Michel Deckmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe verstanden, dass ich gemeint bin. Darum geht’s. (Beifall) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! NordwestLotto hat die gesetzliche Aufgabe, für seine Glücksspiele Zweckabgaben zu entrichten. Diese Zweckabgaben werden vielfältig eingesetzt. Es werde der Landessportverband, der Olympische Sportbund gefördert, sogar der Denkmalschutz. Es werden unsere Minderheiten im Land gefördert, aber auch die Feuerwehren und unsere Suchtprävention, genauso aber auch mit der BINGO!-Umweltlotterie der Natur- und Umweltschutz. Insgesamt stehen dort jährlich knapp 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. Diese sollen, wie es bereits in der Diskussion erwähnt wurde, zum einen maßgeblich in den Natur- und Umweltschutz fließen, aber – und so sagt es das Gesetz – zum anderen auch in Projekte im Sinne der Agenda 2021, also in Entwicklungsprojekte. In diesem Zuge wurde auch in den Förderrichtlinien grundsätzlich Tierschutz als ein Anliegen adressiert, seit 2008 in etwa. Über die genaue Mittelverwendung entscheidet der Vergaberat, dessen Arbeit maßgeblich durch die Förderrichtlinie und die Satzung des Vergaberats bestimmt wird. Regelmäßig wurde in der Vergangenheit auch über parlamentarische, haushalterische Debatten das Thema BINGO! adressiert. Ich glaube, das ist auch grundsätzlich sehr richtig so. Denn gerade bei außereuropäischen Projekten können die Prüfung und Mittelverwendung teilweise eine Herausforderung sein. Auch BINGO! ist dazu verpflichtet, sich an die Landeshaushaltsordnung zu halten. Deswegen verstehe ich, dass es dort Herausforderungen gibt. Es gibt in Diskussionen auch immer wieder Verwendungsfragen. Dies ist bereits deutlich geworden. Vor diesem Hintergrund halten wir es für notwendig, allgemein und auch grundsätzlich über das Thema der Glücksspielzweckabgaben zu informieren und zu diskutieren. Aus diesem Grund haben wir den vorliegenden Alternativantrag gestellt. Die Landesregierung wird gebeten, die grundsätzliche Verwendung der Zweckabgaben im Sinne des Ausführungsgesetzes des Glücksspielstaatsvertrages auszuwerten und dem Innenausschuss darzustellen. Dies soll bis zum Ende des dritten Quartals erfolgen und Grundlage für weitere Sachdebatten sein. Dies kann dann die Basis weiterer Gespräche zur Verwendung, zur Kontrolle und zum grundsätzlichen Zweck der Zweckabgaben sein und unser Ansatzpunkt für weitere Sachgespräche in den Ausschüssen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
