Tobias Koch
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen wunderschönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diesen herrlichen Sonnenschein und den wunderbaren blauen Himmel über dem Landeshaus haben wir sicherlich unseren beiden Geburtstagskindern heute zu verdanken. Ich hoffe aber, dass es auch ein gutes Omen für die Entscheidung ist, die wir jetzt zu treffen haben. Abgesehen vom jährlichen Beschluss über den Landeshaushalt ist die heutige Abstimmung über den zweiten Zukunftspakt für das UKSH die größte finanzielle Einzelentscheidung, die dieser Landtag in dieser Legislaturperiode zu treffen hat. Wir befinden damit über ein Volumen von rund 1,5 Milliarden Euro. Mit diesem Zukunftspakt übernimmt das Land Schulden des UKSH in Höhe von rund einer Milliarde Euro. Außerdem wird das Land in den kommenden Jahren rund eine halbe Milliarde Euro in das UKSH investieren. Das ist ein wirklich beeindruckendes und starkes Signal zugunsten unseres Universitätsklinikums. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD) Beeindruckend ist dabei auch, dass wir diese Entscheidung in großer Geschlossenheit mit allen fünf Landtagsfraktionen gemeinsam treffen. Wir halten das UKSH damit ganz bewusst aus dem bevorstehenden Landtagswahlkampf heraus und verhindern damit, dass es zum politischen Spielball zukünftiger Auseinandersetzungen wird. Das ist gut für die Beschäftigten des UKSH, die mit dieser Entscheidung Planungssicherheit erhalten. Das ist gut für die Menschen im Land, denen das UKSH eine bestmögliche medizinische Versorgung gewährleistet, und das ist gut für unsere medizinischen und pflegerischen Nachwuchskräfte, für die die Ausbildung am UKSH ganz entscheidend ist. Im Bewusstsein dieser herausragenden Bedeutung des UKSH für die Krankenversorgung einerseits und für Forschung und Lehre andererseits stand der Landtag bereits im Jahre 2011 bei der Entscheidung über die Realisierung der Baumaßnahmen mittels ÖPP-Projekt geschlossen an der Seite des UKSH. Ebenfalls gemeinsam haben wir im Jahr 2019 den Zukunftspakt I für das UKSH geschlossen. Und auch heute, 15 Jahre später, hat sich an dieser Einigkeit in diesem Hause nichts geändert. Es zeichnet uns in Schleswig-Holstein aus, dass wir solche schwierigen Entscheidungen gemeinsam, parteiübergreifend treffen. Für das gute Miteinander danke ich allen Fraktionen ganz herzlich. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt SPD und FDP) Meine Damen und Herren, die aus dem Zukunftspakt II resultierenden Auswirkungen auf den Landeshaushalt sind allerdings erheblich. In den kommenden drei Jahren müssen rund 200 Millionen Euro aus dem Sondervermögen IMPULS für die abschließenden Baumaßnahmen des ÖPP-Projektes bereitgestellt werden. Wir erinnern uns: Aus demselben Sondervermögen IMPULS sollen auch bis zu 400 Millionen Euro für die zusätzlichen Anträge auf Investitionen im schulischen Ganztag kommen. Anders, als es die Opposition bei ihren Haushaltsanträgen immer darstellt, ist das Sondervermögen IMPULS eben keine Spardose, aus der beliebig viel Geld einfach so entnommen werden kann. (Beate Raudies [SPD]: Das machen wir doch gerade! – Christopher Vogt [FDP]: Nicht nur!) Das rund eine Milliarde Euro schwere Sondervermögen IMPULS – im Übrigen mit echtem Geld (Tobias Koch) gespeist und nicht kreditfinanziert wie im Bund – ist im vollen Umfang für konkrete Investitionsvorhaben verplant. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Die Inanspruchnahme von IMPULS für zusätzliche Baumaßnahmen, sei es beim schulischen Ganztag oder jetzt für das Universitätsklinikum, wird deshalb unweigerlich dazu führen, dass andere Investitionsvorhaben erst später und möglicherweise auch gar nicht realisiert werden. (Beate Raudies [SPD]: Das entscheiden die Kommunen jeden Tag: Schule oder Feuerwehr!) – Absolut. Und wir werden das auch entscheiden müssen. Deshalb habe ich darauf bereits in der Debatte im Februar 2026 hingewiesen. Ich will das heute noch einmal ausdrücklich betonen – nicht, dass hinterher plötzlich die Überraschung groß ist: Wir setzen ganz klar die Priorität hier für das Universitätsklinikum, (Beate Raudies [SPD]: Ja! Genau!) wir setzen Priorität für den schulischen Ganztag. Das wird aber Auswirkungen auf andere Investitionsvorhaben haben. (Beifall Lukas Kilian [CDU]) Neben dem Sondervermögen IMPULS ist auch der Landeshaushalt unmittelbar betroffen. Die Schuldenübernahme von fast einer Milliarde Euro schlägt im kommenden Jahr mit Zinsen von rund 27 Millionen Euro zu Buche. Die Übernahme der ÖPPRate kostet das Land zukünftig 15,7 Millionen Euro pro Jahr, und die Aufstockung des jährlichen Investitionskostenzuschusses von derzeit 32 Millionen Euro auf 40 Millionen im nächsten Jahr und dann auf 50 Millionen im Jahr 2028 macht einen weiteren Unterschied von 8 Millionen beziehungsweise 18 Millionen Euro aus. Das ist zusammen also eine Mehrbelastung des Landeshaushalts von 50 Millionen bis 60 Millionen Euro, die dann für andere Ausgaben nicht mehr zur Verfügung stehen. Auch das gilt es zu berücksichtigen, wenn wir bei zukünftigen Debatten – dann wahrscheinlich weniger gemeinschaftlich als jetzt – darüber diskutieren, für welche Ausgaben doch eigentlich noch mehr Geld im Landeshaushalt zur Verfügung stehen sollte. Meine Damen und Herren, angesichts dieser erheblichen Anstrengungen des Landes zugunsten des UKSH ist es nur folgerichtig, dass auch das UKSH selbst einen Beitrag zu seiner finanziellen Gesundung leistet. Die mit externem Sachverstand durchgeführte Analyse mit dem Projekttitel „Audit & Strategie“ hat ein Potenzial zur Ergebnisverbesserung von 50 Millionen Euro jährlich aufgezeigt. Diese Effekte müssen jetzt beim UKSH realisiert werden, und zwar gemäß dem Zukunftspakt II zu 80 Prozent bereits innerhalb der nächsten fünf Jahre. Zur Einhaltung dieses Teils der Vereinbarung des Zukunftspakts ist deshalb ein engmaschiges Controlling vereinbart worden, das die regelmäßige Berichterstattung der Landesregierung und des UKSH in den Gremien des Landtags, namentlich dem Finanz- und dem Sozialausschuss, einschließt. Das ist auch gut so; denn dieses engmaschige Controlling ist zwingend notwendig, weil mit dem Zukunftspakt II längst noch nicht alle Probleme des UKSH gelöst sind. Auch nach der Übernahme von 1 Milliarde Euro Schulden durch das Land verbleibt beim UKSH ein Schuldenstand von mehr als 1 Milliarde Euro. Dabei handelt es sich um die Schulden, die nicht aus der Bautätigkeit stammen, sondern aus den aufgelaufenen Defiziten des Krankenhausbetriebes resultieren. Diese Schulden können vom Land nicht übernommen werden, um hier keine Wettbewerbsverzerrungen auszulösen. Für sie bleibt das UKSH somit auch zukünftig selbst verantwortlich. Das heißt, diese Schulden müssten vom UKSH verzinst werden, und theoretisch müssten diese Schulden auch aus zukünftigen Gewinnen des UKSH zurückgezahlt werden. Das wiederum stellt sich logischerweise umso schwieriger dar, wenn das UKSH überhaupt keine Überschüsse erwirtschaftet. Auch nach der Entlastung aus dem Landeshaushalt von 50 Millionen bis 60 Millionen Euro und nach den Effekten aus dem Projekt „Audit & Strategie“ von weiteren 50 Millionen Euro und selbst nach dem Wegfall der Abschreibungen aus den jetzt vom Land übernommenen Investitionsschulden bleibt das UKSH bedauerlicherweise in den roten Zahlen. Deshalb kommt es entscheidend darauf an, wie sich die Lage der Maximalversorger im Rahmen der Krankenhausstrukturreform entwickeln wird. Darauf werden wir als Landtag ein ganz genaues Auge haben müssen, und dafür werden wir im Interesse unserer Universitätskliniken auch kämpfen müssen. (Zuruf SPD: Hört, hört!) Zum anderen sind in der Vereinbarung des Zukunftspakts II bereits die nächsten Schritte angelegt, um dem UKSH noch stärker als bisher mit den von mir genannten Maßnahmen unter die Arme zu greifen. Die beiden dafür denkbaren und rechtlich zulässigen Instrumente sind einerseits die Wiedereinführung des Extremkostenzuschlags und an- (Tobias Koch) dererseits die Beauftragung des UKSH mit Dienstleistungen von allgemein wirtschaftlicher Bedeutung und deren entsprechender Vergütung durch das Land. Beides bedarf einer gesetzlichen Grundlage, und beides muss entsprechend kalkuliert und berechnet werden. Vorsichtshalber will ich deshalb darauf hinweisen, dass beides nicht von heute auf morgen zu realisieren sein wird. Mit der Nennung beider Instrumente im Zukunftspakt II ist aber klar, dass auch in der nächsten Wahlperiode weitere Herausforderungen auf uns zukommen werden, um die wichtige Arbeit des UKSH finanziell abzusichern, und diesen Weg wollen wir auch gehen. Heute bitte ich den Landtag zunächst einmal um die Zustimmung zum vorgelegten Zukunftspakt II, der bisher von der Landesregierung, dem UKSH und den fünf Fraktionsvorsitzenden unterschrieben wurde. Es wäre schön, wenn der Landtag das heute mit einem einstimmigen Beschluss bekräftigen könnte. Ebenso bitte ich um Zustimmung zu dem ersten Nachtragshaushalt der Landesregierung, mit dem die Landesregierung ermächtigt wird, die Übernahme der Schulden des UKSH umzusetzen. Mein ganz herzlicher Dank an dieser Stelle für die Erarbeitung des Zukunftspakts und ebenso für den Nachtragshaushalt gilt unserer Finanzministerin Dr. Silke Schneider, der ich an dieser Stelle ebenso gute Besserung wünsche, wie wir das alle schon getan haben. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD) – Den Applaus hat sie wirklich verdient, und zwar nicht nur für die Genesung, sondern vor allen Dingen für die geleistete Arbeit. Das ist nämlich wirklich kein einfacher Job gewesen, zumal sich der Landeshaushalt selbst in einer sehr angespannten finanziellen Lage befindet. Mein Dank gilt ebenso den beteiligten Ministerinnen für Gesundheit und für Wissenschaft, die jeweils aus ihrer Zuständigkeit heraus für das UKSH gekämpft haben. Und zu guter Letzt noch einmal ein ganz herzlicher Dank allen fünf Fraktionen für das gute Miteinander an dieser Stelle. Möge diese Geschlossenheit dem UKSH zugutekommen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])
