Silke Backsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag. Mein Kollege Michel Deckmann hat mir gerade die Hälfte der Rede weggenommen, deswegen fasse ich es ein bisschen zusammen. Die FDP fokussiert sich in ihrem vorgeschlagenen Gesetzentwurf auf § 7 Absatz 3 Satz 1 und schlägt vor, dass nach den Worten „Natur- und Umweltschutz“ der Tierschutz eingefügt werden soll. In der Förderrichtlinie zur Vergabe der Zweckerträge aus der BINGO!-Lotterie steht unter Punkt 2.: „Nach dieser Richtlinie werden Projekte im Sinne der Agenda 2030 gefördert. Dies sind insbesondere Projekte und Maßnahmen in folgenden Bereichen: Natur- und Umweltschutz sowie des Tierschutzes, Natur- und Umwelterziehung und Natur- und Umweltbildung, Entwicklungszusammenarbeit, globales Lernen und interkulturelle Bildungsarbeit.“ Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Formulierung findet sich also bereits in der geltenden Förderrichtlinie. Mit anderen Worten: Die gewünschte Klarstellung steht dort schon. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Im parallel eingebrachten Antrag „Bingo-Fördermittel zielgerichtet einsetzen“ will die FDP die Formulierung in der Förderrichtlinie ändern und den Tierschutz, der dort gleich im ersten Spiegelstrich als Fördergegenstand genannt ist, zu einem eigenständigen Fördergegenstand machen.
