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Jan Kürschner

GRÜNE 19.03.2026 Sitzungen 20/115

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin in dieser Wahlperiode im Anstaltsbeirat der JVA Lübeck, ich bin lange als Strafverteidiger im Justizvollzug in Schleswig-Holstein unterwegs, und ich habe mit einem Beamten des Justizvollzugs jahrelang eine Jugendfußballmannschaft trainiert. Meine Auffassung ist: Die Beamtinnen und Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst, im AVD, verdienen mehr Anerkennung, als ihnen normalerweise zuteil wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Während nämlich die Anerkennung für die Polizei allgegenwärtig ist, wird diese Berufsgruppe in der Öffentlichkeit oft vergessen. Man schaut halt nicht so gerne in diesen Bereich. Dieser Berufsgruppe gehört im Grunde mindestens die gleiche Anerkennung; denn sie erledigen für uns alle eine Aufgabe, die gemacht werden muss, und die Aufgabe ist überhaupt nicht einfach. Wenn nämlich Vox populi damit zufrieden ist, dass verurteilt und eingesperrt wird, dann wird vergessen, dass die Probleme überhaupt nicht weg sind. Die Probleme sind dann beim AVD. Was meist auch nicht gesehen wird: Diesem Beruf sind einige besondere Risiken eigen, die in keiner Berufsbeschreibung stehen und die in keinem offiziellen Ausbildungsteil vorkommen. Damit gehen unsere Beamtinnen und Beamten um, und zwar tagtäglich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und FDP) Die SPD-Fraktion beschreibt in ihrem Antrag das Problem, dass die Beamtinnen und Beamten des Allgemeinen Vollzugsdienstes das erste Beförderungsamt häufig erst nach mehr als fünf Jahren erreichen und damit der sogenannte Regelaufstieg in die Laufbahngruppe 2 erst dann möglich wäre. Das ist aber eingeordnet. Ob das geltende Laufbahnrecht tatsächlich so hohe Hürden, wie der Antrag nahelegt, enthält, sollten wir uns genauer anschauen. Die Voraussetzungen für das erste Beförderungsamt wurden bereits zum 1. Januar 2021 durch das Gesetz zur Verbesserung der Besoldungsstruktur abgesenkt. Seitdem kann die Erstbeförderung bei entsprechender Leistung und Bewährung auf einen höherwertigen Dienstposten bereits direkt nach Ablauf der dreijährigen Probezeit erfolgen, (Jan Kürschner) also deutlich vor dem im Antrag genannten Fünfjahreszeitraum. Neben dem Regelaufstieg besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit eines Schnellaufstiegs. Wenn diese Instrumente durch Besonderheiten im Justizvollzug nicht voll oder nicht richtig zum Tragen kommen, dann wollen wir darüber gerne im Ausschuss beraten. Was die Frage der beruflichen Karriere im Justizvollzug angeht, so ist es natürlich verständlich, dass wir das für die Beschäftigten hier lösen müssen; denn wir sind auf zuverlässige und gute Leute angewiesen. Das Land muss ein attraktiver Arbeitgeber sein. Und wir brauchen Leute, die die Verantwortung tragen können und die für die gesamte Gesellschaft wichtige Aufgabe annehmen wollen, die mit diesem Beruf einhergeht. Zum Schluss noch ein Punkt: Die Strafgefangenen sind in unserer Gesellschaft die schwächsten Mitglieder, ohne jede Lobby. Wenn es dem AVD gut geht, dann können auch Gefangene besser resozialisiert werden. Die kommen fast ausnahmslos alle wieder heraus. In dem Gesamtzusammenhang sind wir längst nicht so gut, wie unsere Gesetzeslage das vorgibt. Das ist ein wichtiger Teil der Gestaltung von öffentlicher Sicherheit. Darüber unterhalten wir uns dann gerne. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

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