Dirk Schrödter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir wollen unsere Verwaltung schneller, einfacher, moderner und vor allem digitaler machen – für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und für unsere Beschäftigten. Denn die Digitalisierung unserer Verwaltung ist mehr als eine Komfortfrage. Sie entscheidet über die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Unternehmen brauchen für unseren Wirtschaftsstandort schnelle Genehmigungsverfahren und effiziente Verfahren. Sie entscheidet aber auch über das Vertrauen in den Staat. Bürgerinnen und Bürger erledigen heute längst Bankgeschäfte, Versicherungsgeschäfte oder ihre Einkäufe digital. Wenn das beim Staat nicht funktioniert, leidet das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Staats und damit letztlich in unsere Demokratie. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unser Gesetzentwurf wird unsere Verwaltung digitaler und komfortabler machen. Um unsere Ziele zu erreichen, tragen zwei zentrale Säulen unseren Gesetzentwurf, nämlich das Digital-Only-Prinzip und das Once-Only-Prinzip. Mit deren Umsetzung erreichen wir vollständig digitale Verwaltungsverfahren und Prozessketten ohne Medienbrüche von der Antragstellung bis zur Entscheidung. Daten sollen von der Verwaltung zukünftig nur einmal eingegeben und erhoben werden müssen und innerhalb der Verwaltung weiterverwendet werden müssen. Deshalb ist ein zentraler Kernpunkt unseres Gesetzentwurfs ein Datendoppelerhebungsverbot. Weitere Kernpunkte sind Vorgaben zur Automatisierung von Verwaltungsprozessen, zur Pflicht von Datenbereitstellung und zur elektronischen Registerführung. Das ist ein zentraler Punkt. Für all das bauen wir ein verlässliches Landesdatennetz mit dem National-Once-Only-Technical-System, mit dem Einsatz der X-Road in Schleswig-Holstein und mit einer Online-Registerplattform. Zusätzlich zu den bestehenden Infrastrukturen, der Online-Service-Infrastruktur, die wir haben, dem Serviceportal, dem Servicekonto und dem Verwaltungspost- (Minister Dirk Schrödter) fach, werden die technischen Grundlagen dafür geschaffen, moderne, sichere Datenaustausche und damit moderne Verwaltungsverfahren sicherstellen zu können. Das reduziert Bürokratie und spart Zeit. Es erleichtert Verfahren für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in unserem Land. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben über 300 Onlinedienste entwickeln lassen, die teilweise sogar bundesweit eingesetzt werden. Wir haben über 40 Dienste anderer Länder nach dem EVA-Prinzip in Schleswig-Holstein etabliert. Gemeinsam mit unserem IT-Verbund Schleswig-Holstein bringen wir diese Dienste in die Fläche, damit Bürgerinnen und Bürger, damit Unternehmen ihre Wohnsitzanmeldungen, Melderegisterauskunft, Meldebescheinigungen, Kraftfahrzeugzulassung, Ummeldung und Abmeldung sowie den Unterhaltsvorschuss landesweit bereits jetzt online durchführen können. Nutzerfreundlichkeit hat dabei für uns höchste Priorität. Staatliche Angebote müssen so einfach zu nutzen sein wie kommerzielle. Deshalb haben wir zusammen mit Hamburg den bundesweiten und inzwischen preisgekrönten Usability-Standard KERN initiiert, der überall zum Standard und bundesweit eingesetzt wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt gehen wir einen Schritt weiter, bei dem auch bundesweit große Einigkeit herrscht. Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene und die gemeinsame Föderalismus-Modernisierungsagenda legen die von uns skizzierten und von mir dargelegten Prinzipien Once-Only und Digital-Only als grundlegende Prinzipien fest. Ja, dazu gehört auch ein zentrales Servicekonto als sicherer Eingang zur Verwaltung. Ich weiß, dass gerade dieser Punkt intensiv diskutiert wird – und das vollkommen zu Recht. Natürlich müssen wir uns fragen: Können wirklich alle Menschen ein solches Konto nutzen, auch Ältere, auch Menschen mit Beeinträchtigungen? Wie kommen Menschen ohne digitale Erfahrung im digitalen Raum zukünftig klar? Für Menschen, die den digitalen Zugang nicht allein nutzen können, wollen wir mit sogenannten Verwaltungsassistenzen gezielte Unterstützungsangebote schaffen. Genau deshalb verbindet unser Gesetz die konsequente Digitalisierung mit dem klaren Versprechen: Wir lassen niemanden zurück. Die Assistenzen werden zukünftig dabei helfen, ein Servicekonto einzurichten, passende Verwaltungsleistungen zu finden, oder sie werden beim Ausfüllen digitaler Formulare helfen. Wichtig ist für uns dabei ein niedrigschwelliger Zugang. Unterstützung soll dort erfolgen, wo Menschen ohnehin sind: in Rathäusern, aber auch in Bibliotheken, digitalen Knotenpunkten, an ServiceTerminals oder mobil. Vorletzte Woche habe ich mich dazu mit der estnischen Ministerin für Digitalisierung ausgetauscht und genau diese Fragen mit ihr besprochen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Assistenzen wollen und werden wir gemeinsam mit Kommunen, mit Sozialverbänden und der Zivilgesellschaft weiterentwickeln. Dazu haben wir ein Eckpunktepapier in eine Anhörung gegeben. Wir werden dort die weiteren Dinge miteinander besprechen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine digitale Verwaltung ist kein Selbstzweck. Sie bedeutet schnellere Verfahren, weniger Bürokratie und mehr Service für die Menschen in unserem Land. Gleichzeitig bedeutet sie Verantwortung. Digitalisierung wird inklusiv sein. Mit diesem Gesetz gehen wir genau diesen Weg: entschlossen, modern und mit Blick auf alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Land und auf die Unternehmen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
