Marc Timmer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegin Sandra Redmann hat gerade gesagt, man solle am Anfang loben. Das möchte ich auch gern tun. Ich möchte mich ganz herzlich bei einer Berufsgruppe bedanken, die nicht immer im Licht steht: bei den Justizvollzugsbeamtinnen und ‑beamten für einen schwierigen Job, den sie täglich im Interesse für uns alle ausüben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Justizvollzugsbeamtinnen und ‑beamte müssen in der Regel mehr als zehn, manchmal 15 Jahre warten, bis sie erstmalig beruflich aufsteigen können. Das ist das eine. Worum es jetzt hier geht, ist, dass der erste Aufstieg Voraussetzung für die Zulassung zum Regelaufstieg gemäß § 25 Landeslaufbahnverordnung ist. Er sieht die Möglichkeit vor, den gehobenen Dienst zu erreichen. In Absatz 1 Nummer 3 heißt es: „sie haben mindestens das erste Beförderungsamt der Laufbahn inne“. Oftmals sind aber gerade die Justizvollzugsbeamtinnen und ‑beamten mit eher wenigen Berufsjahren hochmotiviert, sich für den Regelaufstieg zu bewerben. Nach beispielsweise fünf Jahren weiß Mann oder Frau, wie der Hase läuft, hatte genug Zeit, sich im Beruf zu beweisen und scheut auch nicht davor zurück, sich in Bad Münstereifel fern der Heimat fortzubilden. Es ist eher eine Überlegung, die man vor der persönlichen Familienplanung vornimmt. Es geht hier um berufliche Perspektiven, die zu einem frühen Zeitpunkt eröffnet werden sollen. Die Frage der fachlichen Kompetenz wird in § 25 Laufbahnverordnung an anderer Stelle gestellt. So soll gemäß Absatz 2 der Zulassung ein Auswahl- (Marc Timmer) verfahren vorausgehen. Absatz 1 Nummer 1 legt fest, dass „Eignung, Befähigung und fachliche Leistung im beruflichen Werdegang“ die Zulassung zum Regelaufstieg rechtfertigen müssen. Problematisch ist aber, dass quasi als formaler Nachweis hierfür Nummer 3 dieser Vorschrift, der erste Beförderungsaufstieg, erreicht werden muss – und den erreicht man im Allgemeinen Justizvollzugsdienst erst relativ spät. Es ist aus meiner und aus Sicht der Gewerkschaften kein Grund ersichtlich, dass die starre Voraussetzung aus Nummer 3, das erste Beförderungsamt innezuhaben, zum Ausschluss vieler geeigneter und gewillter Kandidatinnen und Kandidaten führen soll. Deshalb bin ich sehr froh, dass im Vorgespräch mit den anderen Fraktionen die Bereitschaft bestand, diesen Antrag an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen, um mit den Gewerkschaften und gegebenenfalls weiteren Experten dieses Thema zu vertiefen. Dafür sage ich danke. (Beifall SPD, FDP und Peter Lehnert [CDU]) Ziel sollte es sein, einen konkreten Lösungsansatz zu erarbeiten, um jüngeren Justizvollzugsbeamtinnen und ‑beamten eine Tür zum Aufstieg in ihrem Beruf zu öffnen. Letztlich geht es immer um durchlässige Strukturen für diejenigen, die es wollen und es sich verdient haben; es geht um Lebendigkeit von Organisationen und um Verfahrensgerechtigkeit. Wer will und kann, der sollte auch dürfen. Leistung sollte sich lohnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beifall Peter Lehnert [CDU] und Sybilla Nitsch [SSW])
