenstand machen.

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Kristina Herbst

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Krämer?

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Annabell Krämer FDP

Danke, Frau Kollegin. Sind Sie mit mir der Meinung, dass das Gesetz eher maßgeblich ist als die Richtlinie? Und geben Sie mir recht, dass bei jedem Tierschutzprojekt immer noch ein Umweltkontext angegeben werden muss und dass die Tierheime teilweise händeringend versuchen, irgendwie einen ökologischen Kontext hineinzubringen, damit ihr Projekt überhaupt genehmigungsfähig ist? Das wird mir immer zurückgespiegelt. Mir wurde zum Beispiel zurückgespiegelt, dass dem Tierheim in Kiel das neue Außengehege für seine Schildkröten erst nicht genehmigt werden sollte, weil es mit einer Plane ausgestattet war, was gar nicht anders geht. – Dass ein Gesetzesentwurf über einer Förderrichtlinie steht, ist ja selbstredend; darauf brauche ich gar nicht zu antworten. Ich möchte gern mit meiner Rede fortfahren, dann werde ich Ihnen noch ein paar Punkte erklären. Ihr zweiter Punkt hat aus meiner Sicht mit dem ersten Punkt überhaupt nichts zu tun. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für mich ist nicht nachvollziehbar, welches Problem der Gesetzesentwurf konkret lösen soll, und noch weniger nachvollziehbar ist, warum im Parallelantrag behauptet wird, der Tierschutz müsste erst als eigenständiger Fördergegenstand in die Richtlinie aufgenommen werden. Da steht er bereits. Er ist, wie auch mein Kollege es schon gesagt hat, 2008 ausdrücklich als Fördergegenstand aufgenommen worden. Die geltende Richtlinie nennt ihn aus unserer Sicht an prominenter Stelle. Auch die Zahlen sprechen aus unserer Sicht eine klare Sprache: Allein im Bereich Tierschutz wurden in den vergangenen fünf Jahren 74 Projekte mit BINGO!-Mitteln in Höhe von rund 1,14 Millionen Euro gefördert. Es geht aus unserer Sicht also nicht darum, eine echte Lücke zu schließen, sondern wirklich nur darum, den Eindruck zu vermitteln, hier würden die Mittel bisher nicht zielgerichtet eingesetzt. Die BINGO!-Umweltlotterie ist aus unserer Sicht eine so wichtige Finanzierungsquelle, weil sie seit 1998 in Schleswig-Holstein dazu beiträgt, dass gemeinnützige Projekte im Bereich Natur- und Umweltschutz, auch im Tierschutz und in der Entwicklungszusammenarbeit erfolgreich in einer großen Bandbreite umgesetzt werden können. Dieses Fördermodell hat sich über Jahrzehnte bewährt, und die Entscheidungen trifft nicht irgendwer, sondern ein vom Land berufener, ehrenamtlich tätiger Vergaberat mit 16 Fachleuten unter Beteiligung der Landesregierung und aller im Parlament vertretenen Fraktionen. – Herzlichen Dank an dieser Stelle an alle Ehrenamtlichen dort. (Beifall) Ein Antrag dort braucht eine Dreiviertelmehrheit. Das ist kein beliebiges Verteilen von Mitteln, sondern ein fachlich getragenes und sehr sorgfältiges Verfahren. Der FDP-Antrag will die Förderrichtlinie an dieser Stelle und an anderen Stellen unnötig verengen. Fachgutachten, Untersuchungen, Studien und auch Veranstaltungen sollen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Ohne Veranstaltungen sind Projekte der Umweltbildung aus unserer Sicht kaum denkbar. Aus meiner Sicht ist es eine wichtige Aufgabe des Vergaberates sicherzustellen, dass die Studien, Fachgutachten und Veranstaltungen, aber auch die Publikationen in ein gutes Gesamtkonzept eingebettet sein müssen und dass deren Nutzen für den Erfolg eines Projekts essenziell ist. Ich habe keinen Grund, daran zu zweifeln, dass der Vergaberat dieser Aufgabe verantwortungsvoll nachkommt. Die Mittel der BINGO!-Umweltlotterie sind ein wichtiger Teil der Förderlandschaft in SchleswigHolstein. Sie fördern vielfältige Projekte für die Natur, für die Umwelt, für den Tierschutz, für Bildung und für nachhaltige Entwicklung. Sie leisten damit auch einen Beitrag für die Sicherung und den Schutz unserer Lebensgrundlagen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD)

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Kristina Herbst

Bevor wir mit der Rednerliste fortfahren, begrüßen Sie mit mir gemeinsam Besucherinnen und Besucher vom Regionalen Berufsbildungszentrum Technik aus Kiel auf der Tribüne. – Herzlich willkommen! (Beifall) (Präsidentin Kristina Herbst) Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Sandra Redmann das Wort.

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Sandra Redmann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal ein Dank an den SSW, der eben mit mir Atemübungen gemacht hat. Ich kann mich jetzt wieder um meinen Redebeitrag kümmern. Bevor wir über den Gesetzentwurf im Einzelnen sprechen, lassen Sie mich persönlich beginnen: Eines darf in dieser Debatte wahrlich nicht fehlen, und zwar Anerkennung. Ich bin seit rund 20 Jahren mit Unterbrechungen Mitglied im BINGO!-Vergaberat, und ich bin von der gewissenhaften Arbeit dieses Gremiums zutiefst beeindruckt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Jeder einzelne Antrag wird sorgfältig geprüft, die Unterlagen werden fundiert und verständlich aufbereitet, und wer einmal so einen Antrag ausgefüllt hat, der weiß, was das bedeutet. Ja, die Diskussionen dauern manchmal wirklich lange, aber genau das macht sie so wertvoll, weil sie nämlich wirklich sehr ernsthaft in dem Gremium geführt werden. Hier wird nichts durchgewunken, und hier wird immer abgewogen. Die Ergebnisse sind im ganzen Land sichtbar: grüne Klassenzimmer, innovative Projekte wie Drohneneinsätze im Tierschutz, Veranstaltungen wie das Meeresschutztheater, Bücher über Naturschätze und ihre Bedeutung, Informationsmaterialien, Kartenwerke, Schulprojekte – ja, in Tansania, man stelle es sich vor – und vieles mehr. Herr Dirschauer und ich waren einmal gemeinsam im hohen Norden unterwegs, um uns diese Projekte anzusehen. Ich kann nur jeden Kollegen und jede Kollegin bitten, das auch einmal zu tun. Es war beeindruckend, und ich kann das nur empfehlen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Viele dieser Projekte hätte es ohne BINGO!-Lotto in Schleswig-Holstein nie gegeben. Ich bin sehr froh, dass wir diese Möglichkeit haben. Die Geschäftsstelle, das Team, der Vorstand und die Mitglieder des Vergaberates, sie alle leben diesen Auftrag. Die Vorbereitung ist professionell, der Anspruch hoch. Der BINGO!-Vergaberat ist ein ganz besonderes Gremium für den Naturschutz, für die Nachhaltigkeit, für die Entwicklungszusammenarbeit – auch das ist ein ganz wichtiger Punkt bei uns in Schleswig-Holstein. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Wir wollen zu diesem Thema doch nicht Debatten führen wie im Bund. Die Vorbereitung – ich habe es schon gesagt – ist wirklich professionell. Und selbstverständlich – das werde ich jetzt nicht weiter ausführen, Kollegin Backsen hat das eben gemacht – ist auch der Tierschutz mit aufgeführt. Die Zusammensetzung ist ebenfalls kein Zufall. Abgeordnete, Verwaltungen, Vertreterinnen und Vertreter aus ganz vielen verschiedenen Vereinen und Verbänden bringen ihr Wissen und ihre Perspektive ein. Genau diese Vielfalt sorgt für Qualität. Danke dafür! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun zum Gesetzentwurf der FDP. Er erweckt den Eindruck, als gäbe es strukturelle Defizite oder mangelnde Kontrolle. Das finde ich echt nicht in Ordnung. Das kann ich aus meiner langjährigen Praxis heraus auch nicht bestätigen. Die Verfahren sind transparent, sie sind nachvollziehbar und verantwortungsvoll. Nun bin ich, wie meine Fraktion und insbesondere Frau Herdejürgen immer gerne feststellen, keine Finanzerin, aber ich kann inhaltlich, fachlich verdammt gut Geld ausgeben. (Heiterkeit und Beifall) Die Mittelvergabe erfolgt nicht nach Gutdünken, sondern auf Grundlage klarer Kriterien und intensiver Prüfung. Natürlich ist kein System perfekt. Selbstverständlich müssen Strukturen immer wieder überprüft werden. Das passiert übrigens auch. Man muss nur lange genug im BINGO!-Vergaberat sein, um das zu wissen. In regelmäßigen Abständen fragt das Ministerium nach Anpassungsbedarfen, und da gehört die Diskussion auch hin. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Im Übrigen – nur mal ganz nebenbei – hat die FDP in der ganzen Zeit nicht einen Anpassungsantrag gestellt. Das kann sich jetzt ja ändern. (Zuruf) – Ja, ist so. (Sandra Redmann) Zu den einzelnen Punkten: Erstens. Tierschutz. Der Tierschutz ist längst Bestandteil der Förderrichtlinie. Er wird umgesetzt, zahlreiche Projekte wurden bewilligt. Ich glaube, mir wird hier niemand ernsthaft unterstellen wollen, dass ich mich in diesem Bereich nicht engagiere. Wenn man darüber sprechen möchte, ihn noch sichtbarer zu machen – sehr gern. Darüber kann man im Rat gerne sprechen. Dafür braucht es aber nicht diesen Antrag hier im Landtag. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Im Übrigen halte ich eine institutionelle Förderung des Landes für den Tierschutz für deutlich zielführender. Zweitens. Fachgutachten und Studien. Sie wollen diese Formate ausschließen. Warum? – Gerade diese schaffen doch Öffentlichkeit, liefern Erkenntnisse, stärken die fachliche Grundlage unserer Entscheidungen. Das ist doch wirklich etwas Gutes! Drittens. Publikationen. Sie wollen Publikationen ausschließen, die nicht kostenlos abgegeben werden. Was spricht dagegen, Fachbücher oder Materialien zu fördern, die wichtige Impulse für Schleswig-Holstein liefern? Solche Fälle werden immer im Einzelfall geprüft und entschieden. Ein pauschaler Ausschluss überzeugt uns nicht. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Viertens. Investive Maßnahmen. – Ich bin sofort fertig, Frau Präsidentin.

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Sandra Redmann SPD

Diese sollen besonders berücksichtigt werden. Warum? – Inhaltliche Projektarbeit (Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) – nein, ich lasse keine Zwischenfragen zu – ist ein zentraler Bestandteil von Umwelt- und Naturschutz – gerade zum Beispiel in der Umweltbildung. Ich habe jetzt verstanden: Die FDP in Schleswig-Holstein möchte keine Umweltbildung mehr.

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Kristina Herbst

Weil ja jetzt die Redezeit auch um ist, Frau Redmann.

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Sandra Redmann SPD

Das können wir gern mal so laut und offen diskutieren.

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Sandra Redmann SPD

Es gibt weitere Förderkriterien. – Liebe Frau Präsidentin, ich komme selbstverständlich zum letzten Satz.

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Kristina Herbst

Nein, der letzte Satz ist jetzt um.

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Sandra Redmann SPD

Der Gesetzentwurf wird überwiesen, den Antrag der FDP lehnen wir ab. – Danke. (Anhaltender Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir in die Tiefen der Paragrafen einsteigen, muss ich Ihnen zunächst einmal ein kleines Geständnis machen: Ich bin ja zeitlebens eigentlich ein Verfechter der soliden Planung und hielt vom Glücksspiel gelinde gesagt eher Abstand. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Ich bin ja von Haus aus Verwaltungsbeamter, da kommt er durch. Frau Raudies kennt das. Aber, meine Damen und Herren, das änderte sich tatsächlich schlagartig mit meiner erstmaligen Benennung in den BINGO!-Vergaberat. Dort habe ich nämlich erst einmal hautnah mitentscheiden dürfen, was für großartige, kreative und wertvolle Projekte in unserem Land durch diese Mittel überhaupt erst möglich gemacht werden. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Das hat mich dann so beeindruckt, dass ich mittlerweile selbst jede Woche meine Lose kaufe. (Zurufe: Ah!) (Christian Dirschauer) Ja, jetzt kommt es: Da ist das Geständnis. Ich muss allerdings zugeben, die Auslosung im Fernsehen, die schaue ich mir nicht an. Ich verlasse mich ganz auf das Schicksal und die automatische Gewinnmitteilung aus der App – die kommt nicht so oft. Aber, meine Damen und Herren, auch ohne den BINGO!- Bär im TV zu sehen, weiß ich eines ganz sicher: Das Geld kommt an der richtigen Stelle an – das tut es wirklich –, ganz oft – ich bin jetzt seit einem Jahr stellvertretendes Mitglied –, ganz oft auch mit den Stimmen der Vertreter der FDP. (Annabell Krämer [FDP]: Natürlich!) Wenn man sich jedoch die vorliegende Drucksache der FDP-Fraktion anschaut, sie liest, könnte man fast meinen, dass der Tierschutz in Schleswig-Holstein bei der Vergabe der Mittel irgendwie ein Schattendasein im rechtsfreien Raum führt. Der Antrag suggeriert hier einen dringenden Handlungsbedarf, um den Tierschutz rechtlich und praktisch überhaupt erst hoffähig für die Umweltlotterie zu machen. Schauen wir uns die Realität an, Sie haben es bereits gehört: Der Tierschutz ist bereits heute Gegenstand der Förderrichtlinie. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Entsprechend ist er heute schon Bestandteil auch der Förderpraxis in unserem Land, meine Damen und Herren. Frau Backsen hat es dargestellt: In den vergangenen Jahren wurden rund 70 Projekte mit insgesamt rund 1,1 Millionen Euro aus dem Bereich des Tierschutzes erfolgreich über die BINGO!-Mittel gefördert. Ich möchte an der Stelle auch erwähnen, dass die Entscheidungen über die Mittelvergabe, egal für welchen Bereich, weit überwiegend einstimmig oder mit großer Mehrheit erfolgen. Das habe ich nie anders kennengelernt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das jetzt geändert hat, das kann ich mir nicht vorstellen. Also die Vorstellung, man müsse hier erst mühsam neue rechtliche Grundlagen schaffen, geht an der gelebten Realität in Schleswig-Holstein vorbei. Frau Krämer, es ehrt Sie, dass Sie den Tierschutz stärken wollen. Ich weiß, dass das für Sie wirklich eine Herzensangelegenheit ist. Das weiß ich; das stelle ich überhaupt nicht in Abrede. Aber ganz ehrlich: Ich glaube auch, dieser beiden Drucksachen hätte es an der Stelle nicht bedurft. Nicht wirklich überzeugt bin ich bei dem Vorstoß, zum Beispiel Fachgutachten, Untersuchungen und Studien pauschal von der Förderung auszuschließen. Das könnte tatsächlich zu kurz gedacht sein. Wer Tierschutz und Naturschutz ernsthaft und nachhaltig betreiben will, der braucht manchmal eben auch eine wissenschaftliche Basis. Wer Akteure zusammenbringen will, braucht den fachlichen Austausch und den Dialog. Die Forderung, vieles auf rein investive Projekte zu verengen, verkennt, dass eine gute Investition oft eine fundierte Vorstudie voraussetzt. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Wenn zudem die Konzeptionierung eines Projekts nicht mehr Teil der Förderung sein darf, legen wir möglicherweise gerade den kleinen ehrenamtlichen Vereinen unnötige Steine in den Weg. Ehrenamtler haben oft die besten Ideen, brauchen aber gerade in der Planungsphase Unterstützung. Hier könnte ein Ergebnis drohen, das die Kreativität an der Basis mehr erstickt, als es sie fördert. Trotz meiner grundsätzlichen Skepsis hinsichtlich der Notwendigkeit der Drucksachen will ich mich einer sachlichen Debatte an der Stelle nicht verschließen. Es macht durchaus Sinn, sich einmal ohne ideologische Scheuklappen und unter Einbindung entsprechender Praktika mit der Förderlandschaft auseinanderzusetzen. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich die Arbeit des BINGO!-Vergaberats würdigen, der mit großer Sorgfalt und Verantwortung über die Mittelvergabe entscheidet. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Gerade deshalb halte ich es für den richtigen Weg, dass sich dieses Gremium – so habe ich es immer wahrgenommen; Frau Redmann hat es eben auch dargestellt – laufend mit der angesprochenen Thematik befasst und prüft, ob die bestehende Förderpraxis noch zeitgemäß ist. Selbstverständlich sollen auch wir das hier im Blick behalten, aber auf einer aufgeklärten Grundlage. Deshalb unterstützen wir heute den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. So kann beispielsweise dann, wie Sie es wollen, auch die Frage diskutiert werden, ob die Förderung von parlamentarischen Abenden aus diesen Mitteln weiterhin angemessen ist oder ob hier Anpassungsbedarf besteht. Das ist ein Punkt, über den man sachlich differenziert sprechen kann, ohne Frage, aber bitte auf der Grundlage fundierter Einschätzungen und nicht durch pauschale Streichung am grünen Tisch. (Christian Dirschauer) – Vielen Dank, meine Damen und Herren, und viel Glück beim nächsten BINGO!-Schein! (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

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Kristina Herbst

Zu einem Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Annabell Krämer das Wort.

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Annabell Krämer FDP

Werte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Ich muss hier einmal mit einigen Unterstellungen aufräumen. Wir wollen nicht nur Investitionen fördern, wir wollen Investitionen vorrangig behandeln. Wir wollen, dass nicht ausschließlich Tierschutz gefördert wird, wir wollen Tierschutz als gleichrangiges Förderziel. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Nun können Sie mir zehnmal erzählen, dass das bisher der Fall ist. Wer weiß eigentlich hier, wie der Vergaberat zusammengesetzt ist? Weiß das einer von Ihnen, der da nicht sitzt? – Kann ich Ihnen genau sagen: alle Parteien ein Vertreter – in Ordnung –, zwei aus dem Umweltministerium, keiner aus dem Tierschutzministerium, acht Vertreter der Umweltschutzverbände und einer vom Tierschutz. So viel zum Thema Gleichrangigkeit, gelebte Praxis. Dann möchte ich gern wissen, warum es Grenzwerte für die Förderung im Tierschutz gibt, aber nicht für die Förderung im Umweltschutz. Warum zum Beispiel wird Drohnenrehkitzrettung seit Jahren nicht angepasst: 3.500 Euro maximale Förderung. Warum? Warum gibt es aber zum Beispiel für Vernetzungswerke keinerlei Höchstbeträge? Dann wollen Sie mir erzählen, Tierschutz sei gleichrangig. Ich möchte nur, dass wir hier bei der Wahrheit bleiben, Kollegin Redmann. (Zurufe: Ah!) Ich möchte nicht, dass alles andere außer Tierschutz nicht mehr gefördert wird. Ich möchte nicht nur Investitionen fördern. Natürlich möchte ich Umweltprojekte weiterhin fördern. Ich finde BINGO! großartig, aber ich finde nicht alles großartig, was dort passiert. Dass sich keiner von Ihnen davon distanziert hat, dass die bloße Absicht, förderfähige Projekte zu entwickeln, mit BINGO!-Mitteln finanziert wird, finde ich ehrlich gesagt skandalös. Dahinter steht kein richtiges Projekt, sondern es wird nur Geld zur Verfügung gestellt, um ein förderfähiges Projekt zu entwickeln. Das ist aus meiner Sicht nicht von der Förderrichtlinie gedeckt. Deshalb müssen wir diese Förderrichtlinie überarbeiten. Ich sage Ihnen eines: Auf meine Initiative – das finde ich sehr großartig – hat der BINGO!-Vergaberat beim letzten Mal zum Beispiel die Grenzwerte für Tierheime hochgesetzt. Bisher war es so, dass im Tierschutz nicht 85 Prozent förderfähig waren, sondern nur 50 Prozent. Das heißt, im Gegensatz zu Umweltprojekten musste man im Tierschutz 50 Prozent Eigenanteil zuzahlen. Das ist für Tierheime faktisch unmöglich gewesen. Also, es ist mitnichten so, dass ich gesagt habe: keine Umweltprojekte. Ich habe von einer Gleichrangigkeit gesprochen, Frau Redmann. (Zuruf Sandra Redmann [SPD]) Sie haben mir unterstellt, ich hätte gesagt, ich wollte eigentlich nur noch Investitionen. Das habe ich alles nicht gesagt. Ich habe nur gesagt, dass ich ausschließlich konkrete Projekte fördern möchte, damit hinterher eine Evaluation stattfinden kann. Ich muss ehrlich sagen, Ihr Antrag, werte Koalition, hinterlässt mich ein Stück weit ratlos. All dies (Zuruf Beate Raudies [SPD]) haben die Kollegin Raudies und ich bei den Haushaltsberatungen erfragt. Bei den Haushaltsanfragen können Sie die komplette Liste der Förderungen für die letzten Jahre nachlesen. Es ist alles vorhanden. Es gibt keinen Grund, aus dem wir das in Q3 machen sollten. Wir finden BINGO! großartig, aber wir sind der Meinung, dass wir zielgerichteter fördern können. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)

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Eka von Kalben

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat die Kollegin Sandra Redmann von der SPD.

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Sandra Redmann SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Also erst einmal erwarte ich eine Entschuldigung von Ihnen, Frau Krämer. Bei der Wahrheit bleiben. – Wenn ich hier vorne stehe und etwas sage, dann bleibe ich immer bei der Wahrheit. Ich stehe hier nicht, um zu lügen, sondern um das vorzutragen, was unsere Auffassung ist, und dabei erzähle ich keinen Unsinn oder behaupte irgendwelche Dinge, die nicht stimmen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) (Sandra Redmann) Also bitte ich Sie, das zurückzunehmen.

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Eka von Kalben

Frau Redmann, lassen Sie eine Bemerkung oder Frage von Frau Krämer zu?

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Annabell Krämer FDP

Ich entschuldige mich für die Wortwahl. – Alles klar, okay. Gut, damit ist das erledigt. Wenn man etwas großartig findet, dann geht man nach vorne und lobt erst einmal die großartige Arbeit einer Einrichtung, eines Verbandes, wie auch immer. Dann kann man loslegen und Punkte nennen, die man nicht gut findet. Ich habe gar kein Problem damit, ganz im Gegenteil. Ich finde es immer gut, eine Auseinandersetzung zu führen und über Dinge zu sprechen. Aber ich würde es gut finden, wenn man an der Stelle darüber spricht, wo es hingehört, nämlich un BINGO!-Vergaberat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Serpil Midyatli [SPD]) Nein, ich werde nicht aus der Sitzung des Vergaberats berichten, weil das nämlich nicht hierhergehört, wenn ich das einmal so sagen darf, und auch gar nicht über Abstimmungen, die man da getätigt hat. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Michel Deckmann [CDU]) Aber ich kann Ihnen eines sagen: Für den Bereich des Tierschutzes haben wir im BINGO!-Vergaberat – eigentlich war das immer gute Sitte hier im Landtag, und das schon seit 25 Jahren – immer gemeinsam versucht, etwas auf den Weg zu bringen. Ich muss allerdings auch sagen: Die letzten Initiativen, die es im Tierschutz gegeben hat, kamen von der SPD und dem SSW, nur mal so ganz nebenbei. (Beifall SPD und SSW) Das muss man zur Wahrheit auch einmal sagen. Sie verdrehen in Ihrem Redebeitrag die Punkte. Natürlich gibt es immer Sachen, bei denen diskutiert wird, ob das gut und richtig ist. Sie haben es angesprochen. (Dr. Heiner Garg [FDP] und Annabell Krämer [FDP] unterhalten sich) – Lieber Herr Dr. Garg, ich würde gerne Frau Krämer einbeziehen, so ein bisschen zumindest, weil sie ja gerade hier gestanden und etwas gesagt hat. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP] – Heiterkeit FDP und SSW) Sie verdrehen hier die Punkte. – Das geht alles von meiner Redezeit ab. Seien Sie bitte großzügig, Frau Präsidentin. (Heiterkeit SPD)

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Sandra Redmann SPD

Ich hätte es gut gefunden, liebe Annabell Krämer, wir hätten uns im BINGO!-Vergaberat hingesetzt und hätten genau über die Wünsche und die Dinge, die Sie beim letzten Mal vorgetragen haben, gesprochen. Ich saß neben Ihnen, und das war – wie soll ich sagen? – gewöhnungsbedürftig, weil Sie die ganze Zeit so aufgeregt waren. Das bin ich ja eigentlich nie. (Heiterkeit und Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Von daher war das für mich natürlich wirklich schwierig. Ich habe eine große Bitte, liebe Annabell Krämer. Eigentlich haben wir es doch in den Bereichen hier immer gut gehalten, und wir haben immer versucht, auf eine Linie zu kommen. Dass man nicht bei allen Umweltprojekten einer Meinung ist, das ist halt so. Auch ich stimme nicht jedem Antrag im BINGO!-Vergaberat zu. Unerhörterweise haben Sie letztes Mal einem Antrag, den ich gut finde, als ich nicht da war, nicht zugestimmt. Ich habe ansonsten nichts weiter gesagt.

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Eka von Kalben

Frau Redmann, ich möchte Sie ganz kurz unterbrechen. Das ist schwierig, weiß ich. Aber erstens möchte ich wirklich klarstellen, dass hier niemand zu dem Verhalten des BINGO!-Vergaberats redet, auch Sie nicht. Und zweitens möchte ich Sie fragen, ob Sie Ihre Redezeit, die jetzt gleich um wäre, verlängern möchten und Frau Krämer das Wort geben.

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Annabell Krämer FDP

Vielen Dank. – Ich will eigentlich nur meinen Fauxpas von eben wiedergutmachen und Ihnen weitere (Sandra Redmann) Redezeit gönnen. Deshalb stehe ich hier eigentlich jetzt und überlege natürlich, was ich Sie jetzt frage. – Nein. (Heiterkeit FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber wir dürfen ja nicht aus dem BINGO!- Vergaberat sprechen. Das dürfen wir ja nicht. Aber sehen Sie es trotzdem nicht als angemessen an, dass man, wenn man mit gewissen Dingen nicht durchdringt, die Möglichkeit haben sollte, entsprechend parlamentarisch etwas zu erreichen? – Natürlich. Das sehe ich immer so. Aber ich fände es eigentlich besser, und ich finde, wir haben das auch im letzten BINGO!-Vergaberat – – Das darf ich ja gar nicht sagen. Jetzt muss ich überlegen, wie ich das ausdrücke. Ich würde mir wünschen, ich sage es so, Frau Krämer: Wenn wir die Punkte für ja noch nicht erzählen, was da ist – nehmen und sie einmal gemeinsam diskutieren, dann bin ich mir ziemlich sicher, dass wir einen viel besseren Weg einschlagen, als Sie jetzt annehmen. (Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) Wir werden trotzdem – ich werde jetzt keine Zwischenfrage mehr zulassen – diesen Antrag von Ihnen ablehnen. Ich reiche Ihnen jetzt noch mal die Hand. Ich fand den Redebeitrag in Teilen wirklich echt kritisch und finde, wir sollten uns da noch mal zusammensetzen. – Danke. (Beifall SPD, Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Sybilla Nitsch [SSW])

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Eka von Kalben

Für einen weiteren Kurzbeitrag hat Jette WaldingerThiering vom SSW das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir dürfen aus dem Vergaberat nichts berichten, (Beifall Michel Deckmann [CDU] und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) und das ist auch richtig so, denn wir tagen dort in Vertraulichkeit mit den Menschen, die ihre Anträge eingereicht haben. Ich bin – ich weiß nicht, seit wie vielen Jahren schon – immer mal wieder im BINGO!-Vergaberat. Ich muss ganz ehrlich sagen, es war immer eine super gute, konstruktive, vertrauliche Atmosphäre, und wir haben zum Wohle der Antragstellenden immer gut entschieden. Ja, es gibt immer mal Projekte, bei denen wir uns nicht einig sind. Das ist auch fair, und dahinter können wir einen Haken setzen. Bei dieser ganzen Debatte, die wir heute gehabt haben, sprechen wir aus meiner Sicht über Punkte, die wir im BINGO!-Vergaberat miteinander, mit dem Ministerium an der Seite, das uns berufen hat, diskutieren müssen, um eine Einigkeit und eine Übereinstimmung mit der Förderrichtlinie zu finden. Annabell Krämer hat nun den Tierschutz hervorgehoben. Es sind ja Werte angehoben worden. Aber ich finde, diese Diskussion gehört in den BINGO!- Vergaberat und nicht hier ins Plenum, weil wir hier nicht miteinander vertraulich darüber reden können. Punkt. Insofern freue ich mich auf die nächste BINGO!- Vergaberatsitzung. Bei der letzten konnte ich leider nicht dabei sein. Ich muss ganz ehrlich sagen, wenn man dann durchs Land geht und sich die Projekte anguckt – es steht jedem frei, dies zu tun –, sieht man viele coole Projekte, die wir dadurch finanzieren konnten. (Beifall SSW und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Eka von Kalben

Frau Waldinger-Thiering, möchten Sie eine Bemerkung oder Frage von Frau Krämer zulassen?

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Annabell Krämer FDP

Werte Frau Kollegin, wir sind ja ganz eng beieinander. Denn genau die sichtbaren Projekte möchte ich ja stärken. Ich möchte, dass wir noch mehr sichtbare Projekte in unserem Land haben, dass wir mit den Möglichkeiten, die wir durch die BINGO!-Lotterie haben, noch mehr sichtbare Projekte, noch mehr Umweltprojekte fördern. Ich habe ja ganz viele Projekte aufgezählt. Diese Projekte, auf denen die Umweltplaketten geklebt werden, möchte ich noch viel, viel mehr sehen. – Da sind wir uns ja alle gar nicht uneins, überhaupt nicht. Aber das diskutieren wir im Vergaberat. Wir können schlussendlich ja nur das diskutieren, was eingereicht worden ist. Was weiß ich? Ich war in einem grünen Klassenzimmer, oder wir machen einen Schulbesuch oder was auch immer, und dann (Jette Waldinger-Thiering) geben wir, weil die sagen: „Wir möchten gerne das und das, wir möchten gerne ein Naturprojekt, ein Tierschutzprojekt machen“, immer die Anregung: „Mensch, meldet euch doch mal, stellt einen Projektantrag beim BINGO!-Vergaberat“. Was ich damit sagen will: Wir sind uns nicht uneins. Wir diskutieren das im BINGO!-Vergaberat miteinander, und dann finden wir eine Lösung für das, was wir hier alle miteinander angesprochen haben. (Beifall SSW, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Jetzt erteile ich, wenn ich das richtig sehe, Minister Tobias Goldschmidt für die Landesregierung das Wort. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die BINGO!-Umweltlotterie ist ein Erfolg für die Umwelt, für die Nachhaltigkeit, für die vielen engagierten Menschen bei uns im Land und für den Tierschutz. (Unruhe) Seit Beginn der Projektförderung vor etwa 25 Jahren wurden 5.000 Projekte gefördert, 71 Millionen Euro Fördermittel ausgereicht und ein Gesamtvolumen von 208 Millionen Euro ausgelöst. Das ist eine eindrucksvolle Bilanz! (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Ich möchte mich ebenfalls bedanken bei dem 16- köpfigen Vergaberat, der ehrenamtlich tagt, mit Dreiviertelmehrheit entscheidet und all diese Förderungen und die vielen guten Taten im Land möglich gemacht hat. (Beifall) BINGO! ermöglicht ganz konkrete Projekte in der Fläche, Seegraswiesen in der Ostsee, Aufbau von Igelpflegestationen, Vogelvolieren für verletzte Greifvögel, die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung und vieles, vieles mehr. Aber auch Natur- und Umweltbildung, die sehr wichtig ist, wird gefördert; ebenso die Umsetzung der Agenda 21, die entwicklungspolitischen Arbeiten vieler Verbände und Vereine bei uns im Land – etwa, wenn es um die Schaffung von Bewässerungssystemen im globalen Süden, um Schulsanierungen, um interkulturelle Begegnungen zwischen Schülerinnen und Schülern aus Schleswig-Holstein und afrikanischen Partnerschulen geht. Ich finde es gut und richtig, dass wir unserer Verantwortung in diesem Bereich als Landesregierung und vor allen Dingen als Land gerecht werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Die FDP fordert den gleichen Stellenwert für den Tierschutz wie für den Umwelt- und Naturschutz und für Entwicklungsprojekte. Meiner Meinung nach brauchen wir dafür weder eine Gesetzesänderung noch eine Änderung von Richtlinien. (Unruhe) Denn erstens ist der Tierschutz in den Richtlinien schon enthalten. Zweitens wird ganz konkret die Tierschutzarbeit gefördert: Über 1 Million Euro Fördermittel allein in den letzten fünf Jahren sind in den Tierschutz geflossen. Damit wurden Projekte in Summe von etwa 4 Millionen Euro ausgereicht. Ich habe hier eine ganze Liste von 74 Maßnahmen und konkreten Förderungen mit Bezug auf Tierschutzmaßnahmen, die ich am liebsten vorgelesen hätte. Gemäß Punkt 2 des Antrags sollen Fachgutachten und Netzwerkarbeit nicht mehr förderfähig sein, aber es ist im Umwelt‑, Natur- und im Tierschutz so, dass viele Projekte, die auf den Weg gebracht werden sollen, davon abhängen, dass sie nicht im luftleeren Raum erdacht werden, sondern dass vorher darüber geredet wird, wie es ablaufen soll, (Zurufe Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Birte Pauls [SPD] und Christian Dirschauer [SSW]) dass Wissenschaft einbezogen wird, dass man im Austausch miteinander ist und die Projekte voranbringt. Die Forderung, die Konzeption von Projekten nicht mehr zu fördern, ist aus meiner Sicht – darauf hat der Abgeordnete Dirschauer hingewiesen – nichts anderes als ein Angriff auf die kleinen Vereine und Verbände, die an die großen Fördertöpfe ohne diese Unterstützung gar nicht herankommen würden. (Annabell Krämer [FDP]: Nein!) Deswegen, meine Damen und Herren, komme ich zu dem Schluss, dass weder die Vorschläge zur Richtlinie noch zu einer Novellierung des Gesetzes die Förderpraxis und die Arbeit der BINGO!-Förderung verbessern würden; sie sind nicht erforderlich. Der Tierschutz wird bereits gefördert, und Investitionen werden bereits berücksichtigt. (Minister Tobias Goldschmidt) (Annabell Krämer [FDP]: Aber nicht gleichrangig!) Die Richtlinie ist praxisnah, flexibel und wirksam: 71 Millionen Euro für 5.000 Projekte. Die aktuelle BINGO!-Förderung ist eine gute Grundlage für Umwelt, für Tierschutz, für die Entwicklungszusammenarbeit und für die Verantwortung, die viele kleine Verbände hier im Land tragen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und vereinzelt CDU)

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Marc Timmer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegin Sandra Redmann hat gerade gesagt, man solle am Anfang loben. Das möchte ich auch gern tun. Ich möchte mich ganz herzlich bei einer Berufsgruppe bedanken, die nicht immer im Licht steht: bei den Justizvollzugsbeamtinnen und ‑beamten für einen schwierigen Job, den sie täglich im Interesse für uns alle ausüben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Justizvollzugsbeamtinnen und ‑beamte müssen in der Regel mehr als zehn, manchmal 15 Jahre warten, bis sie erstmalig beruflich aufsteigen können. Das ist das eine. Worum es jetzt hier geht, ist, dass der erste Aufstieg Voraussetzung für die Zulassung zum Regelaufstieg gemäß § 25 Landeslaufbahnverordnung ist. Er sieht die Möglichkeit vor, den gehobenen Dienst zu erreichen. In Absatz 1 Nummer 3 heißt es: „sie haben mindestens das erste Beförderungsamt der Laufbahn inne“. Oftmals sind aber gerade die Justizvollzugsbeamtinnen und ‑beamten mit eher wenigen Berufsjahren hochmotiviert, sich für den Regelaufstieg zu bewerben. Nach beispielsweise fünf Jahren weiß Mann oder Frau, wie der Hase läuft, hatte genug Zeit, sich im Beruf zu beweisen und scheut auch nicht davor zurück, sich in Bad Münstereifel fern der Heimat fortzubilden. Es ist eher eine Überlegung, die man vor der persönlichen Familienplanung vornimmt. Es geht hier um berufliche Perspektiven, die zu einem frühen Zeitpunkt eröffnet werden sollen. Die Frage der fachlichen Kompetenz wird in § 25 Laufbahnverordnung an anderer Stelle gestellt. So soll gemäß Absatz 2 der Zulassung ein Auswahl- (Marc Timmer) verfahren vorausgehen. Absatz 1 Nummer 1 legt fest, dass „Eignung, Befähigung und fachliche Leistung im beruflichen Werdegang“ die Zulassung zum Regelaufstieg rechtfertigen müssen. Problematisch ist aber, dass quasi als formaler Nachweis hierfür Nummer 3 dieser Vorschrift, der erste Beförderungsaufstieg, erreicht werden muss – und den erreicht man im Allgemeinen Justizvollzugsdienst erst relativ spät. Es ist aus meiner und aus Sicht der Gewerkschaften kein Grund ersichtlich, dass die starre Voraussetzung aus Nummer 3, das erste Beförderungsamt innezuhaben, zum Ausschluss vieler geeigneter und gewillter Kandidatinnen und Kandidaten führen soll. Deshalb bin ich sehr froh, dass im Vorgespräch mit den anderen Fraktionen die Bereitschaft bestand, diesen Antrag an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen, um mit den Gewerkschaften und gegebenenfalls weiteren Experten dieses Thema zu vertiefen. Dafür sage ich danke. (Beifall SPD, FDP und Peter Lehnert [CDU]) Ziel sollte es sein, einen konkreten Lösungsansatz zu erarbeiten, um jüngeren Justizvollzugsbeamtinnen und ‑beamten eine Tür zum Aufstieg in ihrem Beruf zu öffnen. Letztlich geht es immer um durchlässige Strukturen für diejenigen, die es wollen und es sich verdient haben; es geht um Lebendigkeit von Organisationen und um Verfahrensgerechtigkeit. Wer will und kann, der sollte auch dürfen. Leistung sollte sich lohnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beifall Peter Lehnert [CDU] und Sybilla Nitsch [SSW])

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Eka von Kalben

Das Wort für die CDU-Fraktion hat die Kollegin Marion Schiefer.

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Marion Schiefer CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Schleswig-Holstein schätzen wir den Justizvollzugsdienst. Ich kann mich den lobenden Worten des Kollegen Timmer nur anschließen. Wir nehmen ihn wichtig. Wir sind an einer guten Nachwuchsgewinnung interessiert. Das ist im Vollzug immer wieder eine Herausforderung. Das überzeugendste Argument für eine Tätigkeit im Allgemeinen Justizvollzugsdienst oder Werkdienst in Schleswig-Holstein war vor einigen Jahren die Anhebung des Einstiegsamts von A 7 auf A 8. Am Stellenkegel der A‑9er-Stellen hat sich dadurch aber nichts verändert. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Gute Führungskräfte im Vollzug sind Mangelware. Es wäre schön, wir hätten als Land mehr Bewerber und damit mehr Auswahl. Insofern ist es gut, dass die SPD das Thema mit ihrem Antrag aufgreift. Ich finde es auch vom Verfahren her gut, dass wir unter den Fraktionssprechern im Vorfeld übereingekommen sind, das Thema mit dem Ministerium und den Berufsverbänden im Ausschuss weiter zu erörtern. Die entsprechende Überweisung sei hiermit auch von mir beantragt. Nach vorläufiger Bewertung hier und jetzt sehe ich allerdings folgende Punkte im SPD-Antrag kritisch: Ihr Antrag klingt danach, als wollten Sie mit den Anforderungen runtergehen, um freie Stellen im gehobenen Dienst schneller besetzen zu können. Ich lese Ihren Antrag so, dass Sie die Durchlässigkeit vom mittleren zum gehobenen Dienst auch um den Preis erhöhen wollen, dass damit Abstriche an den Anforderungen für die Laufbahngruppe 2 verbunden sind. Das mag eine SPD-Position sein, für die CDU lehne ich das ab. (Vereinzelter Beifall CDU – Beate Raudies [SPD]: Wo steht das denn?) – Das steht bei „schnellere“, bei „Mangel an geeigneten Führungskräften“, bei „anpassen“ und bei „faktisch am Regelaufstieg gehindert“. Ich verweise auf den Wortlaut. Die Eigenverantwortlichkeit, mit der die Kolleginnen und Kollegen im gehobenen Dienst in den Justizvollzugsanstalten unterwegs sind, und ihre Entscheidungsbefugnisse verlangen nach einer entsprechenden Qualifikation. Es gehört zur Wahrheit schon dazu, dass die meisten Kolleginnen und Kollegen, die im Justizvollzug im mittleren Dienst beginnen, auch im mittleren Dienst pensioniert werden, weil dies den Bedarfen der Justizvollzugsanstalten und ihrer persönlichen Qualifikation entspricht. Der operative Vollzugsdienst ist das Rückgrat des Systems. Sie sagen, erfahrene Kräfte aus dem AVD würden aufgrund der langen Dauer bis zum Aufstieg in das erste Beförderungsamt faktisch am Regelaufstieg gehindert. Ich sage, dann sollten diese erfahrenen Kräfte aus dem AVD vielleicht den Weg des Praxisaufstiegs gehen. Wenn ich das Endamt meiner Laufbahngruppe 1 mit A 9 erreicht habe, eine gute Verwendungsbreite vorweisen kann und mit der Bewertungsstufe 4 von 5 beurteilt worden bin, kann (Marion Schiefer) ich mich nach 200 Stunden Aufstiegsfortbildung ohne Prüfung auf einen Dienstposten des gehobenen Dienstes bewerben. Wenn ich diesen Dienst mindestens zwei Jahre erfolgreich innehatte, kann ich aufsteigen. § 27a der Allgemeinen Laufbahnverordnung ist da meiner Meinung nach sowohl bedarfsgerecht als auch angemessen von seinen Voraussetzungen her genau für unsere in der Praxis richtig coolen AVDler und Werkdienstler konzipiert. Sie bewerten es als negativ, dass Quereinsteiger ohne Vollzugserfahrung auf Führungspositionen eingestellt werden. Ihre Formulierungen im Antrag legen nahe, als würden Sie die Welt so sehen, dass die Akademiker den guten AVDlern die Stellen wegnehmen, wenn sie sich von der Seite reindrängen, auch wenn sie noch nie eine JVA von innen gesehen haben. Bitte sehen Sie es mir nach, aber die Einstellung eines Sozialarbeiters oder Sozialpädagogen auf eine Position des gehobenen Dienstes ist für mich kein irregulärer, unerwünschter Quereinstieg, sondern ein erwünschter Normalfall. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Da sind wir uns einig, Frau Kollegin!) Diese bringen wertvolles Wissen und wertvolle Perspektiven für den Vollzug mit. Auf sie können und wollen wir bei den Führungspositionen nicht ernsthaft verzichten. Sie ergänzen sich meines Erachtens sinnvoll mit den führungsgeeigneten weiterqualifizierten Vollzugseigengewächsen. Auch der Vollzug braucht multiprofessionelle Teams. Diese Erfahrung habe ich während meiner eigenen Jugendvollzugszeit gemacht, und davon bin ich überzeugt. Worauf ich allerdings Wert lege, ist eine solide Einarbeitung vollzugsfremder Kolleginnen und Kollegen. Im Interesse der Kolleginnen und Kollegen im Vollzug sollten wir das alles systematisch noch einmal durchdiskutieren. Das geht im Ausschuss besser als mit starr nacheinander gehaltenen Wortbeiträgen, auch wenn wir aufeinander eingehen und Sie durch Zwischenrufe Ihre Meinung kundtun. Selbstverständlich möchte ich hinreichend qualifizierten Bediensteten des AVD und des Werkdienstes eine Aufstiegsmöglichkeit eröffnen. Wenn es in diesem Zusammenhang etwas zu verbessern gibt, sollten wir das unbedingt tun. Auch daher die Vertiefung. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Jan Kürschner das Wort.

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Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin in dieser Wahlperiode im Anstaltsbeirat der JVA Lübeck, ich bin lange als Strafverteidiger im Justizvollzug in Schleswig-Holstein unterwegs, und ich habe mit einem Beamten des Justizvollzugs jahrelang eine Jugendfußballmannschaft trainiert. Meine Auffassung ist: Die Beamtinnen und Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst, im AVD, verdienen mehr Anerkennung, als ihnen normalerweise zuteil wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Während nämlich die Anerkennung für die Polizei allgegenwärtig ist, wird diese Berufsgruppe in der Öffentlichkeit oft vergessen. Man schaut halt nicht so gerne in diesen Bereich. Dieser Berufsgruppe gehört im Grunde mindestens die gleiche Anerkennung; denn sie erledigen für uns alle eine Aufgabe, die gemacht werden muss, und die Aufgabe ist überhaupt nicht einfach. Wenn nämlich Vox populi damit zufrieden ist, dass verurteilt und eingesperrt wird, dann wird vergessen, dass die Probleme überhaupt nicht weg sind. Die Probleme sind dann beim AVD. Was meist auch nicht gesehen wird: Diesem Beruf sind einige besondere Risiken eigen, die in keiner Berufsbeschreibung stehen und die in keinem offiziellen Ausbildungsteil vorkommen. Damit gehen unsere Beamtinnen und Beamten um, und zwar tagtäglich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und FDP) Die SPD-Fraktion beschreibt in ihrem Antrag das Problem, dass die Beamtinnen und Beamten des Allgemeinen Vollzugsdienstes das erste Beförderungsamt häufig erst nach mehr als fünf Jahren erreichen und damit der sogenannte Regelaufstieg in die Laufbahngruppe 2 erst dann möglich wäre. Das ist aber eingeordnet. Ob das geltende Laufbahnrecht tatsächlich so hohe Hürden, wie der Antrag nahelegt, enthält, sollten wir uns genauer anschauen. Die Voraussetzungen für das erste Beförderungsamt wurden bereits zum 1. Januar 2021 durch das Gesetz zur Verbesserung der Besoldungsstruktur abgesenkt. Seitdem kann die Erstbeförderung bei entsprechender Leistung und Bewährung auf einen höherwertigen Dienstposten bereits direkt nach Ablauf der dreijährigen Probezeit erfolgen, (Jan Kürschner) also deutlich vor dem im Antrag genannten Fünfjahreszeitraum. Neben dem Regelaufstieg besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit eines Schnellaufstiegs. Wenn diese Instrumente durch Besonderheiten im Justizvollzug nicht voll oder nicht richtig zum Tragen kommen, dann wollen wir darüber gerne im Ausschuss beraten. Was die Frage der beruflichen Karriere im Justizvollzug angeht, so ist es natürlich verständlich, dass wir das für die Beschäftigten hier lösen müssen; denn wir sind auf zuverlässige und gute Leute angewiesen. Das Land muss ein attraktiver Arbeitgeber sein. Und wir brauchen Leute, die die Verantwortung tragen können und die für die gesamte Gesellschaft wichtige Aufgabe annehmen wollen, die mit diesem Beruf einhergeht. Zum Schluss noch ein Punkt: Die Strafgefangenen sind in unserer Gesellschaft die schwächsten Mitglieder, ohne jede Lobby. Wenn es dem AVD gut geht, dann können auch Gefangene besser resozialisiert werden. Die kommen fast ausnahmslos alle wieder heraus. In dem Gesamtzusammenhang sind wir längst nicht so gut, wie unsere Gesetzeslage das vorgibt. Das ist ein wichtiger Teil der Gestaltung von öffentlicher Sicherheit. Darüber unterhalten wir uns dann gerne. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

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Eka von Kalben

Für die FDP hat Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dem Kollegen Kürschner für den ersten Teil seiner Rede ausgesprochen dankbar, in dem er noch einmal darauf hingewiesen hat, was das eigentlich für ein Dienst ist, über den wir hier reden. Allgemeiner Vollzugsdienst ist eine herausfordernde und schwierige Aufgabe, der sich Menschen stellen, die sich für Besoldungsgruppen wie A 8 oder A 9 täglich einem Risiko aussetzen, das durchaus nicht klein ist. Die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes sind in den letzten Jahren nicht kleiner geworden. Wir reden hier ganz oft darüber, wie viele psychisch erkrankte Menschen wir in Haftanstalten unterbringen und aus ihnen wieder entlassen haben, mit denen während ihres Vollzugsdienstes die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes zu tun haben. Die sollen sie nicht nur hinter Schloss und Riegel halten, sondern die sollen für ihre Resozialisierung sorgen und dafür, dass sie hinterher wieder ein geordnetes Leben in Freiheit führen können. Das ist mehr Herausforderung, als nur zu sagen: Ja, da macht man ein bisschen Vollzugsausbildung, und dann geht das so. Ich bin dem Kollegen Timmer auch außerordentlich dankbar dafür, dass er, ich sage jetzt mal, diesen einen Aspekt erwähnt hat, der so ein bisschen für beamtenrechtliche Feinschmecker da ist, also so ein bisschen: Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, soll in Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt. Meine Güte, sagt da schon der geneigte Leser, der nicht mit dem deutschen Beamtenrecht vertraut ist. Die Wahrheit, die dahintersteckt, ist doch: Da herrscht im Vollzug und im Allgemeinen Vollzugsdienst, wofür wir nur sehr schwer Bewerberinnen und Bewerber finden, die Schwierigkeit, das zu realisieren, was eigentlich vorgesehen ist, nämlich Aufstiegsmöglichkeiten wahrzunehmen. Ich will nur einmal aus dem Fachgespräch, das wir nach der Großen Anfrage zur Lage der Justiz im Innen- und Rechtsausschuss geführt haben, eine Passage zitieren, die ein Vertreter einer dieser Berufsgruppen gesagt hat. Er sagte: In der Praxis stellt sich der Schnellaufstieg gemäß § 26 der Allgemeinen Laufbahnverordnung als komplett zahnloser Tiger dar. Verschiedene fachgebundene Hochschulabschlüsse werden vom Ministerium für Justiz nicht anerkannt, sodass eine Hochschulzulassung zur Absolvierung des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes nur bei Anerkennung dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung erfolgen kann. Der Schnellaufstieg ist aber vor Ablauf von drei Jahren ab dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes nach § 26 Absatz 1 ausgeschlossen. Die Vorschrift geht also ins Leere. am 10. September 2025 – im Rahmen dieses Fachgesprächs das Ministerium gebeten, schriftlich darüber zu informieren, wie das Justizministerium das sieht. Dazu habe ich bis heute keine Antwort bekommen. Das können wir im Zuge der Diskussion nachholen. Meine Damen und Herren, mir geht es auch darum, dass an dieser Stelle nicht nur diese, ich sage mal, feinschmeckerischen Laufbahnfragen erörtert werden. Denn in Wahrheit haben wir im Vollzug sowohl das Problem der Gewinnung von Kräften als auch die Frage, was mit den Kräften dort ist. Warum – das haben wir übrigens als Antwort auf die Große Anfrage erfahren – haben wir es in die- (Dr. Bernd Buchholz) sem Bereich mit extrem hohen Krankenständen zu tun? Warum haben wir es da sehr oft mit frühzeitigen Pensionierungen und mit Menschen zu tun, die sagen: „Da will ich nicht mehr weitermachen“? Ich lese Ihnen einmal aus der Mail eines Mitarbeiters des Allgemeinen Vollzugsdienstes, die mich erreicht hat, etwas vor. Er schreibt: Ich bin selbst seit über 20 Jahren im Vollzug tätig. Was ich feststellen muss: Das Beamtentum wirkt sich in unserem Bereich wie eine Geiselhaft aus. Die Ausbildung im Vollzugsdienst führt in eine berufliche Sackgasse mit einer Spezialisierung, die im öffentlichen Dienst außerhalb des Vollzugs nicht anerkannt oder kaum verwertbar ist. Ein Wechsel in andere Bereiche ist praktisch ausgeschlossen, besonders für Kolleginnen und Kollegen, die bereits viele Jahre im Dienst sind. Während Abteilungsleiter, Psychologen oder Ärzte den Vollzug nach einigen Jahren wieder verlassen und ihre Karriere anderenorts fortsetzen können, bleibt der Allgemeine Vollzugsdienst dauerhaft ohne Perspektive. Viele Kolleginnen und Kollegen leiden unter HerzKreislauf-Erkrankungen oder anderen gesundheitlichen Problemen, verursacht durch den Schichtdienst und die hohe psychische Belastung. Hausärzte raten zu einem Berufswechsel. Doch wohin? Eine Alternative außerhalb des Strafvollzugs gibt es kaum. Das Beamtentum aufzugeben bedeutet, soziale Sicherheit und jahrelange Pensionsansprüche zu verlieren – ein Risiko, das niemand eingehen will. Konsequenz des Ganzen: Wer einmal im System ist, muss bis zum sprichwörtlichen Umfallen bleiben. Kolleginnen und Kollegen, ich finde, dass uns das Anlass geben soll, im Ausschuss mit denjenigen zu sprechen, die tatsächlich dort tätig sind, und nicht nur mit den Interessenverbänden und den Ministerien. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich würde das gerne zum Anlass nehmen, als Ausschuss auch mal in eine Vollzugsanstalt zu fahren und dort mit denjenigen in ein unmittelbares Gespräch einzutreten, die für uns diesen Dienst leisten. Das würde ich mir wünschen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Für den SSW hat Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! In den Justizvollzugsanstalten des Landes haben wir nicht nur einen Fach‑, sondern auch einen Führungskräftemangel. Die Situation ist – wir haben das schon in den vorherigen Beiträgen gehört – nicht ganz einfach, weil wir es mit einem Arbeitsbereich zu tun haben, für den es bestimmte Menschen braucht. Für die Aufgaben in diesem Arbeitsbereich muss man wirklich gut ausgebildet sein. Vielleicht braucht man auch mehr als in anderen Bereichen bestimmte Eigenschaften wie soziale Kompetenz und muss dann noch die entsprechende Resilienz mitbringen, um diesen Job leisten zu können. Beamtinnen und Beamte im Justizvollzugsdienst beaufsichtigen, betreuen und versorgen die Gefangenen unserer JVAs, und diejenigen der Laufbahngruppe 2 sorgen für die Planung und Steuerung des Betriebs. Allein die Ausbildungssituation für die Laufbahngruppe 2 ist bereits etwas herausfordernd, und zwar gerade, wenn Hochschulen in anderen Bundesländern liegen. Ich denke, dass wir hier flexibler werden und neue Wege gehen müssen. (Beifall SSW und SPD) Daher ist es genau richtig, dass wir uns Gedanken darüber machen, wie man Menschen mit Arbeitserfahrung, die vielleicht schon ein gewisses Lebensalter erreicht haben und mit beiden Beinen fest im Leben stehen, den Weg ebnen kann. Die derzeitigen Möglichkeiten reichen nicht aus, sind schwierig und kommen für viele Menschen in diesem Beruf zu spät. Der Kollege Timmer hat es gerade ausgeführt. Der Einstieg für Justizvollzugsbeamte liegt in Schleswig-Holstein bei der Besoldungsgruppe A 8. Im Regelfall erreichen die Beamtinnen und Beamten nach etwa zehn Jahren A 9. Erst dann haben sie überhaupt die Möglichkeit, den Weg des Regelaufstiegs einschlagen zu können, der mit einem berufsbegleitenden Studium noch einmal drei Jahre dauert. Ich glaube, da bieten sich in der Gesamtheit vielleicht etwas schnellere Lösungen an. Ich habe den Antrag nicht so scharf gelesen wie die Kollegin Schiefer, aber ich denke, dass es, ohne einen Konflikt mit der Bestenauslese heraufzubeschwören, gute Wege geben könnte, noch einmal darauf zu schauen, wie die Berufserfahrung anders als eine Komponente mit in die Bewertung hineinzunehmen ist, um zum Beispiel einen früheren Aufstieg zu ermöglichen. (Sybilla Nitsch) (Beifall SSW und SPD) Daher freue ich mich über diesen Antrag, der uns die Möglichkeit gibt, darauf mit der Lupe einen Blick zu werfen, denn wir befinden uns hier – das wurde bereits klar – in den Feinheiten des Laufbahnrechts. Auch ich musste an einigen Stellen tief in Details eintauchen, die ich vorher so nicht kannte. Aber man lernt nie aus, und es war wirklich interessant. Ich denke, es ist vollkommen klar, dass wir im Ausschuss weiter beraten. Wenn sich jetzt abzeichnet, dass alle Fraktionen die Sinnhaftigkeit sehen, wäre vielleicht auch – ohne dem Ausschussverfahren vorwegzugreifen – ein Fachgespräch das Richtige, um zum Beispiel mit dem dbb und vor allem mit dem Bund der Strafvollzugsbediensteten ins Gespräch zu kommen. Das sollte beachtet werden. Wir haben bereits im Vorfeld einige Hinweise erhalten, für die ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken möchte. Ich denke auch, dass es sich wirklich lohnt, die verschiedenen Möglichkeiten einmal gemeinsam durchzuspielen. Dafür ist der sehr offene Vorschlag von der SPD gut geeignet. Ich freue mich auf die konstruktiven Gespräche im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und vereinzelt CDU)

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Eka von Kalben

Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin Professor Dr. Kerstin von der Decken das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Justizvollzug braucht qualifizierte Führungskräfte. Gleichzeitig möchte das Land seine Bediensteten bestmöglich fördern. Wie sehen die dafür geltenden Rahmenbedingungen aus? Zur Steigerung der Attraktivität des Justizvollzugs haben wir das Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1.2 für den Allgemeinen Vollzugsdienst und den Werkdienst von A 7 auf A 8 angehoben. Diese Bediensteten starten also in einer höheren Besoldungsgruppe als in anderen Laufbahnen. Das ist positiv. Strukturell führt das aber dazu, dass es für viele dienstjüngere Beamtinnen und Beamten schwieriger wird, die Voraussetzungen für den klassischen Regelaufstieg nach § 25 ALVO und für den Schnellaufstieg nach § 26 ALVO zu erfüllen. (Zuruf: Genau! – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Warum? Beide Vorschriften setzen unter anderem voraus, dass mindestens das erste Beförderungsamt der Laufbahn erreicht wurde. Gab es früher zwei Beförderungsmöglichkeiten – von A 7 auf A 8 und von A 8 auf A 9 –, gibt es heute nur noch die Beförderungsmöglichkeit von A 8 auf A 9. Der Regel- und der Schnellaufstieg werden also durch die Anhebung des Einstiegsamtes tendenziell erschwert. Allerdings erfolgt der Aufstieg im Justizvollzug heute meistens aus anderen Gründen nicht über den Regel- oder über den Schnellaufstieg. Warum? Grund sind die weiteren Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Neben dem bereits erwähnten ersten Beförderungsamt müssen hohe Bewertungsstufen erreicht worden sein, und es muss eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegen. Diejenigen, die diese Voraussetzungen erfüllen, müssen dann ein Führungskräfte-Assessment-Center durchlaufen, bevor sie das entsprechende Studium an der Hochschule für der Justiz in Bad Münstereifel in Nordrhein-Westfalen aufnehmen. Wie in vielen anderen Auswahlverfahren zeigt sich, dass nicht alle Bewerberinnen und Bewerber diese Prüfung erfolgreich bestehen. Denn die Voraussetzungen sind anspruchsvoll, und sie müssen es auch sein. Neben dem Regel- und dem Schnellaufstieg gibt es den Bewährungsaufstieg nach § 27 ALVO. Er ist in erster Linie für erfahrene, leistungsstarke und leistungswillige Bedienstete konzipiert. Er setzt erstens voraus, dass das Endamt der Laufbahngruppe erreicht ist. Hinzu kommen müssen zweitens eine breite Verwendung und hohe Bewertungsstufen. Die Bediensteten, die diese Voraussetzungen erfüllen, können den Weg in den gehobenen Dienst auch ohne Studium beschreiten. Sie müssen stattdessen Aufstiegsfortbildungen im Umfang von 400 Stunden sowie eine anschließende Prüfung ablegen und sich durch die erfolgreiche Arbeit auf einem entsprechenden Dienstposten bewährt haben. Am meisten an Bedeutung gewonnen hat allerdings in den letzten Jahren der Praxisaufstieg nach § 27a ALVO. Er ist mit dem Bewährungsaufstieg vergleichbar, da er dieselben Voraussetzungen hat und kein Studium voraussetzt. Die Aufstiegsfortbildung ist mit 200 Stunden statt 400 Stunden allerdings kürzer, und es ist keine Prüfung erforderlich. Dafür ist später im gehobenen Dienst nur maximal die Stufe A 11 und nicht die Stufe A 13 erreichbar. Für den Praxisaufstieg werden im Jus- (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) tizvollzug gezielt entsprechend bewertete Stellen ausgeschrieben. Nach einer erfolgreichen Auswahlentscheidung wird geprüft, ob und gegebenenfalls wann die Voraussetzungen für den Praxisaufstieg erfüllt sind. Die Weiterbildungen finden dann während der Arbeitszeit statt, und bereits im laufenden Jahr konnten wir dadurch die Zahl der Aufsteigerinnen und Aufsteiger erhöhen. (Zuruf SPD: Sehr gut!) Meine Damen und Herren, daneben gibt es den sogenannten Quereinstieg. Der Justizvollzug profitiert, wenn unterschiedliche berufliche Erfahrungen und fachliche Perspektiven in Führungsfunktionen einfließen. Dass derzeit 90 Prozent aller Vollzugsabteilungsleitungen besetzt sind, ist auch auf Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger zurückzuführen. Fehlende Erfahrung im Vollzug wird durch sorgfältiges und qualifiziertes Onboarding ausgeglichen. Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren. Die Justizvollzugsbediensteten in unserem Land leisten jeden Tag eine hervorragende Arbeit. Wir haben zahlreiche Einstiegs- und Aufstiegsmöglichkeiten für unsere Bediensteten geschaffen. Gleichzeitig möchten wir sicherstellen, dass Führungsverantwortung im Justizvollzug von Menschen übernommen wird, die dafür fachlich und persönlich geeignet sind. Gern aber stehen wir für einen weiteren Austausch im Innen- und Rechtsausschuss zur Verfügung. Wenn es Möglichkeiten zu Verbesserungen gibt, sind wir immer offen dafür. – Vielen Dank. (Beifall)

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Dirk Schrödter

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir wollen unsere Verwaltung schneller, einfacher, moderner und vor allem digitaler machen – für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und für unsere Beschäftigten. Denn die Digitalisierung unserer Verwaltung ist mehr als eine Komfortfrage. Sie entscheidet über die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Unternehmen brauchen für unseren Wirtschaftsstandort schnelle Genehmigungsverfahren und effiziente Verfahren. Sie entscheidet aber auch über das Vertrauen in den Staat. Bürgerinnen und Bürger erledigen heute längst Bankgeschäfte, Versicherungsgeschäfte oder ihre Einkäufe digital. Wenn das beim Staat nicht funktioniert, leidet das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Staats und damit letztlich in unsere Demokratie. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unser Gesetzentwurf wird unsere Verwaltung digitaler und komfortabler machen. Um unsere Ziele zu erreichen, tragen zwei zentrale Säulen unseren Gesetzentwurf, nämlich das Digital-Only-Prinzip und das Once-Only-Prinzip. Mit deren Umsetzung erreichen wir vollständig digitale Verwaltungsverfahren und Prozessketten ohne Medienbrüche von der Antragstellung bis zur Entscheidung. Daten sollen von der Verwaltung zukünftig nur einmal eingegeben und erhoben werden müssen und innerhalb der Verwaltung weiterverwendet werden müssen. Deshalb ist ein zentraler Kernpunkt unseres Gesetzentwurfs ein Datendoppelerhebungsverbot. Weitere Kernpunkte sind Vorgaben zur Automatisierung von Verwaltungsprozessen, zur Pflicht von Datenbereitstellung und zur elektronischen Registerführung. Das ist ein zentraler Punkt. Für all das bauen wir ein verlässliches Landesdatennetz mit dem National-Once-Only-Technical-System, mit dem Einsatz der X-Road in Schleswig-Holstein und mit einer Online-Registerplattform. Zusätzlich zu den bestehenden Infrastrukturen, der Online-Service-Infrastruktur, die wir haben, dem Serviceportal, dem Servicekonto und dem Verwaltungspost- (Minister Dirk Schrödter) fach, werden die technischen Grundlagen dafür geschaffen, moderne, sichere Datenaustausche und damit moderne Verwaltungsverfahren sicherstellen zu können. Das reduziert Bürokratie und spart Zeit. Es erleichtert Verfahren für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in unserem Land. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben über 300 Onlinedienste entwickeln lassen, die teilweise sogar bundesweit eingesetzt werden. Wir haben über 40 Dienste anderer Länder nach dem EVA-Prinzip in Schleswig-Holstein etabliert. Gemeinsam mit unserem IT-Verbund Schleswig-Holstein bringen wir diese Dienste in die Fläche, damit Bürgerinnen und Bürger, damit Unternehmen ihre Wohnsitzanmeldungen, Melderegisterauskunft, Meldebescheinigungen, Kraftfahrzeugzulassung, Ummeldung und Abmeldung sowie den Unterhaltsvorschuss landesweit bereits jetzt online durchführen können. Nutzerfreundlichkeit hat dabei für uns höchste Priorität. Staatliche Angebote müssen so einfach zu nutzen sein wie kommerzielle. Deshalb haben wir zusammen mit Hamburg den bundesweiten und inzwischen preisgekrönten Usability-Standard KERN initiiert, der überall zum Standard und bundesweit eingesetzt wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt gehen wir einen Schritt weiter, bei dem auch bundesweit große Einigkeit herrscht. Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene und die gemeinsame Föderalismus-Modernisierungsagenda legen die von uns skizzierten und von mir dargelegten Prinzipien Once-Only und Digital-Only als grundlegende Prinzipien fest. Ja, dazu gehört auch ein zentrales Servicekonto als sicherer Eingang zur Verwaltung. Ich weiß, dass gerade dieser Punkt intensiv diskutiert wird – und das vollkommen zu Recht. Natürlich müssen wir uns fragen: Können wirklich alle Menschen ein solches Konto nutzen, auch Ältere, auch Menschen mit Beeinträchtigungen? Wie kommen Menschen ohne digitale Erfahrung im digitalen Raum zukünftig klar? Für Menschen, die den digitalen Zugang nicht allein nutzen können, wollen wir mit sogenannten Verwaltungsassistenzen gezielte Unterstützungsangebote schaffen. Genau deshalb verbindet unser Gesetz die konsequente Digitalisierung mit dem klaren Versprechen: Wir lassen niemanden zurück. Die Assistenzen werden zukünftig dabei helfen, ein Servicekonto einzurichten, passende Verwaltungsleistungen zu finden, oder sie werden beim Ausfüllen digitaler Formulare helfen. Wichtig ist für uns dabei ein niedrigschwelliger Zugang. Unterstützung soll dort erfolgen, wo Menschen ohnehin sind: in Rathäusern, aber auch in Bibliotheken, digitalen Knotenpunkten, an ServiceTerminals oder mobil. Vorletzte Woche habe ich mich dazu mit der estnischen Ministerin für Digitalisierung ausgetauscht und genau diese Fragen mit ihr besprochen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Assistenzen wollen und werden wir gemeinsam mit Kommunen, mit Sozialverbänden und der Zivilgesellschaft weiterentwickeln. Dazu haben wir ein Eckpunktepapier in eine Anhörung gegeben. Wir werden dort die weiteren Dinge miteinander besprechen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine digitale Verwaltung ist kein Selbstzweck. Sie bedeutet schnellere Verfahren, weniger Bürokratie und mehr Service für die Menschen in unserem Land. Gleichzeitig bedeutet sie Verantwortung. Digitalisierung wird inklusiv sein. Mit diesem Gesetz gehen wir genau diesen Weg: entschlossen, modern und mit Blick auf alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Land und auf die Unternehmen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Der Minister hat eine Minute länger gesprochen. Diese Zeit steht jetzt allen Fraktionen zur Verfügung. (Zuruf: Sehr gut!) Als Erste kann Uta Wentzel von der CDU davon Gebrauch machen.

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Uta Wentzel CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die einzige Konstante im Universum ist die Veränderung. (Beate Raudies [SPD]: 42!) Das wusste schon Heraklit und beschrieb damit vor rund 2.500 Jahren die unaufhörliche Dynamik des Lebens und der Welt. Die Debatten der letzten Jahre und Jahrzehnte werden bestimmt von Forderungen nach Bürokratieabbau, Digitalisierung und Modernisierung – also nach Veränderung. Während andere oft noch die Probleme analysieren und erklären, was man tun müsste, setzen wir die Digitalisierung in Schleswig-Holstein seit Jahren um – (Uta Wentzel) Schritt für Schritt, strategisch, verlässlich und mit einem klaren Ziel: unsere Verwaltung als modernen handlungsfähigen Dienstleister für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen aufzustellen. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg ist die Digitalstrategie, deren Neuauflage in dieser Woche gemeinsam mit dem ITV.SH und dem Paritätischen vorgestellt und mit erarbeitet wurde. Denn das ist doch das Wichtigste: Die digitalen Prozesse müssen alltagsnah sein und einen echten Mehrwert für unsere Gesellschaft haben. Weitere wichtige Schritte sind neben der Umsetzung der KI-Landesstrategie der Umstieg auf und die Entwicklung von Open-Source-Lösungen. Denn die Umstellung auf Open Source bedeutet mehr Kontrolle, Anpassungsfähigkeit und Sicherheit öffentlicher IT-Systeme und sichert auf längere Sicht unsere staatliche Handlungsfähigkeit. Wir wissen alle: Die digitale Souveränität ist längst zu einem Instrument geopolitischer Machtkämpfe geworden. Wir bauen die Infrastruktur und das Glasfasernetz konsequent aus, schaffen die technischen Grundlagen für modernen und sicheren Datenaustausch. Das heutige Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz ist deshalb kein Einzelprojekt. Es ist die logische Fortführung dieses Kurses. Es ist der nächste notwendige Schritt, und es ist vor allen Dingen die gesetzliche Anpassung der digitalen Transformation. Denn wer Bürokratieabbau ernst nimmt, der muss an die grundlegenden Strukturen ran, der muss an die Verfahren ran, der muss an die doppelte Datenerhebung ran. Genau dafür steht dieses Once-OnlyPrinzip: Daten, die der Staat bereits hat, sollen nicht immer wieder neu abgefragt werden. Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen sollen nicht immer wieder bei jedem Kontakt mit der Verwaltung von vorne anfangen müssen. Es braucht weniger Formulare, weniger Reibungsverluste und mehr Effizienz. Genau an diesem Punkt wird deutlich, dass es uns nicht um digitale Symbolpolitik geht, sondern um eine echte Modernisierung der Verwaltung. Der heutige Gesetzentwurf bleibt nicht beim guten Vorsatz stehen, sondern geht an die Strukturen ran: mit dem Verbot der doppelten Datenerhebung, mit der Pflicht zur elektronischen Registerführung und mit klaren Vorgaben zur Interoperabilität und Medienbruchfreiheit. Das ist entscheidend, denn nur, wenn die Daten in der Verwaltung einheitlich, digital und weiterverarbeitbar vorliegen, können Verfahren wirklich schneller, einfacher und verlässlicher werden. Genauso entsteht eine Verwaltung, die nicht immer neue Nachweise verlangt, sondern vorhandene Daten klug nutzt und wirkliche Entlastung bringt. Ja, wir sehen die Einwände. Es gibt Befürchtungen, dass die digitale Verwaltung ältere Menschen und digital nicht affine Personen ausschließt. Deshalb gehört die digitale Assistenz ausdrücklich zum Vorhaben dazu. Damit schaffen wir Unterstützung für diejenigen, die Hilfe benötigen: mit Kümmerern in den Gemeinden, mit Assistenzen in den Behörden, mit niedrigschwelligen Zugängen, ähnlich wie in Dänemark oder in Estland. Denn Digitalisierung darf niemanden ausschließen. Ebenso wichtig ist es, dass die Kommunen mit dieser Aufgabe nicht alleingelassen werden. Die Konnexität wird beachtet. Das Land übernimmt Verantwortung, unterstützt, stellt zentrale Lösungen bereit und finanziert, was es anstößt. Genauso muss ein moderner Staat arbeiten: nicht Lasten nach unten weiterreichen, sondern die Umsetzung gemeinsam organisieren. Mein ausdrücklicher Dank gilt deshalb allen Beteiligten, aber besonders unserem Digitalisierungsminister Dirk Schrödter und seinen Mitarbeitern für das entschlossene Vorgehen, für die Innovationskraft und für die gute Zusammenarbeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ebenso möchte ich meiner Kollegin Nelly Waldeck sehr danken für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Entwürfe sind durch deine Anregungen noch besser geworden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Natürlich möchte ich Sebastian Bonau herzlich begrüßen und freue mich auf unsere gute Zusammenarbeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, während andere noch über digitale Verwaltung reden, modernisieren wir dieses Land bereits. Genau das ist der schleswig-holsteinische Weg, den wir heute mit dem Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz konsequent weiter vorangehen. Wir stärken damit nicht nur unsere Verwaltung, sondern unseren Standort, unsere Wettbewerbsfähigkeit und unsere heimische digitale Wirtschaft und somit letztendlich unsere Demokratie. Denn wir wissen alle: Eine funktionierende, moderne und bürgernahe Verwaltung und gute Rahmenbedingungen für Unternehmen stärken das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates (Uta Wentzel) und somit auch in unsere Demokratie. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christian Dirschauer [SSW]: Ich hätte auch gern in dieser Arbeitsgruppe mitgemacht! – Zuruf SPD: Ja, das war wieder so eine Arbeitsgruppe, ne?)

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Eka von Kalben

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt Sebastian Bonau das Wort.

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Sebastian Bonau GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung der Verwaltung gehört zu den zentralen Modernisierungsaufgaben unseres Staates. Minister Schrödter hat es gerade gesagt: Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass staatliche Leistungen einfach, schnell und digital zugänglich sind. Sie erwarten, dass sie ihren Personalausweis online beantragen können, dass sie ihr Auto online anmelden können, dass ihr Wohngeldantrag online gestellt werden kann, dass sie nicht bei jedem dieser Anträge immer wieder die gleichen Daten angeben müssen und dass Verwaltungsverfahren transparent und nachvollziehbar sind. Genau hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an. Mit dem Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz schaffen wir wichtige rechtliche Voraussetzungen dafür, dass die Digitalisierung unserer Verwaltung vorankommen kann. Viele Regelungen in unserem Landesrecht stammen noch aus einer Zeit, in der Verwaltung überwiegend analog organisiert war. Schriftformerfordernisse, fehlende Datenschnittstellen oder unnötige Medienbrüche erschweren digitale Verfahren bis heute. Diese Hürden systematisch abzubauen, ist ein wichtiger Schritt für eine moderne und leistungsfähige Verwaltung. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Unser Anspruch ist klar: Wir wollen Verwaltung auf allen Ebenen weiter digitalisieren und medienbruchfreie Prozesse etablieren. Digitalisierung bedeutet dabei nicht nur, einzelne Dienstleistungen online anzubieten, es geht vielmehr darum, Verwaltungsprozesse insgesamt neu zu denken, von den internen Abläufen bis hin zum Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern. Ein zentraler Ansatz dabei ist das sogenannte Once-Only-Prinzip. Bürgerinnen und Bürger sollen ihre Daten gegenüber dem Staat nicht immer wieder neu angeben müssen. Wenn Informationen bereits in der Verwaltung vorhanden sind, sollten sie, selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes, auch genutzt werden können. Das reduziert Bürokratie, beschleunigt Verfahren und erleichtert den Kontakt zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern erheblich. Gerade für Unternehmen, Selbstständige und Vereine kann eine funktionierende digitale Verwaltung einen großen Unterschied machen. Der Weg, mein Anliegen digital einzureichen und digital eine Rückmeldung zu bekommen, ist für alle Betroffenen schneller und effizienter, als einen Antrag per Post auf den Weg zu bringen, um dann zu hoffen, eine Woche später einen Brief zurückzubekommen, ohne Aufforderung, einen Termin im Amt vereinbaren zu müssen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bei aller Zustimmung zu diesem Ziel ist für uns aber ebenso klar: Digitalisierung muss sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren. Digitale Angebote sind nicht für alle Menschen gleichermaßen selbstverständlich. Gerade ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit geringen digitalen Kompetenzen können durch digitale Angebote auch vor neue Herausforderungen gestellt werden. Deshalb ist für uns ein wichtiger Grundsatz: (Beate Raudies [SPD]: Immerhin!) Digitalisierung muss inklusiv gestaltet werden. Sie muss die Menschen befähigen, die digitale Verwaltung zu nutzen. (Beifall Birte Pauls [SPD] und Marc Timmer [SPD] – Werner Kalinka [CDU]: So ist es! – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Digitale Verwaltungsangebote müssen von Anfang an so entwickelt werden, dass sie barrierefrei, verständlich und für alle nutzbar sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Barrierefreiheit ist dabei kein Zusatz, und ich komme gleich auf Ihren Punkt, vielen Dank, sondern eine Voraussetzung für echte Teilhabe. Die Absenkung von Barrieren schränkt niemanden ein. Sie ermöglicht jedoch Teilhabe für viele Menschen. Sie wirkt sich nicht nur auf die bereits genannten Personengruppen positiv aus: Jede und jeder von uns ist dankbar, wenn digitale Systeme einfach und verständlich nutzbar sind. Genauso wichtig ist ein weiterer Punkt: Digitalisierung darf nicht zu einem faktischen Ausschluss persönlicher Zugangswege führen. (Sebastian Bonau) (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Digitale Angebote sollen der Regelfall sein, aber der Staat muss auch darüber hinaus für alle Menschen erreichbar bleiben. Oder anders gesagt: Der Staat muss digital erreichbar sein, er darf aber nie nur digital erreichbar sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW – Birte Pauls [SPD]: Sehr gut!) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir Digitalisierung als Modernisierung der Verwaltung im Dienst der Menschen verstehen, dann kann sie ihr volles Potenzial entfalten. Sie kann Verfahren beschleunigen, Bürokratie abbauen und den Zugang zu staatlichen Leistungen deutlich erleichtern. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir dafür einen wichtigen Schritt. Er schafft die Voraussetzung, um Verwaltungsverfahren effizienter zu gestalten, digitale Prozesse zu stärken und unsere Verwaltung insgesamt zukunftsfähig aufzustellen. Als Koalition haben wir uns vorgenommen, die Digitalisierung der Verwaltung konsequent voranzubringen. Genau daran arbeiten wir, und wir werden diesen Weg weiterhin konstruktiv begleiten mit dem Ziel, dass Digitalisierung in Schleswig-Holstein bürgernah, transparent und inklusiv gestaltet wird. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Sandra Redmann [SPD])

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Eka von Kalben

Für die SPD hat Kianusch Stender das Wort.

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Kianusch Stender SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Lieber Herr Bonau, es freut mich außerordentlich, dass die grüne Landtagsfraktion sich nun uns angeschlossen hat in der Debatte um die Verfassungsschutzänderung, wenn es um das Recht auf ein analoges Leben geht. (Beifall SPD) Ich freue mich wirklich sehr darüber und Herr Schrödter sicherlich auch. (Birte Pauls [SPD]: Ich glaube nicht!) Kennen Sie eigentlich die Bundessignierkarte? Kennen Sie die, Minister Schrödter? – Nee, das dachte ich mir. Ich kannte sie lange nicht, finde aber, das ist ein ganz tolles deutsches Wort, Bundessignierkarte. Das ist eine Karte, die man benötigt, um zum Beispiel im Standesamt Änderungen an der Online-Datenbank vorzunehmen, wenn ein Neugeborenes eingetragen werden muss, wenn jemand heiratet und so weiter. In meinem früheren Job bei der Landeshauptstadt Kiel habe ich zwei Wochen im Standesamt hospitiert, um mir die Prozesse anzusehen und zu schauen, wo man sie verbessern oder noch weiter digitalisieren kann. Als ich dort eingesetzt wurde, hat das Ausstellen von Geburtsurkunden zehn Wochen gedauert, und auch nur, wenn alles richtig von den Familien eingereicht worden war. Das bedeutet für die Familien: zehn Wochen keine Papiere, um ins Ausland zu reisen – vertretbar –, zehn Wochen kein Kindergeld – für einige schon eine echte Herausforderung –, aber auch zehn Wochen kein vernünftiger Krankenversicherungsschutz für das Kind. Das war dramatisch. Als ich die Abteilung wieder verließ, wurden Geburtsurkunden innerhalb von drei Tagen ausgestellt. Heute funktioniert es teilweise sogar direkt am Krankenhausbett. Was haben wir gemacht? – Verschiedene Schritte digitalisiert und automatisiert, klar. Aber wir haben vor allem, Herr Schrödter, mit den Mitarbeitenden in den Abteilungen gesprochen, uns die Prozesse angesehen und die Expertise vor Ort einbezogen. So konnte der Prozess überarbeitet, die Bürokratie abgebaut werden. So macht man das nämlich, Herr Schrödter. (Beifall SPD) So macht man nämlich erfolgreiche Digitalisierung und nicht so, wie Sie es bisher mit der Brechstange über die Köpfe der Leute hinweg getan haben. (Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf kann ich sagen, dass wir als SPD-Fraktion ausdrücklich begrüßen, dass die Landesregierung die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben will. Denn das Ziel ist ja klar: Ein moderner Staat muss digital, muss bürgerfreundlich und muss effizient sein. Das sind konkret genau die Beispiele, die angesprochen wurden: dass man sich vom Sofa aus anmelden kann, BAföG beantragen kann, das Auto abmelden kann, ohne Formulare auszudrucken, ohne Wege zum Amt, ohne doppelte Dateneingaben und vor allem ohne Medienbrüche. Denn nur, wenn Verfahren wirklich durchgängig digital sind, entsteht am Ende auch eine Entlastung für die Bürger_innen und die Beschäftigten in den Verwaltungen. Diese gewonnene Zeit der Beschäftigten müssen wir für drei Dinge verwenden. (Kianusch Stender) Zum Ersten für die Entlastung von völlig überarbeiteten Abteilungen, zum Zweiten für das Auffangen des Fachkräftemangels in der Verwaltung – nur mal so: 80 Prozent der Fachkräfte in den Führungspositionen in den Verwaltungen in Schleswig-Holstein gehen in den nächsten zehn Jahren in Rente –, zum Dritten für mehr Zeit für die Bürger_innen vor Ort. So können nämlich deren Anträge schneller bearbeitet werden, und es besteht mehr Zeit für individuellen Kontakt dort, wo er nötig ist. Aber, und das habe ich ja eben schon anklingen lassen, eine Strategie ist immer nur so gut wie der, der sie umsetzt. Genau hier beginnen unsere Zweifel, denn wir haben in den letzten Monaten erlebt, wie diese Landesregierung Digitalisierung organisiert: mit zu viel Tempo, zu wenig Beteiligung und am Ende mit erheblichen Problemen im Alltag der Beschäftigten. Die Umstellung auf Open Source hat gezeigt, was passiert, wenn man große Projekte mit der Brechstange durchsetzt: Unsicherheit, Frust, Funktionsprobleme und Vertrauensverlust. Jetzt hören wir aus der Verwaltung bereits wieder, dass sich bei Ihrer Umstellung auf Linux genau diese Fehler zu wiederholen drohen. Herr Minister, ich hoffe, Sie haben aus dem Desaster des letzten Males gelernt. (Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Mir ist noch eine andere Sache wichtig. Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wurde vielerorts bisher nur Reifegrad 2 erreicht. Ich habe das 2024 mal abgefragt, Herr Buchholz im letzten Jahr noch einmal. Das bedeutet: Antrag online ausfüllbar, aber im Hintergrund oft noch analoge Weiterverarbeitung. Das heißt im Klartext: Die Bürger_innen klicken sich durch ein digitales Formular, und am Ende druckt es die Verwaltung wieder aus. (Zuruf Beate Raudies [SPD] – Weitere Zurufe) Das ist keine echte Digitalisierung, das ist digitale Fassade. Daran, das zu verändern, hat Sie ehrlich gesagt bisher noch niemand gehindert. Sie haben es einfach nicht getan. Wir bleiben gespannt, ob da mit dem neuen Gesetz endlich Veränderungen reinkommen. (Beifall SPD, Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Mit Blick auf die aktuelle Debatte rund um die Verfassungsänderung möchte ich den Punkt von vorhin ansprechen. Das Recht auf ein analoges Leben muss bestehen bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ihr Gesetzentwurf setzt stark auf die digitale Kommunikation und auf Servicekonten. Das kann sinnvoll sein, aber nur, wenn es freiwillig geschieht und wenn es inklusiv geschieht. Denn nicht alle Menschen können oder wollen digital kommunizieren: ältere Menschen, Menschen mit Einschränkungen, Menschen in schwierigen Lebenslagen und einige mehr. Weil hier immer angesprochen wurde, dass das in anderen Ländern, zum Beispiel des Baltikums, so toll funktioniert: Auch aus diesen Ländern wissen wir, Digitalzwang führt nicht automatisch zu digitaler Teilhabe. Wenn wir nicht aufpassen, erreichen wir das Gegenteil, dass Menschen Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen, weil sie an den Systemen scheitern. Das darf nicht passieren. (Beifall SPD) Ein letzter Punkt, der in dem Gesetzentwurf selbst angesprochen wird: Die Umsetzung wird Mehraufwand verursachen. Die Kollegin Wentzel hat ja schon das Thema Konnexität angesprochen. Dazu steht in diesem Gesetzentwurf bisher kein Wort. Uns stellt sich weiterhin die Frage: Wo ist die finanzielle Unterlegung? Die Kommunen stehen sowieso schon unter finanziellem Druck. Wenn Sie denen jetzt neue Anforderungen auferlegen, wie zum Beispiel digitale Assistenten, dann würde ich schon ganz gerne im Ausschuss wissen, wer das bezahlen will. All das müssen wir im Ausschuss besprechen. Deswegen freue ich mich auf die Überweisung. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Das Wort hat jetzt für die FDP Dr. Bernd Buchholz.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mal damit anfangen, dass ich vollkommen davon überzeugt bin, dass die Zielsetzung dieses Gesetzentwurfs komplett richtig ist. (Beifall Lukas Kilian [CDU]) Es muss uns darum gehen, Verwaltung digitalisierter zu machen und das zu beschleunigen. Da sind wir, glaube ich, alle hier vereint und machen einen Haken dran. Im Gegensatz zu einigen anderen im Hause sage ich: Digital-Only-Prinzipien sind richtig. Effizienzsteigerungen durch Digitalisierung werden wir nur (Dr. Bernd Buchholz) erreichen, wenn wir nicht Parallelprozesse laufen lassen, also analoge Prozesse neben digitalen Prozessen weiter existieren. Diejenigen, die am Digitalprozess nicht sofort teilnehmen können, müssen befähigt und komplett diskriminierungsfrei und ohne Nachteile in die Lage versetzt werden, am Digitalprozess teilzunehmen, mit Lotsen, die ihnen dabei helfen. (Beifall FDP, CDU und SSW) Das ist etwas anderes als analoge Parallelprozesse. Es geht um die Befähigung und Ermöglichung des Prozesses, um Digital-Only als Verwaltungsverfahren durchführen zu können. Alles andere wird keine Effizienzgewinne bringen. Wenn Sie es bei all den Prinzipien, die Sie hier vertreten, weiter ermöglichen, per Post oder Brief an die Verwaltung oder Amtsgerichte heranzutreten, können Sie Digitalisierung vergessen. Dann werden Sie weiter den gleichen Verwaltungsaufwand wie bisher darstellen müssen – neben dem Aufwand für den digitalen Prozess. So leid es mir tut – es muss darum gehen, die entsprechenden Lotsenfunktionen zu realisieren. (Beate Raudies [SPD]: Wer bezahlt die?) Herr Minister, dabei geht es um folgende Fragen: Wie organisieren wir das? Wer bezahlt das? Woher kommt das Geld dafür? Dabei geht es auch um nette Kleinigkeiten, die als witzige Themen in den Eckpunkten sichtbar sind: Um eine Arbeitsüberlastung der Verwaltungsassistenz wie eine übermäßige Beanspruchung der betroffenen Personengruppen etwa durch lange Wartezeiten beim Ersuchen um Hilfe zu mindern, erscheint eine vorherige digitale oder telefonische Terminkoordinierung notwendig. – Wenn ich mit digitalen Medien nicht umgehen kann, soll ich mich digital um einen Termin kümmern, und die Telefonnummer kriege ich nur im Web-Angebot heraus? Sorry, das ist nicht die Assistenz, die man hier braucht! (Beifall FDP, SPD und SSW) Herr Minister, Sie haben Verantwortungsbereiche in Ihrer Landesregierung, und wir sind alle von dem betroffen, was Digital-Only bedeutet. Auch wir wünschen uns Verbesserungen bei der Beihilfe im Dienstleistungszentrum Personal, bei dem ich alle meine Belege voll elektronisch über die App, die Dataport gebaut hat, hochladen darf, aber den Bescheid weiter per Post erhalte; digital kann ich ihn nicht bekommen, und ich kann ihn auch nicht digital bearbeiten und gucken, was damit ist, wenn ich das gegen meine Software laufen lasse. Ich bekomme den Bescheid nur per Post. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Und ich kann ihn nicht an die Krankenversicherung weiterleiten!) – Nichts davon. Bei ELSTER kriegen Sie Ihren Steuerbescheid von der Finanzverwaltung inzwischen digital. Aber legen Sie bloß keinen Widerspruch dagegen ein, wie es viele Abgeordnete ab und an tun müssen, weil die Finanzbehörden immer noch nicht verstanden haben, dass es in diesem Hause zwei Arten von Fahrtkostenerstattungen gibt, von denen eine steuerfrei ist und deshalb nicht zu den Einkünften gehört. Wenn man Widerspruch eingelegt hat, erhält man einen Widerspruchsbescheid, der aber nicht digital, der nicht elektronisch zugestellt wird und auch nicht in ELSTER verarbeitet wird, sondern den man per Post erhält und per Hand einarbeiten darf. Das ist nicht Digital-Only. (Beate Raudies [SPD]: Überraschung!) – Apropos Überraschung, lieber Herr Schrödter, wenn Sie noch ein Beispiel hören wollen: Bei der Einreichung von Beihilfeanträgen, die nicht nur die Beamtinnen, Beamten oder Angestellten des Landes, sondern auch wir Abgeordnete stellen müssen, ist es für die Landtagsabgeordneten – Stichwort Once-Only-Prinzip – jedes Mal erforderlich, ein Beiblatt für persönliche Daten hinzuzufügen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Auf diesem Beiblatt für persönliche Daten steht nichts außer dem Antragsdatum und der Personalnummer, alles andere ist vorhanden. Erklärt mir mal einer, warum ich dieses Beiblatt ausfüllen und einreichen muss! Das verstehe ich nicht, das könnt ihr sofort ändern. Das Gleiche gilt für die App: Wenn Dataport eine App entwickelt, über die man die Belege einreicht, sollte es zu Verbesserungen kommen. Die Verbesserung besteht aktuell darin, dass ich die über die App eingereichten Belege nicht mehr unmittelbar an die private Krankenversicherung schicken kann, sondern sie alle noch einmal einscannen muss, um sie der privaten Krankenversicherung zuzuleiten. (Beifall FDP, SPD und SSW) Lieber Herr Minister, das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Gut gemeint reicht nicht, es muss auch gut gemacht werden. Ihre Prinzipien sind alle richtig, wir befürworten sie ausdrücklich, aber sie müssen auch gut umgesetzt werden. Der Kollege Stender hat darauf hingewiesen. (Dr. Bernd Buchholz) (Beifall FDP) Ich nenne ein weiteres Beispiel: Digitalität allein sorgt nicht unbedingt für Effizienzsteigerung. Wir haben im Prozess der Digitalisierung der E‑Akte im Bereich der Justiz aus berufenem Munde gehört, dass ein Amtsrichter in diesem Land durch die Digitalisierung der E‑Akte rund 25 Prozent mehr Arbeitsaufwand hat als vorher, weil die digitalen Prozesse ihn 25 Prozent mehr Zeit kosten. Das ist ein Viertel des Personalaufwands. Das hat der OLG-Präsident in einer Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses zu Protokoll gegeben. Das heißt, Digitalisierungsprozesse kann man auch zur Effizienzverschlechterung nutzen. Das darf uns nicht passieren. Deshalb muss es darum gehen, gemeinsam mit den Betroffenen die entsprechenden Prozesse zu durchdringen. (Vereinzelter Beifall FDP)

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Eka von Kalben

Herr Dr. Buchholz, Ihre Redezeit ist beendet.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Change-Management-Prozesse macht man mit den Betroffenen und nicht ohne sie. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SPD)

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Eka von Kalben

Für den SSW hat die Kollegin Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir vom SSW sprechen uns seit vielen Jahren dafür aus, dass unsere Verwaltung digitaler, bürgerfreundlicher und vor allem schneller werden muss. Daher begrüßen wir prinzipiell den vorliegenden Entwurf für ein Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz. Der Entwurf zeigt Aspekte auf, die bei uns in weiten Teilen verwaltungstechnisches Neuland sind. Positiv hervorheben möchte ich – wie viele Vorredner – den Ansatz des Doppelerhebungsverbots, das Once-Only-Prinzip, wonach Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen künftig erspart bleibt, Daten einzureichen, die einer Behörde bereits vorliegen. Das spart Zeit, Wege und Nerven. In dem Zusammenhang macht es durchaus Sinn, den Bürgerinnen und Bürgern ein Tool an die Hand zu geben, das ihnen ermöglicht zu sehen, wie und wo ihre Daten verarbeitet werden. Das führt zu Transparenz und stärkt die Akzeptanz. Der weitere Ausbau der Open-Source-Strategie in Schleswig-Holstein ist grundsätzlich zu begrüßen. Das stellt keiner infrage; genauso stellt keiner infrage, dass wir uns auf den Weg der digitalen Souveränität machen müssen. Es hat sich aber auch gezeigt, dass es sich teilweise einfacher anhört, als es am Ende ist. Daher müssen mehrere Aspekte bei der Umsetzung erfüllt werden, sonst kommt es später zum Scheitern. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen mitgenommen werden. Herr Schrödter, auch ich erwarte von Ihnen, dass Sie aus den Erfahrungen bei der Polizei und Justiz gelernt haben. Wir wissen, dass für eine Umstellung entsprechende Umsetzungsmaßnahmen notwendig sind, und vor allem müssen wir dafür entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stellen. Eines sei ebenfalls gesagt: Wenn Sie in die Umsetzung in anderen Bereichen gehen, denken Sie an den Führungsstil! Das haben einige noch nicht vergessen. Die geplante Einführung eines Servicekontos und die Regelungen zu Digital-First sind ein neuer Weg. Für viele, die eine deutsche Perspektive haben, sind das komplett neue Wege der Kommunikation. Das setzt voraus, dass unsere verschiedenen Verwaltungsebenen zum Startpunkt die entsprechenden Befähigungen haben, sowohl was die Technik angeht als auch was den Anbieterstatus angeht. Hier liegt für uns als SSW noch ein Knackpunkt, denn es muss eine landesweit einheitliche Umsetzung geben. Ich bin gespannt, wie die kommunalen Landesverbände in der Anhörung reagieren werden und wie deren Einschätzung dazu ist. Sicherlich ist davon auszugehen – so schreiben auch Sie es in der Begründung –, dass es langfristig zu Einsparungen kommen wird, aber erst einmal entstehen Kosten, die gedeckt werden und mit denen sich die Kommunen herumschlagen müssen. Für uns als SSW ist der digitale Zugang zur Verwaltung nicht neu, wir kennen ihn von unseren nördlichen Nachbarn und unseren vielen Verbindungen, die wir nach Dänemark haben. In der Begründung zu Artikel 2 § 27 wird explizit darauf hingewiesen, dass man sich an den dänischen Reglungen orientiert. Wir haben aber an anderer Stelle schon gehört, dass die dänischen Regelungen bei uns nicht eins zu eins umsetzbar sind, weil Dänemark kein föderales System hat. In Dänemark (Sybilla Nitsch) macht man es vor, und es funktioniert. Somit ist es doch immer sehr gut, darauf zu schauen. Aber – jetzt kommen wir zu dem wirklich wichtigen Punkt, den einige Kollegen schon angesprochen haben – bei der Errichtung eines solchen Servicekontos und dem Zugang dazu ist es von ganz grundlegender Bedeutung für den SSW, dass niemand ausgeschlossen werden darf. (Beifall SSW und SPD) Die diskriminierungsfreie Teilhabe an einer modernen Verwaltung muss immer gewährleistet sein. Bisher ist in der Landesverfassung in Artikel 14 Absatz 2 formuliert, wie der Zugang sein soll. Dieser Absatz soll geändert werden – auch der SSW steht mit auf dem Änderungsantrag – mit dem Fokus, den digitalen Zugang als den Zugang zu gewährleisten. Ich weise an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass diese Änderung in der Landesverfassung noch nicht vorgenommen ist. Was die Mehrheitsverhältnisse angeht, wird das sicherlich ganz sicher so kommen. Aber ich finde auch, dass man ein bisschen damit aufpassen muss, schon jetzt vorauszusetzen, dass die Landesverfassung in den vorgelegten Entwürfen beschlossen wird, um hier mit allen möglichen Handreichungen in die Umsetzung zu kommen. (Beifall SSW und SPD) Wir wissen aus der öffentlichen Debatte, dass an diesem Punkt viele Fragen kommen werden. Es wird auch viele Unsicherheiten geben. Diesen müssen wir uns stellen. Daher ist es für uns besonders wichtig zu sagen: Der Zugang muss sichergestellt sein. Nach meiner Auffassung ist es staatliche Aufgabe, das zu gewährleisten. Das muss feststehen. Aus der Einleitung für die Unterrichtung über die Eckpunkte zu den E-Government-Services gibt es Hinweise, die mich aufhorchen lassen. Dort ist die Rede von den vollständigen digitalen Prozessketten oder davon, dass die Bürger verpflichtet werden. Ich finde, diese Handreichung hat schon einen etwas anderen Zungenschlag. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Diese Eckpunkte sollten wir im parlamentarischen Verfahren bewerten. Dazu haben Sie auch gerade gesprochen. Ich möchte noch einen Punkt positiv bewerten. Das ist § 24, wonach auch der Gebrauch der Regionalund Minderheitensprachen festgelegt ist. Das hat uns sehr gefreut. Eine andere Sache, die ich noch sehr kritisch betrachte, sind Ihre Änderungen zum Informationszugangsgesetz. Da frage ich mich wirklich: Handelt es sich hier vielleicht um Ausschlussverfahren von Personen und Berufsgruppen, die beispielsweise Recherchen zu sensiblen Themen vornehmen wollen, –

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Sybilla Nitsch SSW

– oder ist das wirklich Digitalisierung, dass man die Informationsfreiheit einschränkt?

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Sybilla Nitsch SSW

Das ist eine kritische Frage, die wir meines Erachtens in der Anhörung noch aufgreifen müssen.

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Sybilla Nitsch SSW

Aber in der Ganzheit ist es natürlich so, dass wir die Digitalisierung positiv begleiten. – Vielen Dank. (Beifall SSW und SPD)

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Eka von Kalben

Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich Birte Pauls von der SPD das Wort.

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Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich gehöre zu der Generation, die jetzt mit dem Digitalen nicht wirklich groß geworden ist. Ich habe es mir angeeignet, und ich freue mich immer sehr, wenn meine Tochter zu Besuch kommt, um das eine oder andere noch mal irgendwie zu korrigieren. (Kianusch Stender [SPD]: Du machst das schon sehr gut!) – Ich mache das schon sehr gut, ich weiß. Das sagt meine Tochter auch. Mir geht es auch nicht so wie vielen jungen Kollegen und Kolleginnen, die – wie meine Tochter – mit (Birte Pauls) dem Ganzen aufgewachsen sind und deshalb noch mal einen ganz anderen Blick drauf haben. (Dr. Heiner Garg [FDP]: So alt bist du auch wieder nicht!) – So alt bin ich auch noch nicht, (Heiterkeit) aber tatsächlich gibt es Menschen, die sehr viel älter als ich sind. Diese Menschen sind weder in der Jugend mit dem Digitalen in Berührung gekommen, noch in ihrer Berufszeit, noch haben sie sich das sonst irgendwie angeeignet. Diese Menschen darf man an dieser Stelle nicht vergessen. (Beifall SPD) Es ist auch eine Frage des Respekts, wie wir mit der älteren und der sehr alten Generation tatsächlich umgehen. Sie auszugrenzen oder ihr zu sagen: „Du kannst dich eventuell von einem Verwaltungsassistenten begleiten oder beraten lassen“, oder: „Da steht ein Ehrenamt in irgendwelchen Supermärkten zur Verfügung“, oder: „Warte doch bitte darauf, bis dein Enkel am Wochenende kommt“, hat mit Selbstbestimmung nichts zu tun, meine Damen und Herren. (Beifall SPD und Dr. Michael Schunck [SSW]) Dann ist die rechtliche Frage: In welcher Form sind diese Verwaltungsassistenten denn ausgebildet? Dürfen die dann wirklich beraten? In welcher Form dürfen sie beraten? Ist das, was sie beraten, verbindlich? Welche rechtlichen Konsequenzen hätte das dann?

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Eka von Kalben

Frau Pauls, lassen Sie eine Frage von Frau Waldeck zu?

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Birte Pauls SPD

Gerne. Kann ich einmal den Satz zu Ende bringen? – Es gibt ja tatsächlich noch andere Menschen, die Hilfe benötigen. Das sind Menschen mit Behinderung. Wenn ich eine Gehbehinderung habe, dann bin ich froh über jeden Weg, den ich vielleicht nicht machen muss. Das ist klar. Aber es gibt in unserer Gesellschaft sehr viele Menschen mit einer kognitiven Behinderung. Diese Menschen brauchen Begleitung, und sie brauchen Unterstützung. Vielleicht können sie Dinge selber machen, aber sie müssen sie vielleicht ein paar Mal wiederholen. In dieser Art und Weise ganz klar zu sagen: „Du brauchst jetzt einfach nur so einen Verwaltungsassistenten“, oder: „Du brauchst das Ehrenamt“, hat mit Teilhabe, Gesetz und Selbstbestimmung nichts zu tun. (Beifall Kianusch Stender [SPD]) Meine Bitte und meine Aufforderung: Denken Sie diese Menschen mit! (Beifall Sandra Redmann [SPD]) Bitte schön.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Ich würde gerne einmal die Lage darstellen und Sie dann fragen, inwiefern sich das für die Gruppen, die Sie gerade schildern, jetzt mit diesem Gesetz verschlechtert. Wir haben einen Zweiklang: Das eine ist die Ausnahme von der Pflicht zur digitalen Bearbeitung für bestimmte Personengruppen, die sehr weit gefasst ist und alle Gruppen, die Sie gerade formulieren, umfasst. Dann haben wir zusätzlich die digitalen Assistenzen, die, wenn sich Menschen – auch aus dieser Personengruppe – entscheiden, digital arbeiten zu wollen, unterstützen sollen. Inwiefern verschlechtert das die Lage von Personen, die auch jetzt gerade Verwaltungsleistungen analog bearbeiten müssen? – Ich mache nur darauf aufmerksam, dass es auch in dieser Phase der Diskussion schon sehr viele Menschen gibt, die ängstlich sind, was da auf sie zukommt, und die ihre Selbstbestimmung infrage gestellt sehen. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass diese Menschen nicht übersehen werden. (Beifall SPD) Es ist auch unsere Aufgabe als Parlament, auf Menschengruppen aufmerksam zu machen, die vielleicht nicht gleich das große Gehör haben. Ich bin selber Fan von Digitalisierung, und ich kenne das dänische System nur allzu gut. Ich würde mich freuen, wenn man das eins zu eins irgendwie umsetzen könnte. An dieser Stelle wird nämlich niemand vergessen, weil es immer noch die andere Form der Beratung gibt. Was im dänischen System unserem voraus ist, ist die Digitalisierung bis zur letzten Milchkanne. Da hängen wir immer noch hinterher. (Unruhe)

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Eka von Kalben

Frau Pauls, erlauben Sie eine weitere Nachfrage von Frau Waldeck? – Können Sie bitte im restlichen Raum die Nebengespräche ein bisschen einstellen? Es ist gerade sehr laut.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Stimmen Sie mir dann zu, dass die digitalen Assistenten tatsächlich eine Verbesserung des Status quo darstellen, weil wir gezielt Assistenzen auf den Weg bringen, die Personen in der Verwaltungsleistung unterstützen sollen? Die gibt es es jetzt gerade ja noch gar nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Das ist doch gar nicht die Frage. (Tobias Koch [CDU]: Doch!) – Nein, die Frage ist doch: Wie sind die rechtlich abgesichert? (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist keine Fachberatung, Frau Kollegin! Die sollen vor Ort helfen!) Haben die eine Art und Weise der Ausbildung, bei der ich dann dort vor Ort tatsächlich eine rechtliche Auskunft bekommen kann? (Zurufe)

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Eka von Kalben

Das Wort hat jetzt die Kollegin Frau Pauls.

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Birte Pauls SPD

Danke schön. – Noch mal: Ich möchte nur auf die Menschen aufmerksam machen, darauf, dass es die Frage der Selbstbestimmung ist: Brauche ich Assistenzen, um eine behördliche Aufgabe zu erledigen? (Beifall SPD) Das ist die Frage. Die Frage müssen wir uns stellen, und die will ich gerne hier weiter diskutieren – mit aller positiven Einstellung zur Digitalisierung. – Danke schön. (Beifall SPD)

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Annabell Krämer

Ich öffne wieder die Sitzung. Heute Morgen wurde noch nicht bekannt gegeben, dass nach Mitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Kollege Jasper Balke erkrankt ist. Wir wünschen auch ihm selbstverständlich beste Genesung. (Beifall) Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages unsere Landesbeauftragte für Flüchtlings‑, Asyl‑ und Zuwanderungsfragen, Frau Doris Kratz-Hinrichsen. – Herzlich willkommen! (Beifall) Wir begrüßen unseren ehemaligen Kollegen aus der SPD-Fraktion, Herrn Günter Neugebauer. – Auch Ihnen ein herzliches Willkommen! (Beifall) Außerdem begrüßen wir unseren Landeskirchlichen Beauftragten für das Land Schleswig-Holstein, Herrn Dr. Wilko Teike. – Herzlich willkommen! (Beifall) Und dann habe ich hier, glaube ich, noch ganz viele Gäste, die auf Einladung der Kollegin Kleinschmit zu Gast sind. – Seien auch Sie uns herzlich willkommen! (Vizepräsidentin Annabell Krämer) (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Integration und Teilhabe (Integrations- und Teilhabegesetz für Schleswig-Holstein – IntTeilhG) Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4194 Wie ich sehe, wird das Wort zur Begründung nicht gewünscht. Somit kommen wir zur Aussprache. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile für die CDU-Fraktion der Abgeordneten Seyran Papo das Wort.

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Seyran Papo CDU

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man das neue Integrations- und Teilhabegesetz in einigen Stichworten zusammenfasst, sind das: Arbeit und Anspruch, Fördern und Fordern, Perspektiven und Pflichtbewusstsein sowie Verantwortung und Vernetzung. (Zuruf CDU: Sehr gut!) Schon ein kurzer Blick in die Neufassung des Gesetzes macht deutlich: Unser Fokus sind Bildung, Chancen und Verantwortung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Integration und Teilhabe sind ein gesamtgesellschaftlicher und wechselseitiger Prozess.

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Annabell Krämer

Werte Kollegin Papo, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Habersaat?

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Seyran Papo CDU

Ich möchte mit meiner Rede erst einmal fortfahren. Zu diesem Prozess gehören die eigene Integrationsbereitschaft und Eigenverantwortung von Menschen mit Migrationshintergrund ebenso wie Chancen, Förderung und Strukturgleichheit auf unserer Seite. So schreiben wir eine Schulpflicht für minderjährige Geflüchtete fest. Wir schreiben eine durchgängige Sprachbildung fest, denn Sprache steht am Anfang jeder Integration und Teilhabe. Dabei ist uns wichtig anzuerkennen, dass ein hohes herkunftssprachliches Niveau nicht problematisch, sondern sogar erstrebenswert ist. Auch die schnelle Anerkennung von beruflichen Kompetenzen ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir erwarten von denjenigen, die zu uns kommen, dass sie sich eigenständig einbringen, unsere Ansprüche erfüllen und unser Land voranbringen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Denjenigen aber, die das wollen, legen wir keine Steine in den Weg, Frau Midyatli, sondern wir öffnen ihnen die Tür. (Beifall CDU) Oft vergessen, aber nicht minder wichtig ist der Verwaltungsbereich. Wir sind auf einem guten Weg, Prozesse zu zentralisieren, klare Verwaltungsstrukturen zu schaffen und bürokratische Hürden abzubauen. Diesen Weg setzen wir konsequent fort. (Beifall CDU und Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Schließlich wollen wir die zentralen Akteure, aber auch Migrantinnen und Migranten vernetzen. Mit der Novellierung des Integrations- und Teilhabegesetzes setzen wir ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Wir entwickeln das Gesetz vor allem in den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und Gesundheit weiter. In diesen Prozess haben sich viele Akteure und Entscheidungsträger eingebracht. Dafür bedanke ich mich. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir beantragen die Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss. – Vielen lieben Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Catharina Nies. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Die Debatten rund um Landesintegrations- und Teilhabegesetze sind immer die gleichen: Da steht doch gar nichts richtiges drin! Was ändert das Gesetz denn eigentlich? – Ich sage Ihnen, was unser Gesetzentwurf zum Ausdruck bringt: gesellschaft- (Catharina Johanna Nies) licher Zusammenhalt als oberstes Ziel und echte Integrationschancen für alle, die hierher kommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Während Bundesinnenminister Dobrindt in Berlin die bundesgeförderten Integrationskurse für geduldete Menschen abschafft, werden wir in SchleswigHolstein die durchgängige Sprachbildung gesetzlich festlegen: ab Ankunft und unabhängig vom Aufenthaltsstatus, von der frühkindlichen Bildung an gedacht, am Übergang Kita–Grundschule, also auch im Zuge des neuen EVi-Verfahrens, in der Schule durch den gezielten DaZ-Unterricht bis hin zur Erwachsenenbildung, also den landesgeförderten Sprachkursen. Gleichzeitig erkennen wir den Mehrwert sprachlicher Vielfalt in unserem Land an. Wir wollen, dass Menschen, die hier Schutz suchen, auch ankommen können, indem sie schnell die deutsche Sprache lernen, hier gesellschaftlich teilhaben, einen Schulabschluss machen können und eine Ausbildung absolvieren, um absehbar ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Ziel ist es und muss es sein, ab der Erstaufnahme genau darauf hinzuarbeiten und einen qualifizierten Berufseinstieg zu ermöglichen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Denn es ist elementar, dass geflohene Menschen hier bei uns so schnell wie möglich wieder in ein selbstbestimmtes Leben zurückfinden können. Dazu gehört zum Beispiel, Hürden bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation und der notwendigen Nachqualifizierung abzubauen, aber auch, die Zugänge zur Gesundheits- und Pflegeversorgung zu verbessern. Den Sprachzugang habe ich gerade erwähnt. Wir bilden erstmals im Integrationsgesetz den Zugang zur gesamten Bildungskette ab. Gesundheit, Sprache und die eigene Lebensunterhaltssicherung sind die Grundlagen, um sich in einer Gesellschaft sicher und selbstbestimmt bewegen zu können, um überhaupt in einen Zustand zu kommen, in den man sich aktiv einbringen kann. Das neue Gesetz macht diese drei zentralen Integrationsziele sehr deutlich. Die künftigen politischen Handlungen des Landes, aber auch der Kommunen, also der Kreise mit ihren Behörden, werden sich an diesen zentralen Zielen orientieren müssen. Wir haben uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, das Thema Gesundheit in das Gesetz zu bringen. Das tun wir mit dem neuen § 7. Wir werden als Land darauf hinwirken, Zugangshürden für zugewanderte und zu uns geflohene Menschen zur Gesundheitsversorgung, zum Pflegesystem und zu psychosozialen Angeboten abzubauen. Die Belange von Menschen mit Migrationsgeschichte sollen bei Gesundheitsprävention und Förderung stärker berücksichtigt und einbezogen werden. Das gilt dann zum Beispiel auch bei der künftigen Präventionsstrategie des Landes. Ich habe mal in meine Rede von Ende 2022 geschaut. Dort habe ich gefordert, dass das Gesetz konkreter wird, dass zum Beispiel das Ziel der interkulturellen Öffnung gesetzlich verankert wird, dass wir die Bedeutung von Migrant_innenselbstorganisationen betonen und dass wir elementare Strukturen in der Migrationsarbeit nachhaltig absichern. All diese Punkte finden sich nun in dem vorliegenden Entwurf. Migrant_innenselbstorganisationen werden Teil des Begleitgremiums, was für die Repräsentanz wichtig ist. Das Ziel der migrationssensiblen Öffnung und die weitere Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst werden explizit benannt, insbesondere mit der Ausrichtung auf die Gewinnung von Auszubildenden. Auch das ist wichtig für die Sichtbarkeit unserer vielfältigen Gesellschaft. Den aus meiner Sicht wichtigsten Punkt möchte ich zum Schluss benennen: die gesetzliche Verankerung der Migrationsberatungsstellen – der Beratungsstruktur, die seit vielen Jahren die Grundlage unserer Integrationsarbeit vor Ort bildet und eine zentrale Lotsen- und Unterstützungsfunktion für zugewanderte und geflohene Menschen bei uns einnimmt. Ohne deren Arbeit würde nichts von dem funktionieren, was wir gesetzlich als Ziele formuliert haben. Deshalb ist es nur folgerichtig, diese Beratungsstruktur in das Gesetz aufzunehmen. An dieser Stelle möchte ich all den Menschen danken, die teilweise seit vielen, vielen Jahren mit viel Engagement und Kompetenz das Ankommen vieler Menschen hier begleiten und erleichtern, sie durch den Behördendschungel lotsen, unser Bildungssystem übersetzen und das Scharnier zu sämtlichen Regelstrukturen sind. Die Migrationsberatungen sind die Basisanlaufstellen für all diejenigen, die neu zu uns kommen. Es ist wichtig, diese Arbeit anzuerkennen und gesetzlich abzusichern. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt SSW)

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Annabell Krämer

Für die SPD-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Serpil Midyatli das Wort.

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit mehr als drei Jahren – ja, Sie hören richtig –, seit mehr als drei Jahren ringen wir in Schleswig-Holstein um ein Integrations- und Teilhabegesetz, das nicht nur gut gemeint ist, sondern auch gut gemacht werden sollte. Ich habe bewusst den Anfang so gewählt, weil meine Kollegin Sandra Redmann gesagt hat, wir sollen nicht zuerst schimpfen, sondern erst mal loben. (Zuruf Heiner Rickers [CDU]) Das möchte ich auch machen, denn, verehrte Kollegen, heute müssen wir klar sagen: Wenn wir über die Änderung des Integrations- und Teilhabegesetzes beraten, dann bauen Sie, liebe Kollegen von CDU und Grünen – vor allem wesentlich – auf der Vorarbeit des SSW auf. (Beifall SPD und SSW) Der SSW hat vor über drei Jahren – das können Sie der Drucksache 20/326 entnehmen – hier diese Impulse gesetzt. Auch unsere Kritik aus der vergangenen Legislaturperiode wurde jetzt sogar aufgenommen. Es zeigt sich also: Es bringt etwas, wenn wir uns als Opposition einbringen; nur dauert das viel zu lange, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und SSW) Sie können auch gern die Stellungnahme und unsere Änderungsanträge und Vorschläge nebeneinanderlegen, zum Beispiel: Integration als gesamtgesellschaftlicher, wechselseitiger Prozess, deutliche Ausrichtung auf Gesundheit, Pflege, psychische Versorgung, Zugang zu den Sprachkursen ab Ankunft – unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Teilweise wurden sogar halbe Sätze wörtlich übernommen, zum Beispiel aus den §§ 3, 7 und 4. Das freut uns natürlich. Das waren damals nämlich richtige und wichtige Punkte, denn Menschen mit Migrationshintergrund sind keine Kunden unserer Integrationsprogramme – sie verdienen als Teil der Gesellschaft rechtlich verankerte Perspektiven. Ich gehe davon aus, dass die öffentlichen Stellungnahmen des Sachverständigenrates – auf die, hoffe ich, haben Sie sich vorhin bezogen, weil die Migrantenselbstorganisation, die Träger und viele, viele andere, die ich gefragt habe, gesagt haben, dass sie im Vorwege nicht so richtig beteiligt wurden –, der Flüchtlingsräte und Migrantenselbstorganisationen hier auch berücksichtigt worden sind. (Zurufe Seyran Papo [CDU] – Unruhe CDU) Von daher ist es doch gut, wenn Sie die Arbeit andere machen lassen. – Was meckern Sie dann jetzt hier so? (Martin Habersaat [SPD]: Stellen Sie eine Zwischenfrage, Frau Papo! –Zurufe CDU: Oh!) – Genau! – Heute liegt der CDU-Grüne-Entwurf vor, und wir würdigen, dass dieser Entwurf inhaltlich genau diese Impulse aufgreift. (Unruhe) – Also Loben ist auch verkehrt in diesem Haus. (Glocke – Beifall SPD) Verehrte Kollegen, was uns aber weiterhin fehlt – auch wenn ich die Rede gerade gehört habe – ist, wichtige Ziele zu verankern und – ich bleibe bei meiner Kritik – die verbindlichen rechtlichen Rahmenbedingungen. (Unruhe)

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Annabell Krämer

Kleinen Moment, Frau Kollegin, bitte. – Darf ich um ein bisschen mehr Ruhe bitten? – Danke. – Sie können fortfahren.

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Serpil Midyatli SPD

Sie bleiben weiterhin nur bei leitbildartigen Floskeln. Das gilt vor allem für den Zugang bei den Deutschkursen, für die Berufsausbildung, Qualifizierungsanerkennung und kommunale Infrastruktur, etwa die Rolle von kommunalen Integrationsbeauftragten. Statt eines Anspruchsrechts auf Sprachförderung – unabhängig vom Aufenthaltsstatus – bleiben CDU und Grüne dabei, nur Ziel und Handlungsbeschreibungen zu formulieren. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mein Lieblingsparagraf in Ihrem Gesetzentwurf ist der § 17. Ich übersetze mal vom Beamtendeutsch ins Politiker_innen-Deutsch: Man müsste mal – man könnte mal – man sollte mal. Es gibt überhaupt keinerlei Ansprüche; und kosten soll das Ganze natürlich auch nichts. (Beate Raudies [SPD]: Genau! – Beifall SPD) Also von daher bleibt es dabei: Es sind Ziele formuliert. Sie haben diverse Programme, die wir so- (Serpil Midyatli) wieso teilweise schon lange hatten oder eingeführt haben, aneinandergereiht. Zu meiner Kritik an diesem Integrations- und Teilhabegesetz gehört ebenfalls, dass wir immer sagen: Wir wollen integrieren, aber dann bauen wir eine Parallelstruktur auf. Wenn ich mir etwas wünschen dürfte, dann das: Warum können wir nicht, wenn es um Migrantinnen und Migranten geht, das Schulgesetz ändern, um auch über 18-Jährige zu beschulen? (Beifall SPD und SSW) Warum können wir nicht das Lehrkräfteausbildungsgesetz verändern, wenn es um interkulturelle Öffnung, um Diversität geht? Warum können wir das Hochschulgesetz, das Justizvollzugsgesetz oder das Kita-Gesetz nicht ändern? Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es gäbe so viele Beispiele, bei denen wir Integration auch miteinander leben könnten. Was mir am allermeisten fehlt, ist: Es heißt Integration und Teilhabe, und man reduziert sich wieder – ich habe mir das aufgeschrieben, mindestens dreimal habe ich das gehört – auf die Menschen, die hier ankommen, oder auf die Menschen, die gerade gekommen sind. Es sitzen auch Abgeordnete in diesem Schleswig-Holsteinischen Landtag, die hier geboren und aufgewachsen sind. Trotzdem stoßen sie an die gläsernen Decken, wenn es um die interkulturelle Öffnung, um die Akzeptanz geht, hier in diesem Land wirklich dazuzugehören. Wo ist der Teilhabepunkt? – Der fehlt mir. Den haben Sie wieder nicht aufgenommen.

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Serpil Midyatli SPD

Von daher bleibe ich bei meiner Kritik: Lassen Sie uns das Gesetz im Ausschuss besser und verbindlicher machen und vor allem die Rechtsansprüche formulieren. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz so harsch wie die Kollegin Midyatli würde ich das nicht ausdrücken. (Serpil Midyatli [SPD]: Harsch?) Es gibt Licht und Schatten in diesem Gesetzentwurf. Eines finde ich am Anfang solcher Debatten schon immer wichtig zu sagen: Integrations- und Teilhabegesetze sind oft mit viel Symbolik ausgestattet. Sie markieren Ziele und Wünsche, aber sie markieren keine Ansprüche und deshalb auch keine klaren Handlungsoptionen. Das macht sie schwierig, weil man auch heute sagen muss: Wir haben damals im Jahr 2021 gemeinsam in der Koalition dieses bisher gültige Integrations- und Teilhabegesetz beschlossen. In Wahrheit, Frau Ministerin, nehmen wir jetzt ein paar kosmetische Änderungen daran vor. So richtig viel durchgreifend ändern wir in Wahrheit nicht. Vor allem lassen wir es bei dem Satz, den die Finanzministerinnen – damals wie heute – ganz wichtig finden: heute § 17 Absatz 1. Sie haben es zitiert: „Subjektiv-öffentliche Rechte, insbesondere Ansprüche auf finanzielle Förderung, werden durch dieses Gesetz nicht begründet.“ Das war immer allen Beteiligten wichtig und bei der Debatte um den SSW-Gesetzentwurf ein Thema, zu dem wir gesagt haben: Da stehen jetzt ein paar Sachen drin, die würden im Zweifel Geld kosten. Das sieht man hier; das machen wir jetzt alles nicht. Deshalb ist schon immer bei diesen Gesetzen die Frage zu stellen: Was erreichen wir durch sie eigentlich als Integrationsleistung? Ich habe meine Zweifel, was das ist. Sie, Frau Ministerin Touré, haben 2021 gesagt, das Gesetz sei in Wahrheit so okay und Sie hätten sich mehr erwartet. Wenn wir das heute betrachten, müssen wir sagen: Also, so viel mehr ist es heute unter Ihrer Verantwortung auch nicht geworden. (Beifall FDP und SSW) Auch das ist okay. Der große Schritt auf dem Weg zu einem neuen Integrationsgesetz ist es aus meiner Sicht jedenfalls nicht. Jetzt mache ich es anders, als es die Kollegin Redmann heute Vormittag vorgegeben hat, nach dem Motto: Erst wird gelobt, dann wird kritisiert. Das halte ich nicht immer für die richtige Dramaturgie einer Rede, muss ich ehrlich sagen. Es könnte zu Spannungsverlusten im Sitzungssaal führen. Aber egal, was noch in 2021 eine Riesendiskussion zwischen drei Koalitionären ausmachte, ist jetzt auf andere Art und Weise und aus meiner Sicht sehr gut gelungen, nämlich Integration zu definieren und Ziele klarzumachen, Ziele, die nun auch messbar (Dr. Bernd Buchholz) sind und an denen sich die Landesregierung bitte wird messen lassen müssen. Denn der neue § 3 Absatz 2 Satz 2 und 3 heißt jetzt: „Ziel einer gelungenen Integration und Teilhabe ist es, dass die Menschen, die in Schleswig-Holstein bleiben, finanziell eigenständig leben können. Voraussetzung dafür ist nicht nur der Spracherwerb, sondern auch die Ausübung eines Berufs.“ Ich finde es gut, dass das da steht. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Ich finde auch gut, dass da steht, dass dazu eine Eigenleistung derjenigen, die zu uns kommen, notwendig ist; denn in vielen Diskussionen ging es immer wieder darum: Ist es eine Sache nur der aufnehmenden Gesellschaft, oder ist Integration nicht ein wechselseitiges Spiel zwischen denjenigen, die aufnehmen wollen und sollen, und denjenigen, die aufgenommen und integriert werden sollen? Das, finde ich, machen Sie gut. Aber das bewirkt dann natürlich auch, dass wir jetzt ein echtes Monitoring durchführen können und uns nicht mehr darauf hinausreden können, was denn mit denjenigen, die zum Beispiel 2022 aus der Ukraine zu uns gekommen sind, heute in Sachen Integration ist. Wie viele leben denn heute auf eigenen finanziellen Füßen? Wie viele sind denn real integriert in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen? – Die Antwort ist schlicht: Wir wissen es nicht. Wir wissen es nur aus Daten der Arbeitsagentur und können im Zweifel ein bisschen vermuten: Diejenigen, die zu uns gekommen sind, sind, wenn sie denn überhaupt noch da sind, zu den und den Teilen vielleicht irgendwie in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Das muss sich dann aber bitte schön durch ein Monitoring jetzt ändern. Das Anliegen, volljährigen Geflüchteten einen Schulabschluss zu ermöglichen, teilen wir komplett. Dazu gehört aber auch, die notwendigen Kapazitäten an den berufsbildenden Schulen zu schaffen. Wer will, dass auch diejenigen, die älter als 18 Jahre sind, weiter einen Anspruch auf Schulbildung haben, der kann an den berufsbildenden Schulen des Landes die Lehrerstellen nicht kürzen, meine Damen und Herren. Das passt einfach nicht zusammen. (Beifall FDP, SPD und Jette WaldingerThiering [SSW]) Lassen Sie mich noch einen Satz zum Schluss sagen. In der Begründung zu § 5 Absatz 4 heißt es: „Der neue Absatz 4 stellt klar, dass auch Kinder von Asylsuchenden sowie unbegleitete minderjährige Geflüchtete der Schulpflicht unterliegen. Dies gewährleistet ihre schnelle Mit Verlaub, das ist eine rein deklaratorische Regelung. Schon jetzt gilt die Schulpflicht gemäß § 20 Absatz 1 des Schulgesetzes, und zwar ab Zuzug. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern gilt bei uns die Schulpflicht völlig unabhängig vom Aufenthaltsstatus an dem Ort, an dem man sich befindet.

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Annabell Krämer

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Ende.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Deshalb galt sie schon immer. Das ist rein deklaratorisch wie vieles andere auch. Trotzdem ist es kein falsches oder schlechtes Gesetz, sondern es ist eins, mit dem wir uns weiterentwickeln müssen.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Denn Integration ist noch nicht da, wo sie sein soll. Daran müssen wir alle noch gemeinsam arbeiten. – Danke schön. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion des SSW hat nun die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bei diesem Tagesordnungspunkt ist es mir vielleicht wie vielen von Ihnen ergangen: Ich habe viel hin und her geblättert. Ich habe das aber für die Sache sehr gern gemacht, und ich freue mich ausdrücklich, dass wir hier an diesem Punkt sind. (Beifall Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ein paar Zusammenhänge musste ich wieder in Erinnerung rufen. Vielen Dank, Frau Midyatli, dass Sie das auch noch einmal so ausdrücklich gesagt (Sybilla Nitsch) haben. Wir als SSW hatten schon vor über drei Jahren, im Oktober 2022, einen Änderungsantrag zu dem alten Integrations- und Teilhabegesetz eingereicht, was unter der Jamaikaregierung verabschiedet worden ist. An dieser Stelle möchte ich deswegen einmal betonen, dass es an der Zeit ist, dass wir als Parlament wieder nach vorne gerichtet über Integration und Teilhabe sprechen. Wir als SSW vertreten die ganz klare Haltung: Alle Menschen, die in unserem Bundesland leben, müssen sich willkommen fühlen. Alle Menschen sollen die Möglichkeit bekommen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. (Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir stellen den Spurwechsel in den Vordergrund unserer Integrationspolitik genauso wie die Möglichkeiten der schnellen Arbeitsaufnahme – ganz egal, wie der Bleibestatus ist. Denn wir müssen uns immer bewusst machen: Wir reden über unsere Mitbürger, und sie alle haben ihre Belange und ihre Geschichte. Hier setzen aber auch beide Gesetzesentwürfe an. Wir haben bereits eine inhaltliche Anhörung gehabt. Im Sommer 2023 haben wir uns ausgiebig damit beschäftigt. Das Fazit aller Anzuhörenden war ganz klar, dass unser Änderungsantrag insgesamt ausdrücklich begrüßt wurde und eine Verbesserung des Status quo bedeutet hätte. Es gab dann Hinweise auf einen neuen Gesetzentwurf von der Koalition. Daher haben wir als SSW auf einen weiteren Änderungsantrag verzichtet. Denn ich meine ganz klar: Der Inhalt muss im Vordergrund stehen. Allerdings muss ich sagen, Kollegin Nies und Kollegin Papo, ich hätte mir schon von Ihnen gewünscht, Sie hätten den Hinweis aufgenommen, dass wir mit unserem Änderungsantrag damals eine sehr gute Grundlage gelegt haben. (Beifall SSW und SPD) Dieser Gesetzentwurf hat nun länger gedauert, als wir gedacht haben. Aber wir sind da pragmatisch und sagen: Hauptsache, wir kommen voran. Und ja, Sie sind vorangekommen, denn wir können sehen, dass Sie viele, wirklich sehr viele Änderungsvorschläge des SSW eingebaut haben. Darüber freue ich mich ganz ehrlich. Es zeigt auch, dass Oppositionsarbeit konkret etwas bewirken kann. Vor allem die Aspekte Gesundheitsleistung und Pflege waren uns sehr wichtig, und die finden sich nun verstärkt in Ihrem Entwurf wieder. Deswegen sage ich, der gesamte neue § 7 zu Gesundheit und Pflege findet unsere volle Zustimmung. Eine kleine Sorge habe ich an dem dritten Punkt, nämlich dort, wo es heißt, dass Land will künftig darauf hinwirken, die bestehenden Strukturen der psychosozialen Beratung zugänglich zu machen. Da frage ich mich schon ein wenig, ob die jetzigen Strukturen ausreichen. Wahrscheinlich werden wir von der Gesundheitsministerin dazu Aufklärung bekommen, wenn wir in der Anhörung sind. Einige Aspekte, die wir aufgenommen hatten, fehlen aber aus meiner Sicht in Ihrem Entwurf. Das ist beim Spracherwerb etwa der Blick auf Kinderbetreuung während der Sprachkurse oder noch einmal der gesonderte Blick auf berufsbezogene Sprachkurse. Dann gibt es noch einen Punkt, über den ich mich sehr gefreut hätte, wenn Sie ihn aufgenommen hätten, einfach, weil er in der Anhörung mehrfach sehr deutlich genannt wurde. Das sind die Angebote für migrantische Menschen mit Behinderung. Etwa in der Gesundheitsversorgung oder auf dem Wohnungsmarkt, aber auch ganz generell in der Erfassung dieser Angebote könnte noch viel weiterentwickelt werden. Ich habe wahrgenommen, dass es einen Hinweis in der Begründung gibt. Da muss ich aber sagen, die Auswirkungen sind wahrscheinlich eher begrenzt, wenn der Hinweis nur in der Begründung kommt. Insgesamt hätte ich mir auch einen etwas progressiveren Sprachgebrauch gewünscht, aber das sei dahingestellt. Wir haben uns im Innen- und Rechtsausschuss schon informell darüber ausgetauscht, wie das Anhörungsverfahren laufen kann; denn wir wünschen uns ganz klar, dass die Anhörungsergebnisse zu unserem Änderungsantrag und die Erkenntnisse dementsprechend noch nebeneinander gelegt werden können. Ich muss zum Schluss aber auch einmal anerkennen, dass die spezifischen Maßnahmen unter § 13 wirklich „angedickt“ worden sind, wie man im Gesetzesdeutsch sagt, und darauf kommt es ja tatsächlich an. Das sind genau die Beispiele, die die Menschen brauchen. Was den Punkt 16 betreffend die Digitalisierung angeht, so frage ich mich, ob das mehr eine Worthülse ist. Aber auch das werden wir in der Anhörung noch zur Sprache bringen. Ich möchte Ihnen als letzten Satz noch einmal ganz klar sagen, und zwar ohne jede Ironie: Ich bin froh, dass wir hier gelandet sind, dass wir hier stehen (Sybilla Nitsch) und dass wir jetzt, natürlich auch verbunden mit der Integrationsstrategie, einen ganzen Schritt vorangehen können, um das Leben der Menschen, die einen Fluchthintergrund oder eine Migrationsgeschichte haben, besser gestalten zu können. Darum ging es uns beim SSW immer –

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Sybilla Nitsch SSW

–, und darum wird es uns auch in Zukunft gehen. – Vielen Dank. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

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Annabell Krämer

Das war ein langer Satz. Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Martin Habersaat.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe eine Anmerkung zur Debatte und fünf Anmerkungen zum Schwerpunkt Bildung. Meine Auffassung von Debatte ist: Wenn man das Land voranbringen möchte, Frau Papo, dann lässt man auch mal Zwischenfragen zu und stellt sich dem Diskurs. Jetzt komme ich zu den fünf Punkten zur Bildungspolitik. Einen Punkt hat Herr Buchholz schon genannt. § 20 Schulgesetz: Schulpflicht gilt übrigens für alle in Schleswig-Holstein, außer für die Kinder, die aus anderen Bundesländern in Heimeinrichtungen in Schleswig-Holstein untergebracht sind. (Beifall SPD – Beate Raudies [SPD]: Genau! So ist es!) Das wäre so ein Skandalpunkt, an dem Sie dringend einmal arbeiten müssten, meine Damen und Herren. Ein weiterer Punkt beim Thema Bildung ist Sprache. § 4 des Gesetzentwurfs: Erlernen der deutschen Sprache.“ Was heißt bedarfsgerecht? Haben Sie festgestellt, dass das Land bisher zu gut unterstützt hat? Haben Sie sich deshalb entschieden, im DaZ-Bereich zu kürzen? Haben Sie sich entschieden, im DaZBereich die Gruppengrößen zu erhöhen, weil Sie fanden, bedarfsgerecht braucht irgendwie größere Gruppen? Was meinen Sie mit bedarfsgerecht? Dazu würde ich gern etwas von Ihnen hören, meine Damen und Herren. Sie haben aber nicht nur im DaZ-Bereich gekürzt. Sie haben vor allem bei den Gemeinschaftsschulen gekürzt, die besonders viele der Schülerinnen und Schüler, über die wir gerade sprechen, beschulen müssen. Sechs Stunden weniger in der Sekundarstufe I: Da hätte es bedarfsgerecht mehr und nicht weniger Unterricht geben müssen. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Gleiche Bildungschancen für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Migrationshintergrund: Gucken wir uns einmal die Realität an. Insgesamt erreichen in Schleswig-Holstein zehn Prozent der Schülerinnen und Schüler keinen Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss. Bei den Schülerinnen und Schülern ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind es 28,3 Prozent. Fast ein Drittel dieser Schülerinnen und Schüler erreicht keinen Schulabschluss, und was unternehmen Sie konkret? – Nichts! Sie kürzen sogar bei den Schularten, die dafür zuständig wären. Dafür wollen Sie Geflüchtete beim Erwerb eines Schulabschlusses unterstützen, schreiben Sie in Ihr Gesetz. Wie Sie das tun wollen, schreiben Sie aber nicht hinein. Eine Maßnahme hat Ihnen Herr Buchholz vorgeschlagen, und ich modifiziere das ein bisschen. Wie wäre es mit einem Berufsschulrecht bis 21? (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ja!) Das wäre ein Riesenschritt nach vorne. Erlauben Sie den Menschen, bis 21 eine berufliche Schule zu besuchen. Das wäre ein Riesenschritt! (Beifall SPD, FDP und SSW) Eine letzte Anmerkung: Ich habe mit Interesse das Ziel gelesen, den herkunftssprachlichen Unterricht auszubauen. Das wird ohne zusätzliches Geld aber nicht gehen. Ich bin gespannt, wie Sie das machen wollen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Annabell Krämer

Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré, das Wort. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ob Integration funktioniert, hängt meiner Meinung nach von zwei Faktoren ab. Das ist erstens, wie die Haltung in einer Gesellschaft ist, und zweitens, wie die staatlichen Rahmenbedingungen sind. Wir in Schleswig-Holstein sind zu Recht stolz darauf, das einzige Bundesland ohne rechte Parteien im Parlament zu sein, und ich persönlich bin der festen Überzeugung, dass ein Grund dafür der gemeinsame Umgang beim Thema Migration ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Genau das bringen wir mit unserem neuen Gesetz zum Ausdruck. Im Koalitionsvertrag haben wir drei Schwerpunkte festgelegt, die wir neu angehen wollten. Das sind die Themen Bildung, Arbeit und Gesundheit. Erstens: Bildung. Als Kitaministerin liegt mir der frühkindliche Bereich besonders am Herzen. Hier schließt sich auch der Kreis zu unseren Maßnahmen aus „KiTa für Alle“, den Sprach-Kitas und dem Entwicklungsfokus Viereinhalbjährige. Alle Kinder sollen den gleichen Zugang zu Bildung bekommen. Wir werden auch – das haben wir in der Debatte gerade gehört – den herkunftssprachlichen Unterricht ausbauen. Des Weiteren werden wir ermöglichen, dass volljährige Geflüchtete ihren Schulabschluss nachholen können. (Zuruf: Wie?) Für uns ist klar: Bildung ist kein Privileg für Einzelne, sondern ein Recht für alle. Zweitens: Wir werden die Arbeitsmarktintegration fördern. Der Landesregierung und mir als Ministerin ist es wichtig, dass wir Menschen ab Tag eins ermöglichen, dass sie arbeiten können.

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Annabell Krämer

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Anmerkung, Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Habersaat? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Ich führe meine Rede gerne fort. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Was bedeutet das konkret? Die Kompetenzen der Geflüchteten werden direkt erfasst. Wir beschleunigen die Prozesse zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Wir bauen Hürden für die notwendigen Nachqualifizierungen ab, und der SchleswigHolstein-Weg der Arbeitsmarktintegration wird nun zum Gesetz. Wir können jedoch nicht alles in Schleswig-Holstein regeln, weil es an ganz vielen Stellen vor allem Bundesgesetze betrifft. Unsere Bundesratsinitiative „Bleiberecht für Geflüchtete in Arbeit und Ausbildung“ hat vorletzte Woche im Bundesrat eine Mehrheit bekommen. Ein riesiges Dankeschön an alle, die daran mitgewirkt haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Wir alle wissen genau, dass in den 30er-Jahren in Schleswig-Holstein 90.000 Fachkräfte fehlen werden. Zeitgleich haben wir Geflüchtete in SchleswigHolstein, die qualifiziert sind oder die Aussicht auf einen Ausbildungsplatz haben, aber die nicht arbeiten dürfen. Das ist absurd und für die Menschen draußen nicht erklärbar. Wir wollen sowohl Sicherheit und Perspektiven für die Geflüchteten als auch Sicherheit für die Unternehmen und die Wirtschaft in unserem Land. Das ist es, was wir brauchen. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Drittens. Ein weiteres wichtiges Thema ist für uns die Gesundheitsversorgung und die psychosoziale Beratung für Geflüchtete. Gesundheit ist ein Menschenrecht. Deshalb schaffen wir einen neuen Paragrafen „Gesundheit und Pflege“. Wir wollen sicherstellen, dass Menschen mit Migrationsgeschichte einen Zugang zum Gesundheitssystem haben, bestehende Hürden abgebaut und die Belange von Menschen mit Migrationsgeschichte bei der Gesundheitsprävention berücksichtigt und einbezogen werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei der psychosozialen Beratung und Betreuung. Viele Geflüchtete haben Gewalt erlebt, Angehörige verloren und lange Fluchtwege hinter sich. Sie tragen nicht nur körperliche, sondern auch seelische Wunden mit sich. Wenn es keine Unterstützung gibt, bleiben Krankheiten unentdeckt, Traumata unbehandelt. Die Frage ist dann: Wie soll unter solchen Bedingungen ein Neustart möglich sein? Außerdem müssen wir uns vergegenwärtigen, dass durch eine Nichtbehandlung Risiken entstehen, die wiederum Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können. (Ministerin Aminata Touré) An dieser Stelle wirklich noch ein großes Dankeschön an den SSW, der vor zwei Jahren einen ersten Entwurf zum neuen Integrationsgesetz auf den Weg gebracht hat, (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) denn dieser Punkt war Ihnen besonders wichtig. Ein Danke auch den Kolleg_innen aus den unterschiedlichen Ressorts, den kommunalen Landesverbänden, dem Integrationsbeirat, der Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, allen zivilgesellschaftlichen Akteur_innen und Partizipationsgremien, die sich daran beteiligt haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, es geht heute um mehr als um ein Gesetz. Es geht um die Zukunft, die wir als Politik gestalten; das Zeichen, dass wir den Menschen, die schon lange in Schleswig-Holstein leben, und denen, die neu dazukommen, in Zeiten des Rechtsrucks begegnen. Denn die Realität ist, dass ziemlich viele Menschen durchaus Angst haben – Angst, dass ihnen ihr Zuhause genommen wird, Angst, dass die gesellschaftliche Stimmung immer weiter nach rechts driftet. Auch ich habe manchmal Respekt und Angst davor, dass mir dieses Land, das mein Zuhause ist, genommen wird. Unsere Aufgabe als Landesregierung, als Politik ist es, diese Angst zu nehmen. Ich bin stolz darauf, dass wir als Koalition mit diesem Gesetzentwurf unsere offene und willkommene Haltung zum Ausdruck bringen (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) damit sich die Menschen sicher sein können: Wir sehen euch, wir stehen hinter euch, und wir alle sind Teil dieser Gesellschaft! Wer wir als Gesellschaft sind, entscheidet sich immer daran, wie wir mit denjenigen umgehen, die stärker als andere von politischen Entscheidungen abhängig sind, weil sie zu einer Minderheit gehören. Schleswig-Holstein ist ein Land, das von Vielfalt geprägt ist, das historisch ein Einwanderungsland ist. Mit diesem Integrationsgesetz schaffen wir als Koalition einen Rahmen, der genau dieses in voller Stärke weiterentwickelt; wir stärken das Zusammenleben. Ich danke allen, die an diesem Gesetz mitgearbeitet haben und freue mich auf die weiteren Beratungen. – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

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Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser Land feiert in diesem Jahr seinen 80- (Birte Pauls) jährigen Geburtstag, und das ist ein Grund zur Freude. Es ist aber gleichzeitig auch Verpflichtung, unsere Geschichte zu betrachten, sie zu verstehen und dafür Sorge zu tragen, dass sie nicht vergessen wird und vor allem, dass sich die dunkelsten Kapitel nicht wiederholen. (Beifall ganzes Haus) Der Landtag hat dankenswerterweise auf Initiative der SPD den einstimmigen Beschluss gefasst, die Verfolgung und Vertreibung von deutschen Sinti und Roma im Nationalsozialismus und die Nachwirkungen im Rahmen eines Forschungsprojektes untersuchen zu lassen. Die Forschungsstelle für Regionale Zeitgeschichte und Public History der Europa-Universität Flensburg hat den Auftrag durchgeführt. Am 13. Januar 2026 hat der Beirat die Studie entgegengenommen. Ich möchte mich ganz herzlich bei Professor Dr. Marc Buggeln, Dr. Sebastian Lotto-Kusche und Melanie Richter-Oertel für den von ihnen vorgelegten Bericht bedanken. Uns ist bewusst, dass die Sichtung der Akten, hinter denen sich – von der Akte zur Person – immer das Schicksal einzelner Menschen verbirgt, eine äußerst belastende Tätigkeit gewesen ist. Deshalb danken wir allen Mitwirkenden von ganzem Herzen. (Beifall) Gleichzeitig bedanke ich mich auch bei den Mitgliedern des Begleitgremiums, dem Landesverband der Deutschen Sinti und Roma, der Sinti-Union, meinen Landtagskolleginnen und -kollegen und der Verwaltung für die ausgesprochen konstruktive Zusammenarbeit. – Vielen Dank dafür. Ich versuche gar nicht erst, in fünf Minuten Redezeit die gesamte Studie von 541 Seiten zur Aufarbeitung der Geschichte der deutschen Sinti und Roma in Schleswig-Holstein darzustellen, aber lassen Sie mich aus den Interviews zitieren – mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Als ich dahin komme, ist mein Onkel nicht da und seine Frau auch nicht. Aber die SS ist da, bringt eine Frau um, die Mutter, und ein Kind und noch ein Mädchen. Die Bilder seh‘ ich vor mir, immer! Sie hatte einen langen Pferdeschwanz und klammerte sich an dem SS-Mann fest. Aber der hat die dann gepackt. (…) Ich konnte nicht mehr laufen. Ich war steif. Ich guckte nur so. (…) Ich dachte: ‚Jetzt bist Du auch dran!‘ Der [SS-Mann] hat das Mädchen gepackt, am Pferdeschwanz, und so weg gehalten und: Kopfschuss! (…) Ich habe gedacht: ‚Jetzt bist Du dran!‘ Die haben mich aber in Ruhe gelassen, die sind vorbei gegangen. Da habe ich noch eine zeitlang da gestanden, habe geheult. (…) Meine Damen und Herren, ist es nicht verständlich, dass der Genozid in den Familien der deutschen Sinti und Roma angesichts von bis heute stattfindenden auch struktureller Benachteiligungen und Rassismuserfahrungen immer noch präsent ist, dass tradierte Ängste auf Enkel und Urenkel übertragen werden? Die Täter der NS-Zeit haben oftmals in den Amtsstuben eine Nachkriegskarriere begonnen. Opfer standen plötzlich vor ihren Tätern, um eine Entschädigung einzuklagen. Es ist kaum vorstellbar, aber so war es. Es ist verständlich, dass sich das Gefühl der Benachteiligung fortpflanzt. Ein Gefühl, das wir nicht negieren dürfen, sondern in allen Bereichen des Lebens sehr ernst nehmen müssen. Vor allen Dingen auch, weil es bis heute nicht allein ein Gefühl, sondern eine Realität im Alltag vieler ist. (Beifall ganzes Haus) Deshalb ist die Wissensvermittlung extrem wichtig und im Rahmen der Demokratiebildung unerlässlich. Wir haben vereinbart, dass die Studie nicht nur eine Drucksache bleibt, sondern dass sie in einer Form publiziert wird, in der damit zum Beispiel an Schulen und Bildungseinrichtungen gearbeitet werden kann. Angesichts steigender Zahlen gemeldeter antiziganistischer Vorfälle ist das eine politische Verpflichtung. (Beifall ganzes Haus) Zwar hat der Beirat das Projekt formal abgeschlossen, aber die Studie benennt weitere deutliche Erkenntnislücken. Viele Hintergründe und Zusammenhänge sind noch nicht erforscht, zum Beispiel die Geschichte der Verfolgung der Sinti und Roma, die aus Ostpreußen nach Schleswig-Holstein gekommen sind, oder die Situation in einzelnen Städten wie Kiel und Neumünster. Hier sind weitere Tätergruppen in den Blick zu nehmen. Auch die Erkenntnisse über die Deportationen nach Auschwitz sind nicht vollständig. Viele Schicksale sind weiterhin ungeklärt. Wir als Landtag haben den Rahmen der Studie vorgegeben. Wir sollten hier jetzt keinen Schlussstrich ziehen, sondern uns in Verbeugung vor den vielen Opfern der vielen zerrissenen Familien und der Tatsache, dass Antiziganismus auch in Schleswig-Holstein nach wie vor erschreckend aktuell ist, sehr (Birte Pauls) intensiv weiter mit unserer Geschichte befassen. – Ich danke Ihnen. (Beifall ganzes Haus)

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Annabell Krämer

Für die CDU-Fraktion hat nun die Abgeordnete Uta Wentzel das Wort.

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Uta Wentzel CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Januar 2022 haben wir einstimmig beschlossen, die Geschichte der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein und insbesondere deren Verfolgung und Vertreibung im Nationalsozialismus sowie deren Folgen wissenschaftlich aufzuarbeiten. Als Beirat haben wir diesen Prozess gern eng begleitet. Ich danke an dieser Stelle auch den Mitgliedern des Beirates für die vertrauensvolle Zusammenarbeit, aber ganz doll natürlich unseren Wissenschaftlern Professor Dr. Marc Buggeln, Dr. Sebastian Lotto-Kusche, Melanie Richter-Oertel und ihrem zwölfköpfigen Team von der Forschungsstelle für Regionale Zeitgeschichte und Public History der Europa-Universität Flensburg für ihre grandiose Arbeit. (Beifall ganzes Haus) Der Bericht umfasst 541 Seiten. Es wurden circa 20.000 Akten systematisch ausgewertet, Interviews mit den Nachfahren der Verfolgten geführt und die Rolle der Polizei und Behörden sowie die Presseberichterstattung untersucht. Die Studie schließt eine wichtige Lücke in der Geschichte des Landes Schleswig-Holsteins. Die Geschichte der autochthonen Minderheit der Sinti und Roma wird seit dem 15. Jahrhundert dargelegt. Forschungsschwerpunkt war die systematische Verfolgung der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein durch das NS-Regime und die Wiedergutmachungsprozesse. Mehr als die Hälfte der damals 500 in SchleswigHolstein lebenden Sinti und Roma wurden am 20. Mai 1940 nach Polen deportiert, wo sie unter unerträglichen Zuständen in Belźec Panzergraben ausheben mussten und später in Ghettos und KZ gezwungen wurden. 35 bis 45 Prozent der deportierten Schleswig-Holsteiner starben in den vier Jahren in der sogenannten Todeszone im Generalgouvernement. Von 193 Sinti und Roma ist das Schicksal ungeklärt. In jeder Familie hat es Todesopfer gegeben. Die Forschung geht aktuell davon aus, dass im Nationalsozialismus etwa 70 Prozent der deutschen Sinti und Roma ermordet wurden. Für die in der Studie betrachteten schleswig-holsteinischen Sinti und Roma konnten massive Verfolgung in der NS-Zeit, Benachteiligungen und fortdauernder Rassismus in der Nachkriegszeit, aber auch widerständiger Mut, soziale Not und unbändiger Überlebenswille der Minderheitsangehörigen herausgearbeitet und an vielen Einzelbeispielen erzählt werden. In dieser empirischen Tiefe gibt es dies bislang für kein anderes Flächenland. Die systematische Sichtung der Wissenschaftler von über 20.000 Akten, die Analyse und Erfassung der Akten und Einzelschicksale, die die Angehörigen der Sinti und Roma betreffen, in einer eigens erstellten Datenbank, die personenzentrierte Auswertung, die Interviews mit den Angehörigen der Minderheiten, die umfassende Presseanalyse, die ergab, dass in 80 Prozent der Artikeln die Minderheit kriminalisiert dargestellt wird, die gute Datenlage auch zu ostpreußischen Sinti und Roma, die nach Schleswig-Holstein vertrieben wurden, bilden ein wichtiges Fundament für weitere Forschungsarbeiten von Studierenden, Doktoranden und Wissenschaftlern. Der Forschungsauftrag des Landes hat damit eine nachhaltige wissenschaftliche Datengrundlage geschaffen. Die Ergebnisse dieser Studie sollten in Bildungsarbeitsmaterialien, in die Ausbildung unserer Verwaltung und Polizei, die Gedenkarbeit und unsere Erinnerungskultur einfließen. Die Untersuchung kann zum ersten Mal eine größere Zahl von Tätern in der Polizei in Schleswig-Holstein mit Namen und Berufsbiografien benennen, die für die Verfolgung der Minderheit in der NSZeit eine Schlüsselrolle spielten. Unter ihnen war der Polizeibeamte Rudolf Hannig, der nach 1945 Karriere machte. Er wurde erster Leiter des Landeskriminalpolizeiamts, aus dem später das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein hervorging. Es kann daher nur bedingt überraschen, dass polizeiliche Sonderregeln und rassistische Diskriminierung auch nach dem Krieg in der Kriminalpolizei erhalten blieben und damit fortgesetzt wurden. Negative Bewertungen der Kripo führten zum Beispiel in Eutin dazu, dass bereits anerkannte Anrechte auf Entschädigung aberkannt wurden. Die Studie verdeutlicht, dass eine generelle Tendenz des Landesentschädigungsamts und des Landgerichts nachweislich ist, die die rassische Verfolgung der Opfer in Zweifel zog, ihnen also eine Mitschuld an der Verfolgung gab. Es verwundert daher nicht, dass in den wissenschaftlichen Interviews mit Angehörigen der Op- (Uta Wentzel) fer von einer Vielzahl von negativen Erfahrungen mit Ämtern und Polizei berichtet wurde. Alle interviewten Personen berichteten von starker Präsenz des Genozids in ihren Familien, von schweren Traumata, gesundheitlichen und ökonomischen Folgen und einem fehlenden Sicherheitsgefühl. Der jahrelange Kampf um die Anerkennung der Verfolgung und der Entschädigungsleistung, das Erleben einer Fortsetzung der Ausgrenzung, der Kriminalisierung, führte bei vielen Opfern zur Retraumatisierung und zu einer großen Ohnmacht. Ich kann jedem nur ins Herz legen, diese Studie zu lesen. Die Einzelschicksale bewegen sehr. Die Opfer mahnen uns, ganz besonders achtsam zu sein.

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Uta Wentzel CDU

Wir alle tragen Verantwortung dafür, unser pluralistisches Miteinander, unsere vulnerablen Gruppen, unsere demokratischen Werte und unseren Rechtsstaat zu schützen.

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Uta Wentzel CDU

Wer sich seiner Geschichte erinnert, ist verdammt, sie zu wiederholen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Abgeordneten Dirk Kock-Rohwer das Wort.

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Dirk Kock-Rohwer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sinti und Roma ist in unserem Land schweres Unrecht widerfahren. Sie wurden entrechtet, ausgegrenzt, verfolgt, sie wurden registriert, stigmatisiert und deportiert. Familien aus Schleswig-Holstein wurden in Ghettos und Vernichtungslager verschleppt. Viele von ihnen kehrten nie zurück. Auch nach 1945 endete das Leid nicht. Überlebende mussten um Anerkennung kämpfen, um Entschädigung ringen und erlebten vielfach erneut Misstrauen und Ablehnung. Sie erlitten doppeltes Unrecht. Dieses Unrecht ist Teil der Geschichte Schleswig-Holsteins. Deshalb ist es richtig, dass wir die Erstellung dieser jetzt vorliegenden Studie beschlossen hatten und heute würdigen. Ein paar Inhalte daraus: Wir haben gerade in den beiden Reden meiner Vorredner_innen schon einiges gehört. Es beginnt mit der Chronologie der Geschichte der Sinti und Roma seit 1414. Wenn man die einzelnen Punkte bei diesen verschiedenen Jahreszahlen liest, die dort genannt sind, dann fragt man sich, wie so menschenunwürdig miteinander umgegangen werden konnte. Es ist grausig. Ein weiteres Kapitel beinhaltet das Verhalten der Polizei an Beispielen einzelner Personen. Die Kollegin Wentzel hat gerade eben schon das Beispiel des Kommissars Hannig genannt. Auch da muss man sich fragen, wie ein so menschenunwürdiger Umgang miteinander geschehen konnte. Das setzt sich fort im Bericht einzelner Familien, von der Deportation über das Leid in den Lagern bis hin zur Entschädigung. Das Ganze ist keine leichte Lektüre. Ich empfehle Ihnen, sich die Drucksache 20/3919 anzusehen. Aber es ist keine Bettlektüre, meine Damen und Herren. Das ist wirklich schwere Kost, die wir, wie Frau Pauls das gesagt hat, an die Schulen bringen müssen, um klarzumachen, was wir in diesem Land erlebt haben und wo wir aufpassen müssen, dass wir da nicht wieder hinkommen. (Beifall ganzes Haus) Ich möchte drei zentrale Erkenntnisse hervorheben. Erstens. Die Verfolgung der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein war kein randständiges Phänomen und keine bloße Umsetzung von Vorgaben aus Berlin. Die Studie zeigt deutlich, wie aktiv lokale Behörden und Polizeidienststellen vorgingen. Erfassungen, Gutachten, Aufenthaltsbeschränkungen, Deportationsvorbereitung – all das geschah hier vor Ort mit administrativer Präzision. Überraschend und erschütternd ist dabei das Ausmaß der Systematik auf Landesebene. Etwa die Hälfte der in Schleswig-Holstein lebenden Sinti und Roma wurde deportiert. Zweitens. Die Studie zeigt, dass das Unrecht nach 1945 nicht endete. Leider nicht überraschend ist die personelle und diskriminierende Kontinuität in der Nachkriegszeit, wie wir es schon aus anderen Studien kennen. In Entschädigungsverfahren wurden vielfach dieselben Argumentationslinien fort- (Dirk Kock-Rohwer) geführt, die schon vor 1945 zur Diskriminierung dienten. Aussagen von Betroffenen wurden angezweifelt, Verfolgungstatbestände wurden relativiert oder umgedeutet. Das ging so weit, dass die rassistische Verfolgung geleugnet und als sicherheitspolitische Maßnahme interpretiert wurde. Für viele Überlebende bedeutete das jahrzehntelange juristische Auseinandersetzungen, geringe Anerkennung ihres Leids und eine erneute Konfrontation mit Vorurteilen. Positiv zu sehen ist, dass noch so viele um eine Wiedergutmachung kämpften und sie auch bekamen. Aber wenn sie eine Wiedergutmachung bekamen, musste sie häufig für Kosten im Zusammenhang mit dem Prozess ausgegeben werden oder wurden zum Teil sogar von Amtsseite unterschlagen. Drittens. Die Studie macht deutlich, wie lückenhaft die bisherige Forschung zur Geschichte der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein war. Trotz der Schwere der Verbrechen und der vorhandenen Quellenlage existierte bislang keine vergleichbar umfassende landesbezogene Untersuchung. Das ist eine wichtige und selbstkritische Erkenntnis. Erinnerungskultur entsteht nicht automatisch. Sie braucht wissenschaftliche Fundierung, und sie braucht politischen Willen. (Beifall ganzes Haus) Deswegen ist es wichtig, dass derzeit eine weitere Studie zur Rolle der schleswig-holsteinischen Finanzverwaltung bei der Enteignung von Sinti und Roma wie Jüdinnen und Juden aus Landesmitteln finanziert wird, die im nächsten Landtag debattiert wird. (Vereinzelter Beifall ganzes Haus) Es geht aber hierbei nicht nur um Vergangenheitsbewältigung. Es geht auch um Gegenwartsverantwortung. Antiziganismus ist kein historisches Phänomen. Vorurteile gegenüber Sinti und Roma bestehen fort: im Alltag, in Debatten, teils auch in institutionellen Zusammenhängen. Eine fundierte Aufarbeitung schafft Sensibilität und stärkt das Bewusstsein für Gleichberechtigung und Menschenwürde. Der Landtag sendet mit dieser Studie ein klares Signal: Schleswig-Holstein ist bereit, sich seiner Geschichte zu stellen – differenziert, sachlich und verantwortungsbewusst.

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Dirk Kock-Rohwer GRÜNE

Vielen Dank an alle an dieser Studie Beteiligten. (Beifall ganzes Haus)

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Annabell Krämer

Für die FDP-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Anne Riecke das Wort.

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der vorgelegten Studie zur Geschichte der deutschen Sinti und Roma in Schleswig-Holstein liegt ein wegweisendes Werk vor uns, das eine zentrale Forschungslücke schließt und die Wirkung und ebenso die Nachwirkung von Verfolgung, Behördenhandeln und Verurteilen sichtbar macht. Mein ausdrücklicher Dank gilt dem Forschungsteam um Herrn Professor Dr. Buggeln, dem Beirat, den Minderheitenverbänden und besonders den Interviewpartnerinnen und Interviewpartnern, die diese Studie mit ihren Erfahrungen möglich gemacht haben. (Beifall) Die Studie zeigt einmal mehr: Die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft, geprägt durch Tyrannei, Verfolgung und Mord, war kein abstraktes Geschehen. Die Gräueltaten gegen Sinti und Roma wurden nämlich vor Ort vorbereitet und von staatlichen Stellen umgesetzt. Erstmals hat die Studie hierzu Täterrollen in Polizeistrukturen in Schleswig-Holstein systematisch rekonstruiert. Zugleich verdeutlicht die Studie für den Zeitraum nach 1945, wie schwer der Weg der Überlebenden war, auch dort, wo es um Anerkennung und Entschädigung ging. Die Interviews führen uns vor Augen, dass Diskriminierung mit dem Ende des Nationalsozialismus nicht verschwunden ist. Besonders eindrücklich zeigt das Interview mit Ryan die Wirkung bis in unsere Zeitgeschichte. Seine frühe Kindheit erinnert Ryan als unbeschwert und glücklich. Mit der Einschulung aber endet dieser Schutzraum. Was dann folgt, beschreibt er in einem Satz, der nachhallt – ich bitte die Präsidentin, dass ich das einmal zitieren darf –: „Ich bin SEHR gerne zur Schule gegangen. Wirklich GERNE zur Schule gegangen. Ich (Anne Riecke) habe es geliebt, Dinge zu lernen. […] Aber ich musste immer kämpfen. Ich musste IMMER kämpfen. Immer. Immer kämpfen. Das ist so irgendwie mein Schulmotto. Kampf. Ich musste IMMER MEHR leisten als die anderen, um die gleiche, GLEICHE Anerkennung zu bekommen.“ Dieser Auszug zeigt, wie früh Ausgrenzung beginnt und wie tief sie sich in Biografien verfestigt. Genau deshalb erfüllt die Aufarbeitung keinen Selbstzweck. Sie ordnet Narrative ein und ist Ausgangspunkt dafür, das gesellschaftliche Miteinander weiter zu verbessern. Denn unsere Minderheiten – ich spreche dabei explizit die deutschen Sinti und Roma an – sind kein Rand der Gesellschaft. Im Gegenteil, sie tragen entscheidend zu unserem kulturellen Reichtum bei. (Beifall ganzes Haus) Wo Minderheiten ausgegrenzt werden, ist immer auch unsere demokratische Kultur herausgefordert. Unser Auftrag endet daher nicht mit der heutigen Würdigung dieser Ergebnisse. Wir sollten an die Desiderate der Studie anknüpfen. Dazu gehört erstens, eine Fortsetzung der Forschung zu ermöglichen, etwa zur Rolle der kommunalen Verwaltungen und kirchlichen Akteure sowie zu bislang unzureichend erforschten Wohnorten der verschleppten Menschen. Zweitens braucht es vertiefende Untersuchungen zu antiziganistischen Datenerhebungen und institutionellen Strukturen bis in die Gegenwart. Drittens sollten partizipative Forschungs- und Bildungsansätze gestärkt werden, damit die betroffenen Perspektiven noch viel stärker einbezogen werden. (Beifall ganzes Haus) Es liegt an uns, die Erkenntnisse nicht in der Schublade verschwinden zu lassen. Sie müssen Eingang finden in unsere Erinnerungskultur, in die politische Bildung und in konkrete Maßnahmen zum Diskriminierungsschutz. Dass wir diesen Weg interfraktionell begonnen haben, ist ein gutes Zeichen. Wir sollten uns vornehmen, diesen Weg fortzusetzen. Die Beauftragung der Studie war ein gemeinsames Signal demokratischer Gesamtverantwortung. Jetzt braucht es das gleiche Engagement bei der weiteren Auswertung der Ergebnisse und bei der Einleitung von Folgeschritten. Denn Minderheitenpolitik ist kein Randthema. Sie ist Ausdruck unseres Verständnisses von Würde, Respekt und des demokratischen Zusammenhalts in unserem Land Schleswig-Holstein. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion des SSW erteile ich der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war ein wichtiges Zeichen, dass der Landtag 2022 entschieden hat, die Geschichte der deutschen Sinti und Roma in Schleswig-Holstein aufzuarbeiten. Deshalb von mir aus herzlichen Dank an alle, an den Beirat, aber auch an die Rom und Cinti Union, den Landesverband und die EUF, dass wir so weit gekommen sind mit diesem Gutachten. Wir haben in allen Reden schon gehört: Das trifft einen wirklich, wenn man es liest. Deshalb ist es auch keine Abendlektüre. Es ist eine Morgenlektüre, mit der man aufwachen und sehen kann, was damals gemacht worden ist. Die nun vorliegende Studie zeigt deutlich, wie sehr die Volksgruppe der deutschen Sinti und Roma schon vor dem Nationalsozialismus unter Diskriminierung gelitten hat, wie sich ihre Lage ab den 1930er-Jahren rapide verschlechtert hat, aber auch wie sich die Bundesrepublik nach 1945 mit einer restriktiven Entschädigungspraxis für das entstandene Leid in der NS-Zeit an diesen Menschen schuldig gemacht hat. Viele Sinti und Roma litten noch lange nach dem Krieg unter den Folgen der Verfolgung, und viele von ihnen teilten die Erfahrung prekärer Lebensverhältnisse. Auch Diskriminierungserfahrungen gehörten nach dem Zweiten Weltkrieg weiterhin zum Alltag der deutschen Sinti und Roma. Bis 1977 gab es noch polizeiliche Sonderregeln, die eine weitgehende Überwachung der Angehörigen der Minderheit ermöglichten. Das dürfen wir nicht vergessen, wenn wir die deutschen Sinti und Roma heute verstehen wollen. Die Alltagserfahrungen, die sie gemacht haben und noch immer machen, unterscheiden sich von denen der Mehrheitsbevölkerung. Die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus hat Fälle von polizeilicher Diskriminierung in den Jahren 2022 bis 2024 zusammengetragen. Daraus wird deutlich, dass Antiziganismus in der Polizei auch heute noch ein strukturelles Problem ist. Die Studienautoren machen deutlich, dass viele Fragen zur Geschichte der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein noch immer unbeantwortet sind und dass es daher sinnvoll erscheint, weitere For- (Jette Waldinger-Thiering) schungsvorhaben anzuschließen. Dies begrüßen wir ausdrücklich. (Beifall ganzes Haus) Doch ich möchte anmerken, dass die Minderheit der Sinti und Roma in unserem Land nicht in erster Linie historischer Forschungsgegenstand ist, sondern dass die Menschen heute ein Teil unserer Gesellschaft sind. (Beifall ganzes Haus) Viele von ihnen erleben auch heute noch Diskriminierung. Viele hegen bis heute ein tiefes Misstrauen gegen den Staat. Vor dem Hintergrund der vorgelegten Studie wird das verständlich. Die meisten Angehörigen der Minderheit haben nur wenig positive Erfahrungen mit staatlichen Instanzen gemacht. Das Misstrauen sitzt tief. Als Mehrheitsgesellschaft müssen wir uns eingestehen: Die Sinti und Roma als ein Teil der Bevölkerung Schleswig-Holsteins kommen zu wenig vor – in der Erinnerungskultur, in den städtischen Archiven, im öffentlichen Leben. Viele haben sich nach den traumatischen Erfahrungen der Verfolgung im Krieg und der andauernden Diskriminierung in ihrer Community zurückgezogen. Nur hier gibt es Sicherheit und Verständnis. Nur hier konnte man sich in den Lebenserzählungen der Mitmenschen spiegeln. Vom Staat war nichts zu erwarten. Eine echte Anerkennung und Wiedergutmachung des erfahrenen Unrechts hat es nie gegeben. Der Staat hat es nie vermocht, das Vertrauen der Sinti und Roma zu gewinnen. Aus diesem Misstrauen gegenüber staatlichen Einrichtungen resultieren viele Probleme, unter anderem, was die Chancengleichheit bei der Bildung anbelangt. Hier müssen wir funktionierende Projekte wie die Bildungsberater ausbauen und verstetigen. Es muss mehr Unterstützung geben beim Übergang auf Gymnasien und an Hochschulen. Es darf nicht sein, dass die Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit in Schleswig-Holstein noch immer darüber entscheidet, ob man eine gute Ausbildung bekommt und ob man diskriminierungsfrei leben kann. Hier haben wir als Land eine Verantwortung den Sinti und Roma gegenüber, der wir endlich umfassend nachkommen müssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)

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Annabell Krämer

Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Digitalisierung und Chef der Staatskanzlei, Dirk Schrödter, das Wort.

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Dirk Schrödter

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Schleswig-Holstein ist international Vorreiter beim Minderheitenschutz. Auch wenn wir schon weit gekommen sind, dieses Ziel verfolgen wir weiterhin mit Nachdruck, um Gleichberechtigung und gesellschaftliche Teilhabe der Minderheiten zu sichern. Wir fördern alle unsere nationalen Minderheiten und Volksgruppen, damit wir ihre Kultur, ihre Identität, ihre Sprache sowie ihre Eigenständigkeit langfristig bewahren. Ich glaube, die Studie macht deutlich, wie wichtig das ist. (Beifall ganzes Haus) Ja, das ist ein hoher Anspruch. Um ihm gerecht zu werden, blicken wir in die Geschichte, in die Archive, in die Biografien derer, die viel zu lange in unserem Land keine Stimme hatten, um daraus für uns, für die Zukunft zu lernen. Mit der Studie der Europa-Universität Flensburg zur Geschichte der Sinti und Roma in SchleswigHolstein hat der Landtag als Auftraggeber genau das getan. Der Landtag hat mit seinem einstimmigen Beschluss aus dem Jahr 2022 – ich darf für die Landesregierung sagen, wie dankbar wir auch für dieses gemeinsame, wichtige Signal sind – einen verantwortungsvollen und zukunftsgerichteten Umgang mit unserer Landesgeschichte gesetzt. Die Studie arbeitet die Vergangenheit der Minderheit der Sinti und Roma bei uns im Land nach hohen wissenschaftlichen Standards auf. In zweijähriger intensivster Arbeit wurde eine beeindruckende empirische Tiefe erreicht. Das ist beispielgebend. Wir setzen also hier erneut bundesweit einen neuen Standard für die regionale Aufarbeitung der Geschichte der Sinti und Roma. Mein ausdrücklicher Dank gilt den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, insbesondere dem Team der Forschungsstelle für die regionale Zeitgeschichte und Public History, aber auch allen anderen Beteiligten. (Beifall) Dank ihnen werden wir unserem Anspruch im Land einmal mehr gerecht, und darauf dürfen wir stolz sein, meine Damen und Herren. Die Studie schließt fundamentale Forschungslücken. Erstmals benennt sie konkret Verantwortliche in der Polizei von Kiel und Lübeck. Dass Männer wie Rudolf Hannig, die in die NS-Verfolgung verstrickt waren, nach 1945 (Minister Dirk Schrödter) am Aufbau des Landeskriminalamts beteiligt sein konnten, ist eine bittere Erkenntnis für unser Land. Sie zeigt, dass auf den Anfangsjahren einiger unserer demokratischen Institutionen ein dunkler Schatten liegt. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Studie korrigiert aber auch das Bild der Betroffenen als passive Opfer. Sinti und Roma haben hier sehr viel selbstbewusster und erfolgreicher um Entschädigung und Anerkennung gekämpft als bisher angenommen. Dieser Mut und Wille verdienen großen Respekt. Die Analyse der medialen Darstellung über ein ganzes Jahrhundert hinweg zeigt eine erschreckende Beständigkeit von Vorurteilen. Ob kriminalisierend oder romantisierend – das Ergebnis war Ausgrenzung. Das dürfen wir im Sinne unserer Demokratie, unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht dulden. (Beifall ganzes Haus) Diese Kontinuität in der Geschichte zu erkennen, hilft dabei, den Antiziganismus der Gegenwart wirksam zu bekämpfen. Das ist Handlungsauftrag für uns alle. Schleswig-Holstein ist im Jahr 2012 mit der Aufnahme der Sinti und Roma in die Landesverfassung vorangegangen. Als Landesregierung bedauern wir daher umso mehr, dass die von uns angestoßene Bundesratsinitiative zur Aufnahme der Minderheiten ins Grundgesetz durch die Bundesregierung nicht mitgetragen wird. (Beifall ganzes Haus) Ich will hier sehr deutlich betonen, dass wir uns auch weiterhin als Landesregierung mit aller Klarheit dafür einsetzen werden, Minderheiten ins Grundgesetz aufzunehmen. (Beifall ganzes Haus) Auch hier zeigt die Studie, wie wichtig genau dieses Vorhaben ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beweisen mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung in Schleswig-Holstein, dass wir Vorreiter in der Minderheitenpolitik sind. Die autochthonen Minderheiten bereichern unsere Kultur und sind ein wichtiger, schützenswerter Teil unseres Landes – nicht nur mit Blick auf die Vergangenheit, sondern gerade auch mit Blick auf das Heute und auf die Zukunft. (Beifall ganzes Haus)

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Man muss darauf achten, dass eine Sau nicht vom Wiegen fett wird, sondern man sie gelegentlich auch füttern muss. – Eigentlich hatte ich diesen Kerngedanken für die Überschrift meines Antrags vorgesehen, aber meine Mitarbeiter_innen hatten davon abgeraten. (Zurufe) Dann habe ich diesen Satz in die Begründung des Antrags geschrieben, (Serpil Midyatli [SPD]: Und dann hat die Fraktion ihn weggestrichen!) und der Kollege Dürbrook machte darauf aufmerksam, dass das vielleicht nicht parlamentarisch sei. Dann hat die Fraktion ihn aus der Begründung ge- (Martin Habersaat) strichen, und jetzt habe ich zumindest meine Rede damit angefangen. (Heiterkeit und Beifall SPD und FDP – Martin Balasus [CDU]: Saustark!) Das kann mir keiner verbieten, so sieht es nämlich aus. Nicht nur in Schleswig-Holstein, überall in der Bundesrepublik geht der Trend zu einer stärker datenbasierten Bildungspolitik. Wir wollen Erkenntnisse sammeln über Lernstände, wir wollen Daten sammeln über Entwicklungsbedarfe von Kindern und Jugendlichen. Wir wollen wissenschaftsbasiert möglichst gezielt da unterstützen, wo Unterstützung erforderlich ist. Das wäre ja traumschön. In Zeiten, in denen die öffentlichen Haushalte so knapp sind, wie sie sind, in denen manche Landesregierungen es für erforderlich halten, sogar in der Bildung massiv zu kürzen, wäre es ja toll, wenn wir es schaffen, die zu knappen Mittel besonders gezielt da auszugeben, wo sie am meisten helfen. Wenn wir das schaffen, dann ginge es ja auch gleich allen besser, denn wenn Kinder und Jugendliche, die es an der Schule leistungstechnisch schwer haben, Hilfe bekommen, dann geht es ihnen hinterher auch besser. Alles gut also, wenn man ein paar Punkte beachtet und wenn man den Überblick nicht verliert. Das kann man, weil wir inzwischen ganz schön viele solcher Programme haben. Da ist EVi. Wir gucken uns künftig Viereinhalbjährige an und untersuchen, welchen Entwicklungsstand sie haben, vor allem sprachlich, aber auch in anderen Bereichen, und wollen dann gezielt fördern. Meinen Hauptkritikpunkt an EVi kennen Sie. Das ist ja in Hamburg seit 20 Jahren ein riesiger Erfolg. Deswegen wollen Sie das in Schleswig-Holstein auch machen, haben sich aber entschieden, dass Sie in einem sehr langwierigen, jahrelangen Prozess erst dahin kommen wollen, dass Sie das eines Tages machen. Während sich andere Bundesländer wie RheinlandPfalz entschieden haben, weil man nicht sofort überall anfangen kann, mit den Kindern zu beginnen, die keine Kita besuchen und die nicht in professioneller Hand sind, entscheiden Sie sich in Schleswig-Holstein, diese Kinder, die keine Kita besuchen, als letztes drankommen zu lassen. (Serpil Midyatli [SPD]: Sehr schlau!) Dann gibt es StaFF. StaFF soll Standards setzen bei der Feststellung sonderpädagogischer Förderbedarfe. Zumindest sollte es das ursprünglich. Weil STAFF in Schleswig-Holstein aber auch das Starterpaket für Flüchtlinge ist, haben Sie StaFF inzwischen in SODI umbenannt. Der Zweck bleibt der Gleiche. SODI ist sonderpädagogische Diagnostik. Da soll es also darum gehen, landesweit einheitlich sonderpädagogische Förderbedarfe festzustellen und zu fördern. Dann gibt es auch LeA.SH, das sind die Erhebungen der Lernausgangslagen in Klasse 1 und Klasse 5. Drei Beispiele, es gäbe noch viel mehr. (Martin Balasus [CDU]: Was wir alles machen! Toll!) Wichtig aus meiner Sicht ist aber, dass diese Beispiele oder diese Studien immer konkrete Folgen für die Kinder haben. Es muss irgendwie relevant sein, was erhoben wird. Es muss konkrete Hilfe folgen. Beispiel LeA.SH: Wenn ich als Lehrkraft in Klasse 5 LeA durchführe und feststelle: „Super, alle meine Kinder haben ungefähr den Lernentwicklungsstand, den sie in Klasse 5 haben müssten“, dann mache ich danach weiter mit den Ressourcen, die mir die Landesregierung zur Verfügung stellt, und mit dem Rahmenplan, den die Landesregierung dafür vorgesehen hat. Wenn ich nun aber feststelle: „Oh nein, die Hälfte meiner Kinder ist überhaupt nicht auf dem Stand, den sie in Klasse 5 haben sollten, die können nicht lesen und schreiben, die haben sonderpädagogigschen Förderbedarf, was auch immer“, dann mache ich mit genau den gleichen Ressourcen und mit genau dem gleichen Rahmenplan weiter, meine Damen und Herren. Da haben wir noch ein kleines Problem. (Beifall SPD – Zuruf SPD: Ein großes!) – Ein großes! Jetzt lese ich in Ihrem Alternativantrag, Sie wollen sogar noch den sozial-emotionalen Entwicklungsstand der Kinder erfassen. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Das finde ich persönlich spannend, wie man das im Rahmen eines schriftlichen Tests wie auch immer erheben möchte. (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hamburg macht das auch!) – Ja, ich gucke mir das gerne an. – Aber auch da, und besonders da gilt ja: Wenn ich feststelle, dass die Hälfte meiner Klasse sozial-emotional nicht auf dem Stand ist, der angemessen wäre, dann muss ich doch Ressourcen haben, um gegenzusteuern, meine Damen und Herren. (Martin Habersaat) (Beifall SPD – Beate Raudies [SPD]: Es nützt doch nichts, wenn ich es weiß und nichts tue!) Zu dem Thema Klarheit von Verantwortlichkeiten, auf das wir in unserem Antrag auch eingegangen sind, möchte ich noch ein Beispiel nennen. Sozialpädagogische Diagnostik ist ein bestimmtes Testverfahren. Testverfahren werden in Schleswig-Holstein von den Kommunen bezahlt. SODI wird momentan nur da stattfinden, wo die Kommune SODI auch bezahlt. Wo die Kommune SODI nicht bezahlt, findet SODI nicht statt. Es ist absurd. (Heiterkeit SPD) Es hängt vom Zufall ab, wie sich die Kinder vor Ort entwickeln. Es hängt vom Zufall ab, was die Sau zu fressen findet. Und, meine Damen und Herren, da geht ganz viel mehr. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Der stammt übrigens im Ursprung vom Philologenverband, Herr Balasus. Vielleicht können Sie dem deshalb ein bisschen nähertreten und ihn nicht völlig verdammen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und FDP)

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Annabell Krämer

Bevor wir mit den Rednern fortfahren, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages Mitglieder der Kameradschaft Ehemalige, Reservisten, Hinterbliebene im Deutschen Bundesverband Kiel-Ost. – Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) Für die CDU-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Martin Balasus das Wort.

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Martin Balasus CDU

Danke. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man nicht weiß, welchen Hafen man ansteuert, ist kein Wind günstig. – Diesen Satz des römischen Philosophen Seneca finden Sie ganz am Anfang des Buches „Bessere Bildung 2035“ und damit auch am Anfang des Beitrages unserer ehemaligen Bildungsministerin Karin Prien. Er beschreibt eigentlich sehr gut, worum es heute geht. Es geht um klare Ziele für Bildung und um den Weg dorthin. Denn gute Bildungspolitik funktioniert ja nicht nach dem Prinzip Hoffnung. Sie braucht Orientierung, messbare Ziele und eine ehrliche Analyse darüber, wo wir stehen. Genau darum geht es bei der datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung. Ich will gleich zu Beginn deutlich sagen: Wir führen diese Debatte nicht zum ersten Mal, und wir führen sie auch nicht, weil die Opposition heute eine neue Idee entwickelt hat. Wir führen sie, weil wir in Schleswig-Holstein bereits mitten in der Umsetzung sind. (Beifall CDU) Die SPD fordert in ihrem Antrag, dass datenbasierte Instrumente so eingesetzt werden sollen, dass sie zu einer besseren individuellen Förderung führen und nicht zum Selbstzweck werden. Meine Damen und Herren, genau das ist doch längst unser Ansatz.

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Annabell Krämer

Kollege Balasus, gestatten Sie eine Anmerkung, Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Raudies?

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Beate Raudies SPD

Danke schön, Herr Kollege. – Der Kollege Habersaat hat doch in seiner Rede für mich, finde ich, sehr deutlich gemacht, dass er nichts gegen eine Datenerhebung und die Auswertung dieser Datengrundlagen hat, sondern er hat vielmehr gefragt, wie wir denn mit den Ergebnissen der Datenerhebung und der Auswertung umgehen. Dazu habe ich bis jetzt noch nichts gehört. Oder sind Sie der Auffassung, dass die Datenerhebung an sich ein Wert ist? – Auf gar keinen Fall. Der Anspruch meiner Rede ist, eindeutig zu erklären, dass es keine reine Datenerhebung geben darf, sondern das Nutzen der Daten im Vordergrund steht. Wenn Sie in Ihren Antrag, also den Antrag der SPD, geschaut haben, sehen Sie, Sie finden da ganz viele Allgemeinplätze, die im Prinzip in Schleswig-Holstein alle erfüllt sind. Nehmen wir mal das Beispiel, das Kollege Habersaat angesprochen hat, die Lernstandserhebung. Da ist es ja so: Wenn jemand ein schlechtes Ergebnis hat, dann können Aufgaben über digitale Tools et cetera bereitgestellt werden, dann kann man sehr viel individueller auf die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler eingehen. Das ist ein Beispiel, wie Daten ganz konkret genutzt werden, aber es gibt noch viele andere, wie zum Beispiel dass Gespräche auf Grundlage des Datenblattes, was in Zukunft oder jetzt auch schon in Teilen in der Schule erstellt wird, geführt werden. Es gibt verschiedene (Martin Balasus) Steuerungsinstrumente, um eben dort, wo zum Beispiel gewisse Ergebnisse nicht so besonders erfreulich sind, gezielt nachzusteuern. Das ist genau unser Anspruch, Daten zu nutzen. (Beifall CDU) Die Landesregierung arbeitet bereits mit einem klaren Konzept zur datengestützten Schulentwicklung. Vergleichsarbeiten wie VERA und Co., Schülerfeedback – darüber haben wir ja auch schon mehrfach gesprochen – oder IQB-Bildungstrends liefern systematische Daten, damit Schulen Lernstände erkennen und gezielt Fördermaßnahmen entwickeln können. Instrumenten wie LeA.SH werden ja auch noch weiter ausgebaut. Mit unseren Lernstandserhebungen oder Schuldatenblättern schaffen wir eine Grundlage für ein systematisches Monitoring und Schulentwicklung mit klaren Zielindikatoren und regelmäßigen Gesprächen zwischen Schulaufsicht und Schulleitung. Das ist das, wonach Sie eben auch gefragt haben. Das Ziel ist dabei immer dasselbe, nicht Daten um der Daten willen, sondern bessere Bildung für jedes einzelne Kind im Land. Denn datengestützte Schulentwicklung bedeutet ganz konkret: Wir erkennen früher, wo Lernlücken entstehen, wir sehen schneller, welche Unterstützung Schülerinnen und Schüler brauchen, und wir können gezielter handeln, statt nur im Nachhinein zu reagieren. Dabei geht es nicht nur um die Leistungen in Deutsch und Mathematik, die diskutieren wir ja häufiger hier, sondern wir richten den Blick zunehmend auf das Wohlbefinden von Schülerinnen und Schülern, denn gute Bildung entsteht nur dort, wo sich junge Menschen sicher, wo sie sich unterstützt und auch ernst genommen fühlen. Meine Damen und Herren, wer sich ernsthaft mit einer Schulentwicklung beschäftigt, weiß, ohne Daten geht es heute nicht mehr. Internationale Beispiele zeigen das deutlich. Erfolgreiche Bildungssysteme arbeiten längst mit klaren Zielindikatoren. Da muss man den Antrag anders formulieren, um transparente Datenstrukturen, um Fortschritte zu messen und Maßnahmen anzupassen. Genau darum geht es übrigens auch in der parteiübergreifenden Initiative „Bessere Bildung 2035“, das ist das, was ich vorhin angesprochen habe. Bildungspolitik soll sich stärker an messbaren Zielen orientieren. Ich finde, das ist ein wichtiger Impuls, gerade weil er eben parteiübergreifend ist und nicht nur von CDUSeite oder von den Grünen oder von wem auch immer kommt. Umso erstaunlicher ist es, wenn die SPD heute so tut, als müsste man uns erst auf diese Idee bringen. (Lachen SPD) Das erinnert mich etwas an die Debatte aus dem letzten Plenum, wo plötzlich dieser Vorschlag nach der Arbeitszeiterfassung kam. Auch damals haben wir deutlich gemacht: Daran arbeiten wir schon seit Langem, und dafür haben wir schon längst Geld in den Haushalt eingestellt. Bei dem Thema sind wir bereits ordentlich auf dem Weg und brauchen keine Aufforderung von Ihnen im Nachhinein. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Mancher hat das Gefühl, Sie haben gar keine neuen eigenen Ideen mehr. (Lachen SPD) Meine Damen und Herren, der entscheidende Unterschied zwischen unserem Antrag und Ihrem Alternativantrag ist folgender. Der SPD-Antrag beschreibt, was man grundsätzlich tun sollte. Unser Alternativantrag beschreibt, was wir bereits konkret tun und wie wir das Ganze natürlich noch weiterentwickeln wollen. Wir wollen datengestützte Schulentwicklung systematisch ausbauen. Wir wollen Lernstände besser analysieren. Wir wollen das Wohlbefinden von Schülerinnen und Schülern stärker berücksichtigen, und wir wollen Schulen dabei unterstützen, aus Daten konkrete pädagogische Handlungspläne oder Maßnahmen abzuleiten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Annabell Krämer

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Kollegen – – (Zuruf Beate Raudies [SPD]) – Frau Raudies, ich spreche gerade. Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Anmerkung des Kollegen Habersaat?

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Herr Kollege Ballasus. – Konkretes Beispiel. Klasse 5. Wir beide waren Lehrkräfte. Wir stellen fest: Sozial-emotional ist in der Klasse einiges los. Schülerinnen und Schüler haben vielleicht keinen anerkannten Förderbedarf, aber sind nicht so stabil, wie wir sie gerne hätten. Habe ich die Möglichkeit, mehr Schulsozialpädagogik zu bekommen? Habe ich die Mög- (Martin Balasus) lichkeit, die Klasse zu verkleinern? Welche konkreten Möglichkeiten habe ich, wenn mir das Ergebnis Ihrer Datenerhebung vorliegt? – Also erst einmal hatten wir diese Herausforderung ja schon immer. Es gibt immer Klassen, die einfacher zu handeln sind, und andere Klassen sind herausfordernder. Es gibt eine Vielzahl an Unterstützungsmaßnahmen an Schule. Grundsätzlich bin ich der Auffassung, es könnte immer noch mehr gehen, das ist ganz klar. Aber Schritt eins ist ja, wenn ich eine Herausforderung erkenne, und manchmal hilft das ja auch, wenn wir mehr Datenerhebungen machen, wenn wir mehr Zeit in die Einzelauswertung stecken und so weiter, um ein Problem zu erkennen. Schritt eins ist Problem erkennen, Schritt zwei ist Handeln. Ich glaube nicht, dass es realistisch ist, dass man zwei Stunden mehr Klassenleiterstunden oder so zur Verfügung stellt. Das war noch nie so. Das ist sehr unrealistisch. Wir haben diverse Unterstützungsstrukturen für die Schulsozialarbeit, und so weiter, und so fort. Vielleicht ist es ja eine Maßnahme. Manche Schulen haben zum Beispiel die Klassenleiterstunde, die mehr Zeit vorsieht, manche haben das nicht, manche haben sie in gewissen Jahrgangsstufen, manche nicht. Das wäre vielleicht eine Möglichkeit, dafür mehr Zeit zur Verfügung zu stellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dagmar Hildebrand [CDU])

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Annabell Krämer

Gestatten Sie eine Nachfrage des Kollegen Habersaat?

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Martin Habersaat SPD

Das heißt, die Ressourcen sind im Wesentlichen dieselben, und Sie unterstellen den Lehrkräften, sie haben bisher nicht richtig hingeguckt, und jetzt helfen Sie den Lehrkräften gewissermaßen, das zu tun, was sie bisher nicht richtig konnten, und dadurch wird es besser? – Nein. (Beate Raudies [SPD]: Doch, genauso habe ich es verstanden!) Nach der Logik hätten Sie früher bei der Hauptschule auch doppelt so viel Unterrichtszeit oder Ressourcen zur Verfügung stellen müssen als am Gymnasium. Das ist eine schwierige Argumentationsgrundlage. (Beate Raudies [SPD]: Ja, weiß ich!) Ich sage, wenn man Daten erhebt, ist es häufig einfacher, daraus eine Schlussfolgerung abzuleiten. Wenn ich zum Beispiel in einer Klasse sehe – Sie haben ja von einer Lerngruppe gesprochen, die besonders herausfordernd ist –, dass es da gewisse Probleme gibt, dann weiß ich, dass ich meine Unterrichtszeit oder die Ressourcen, die ich zur Verfügung habe, vielleicht mehr auf Klassenstärke, auf Bekämpfung oder Einschreiten bei Mobbingvorfällen oder was auch immer lenken muss. Es ist für mich etwas – als Klassenlehrkraft zum Beispiel –, um ein Problem zu erkennen und um eine Lösung zu entwickeln. (Beifall CDU) Es ist gleichzeitig eine Chance, den Einzelnen zu sehen und meine pädagogischen Maßnahmen so abzuleiten, dass ich der Person helfen kann. Das machen viele Staaten schon vor. Viele Länder sind auf dem Weg, das genauso zu machen. Ich kenne kein Land, das sagt: Bei uns unterrichten wir zwei Stunden mehr in der Klassenstufe, weil das so und so ist. Das ist nirgends so.

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Annabell Krämer

Ich glaube, die Frage ist beantwortet.

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Martin Balasus CDU

Ja, ich glaube auch, die Frage ist beantwortet. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Also, kurz gesagt: Wir wollen ein Bildungssystem, das lernt und nicht stagniert, sondern sich weiterentwickelt, ein Bildungssystem, das erkennt, wo Unterstützung notwendig ist, das Chancen verbessert und das jedes einzelne Kind im Blick behält. Oder um noch mal auf Seneca zurückzukommen: Wir wissen, welchen Hafen wir ansteuern, und deshalb können wir auch den richtigen Kurs in Schleswig-Holstein setzen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Malte Krüger das Wort.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Ehrlicherweise hat Frau Redmann mich vorhin mit ihrer Rede ein wenig inspiriert, weil sie von Atemübungen gesprochen hat. Deswegen dachte ich, ich entwickle das mal ein bisschen weiter. Wir alle sollten uns einmal kurz vorstellen, wie so ein Klassenzimmer aussieht, wie der Unterricht abläuft. Viele von uns werden ganz klassisch ein Bild vor Augen haben, wie das früher – auch für mich – in der Schule war: Vorn hat man die Schiefertafel, dann sitzt vorn der Lehrer und dann in Reih und Glied die Schülerinnen und Schüler vor einem. Das ist allerdings nicht mehr die Realität an unseren Schulen. Wir haben inzwischen ganz andere Schulen, die sehr experimentierfreudig sind. Beispielsweise gibt es in Baden-Württemberg die Alemannenschule in Wutöschingen. (Beate Raudies [SPD]: Baden-Württemberg!) Die Alemannenschule in Wutöschingen hat ganz viele – – Frau Raudies, jetzt sagen Sie die ganze Zeit: Baden-Württemberg. Das Interessante ist, dass viele Schulen in Schleswig-Holstein das Konzept von Baden-Württemberg übernommen haben. (Beate Raudies [SPD]: Berichten Sie doch mal, was in Schleswig-Holstein los ist!) Das heißt, dass auch in Schleswig-Holstein – – Ja, wenn Sie meiner Rede folgen, merken Sie, ich komme dazu gleich noch. Keine Sorge. (Beate Raudies [SPD]: Ja, da bin ich gespannt!) – Ja, Frau Raudies, das ist schön, dass Sie gespannt zuhören. – Also, bei der Alemannenschule in Wutöschingen gibt es ganz viele innovative Konzepte. Dort gibt es Lernateliers, es gibt einen Marktplatz für Schülerinnen und Schüler, es gibt eine Hausschuhkultur, und es gibt die sogenannte Schmetterlingspädagogik, deren Kern es ist, dass Schülerinnen und Schüler selbstständiges Lernen in den Mittelpunkt des Schulalltags stellen. Das ist ein Leitsatz dieser Schule. Für diese Konzepte hat die Schule inzwischen zweimal den Deutschen Schulpreis bekommen. Sie erreichten im Jahr 2019 den zweiten Platz und erhielten beim Deutschen Schulpreis 20/21 Spezial während der Coronazeit ebenfalls einen Preis. Interessant ist – weil wir hier in der Debatte vor allem auf Leistungen und Kompetenzen schauen –, dass die Leistungen an dieser Schule ziemlich gut sind. Sie sind nicht in allen Bereichen gut, aber in vielen Leistungsmessungen sind die Leistungen an dieser Schule sehr, sehr gut. Gleichzeitig steigt vor allem das Wohlbefinden von Schülerinnen und Schülern. Also: Die Schülerinnen und Schüler gehen gerne in diese Schule. Diese Schule war mal eine Hauptschule, sie ist inzwischen eine Gemeinschaftsschule mit Oberstufe. Sie hatte jetzt den ersten Abiturjahrgang – mit einem Abi-Schnitt von 1,7. Das heißt: Ein innovatives Schulkonzept hat dazu geführt, dass das Wohlbefinden von Schülerinnen und Schülern so sehr gesteigert worden ist, dass Schülerinnen und Schüler gerne an diese Schule gegangen sind. (Zuruf Martin Habersaat [SPD] – Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das Interessante ist jetzt – Frau Raudies, Sie sind ja weiterhin gespannt bei dieser Debatte dabei –, (Beate Raudies [SPD]: Ja!) dass einige Schulen in Schleswig-Holstein ein paar dieser Konzepte der Alemannenschule in Wutöschingen übernehmen wollen. Da gibt es zum Beispiel an einigen Schulen Innovationsklassen; diese habe ich auch schon gesehen. Es ist dabei nicht unbedingt das Ziel, dass eine bessere Leistung herauskommt; meistens ist es eine gleiche Leistung wie bei einem traditionellen Unterricht. Aber das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler wird deutlich gesteigert. Was ist der Vorteil? Die Antwort lautet: Es wird weniger geschwänzt, mehr Motivation, weniger Absentismus und weniger Schulabbrecher. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Das ist doch mal ein echter Erfolg, wenn Schulen das erreichen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Martin Habersaat [SPD] – Zuruf Beate Raudies [SPD]) In Baden-Württemberg – das kann man in dem Bildungsplan von Baden-Württemberg von 2004 sehen – wird gesagt: Weg von der Belehrungsanstalt, hin zu einer pädagogischen Einrichtung. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Die Alemannenschule geht sogar noch einen Schritt weiter. Sie spricht nicht mehr von Lehrkräften, sondern von Lernbegleitern. – Frau Raudies, ich freue mich immer über Ihre Zwischenrufe. (Beate Raudies [SPD]: Ja! Sehr schön!) (Malte Krüger) Jetzt komme ich: Was hat das alles mit datengestützter Schulentwicklung zu tun? (Beifall Beate Raudies [SPD] – Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Das kann ich Ihnen sagen. Wir haben jetzt viel über individuelle Förderung gesprochen, und das halte ich für richtig. Ich finde den SPD-Antrag gar nicht so schlecht. Da sind viele Sachen enthalten, die die Zielbeschreibung richtig formuliert. Viele von den Sachen haben wir in unserem Alternativantrag auch aufgeführt. (Martin Balasus [CDU]: Nur konkreter!) Natürlich muss es darum gehen, dass wir das bei der individuellen Förderung immer mitdenken, denn nur Daten zu erheben kann nicht das Ziel sein. Aber wir haben sehr unterschiedliche Schulen in Schleswig-Holstein – mit sehr unterschiedlichen Konzepten, Leistungen und Problemen. Was wir mit den Daten auch machen können, ist, zu prüfen: Welche Schule hat mit welchem Konzept welchen Erfolg? Welche Konzepte fruchten? Wo ist die Leistung besser? Wo ist die Leistung schlechter? Wo ist das Wohlbefinden von Schülerinnen und Schülern besser, sodass es weniger Schulabbrecher gibt? Ich will noch eine Sache ergänzen: Wir diskutieren auch über die Schüler-ID. Herr Habersaat, Sie waren ja schon dabei. Es gab den Zusammenarbeitsausschuss Hamburg-Schleswig-Holstein. Dort haben wir über all diese Themen schon gesprochen. Hamburg hat erzählt, dass sie das Wohlbefinden von Schülerinnen und Schülern erheben. Deswegen wundere ich mich, dass das nicht in Ihrem Antrag steht. (Martin Balasus [CDU]: Ja! – Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Anscheinend ist der Philologenverband noch nicht auf die Idee gekommen. Das wäre doch eigentlich das Wichtige, Herr Habersaat. Sie haben vollkommen recht mit dem Bild der Sau. Die Sau muss aber auch mit dem Richtigen gefüttert werden. Das haben Sie gerade auch gesagt; das sehe ich ebenso. (Wortmeldung Beate Raudies [SPD]) Ich bin der Meinung, dass Hamburg den richtigen Weg geht. Wir haben in unserem Alternativantrag ebenfalls deutlich gemacht, dass uns das wichtig ist. Ich glaube auch: Wenn wir die Schüler-ID etabliert haben, müssen wir auch darüber sprechen, das langfristig zu einer Bildungs-ID weiterzuentwickeln.

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Peter Lehnert

Kollege Krüger, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Sie könnten sie aber verlängern, wenn Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung der Kollegin Raudies zulassen.

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Malte Krüger GRÜNE

Sie hat so interessiert zugehört; natürlich. (Vereinzelte Heiterkeit – Beifall Sebastian Bonau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich würde gerne von Ihnen noch hören – das haben Sie in Ihrer Redezeit bestimmt nicht mehr berücksichtigen können –, was Sie auf den Vorhalt des Kollegen Habersaat sagen, dass alles mit der Datenhebung gut und schön sei, aber wie die Schulen in die Situation gebracht werden können, die aufgrund der Daten dann bekannten Förderund Unterstützungsbedarfe auch umzusetzen. Also: Wo ist die zusätzliche Ressource, die es dafür braucht?

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Malte Krüger GRÜNE

Wir haben mit dem PerspektivSchule-Programm beziehungsweise dem Startchancen-Programm ganz viele Beispiele. Es gibt über 160 Schulen in Schleswig-Holstein. Sie wissen, dass, wenn sie an einer Stelle ein Problem haben, dort zielgerichtet nachsteuern können. Wenn wir bei dieser datengestützten Schulentwicklung weiterkommen, dann ist es in meiner idealen Vorstellung so, dass die Schulen nachher die Fördermöglichkeiten bekommen, um ihr Angebot zu verbessern. Sie tun jetzt so, als ob das alles noch nicht passiert. Ich erinnere nur an die Schulpsycholog_innen, die während Corona eingeführt worden sind und die wir jetzt verstetigt haben. Das ist zum Beispiel eine Möglichkeit, darauf einzugehen. Ich tue mich ehrlicherweise schwer. Ich meine, das passt natürlich in so eine Geschichte der SPD: alles schrecklich und so weiter, alles gut. (Heiterkeit Martin Balasus [CDU]) Aber ehrlicherweise gibt es an ganz vielen Stellen und an ganz vielen Schulen schon passgenaue Angebote. Aber es ist auch so, dass Schulen noch gar nicht wissen, was die Problemlagen sind. Deshalb wünsche ich mir einen Ansatz, dass wir es schaffen, dass die Schulen dort ganz zielgerichtet individuell (Malte Krüger) die Förderung machen können, die für die Schülerinnen und Schüler richtig ist.

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Peter Lehnert

Kollege Krüger, lassen Sie noch eine weitere Zwischenfrage, Zwischenbemerkung zu?

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Herr Krüger. – Ich fand Ihre letzten Ausführungen sehr interessant. Ich würde trotzdem gerne mal wissen, was Sie mit „nachher“ meinen. Seien Sie nachsichtig mit mir. Ich bin mal im Bildungsausschuss gewesen. Jetzt bin ich nur noch Finanzpolitikerin. Deswegen finde ich „nachher“ immer sehr interessant – in die Zukunft gerichtet. Wie wollen wir das dann mit Geld unterlegen? Sie haben gesagt: Wir haben zum Glück sehr viele PerspektivSchulen. Aber wenn ich mich richtig erinnere, haben wir an die 800 Schulen in Schleswig-Holstein. Diese müssen dann auch eine Chance haben, Mittel zu bekommen. Also, was haben Sie konkret im Köcher, um den Menschen, um den Kindern in den Schulen zu helfen? – Erst mal ist das, glaube ich, wie bei den Pfadfindern: einmal Bildungspolitikerin, immer Bildungspolitikerin. Das merkt man gerade. Ich finde es schon mal gut, dass Sie mitdenken. (Vereinzelte Heiterkeit CDU und FDP) Ich habe an vielen Stellen hier schon gesagt: Wir haben zum Beispiel bei den Schulpsycholog_innen bereits mehr Stellen ins System gegeben. Ich glaube, dass wir dahin kommen müssen, dass wir den Schulen zunächst sagen, welche Möglichkeiten es gibt. Alsdann muss jede Schule prüfen, wie passgenau diese Inhalte für sie sind. (Unruhe SPD) Also nehmen Sie „nachher“ jetzt nicht so, dass es noch gar nichts gibt. Ich habe in meiner Rede sehr deutlich gemacht, dass wir an vielen, vielen Stellen schon Angebote haben, die die Schulen jetzt schon nutzen können, um Kinder individuell zu fördern. Die Schulen brauchen mehr Klarheit, mehr Daten, um auch gezielt mit den Angeboten nachsteuern zu können, die sie jetzt schon zur Verfügung haben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Unruhe)

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Peter Lehnert

Für die FDP-Fraktion – – Liebe Kolleginnen und Kollegen, Zwischenrufe sind grundsätzlich zulässig, aber wenn sie die Debatte in einer Art und Weise behindern, dass das Präsidium nicht mehr wahrgenommen wird, haben wir eine Grenze überschritten. Deswegen bitte ich darum, ein bisschen zurückhaltender zu sein, wenn das Präsidium jetzt den nächsten Redner, die nächste Rednerin aufruft. Für die FDP-Fraktion erteile ich der Kollegin Anne Riecke das Wort.

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der SPD-Fraktion greift ein Thema auf, das in der Bildungspolitik seit einigen Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnt. Es geht um Lernstandserhebungen, um Bildungsmonitoring, um Verlaufsdaten und letztlich um die Frage, wie wir aus den vielen Informationen über das Lernen unserer Schülerinnen und Schüler tatsächlich einfach bessere Bildung machen können. Denn eines ist unbestreitbar: Im Bildungswesen stehen heute deutlich mehr Daten zur Verfügung als noch vor einigen Jahren. Digitale Lernplattformen, Vergleichsarbeiten, zentrale Prüfungen oder Bildungsberichte liefern eine Vielzahl von Informationen über Lernstände, Kompetenzen und Bildungsbiografien. Der entscheidende Punkt ist jedoch nicht, ob wir Daten haben, der entscheidende Punkt ist, ob wir sie sinnvoll nutzen. Genau an dieser Stelle beginnt die eigentliche Herausforderung. Ein viel zu häufiges Problem in unseren Bildungseinrichtungen, nicht nur in Schleswig-Holstein, ist leider, dass Konzepte und Lehrmethoden ohne hinreichenden Wirknachweis in den Schulen ausgerollt werden. Die dafür notwendigen Datenerhebungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse werden in unserem Schulsystem zwar in Teilen erhoben oder bereitgestellt, aber leider nicht oft genug konsequent ausgewertet oder erst recht nicht angewendet. Das Experiment an Hamburger Grundschulen mit der mittlerweile verbotenen Methode „Schreiben nach Gehör“ ist erst wieder abgeschafft worden, nachdem Studien nachweislich ihre Schwächen aufgedeckt haben und das Programm schon eine Zeitlang gelaufen war. (Beifall FDP und SSW) (Anne Riecke) Das Ziel müsste aber sein, dass ungeeignete Methoden gar nicht erst zugelassen werden, weil entsprechende Daten frühzeitig zeigen, dass sie überhaupt nicht funktionieren. Dazu muss man aber den Willen haben, Daten entsprechend zu nutzen, und es darf nicht so verfahren werden, wie es in der letzten oder einer der letzten Bildungsausschusssitzungen mitgeteilt worden ist, als wir auf die Anfrage an LeA.SH, wie die Daten eventuell vom Land genutzt werden, die Antwort erhielten: Die Daten werden nicht vom Land genutzt, sondern sie werden nur für die Schulen bereitgestellt. (Beifall FDP) Das heißt, es werden Lernstandserhebungen bei uns hier in Schleswig-Holstein in den Klassen 1 und 5 gemacht, aber diese Daten werden vom Land Schleswig-Holstein nicht genutzt. Das geht nicht. (Beate Raudies [SPD]: Weiß das Herr Schrödter?) – Weiß ich nicht, aber das ist die Antwort gewesen. Sie nur zu erheben, nützt nämlich erst einmal niemandem. Im Gegenteil, das kostet Zeit und Ressourcen, die im schulischen Umfeld ohnehin knapp sind, und diese Daten, die mit viel Aufwand erhoben werden, verschwinden viel zu häufig dann in irgendeiner Schublade oder aber werden genau dann rausgeholt, wenn sie die eigene Sichtweise stützen sollen. Wir müssen den Schritt dahin unternehmen, dass wir Daten ehrlich, sachlich und vorbehaltlos analysieren und daraus ideologiefrei unsere Schlüsse ziehen. (Beifall FDP und SSW) Nur dann haben Daten tatsächlich einen Zweck. Es geht nicht darum, jemanden und seine Methoden zu brandmarken oder einen Wettbewerb zu entfachen, wir müssen einfach viel besser wissen, wie wir unsere Kinder erreichen oder wie wir sie überhaupt noch erreichen können. Wenn 20 Prozent der Grundschüler die Mindestanforderungen im Lesen, Schreiben, Rechnen nicht erreichen, dann können wir es uns nicht länger leisten, hier Zeit zu vergeuden. Der zweite wichtige Schritt ist, dass wir von dem Gedanken wegkommen müssen, dass das Aufzeigen von Schwächen oder von Lernmethoden durch Datenerhebung zu einer Stigmatisierung oder Ausgrenzung führt, die unter allen Umständen vermieden werden muss. Wenn bei einem Kind Sprachdefizite festgestellt werden und daraus eine Förderung abgeleitet wird, dann hat das nichts mit Stigmatisierung zu tun, sondern mit Verantwortung und mit Fürsorge. Es ist absolut nichts gewonnen, wenn wir Kinder einschulen, die aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse dem Unterricht einfach nicht folgen können und die von Anfang an keinerlei Chance auf eine überhaupt funktionierende Bildungskarriere haben. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir den SPD-Antrag und freuen uns auf die weiteren Diskussionen zu diesem Thema. (Beifall FDP, SPD und SSW) Sehr geehrter Kollege Balasus, ich möchte noch einmal kurz etwas zu Ihnen sagen. Die SPD macht einen Antrag, weil sie etwas fordert. (Martin Balasus [CDU]: Aber nichts Neues!) Also ich glaube, das ist der Sinn eines Antrages. Wenn Sie sagen, sie machen einen Antrag, um dort reinzuschreiben, was alles schon gemacht worden ist, dann ist das Lobhudelei – doch! (Beifall FDP, SPD und SSW – Martin Balasus [CDU]: Die Frage ist, wie es weitergeht!)

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Peter Lehnert

Für den SSW erteile ich der Kollegin Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrter Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Malte Krüger fing ja vorhin an mit dem Satz, „einmal tief durchatmen“, und ich weiß, Sie kennen bestimmt alle dieses coole Lied: Atemlos durch – – (Heiterkeit – Serpil Midyatli [SPD]: Jetzt haben wir alle einen Ohrwurm!) – Macht nichts, das war meine Absicht heute Abend. Was ich damit sagen will, ist: Ich glaube, wir sollten alle einmal kurz den Atem anhalten, uns alle einmal resetten und gucken: Was steht eigentlich im SPD-Antrag, und was hat die Koalition geschrieben? Die Koalition kommt mit einer Aufreihung der Sachen, die eigentlich schon passieren sollten und die eigentlich schon gemacht werden. Ich habe jetzt mein Augenmerk ganz doll auf diesen einen Satz zentriert: „Die Einführung einer Schüler-ID, die einen umfassenden Bildungsverlauf berücksichtigt, ist weiterhin eine prioritäre Aufgabe.“ Ich atme tief. 2024 haben wir darüber diskutiert. Wir hatten mehr oder minder einen gemeinsamen Antrag. Ich habe in meinem Antrag gesagt: Lass (Jette Waldinger-Thiering) uns doch mal nach Hamburg gucken, wie man das dort mit der ID macht, sodass die Schülerinnen und Schüler uns nicht abhanden kommen, wir eine durchgehende Bildungsbiografie sehen können, wo wir Übergänge in die Grundschule, aber dann auch in die weiterführende Schule, in die berufliche Bildung nachvollziehen können. Na ja, wir haben jetzt 2026, und es steht wieder in dem Antrag drin. Die damalige Bildungsministerin Karin Prien hat noch gesagt, wir wollen das jetzt einführen und nicht auf den Bund warten, weil das da erst ab 2030 kommt. (Serpil Midyatli [SPD]: Deshalb ist sie zum Bund gegangen! – Heiterkeit) Also, ich atme wieder tief durch. Ich muss auch sagen, es wurde schon ganz viel über Datenerhebung gesagt. Datenerhebung in der Schule ist wirklich kein Selbstzweck. Es sollen Prozesse evaluiert werden, und die Frage ist ja – da bin ich wieder bei dem SPD-Antrag –: Wer erhebt die Daten, wer kriegt die Möglichkeit, einen Ausgleich dafür zu bekommen, dass diese Daten ordentlich erhoben und irgendwo archiviert werden, damit sie am Ende des Tages irgendwann einmal vernünftig gebraucht werden können? Dazu haben wir noch keine Antwort gekriegt, auch nicht in dem Antrag der Koalition. Ich finde, wir muten den Lehrerinnen und Lehrern an Schule so viel zu, dass es nicht angeht, wenn sie dann auch noch immer wieder sitzen müssen – mittlerweile Gott sei Dank vielleicht nicht mehr mit dem Bleistift; vielleicht haben sie mittlerweile eine einheitliche Verwaltungssoftware, in die sie es reintickern können. Aber das sind wirklich Vorgänge, die gehören sich einfach nicht mehr, dass diese Datenerhebung nicht strukturiert gemacht wird und vor allem nicht klar ist, welchen Sinn und Zweck sie erfüllen soll. Das war das eine. Dann das Nächste, und das finde ich schon spannend: Wir haben im Januarplenum über das Gewaltmonitoring gesprochen, und ich weiß, wir haben Gott sei Dank den Bericht im Bildungsausschuss noch einmal vertiefend miteinander diskutieren können. Das Gewaltmonitoring zeigt uns ganz deutlich, dass Daten an einigen Schulen in Schleswig-Holstein erhoben worden sind, aber bei den meisten eben nicht. Ich weiß, die Ministerin hat zugesagt, bei der Überarbeitung der Datenblätter noch mal richtig hinzugucken, gemeinsam mit den Schulen zu gucken: Wie können wir es tatsächlich machen, damit wir einen ehrlichen Einblick in diese Daten haben? Wenn wir nicht einen Einblick in die Daten von allen Schulen haben, dann sind sie am Ende des Tages zu nichts gebrauchen. Ich glaube, wenn man guckt, wieso die Schulen das nicht machen – das ist ein Ausgangspunkt auch bei dem SPD-Antrag –, wieso Schulen diese Daten nicht erheben, dann ist das so, weil sie am Ende des Tages gar nicht wissen: Lohnt es sich überhaupt, diese Daten zu erheben? Und wofür soll ich sie erheben? Insofern glaube ich, ganz ehrlich: Entweder nehmen wir diese beiden Anträge und überweisen sie in den Ausschuss, um uns vielleicht noch mal wieder darüber zu unterhalten, oder der SSW stimmt für den SPDAntrag und gegen den Koalitionsantrag. So könnten wir das auch machen. (Beifall SSW und SPD) Dann machen wir das so. (Beifall SSW und SPD)

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Peter Lehnert

Bevor ich jetzt den Dreiminutenbeitrag aufrufe, begrüßen Sie bitte mit mir gemeinsam herzlich auf der Besuchertribüne Gäste der Kollegin Hildebrand und des Kollegen Jepsen. (Beifall) Ich erteile nun das Wort für einen Dreiminutenbeitrag dem Kollegen Martin Habersaat.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kernpunkt unseres Antrags ist die Bitte, nicht bloße Schlagworte und coole Abkürzungen in den Raum zu stellen, sondern konkrete Konsequenzen und Unterstützung für die Schulen folgen zu lassen. Wenn Herr Krüger vorschlägt, das am Beispiel der Alemannenschule in Wutöschingen zu tun, dann nehme ich den Ball gerne auf, Herr Krüger. (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Super!) An der Alemannenschule in Wutöschingen werden alle Schülerinnen und Schüler bei Einschulung mit einem Tablet ausgestattet. (Zurufe FDP: Oh!) Das hatte Ministerpräsident Günther für SchleswigHolstein auch einmal versprochen. Bis zum Jahr 2022 sollten alle Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein mit einem eigenen Tablet ausgestattet worden sein. Das hat leider nicht geklappt. (Beifall SPD und SSW – Zuruf: Genau!) (Martin Habersaat) An der Alemannenschule in Wutöschingen spielt das Schulorchester eine große Rolle. Ich weiß nicht, ob Sie sich an eine unserer letzten bildungspolitischen Debatten erinnern. Ich hatte Ihnen von einer Gemeinschaftsschule aus Eckernförde erzählt, der Heimatstadt des Ministerpräsidenten (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Aber auch meiner!) und von Jette Waldinger-Thiering. An dieser Gemeinschaftsschule mussten die Kürzungen der sechs Stunden in der Sekundarstufe I, die sie beschlossen hatten, irgendwie umgesetzt werden. Die Schule stand dann vor der Wahl: Streichen wir das Thema Nationalismus in der Sekundarstufe I im Geschichtsunterricht, oder streichen wir das Schulorchester? Die Schule hat sich entschieden, das Thema Nationalismus zu streichen. Als Geschichtslehrer finde ich das schlimm, aber ich kann verstehen, warum ein Schulorchester wichtig ist. An der Schule in Wutöschingen gibt es Lernateliers mit einem eigenen Arbeitsplatz für jeden Schüler und jede Schülerin – große Fenster, großzügige helle Räume. (Zurufe FDP) In Schleswig-Holstein gibt es einen Investitionsstau an unseren Schulen von 16 Milliarden Euro. 16 Milliarden Euro, meine Damen und Herren! (Vereinzelter Beifall SPD) An der Alemannenschule in Wutöschingen gibt es keine Noten. (Zuruf: Von wegen! – Zurufe: Oh!) Ich bin begeistert, wenn die CDU (Zuruf Martin Balasus [CDU]) so einem Konzept nähertreten möchte. Das war in der Vergangenheit nicht nötig, aber vielleicht haben wir tatsächlich einen Schritt nach vorne geschafft. An der Alemannenschule gibt es Kompetenzraster, und wenn man als Schülerin oder Schüler glaubt, dieses Kompetenzraster erfüllt zu haben, kann man selbstständig einen Gelingensnachweis schreiben – nicht eine Klassenarbeit, sondern einen Gelingensnachweis in eigenem Tempo. Wenn die CDU auf diesem Weg mitmacht: herzlichen Glückwunsch! (Beifall SPD, FDP und SSW – Beate Raudies [SPD]: Jawohl!) An der Alemannenschule in Wutöschingen wird auch gerade eine neue Oberstufe eingerichtet, meine Damen und Herren. Ich möchte nur ganz kurz an Daniel Günther als Oppositionspolitiker erinnern, als wir in diesem Land mit SPD, Grünen und SSW neue Oberstufen eingerichtet haben. Damals warf er uns vor: Sie pflastern das Land mit neuen Oberstufen zu, die kein Mensch braucht. – Krass, oder? (Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Aber wenn wir auch nur an zwei Punkten eine kleine Bewegung bei den Kollegen der Konservativen erreichen, ist es super. Vielleicht schaffen wir dann auch die ersten drei. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Peter Lehnert

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Martin Balasus das Wort. (Zuruf: Der erzählt uns jetzt, dass sie auf dieser Schule alemannisch schwätzen! – Heiterkeit – Weitere Zurufe)

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Martin Balasus CDU

Alemannisch, kenne ich nicht! – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den Fokus von der Generalabrechnung, die gerade vom Zaun gebrochen wurde, wieder ein bisschen zurück auf das Thema lenken. Es geht mir auch nicht um Schulen in anderen Bundesländern. Lasst uns doch da bleiben, wo wir – – (Lachen Martin Habersaat [SPD]) Ja, es gibt auch Aspekte bei der Alemannenschule, die zum Beispiel gerade in dem Ort, in dem ich zufällig wohne, aufgegriffen wurden. Wir sind durchaus offen. Wir probieren in Schleswig-Holstein verschiedene Schulmodelle aus – da hat Kollege Krüger völlig recht – und schauen, was das richtige Konzept für die Schule von morgen ist. Kollegin Riecke ist noch auf die Anträge eingegangen. Ich will explizit einmal sagen: Es stimmt. Ich würde nicht sagen, dass alles, was im SPD- Antrag steht, falsch ist oder grob in die falsche Richtung geht. Ich habe nur gesagt, dass vieles von dem, was dort steht, bereits in Umsetzung ist. Außerdem habe ich betont, dass es unser Anspruch ist, nicht nur die Dinge umzusetzen, die bereits angestoßen sind, sondern das ganze Konzept weiterzuentwickeln. (Beifall CDU) (Martin Balasus) Dann möchte ich gerne auf paar Punkte ein bisschen näher eingehen. Zur Lernstandserhebung: Wir haben LeA.SH eingeführt, und wir rollen LeA.SH aus. Das sind diese Lernstandserhebungen Schritt eins in den Übergängen Klassen 1 und 5, weil wir sagen, dass es dort besonders spannend ist und wir da etwas genauer hinschauen wollen. Es gibt natürlich auch traditionelle Arbeiten wie VERA, die ich jahrelang auswerten durfte. Wichtig ist, dass wir die Erkenntnisse, die wir aus diesen Arbeiten gewinnen, systematisch nutzen, dass also die Lehrkraft nicht nur sitzt und korrigiert, sondern genau schaut, wo jemand Stärken hat und wo man vielleicht ein bisschen nachhaken muss. Der Charme des Ganzen ist die individuelle Rückmeldung, die man bekommt. Manchmal – nicht immer – ist dann die Folge, dass es zum Beispiel vielleicht weniger Frontalphasen gibt, wo alle gleichermaßen angesprochen werden. Wenn man sieht, dass einer Probleme beim Textverständnis und ein anderer vielleicht bei der Zeichensetzung hat, dann sollte der Unterricht passgenau sein. Man sollte dann demjenigen, der bei Zeichensetzung Probleme hat, vielleicht ein paar Zeichensetzungsaufgaben und dem anderen eine Leseaufgabe mit ein paar schriftlichen Aufgaben dazu geben. Passgenauigkeit, mehr den Einzelnen zu sehen und ihn gezielt in seinem Lernprozess zu unterstützen, ist das, was wir anstreben. Das ist zum Beispiel der Sinn von LeA.SH. Da sind wir schon in der Umsetzung, und wir rollen das noch weiter aus. Zur Einführung dieses Datenblatts: Dass es auf Basis des Datenblatts Gespräche geben soll, hat zum Beispiel folgenden Sinn: Wenn man sieht, dass in einer Klasse ganz viele Dinge nicht funktionieren, kann man professionellen Rat einholen. Dann unterhält man sich darüber. In Extremfällen kann auch die Schulaufsicht eingeschaltet werden. Es ist so, dass man deutlich mehr Rückmeldung erhält, und wenn man weiß, wo der Schuh drückt, kann man etwas tun, um das Ganze zu verbessern. (Beifall CDU) Das ist unser Anspruch, und ich finde, wir haben diesbezüglich die Weichen schon sehr gut gestellt. Ich bin aber ganz dabei: Wir müssen den Weg konsequent weitergehen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Ich erteile jetzt für die Landesregierung der zuständigen Bildungsministerin Dr. Dorit Stenke das Wort. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Schule 2035“ lautet der Titel unseres Rahmenkonzeptes für die Schulen in SchleswigHolstein, das wir im Sommer 2025 veröffentlicht haben und das wir jetzt an den Schulen umsetzen. Gerne gebe ich Ihnen einen Überblick über die Inhalte und das Vorgehen, das wir damit verfolgen. Das möchte ich in verschiedenen Schritten tun, und Sie werden einige Punkte wiedererkennen, die in der Debatte schon eine Rolle gespielt haben. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) – Nein, ich rede nicht über Wutöschingen. (Heiterkeit) Ich möchte zum Rahmenkonzept im Detail gerne zum Datenblatt – das ist unsere Strategie zur Bereitstellung der Daten und zur Steuerung der Gespräche von Schule und Schulaufsicht –, zu den Lernstandserhebungen – unsere Strategie zur Diagnose von Lernständen im Bildungsverlauf – und zu unserem Vorhaben zur Schaffung der notwendigen digitalen Infrastrukturen sprechen. Ich beginne mit dem ersten Punkt. Mit dem aktuellen Rahmenkonzept zeichnen wir den strategischen Weg der Schul- und Unterrichtsentwicklung für das Land. Wir haben es eben gehört: Das Zentrale, das dieses Papier enthält, ist eine Zielformulierung für die nächsten zehn Jahre. Diese Zielformulierung – das haben wir heute auch mehrfach gehört – ist der Ausgangspunkt dafür, dass wir einen Horizont schaffen, um zu wissen, wohin wir eigentlich segeln wollen, und wir das nicht tun, ohne zu wissen, wo wir ankommen wollen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wir benennen dort Ziele für die Weiterentwicklung der Schulen zur Kompetenz- und Leistungsorientierung unserer Schülerinnen und Schüler, genauso aber auch zur Schaffung von Wohlbefinden und Persönlichkeitsentwicklung unserer Schulen, um ein großes gemeinsames Ziel zu erreichen, bei dem ich glaube, dass wir hier im Hause Einigkeit haben, (Ministerin Dr. Dorit Stenke) nämlich endlich mehr Bildungsgerechtigkeit an unseren Schulen herzustellen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vor diesem Zielhorizont treffen Schulen fundierte Entscheidungen und steuern die Weiterentwicklung von Unterricht und Schulorganisation. Der zentrale Anspruch dabei ist, alle Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, ihr individuelles Leistungspotenzial zu entfalten. Es ist die Aufgabe von Schulleitungen, dies vor Ort umzusetzen und insbesondere mit Blick auf die Diagnosemöglichkeiten und Förderangebote für Akzeptanz und für eine Zusammenarbeit im Kollegium zu sorgen, weil es auch darauf ankommt, dass sich die Kolleginnen gemeinsam dazu aufstellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit dem dazugehörigen Qualitätsrahmen, den wir als Umsetzungshilfe für die Schulen verstehen, vermitteln wir ein Qualitätsverständnis, das kohärent in unsere Bildungsziele eingebettet ist und die Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt stellt. Damit komme ich zum zweiten Punkt. Ein wichtiges Element ist das Schuldatenblatt für alle allgemeinbildenden Schulen. Im Schuldatenblatt werden ausgewählte Daten der einzelnen Schulen im Vergleich zum Landesdurchschnitt dargestellt. Es gibt also sozusagen eine landesinterne Messlatte, an der man einmal schauen kann: Wo stehe ich mit meiner Schule mit meinen Schülerinnen und Schülern? Frau Waldinger-Thiering, es ist richtig, was Sie erwähnt haben: Wir haben das Datenblatt jetzt in zwei Runden erprobt. Wir sind gemeinsam mit Schulleitungen und Schulaufsichten in eine dritte Runde gegangen und haben es weiterentwickelt. Wir haben es auf den Prüfstand gestellt und gesagt, was jetzt tatsächlich die Daten sind, die wir brauchen und mit denen wir verbindlich weiterarbeiten wollen. Auf dieser Grundlage werden verbindliche Datenblattgespräche zwischen Schulleitungen und Schulaufsicht geführt. Das macht also jede Schulaufsicht mit all ihren Schulen einmal im Jahr. Das ist absolut neu, weil es in der Konsequenz noch nie vorher umgesetzt worden ist. Das führt dazu, dass jede Schule spezifische eigene Ziele ableitet und Maßnahmen vereinbart, um die basalen Kompetenzen zu sichern und die Leistungsentwicklung zu verbessern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Schulaufsicht berät dabei und unterstützt die Schulen mit der Einführung passender Maßnahmen. Tatsächlich geht es hier auch um Ressourcen. Es geht nämlich beispielsweise darum, einen Leseband einzuführen. Es geht darum, mit dem Rechtschreibgrundwortschatz zu arbeiten oder die Mathezeit in den Schulen umzusetzen. Das sind Fördermaterialien, die wir für die Schulen bereitstellen. Wir stellen dafür die Ressourcen und Fortbildungen zur Verfügung, und wir evaluieren den Einsatz dieser Maßnahmen. Frau Riecke, Sie haben eines mit Recht angesprochen: Es müssen Maßnahmen umgesetzt werden, von denen wir wissen, dass sie wirken, und nicht irgendwelche Maßnahmen, die gerade en vogue sind. Von den drei genannten Maßnahmen wissen wir, dass sie wirken. Deswegen unterstützen wir deren Einsatz und stellen dafür auch entsprechende Fortbildungs- und andere Ressourcen zur Verfügung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Datenblatt, das zunächst mit den PerspektivSchulen entwickelt wurde, wird jetzt stetig ausgebaut, um die Datenmenge verständlich zu vermitteln und um wirksame Maßnahmen systematisch und kohärent ableiten zu können. Auch das ist ein Punkt, der in der Debatte eine Rolle gespielt hat. Können die Schulen mit den Daten eigentlich gut arbeiten? Man muss feststellen: Manche Schulen konnten es nicht. Wir begleiten diesen Prozess. Damit werden wir kohärenter und systematischer werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Grundlage dafür ist die erwähnte Diagnose von Lernständen im gesamten Bildungsverlauf. Das ist mein dritter Punkt. Wir setzen hier mit standardisierten diagnostischen Verfahren an. Sie alle kennen die Kritik an VERA. Auch da stimme ich Ihnen zu. Das ist jetzt mehrfach gesagt worden. VERA hatte wirklich das Problem, dass keine Fördermaterialien hinterlegt waren. Man hatte das Ergebnis, und dann stand man da und hat sich gefragt: Was mache ich jetzt? Das wusste man manchmal nicht. Jetzt werden alle Maßnahmen von vornherein mit Fördermaterialien unterlegt. Das heißt, hinter LeA.SH liegen Angebote dazu, wie der einzelne Schüler in bestimmten Punkten unterstützt werden kann, die er nicht registriert hat. (Ministerin Dr. Dorit Stenke) Es dient auch dazu, zu schauen, wo eine Klasse steht. Wo habe ich Bedarfe? Muss ich vielleicht den Leseband schneller oder anders einführen? Müssen wir hier vielleicht häufiger oder weniger häufig eine schulische Assistenz einsetzen? Genau so kann eine gezielte Ressourcensteuerung in der Schule vorgenommen werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) LeA.SH bietet ein wissenschaftlich fundiertes und erprobtes, digitales Instrument. Auch das möchte ich noch einmal betonen. Hier wird nicht mit Papier und Bleistift irgendetwas in Kästchen angestrichen. Es ist ein digitales Instrument zur Diagnose, das sofort ein Ergebnis auswirft. Auch das ist wichtig. Ich muss es nicht erst auswerten, sondern ich kriege das Ergebnis auf dem Bildschirm angezeigt und kann sofort damit arbeiten. Mit der Diagnose dieser Lernausgangslagen in Deutsch und Mathematik sind entsprechende individuelle Empfehlungen zur Förderung der Schülerinnen und Schüler verbunden. In diese Strategie fügt sich natürlich auch EVi ein. Da arbeiten wir zusammen mit dem Sozialministerium an der Umsetzung. Wir unterstützen dabei einerseits die Kinder in der Kita, für die es entsprechend hinterlegte Ressourcen geben wird, und unterstützen andererseits an der Grundschule diejenigen, die diese Kinder qualifizieren und ihnen helfen, den Sprachstand zu erreichen. Auch dafür stellen wir zusätzliche Ressourcen bereit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben an dieser Stelle immer auch betont: Im Mittelpunkt steht die Sprachförderung. Die Datenerhebung ist das notwendige Mittel zum Ziel der Förderung, aber kein Selbstzweck – weder in dem einen noch in dem anderen Fall. Im kommenden Schuljahr werden wir in Klassenstufe 2 mit LeA.SH 2 zunächst in Deutsch eine weitere Stufe zur Verfügung stellen. Wir haben es schon gehört: Mathematik und sozial-emotionale Entwicklung werden folgen. Wir werden das vorher natürlich erproben. Das machen wir im bundesweiten Kontext, weil wir unsere Entwicklungsressourcen sorgsam einsetzen wollen. VERA ist inzwischen mit didaktischem Material hinterlegt, sodass wir auch hier Unterstützungsmöglichkeiten haben. Die jeweiligen VERA-Ergebnisse sind – genauso wie die LeA-Ergebnisse es sein werden – ein wesentlicher Bestandteil des Datenblatts. Gemeinsam mit der Schulaufsicht wird überlegt: Was machen wir damit? Wie gehen wir weiter? Wie fördern wir weiter? Was müssen wir gegebenenfalls tun, um unsere Ressourcen gezielt einzusetzen? Ich komme zum Abschluss. Wie wird das alles technisch basiert? Wir erfassen die Datennutzung durch School-Sh. Das ist unsere einheitliche Verwaltungssoftware an den Schulen. Ich würde es nicht geringschätzen, dass das eine enorme Entlastung ist, weil man dort tatsächlich alle Daten an Schule digital hinterlegen kann. Das, was wir vorher in den schicken, kleinen Büchern hatten, die auch ihren Charme hatten, haben wir jetzt digital hinterlegt. Da sind jetzt fast alle allgemeinbildenden Schulen angeschlossen; ein paar wenige fehlen noch. Bis 2028 werden auch die beruflichen Schulen dabei sein. Für weitere Zwecke werden wir die Daten durch ein Projekt nutzbar machen, das wir DaTUM nennen. DaTUM steht für „Daten für Taten, Unterrichtsentwicklung und Monitoring“ und ist eine zentrale Auswertungs- und Berichtsplattform. Auch das ist gerade angemahnt worden. Wir sind dabei, diese Plattform auf den Weg zu bringen. Damit stellen wir sicher, dass Daten gezielt und rechtebasiert eingesehen und genutzt werden können. Denn wir müssen die Datenschutz-Grundverordnungen anwenden. Das können wir in diesem geschützten Raum tun. Für die Schüler-ID werden wir noch in diesem Jahr die gesetzlichen Grundlagen schaffen. Das ist ein weiterer Baustein in der datenbasierten Schulentwicklung. Sie wird die Bildungsbiografie eines Schülers oder einer Schülerin sichtbar machen und kann die Basis für weitere Förderung bilden. In School-SH, das ist die Verwaltungssoftware, sie wurde schon angesprochen, ist die Schüler-ID bereits heute hinterlegt. Wir müssen jetzt allerdings die Daten für die weitere Verwendung bereitstellen und uns dafür eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage schaffen. Das ist eine technische und eine rechtliche Herausforderung. Beides sind wir dabei anzugehen und werden es noch in diesem Jahr finalisieren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, Aufgabe der Politik ist es, Bildung als langfristigen Prozess zu gestalten, wie wir es mit Schule 2035 tun. Umsetzen müssen es die Menschen im System. Hier liegt die Expertise bei den Schulleitungen, Lehrkräften (Ministerin Dr. Dorit Stenke) und Schulaufsichten. Die in Schleswig-Holstein datenbasierte Schul- und Unterrichtsentwicklung ist keine Vision mehr. Sie ist längst voll in der Umsetzung. Wir geben klare Rahmenbedingungen, Leitlinien und Entscheidungshilfen vor. Gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Zielgruppen werden wir diesen Prozess weiterentwickeln. Ich danke Ihnen herzlich, dass auch Sie im Landtag uns dabei unterstützen. – Danke schön. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Die Ministerin hat die Redezeit um fünf Minuten und 38 Sekunden überschritten. Das würde theoretisch allen anderen Fraktionen zur Verfügung stehen. – Ich sehe allerdings keine weiteren Wortmeldungen und schließe deshalb die Beratung. (Unruhe) – Ich darf jetzt noch einmal um Aufmerksamkeit bitten. Das gilt auch für den Kollegen Habersaat. – Wenn ich das richtig sehe, ist keine Ausschussüberweisung beantragt. Gut, dann komme ich zur Abstimmung in der – – (Anhaltende Unruhe – Zuruf Jette WaldingerThiering [SSW]) – Ja, Sie haben es angesprochen, Frau Kollegin. Aber es ist nicht explizit beantragt worden. Deswegen frage ich noch einmal: Sie beantragen also, dass das in den Ausschuss überwiesen wird? – Gut. Wer die Ausschussüberweisung des Antrags Drucksache 20/4074 sowie des Alternativantrags Drucksache 20/4261 an den Bildungsausschuss will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Beide Anträge sind damit an den Ausschuss überwiesen. Wir kommen dann zu Tagesordnungspunkt 14: Einrichtung einer Deutsch-Dänischen FördeAgentur und eines Sonderprogramms zur ökologischen Gesundung der Flensburger Förde Antrag der Fraktionen von SSW und SPD Drucksache 20/4124 (neu) Deutsch-dänische Zusammenarbeit zum Schutz der Flensburger Förde weiter stärken Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4250 Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/4264 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Zunächst hat für den SSW der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich hier heute über die Flensburger Förde spreche, dann spreche ich nicht nur als Abgeordneter, dann spreche ich auch als Flensborgdreng – zu deutsch: als Flensburger Jung. Ich bin mit der Förde aufgewachsen, mit dem Blick aufs Wasser, ganz viel im Wasser und mit einem Großvater, der im Sommer seine Tätigkeit als Maschinenschlosser ruhen ließ und sich als Strandwärter verdingte, vermutlich auch mit sehr viel mehr Zeit als andere am Wasser, meine Damen und Herren, und immer mit dem Gefühl, dass das mehr als nur ein Ort ist. Es ist Heimat, es ist Identität, und die Förde ist auch Lebensqualität. (Beifall SPD, Rixa Kleinschmit [CDU] und Sybilla Nitsch [SSW]) Genau deshalb trifft es mich wie viele andere Menschen an der Förde, wenn wir sehen, in welchem Zustand sich unsere Förde heute befindet: Sauerstoffmangel, Überdüngung, Artenrückgang. Meine Damen und Herren, das ist keine ideologische Umweltdebatte, das ist tatsächlich unsere Förde und in vielerlei Hinsicht auch unsere Lebensgrundlage. Ich will klar sagen: Ich stehe heute nicht mit irgendeinem neuen Vorschlag aus dem Nichts hier. Als SSW beschäftigen wir uns mit diesem Thema seit Jahren grenzüberschreitend. Bereits 2021 haben wir als SSW den ersten Bericht zum Umweltzustand der Flensburger Förde initiiert – nicht weil es politisch opportun war, sondern weil klar war, wir müssen hinschauen. Wir müssen ehrlich hinschauen. Wir haben uns aber nicht auf Berichte beschränkt. Als SSW haben wir gemeinsam mit dänischen und deutschen Naturschutzorganisationen und den engagierten Taucherinnen und Tauchern von der Mission Förde e. V. auch selbst mit angepackt beim Anpflanzen von Seegras, ganz konkret im Wasser vor Ort – aber auf dänischer Seite, weil es auf deutscher Seite verwaltungstechnisch kompliziert ist und das Wasser- und Schifffahrtsamt sogar Nutzungsgebühren von den gemeinnützigen Vereinen (Christian Dirschauer) verlangt, wenn sie Seegraswiesen anlegen wollen: völlig absurd. Wir haben Runde Tische und Konferenzen organisiert, unter anderem im dänischen Generalkonsulat, parteiübergreifend, um Menschen zusammenzubringen, die Verantwortung tragen: Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Mir selbst wurde die Ehre zuteil, für den UNESCO-Sonderausschuss zur Förde der Kommune Aabenraa benannt zu werden, um zu verstehen und mitzugestalten, wie unsere dänischen Nachbarn die Zukunft der Förde sehen und wie wir gemeinsam Lösungen entwickeln können. Wissen Sie, was sich durch all diese Gespräche gezogen hat? – Drei kurze Sätze, immer wieder: Wir wissen, was das Problem ist, wir handeln gemeinsam nicht konsequent genug, wir brauchen eine Struktur. (Beifall SSW und SPD) Wir müssen den Mut haben, unbequeme Wahrheiten auszusprechen. Dazu gehört für mich ganz klar: Die Wildmuschelfischerei in der Förde muss beendet werden. (Beifall Sybilla Nitsch [SSW] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Das fordert auch der Flensburger Fischereiverein. Das ist doch bemerkenswert. Denn sie greift massiv in den ohnehin geschwächten Meeresboden ein, wirbelt Sedimente auf, verschärft Sauerstoffprobleme und zerstört Lebensräume, die wir eigentlich schützen und wiederherstellen wollen. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang ausdrücklich bei dem Unterwasserteam Flensburg für seine beeindruckende Arbeit bedanken und für das Sichtbarmachen dessen, was viele sonst nie sehen würden. Genau da liegt der Kern. Wir haben viele gute Initiativen, viele engagierte Menschen, viele Projekte, aber uns fehlt das Entscheidende: Verbindlichkeit, Koordination und gemeinsame Steuerung. Oder ganz deutlich gesagt: Wir brauchen für die Förde keine Teekränzchen mehr, wir brauchen endlich konkretes Handeln. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Deshalb schlagen wir als SSW heute zwei Dinge vor. Erstens die deutsch-dänische Förde-Agentur als echte handlungsfähige Struktur mit Verantwortung, Personal und Budget, und zweitens das Sonderprogramm Zukunftsraum Flensburger Förde. Denn klar ist auch: Gute Ideen allein retten die Förde nicht. Man braucht auch die Mittel, um sie umzusetzen. Dieses Sonderprogramm ist kein Selbstzweck. Es ist die Voraussetzung dafür, dass wir ökologische Maßnahmen wirklich umsetzen, dass wir Projekte nicht nur anstoßen, sondern zu Ende bringen, dass wir langfristig planen können, statt von Förderperiode zu Förderperiode zu springen. Es geht um die Wiederherstellung von Seegraswiesen, die Schaffung von Steinriffen, die Reduktion von Nährstoffeinträgen, den Schutz unserer Küsten, nachhaltigen Tourismus, Innovation und Forschung und vor allem die Einbindung der Menschen vor Ort. Denn eines ist mir besonders wichtig: Die Flensburger Förde gehört nicht uns als Politik, die wir heute diskutieren, sie gehört den Menschen. Sie verbindet Deutschland und Dänemark, Städte und Gemeinden und auch Generationen. Wenn wir jetzt nicht handeln, dann werden wir in ein paar Jahren nicht mehr darüber diskutieren, wie wir die Förde entwickeln, sondern darüber, was wir alles verloren haben. Ich will das nicht akzeptieren, und die Menschen in unserer Region wollen das auch nicht akzeptieren. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam dafür sorgen, dass die Flensburger Förde das bleibt, was sie für alle ist: ein lebendiger Naturraum, ein wirtschaftlicher Motor, ein Stück Heimat und Kultur. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und SPD)

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Peter Lehnert

Für die CDU-Fraktion erteile ich der Kollegin Rixa Kleinschmit das Wort.

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Rixa Kleinschmit CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle sind uns sicherlich einig, dass der Schutz und die Verbesserung des ökologischen Zustands der Flensburger Förde von höchster Bedeutung ist. Die Förde ist ein einzigartiger Naturraum, Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten, ein bedeutender Bestandteil unseres Küstenökosystems, Naherholungsgebiet, Wirtschaftsraum und ein Symbol für eine erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Dänemark. Dabei ist auch klar, dass die ökologischen Herausforderungen wie Nährstoffeinträge, Sauerstoffmangel und die Folgen des Klimawandels nur mittelund langfristig zu lösen sind. Das erfordert Geduld, Kontinuität und konsequente Weiterentwicklung bereits eingeleiteter Maßnahmen. Schleswig-Holstein hat in den letzten Jahren bereits einige wichtige Schritte unternommen. Mit dem (Rixa Kleinschmit) Aktionsplan Ostseeschutz 2030 liegt ein strategisches Konzept vor, das darauf abzielt, Nährstoffeinträge zu reduzieren und die Küstengewässer nachhaltig zu verbessern. Der Plan befindet sich noch am Anfang seiner Umsetzung, zeigt aber deutlich, dass die Landesregierung aktiv handelt und die Weichen für eine langfristige Verbesserung stellt. Darüber hinaus ist die deutsch-dänische Zusammenarbeit bereits heute intensiv und erfolgreich, auch dank der Kollegen des SSW. Im Rahmen der europäischen Wasser- und Meerespolitik, in der Ostseezusammenarbeit und auf regionaler Ebene existieren etablierte Strukturen und Arbeitsgruppen, die konkrete Fortschritte erzielen. Die jüngst durchgeführte deutsch-dänische Konferenz zur Flensburger Förde, organisiert von dänischer Seite mit Unterstützung der Landesregierung, hat diese Zusammenarbeit weiter vertieft und neue Impulse gesetzt. Vor diesem Hintergrund, aber natürlich auch mit Blick auf die allgemeinen Haushaltslagen halten wir den Vorschlag von SSW und SPD zur Errichtung einer deutsch-dänischen Förde-Agentur leider nicht für zielführend. Ein eigenständiges Gremium mit eigenem Budget und Personal würde neue bürokratische Ebenen schaffen, die bestehenden Strukturen duplizieren und die Koordination nicht zwingend verbessern. Wir setzen darauf, dass die bereits bestehenden Initiativen und die Arbeitsgruppen gestärkt und weiterentwickelt werden, statt neue Institutionen zu schaffen und zusätzliche Ressourcen zu binden. Die Landesregierung hat bereits proaktiv Schritte unternommen, um die Zusammenarbeit zu intensivieren. Mit dem Schreiben des Umweltministers an seinen dänischen Amtskollegen wurden konkrete Vorschläge für eine deutsch-dänische Arbeitsgruppe vorgelegt, die bestehenden Initiativen gebündelt, gemeinsame Maßnahmen identifiziert und die Kooperation strukturiert. Das ist praxisnah, effizient und setzt auf die bewährten Strukturen, die bereits funktionieren. Mit unserem Antrag machen wir deutlich, dass wir auf einem soliden Fundament stehen. Umweltpolitik in Schleswig-Holstein ist aktiv, wirksam und partnerschaftlich. Wir müssen die bestehenden Initiativen nutzen und weiterentwickeln, um den ökologischen Zustand der Flensburger Förde langfristig zu verbessern. Neue eigenständige Agenturen wären in dieser Situation weder notwendig noch effektiv. (Beifall Birte Glißmann [CDU]) Deshalb werden wir den Antrag von SSW und SPD ablehnen und werben um Unterstützung für unseren Antrag. Wir setzen auf die Kontinuität, auf bewährte Kooperationen und auf eine langfristige Umsetzung der Schutzmaßnahmen für die Flensburger Förde. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Kollegin Silke Backsen das Wort.

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Silke Backsen GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Flensburger Förde ist ein ökologisch hochsensibler Meeresraum, Lebensraum für wirklich viele Arten, aber auch Erholungsraum und Tourismusregion, Wirtschaftsraum und eben auch ein ganz besonderer deutsch-dänischer Begegnungsraum. Gerade deshalb ist ihr ökologischer Zustand nicht nur eine naturschutzpolitische Frage. Deshalb ist es auch richtig, dass wir heute über die Flensburger Förde sprechen, und ich danke dem Flensburger Jungen und dem SSW für seine Initiative, dieses Thema hier auf die Tagesordnung zu setzen und über die Flensburger Förde zu sprechen. Denn eines ist klar – wir haben es in beiden Reden gehört –: Der ökologische Zustand der Förde ist nicht gut. Ebenso klar ist auch, dass sich die Probleme nicht entlang einer Staatsgrenze lösen lassen. Wer die Förde wirklich schützen will, muss international und in diesem Fall deutsch-dänisch denken und entsprechend handeln. Es ist aus unserer Sicht aber nicht so, als stünden wir beim Schutz der Förde bei null. Im Gegenteil, es sind bereits zahlreiche Maßnahmen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene auf den Weg gebracht worden. Mit dem Aktionsplan Ostseeschutz – wir haben es gerade gehört, der wurde übrigens exakt heute vor zwei Jahren beschlossen – gibt es bereits konkrete Maßnahmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ein neues marines Naturschutzgebiet beginnt am östlichen Ausgang der Förde. Zugleich wird das Management im Natura-2000-Gebiet Geltinger Bucht gestärkt, und für beide Gebiete ist künftig ein strengerer Schutz vorgesehen. Hinzu kommen Maßnahmen zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen wie die Zielvereinbarung mit der Landwirtschaft (Silke Backsen) und die Maßnahmen und Vorschläge der Ostseebeiräte. Auch bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gibt es bereits Bewegung. Die deutsch-dänische Konferenz Anfang Februar 2026 in Sonderburg war ein wichtiger Auftakt. Die Landesregierung strebt eine stärkere Zusammenarbeit mit klaren Zielen zur Verbesserung des ökologischen Zustands an. Zudem läuft bereits die Planung für eine deutsch-dänische Arbeitsgruppe, und der Umweltminister hat mit seinem Schreiben vom Februar 2026 an den dänischen Minister konkrete Vorschläge für künftige Koordinierungsstrukturen gemacht. Das alles heißt nicht, dass schon genug getan worden ist – da bin ich bei Ihnen –, im Gegenteil, es heißt, dass wir auf dem aufbauen und das vertiefen sollten, was bereits angestoßen ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das beginnt bei den Nährstoffeinträgen, die über das gesamte Einzugsgebiet in die Förde gelangen und in großem Maße aus der Landwirtschaft kommen. Hier brauchen wir wirklich dringend die angekündigten Reduktionen. Es geht aber auch um punktuelle Einleitungen. Allein auf der schleswigholsteinischen Seite werden zahlreiche kommunale Kläranlagen im Einzugsgebiet erfasst und die Einleitungen überwacht. Es zeigt sich, dass der Druck auf dieses Ökosystem sehr ernst ist und aus vielen Quellen zugleich kommt. Auch beim Thema Wildmuschelfischerei sehen wir, dass es Fortschritte, aber noch keine abschließende Lösung gibt. Auf schleswig-holsteinischer Seite findet Wildmuschelfischerei bereits heute nicht mehr statt. Aber für ein endgültiges Verbot in der Flensburger Förde braucht es eine Umsetzung auf deutscher und dänischer Seite. Genau darüber wird noch verhandelt; eine zeitnahe Einigung wird zwar erwartet, aber ein sicheres Datum ist noch nicht festgelegt, und da müssen wir deutlich besser werden. Bei diesem Punkt habe ich persönlich Zweifel, ob der Antrag von SSW und SPD in dieser Form der richtige Schritt zur richtigen Zeit ist. Gefordert werden eine neue deutsch-dänische Förde-Agentur mit eigenem Mandat, eigenem Personal, eigenem Budget und verbindlicher Steuerungsstruktur, dazu ein Sonderprogramm und ein breiter Finanzierungsmix aus EU‑, Bundes-, Landes- und Kommunalmitteln und weitere Berichtspflichten. (Widerspruch Christian Dirschauer [SSW]) Das klingt auf den ersten Blick entschlossen, aber es ist eben auch ein sehr großer institutioneller und finanzieller Aufschlag. (Birte Pauls [SPD] und Sandra Redmann [SPD]: Muss man machen!) Wo ich aber sofort mitgehe, ist, die bisher vorgesehenen Maßnahmen und Entwicklungen weiter vehement voranzutreiben und auszubauen. Der beantragte Bericht kann uns dabei eine gute Stütze sein und zeigen, wo vielleicht schon Besserung in Sicht ist und wo wir entschlossener handeln müssen. Meeresschutz braucht Verlässlichkeit, Prioritäten und Wirkung. Fortschritt wird nur dann erreicht, wenn weniger Nährstoffe in die Förde gelangen, wenn sensible Lebensräume wirklich besser geschützt und Nutzungen naturverträglicher organisiert werden und Dänemark und Deutschland gemeinsam mehr Verantwortung übernehmen. Die Flensburger Förde erinnert uns daran, was für den Meeresschutz insgesamt gilt: Meeresnatur kennt keine Verwaltungsgrenzen oder Staatsgrenzen. Wer sie schützen will, muss über die Grenzen hinweg handeln – fachlich, politisch und eben auch ganz praktisch. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, teile ich Ihnen mit, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer übereingekommen sind, TOP 16 – Schulgeldfreiheit und Finanzierungssystematik in den Gesundheitsfachberufen zukunftsfest gestalten – auf den morgigen Tag nach den beiden gesetzten Punkten zu verschieben. Ich erteile nun für die SPD-Fraktion dem Kollegen Kianusch Stender das Wort.

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Kianusch Stender SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg_innen! Meine Lieblingstiere sind Wale. Sie sind schlau, sie sind meist friedlich, sie sind atemberaubend anzusehen, und als Säugetiere, die ausschließlich im Wasser leben, sind sie nicht nur für die Forschung ein wahres Phänomen. Wale waren für mich immer unerreichbar, irgendwo anders in den Tiefen des Ozeans, weit weg von hier. Deshalb finde ich es nach wie vor jedes Mal einen unvergesslichen Anblick, wenn ich einen Schweinswal in der Flensburger Förde entdecke. Ab und an jagt ja sogar ein Buckel- oder ein Finnwal einem Heringsschwarm bis in unsere schöne Förde hinterher. (Kianusch Stender) Mit diesem Bild male ich hier nur einen Aspekt der Unterwasserwelt unserer schönen Flensburger Förde. Es gibt circa 90 bis 100 Fischarten in der Ostsee, Säugetiere wie Seehunde und Kegelrobben, Muscheln, Krebse, Seesterne und Würmer, Braunalgen und Seegraswiesen. Dieser Wasserraum ist einfach unglaublich vielfältig. Nicht nur für das Leben unter Wasser ist die Flensburger Förde elementar. Für unsere heimische Wirtschaft, für den Tourismus, für den Wassersport, für den Wasserverkehr oder als Naherholungsgebiet brauchen wir dieses gesunde und intakte Gewässer. (Beifall SPD, FDP und SSW) Doch der Flensburger Förde geht es schlecht. Nitrateinträge, Muschelfischerei, Schleppnetze und weitere äußere Einflüsse wie die hohen Temperaturen sorgen dafür, dass wir einen erheblichen Sauerstoffmangel in der Flensburger Förde haben. Das verursacht sogenannte Todeszonen am Boden, Fischsterben und die Freisetzung von Schwefelwasserstoff, was das Ökosystem schwer beschädigt. Wenn wir hier nichts unternehmen, dann wird der Punkt kommen, an dem wir einen Kipppunkt überschreiten, hinter dem wir nicht mehr zum aktuellen Status quo zurückkehren können. Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich – wie es auch schon der Kollege Dirschauer getan hat – beim Unterwasserteam Flensburg, aber auch bei Mission Förde, bei den Wissenschaftler_innen unserer Hochschulen und den anderen Organisationen, die die Probleme immer wieder ansprechen und sichtbar machen. (Beifall SPD und SSW) Zu der aktuellen Lage kommen die Nutzungskonflikte zwischen Naturschutz, Fischerei, Tourismus, Wassersport und den anderen Akteuren. Mit all diesen Problemen wird sich seit Jahren politisch beschäftigt, aber die Lösungen sind bisher nicht so groß wie das Problem. Christian Dirschauer hat die Konferenz Flensburger Förde in Sonderburg bereits angesprochen. Wir beide waren da, mit dem Minister, und haben diskutiert. Es herrschte dort viel Einigkeit darüber, dass mehr getan werden muss. Herr Minister, mit einem anschließenden Brief an den dänischen Kollegen ist es aber nicht getan. (Beifall SPD und SSW) Ein Brief, in dem Sie einen weiteren Brief fordern, ein Letter of Intent, wie Sie ihn vorschlagen, ist wirklich zu wenig für das, was wir tun müssen. (Serpil Midyatli [SPD]: Sie wollen keine Brieffreundschaft!) Die zeitlich befristete Arbeitsgruppe, die Sie darin vorschlagen, bleibt hinter dem zurück, was wir für notwendig erachten. Auf der Konferenz sind Sie wenig konkret geworden, deshalb habe ich in der Kleinen Anfrage noch einmal nachgehakt, was konkret Sie denn nun aus der Konferenz ableiten. In Ihren sehr knappen Antworten verweisen Sie allein auf den Aktionsplan Ostseeschutz. Egal, ob es um Inhalte, Zeitpläne oder Finanzierung geht – der ist nun einmal eine schleswig-holsteinische Idee. Die Ostsee kennt aber keine Landesgrenzen. Sind Sie zu der Konferenz gegangen, um nur Ihre Pläne weiterzutragen, oder haben Sie eigentlich auch etwas mitgenommen, was ja die Idee dieser Konferenz gewesen ist? Wenn wir schon bei Kleinen Anfragen sind, komme ich direkt auf eine weitere, und zwar von meiner Kollegin Sandra Redmann. Dort wird der Fortschritt bei den freiwilligen Zielvereinbarungen mit der Landwirtschaft abgefragt. Ministerin Schmachtenberg muss zugeben, dass nicht einmal die Hälfte der Mittel für das vergangene Jahr verausgabt wurde. Ein Großteil des Geldes, das ausgegeben wurde, fließt an Projekte, die erst einmal über Jahre Konzepte erarbeiten, bevor Besserung eintreten könnte. Das ist zu wenig. Wir haben jetzt schon Stellen mit unter zwei Milligramm gelöstem Sauerstoff pro Liter Wasser am Meeresgrund der Flensburger Förde. Wäre das nicht genug, schlägt Ministerin Schmachtenberg nun auch noch vor, dass Gülle auf gefrosteten Böden ausgestreut werden darf. Das ist ein weiterer Schritt in die falsche Richtung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und SSW) Ihr Alternativantrag könnte dieses Mal dünner nicht sein: Sie begrüßen, Sie heben hervor, Sie begrüßen schon wieder, Sie unterstützen, und am Ende begrüßen Sie noch einmal. Sparen Sie sich bei solchen Anträgen doch nächstes Mal bitte das Papier! Dann wäre dem Klimaschutz wenigstens irgendwie geholfen. (Beifall SPD und SSW) Liebe Kolleg_innen, Ostseeschutz geht nicht alleine. Wenn wir uns harte Regeln setzen, fünf Kilometer weiter Ostseeschutz aber ganz anders ausgelegt wird, kommen wir nicht weiter. Wir brauchen mehr als die bisherigen Anstrengungen, wir brauchen mehr als das, was Minister Goldschmidt bisher tut, wir brauchen mehr als Ihren Alternativantrag. Mit unserem Vorschlag für die deutsch-dänische FördeAgentur machen wir einen Aufschlag und hoffen (Kianusch Stender) auf Zustimmung, mindestens aber auf eine Überweisung dieses Antrags in den Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Peter Lehnert

Für die FDP-Fraktion erteile ich der Kollegin Anne Riecke das Wort. (Unruhe) Liebe Kollegin, bevor Sie anfangen, darf ich die SPD-Fraktion bitten, diese Gespräche einzustellen. Wir sind hier in einer Landtagsdebatte. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD] – Anne Riecke [FDP]: Macht nichts, ich muss das auch erst mal runterstellen, weil Kia ist ja eigentlich gar nicht so groß! – Heiterkeit) – Das ist schon an der Grenze der Diskriminierung, also vorsichtig mit solchen Äußerungen. (Heiterkeit)

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Flensburger Förde ist ein besonderer Naturraum. Sie verbindet Deutschland und Dänemark, sie ist Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten, und sie ist ein wichtiger Erholungsraum für die Menschen in der Region. Deshalb ist es selbstverständlich richtig, dass wir über ihren ökologischen Zustand sprechen. Denn dieser Zustand ist seit Jahren problematisch: Zu hohe Nährstoffeinträge führen immer wieder zu Algenblüten und Sauerstoffmangel mit spürbaren Folgen für das empfindliche Ökosystem der Ostsee. Dass der SSW dieses Thema aufgreift, ist daher nur nachvollziehbar. Aber die entscheidende Frage lautet nicht nur, ob wir handeln müssen, sondern auch, wie wir handeln. Der Antrag des SSW fordert die Einrichtung einer deutsch-dänischen Förde-Agentur sowie ein Sonderprogramm zur ökologischen Gesundung der Förde. Ich frage mich dabei zunächst ganz grundsätzlich: Ist das überhaupt eine Aufgabe für das Land? – Die Förde liegt unmittelbar im Verantwortungsbereich der Region, der Stadt Flensburg, des Kreises Schleswig-Flensburg und der Kommunen auf deutscher und auf dänischer Seite. Gerade in Grenzregionen gibt es seit Jahrzehnten funktionierende Kooperationen zwischen Kommunen, Behörden und Institutionen beider Länder. Warum sollten diese Akteure nicht selbst gemeinsam hier Projekte entwickeln und Maßnahmen voranbringen? Warum braucht es dafür zwingend eine neue landesweite Agentur? Meine Damen und Herren, gerade in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte sollten wir sehr genau überlegen, welche neuen Strukturen wir überhaupt aufbauen. Neue Behörden sind schnell gefordert, aber sie lösen noch kein Umweltproblem. Entscheidend ist, dass Maßnahmen umgesetzt werden, und genau deshalb lohnt sich ein Blick auf das, was aktuell passiert. Minister Goldschmidt hat sich kürzlich in einem Schreiben an den dänischen Amtskollegen Jeppe Bruus – wir haben es gerade gehört – für eine intensive Zusammenarbeit beim Schutz der Flensburger Förde ausgesprochen. Das begrüßen wir sehr ausdrücklich. Interessant ist jedoch der vorgeschlagene Weg. Der Minister schlägt zunächst die Einrichtung einer temporären deutsch-dänischen Arbeitsgruppe vor. Erst auf dieser Grundlage soll geprüft werden, ob daraus langfristig eine dauerhafte Struktur entstehen kann. Mit anderen Worten: Selbst der zuständige Umweltminister sagt, erst zusammenarbeiten, erst Maßnahmen entwickeln, erst Erfahrungen sammeln. Erst dann stellt sich die Frage nach neuen institutionellen Strukturen. Der Antrag des SSW geht dagegen sofort den nächsten Schritt. Er fordert direkt eine neue Agentur. Das ist aus unserer Sicht die falsche Reihenfolge. Wenn wir die ökologische Situation der Förde wirklich verbessern wollen, müssen wir vor allem die Ursachen der Belastung angehen. (Beifall FDP) Wir müssen Nährstoffeinträge reduzieren, Ökosysteme schützen und die Zusammenarbeit über die Grenze hinweg weiter stärken. All das passiert bereits in Teilen, und genau daran sollten wir anknüpfen. Natürlich verdient die Flensburger Förde unsere besonderen Aufmerksamkeit. Sie ist ein einzigartiger Naturraum und ein wichtiges Bindeglied zwischen Deutschland und Dänemark. Aber wir sollten aufpassen, dass wir bei wichtigen Themen nicht reflexartig neue Institutionen fordern. Denn gute Umweltpolitik erkennt man nicht daran, wie viele Behörden gegründet werden. Gute Umweltpolitik erkennt man daran, ob sich der Zustand der Natur hier tatsächlich verbessert. (Beifall FDP) Genau darauf sollten wir unseren Fokus legen. Deswegen unterstützen wir den Alternativantrag (Anne Riecke) der Koalition nicht, sondern wir haben einen Änderungsantrag eingereicht und bitten hierfür um Unterstützung. – Danke schön. (Beifall FDP)

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Peter Lehnert

Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ist das wirklich ein zu wichtiges Thema, als dass wir das heute hier irgendwie versenken. Insoweit will ich noch einmal nachdrücklich für die Ausschussüberweisung werben, weil ich glaube, auch die Reden haben noch mal widergespiegelt, dass hier eigentlich auch Widersprüche sind. Frau Kleinschmit sagt: „Es läuft ja alles irgendwie, passiert doch alles schon“, und Frau Backsen hat gesagt: „Die Konferenz im Februar war ein guter Auftakt“. Meine Damen und Herren, was haben wir denn die letzten fünf Jahre gemacht? – Zu wenig. Das ist doch das Problem. Zu wenig! (Beifall SSW und SPD) Sie haben die Kläranlagen angesprochen. Dazu habe ich gerade eine Kleine Anfrage gestellt. Jetzt habe ich eine wunderbare statistische Auflistung, wo wir überall Kläranlagen haben. Aber welchen Eintrag die leisten, wissen wir gar nicht. Wir wissen gar nicht um den Eintrag. Was ist die letzten fünf Jahre passiert? – Die Kläranlagen waren auch schon vor fünf Jahren da. Wir sind tatsächlich fünf Jahre hier inhaltlich nicht wirklich vorangekommen. (Beifall SSW und SPD) Deswegen ist es doch wichtig, dass wir uns auch in diesem Haus bewegen. Alle anderen sind weitergegangen. Herr Goldschmidt, Sie waren bei der Konferenz dabei. Die Frage nach der Struktur wurde auch vom Bürgermeister der Kommune Apenrade unterstützt. Es gibt vor Ort unzählige Kommunen, Vereine, Verbände, die fünf Jahre lang mit diesem Thema gearbeitet haben. Nur hier auf Landesebene haben wir uns nicht bewegt. Deswegen kommt dieser Antrag nicht aus heiterem Himmel. Das ist auch kein Reflex, wie Frau Riecke das sagt, nein, das ist das, was wir vor Ort fünf Jahre lang immer wieder gehört haben. Es ist immer wieder der Hinweis darauf, dass wir eine Struktur brauchen. Und ja, wir brauchen auch das Land. Nehmen Sie das Thema Wildmuschelfischerei. Da hat eigentlich nicht einmal das Land die Kompetenz. Da ist sogar der Bund gefordert. Der hat jetzt das Land ermächtigt zu handeln. Natürlich brauchen wir das Land. Das Land hat die Kohle. Die dänischen Kommunen sind im Regelfall finanziell gut ausgestattet, die deutschen Kommunen nicht. Wie sollen die das leisten? – Natürlich braucht man uns. Irgendeiner muss doch mal anfangen. (Beifall Beate Raudies [SPD] und Kianusch Stender [SPD]) Meine Damen und Herren, die Flensburger Förde ist wirklich, wirklich eine Herzensangelegenheit. Ich weiß, das ist sie nicht nur von mir, sondern eben auch von vielen Menschen vor Ort. Ich bitte doch einfach mal anzuerkennen, dass man vor Ort wirklich schon weiter ist. Ich bitte einfach mal anzuerkennen, dass nur weil eine Idee von der Opposition ist, man die nicht einfach niederschießen muss. Also lassen Sie uns bitte noch mal im Ausschuss drüber reden und gucken, ob wir nicht weiterkommen können. (Beifall SSW, SPD und FDP) Man hat doch schon gelernt, Herr Minister, ich sehe doch an Ihren Schreiben, dass Sie auch gelernt haben. Der Dänemark-Beauftragte hat in der Konferenz vorgeschlagen: Lass uns doch so was wie die Verkehrskommission einrichten. – Da haben die ganzen dänischen Kollegen aus dem Folketing die Augen verdreht. Warum? – Weil die Verkehrskommission nicht funktioniert. Die hat das letzte Mal im Jahr 2024 getagt. Da hat man sich auf eine Tagesordnung verständigt. Bis heute sind die nicht wieder zusammengekommen. Jetzt ist es keine Fördekommission wie vorgeschlagen, jetzt ist es eine Arbeitsgruppe. Ja, das heißt anders, sie haben daraus gelernt. Aber bringt uns das wirklich weiter? Natürlich müssen wir miteinander reden, aber wir müssen auch das aufgreifen, was von vor Ort an Hinweisen kommt. Das ist der Hinweis auf die Struktur. Unser Antrag ist ja nicht in Stein gemeißelt. Ich verweise auf die Erkenntnisse des UNESCO-Ausschusses. Ich verweise auf die Øresundsvandsamarbejdet. Eine wirklich sehr, sehr gute, aber schlanke Zusammenarbeit am Öresund zwischen Dänemark und Schweden. Wir haben viele Möglichkeiten. Der Antrag lässt alles offen. Lassen Sie uns bitte noch einmal im Ausschuss drüber reden, wie wir hier zueinander finden können. Wirklich! (Christian Dirschauer) (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Peter Lehnert

Nun erteile ich das Wort für die Landesregierung dem Umweltminister, Herrn Goldschmidt. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe der Debatte sehr interessiert und begeistert gelauscht, weil ich wahrgenommen habe, wie viel Begeisterung und Engagement beim Thema Ostseeschutz und Schutz der Flensburger Förde im Raum ist. Das ist ja vor dem Hintergrund dessen, dass wir hier über Jahrzehnte im Ostseeschutz eigentlich nichts gemacht haben und immer nur die Ostsee genutzt haben, jetzt in dieser Legislaturperiode das erste Mal wirklich engagiert über den Ostseeschutz diskutieren, erst einmal ein gutes Ergebnis und eine gute Tatsache, dass so diskutiert wird. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei der Flensburger Förde handelt es sich um gemeinsame deutsch-dänische Meeresnatur, Meeresnatur, die wir gemeinsam nutzen und gemeinsam schützen. Wie andere Förden auch ist sie Verkehrsweg, Erholungsort, Sportplatz, Nahrungsquelle, Kinderstube und Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, die häufig sehr, sehr sensibel sind. Aber sie ist auch Schad- und Nährstoffsenke, und der Umweltzustand der Flensburger Förde ist kein guter. Förden insgesamt sind sehr sensibel, weil sie häufig große Einzugsgebiete entwässern, weil der Wasseraustausch sehr gering ist, weil die Tiefen sehr gering sind und weil der Temperaturwandel und die Klimakrise gerade in den Förden ganz besonders schnell und intensiv zuschlägt. Die Probleme der Förden sind die Probleme der Ostsee unter dem Brennglas, und die Probleme der Ostsee sind die Probleme der Weltmeere unter dem Brennglas. Ich freue mich sehr über das große Interesse draußen im Land am Aktionsplan Ostseeschutz 2030 sowie hier im Plenum, aber auch in Dänemark, wo mit dem Dreiparteienabkommen ein wirklich guter Rahmen für mehr Meeresschutz aufgespannt wurde. Der zuständige Minister Jeppe Bruus und ich ziehen hier am gleichen Strang in die gleiche Richtung, und das ist auf der deutsch-dänischen Konferenz in Sønderborg Anfang des Jahres sehr deutlich geworden. Gleichzeitig fangen wir nicht bei null an. Es gibt einen ganz intensiven Austausch über die Umsetzung der EU-Meerespolitik, also Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie zwischen Deutschland und Dänemark, ein sehr enges Miteinander auch innerhalb der HELCOM. Wir schaffen mit dem Aktionsplan Ostseeschutz ein neues Schutzgebiet direkt vor der Flensburger Förde. In der Geltinger Bucht verstärken wir den Schutz. Wir haben mit dem Aktionsplan Ostseeschutz einen Ostseebeirat speziell im Einzugsgebiet der Flensburger Förde geschaffen, der einen regionalen Umsetzungsplan auf den Weg gebracht hat. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei denjenigen, die das getan haben, und das sind vor allen Dingen die Landwirtinnen und Landwirte, ganz herzlich für das Engagement für die Ostsee bedanken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Auch auf wissenschaftlicher Ebene gibt es die Zusammenarbeit längst, beispielsweise über das gemeinsame Interreg-Projekt beim GEOMAR, das Recover-Projekt, das den digitalen Zwilling der südlichen Ostsee aufbaut und schaut, wie man den Zustand entsprechend verbessern kann. Minister Bruus und ich sind uns einig, dass wir über das bereits Erreichte hinaus künftig mehr wollen. Das haben wir auf der gemeinsamen Konferenz sehr deutlich gemacht. Deswegen habe ich nach der Konferenz den Brief geschrieben, um direkt anzuknüpfen, Vorschläge zu unterbreiten, denn wir haben noch auf der Konferenz vereinbart, dass wir ein gemeinsames Memorandum of Understanding machen wollen, dass wir gemeinsam ins Tun kommen wollen. Dazu gehört selbstverständlich, eine gemeinsame Arbeitsstruktur zu schaffen, unter der dann die vielen regionalen Aktivitäten, die es schon gibt und die noch entstehen sollen, gemeinsam abgestimmt arbeiten können. Es ist genauso, wie hier heute diskutiert worden ist, es wird die Aufgabe der regionalen Akteure sein, für die Förde ganz regional etwas zu tun. Wir haben vereinbart, dass es künftig einen Abgleich bei der Umsetzung von EU-Umweltrichtlinien in der Flensburger Förde geben soll, dass wir ein gemeinsames Lagebild schaffen wollen, gemeinsames Monitoring erreichen wollen und werden und dass wir die Standards und die Methodik angleichen wollen. Diese sogenannte Interkalibrierung wollen wir gemeinsam angehen. (Minister Tobias Goldschmidt) Gleichzeitig wissen wir, dass noch weitere Themen, über die wir miteinander reden müssen, auf dem Tisch liegen. Ein gemeinsames Abkommen, ein gemeinsamer Angang bei der Meeresschutzpolitik bedeutet natürlich Diskussionen, und gemeinsame Meinungsbildungen können und sollten wir hier im Landtag haben. Aber am Ende betrifft es die beiden zuständigen Ministerien in Dänemark, das nationale Ministerium, und hier bei uns mein Ministerium. Dabei geht es natürlich um die Muschelfischerei, die in der Flensburger Förde künftig keinen Platz mehr haben wird. Da geht es um die Bergung der Munition, die auch in der Flensburger Förde zu erfolgen hat. Und da geht es um die dänischen Überlegungen, ein UNESCO-Biosphärenreservat in der Flensburger Förde und darüber hinaus einzurichten. All das werden wir miteinander diskutieren müssen. Ich wünsche mir sehr, dass wir nach der Wahl in Dänemark – Jeppe Bruus klebt gerade Plakate, um ehrlich zu sein, und antwortet nicht auf Briefe – schnell wieder eine dänische Regierung sehen werden (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) – Bitte? – und dass wir da schnell wieder ins Handeln kommen. Ich bin da auch sehr zuversichtlich, dass wir das tun werden. Ich wünsche mir auch, dass wir die Zukunft der Flensburger Förde und den besseren Schutz der Flensburger Förde auch als SchleswigHolstein-Projekt begreifen, dass wir hier vielleicht bestehende Differenzen überwinden können. Deswegen wünsche ich mir, dass wir uns mit den Abgeordneten der Flensburger Förde ganz konkret zusammensetzen und zu einer Meinungsbildung kommen, was wir dann an zusätzlichen Maßnahmen für die Förde sehen wollen und womit ich dann auf den dänischen Minister nach der Wahl wieder zugehen kann. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rixa Kleinschmit [CDU])

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Peter Lehnert

Herr Minister, erlauben Sie noch eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Stender? Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Das ist jetzt ja keine Zwischenfrage mehr, sondern eine Abschlussfrage.

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Peter Lehnert

Ja, da gucken wir mal. – So, Kollege Stender hat das Wort.

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Kianusch Stender SPD

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich habe Ihrem Vortrag sehr interessiert gelauscht, weil mich eine Frage vor allem umgetrieben hat. Ich nehme Ihnen ab, dass Sie genauso wie ich und genauso wie Christian Dirschauer und viele andere hier im Raum wollen, dass die Flensburger Förde oder generell die Ostsee und die Weltmeere, wie Sie gesagt haben, gesund sind. Ich habe ja gerade in meiner Rede ausgeführt: zwei Milligramm gelöster Sauerstoff auf einem Liter Wasser. So sieht jetzt in Teilen schon der Boden in der Flensburger Förde aus. Es fehlt nicht mehr viel, dann wird genau aus diesen Gebieten eine Todeszone. Einige Todeszonen gibt es ja auch schon in der Ostsee. Glauben Sie, dass wir mit all dem, was Sie gerade in Ihrer Rede erwähnt und vorgeschlagen haben – Letter, Memorandum of Understanding und Aktionsplan Ostseeschutz 2030 und all die anderer Punkte aus Ihrer Rede –, ambitioniert und schnell genug sind, um die Flensburger Förde zu retten? Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Also ein Umweltminister wird nie mit dem zufrieden sein, was bereits für den Meeresschutz getan wurde. Der wird immer mehr wollen, und ich will auch mehr. Ich kann nur hier kein eigenes Landesdüngerecht schaffen, und ich kann hier auch keine Maßnahmen speziell für die Flensburger Förde landesrechtlich umsetzen. Was ich aber tun kann, ist, eine Struktur zu schaffen. Darüber bin ich mit dem Kollegen in Dänemark im Gespräch, um zu klären, wie die vielen regionalen Aktivitäten besser aufeinander abgestimmt werden sollen. Die Frage, die Sie mir jetzt gerade gestellt haben, würde ich Ihnen gerne zurückstellen, wenn ich das denn dürfte. In Ihrem Antrag habe ich nämlich von keiner einzigen konkreten Maßnahme, die den Wasserzustand der Flensburger Förde verbessern würde, gelesen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Peter Lehnert

Herr Minister, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage des Kollegen Stender? Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr gerne.

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Kianusch Stender SPD

Vielen Dank, Herr Minister, für das Zulassen der zweiten Frage. – Dieser Antrag war kein Antrag für Maßnahmen, sondern das war ein Antrag, mit dem wir die deutsch-dänische Förde-Agentur beantragt haben. Wir können die Maßnahmen, die Herr Dirschauer in seiner Rede zum Beispiel aufgezählt hat oder die wir als SPDFraktion in der Vergangenheit schon in anderen Anträgen gestellt haben, dann umsetzen und übrigens auch die, die Ihre grüne Partei in ihr Wahlprogramm geschrieben hat. Ich weiß, dass Sie als Umweltminister nicht alles alleine machen können, aber ich habe Sie gefragt, ob Sie glauben, dass das reicht. Wenn ich mir jetzt Ihre Antwort anhöre, dann habe ich das Gefühl: Nein, es reicht nicht. – Deswegen will ich zum einen dafür werben, dass dann wirklich dieser Antrag noch mal in den Ausschuss überwiesen wird, damit wir gemeinsam darüber reden können, wie wir dazu kommen, einen Zustand zu erhalten, der ausreichend ist. Denn dann haben wir auch was, was den Umweltminister vielleicht zufriedenstellt. – Na ja, der Umweltminister freut sich erst einmal, dass die Landwirtschaft mir ihr Wort gegeben hat, dass zehn Prozent zusätzliche Düngeeinsparungen bis 2030 kommen werden, dann noch einmal zehn Prozent zusätzliche Einsparungen bis 2035. Es hat sich ein Ostseebeirat zur Umsetzung gebildet. Der Ostseebeirat hat einen Umsetzungsplan erstellt. Die Landwirtschaftsministerin sagt, damit werden wir die Ziele erreichen können. Ich bin zuversichtlich, dass das geht. Wenn Landwirte einem die Hand geben, dann hält das auch was. Darauf vertraue ich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Peter Lehnert

Herzlichen Dank, Herr Minister, es sei denn, Sie wollen noch etwas sagen. Ihre Redezeit ist zwar abgelaufen, aber die Regierung darf ja so lange reden, wie sie will. Herausgegeben von der Präsidentin des Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Von dem Recht mache ich jetzt keinen Gebrauch mehr. (Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Dann bleiben Sie bei einer Überziehung von einer Minute und zehn Sekunden, die theoretisch den anderen Fraktionen auch zur Verfügung steht. – Ich sehe allerdings nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und deswegen schließe ich die Beratung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden, und zwar, den Antrag Drucksache 20/4124 (neu) sowie den Alternativantrag Drucksache 20/4250 und den Änderungsantrag Drucksache 20/4264 federführend dem Europaausschuss und mitberatend dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Zurufe Christian Dirschauer [SSW] und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Also bei mir steht hier federführend Europa und mitberatend Umwelt und Agrar. – Umgekehrt, also federführend dem Umwelt- und Agrar- und mitberatend dem Europaausschuss? – Gut. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist, glaube ich, einstimmig. Gegenprobe? – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig. Wir sind hier im Präsidium ja extrem flexibel. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich unterbreche die Tagung und schließe die heutige Sitzung bis morgen 10 Uhr. Schönen Abend. Schluss: 17:49 Uhr Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

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