Eka von Kalben
Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin Professor Dr. Kerstin von der Decken das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Justizvollzug braucht qualifizierte Führungskräfte. Gleichzeitig möchte das Land seine Bediensteten bestmöglich fördern. Wie sehen die dafür geltenden Rahmenbedingungen aus? Zur Steigerung der Attraktivität des Justizvollzugs haben wir das Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1.2 für den Allgemeinen Vollzugsdienst und den Werkdienst von A 7 auf A 8 angehoben. Diese Bediensteten starten also in einer höheren Besoldungsgruppe als in anderen Laufbahnen. Das ist positiv. Strukturell führt das aber dazu, dass es für viele dienstjüngere Beamtinnen und Beamten schwieriger wird, die Voraussetzungen für den klassischen Regelaufstieg nach § 25 ALVO und für den Schnellaufstieg nach § 26 ALVO zu erfüllen. (Zuruf: Genau! – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Warum? Beide Vorschriften setzen unter anderem voraus, dass mindestens das erste Beförderungsamt der Laufbahn erreicht wurde. Gab es früher zwei Beförderungsmöglichkeiten – von A 7 auf A 8 und von A 8 auf A 9 –, gibt es heute nur noch die Beförderungsmöglichkeit von A 8 auf A 9. Der Regel- und der Schnellaufstieg werden also durch die Anhebung des Einstiegsamtes tendenziell erschwert. Allerdings erfolgt der Aufstieg im Justizvollzug heute meistens aus anderen Gründen nicht über den Regel- oder über den Schnellaufstieg. Warum? Grund sind die weiteren Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Neben dem bereits erwähnten ersten Beförderungsamt müssen hohe Bewertungsstufen erreicht worden sein, und es muss eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegen. Diejenigen, die diese Voraussetzungen erfüllen, müssen dann ein Führungskräfte-Assessment-Center durchlaufen, bevor sie das entsprechende Studium an der Hochschule für der Justiz in Bad Münstereifel in Nordrhein-Westfalen aufnehmen. Wie in vielen anderen Auswahlverfahren zeigt sich, dass nicht alle Bewerberinnen und Bewerber diese Prüfung erfolgreich bestehen. Denn die Voraussetzungen sind anspruchsvoll, und sie müssen es auch sein. Neben dem Regel- und dem Schnellaufstieg gibt es den Bewährungsaufstieg nach § 27 ALVO. Er ist in erster Linie für erfahrene, leistungsstarke und leistungswillige Bedienstete konzipiert. Er setzt erstens voraus, dass das Endamt der Laufbahngruppe erreicht ist. Hinzu kommen müssen zweitens eine breite Verwendung und hohe Bewertungsstufen. Die Bediensteten, die diese Voraussetzungen erfüllen, können den Weg in den gehobenen Dienst auch ohne Studium beschreiten. Sie müssen stattdessen Aufstiegsfortbildungen im Umfang von 400 Stunden sowie eine anschließende Prüfung ablegen und sich durch die erfolgreiche Arbeit auf einem entsprechenden Dienstposten bewährt haben. Am meisten an Bedeutung gewonnen hat allerdings in den letzten Jahren der Praxisaufstieg nach § 27a ALVO. Er ist mit dem Bewährungsaufstieg vergleichbar, da er dieselben Voraussetzungen hat und kein Studium voraussetzt. Die Aufstiegsfortbildung ist mit 200 Stunden statt 400 Stunden allerdings kürzer, und es ist keine Prüfung erforderlich. Dafür ist später im gehobenen Dienst nur maximal die Stufe A 11 und nicht die Stufe A 13 erreichbar. Für den Praxisaufstieg werden im Jus- (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) tizvollzug gezielt entsprechend bewertete Stellen ausgeschrieben. Nach einer erfolgreichen Auswahlentscheidung wird geprüft, ob und gegebenenfalls wann die Voraussetzungen für den Praxisaufstieg erfüllt sind. Die Weiterbildungen finden dann während der Arbeitszeit statt, und bereits im laufenden Jahr konnten wir dadurch die Zahl der Aufsteigerinnen und Aufsteiger erhöhen. (Zuruf SPD: Sehr gut!) Meine Damen und Herren, daneben gibt es den sogenannten Quereinstieg. Der Justizvollzug profitiert, wenn unterschiedliche berufliche Erfahrungen und fachliche Perspektiven in Führungsfunktionen einfließen. Dass derzeit 90 Prozent aller Vollzugsabteilungsleitungen besetzt sind, ist auch auf Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger zurückzuführen. Fehlende Erfahrung im Vollzug wird durch sorgfältiges und qualifiziertes Onboarding ausgeglichen. Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren. Die Justizvollzugsbediensteten in unserem Land leisten jeden Tag eine hervorragende Arbeit. Wir haben zahlreiche Einstiegs- und Aufstiegsmöglichkeiten für unsere Bediensteten geschaffen. Gleichzeitig möchten wir sicherstellen, dass Führungsverantwortung im Justizvollzug von Menschen übernommen wird, die dafür fachlich und persönlich geeignet sind. Gern aber stehen wir für einen weiteren Austausch im Innen- und Rechtsausschuss zur Verfügung. Wenn es Möglichkeiten zu Verbesserungen gibt, sind wir immer offen dafür. – Vielen Dank. (Beifall)
