Annabell Krämer
Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Catharina Nies. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Die Debatten rund um Landesintegrations- und Teilhabegesetze sind immer die gleichen: Da steht doch gar nichts richtiges drin! Was ändert das Gesetz denn eigentlich? – Ich sage Ihnen, was unser Gesetzentwurf zum Ausdruck bringt: gesellschaft- (Catharina Johanna Nies) licher Zusammenhalt als oberstes Ziel und echte Integrationschancen für alle, die hierher kommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Während Bundesinnenminister Dobrindt in Berlin die bundesgeförderten Integrationskurse für geduldete Menschen abschafft, werden wir in SchleswigHolstein die durchgängige Sprachbildung gesetzlich festlegen: ab Ankunft und unabhängig vom Aufenthaltsstatus, von der frühkindlichen Bildung an gedacht, am Übergang Kita–Grundschule, also auch im Zuge des neuen EVi-Verfahrens, in der Schule durch den gezielten DaZ-Unterricht bis hin zur Erwachsenenbildung, also den landesgeförderten Sprachkursen. Gleichzeitig erkennen wir den Mehrwert sprachlicher Vielfalt in unserem Land an. Wir wollen, dass Menschen, die hier Schutz suchen, auch ankommen können, indem sie schnell die deutsche Sprache lernen, hier gesellschaftlich teilhaben, einen Schulabschluss machen können und eine Ausbildung absolvieren, um absehbar ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Ziel ist es und muss es sein, ab der Erstaufnahme genau darauf hinzuarbeiten und einen qualifizierten Berufseinstieg zu ermöglichen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Denn es ist elementar, dass geflohene Menschen hier bei uns so schnell wie möglich wieder in ein selbstbestimmtes Leben zurückfinden können. Dazu gehört zum Beispiel, Hürden bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation und der notwendigen Nachqualifizierung abzubauen, aber auch, die Zugänge zur Gesundheits- und Pflegeversorgung zu verbessern. Den Sprachzugang habe ich gerade erwähnt. Wir bilden erstmals im Integrationsgesetz den Zugang zur gesamten Bildungskette ab. Gesundheit, Sprache und die eigene Lebensunterhaltssicherung sind die Grundlagen, um sich in einer Gesellschaft sicher und selbstbestimmt bewegen zu können, um überhaupt in einen Zustand zu kommen, in den man sich aktiv einbringen kann. Das neue Gesetz macht diese drei zentralen Integrationsziele sehr deutlich. Die künftigen politischen Handlungen des Landes, aber auch der Kommunen, also der Kreise mit ihren Behörden, werden sich an diesen zentralen Zielen orientieren müssen. Wir haben uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, das Thema Gesundheit in das Gesetz zu bringen. Das tun wir mit dem neuen § 7. Wir werden als Land darauf hinwirken, Zugangshürden für zugewanderte und zu uns geflohene Menschen zur Gesundheitsversorgung, zum Pflegesystem und zu psychosozialen Angeboten abzubauen. Die Belange von Menschen mit Migrationsgeschichte sollen bei Gesundheitsprävention und Förderung stärker berücksichtigt und einbezogen werden. Das gilt dann zum Beispiel auch bei der künftigen Präventionsstrategie des Landes. Ich habe mal in meine Rede von Ende 2022 geschaut. Dort habe ich gefordert, dass das Gesetz konkreter wird, dass zum Beispiel das Ziel der interkulturellen Öffnung gesetzlich verankert wird, dass wir die Bedeutung von Migrant_innenselbstorganisationen betonen und dass wir elementare Strukturen in der Migrationsarbeit nachhaltig absichern. All diese Punkte finden sich nun in dem vorliegenden Entwurf. Migrant_innenselbstorganisationen werden Teil des Begleitgremiums, was für die Repräsentanz wichtig ist. Das Ziel der migrationssensiblen Öffnung und die weitere Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst werden explizit benannt, insbesondere mit der Ausrichtung auf die Gewinnung von Auszubildenden. Auch das ist wichtig für die Sichtbarkeit unserer vielfältigen Gesellschaft. Den aus meiner Sicht wichtigsten Punkt möchte ich zum Schluss benennen: die gesetzliche Verankerung der Migrationsberatungsstellen – der Beratungsstruktur, die seit vielen Jahren die Grundlage unserer Integrationsarbeit vor Ort bildet und eine zentrale Lotsen- und Unterstützungsfunktion für zugewanderte und geflohene Menschen bei uns einnimmt. Ohne deren Arbeit würde nichts von dem funktionieren, was wir gesetzlich als Ziele formuliert haben. Deshalb ist es nur folgerichtig, diese Beratungsstruktur in das Gesetz aufzunehmen. An dieser Stelle möchte ich all den Menschen danken, die teilweise seit vielen, vielen Jahren mit viel Engagement und Kompetenz das Ankommen vieler Menschen hier begleiten und erleichtern, sie durch den Behördendschungel lotsen, unser Bildungssystem übersetzen und das Scharnier zu sämtlichen Regelstrukturen sind. Die Migrationsberatungen sind die Basisanlaufstellen für all diejenigen, die neu zu uns kommen. Es ist wichtig, diese Arbeit anzuerkennen und gesetzlich abzusichern. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt SSW)
