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Sybilla Nitsch

SSW 19.03.2026 Sitzungen 20/115

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir vom SSW sprechen uns seit vielen Jahren dafür aus, dass unsere Verwaltung digitaler, bürgerfreundlicher und vor allem schneller werden muss. Daher begrüßen wir prinzipiell den vorliegenden Entwurf für ein Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz. Der Entwurf zeigt Aspekte auf, die bei uns in weiten Teilen verwaltungstechnisches Neuland sind. Positiv hervorheben möchte ich – wie viele Vorredner – den Ansatz des Doppelerhebungsverbots, das Once-Only-Prinzip, wonach Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen künftig erspart bleibt, Daten einzureichen, die einer Behörde bereits vorliegen. Das spart Zeit, Wege und Nerven. In dem Zusammenhang macht es durchaus Sinn, den Bürgerinnen und Bürgern ein Tool an die Hand zu geben, das ihnen ermöglicht zu sehen, wie und wo ihre Daten verarbeitet werden. Das führt zu Transparenz und stärkt die Akzeptanz. Der weitere Ausbau der Open-Source-Strategie in Schleswig-Holstein ist grundsätzlich zu begrüßen. Das stellt keiner infrage; genauso stellt keiner infrage, dass wir uns auf den Weg der digitalen Souveränität machen müssen. Es hat sich aber auch gezeigt, dass es sich teilweise einfacher anhört, als es am Ende ist. Daher müssen mehrere Aspekte bei der Umsetzung erfüllt werden, sonst kommt es später zum Scheitern. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen mitgenommen werden. Herr Schrödter, auch ich erwarte von Ihnen, dass Sie aus den Erfahrungen bei der Polizei und Justiz gelernt haben. Wir wissen, dass für eine Umstellung entsprechende Umsetzungsmaßnahmen notwendig sind, und vor allem müssen wir dafür entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stellen. Eines sei ebenfalls gesagt: Wenn Sie in die Umsetzung in anderen Bereichen gehen, denken Sie an den Führungsstil! Das haben einige noch nicht vergessen. Die geplante Einführung eines Servicekontos und die Regelungen zu Digital-First sind ein neuer Weg. Für viele, die eine deutsche Perspektive haben, sind das komplett neue Wege der Kommunikation. Das setzt voraus, dass unsere verschiedenen Verwaltungsebenen zum Startpunkt die entsprechenden Befähigungen haben, sowohl was die Technik angeht als auch was den Anbieterstatus angeht. Hier liegt für uns als SSW noch ein Knackpunkt, denn es muss eine landesweit einheitliche Umsetzung geben. Ich bin gespannt, wie die kommunalen Landesverbände in der Anhörung reagieren werden und wie deren Einschätzung dazu ist. Sicherlich ist davon auszugehen – so schreiben auch Sie es in der Begründung –, dass es langfristig zu Einsparungen kommen wird, aber erst einmal entstehen Kosten, die gedeckt werden und mit denen sich die Kommunen herumschlagen müssen. Für uns als SSW ist der digitale Zugang zur Verwaltung nicht neu, wir kennen ihn von unseren nördlichen Nachbarn und unseren vielen Verbindungen, die wir nach Dänemark haben. In der Begründung zu Artikel 2 § 27 wird explizit darauf hingewiesen, dass man sich an den dänischen Reglungen orientiert. Wir haben aber an anderer Stelle schon gehört, dass die dänischen Regelungen bei uns nicht eins zu eins umsetzbar sind, weil Dänemark kein föderales System hat. In Dänemark (Sybilla Nitsch) macht man es vor, und es funktioniert. Somit ist es doch immer sehr gut, darauf zu schauen. Aber – jetzt kommen wir zu dem wirklich wichtigen Punkt, den einige Kollegen schon angesprochen haben – bei der Errichtung eines solchen Servicekontos und dem Zugang dazu ist es von ganz grundlegender Bedeutung für den SSW, dass niemand ausgeschlossen werden darf. (Beifall SSW und SPD) Die diskriminierungsfreie Teilhabe an einer modernen Verwaltung muss immer gewährleistet sein. Bisher ist in der Landesverfassung in Artikel 14 Absatz 2 formuliert, wie der Zugang sein soll. Dieser Absatz soll geändert werden – auch der SSW steht mit auf dem Änderungsantrag – mit dem Fokus, den digitalen Zugang als den Zugang zu gewährleisten. Ich weise an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass diese Änderung in der Landesverfassung noch nicht vorgenommen ist. Was die Mehrheitsverhältnisse angeht, wird das sicherlich ganz sicher so kommen. Aber ich finde auch, dass man ein bisschen damit aufpassen muss, schon jetzt vorauszusetzen, dass die Landesverfassung in den vorgelegten Entwürfen beschlossen wird, um hier mit allen möglichen Handreichungen in die Umsetzung zu kommen. (Beifall SSW und SPD) Wir wissen aus der öffentlichen Debatte, dass an diesem Punkt viele Fragen kommen werden. Es wird auch viele Unsicherheiten geben. Diesen müssen wir uns stellen. Daher ist es für uns besonders wichtig zu sagen: Der Zugang muss sichergestellt sein. Nach meiner Auffassung ist es staatliche Aufgabe, das zu gewährleisten. Das muss feststehen. Aus der Einleitung für die Unterrichtung über die Eckpunkte zu den E-Government-Services gibt es Hinweise, die mich aufhorchen lassen. Dort ist die Rede von den vollständigen digitalen Prozessketten oder davon, dass die Bürger verpflichtet werden. Ich finde, diese Handreichung hat schon einen etwas anderen Zungenschlag. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Diese Eckpunkte sollten wir im parlamentarischen Verfahren bewerten. Dazu haben Sie auch gerade gesprochen. Ich möchte noch einen Punkt positiv bewerten. Das ist § 24, wonach auch der Gebrauch der Regionalund Minderheitensprachen festgelegt ist. Das hat uns sehr gefreut. Eine andere Sache, die ich noch sehr kritisch betrachte, sind Ihre Änderungen zum Informationszugangsgesetz. Da frage ich mich wirklich: Handelt es sich hier vielleicht um Ausschlussverfahren von Personen und Berufsgruppen, die beispielsweise Recherchen zu sensiblen Themen vornehmen wollen, –

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