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Annabell Krämer

FDP 19.03.2026 Sitzungen 20/115

Danke, Frau Kollegin. Sind Sie mit mir der Meinung, dass das Gesetz eher maßgeblich ist als die Richtlinie? Und geben Sie mir recht, dass bei jedem Tierschutzprojekt immer noch ein Umweltkontext angegeben werden muss und dass die Tierheime teilweise händeringend versuchen, irgendwie einen ökologischen Kontext hineinzubringen, damit ihr Projekt überhaupt genehmigungsfähig ist? Das wird mir immer zurückgespiegelt. Mir wurde zum Beispiel zurückgespiegelt, dass dem Tierheim in Kiel das neue Außengehege für seine Schildkröten erst nicht genehmigt werden sollte, weil es mit einer Plane ausgestattet war, was gar nicht anders geht. – Dass ein Gesetzesentwurf über einer Förderrichtlinie steht, ist ja selbstredend; darauf brauche ich gar nicht zu antworten. Ich möchte gern mit meiner Rede fortfahren, dann werde ich Ihnen noch ein paar Punkte erklären. Ihr zweiter Punkt hat aus meiner Sicht mit dem ersten Punkt überhaupt nichts zu tun. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für mich ist nicht nachvollziehbar, welches Problem der Gesetzesentwurf konkret lösen soll, und noch weniger nachvollziehbar ist, warum im Parallelantrag behauptet wird, der Tierschutz müsste erst als eigenständiger Fördergegenstand in die Richtlinie aufgenommen werden. Da steht er bereits. Er ist, wie auch mein Kollege es schon gesagt hat, 2008 ausdrücklich als Fördergegenstand aufgenommen worden. Die geltende Richtlinie nennt ihn aus unserer Sicht an prominenter Stelle. Auch die Zahlen sprechen aus unserer Sicht eine klare Sprache: Allein im Bereich Tierschutz wurden in den vergangenen fünf Jahren 74 Projekte mit BINGO!-Mitteln in Höhe von rund 1,14 Millionen Euro gefördert. Es geht aus unserer Sicht also nicht darum, eine echte Lücke zu schließen, sondern wirklich nur darum, den Eindruck zu vermitteln, hier würden die Mittel bisher nicht zielgerichtet eingesetzt. Die BINGO!-Umweltlotterie ist aus unserer Sicht eine so wichtige Finanzierungsquelle, weil sie seit 1998 in Schleswig-Holstein dazu beiträgt, dass gemeinnützige Projekte im Bereich Natur- und Umweltschutz, auch im Tierschutz und in der Entwicklungszusammenarbeit erfolgreich in einer großen Bandbreite umgesetzt werden können. Dieses Fördermodell hat sich über Jahrzehnte bewährt, und die Entscheidungen trifft nicht irgendwer, sondern ein vom Land berufener, ehrenamtlich tätiger Vergaberat mit 16 Fachleuten unter Beteiligung der Landesregierung und aller im Parlament vertretenen Fraktionen. – Herzlichen Dank an dieser Stelle an alle Ehrenamtlichen dort. (Beifall) Ein Antrag dort braucht eine Dreiviertelmehrheit. Das ist kein beliebiges Verteilen von Mitteln, sondern ein fachlich getragenes und sehr sorgfältiges Verfahren. Der FDP-Antrag will die Förderrichtlinie an dieser Stelle und an anderen Stellen unnötig verengen. Fachgutachten, Untersuchungen, Studien und auch Veranstaltungen sollen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Ohne Veranstaltungen sind Projekte der Umweltbildung aus unserer Sicht kaum denkbar. Aus meiner Sicht ist es eine wichtige Aufgabe des Vergaberates sicherzustellen, dass die Studien, Fachgutachten und Veranstaltungen, aber auch die Publikationen in ein gutes Gesamtkonzept eingebettet sein müssen und dass deren Nutzen für den Erfolg eines Projekts essenziell ist. Ich habe keinen Grund, daran zu zweifeln, dass der Vergaberat dieser Aufgabe verantwortungsvoll nachkommt. Die Mittel der BINGO!-Umweltlotterie sind ein wichtiger Teil der Förderlandschaft in SchleswigHolstein. Sie fördern vielfältige Projekte für die Natur, für die Umwelt, für den Tierschutz, für Bildung und für nachhaltige Entwicklung. Sie leisten damit auch einen Beitrag für die Sicherung und den Schutz unserer Lebensgrundlagen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD)

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