landtag.ltsh.de ↗

Dr. Bernd Buchholz

FDP 19.03.2026 Sitzungen 20/115

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dem Kollegen Kürschner für den ersten Teil seiner Rede ausgesprochen dankbar, in dem er noch einmal darauf hingewiesen hat, was das eigentlich für ein Dienst ist, über den wir hier reden. Allgemeiner Vollzugsdienst ist eine herausfordernde und schwierige Aufgabe, der sich Menschen stellen, die sich für Besoldungsgruppen wie A 8 oder A 9 täglich einem Risiko aussetzen, das durchaus nicht klein ist. Die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes sind in den letzten Jahren nicht kleiner geworden. Wir reden hier ganz oft darüber, wie viele psychisch erkrankte Menschen wir in Haftanstalten unterbringen und aus ihnen wieder entlassen haben, mit denen während ihres Vollzugsdienstes die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes zu tun haben. Die sollen sie nicht nur hinter Schloss und Riegel halten, sondern die sollen für ihre Resozialisierung sorgen und dafür, dass sie hinterher wieder ein geordnetes Leben in Freiheit führen können. Das ist mehr Herausforderung, als nur zu sagen: Ja, da macht man ein bisschen Vollzugsausbildung, und dann geht das so. Ich bin dem Kollegen Timmer auch außerordentlich dankbar dafür, dass er, ich sage jetzt mal, diesen einen Aspekt erwähnt hat, der so ein bisschen für beamtenrechtliche Feinschmecker da ist, also so ein bisschen: Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, soll in Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt. Meine Güte, sagt da schon der geneigte Leser, der nicht mit dem deutschen Beamtenrecht vertraut ist. Die Wahrheit, die dahintersteckt, ist doch: Da herrscht im Vollzug und im Allgemeinen Vollzugsdienst, wofür wir nur sehr schwer Bewerberinnen und Bewerber finden, die Schwierigkeit, das zu realisieren, was eigentlich vorgesehen ist, nämlich Aufstiegsmöglichkeiten wahrzunehmen. Ich will nur einmal aus dem Fachgespräch, das wir nach der Großen Anfrage zur Lage der Justiz im Innen- und Rechtsausschuss geführt haben, eine Passage zitieren, die ein Vertreter einer dieser Berufsgruppen gesagt hat. Er sagte: In der Praxis stellt sich der Schnellaufstieg gemäß § 26 der Allgemeinen Laufbahnverordnung als komplett zahnloser Tiger dar. Verschiedene fachgebundene Hochschulabschlüsse werden vom Ministerium für Justiz nicht anerkannt, sodass eine Hochschulzulassung zur Absolvierung des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes nur bei Anerkennung dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung erfolgen kann. Der Schnellaufstieg ist aber vor Ablauf von drei Jahren ab dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes nach § 26 Absatz 1 ausgeschlossen. Die Vorschrift geht also ins Leere. am 10. September 2025 – im Rahmen dieses Fachgesprächs das Ministerium gebeten, schriftlich darüber zu informieren, wie das Justizministerium das sieht. Dazu habe ich bis heute keine Antwort bekommen. Das können wir im Zuge der Diskussion nachholen. Meine Damen und Herren, mir geht es auch darum, dass an dieser Stelle nicht nur diese, ich sage mal, feinschmeckerischen Laufbahnfragen erörtert werden. Denn in Wahrheit haben wir im Vollzug sowohl das Problem der Gewinnung von Kräften als auch die Frage, was mit den Kräften dort ist. Warum – das haben wir übrigens als Antwort auf die Große Anfrage erfahren – haben wir es in die- (Dr. Bernd Buchholz) sem Bereich mit extrem hohen Krankenständen zu tun? Warum haben wir es da sehr oft mit frühzeitigen Pensionierungen und mit Menschen zu tun, die sagen: „Da will ich nicht mehr weitermachen“? Ich lese Ihnen einmal aus der Mail eines Mitarbeiters des Allgemeinen Vollzugsdienstes, die mich erreicht hat, etwas vor. Er schreibt: Ich bin selbst seit über 20 Jahren im Vollzug tätig. Was ich feststellen muss: Das Beamtentum wirkt sich in unserem Bereich wie eine Geiselhaft aus. Die Ausbildung im Vollzugsdienst führt in eine berufliche Sackgasse mit einer Spezialisierung, die im öffentlichen Dienst außerhalb des Vollzugs nicht anerkannt oder kaum verwertbar ist. Ein Wechsel in andere Bereiche ist praktisch ausgeschlossen, besonders für Kolleginnen und Kollegen, die bereits viele Jahre im Dienst sind. Während Abteilungsleiter, Psychologen oder Ärzte den Vollzug nach einigen Jahren wieder verlassen und ihre Karriere anderenorts fortsetzen können, bleibt der Allgemeine Vollzugsdienst dauerhaft ohne Perspektive. Viele Kolleginnen und Kollegen leiden unter HerzKreislauf-Erkrankungen oder anderen gesundheitlichen Problemen, verursacht durch den Schichtdienst und die hohe psychische Belastung. Hausärzte raten zu einem Berufswechsel. Doch wohin? Eine Alternative außerhalb des Strafvollzugs gibt es kaum. Das Beamtentum aufzugeben bedeutet, soziale Sicherheit und jahrelange Pensionsansprüche zu verlieren – ein Risiko, das niemand eingehen will. Konsequenz des Ganzen: Wer einmal im System ist, muss bis zum sprichwörtlichen Umfallen bleiben. Kolleginnen und Kollegen, ich finde, dass uns das Anlass geben soll, im Ausschuss mit denjenigen zu sprechen, die tatsächlich dort tätig sind, und nicht nur mit den Interessenverbänden und den Ministerien. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich würde das gerne zum Anlass nehmen, als Ausschuss auch mal in eine Vollzugsanstalt zu fahren und dort mit denjenigen in ein unmittelbares Gespräch einzutreten, die für uns diesen Dienst leisten. Das würde ich mir wünschen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)

Alle Reden von Dr. Bernd Buchholz Protokoll ↗