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Dr. Bernd Buchholz

FDP 19.03.2026 Sitzungen 20/115

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mal damit anfangen, dass ich vollkommen davon überzeugt bin, dass die Zielsetzung dieses Gesetzentwurfs komplett richtig ist. (Beifall Lukas Kilian [CDU]) Es muss uns darum gehen, Verwaltung digitalisierter zu machen und das zu beschleunigen. Da sind wir, glaube ich, alle hier vereint und machen einen Haken dran. Im Gegensatz zu einigen anderen im Hause sage ich: Digital-Only-Prinzipien sind richtig. Effizienzsteigerungen durch Digitalisierung werden wir nur (Dr. Bernd Buchholz) erreichen, wenn wir nicht Parallelprozesse laufen lassen, also analoge Prozesse neben digitalen Prozessen weiter existieren. Diejenigen, die am Digitalprozess nicht sofort teilnehmen können, müssen befähigt und komplett diskriminierungsfrei und ohne Nachteile in die Lage versetzt werden, am Digitalprozess teilzunehmen, mit Lotsen, die ihnen dabei helfen. (Beifall FDP, CDU und SSW) Das ist etwas anderes als analoge Parallelprozesse. Es geht um die Befähigung und Ermöglichung des Prozesses, um Digital-Only als Verwaltungsverfahren durchführen zu können. Alles andere wird keine Effizienzgewinne bringen. Wenn Sie es bei all den Prinzipien, die Sie hier vertreten, weiter ermöglichen, per Post oder Brief an die Verwaltung oder Amtsgerichte heranzutreten, können Sie Digitalisierung vergessen. Dann werden Sie weiter den gleichen Verwaltungsaufwand wie bisher darstellen müssen – neben dem Aufwand für den digitalen Prozess. So leid es mir tut – es muss darum gehen, die entsprechenden Lotsenfunktionen zu realisieren. (Beate Raudies [SPD]: Wer bezahlt die?) Herr Minister, dabei geht es um folgende Fragen: Wie organisieren wir das? Wer bezahlt das? Woher kommt das Geld dafür? Dabei geht es auch um nette Kleinigkeiten, die als witzige Themen in den Eckpunkten sichtbar sind: Um eine Arbeitsüberlastung der Verwaltungsassistenz wie eine übermäßige Beanspruchung der betroffenen Personengruppen etwa durch lange Wartezeiten beim Ersuchen um Hilfe zu mindern, erscheint eine vorherige digitale oder telefonische Terminkoordinierung notwendig. – Wenn ich mit digitalen Medien nicht umgehen kann, soll ich mich digital um einen Termin kümmern, und die Telefonnummer kriege ich nur im Web-Angebot heraus? Sorry, das ist nicht die Assistenz, die man hier braucht! (Beifall FDP, SPD und SSW) Herr Minister, Sie haben Verantwortungsbereiche in Ihrer Landesregierung, und wir sind alle von dem betroffen, was Digital-Only bedeutet. Auch wir wünschen uns Verbesserungen bei der Beihilfe im Dienstleistungszentrum Personal, bei dem ich alle meine Belege voll elektronisch über die App, die Dataport gebaut hat, hochladen darf, aber den Bescheid weiter per Post erhalte; digital kann ich ihn nicht bekommen, und ich kann ihn auch nicht digital bearbeiten und gucken, was damit ist, wenn ich das gegen meine Software laufen lasse. Ich bekomme den Bescheid nur per Post. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Und ich kann ihn nicht an die Krankenversicherung weiterleiten!) – Nichts davon. Bei ELSTER kriegen Sie Ihren Steuerbescheid von der Finanzverwaltung inzwischen digital. Aber legen Sie bloß keinen Widerspruch dagegen ein, wie es viele Abgeordnete ab und an tun müssen, weil die Finanzbehörden immer noch nicht verstanden haben, dass es in diesem Hause zwei Arten von Fahrtkostenerstattungen gibt, von denen eine steuerfrei ist und deshalb nicht zu den Einkünften gehört. Wenn man Widerspruch eingelegt hat, erhält man einen Widerspruchsbescheid, der aber nicht digital, der nicht elektronisch zugestellt wird und auch nicht in ELSTER verarbeitet wird, sondern den man per Post erhält und per Hand einarbeiten darf. Das ist nicht Digital-Only. (Beate Raudies [SPD]: Überraschung!) – Apropos Überraschung, lieber Herr Schrödter, wenn Sie noch ein Beispiel hören wollen: Bei der Einreichung von Beihilfeanträgen, die nicht nur die Beamtinnen, Beamten oder Angestellten des Landes, sondern auch wir Abgeordnete stellen müssen, ist es für die Landtagsabgeordneten – Stichwort Once-Only-Prinzip – jedes Mal erforderlich, ein Beiblatt für persönliche Daten hinzuzufügen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Auf diesem Beiblatt für persönliche Daten steht nichts außer dem Antragsdatum und der Personalnummer, alles andere ist vorhanden. Erklärt mir mal einer, warum ich dieses Beiblatt ausfüllen und einreichen muss! Das verstehe ich nicht, das könnt ihr sofort ändern. Das Gleiche gilt für die App: Wenn Dataport eine App entwickelt, über die man die Belege einreicht, sollte es zu Verbesserungen kommen. Die Verbesserung besteht aktuell darin, dass ich die über die App eingereichten Belege nicht mehr unmittelbar an die private Krankenversicherung schicken kann, sondern sie alle noch einmal einscannen muss, um sie der privaten Krankenversicherung zuzuleiten. (Beifall FDP, SPD und SSW) Lieber Herr Minister, das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Gut gemeint reicht nicht, es muss auch gut gemacht werden. Ihre Prinzipien sind alle richtig, wir befürworten sie ausdrücklich, aber sie müssen auch gut umgesetzt werden. Der Kollege Stender hat darauf hingewiesen. (Dr. Bernd Buchholz) (Beifall FDP) Ich nenne ein weiteres Beispiel: Digitalität allein sorgt nicht unbedingt für Effizienzsteigerung. Wir haben im Prozess der Digitalisierung der E‑Akte im Bereich der Justiz aus berufenem Munde gehört, dass ein Amtsrichter in diesem Land durch die Digitalisierung der E‑Akte rund 25 Prozent mehr Arbeitsaufwand hat als vorher, weil die digitalen Prozesse ihn 25 Prozent mehr Zeit kosten. Das ist ein Viertel des Personalaufwands. Das hat der OLG-Präsident in einer Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses zu Protokoll gegeben. Das heißt, Digitalisierungsprozesse kann man auch zur Effizienzverschlechterung nutzen. Das darf uns nicht passieren. Deshalb muss es darum gehen, gemeinsam mit den Betroffenen die entsprechenden Prozesse zu durchdringen. (Vereinzelter Beifall FDP)

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