Christian Dirschauer
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir in die Tiefen der Paragrafen einsteigen, muss ich Ihnen zunächst einmal ein kleines Geständnis machen: Ich bin ja zeitlebens eigentlich ein Verfechter der soliden Planung und hielt vom Glücksspiel gelinde gesagt eher Abstand. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Ich bin ja von Haus aus Verwaltungsbeamter, da kommt er durch. Frau Raudies kennt das. Aber, meine Damen und Herren, das änderte sich tatsächlich schlagartig mit meiner erstmaligen Benennung in den BINGO!-Vergaberat. Dort habe ich nämlich erst einmal hautnah mitentscheiden dürfen, was für großartige, kreative und wertvolle Projekte in unserem Land durch diese Mittel überhaupt erst möglich gemacht werden. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Das hat mich dann so beeindruckt, dass ich mittlerweile selbst jede Woche meine Lose kaufe. (Zurufe: Ah!) (Christian Dirschauer) Ja, jetzt kommt es: Da ist das Geständnis. Ich muss allerdings zugeben, die Auslosung im Fernsehen, die schaue ich mir nicht an. Ich verlasse mich ganz auf das Schicksal und die automatische Gewinnmitteilung aus der App – die kommt nicht so oft. Aber, meine Damen und Herren, auch ohne den BINGO!- Bär im TV zu sehen, weiß ich eines ganz sicher: Das Geld kommt an der richtigen Stelle an – das tut es wirklich –, ganz oft – ich bin jetzt seit einem Jahr stellvertretendes Mitglied –, ganz oft auch mit den Stimmen der Vertreter der FDP. (Annabell Krämer [FDP]: Natürlich!) Wenn man sich jedoch die vorliegende Drucksache der FDP-Fraktion anschaut, sie liest, könnte man fast meinen, dass der Tierschutz in Schleswig-Holstein bei der Vergabe der Mittel irgendwie ein Schattendasein im rechtsfreien Raum führt. Der Antrag suggeriert hier einen dringenden Handlungsbedarf, um den Tierschutz rechtlich und praktisch überhaupt erst hoffähig für die Umweltlotterie zu machen. Schauen wir uns die Realität an, Sie haben es bereits gehört: Der Tierschutz ist bereits heute Gegenstand der Förderrichtlinie. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Entsprechend ist er heute schon Bestandteil auch der Förderpraxis in unserem Land, meine Damen und Herren. Frau Backsen hat es dargestellt: In den vergangenen Jahren wurden rund 70 Projekte mit insgesamt rund 1,1 Millionen Euro aus dem Bereich des Tierschutzes erfolgreich über die BINGO!-Mittel gefördert. Ich möchte an der Stelle auch erwähnen, dass die Entscheidungen über die Mittelvergabe, egal für welchen Bereich, weit überwiegend einstimmig oder mit großer Mehrheit erfolgen. Das habe ich nie anders kennengelernt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das jetzt geändert hat, das kann ich mir nicht vorstellen. Also die Vorstellung, man müsse hier erst mühsam neue rechtliche Grundlagen schaffen, geht an der gelebten Realität in Schleswig-Holstein vorbei. Frau Krämer, es ehrt Sie, dass Sie den Tierschutz stärken wollen. Ich weiß, dass das für Sie wirklich eine Herzensangelegenheit ist. Das weiß ich; das stelle ich überhaupt nicht in Abrede. Aber ganz ehrlich: Ich glaube auch, dieser beiden Drucksachen hätte es an der Stelle nicht bedurft. Nicht wirklich überzeugt bin ich bei dem Vorstoß, zum Beispiel Fachgutachten, Untersuchungen und Studien pauschal von der Förderung auszuschließen. Das könnte tatsächlich zu kurz gedacht sein. Wer Tierschutz und Naturschutz ernsthaft und nachhaltig betreiben will, der braucht manchmal eben auch eine wissenschaftliche Basis. Wer Akteure zusammenbringen will, braucht den fachlichen Austausch und den Dialog. Die Forderung, vieles auf rein investive Projekte zu verengen, verkennt, dass eine gute Investition oft eine fundierte Vorstudie voraussetzt. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Wenn zudem die Konzeptionierung eines Projekts nicht mehr Teil der Förderung sein darf, legen wir möglicherweise gerade den kleinen ehrenamtlichen Vereinen unnötige Steine in den Weg. Ehrenamtler haben oft die besten Ideen, brauchen aber gerade in der Planungsphase Unterstützung. Hier könnte ein Ergebnis drohen, das die Kreativität an der Basis mehr erstickt, als es sie fördert. Trotz meiner grundsätzlichen Skepsis hinsichtlich der Notwendigkeit der Drucksachen will ich mich einer sachlichen Debatte an der Stelle nicht verschließen. Es macht durchaus Sinn, sich einmal ohne ideologische Scheuklappen und unter Einbindung entsprechender Praktika mit der Förderlandschaft auseinanderzusetzen. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich die Arbeit des BINGO!-Vergaberats würdigen, der mit großer Sorgfalt und Verantwortung über die Mittelvergabe entscheidet. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Gerade deshalb halte ich es für den richtigen Weg, dass sich dieses Gremium – so habe ich es immer wahrgenommen; Frau Redmann hat es eben auch dargestellt – laufend mit der angesprochenen Thematik befasst und prüft, ob die bestehende Förderpraxis noch zeitgemäß ist. Selbstverständlich sollen auch wir das hier im Blick behalten, aber auf einer aufgeklärten Grundlage. Deshalb unterstützen wir heute den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. So kann beispielsweise dann, wie Sie es wollen, auch die Frage diskutiert werden, ob die Förderung von parlamentarischen Abenden aus diesen Mitteln weiterhin angemessen ist oder ob hier Anpassungsbedarf besteht. Das ist ein Punkt, über den man sachlich differenziert sprechen kann, ohne Frage, aber bitte auf der Grundlage fundierter Einschätzungen und nicht durch pauschale Streichung am grünen Tisch. (Christian Dirschauer) – Vielen Dank, meine Damen und Herren, und viel Glück beim nächsten BINGO!-Schein! (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)
