Birte Pauls
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich gehöre zu der Generation, die jetzt mit dem Digitalen nicht wirklich groß geworden ist. Ich habe es mir angeeignet, und ich freue mich immer sehr, wenn meine Tochter zu Besuch kommt, um das eine oder andere noch mal irgendwie zu korrigieren. (Kianusch Stender [SPD]: Du machst das schon sehr gut!) – Ich mache das schon sehr gut, ich weiß. Das sagt meine Tochter auch. Mir geht es auch nicht so wie vielen jungen Kollegen und Kolleginnen, die – wie meine Tochter – mit (Birte Pauls) dem Ganzen aufgewachsen sind und deshalb noch mal einen ganz anderen Blick drauf haben. (Dr. Heiner Garg [FDP]: So alt bist du auch wieder nicht!) – So alt bin ich auch noch nicht, (Heiterkeit) aber tatsächlich gibt es Menschen, die sehr viel älter als ich sind. Diese Menschen sind weder in der Jugend mit dem Digitalen in Berührung gekommen, noch in ihrer Berufszeit, noch haben sie sich das sonst irgendwie angeeignet. Diese Menschen darf man an dieser Stelle nicht vergessen. (Beifall SPD) Es ist auch eine Frage des Respekts, wie wir mit der älteren und der sehr alten Generation tatsächlich umgehen. Sie auszugrenzen oder ihr zu sagen: „Du kannst dich eventuell von einem Verwaltungsassistenten begleiten oder beraten lassen“, oder: „Da steht ein Ehrenamt in irgendwelchen Supermärkten zur Verfügung“, oder: „Warte doch bitte darauf, bis dein Enkel am Wochenende kommt“, hat mit Selbstbestimmung nichts zu tun, meine Damen und Herren. (Beifall SPD und Dr. Michael Schunck [SSW]) Dann ist die rechtliche Frage: In welcher Form sind diese Verwaltungsassistenten denn ausgebildet? Dürfen die dann wirklich beraten? In welcher Form dürfen sie beraten? Ist das, was sie beraten, verbindlich? Welche rechtlichen Konsequenzen hätte das dann?
