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Sybilla Nitsch

SSW 19.03.2026 Sitzungen 20/115

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! In den Justizvollzugsanstalten des Landes haben wir nicht nur einen Fach‑, sondern auch einen Führungskräftemangel. Die Situation ist – wir haben das schon in den vorherigen Beiträgen gehört – nicht ganz einfach, weil wir es mit einem Arbeitsbereich zu tun haben, für den es bestimmte Menschen braucht. Für die Aufgaben in diesem Arbeitsbereich muss man wirklich gut ausgebildet sein. Vielleicht braucht man auch mehr als in anderen Bereichen bestimmte Eigenschaften wie soziale Kompetenz und muss dann noch die entsprechende Resilienz mitbringen, um diesen Job leisten zu können. Beamtinnen und Beamte im Justizvollzugsdienst beaufsichtigen, betreuen und versorgen die Gefangenen unserer JVAs, und diejenigen der Laufbahngruppe 2 sorgen für die Planung und Steuerung des Betriebs. Allein die Ausbildungssituation für die Laufbahngruppe 2 ist bereits etwas herausfordernd, und zwar gerade, wenn Hochschulen in anderen Bundesländern liegen. Ich denke, dass wir hier flexibler werden und neue Wege gehen müssen. (Beifall SSW und SPD) Daher ist es genau richtig, dass wir uns Gedanken darüber machen, wie man Menschen mit Arbeitserfahrung, die vielleicht schon ein gewisses Lebensalter erreicht haben und mit beiden Beinen fest im Leben stehen, den Weg ebnen kann. Die derzeitigen Möglichkeiten reichen nicht aus, sind schwierig und kommen für viele Menschen in diesem Beruf zu spät. Der Kollege Timmer hat es gerade ausgeführt. Der Einstieg für Justizvollzugsbeamte liegt in Schleswig-Holstein bei der Besoldungsgruppe A 8. Im Regelfall erreichen die Beamtinnen und Beamten nach etwa zehn Jahren A 9. Erst dann haben sie überhaupt die Möglichkeit, den Weg des Regelaufstiegs einschlagen zu können, der mit einem berufsbegleitenden Studium noch einmal drei Jahre dauert. Ich glaube, da bieten sich in der Gesamtheit vielleicht etwas schnellere Lösungen an. Ich habe den Antrag nicht so scharf gelesen wie die Kollegin Schiefer, aber ich denke, dass es, ohne einen Konflikt mit der Bestenauslese heraufzubeschwören, gute Wege geben könnte, noch einmal darauf zu schauen, wie die Berufserfahrung anders als eine Komponente mit in die Bewertung hineinzunehmen ist, um zum Beispiel einen früheren Aufstieg zu ermöglichen. (Sybilla Nitsch) (Beifall SSW und SPD) Daher freue ich mich über diesen Antrag, der uns die Möglichkeit gibt, darauf mit der Lupe einen Blick zu werfen, denn wir befinden uns hier – das wurde bereits klar – in den Feinheiten des Laufbahnrechts. Auch ich musste an einigen Stellen tief in Details eintauchen, die ich vorher so nicht kannte. Aber man lernt nie aus, und es war wirklich interessant. Ich denke, es ist vollkommen klar, dass wir im Ausschuss weiter beraten. Wenn sich jetzt abzeichnet, dass alle Fraktionen die Sinnhaftigkeit sehen, wäre vielleicht auch – ohne dem Ausschussverfahren vorwegzugreifen – ein Fachgespräch das Richtige, um zum Beispiel mit dem dbb und vor allem mit dem Bund der Strafvollzugsbediensteten ins Gespräch zu kommen. Das sollte beachtet werden. Wir haben bereits im Vorfeld einige Hinweise erhalten, für die ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken möchte. Ich denke auch, dass es sich wirklich lohnt, die verschiedenen Möglichkeiten einmal gemeinsam durchzuspielen. Dafür ist der sehr offene Vorschlag von der SPD gut geeignet. Ich freue mich auf die konstruktiven Gespräche im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und vereinzelt CDU)

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