Dirk Kock-Rohwer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sinti und Roma ist in unserem Land schweres Unrecht widerfahren. Sie wurden entrechtet, ausgegrenzt, verfolgt, sie wurden registriert, stigmatisiert und deportiert. Familien aus Schleswig-Holstein wurden in Ghettos und Vernichtungslager verschleppt. Viele von ihnen kehrten nie zurück. Auch nach 1945 endete das Leid nicht. Überlebende mussten um Anerkennung kämpfen, um Entschädigung ringen und erlebten vielfach erneut Misstrauen und Ablehnung. Sie erlitten doppeltes Unrecht. Dieses Unrecht ist Teil der Geschichte Schleswig-Holsteins. Deshalb ist es richtig, dass wir die Erstellung dieser jetzt vorliegenden Studie beschlossen hatten und heute würdigen. Ein paar Inhalte daraus: Wir haben gerade in den beiden Reden meiner Vorredner_innen schon einiges gehört. Es beginnt mit der Chronologie der Geschichte der Sinti und Roma seit 1414. Wenn man die einzelnen Punkte bei diesen verschiedenen Jahreszahlen liest, die dort genannt sind, dann fragt man sich, wie so menschenunwürdig miteinander umgegangen werden konnte. Es ist grausig. Ein weiteres Kapitel beinhaltet das Verhalten der Polizei an Beispielen einzelner Personen. Die Kollegin Wentzel hat gerade eben schon das Beispiel des Kommissars Hannig genannt. Auch da muss man sich fragen, wie ein so menschenunwürdiger Umgang miteinander geschehen konnte. Das setzt sich fort im Bericht einzelner Familien, von der Deportation über das Leid in den Lagern bis hin zur Entschädigung. Das Ganze ist keine leichte Lektüre. Ich empfehle Ihnen, sich die Drucksache 20/3919 anzusehen. Aber es ist keine Bettlektüre, meine Damen und Herren. Das ist wirklich schwere Kost, die wir, wie Frau Pauls das gesagt hat, an die Schulen bringen müssen, um klarzumachen, was wir in diesem Land erlebt haben und wo wir aufpassen müssen, dass wir da nicht wieder hinkommen. (Beifall ganzes Haus) Ich möchte drei zentrale Erkenntnisse hervorheben. Erstens. Die Verfolgung der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein war kein randständiges Phänomen und keine bloße Umsetzung von Vorgaben aus Berlin. Die Studie zeigt deutlich, wie aktiv lokale Behörden und Polizeidienststellen vorgingen. Erfassungen, Gutachten, Aufenthaltsbeschränkungen, Deportationsvorbereitung – all das geschah hier vor Ort mit administrativer Präzision. Überraschend und erschütternd ist dabei das Ausmaß der Systematik auf Landesebene. Etwa die Hälfte der in Schleswig-Holstein lebenden Sinti und Roma wurde deportiert. Zweitens. Die Studie zeigt, dass das Unrecht nach 1945 nicht endete. Leider nicht überraschend ist die personelle und diskriminierende Kontinuität in der Nachkriegszeit, wie wir es schon aus anderen Studien kennen. In Entschädigungsverfahren wurden vielfach dieselben Argumentationslinien fort- (Dirk Kock-Rohwer) geführt, die schon vor 1945 zur Diskriminierung dienten. Aussagen von Betroffenen wurden angezweifelt, Verfolgungstatbestände wurden relativiert oder umgedeutet. Das ging so weit, dass die rassistische Verfolgung geleugnet und als sicherheitspolitische Maßnahme interpretiert wurde. Für viele Überlebende bedeutete das jahrzehntelange juristische Auseinandersetzungen, geringe Anerkennung ihres Leids und eine erneute Konfrontation mit Vorurteilen. Positiv zu sehen ist, dass noch so viele um eine Wiedergutmachung kämpften und sie auch bekamen. Aber wenn sie eine Wiedergutmachung bekamen, musste sie häufig für Kosten im Zusammenhang mit dem Prozess ausgegeben werden oder wurden zum Teil sogar von Amtsseite unterschlagen. Drittens. Die Studie macht deutlich, wie lückenhaft die bisherige Forschung zur Geschichte der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein war. Trotz der Schwere der Verbrechen und der vorhandenen Quellenlage existierte bislang keine vergleichbar umfassende landesbezogene Untersuchung. Das ist eine wichtige und selbstkritische Erkenntnis. Erinnerungskultur entsteht nicht automatisch. Sie braucht wissenschaftliche Fundierung, und sie braucht politischen Willen. (Beifall ganzes Haus) Deswegen ist es wichtig, dass derzeit eine weitere Studie zur Rolle der schleswig-holsteinischen Finanzverwaltung bei der Enteignung von Sinti und Roma wie Jüdinnen und Juden aus Landesmitteln finanziert wird, die im nächsten Landtag debattiert wird. (Vereinzelter Beifall ganzes Haus) Es geht aber hierbei nicht nur um Vergangenheitsbewältigung. Es geht auch um Gegenwartsverantwortung. Antiziganismus ist kein historisches Phänomen. Vorurteile gegenüber Sinti und Roma bestehen fort: im Alltag, in Debatten, teils auch in institutionellen Zusammenhängen. Eine fundierte Aufarbeitung schafft Sensibilität und stärkt das Bewusstsein für Gleichberechtigung und Menschenwürde. Der Landtag sendet mit dieser Studie ein klares Signal: Schleswig-Holstein ist bereit, sich seiner Geschichte zu stellen – differenziert, sachlich und verantwortungsbewusst.
