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Uta Wentzel

CDU 19.03.2026 Sitzungen 20/115

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Januar 2022 haben wir einstimmig beschlossen, die Geschichte der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein und insbesondere deren Verfolgung und Vertreibung im Nationalsozialismus sowie deren Folgen wissenschaftlich aufzuarbeiten. Als Beirat haben wir diesen Prozess gern eng begleitet. Ich danke an dieser Stelle auch den Mitgliedern des Beirates für die vertrauensvolle Zusammenarbeit, aber ganz doll natürlich unseren Wissenschaftlern Professor Dr. Marc Buggeln, Dr. Sebastian Lotto-Kusche, Melanie Richter-Oertel und ihrem zwölfköpfigen Team von der Forschungsstelle für Regionale Zeitgeschichte und Public History der Europa-Universität Flensburg für ihre grandiose Arbeit. (Beifall ganzes Haus) Der Bericht umfasst 541 Seiten. Es wurden circa 20.000 Akten systematisch ausgewertet, Interviews mit den Nachfahren der Verfolgten geführt und die Rolle der Polizei und Behörden sowie die Presseberichterstattung untersucht. Die Studie schließt eine wichtige Lücke in der Geschichte des Landes Schleswig-Holsteins. Die Geschichte der autochthonen Minderheit der Sinti und Roma wird seit dem 15. Jahrhundert dargelegt. Forschungsschwerpunkt war die systematische Verfolgung der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein durch das NS-Regime und die Wiedergutmachungsprozesse. Mehr als die Hälfte der damals 500 in SchleswigHolstein lebenden Sinti und Roma wurden am 20. Mai 1940 nach Polen deportiert, wo sie unter unerträglichen Zuständen in Belźec Panzergraben ausheben mussten und später in Ghettos und KZ gezwungen wurden. 35 bis 45 Prozent der deportierten Schleswig-Holsteiner starben in den vier Jahren in der sogenannten Todeszone im Generalgouvernement. Von 193 Sinti und Roma ist das Schicksal ungeklärt. In jeder Familie hat es Todesopfer gegeben. Die Forschung geht aktuell davon aus, dass im Nationalsozialismus etwa 70 Prozent der deutschen Sinti und Roma ermordet wurden. Für die in der Studie betrachteten schleswig-holsteinischen Sinti und Roma konnten massive Verfolgung in der NS-Zeit, Benachteiligungen und fortdauernder Rassismus in der Nachkriegszeit, aber auch widerständiger Mut, soziale Not und unbändiger Überlebenswille der Minderheitsangehörigen herausgearbeitet und an vielen Einzelbeispielen erzählt werden. In dieser empirischen Tiefe gibt es dies bislang für kein anderes Flächenland. Die systematische Sichtung der Wissenschaftler von über 20.000 Akten, die Analyse und Erfassung der Akten und Einzelschicksale, die die Angehörigen der Sinti und Roma betreffen, in einer eigens erstellten Datenbank, die personenzentrierte Auswertung, die Interviews mit den Angehörigen der Minderheiten, die umfassende Presseanalyse, die ergab, dass in 80 Prozent der Artikeln die Minderheit kriminalisiert dargestellt wird, die gute Datenlage auch zu ostpreußischen Sinti und Roma, die nach Schleswig-Holstein vertrieben wurden, bilden ein wichtiges Fundament für weitere Forschungsarbeiten von Studierenden, Doktoranden und Wissenschaftlern. Der Forschungsauftrag des Landes hat damit eine nachhaltige wissenschaftliche Datengrundlage geschaffen. Die Ergebnisse dieser Studie sollten in Bildungsarbeitsmaterialien, in die Ausbildung unserer Verwaltung und Polizei, die Gedenkarbeit und unsere Erinnerungskultur einfließen. Die Untersuchung kann zum ersten Mal eine größere Zahl von Tätern in der Polizei in Schleswig-Holstein mit Namen und Berufsbiografien benennen, die für die Verfolgung der Minderheit in der NSZeit eine Schlüsselrolle spielten. Unter ihnen war der Polizeibeamte Rudolf Hannig, der nach 1945 Karriere machte. Er wurde erster Leiter des Landeskriminalpolizeiamts, aus dem später das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein hervorging. Es kann daher nur bedingt überraschen, dass polizeiliche Sonderregeln und rassistische Diskriminierung auch nach dem Krieg in der Kriminalpolizei erhalten blieben und damit fortgesetzt wurden. Negative Bewertungen der Kripo führten zum Beispiel in Eutin dazu, dass bereits anerkannte Anrechte auf Entschädigung aberkannt wurden. Die Studie verdeutlicht, dass eine generelle Tendenz des Landesentschädigungsamts und des Landgerichts nachweislich ist, die die rassische Verfolgung der Opfer in Zweifel zog, ihnen also eine Mitschuld an der Verfolgung gab. Es verwundert daher nicht, dass in den wissenschaftlichen Interviews mit Angehörigen der Op- (Uta Wentzel) fer von einer Vielzahl von negativen Erfahrungen mit Ämtern und Polizei berichtet wurde. Alle interviewten Personen berichteten von starker Präsenz des Genozids in ihren Familien, von schweren Traumata, gesundheitlichen und ökonomischen Folgen und einem fehlenden Sicherheitsgefühl. Der jahrelange Kampf um die Anerkennung der Verfolgung und der Entschädigungsleistung, das Erleben einer Fortsetzung der Ausgrenzung, der Kriminalisierung, führte bei vielen Opfern zur Retraumatisierung und zu einer großen Ohnmacht. Ich kann jedem nur ins Herz legen, diese Studie zu lesen. Die Einzelschicksale bewegen sehr. Die Opfer mahnen uns, ganz besonders achtsam zu sein.

Alle Reden von Uta Wentzel Protokoll ↗