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Marion Schiefer

CDU 19.03.2026 Sitzungen 20/115

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Schleswig-Holstein schätzen wir den Justizvollzugsdienst. Ich kann mich den lobenden Worten des Kollegen Timmer nur anschließen. Wir nehmen ihn wichtig. Wir sind an einer guten Nachwuchsgewinnung interessiert. Das ist im Vollzug immer wieder eine Herausforderung. Das überzeugendste Argument für eine Tätigkeit im Allgemeinen Justizvollzugsdienst oder Werkdienst in Schleswig-Holstein war vor einigen Jahren die Anhebung des Einstiegsamts von A 7 auf A 8. Am Stellenkegel der A‑9er-Stellen hat sich dadurch aber nichts verändert. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Gute Führungskräfte im Vollzug sind Mangelware. Es wäre schön, wir hätten als Land mehr Bewerber und damit mehr Auswahl. Insofern ist es gut, dass die SPD das Thema mit ihrem Antrag aufgreift. Ich finde es auch vom Verfahren her gut, dass wir unter den Fraktionssprechern im Vorfeld übereingekommen sind, das Thema mit dem Ministerium und den Berufsverbänden im Ausschuss weiter zu erörtern. Die entsprechende Überweisung sei hiermit auch von mir beantragt. Nach vorläufiger Bewertung hier und jetzt sehe ich allerdings folgende Punkte im SPD-Antrag kritisch: Ihr Antrag klingt danach, als wollten Sie mit den Anforderungen runtergehen, um freie Stellen im gehobenen Dienst schneller besetzen zu können. Ich lese Ihren Antrag so, dass Sie die Durchlässigkeit vom mittleren zum gehobenen Dienst auch um den Preis erhöhen wollen, dass damit Abstriche an den Anforderungen für die Laufbahngruppe 2 verbunden sind. Das mag eine SPD-Position sein, für die CDU lehne ich das ab. (Vereinzelter Beifall CDU – Beate Raudies [SPD]: Wo steht das denn?) – Das steht bei „schnellere“, bei „Mangel an geeigneten Führungskräften“, bei „anpassen“ und bei „faktisch am Regelaufstieg gehindert“. Ich verweise auf den Wortlaut. Die Eigenverantwortlichkeit, mit der die Kolleginnen und Kollegen im gehobenen Dienst in den Justizvollzugsanstalten unterwegs sind, und ihre Entscheidungsbefugnisse verlangen nach einer entsprechenden Qualifikation. Es gehört zur Wahrheit schon dazu, dass die meisten Kolleginnen und Kollegen, die im Justizvollzug im mittleren Dienst beginnen, auch im mittleren Dienst pensioniert werden, weil dies den Bedarfen der Justizvollzugsanstalten und ihrer persönlichen Qualifikation entspricht. Der operative Vollzugsdienst ist das Rückgrat des Systems. Sie sagen, erfahrene Kräfte aus dem AVD würden aufgrund der langen Dauer bis zum Aufstieg in das erste Beförderungsamt faktisch am Regelaufstieg gehindert. Ich sage, dann sollten diese erfahrenen Kräfte aus dem AVD vielleicht den Weg des Praxisaufstiegs gehen. Wenn ich das Endamt meiner Laufbahngruppe 1 mit A 9 erreicht habe, eine gute Verwendungsbreite vorweisen kann und mit der Bewertungsstufe 4 von 5 beurteilt worden bin, kann (Marion Schiefer) ich mich nach 200 Stunden Aufstiegsfortbildung ohne Prüfung auf einen Dienstposten des gehobenen Dienstes bewerben. Wenn ich diesen Dienst mindestens zwei Jahre erfolgreich innehatte, kann ich aufsteigen. § 27a der Allgemeinen Laufbahnverordnung ist da meiner Meinung nach sowohl bedarfsgerecht als auch angemessen von seinen Voraussetzungen her genau für unsere in der Praxis richtig coolen AVDler und Werkdienstler konzipiert. Sie bewerten es als negativ, dass Quereinsteiger ohne Vollzugserfahrung auf Führungspositionen eingestellt werden. Ihre Formulierungen im Antrag legen nahe, als würden Sie die Welt so sehen, dass die Akademiker den guten AVDlern die Stellen wegnehmen, wenn sie sich von der Seite reindrängen, auch wenn sie noch nie eine JVA von innen gesehen haben. Bitte sehen Sie es mir nach, aber die Einstellung eines Sozialarbeiters oder Sozialpädagogen auf eine Position des gehobenen Dienstes ist für mich kein irregulärer, unerwünschter Quereinstieg, sondern ein erwünschter Normalfall. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Da sind wir uns einig, Frau Kollegin!) Diese bringen wertvolles Wissen und wertvolle Perspektiven für den Vollzug mit. Auf sie können und wollen wir bei den Führungspositionen nicht ernsthaft verzichten. Sie ergänzen sich meines Erachtens sinnvoll mit den führungsgeeigneten weiterqualifizierten Vollzugseigengewächsen. Auch der Vollzug braucht multiprofessionelle Teams. Diese Erfahrung habe ich während meiner eigenen Jugendvollzugszeit gemacht, und davon bin ich überzeugt. Worauf ich allerdings Wert lege, ist eine solide Einarbeitung vollzugsfremder Kolleginnen und Kollegen. Im Interesse der Kolleginnen und Kollegen im Vollzug sollten wir das alles systematisch noch einmal durchdiskutieren. Das geht im Ausschuss besser als mit starr nacheinander gehaltenen Wortbeiträgen, auch wenn wir aufeinander eingehen und Sie durch Zwischenrufe Ihre Meinung kundtun. Selbstverständlich möchte ich hinreichend qualifizierten Bediensteten des AVD und des Werkdienstes eine Aufstiegsmöglichkeit eröffnen. Wenn es in diesem Zusammenhang etwas zu verbessern gibt, sollten wir das unbedingt tun. Auch daher die Vertiefung. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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