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63. Sitzung (WP20)

17.07.2024 · 161 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (28)GRÜNE (19)FDP (13)CDU (11)SSW (10)

Peter Lehnert

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 24. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Bevor ich zu den Erkrankungen und Beurlaubungen komme, erlauben Sie mir eine kurze Bemerkung. Am letzten Samstag hat in der Gemeinde Bordesholm eine außergewöhnliche Ehrung stattgefunden. Bei dieser Ehrung wurde unsere ehemalige, langjährige Abgeordnetenkollegin, Finanzministerin und Ministerpräsidentin des Landes SchleswigHolstein Heide Simonis unter sehr großer Anteilnahme und großem Interesse der Bevölkerung geehrt. Ich hatte dort mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen aus dem Landtag und dem Bundestag die Gelegenheit, im Namen des Landtages der Gemeinde Bordesholm Dank dafür auszusprechen. Es war ein sehr ungewöhnlicher Anlass, weil es in Schleswig-Holstein sehr selten der Fall ist, dass so eine Ehrung verliehen wird. Ich glaube aber, wir sind uns alle einig, mit Heide Simonis ist genau die richtige Person genau in der richtigen Zeit zum richtigen Anlass geehrt worden. (Beifall) Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang noch zwei kurze persönliche Bemerkungen, weil ich Heide Simonis aus meiner Zeit als Abgeordneter noch sehr gut kannte. Ich kann mich noch daran erinnern, wie sie sich für einen jungen Abgeordneten im Finanzausschuss Zeit genommen hat, ihm im Anschluss an eine Ausschusssitzung den Haushalt zu erklären. Sie war für die Stenografinnen und Stenografen eine ständige Herausforderung aufgrund des Tempos, in dem sie gesprochen hat. Man kann unterschiedlicher Auffassung über die Inhalte sein. Wir haben teilweise hart miteinander diskutiert, aber ich glaube, über einen Punkt sind sich immer alle einig gewesen: Mit ihr ist es nie langweilig gewesen. Zum Abschluss möchte ich deutlich betonen, wie sehr Politikerinnen und Politiker und vor allen Dingen die Politikerin Heide Simonis wichtig für unser Land waren. Sie war nicht nur eine aufrechte Demokratin, sondern sie hat immer ganz klar ihre eigene Auffassung nach außen hin vertreten. Ich glaube, gerade in Zeiten, in denen sich Hass und Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4723 Hetze in sozialen Netzwerken immer mehr verbreiten, vermissen wir Politikerinnen wie Heide Simonis, die einen klaren politischen Kompass hatte. Ich glaube, wir vermissen sie jeden Tag ein Stückchen mehr. – Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich komme zu den Mitteilungen der Erkrankungen und Beurlaubungen. Von der CDU-Fraktion sind der Kollege Patrick Pender und der Kollege Hauke Hansen sowie Kristina Herbst, unsere Präsidentin, erkrankt. Von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind es Anna Langsch und Lasse Petersdotter. Von der FDP ist es Dr. Heiner Garg, vom SSW Jette WaldingerThiering. Nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtags haben folgende Abgeordnete mitgeteilt, dass sie an der Teilnahme an der heutigen Sitzung verhindert sind: Cornelia Schmachtenberg ganztags und Uta Röpcke ab 16 Uhr. Begrüßen Sie bitte mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne eine Besuchergruppe der Jürgen-Fuhlendorf-Schule aus Bad Bramstedt. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 5 bis 8, 12, 15, 18, 21, 30, 32 bis 34, 36, 37 und 42 ist eine Aussprache nicht vorgesehen. Von der Tagesordnung abgesetzt werden soll der Tagesordnungspunkt 23. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 14 und 39; Vertragssituation für Coaching-Fachkräfte in Schleswig-Holstein sowie Bericht Coaching-Fachkräfte in SchleswigHolstein. Zu Tagesordnungspunkt 9, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, ist vorgesehen, die erste und zweite Lesung in dieser Tagung durchzuführen. Der Sozialausschuss kommt hierfür morgen in der Mittagspause zusammen. – Ich höre keinen Widerspruch; dann werden wir so verfahren. Ein Antrag zu einer Fragstunde oder Aktuellen Stunde liegt nicht vor. (Vizepräsident Peter Lehnert) Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 24. Tagung. Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr und am Freitag ohne Mittagspause voraussichtlich bis 12 Uhr tagen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/2321 Änderungsantrag der Fraktion des SSW Drucksache 20/2347 Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/2362 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile das Wort zunächst für die CDU-Fraktion der Abgeordneten Marion Schiefer.

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Marion Schiefer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind gut beraten, uns die Lehren aus der Vergangenheit immer wieder vor Augen zu führen. Mit Erlaubnis des Präsidenten beginne ich deshalb mit einem Zitat von Karl Popper, der 1945 unter dem Eindruck des Nationalsozialismus und dem vorherigen Scheitern der Weimarer Republik formulierte: „Wenn wir die unbeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Eine liberale Demokratie zu sein, bedeutet nicht, extremistische Umtriebe als Ausdruck von Meinungsfreiheit ohne Widerspruch akzeptieren zu müssen (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD) (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 oder, und darum geht es heute, sie sogar mit Landesmitteln zu fördern. Wollen wir aus Landesmitteln zum Beispiel antisemitische Inhalte finanzieren? Für die CDU-Fraktion sage ich: Auf gar keinen Fall! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben uns als Schleswig-Holsteinischer Landtag schon oft sehr klar zu einer vielfältigen Gesellschaft bekannt, uns gegen jedwede Diskriminierung und Ausgrenzung gestellt und Antisemitismus entschlossen abgelehnt. Das erwarten wir grundsätzlich auch von Empfängerinnen und Empfängern von Landesmitteln in unserem Land. Aber muss der Staat vielleicht auch rassistische Inhalte oder solche, die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zum Ausdruck bringen, finanzieren, weil sie von der Kunst- oder der Meinungsfreiheit geschützt sind? Müssten wir zum Beispiel Performances mit antisemitischen Inhalten, wie es sie anderenorts schon gegeben hat, fördern, wenn die Zuwendungsrichtlinie passt? Hinnehmen müssen wir sie ja sowieso, wenn sie unter dem Schutz der Kunstfreiheit stehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin ausgesprochen froh, dass sich mittlerweile führende Juristen aufgrund verschiedener Gutachtenaufträge die Mühe gemacht haben, diese Fragen zu beleuchten, und ich bin auch froh über das Ergebnis. Einer antisemitischen Performance, die unter den Schutz der Kunstfreiheit fällt, dürfen wir die Landesförderung verweigern. Das greift nicht in die Kunstfreiheit ein. Es gibt kein Recht auf Kunstförderung. Wir dürfen durch ein parlamentarisch beschlossenes Gesetz, wie wir es hier vorlegen, die Landesregierung ermächtigen, in den einzelnen Ressorts zu prüfen, ob Zuwendungen unter die im Gesetzentwurf genannten Voraussetzungen gestellt werden sollen. Der Staat als Zuwendungsgeber darf in die Meinungsfreiheit der Antragsteller eingreifen, wenn er einen Schutzauftrag von Verfassungsrang zu erfüllen hat. Das ist hier der Fall. Spezielle Merkmale benötigen nach der Überzeugung unseres Verfassungsgesetzgebers einen stärkeren Schutz durch den Staat, als da sind: Geschlecht, Rasse, Herkunft, Glaube und die anderen aus Artikel 3 Absatz 3 unseres Grundgesetzes. Wir dürfen von denen, die eine Förderung begehren, und bei denen, bei denen es nicht offensichtlich ist, verlangen, dass sie im Antragsformular eine entsprechende Passage mit Ja ankreuzen: Der (Marion Schiefer) Antragsteller bekennt sich gemäß unserer Formulierung aus dem Gesetzentwurf. Das hat mit überbordender Bürokratie nichts zu tun. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass das Kreuz unrichtig gesetzt war, wird der Förderbescheid zurückgenommen. Das Geld muss zurückgezahlt werden. Das richtet sich dann nach den allgemeinen Regeln für die Rücknahme von Verwaltungsakten. Wir geben den Antragstellern Definitionen der unbestimmten Rechtsbegriffe an die Hand. Wer meint, dass die noch genauer gefasst werden sollten, der möge zur Präzisierung beitragen, aber nicht dem Gesetzentwurf als solchem seine Zustimmung verweigern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Antisemitismusdefinition ist allerdings die der International Holocaust Rememberance Alliance. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen das Vorgenannte regeln, und wir wollen es auch. Wir gehen davon aus, dass die ermächtigte Landesregierung mit ihren Ressorts von einer solchen Ermächtigung Gebrauch machen wird. Als im Mai die LIDA-Zahlen veröffentlicht wurden, hat uns die jüdische Gemeinschaft erneut gemahnt, dass die sicheren Räume für Jüdinnen und Juden immer enger werden, dass sie komplett aus ihnen verdrängt werden, wenn wir dem Antisemitismus nicht entschieden und konsequent begegnen. Wir wollen die Wehrhaftigkeit des Staates leben. Wir wollen uns nicht selbst paradoxieren. Sonst werden wir unserem Schutzauftrag nicht gerecht. Liebe Kolleginnen und Kollegen des SSW, Ihr Änderungsantrag beruht auf der Annahme, dass niemand gezwungen werden dürfe, eine bestimmte Erklärung abzugeben, weil dies verfassungswidrig sei. Das ist unserer Auffassung nach falsch. Gleichwohl beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs, Drucksache 20/3221, sowie der Änderungsanträge, Drucksachen 20/2347 und 20/2362, federführend in den Innen- und Rechtsausschuss sowie mitberatend in den Finanz- und den Bildungsausschuss. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lars Harms [SSW])

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Kollegin Uta Röpcke das Wort. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4725

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Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Kollegen Martin Habersaat das Wort.

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Martin Habersaat SPD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mittwochvormittag, 10 Uhr. Primetime im Landtag. Das ist der bevorzugte Termin für Regierungserklärungen des Ministerpräsidenten. Das ist der Zeitpunkt für wegweisende Beschlüsse der Regierungskoalition, mit denen sie die Zukunft des Landes gestalten wollen. (Zuruf FDP: Theoretisch!) Wofür entscheiden Sie sich? Setzen Sie die Novelle des Schulgesetzes? Nein. Nachdem Sie deutlichste Rückmeldungen zum Demokratieabbau erwischt haben und Sie peinliche Rückmeldungen einstecken (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 mussten, nachdem Sie sich geweigert haben, die UN-Nachhaltigkeitsziele in die Bildungs- und Erziehungsziele aufzunehmen, verzichten Sie auf eine Aussprache zu diesem Thema. Setzen Sie den Bericht zur dramatischen Lage am UKSH? Setzen Sie den Antrag zur Rettung der Städtebauförderung oder des Wohnungsbaus? (Zurufe CDU)

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Peter Lehnert

Kollege Habersaat, ich darf Sie darauf hinweisen, dass Sie zum Tagesordnungspunkt reden sollen. Sie haben zunächst allgemeine Hinweise gegeben. Das habe ich verstanden. Der Hauptteil Ihrer Rede sollte sich aber schon auf den Inhalt des Tagesordnungspunkts beziehen.

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Martin Habersaat SPD

Herr Präsident, ich kann Sie beruhigen. Wenn sich die Kollegen der Koalition aber jetzt schon aufregen, muss ich sie aber warnen, dass sie noch vier weitere Minuten vor sich haben. Setzen Sie den Antrag zur Verbesserung des schäbigen Umgangs mit Vertretungslehrkräften? Nein. Das tun Sie alles nicht; denn diese Anträge kommen ja auch allesamt von der Opposition. Sie entscheiden sich, eine Novelle der Landeshaushaltssatzung an Tagesordnungspunkt 1 zu setzen. Ich weiß nicht, ob Sie alle den Karnevalsverein Narrekäpp Helau Mildau e.V. aus Theley im Saarland kennen, meine Damen und Herren. (Vereinzelt Heiterkeit – Zurufe CDU) Im letzten Jahr änderte dieser Verein sein Karnevalsmotto von einem Titel, der zunächst verschiedene Gruppen diskriminierte, hin zum Titel „Bunte Vielfalt“. Man staunt: Es gab Menschen, denen diese Änderung nicht passte und die gerne weiter Winnetou, N- und Z‑Wörter im Titel der Veranstaltung gelesen hätten. Das war die Junge Union vor Ort, die sagte, man sei durch das neue Motto vor der linken moralischen Gesinnungspolizei eingeknickt. Junge Union gegen bunte Vielfalt. Da wird es spannend, weil wir da möglicherweise an interessanten Finanzierungsfragen gehangen hätten. Sie versuchen, in sieben Zeilen Antisemitismus zu definieren. Das kann – – (Zuruf Eka von Kalben[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]] (Martin Habersaat) – Wie bitte? Sie können gerne eine Zwischenfrage stellen, Frau von Kalben. Dann erkläre ich Ihnen das gerne. Sie verlangen in Ihrem Antrag, nicht weniger als jede Form von Diskriminierung möglicherweise dadurch zu ahnden, dass das Land keine Mittel mehr gibt. Das finde ich total sympathisch. Das kann aber dazu führen, dass die Junge Union möglicherweise gar keine Mittel mehr bekommt. Darauf komme ich nachher noch zurück. Sie versuchen, in sieben Zeilen Antisemitismus zu definieren. (Zuruf CDU) Das kann nur zu kurzgreifen. Das ist ein strukturelles Problem mit vielfältigen Erscheinungsformen.

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Peter Lehnert

Kollege Habersaat, Entschuldigung. Erlauben Sie, wie von Ihnen angeregt, eine Zwischenfrage der Frau Kollegin von Kalben?

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Eka von Kalben GRÜNE

Nur, damit ich Ihren weiteren Ausführungen auch folgen kann: Ich verstehe nämlich gerade gar nicht, in welche Richtung Ihr Angriff geht oder was das soll. Sind Sie der Meinung, dass die Junge Union diskriminierende Veranstaltungen und Publikationen vom Staat gefördert bekommen soll?

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Martin Habersaat SPD

Ich habe versucht, deutlich zu machen, wie schnell man da in interessante Zusammenhänge kommen könnte. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sind Sie der Meinung, sie sollen finanziert werden?) Nehmen wir ein schleswig-holsteinisches Beispiel. Die Junge Union entscheidet sich doch mal wieder zu einer Kampagne gegen die Dänen-Ampel und für stabiles Regieren. Das war mal landesweit plakatiert worden – mithilfe der CDU. – Das ist Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4727 aus meiner Sicht diskriminierend und minderheitenfeindlich. (Zurufe CDU) Ihr Antrag hätte zur Folge, dass die Finanzierung für CDU und Junge Union gefährdet wäre. Das ist doch eine Frage, die wir mitdiskutieren würden. Natürlich würde ich mir wünschen, dass solche Inhalte von Schleswig-Holstein nicht gefördert werden, aber ich weiß gar nicht, ob Sie Ihren Antrag so weit gedacht haben, und deswegen stelle ich das als Frage hier in den Raum. (Beifall SPD – Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann kann ich – –)

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Peter Lehnert

Frau Kollegin von Kalben, Sie möchten, wenn ich das richtig verstehe, eine weitere Zwischenfrage stellen. Dann muss ich Kollege Habersaat aber erst einmal fragen, ob er eine weitere Zwischenfrage zulässt.

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Eka von Kalben GRÜNE

Dann möchte ich nur anmerken, dass wir selbstverständlich unabhängig davon, ob es die Junge Union, die Jusos oder die Grüne Jugend sind, allen Formen von Diskriminierung entgegentreten wollen und Antisemitismus, egal von welcher Jugendorganisation, nicht finanziell unterstützen wollen.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau von Kalben, das nehme ich gerne zur Kenntnis. Ich finde es wahnsinnig sympathisch, alle Formen von Diskriminierung auszuschließen. Ich sage nur, wenn ich alle Formen von Diskriminierung meine, ist das ein sehr weites Feld. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, ist es auch!) Es ist ein sympathisches Ansinnen, das Geld des Landtags künftig nur noch den Guten zukommen zu lassen. Es ist ehrenhaft, sich von allen das Gutsein schriftlich bescheinigen zu lassen. Aber mal ehrlich: Wer ein hassgetränkter Antisemit ist, der (Martin Habersaat) wird nicht vom Kreuz an der falschen Stelle zurückschrecken. (Beifall von Annabell Krämer [FDP]) Wo ich gerade bei formalen Fragen bin: Sie wollen an § 44 der Landeshaushaltsordnung ran. Da gibt es den Hinweis auf § 23, in dem es heißt: „… (Zuwendungen) dürfen nur veranschlagt werden, wenn das Land … ein erhebliches Jetzt frage ich Sie: Kann das Land überhaupt heute schon ein „erhebliches Interesse“ an antisemitischen Aktionen haben? – Aus meiner Sicht: nein. Da wäre eine Änderung der Landeshaushaltsordnung gar nicht zwingend erforderlich. Schauen wir mal nach Berlin. Da hat man das ja schon probiert, was Sie heute als Versuch starten. (Zuruf CDU: Und wieder aufgegeben!) Dort hat sich die Antidiskriminierungsklausel von Kultursenator Joe Chialo genau ein Monat lang gehalten. Die christdemokratische Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg denkt nun ernsthaft darüber nach, künftig den Inlandsgeheimdienst abschließend über Fragen der Kulturförderung entscheiden zu lassen. Im Ministerium von Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger sollen finanzielle Konsequenzen für Hochschulprofessoren geprüft worden sein, die sich für das Recht auf Protest stark gemacht hatten. Dafür steht Stark-Watzinger nun in der Kritik. Aus meiner Sicht zu Recht.

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Peter Lehnert

Kollege Habersaat, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung der Kollegin Uta Röpcke?

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Uta Röpcke GRÜNE

Kollege Habersaat, ich habe die Frage: Ist die Klausel, die der Berliner Kultursenator Joe Chialo einzuführen versucht hat, Ihrer Meinung nach mit dem identisch, was wir jetzt hier versuchen? – Meines Wissens war es eine Antisemitismusklausel, die sehr kurz- (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 greift, sehr zugespitzt war. Es gab auch andere Gründe, warum die zurückgezogen wurde.

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Martin Habersaat SPD

Nein, Frau Kollegin, aus meiner Sicht ist die Klausel nicht identisch, entspringt aber einer vergleichbaren Motivlage. Und aus meiner Sicht ist das, was jetzt in Berlin angedacht wird, wo der Verfassungsschutz am Ende entscheiden soll, eher nahe an dem, was Sie jetzt vorhaben. Das, finde ich, ist vor einer langen Liste von unklaren Rechtsbegriffen ein schwieriges Unterfangen. Das ist das, was ich Ihnen heute verdeutlichen möchte. (Martin Balasus [CDU]: Hat aber keiner verstanden!) Müsste in der Kultur künftig vielleicht mit einem anderen Maß gemessen werden als in der Wissenschaft? – Sie lassen diese Möglichkeit ausdrücklich offen. Die Gewährung von Zuwendungen kann laut Entwurf unter die genannten Vorbehalte gestellt werden. Dann müssten Sie mir mal erklären, warum denn „kann“ und nicht „muss“. Warum wäre denn zum Beispiel Antisemitismus bei der einen Förderung okay, bei dem anderen Förderbereich aber abzulehnen? – Das leuchtet mir noch nicht ein. Lassen Sie mich mit einem Star-Wars-Zitat enden, meine Damen und Herren: Ich habe da – nach aktuellem Stand – ein ganz mieses Gefühl. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und FDP)

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Peter Lehnert

Für die FDP-Fraktion erteile ich der Kollegin Annabell Krämer das Wort.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich teile das, was der Kollege Habersaat gesagt hat, in der Richtung: Diese Vorlage ist in die Kategorie einzuordnen: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Lassen sie mich vorab sagen: Selbstverständlich stehen wir Freie Demokraten für Gleichberechtigung, gegen Antisemitismus, Rassismus und jegliche Form der Diskriminierung. Wir bekennen uns selbstverständlich klar zu unseren Grundrechten. Es sollte für uns selbstverständlich sein, dass wir mit Steuergeldern keine Institutionen oder Personen unterstützen, die sich offen gegen die Werte unserer Verfassung stellen. (Annabell Krämer) (Beifall FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Doch so, wie die Fraktionen von Schwarz-Grün es hier formulieren, stellen sich für uns rechtliche und tatsächliche Bedenken. Denn nach dem vorliegenden Vorschlag sollen folgende Voraussetzungen für Zuwendungen eingeführt werden: Bekenntnis zu einer vielfältigen Gesellschaft, Gegenstellen gegen jedwede Diskriminierung und Ausgrenzung. Damit stützen die regierungstragenden Fraktionen ihre Zuwendungen – das ist das große Problem – jedoch auf unbestimmte Rechtsbegriffe, die auslegungsbedürftig sind. Dass wir uns auch mit aller Ausdrücklichkeit gegen jegliche Form von Antisemitismus stellen, ist selbstverständlich. Aber wir müssen aufpassen, dass wir hier eine klare juristische Definition bekommen (Beifall FDP und SSW – Vereinzelter Beifall SPD) und keine Formulierungen verwenden, die wir nachher nicht durchhalten können. Im Bereich der Leistungsverwaltung können wir als Parlament frei entscheiden, ob wir Zuwendungen gewähren. Nicht ganz so frei sind wir jedoch in der Entscheidung, nach welchen Kriterien wir sie verteilen. Insofern erscheint es aus unserer Sicht wenig hilfreich, mit unbestimmten Rechtsbegriffen zu jonglieren. Damit würden wir einen Rahmen schaffen, den jeder Einzelne erstens auf Anhieb nicht durchdringt und der zudem juristisch angreifbar ist und für die Verwaltung einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Das kann nicht in unser aller Interesse sein. Darüber hinaus soll die Gewährung von Zuwendungen von Ihnen unter die Voraussetzung gestellt werden, dass eine Erklärung über diese Haltung abzugeben wäre, sofern es gewünscht ist. Damit will Schwarz-Grün ein Bekenntnis, das viele Zuwendungsempfänger vermutlich einfach als notwendige Formalität unterschreiben – der Kollege Habersaat sagte es –, ohne sich weitergehend darum zu kümmern, sie einzufordern. Ob ein Bekenntnis wahrheitsgemäß abgegeben wurde, kann die Verwaltung, wenn wir ehrlich sind, mit vertretbarem Aufwand überhaupt nicht überprüfen. Daher wird durch Bekenntnispflichten aus unserer Sicht auch die langfristige Bekämpfung der gesellschaftlichen tiefen Verwurzelung von Rassismus und Antisemitismus wenig zielführend sein. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4729 Darüber hinaus stellt eine Bekenntnispflicht grundsätzlich einen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar, insbesondere in die Freiheit, eine bestimmte Meinung nicht zu haben, oder aber das Recht, seine Meinung nicht äußern zu müssen. Es ist also diskussionswürdig, ob eine Verpflichtung, wie sie von Schwarz-Grün formuliert wird, überhaupt zulässig ist. In Berlin – wir sprachen eben darüber – hat man die Antidiskriminierungsklausel aufgrund juristischer Bedenken bereits nach einem Monat wieder ausgesetzt. In Schleswig-Holstein will man diese, verbunden mit einer Gesinnungsabfrage, erstmals einführen. Man mag sich wundern. Es sind unsere Grundrechte, die den Staat binden. Diese Bindung hat selbstverständlich Auswirkungen auf die Verwendung öffentlicher Gelder. Weder darf der Staat selbst antisemitisch oder diskriminierend handeln noch darf er durch seine Leistungen gezielt Antisemitismus oder Diskriminierung fördern. Und deshalb: In einer engen Abwägung unterschiedlicher Interessen ist es nur konsequent, die Förderungen – wie auch übrigens die Parteienfinanzierung – an die Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu knüpfen. Diese Änderung haben wir mit unserem Änderungsantrag vorgelegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Sache sind wir uns hier alle einig. Wir wollen Antidiskriminierung und Antisemitismus bekämpfen und stehen gemeinsam vereint dagegen. Aber über die Ausgestaltung müssen wir uns, glaube ich, im Ausschuss noch einmal dezidiert unterhalten; denn, wie gesagt, sonst ist es gut gewollt, aber ein Bärendienst. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SPD)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion des SSW erteile ich deren Fraktionsvorsitzendem Lars Harms das Wort.

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Lars Harms SSW

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land Schleswig-Holstein leistet eine Vielzahl an Zuwendungen. Dabei geht es um viel Geld, das von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern kommt, also aus unserer Gesellschaft heraus für unsere Gesellschaft. Es ist daher selbsterklärend, dass wir alle auch Wert darauf legen, dass diese Fördergelder nur an solche Empfänger gehen, die die Werte, die wir uns als Gesellschaft gegeben haben und für die wir einstehen, aufrichtig teilen. Feinde und Verächter unserer Werte sollen natürlich (Lars Harms) nicht von Steuergeldern und staatlichen Zuschüssen profitieren können. Insoweit können wir die Intention, mit der die regierungstragenden Fraktionen diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben, absolut nachvollziehen. Es ist löblich, dass Sie sich diese Gedanken gemacht haben und die Landeshaushaltsordnung entsprechend resilienter machen wollen gegenüber potenziellem Missbrauch durch Verächter unserer Werte. (Beifall SSW) Wenn wir uns Ihren Textentwurf jedoch genauer anschauen, dann fällt auf, dass die Formulierungen darin juristisch auslegbar und angreifbar sind, wodurch es in der Alltagspraxis zu Problemen kommen kann. Das räumen Sie in der Begründung zu dem Gesetzestext auch ein. Und, ja, in Berlin sind entsprechende Regelungen schon gescheitert. Als SSW haben wir daher einen Alternativvorschlag formuliert. Wir verfolgen das gleiche Ziel, wir schlagen lediglich einen rechtssicheren Text vor. Unsere Alternativformulierung verweist auf konkrete Artikel des Grundgesetzes sowie unserer Landesverfassung als Bezugstexte. Diese sind anerkannt, praxisbewährt, logischerweise verfassungskonform und eignen sich somit besser für eine rechtssichere Formulierung einer umfassenden Antidiskriminierungsklausel, zumal der Staat verpflichtet ist, genau diese Artikel mit Leben zu füllen und umzusetzen. Insofern ist es ziemlich rechtssicher, was da formuliert worden ist. Die FDP geht einen etwas anderen Weg und nimmt nicht nur auf die Artikel 3 und 4 des Grundgesetzes Bezug, sondern will auch die freiheitlich-demokratische Grundordnung geschützt wissen, ein weiteres Ziel, das wir wohl alle teilen, meine Damen und Herren. Insofern ist der Vorschlag auch ein guter Beitrag für die weitere Diskussion. In dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Koalition sehen wir zwei Kernprobleme, auf die wir auch in unserem Begründungstext zum Gesetzentwurf hinweisen. Problem Nummer eins: Die Begrifflichkeiten, die dort zur Bedingung für eine Gewährung von Zuwendungen gemacht werden sollen, sind juristisch auslegbar und angreifbar. Formulierungen wie ein Bekenntnis zu einer vielfältigen Gesellschaft finden wir auf den ersten Blick alle gut. Allerdings ist der „Vielfalt“-Begriff an sich leider nicht ausreichend rechtssicher. Jeder stellt sich etwas anderes darunter vor. Nur verfassungsrechtlich garantierte Rechte können relativ rechtssichere Kriterien für eine Mittelvergabe durch den Staat darstellen; darüber hinaus gehende Formulierungen (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 sind immer politisch gefärbt und wären somit als Vergabekriterium willkürlich und damit nicht zulässig. Problem Nummer zwei: Ihr Gesetzentwurf würde Landesbehörden künftig die Möglichkeit einräumen, ein schriftliches Bekenntnis zu den im Gesetzentwurf festgeschriebenen Begriffen zu verlangen. Das sehen wir als verfassungsrechtlich sehr schwierig an. Zum einen würde eine solche Aufforderung an einen Zuwendungsempfänger einem Generalverdacht gegenüber all denen, die zum Beispiel in einem Verein Mitglied sind, gleichkommen. Zum Zweiten würde eine solche Praxis auch auf einen Eingriff in die negative Meinungsfreiheit hinauslaufen, sprich auf die Freiheit, nicht zum Äußern einer Meinung gezwungen werden zu dürfen. Dies ist in einem demokratischen Rechtsstaat aber auch ein Grundrecht und ein Wert an sich. Daher lautet unser Alternativvorschlag: Die Behörden sollen keine schriftliche Erklärung verlangen, sondern nur das konkrete Handeln der Zuwendungsempfänger bewerten. Sollte sich dann herausstellen, dass Zuwendungsempfänger gegen die Regeln verstoßen, dann wären sie nicht förderfähig. Es wird dabei im Zweifel immer darum gehen, Grundrechte miteinander abzuwägen. Natürlich kann es dann auch in der Praxis für die Landesbehörden schwierig werden, nämlich dann, wenn man einzelne Verbände und Projektträger zur Verantwortung ziehen und Fördergelder überprüfen will. Da werden wir dann sehen, wie die Justiz mit solchen Fällen umgehen wird; denn die werden letztendlich bei Konflikten die Grundrechte miteinander abzuwägen haben. Es wird also immer ein Auslegungsspektrum und ein Aushandlungsprozess bleiben. Wir können nur versuchen, möglichst rechtssichere Gesetze und Kriterien zu formulieren. Unser Vorschlag sieht daher, wie gesagt, einen Katalog an anerkannten, bewährten und umfassenden Artikeln des Grundgesetzes sowie unserer Landesverfassung vor. Daher werbe ich noch einmal für unsere Alternativformulierung. Dann können wir gerne auf unser gemeinsames Ziel, staatliche Zuwendungsgelder nur an verfassungs- und wertetreue Empfänger zum Wohle und zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft auszuzahlen, hinarbeiten. Wir können alle im Ausschuss in Ruhe einmal darauf gucken, ob wir nicht das Beste aus allen drei vorliegenden Vorschlägen nehmen und dann etwas Gemeinsames auf den Weg bringen. Ich finde, der Schutz unserer Gesellschaft vor Demokratiefeinden und der Kampf gegen Antisemitismus, gegen Ausgrenzung und gegen Hass ist ein (Lars Harms) Superpunkt, den man hier auch um 10 Uhr auf die Tagesordnung setzen kann. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Kollege Harms, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Lars Harms SSW

Wenn im Ausschuss tatsächlich etwas Gemeinsames herauskommt, dann haben wir als gute Demokraten richtig etwas für unseren Staat geleistet. – Vielen Dank. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich der Kollegin Eka von Kalben das Wort.

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Eka von Kalben GRÜNE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Lars Harms, ich habe nach Ihrer Rede ein gutes Gefühl. Vielen Dank dafür. Ich hatte mich eigentlich deshalb gemeldet: Lieber Herr Habersaat, Sie beendeten Ihren Beitrag damit, Sie haben ein schlechtes Gefühl. Das hatte ich, ehrlich gesagt, nach Ihrer Rede auch, (Zuruf CDU: Alle!) weil ich am Ende der Rede nicht verstanden habe – das passiert leider immer mal wieder –, wo eigentlich die SPD in der Frage steht. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Sind Sie für ein Antidiskriminierungsgesetz, oder sind Sie dagegen? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Kollegin von Kalben, Entschuldigung! Erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage des Kollegen Habersaat?

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Eka von Kalben GRÜNE

Gerne nach dem letzten Satz, den ich jetzt kurz einbringe. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4731

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Eka von Kalben GRÜNE

Ich habe, ehrlich gesagt, auch nach meinen Rückfragen nicht verstanden, in welche Richtung Sie gezielt haben, und ich freue mich, wenn Sie dazu jetzt noch eine Frage haben.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank. – Frau Kollegin, ich möchte Ihnen nur eine Frage stellen: Haben Sie Zweifel, was die Haltung der SPD zum Antisemitismus angeht? Ist Ihnen da die Haltung der SPD unklar?

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Eka von Kalben GRÜNE

Nein, ich habe überhaupt keine Zweifel an der Haltung der SPD zum Antisemitismus. Meine Aussage war: Ich bin mir nicht sicher, welche Haltung Sie zu Antidiskriminierungsgesetzen und zu dieser Gesetzesänderung im Detail haben. Das ist mir nicht klar geworden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das sind zwei verschiedene Dinge, und deswegen habe ich in meiner Eingangsrede – vielleicht habe ich da undeutlich gesprochen – auch gesagt, mir ist nicht klar, welche Haltung Sie zum Antidiskriminierungsgesetz haben, und nicht zum Thema Antidiskriminierung. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Sie wissen, wer das ADG gemacht hat? – Zuruf: Wir reden hier über die Landeshaushaltsordnung!) – Ja. Sie greifen wahllos Förderungen heraus, die Diskriminierung betrafen. Dabei geht es bei diesem Gesetz doch gerade darum, Diskriminierung zukünftig nicht mehr finanziell zu fördern. Deswegen verstehe ich diese Entwicklung nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Kollegin von Kalben, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage des Kollegen Harms?

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Lars Harms SSW

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Weil bei mir eben innerliche Begeisterung bei Ihrem Statement hinsichtlich des Antidiskriminierungsgesetzes aufkam, möchte ich gern nachfragen – ich bin einfach hammerneugierig –, weil der SSW einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hat: Können wir jetzt die Hoffnung haben, dass die Koalition da mitgeht? (Beifall SSW und SPD – Unruhe)

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Eka von Kalben GRÜNE

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Im Moment gibt es auf Koalitionsebene keinen Beschluss, dem Gesetzentwurf des SSW zuzustimmen. (Birte Pauls [SPD]: Was ist denn die Haltung der Grünen dazu? – Unruhe) – Unsere Haltung dazu ist klar: Wir würden das unterstützen, aber wir sind in einer Koalition, überall, und das ist auch gut so. Wir schließen Kompromisse, und an manchen Stellen sind wir nicht einer Meinung. Ich freue mich, dass es konkrete Vorschläge von SSW und FDP gibt, über die wir im Ausschuss gern beraten können. Frau Krämer, ich war ein bisschen überrascht, als Sie gesagt haben, dass das Eigenbekenntnis nicht ausreiche. Das haben wir bei Vergabe, bei Tariftreue, beim Korruptionsregister; da hieß es immer: Die Eigenangabe reicht, da brauchen wir nicht so viele Kontrollen. Deswegen bin ich ein bisschen überrascht über diese Äußerung. (Annabell Krämer [FDP]: Das kommt nicht von uns!) Wir können darüber gern im Ausschuss debattieren. Ich freue mich, dass es ernsthafte Vorschläge der Opposition zum Gesetzentwurf gibt, und hoffe, dass wir an der Stelle zu einem guten Ergebnis kommen. – Danke. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Dr. Bernd Buchholz das Wort. (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Sie ein wenig sensibilisieren für die Dinge, die in Ihrem Gesetzentwurf stecken und die Sie möglicherweise gar nicht wollen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Genau!) Ich habe verstanden, dass es darum geht, in der Kulturförderung antisemitische Tendenzen nicht zu fördern. Das wollen wir alle nicht. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) – Die Landeshaushaltsordnung gilt nicht nur für die Kultur, sondern die Landeshaushaltsordnung gilt für jede Form der Zuwendung. Die Formulierung „kann“ betrifft jede Form der Zuwendung. Das bedeutet, dass Sie diese Kriterien theoretisch auch für alle Wirtschaftsförderungen anwenden können. (Beate Raudies [SPD]: Richtig!) Oder Sie müssten erklären, warum Sie das nicht tun. Ich frage Sie, ob Sie allen Ernstes die Zuwendungen nach GRW oder EFRE oder Wirtschaftsförderungsmittel aus anderen Bereichen an der Frage festmachen wollen, ob sich der Firmeninhaber zu einer „vielfältigen Gesellschaft“ bekennt. Wie wollen Sie das feststellen? Wollen Sie einen Gesangsverein in Schleswig-Holstein, der als Schützengilde unterwegs ist, fragen, ob die Mehrheit seiner Mitglieder vielleicht in einer bestimmten Burschenschaft in Kiel ansässig ist? Wer soll das prüfen? (Martin Habersaat [SPD]: Oder nur Männer aufnimmt!) Ich verstehe, dass wir alle das Gefühl haben, dass wir etwas tun müssen, um bestimmte staatliche Förderungen auszuschließen. So, wie wir gestern alle das Gefühl hatten, dass es die richtige Entscheidung ist, wenn ein wirklich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtetes Verlagsthema verboten wird. Aber wir können doch nicht übersehen, dass Verfassungsrechtler gestern massive Bedenken angemeldet haben, dass man eine Gruppierung allein unter Hinweis auf „gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet“ einfach so verbieten kann. Und jetzt wollen Sie Zuwendungen abhängig machen von dem Bekenntnis zu einer vielfältigen Gesellschaft, und das generalisierend für alle Zuwendungen des Landes – ich warne Sie davor. (Dr. Bernd Buchholz) Was hier auf dem Tisch liegt, ist ein größeres Bürokratiemonster, als es das Tariftreue- und Vergabegesetz jemals gewesen ist. (Beifall FDP und SPD – Zurufe) Dies ist auch politisch ein gefährliches Gesetz, weil es in der Tendenz dazu führen kann, dass sich diejenigen, die wir eigentlich alle nicht wollen, zu Märtyrern in dieser Gesellschaft machen. Das wollen wir ausschließen.

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Peter Lehnert

Kollege Dr. Buchholz, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage des Kollegen Koch?

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Meine Zeit ist gerade abgelaufen.

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Tobias Koch CDU

Herr Kollege Dr. Buchholz, eine kurze Verständnisfrage: Verstehe ich den Änderungsantrag der FDP richtig, dass Sie sämtliche Formulierungen des Gesetzentwurfs der Koalition übernehmen und lediglich einen neuen Satz ergänzen?

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Nein. Wir ersetzen Ihren Gesetzentwurf komplett. Herr Kollege Koch, es kann nicht sein, dass wir versuchen, mit immer mehr unbestimmten Rechtsbegriffen Kriterien zu finden, die in der politischen Auseinandersetzung gegebenenfalls zum Verbot von Parteien führen. In Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes gibt es eine Möglichkeit, Parteien von der staatlichen Zuwendung auszuschließen, und zwar dann, wenn sie erkennbar Aktivitäten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. (Vereinzelter Beifall FDP und SPD) Das ist ein festes Kriterium, anhand dessen die Gerichte messen, ob das der Fall ist. Das Bekenntnis zu einer vielfältigen Gesellschaft kann das nicht sein.

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Peter Lehnert

Kollege Dr. Buchholz, erlauben Sie – bevor ich dem Kollegen Koch wahrscheinlich wieder das Wort erteilen werde – eine weitere Zwischenfrage? Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4733

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Tobias Koch CDU

Herr Kollege Dr. Buchholz, meine Frage war nicht inhaltlich bezogen, sondern ging rein formalrechtlich an Sie als Jurist. Sie ersetzen gar nichts, sondern schreiben in Ihrem Antrag: „§ 44 Absatz 1 wird wie folgt geändert: Nach Satz 4 wird folgender Satz 5 neu eingefügt.“ Sie fügen etwas hinzu, übernehmen aber unverändert alle Passagen, die Sie hier gerade kritisiert haben. Das ist formalrechtlich von der FDP äußerst schlecht vorbereitet. Ich möchte einfach Klarheit darüber haben, wie das hier von Ihrer Fraktion juristisch formuliert ist.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Nehmen Sie die Klarheit meines Wortbeitrags zur Kenntnis: Wir wollen keinerlei Kriterien, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf aufführen. Wir wollen allein das Thema freiheitlich-demokratische Grundordnung ins Zentrum rücken. Das beinhaltet den Kanon der Grundrechte insgesamt und insbesondere das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 der Verfassung. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss darum bitten, dass der Gesetzentwurf nicht nur an den Finanzausschuss, sondern vor allem an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen wird. Über die Rechtsfragen sollten wir uns intensiv unterhalten. Wie meine Kollegin Krämer gesagt hat: Das Gegenteil von gut ist manchmal gut gemeint. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SPD)

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Peter Lehnert

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Dr. Kai Dolgner das Wort.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Auseinandersetzung über die genaue Formulie- (Dr. Kai Dolgner) rung kann man sicherlich im Innen- und Rechtsausschuss führen. Eigentlich ist es vollkommen klar, und Herr Buchholz hat noch einmal erläutert, was er wollte. Frau von Kalben, Sie haben uns angesprochen. Ich finde es spannend, dass Sie das Antidiskriminierungsgesetz ansprechen. Das Antidiskriminierungsgesetz geht auf eine Parlamentsinitiative von Grünen- und SPD-Abgeordneten im Bundestag zurück; der erste Unterzeichner ist Olaf Scholz gewesen. Wir haben übrigens auch für das Verbandsklagerecht im Antidiskriminierungsgesetz gekämpft. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Wenn Sie die Geschichte kennen, müssen Sie doch nicht die Frage so offen vor dem Publikum stellen. Es geht hier um die Definitionsfragen. Darum ging und geht es auch im Antidiskriminierungsgesetz. § 1 ist sehr lange diskutiert worden, und zwar aus gutem Grund. Das haben Sie nicht gemacht. Denn Sie schreiben in Ihren Gesetzentwurf mitnichten hinein, dass jemand keine Haushaltsmittel bekommen dürfe, der sich antisemitisch äußert. Dabei könnte man mitgehen, dabei entstünde nur die Frage, ob andere Äußerungen okay sind. Sie fordern vielmehr ein aktives Bekenntnis zu einer vielfältigen Gesellschaft. Was ist ein Bekenntnis zu einer vielfältigen Gesellschaft? Das ist doch die zentrale Frage. Und wer bewertet das? Wenn die Junge Union ein buntes Bündnis ablehnt, ist das die Ablehnung einer vielfältigen Gesellschaft? Habe ich nicht selbst die Freiheit zu definieren, was ich für eine vielfältige Gesellschaft halte? Was ist eine vielfältige Gesellschaft? Das mag jemand in Oberbayern anders sehen als jemand an der Küste. Das können Sie doch nicht als Kriterium nehmen! Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der zu einer Missinterpretation anregen kann. Das müssen Sie aus Ihrem Gesetzentwurf streichen. Gut gemeint ist nicht gut gemacht. (Beifall SPD) Frau von Kalben, es geht nicht darum, einer Jugendorganisation die Mittel zu entziehen. Wenn eine Jugendorganisation im Überschwang einen Beschluss gefasst hat, könnte eine Fraktion, die wir hier nicht haben, auf der Grundlage Ihrer Landeshaushaltsordnung den Antrag stellen, denen Fördermittel zu entziehen. Wollen Sie solche Szenarien im Landtag? Ich möchte solche Szenarien nicht haben. (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 Sie wollen wissen, was wir wollen: Wir haben große Sympathie für die Anträge von SSW und FDP – hauptsächlich für den Antrag der FDP –, weil sie klar Bezug auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung nehmen. Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, zur Staatsräson, gehört die Ablehnung von Antisemitismus, aber nicht die Frage, wie ich eine vielfältige Gesellschaft definiere. Es gibt nämlich durchaus die Möglichkeit, dass man solche Begriffe für sich selbst definiert, solange man nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Peter Lehnert

Für die Landesregierung erteile ich der Bildungsministerin Karin Prien das Wort.

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Karin Prien

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 7. Oktober 2023 war eine Zäsur. Er war, wie die Journalistin und Filmemacherin Esther Schapira im April 2024 in der Jüdischen Allgemeinen beschreibt, „der Beginn eines neuen globalen antisemitischen Krieges, in dem alle Jüdinnen und Juden sich angegriffen fühlen, weil sie alle angegriffen werden.“ Dem folgten dramatische Anstiege antisemitischer Vorfälle und Straftaten in Deutschland – leider auch in Schleswig-Holstein. Darauf müssen wir als Gesellschaft mit klaren Worten, mit einem klaren politischen Kompass und mit Taten reagieren. Das haben wir in Schleswig-Holstein getan. Auch in diesem Haus, jedenfalls hatte ich bis heute den Eindruck, gibt es darüber Konsens. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Über die Wege dahin kann und muss man streiten, denn die Wahrheit ist natürlich auch: Der 7. Oktober 2023 war eine Zäsur, aber Antisemitismus ist natürlich keineswegs ein neues Phänomen. Ich erspare uns jetzt, Ihnen einmal vorzudeklinieren, wo der Antisemitismus in Deutschland überall herkommt, nämlich aus nahezu allen Bereichen der Gesellschaft, aus nahezu allen politischen Richtungen. Aber darüber haben wir ja schon intensiver gesprochen. Ich kann nicht verstehen, wie man auf die Idee kommt, dass dieses Thema – da bin ich Ihnen dank- (Ministerin Karin Prien) bar, Herr Harms, dass Sie es auch noch einmal ausdrücklich ausgesprochen habe – es nicht wert wäre, an prominentester Stelle in diesem Parlament debattiert zu werden. Das, ehrlich gesagt, verstehe ich nicht. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Und ja, es ist tatsächlich die Frage: Wie gehen wir mit der Förderung seitens des Staates, mit dem Zuwendungsrecht im Kontext Antisemitismus und Kultur und darüber hinaus, eigentlich in Deutschland um? – Es hat dazu in Schleswig-Holstein im vergangenen Juni bereits eine Förderrichtlinie gegeben. Übrigens darf ich Ihnen allen, die es offensichtlich noch nicht hinterfragt haben, sagen: Es ging in Berlin doch nicht um den Inhalt, sondern um die Frage: Braucht man dafür ein Gesetz, oder reicht eine Richtlinie? – Wir wissen doch heute alle miteinander, eine Richtlinie reicht eben nicht aus, weil es mit einem Grundrechtseingriff verbunden ist – übrigens, wie uns alle Gutachten, die uns dazu vorliegen, sagen, nicht in die Kunstfreiheit, sondern in die Meinungsäußerungsfreiheit. Das ist der Kern des Problems, über das wir hier heute sprechen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zu Recht hat es zu dieser Frage eine intensive bundesweite Debatte gegeben, meine Damen und Herren. Es hat nicht nur Debatten, sondern auch mehrere Gutachten zu der Frage gegeben: eines, das die BKM in Auftrag gegeben hat, und eines, das unter anderem auch die Landesregierung in Schleswig-Holstein in Auftrag gegeben hat. Im Rahmen dieser Gutachten sind genau diese Rechtsfragen und die schwierige Grundrechtsabwägung, über die wir ja heute reden, untersucht worden. Keiner von uns sagt, dass das ein einfacher Schritt wäre, den wir hier gehen würden, sondern es geht um eine komplexe Grundrechtsabwägung. Das Ergebnis aller Gutachten, die jetzt dazu vorliegen, ist sehr eindeutig: Man kann dies an Voraussetzungen knüpfen, aber es bedarf dazu einer gesetzlichen Grundlage. Diese gesetzliche Grundlage ist in diesem Fall nach Empfehlung der Gutachter die Landeshaushaltsordnung. Das klingt so ein bisschen langweilig: Landeshaushaltsordnung. In Wahrheit ist sie natürlich unser entscheidendes Gesetz im Kontext des Zuwendungsrechts. Deshalb ist es dort verortet. (Wortmeldung Martin Habersaat [SPD]) Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4735

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Peter Lehnert

Ministerin Prien, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung?

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Karin Prien

Nein, ich möchte jetzt gerne fortführen. Der Kollege kann sich ja gerne noch mal zu Wort melden. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Haben die Gutachter denn auch diese Formulierung empfohlen?) – Herr Dolgner, wir haben auf Grundlage der Empfehlung des Gutachtens tatsächlich diese Formulierung für das Gesetz gewählt. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Also nicht!) Aber dazu werden Sie ja dann im Ausschuss noch hinreichend Gelegenheit haben, um die verschiedenen Vorschläge zu beraten. Ich finde es absolut legitim, dazu unterschiedliche Vorschläge zu machen. Aber, meine Damen und Herren, dieser Entwurf ist letztlich auf Grundlage dieser Gutachten formuliert worden. Mir ist auch als Kulturministerin wichtig zu betonen: Natürlich müssen wir mit diesen hohen Rechtsgütern sowohl der Kunstfreiheit als auch der Meinungsäußerungsfreiheit in unserem Land extrem sensibel umgehen – keine Frage. Aber diesen Abwägungsprozess haben wir im Rahmen der Erstellung der Formulierungshilfe für die Landesregierung so vorgenommen, und wir gehen davon aus, dass auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit diese unbestimmten Rechtsbegriffe, die wir hier gewählt haben, einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten werden. Wir haben uns bewusst dafür entschieden, Herr Buchholz, dem jeweiligen Ressort zu überlassen, ob es die Zuwendung unter die genannten Voraussetzungen stellen will und entsprechende Regelungen fasst. Mir ist aber ein Punkt noch wichtig zu betonen, meine Damen und Herren. Es geht hier eben nicht um eine Bekenntnisklausel. Das könnte man der Lektüre des Gesetzestextes auch entnehmen: Es geht nicht um eine Bekenntnisklausel. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) – Nein, es geht eben um etwas anderes, nämlich um die Frage, inwieweit der Zuwendungsantragsteller eine Sicherstellung dafür geben kann – – (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: „… dass sie sich zu einer vielfältigen Gesellschaft bekennen“! (Ministerin Karin Prien) Das ist eine Bekenntnisklausel, Frau Ministerin!) Es geht um eine Sicherstellung und eben nicht um ein Bekenntnis. Es geht um die Frage, ob bekannt oder offensichtlich ist, dass mit den Geldern Diskriminierung, Ausgrenzung oder Antisemitismus gefördert werden soll. Das ist eben ein ganz grundlegender Unterschied, der sich auch aus der rechtlichen Begutachtung ergibt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Martin Balasus [CDU]) Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass es sich die Fraktionen vorgenommen haben, über die Details einer solchen Regelung, die ich für notwendig erachte, wenn wir es ernst meinen, den Worten auch Taten folgen zu lassen, eine ernsthafte rechtliche Auseinandersetzung in den Ausschüssen geben wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

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Peter Lehnert

Die Ministerin hat die Redezeit um eine Minute und 44 Sekunden erweitert. Diese Zeit stünde theoretisch allen anderen Fraktionen zur Verfügung, aber ich habe vorher noch einen Dreiminutenbeitrag vom Kollegen Martin Habersaat.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Selbstverständlich steht jeder Fraktion frei, jedes beliebige Thema auf TOP 1 zu setzen. Mein persönlicher Eindruck ist, dass ein Antidiskriminierungsgesetz der größere Wurf und hier auf Platz eins eher angemessen gewesen wäre als diese Änderung. (Lars Harms [SSW]: Kommt ja noch!) Aber das ist Ihre Entscheidung. Zweiter Punkt, liebe Frau Ministerin: Ich finde es bedauerlich, dass Sie bei solchen Themen, wo Sie zu Recht eine große Ernsthaftigkeit reklamieren und zu Recht anmahnen, dass wir alle darüber sprechen müssen, grundsätzlich dazu zu neigen scheinen, keine Zwischenfragen zuzulassen. Das ist schade und nimmt diesem Landtag ganz viel von seinen Möglichkeiten, der ja im Wesentlichen dafür da ist, dass wir miteinander ins Gespräch kommen. (Beifall SPD, vereinzelt FDP und Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 Ich will Ihnen gern sagen, was ich Sie gefragt hätte und wünsche mir, dass Sie dann vielleicht das noch mal beantworten. Gerade Sie als Ministerin, die für Kultur und für Wissenschaft zuständig ist, hätte ich gefragt: Gesetzt den Fall, die Änderungen werden so beschlossen, wie Sie es vorgelegt haben, würden Sie dann planen, Kultur und Wissenschaft unterschiedlich zu behandeln? Und wenn ja, warum? Und wenn nein, warum nicht? Das ist in dem Zusammenhang eine wahnsinnig spannende Frage, finde ich, und da hätten wir eine Antwort verdient. (Zuruf FDP) Der letzte Punkt: Wenn Sie sagen, alle Formulierungen, die Sie heute vorgelegt haben, leiten sich aus einem Gutachten ab, gehe ich davon aus, dass dieses Gutachten den beratenden Ausschüssen selbstverständlich zur Verfügung gestellt wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Peter Lehnert

So, ich sehe, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. – Doch. Dann hat der Kollege Dr. Dolgner eine Minute und 44 Sekunden. (Zuruf: Oha! – Weiterer Zuruf: Das kann er!)

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Dr. Kai Dolgner SPD

Ich kenne das Gutachten nicht, aber es scheint kein Problem zu sein, das zur Verfügung zu stellen, um zu verifizieren, ob diese Formulierung wirklich in dem Gutachten steht. Vielleicht trügen mich ja meine Deutschkenntnisse, denn der Satz lautet: „Die Gewährung von Zuwendungen kann unter die Voraussetzung gestellt werden, dass die zuständige Stelle nur Zuwendungsempfängerinnen oder Zuwendungsempfänger fördert, von denen bekannt ist oder bei denen offensichtlich ist, dass sie sich zu einer vielfältigen Gesellschaft bekennen“ (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ja, Bekenntnisklausel!) – dann kommt erst – „und gegen jede Diskriminierung einspringt.“ (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ja, Bekenntnisklausel!) Wenn das keine Bekenntnisklausel ist, dann lasse ich mir das sehr gerne im Innen- und Rechtsaus- (Dr. Kai Dolgner) schuss erläutern. Sie kommen trotzdem nicht um die Beispiele herum, die ich genannt habe. Mit dem anderen Teil, dem Thema Antidiskriminierung, haben wir uns noch gar nicht beschäftigt. Es geht nur um den ersten Teil um das, was nach meiner Auffassung eine Bekenntnisklausel ist, nämlich, dass man sich positiv zu einer vielfältigen Gesellschaft bekennen muss. Sie haben selbst gesagt, dass das ein unbestimmter Rechtsbegriff ist. Ich bin gespannt – ich könnte da eine Kleine Anfrage machen –, was die Landesregierung unter „zu einer vielfältigen Gesellschaf bekennen“ und „gegen Diskriminierung“ einspringen versteht und was nicht. Anhand von Fallbeispielen soll sie zeigen, was für sie dazu gehört, und was nicht: Plakate, auf denen die Bildungsministerin auch mal als Hexe dargestellt wird, und so weiter. Da fallen mir sehr viele Beispiele ein. Sie haben eine Mehrheit. Sie können machen, was Sie wollen. Aber ich sage Ihnen eines: Ich nehme Gesetzgebung sehr ernst. Jedes Wort nehme ich sehr ernst. Das habe ich hier im Landtag gelernt. Tun Sie das bitte auch. Frau Ministerin, Sie können sich darauf verlassen, dass sich der Innen- und Rechtsausschuss immer sehr detailliert und intensiv mit Rechtsfragen beschäftigt – ich übrigens auch. Das werde ich auch in diesem Fall tun. Da können Sie gerne vorbeikommen und mir direkt die Fragen beantworten, die Sie jetzt nicht beantworten wollten, obwohl Sie eine rechtliche Diskussion eingefordert haben. Wir werden das im Innen- und Rechtsausschuss sicherlich intensiv beraten. Ich lade Sie herzlich dazu ein. (Beifall SPD)

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Martin Balasus CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer die mediale Berichterstattung der letzten Zeit verfolgt hat, bekommt folgenden Eindruck: Gewalt unter Kindern und Jugendlichen wird immer häufiger, sie beginnt in einem immer jüngeren Alter und fällt brutaler aus. Leider täuscht dieser Eindruck nicht, vielmehr wurde er durch unsere Anhörung von Fachleuten bestätigt. Dass in Heide im vorigen Jahr vier bis dato polizeilich völlig unauffällige Mädchen im Teenageralter eine 13-Jährige regelrecht folterten und ihre Taten überdies noch filmten und ins Internet stellten, ist kein Einzelfall. Seitdem erlangen wir immer wieder Kenntnis von solchen Taten: Im März quälte in Uetersen eine Jugendbande einen 12-Jährigen und stellte den Film ins Netz, im Februar stach in Wuppertal ein Gymnasiast auf mehrere Mitschüler ein – die Liste ließe sich leider so fortsetzen. Was muss denn noch alles passieren, damit wir endlich gegensteuern? Wir sagen: nichts. Genug ist genug. Heute geht vom Schleswig-Holsteinischen Landtag, von den Fraktionen von CDU, Grünen, FDP und SSW ein starkes Signal gegen Kinder- und Jugendgewalt aus. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Gerne hätten wir auch die SPD mit an Bord gehabt. In der Zielsetzung sind wir uns einig, nur die Wege sind unterschiedlich. Als Konsequenz unserer intensiven Beratungen mit Experten haben wir einen 13-Punkte-Maßnahmenkatalog zusammengestellt. Er reicht von der Erar- (Martin Balasus) beitung eines Leitfadens an betroffenen Schulen über die fällige Aktualisierung bestehender Materialien bis zu Präventionsangeboten zum Schutz von Kindern und der Stärkung von Hilfeleistungen im Allgemeinen. Wir brauchen außerdem eine Schnittstelle zwischen Schule, Polizei und Jugendhilfe. Dies ist eine der Lehren aus der schrecklichen Tat von Brokstedt: Behörden müssen kooperieren, um frühzeitig potenzielle Gefahren erkennen zu können. Ebenso halten wir eine Verbesserung der landesweiten Kooperationsstruktur von Polizeidienststellen und Schulen für geboten. Als Lehrer habe ich selbst beste Erfahrungen damit gemacht, wie das ist, wenn ein Polizist oder eine Polizistin in einer Klasse vorbeischaut. Das ist informativ, respekteinflößend, vertrauensbildend und in Klasse 5 echt cool. Das gehört dazu. (Heiterkeit SPD) Doch bei all diesen Anstrengungen dürfen wir uns nicht täuschen lassen. Sie allein werden die schleichende Verrohung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen nicht stoppen können. Wir brauchen hier mehr Engagement an vielen Stellen in unserer Gesellschaft. Das Verhalten im Elternhaus spielt zum Beispiel eine gewichtige Rolle. Wer als Kind Gewalt erlebt hat, setzt sie später als Jugendlicher stärker ein. So werden unter 21-Jährige, die von ihren Eltern massiv geschlagen wurden, im Schnitt fünfmal häufiger selbst zu Gewalttätern. Jugendämter müssen solchen Eltern Grenzen setzen. Andererseits müssen überforderte Eltern Hilfe bekommen, wie sie ihre Erziehung derart verbessern, dass ihr Nachwuchs gar nicht erst auffällig wird. Was im Elternhaus schief läuft, kann später kaum noch geheilt werden. Natürlich haben auch die Coronamaßnahmen gravierende Folgen für Kinder und Jugendliche gehabt: kaum Kontakte, oft isoliert auf engstem Raum, Stress – eine Kindheit im Pausemodus – dafür viel Zeit, um „on“, also online zu sein. Deshalb muss der Einfluss von Medien auf unsere Kinder und Jugendlichen – allen voran von Social Media – genau unter die Lupe genommen werden. Die Mehrheit hat im Alter von zehn Jahren ein eigenes Smartphone und damit ungehinderten Zugang zu allen Vorzügen, aber auch zu allen Gefahrenquellen des Netzes. Bei allen Vorteilen, die die Digitalisierung mit sich bringt, halten auch mannigfaltige Gefahren Einzug in Kinderzimmer und Schulen: Pornografische Videos oder Fotos, Szenen der Tierquälerei, islamistischer oder rassistischer (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 Content und brutalste Gewaltclips werden unreflektiert konsumiert und geteilt – häufig von Lehrkräften und Elternschaft völlig unbemerkt. Also müssen wir uns auch für dieses Problemfeld Maßnahmen überlegen. Wir brauchen mehr Alliierte. Kinder und Jugendliche müssen von möglichst vielen Autoritäten deutlich gemacht bekommen, dass Gewalt nicht akzeptiert, sondern geächtet wird. Das kann die Trainerin oder der Trainer im Verein sein, eine Influencerin oder ein Influencer in den sozialen Medien, Ikonen der Film- und Musikbranche oder der Pfarrer, der Pastor, der Imam oder der Rabbiner sein. Es ist also noch viel zu tun, und der Weg wird kein leichter sein. Unsere Maßnahmen sind ein guter Anfang. Deshalb bitte ich um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Malte Krüger das Wort.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einigen Tagen habe ich YouTube aufgemacht und mir wurde ein Video mit dem Titel „Generation brutal – Die Jugendkriminalität boomt“ angezeigt. Solche Titel sind natürlich bewusst gewählt, um möglichst viele Aufrufe zu generieren, aber gleich eine ganze Generation als brutal in eine Schublade zu packen, halte ich für sehr fragwürdig. Zu Beginn meines Mandats hatte ich ein sehr interessantes Gespräch mit der Polizei Itzehoe. Damals wurde auf extreme Gewaltfälle zwischen Schülerinnen, zwischen Schülerinnen und Eltern, aber auch mit Personen, die aus dem außerschulischen Kontext kommen. Damals wurde mir erklärt, dass solche Vorfälle inzwischen vermehrt zur Anzeige gebracht werden. In einem Gespräch letzte Woche mit dem Regionalen Bildungszentrum Itzehoe haben wir dann erneut von Vorfällen gehört, die einen fassungslos zurücklassen. Junge Mädchen werden unter Druck gesetzt – sowohl psychisch wie auch physisch –, damit sie entsprechend den Vorstellungen der Familie ihren Partner finden, eine junge Mutter und ihre Tochter erfahren häusliche Gewalt – sie werden mit einem (Malte Krüger) Kabel geschlagen –, in Heide überfallen drei Jugendliche eine 13-Jährige und berauben sie. Diese Ereignisse, die nicht nur in Dithmarschen oder Steinburg stattfinden, müssen uns aufrütteln und zum Handeln bringen. Es ist klar, dass sie sich in einer facettenreichen Umwelt ereignen, in der wir per Liveticker beobachten, wie sich in einer Zeit, in der digitale Gewalt zunimmt und sozialer Druck steigt. der politische Diskurs fast überall weltweit verroht. Sowohl die Familie als auch die Schule können das nicht immer auffangen. Häufig, so zeigen die exemplarischen Fälle vom Anfang, fangen die Probleme auch genau da an: Wie sollen Eltern, wie soll eine Schule, wie sollen Lehrer_innen und Pädagog_innen darauf eingehen können, wenn der Raum oder die Expertise dafür fehlen? Ich bin sehr dankbar, dass wir mit dem vorliegenden Antrag einen parteiübergreifenden Maßnahmenplan auf den Weg bringen werden, um genau darauf Antworten zu finden. Es ist ehrlich gesagt ein sehr gutes Zeichen, dass neben den Koalitionsparteien die FDP und der SSW daran mitwirken. Herzlichen Dank für die Impulse an dieser Stelle und gute Genesungswünsche an die Kollegin Jette Waldinger-Thiering. (Vereinzelter Beifall) Dass wir diesen Antrag zusammen einbringen und uns hier bei diesem Thema nicht im politischen Klein-Klein verkämpfen, sondern gemeinsam fraktionsübergreifend Lösungen suchen, zeigt die Bedeutung des Themas auf. Umso mehr bedauere ich, dass die SPD unser Angebot, einen gemeinsamen Antrag zu machen, nicht angenommen hat. Aber es liegt ein Alternativantrag vor. Dazu werden wir sicherlich noch einiges hören. Mit allen Fraktionen haben wir eine gemeinsame Anhörung des Bildungs‑, des Sozial- und des Innenausschusses gemacht. Dabei kam heraus, dass es zwar Auffälligkeiten in der Statistik gibt, zum Beispiel bei Schüler_innen, bei denen eine Zunahme an Gewalt statistisch signifikant ist. Allerdings ist dabei auch klar geworden, dass es in den letzten Jahren rein quantitativ nicht mehr Gewaltfälle bei Kindern und Jugendlichen gab. Von einer „Generation brutal“ zu sprechen, ist also faktisch falsch. Gewalt an Schulen gab es schon immer. Ich selbst habe als Fünftklässler auch Gewalt an meiner Schule erlebt, und ich bin ehrlich gesagt heilfroh, dass zu meiner Schulzeit die Handys noch nicht so ausgereift waren, dass die Tritte gegen mich aufgezeichnet und im ganzen Internet verbreitet wurden. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4739 Der Kollege Balasus hat auf das Problem hingewiesen. Darauf müssen wir wirklich Antworten finden. Aber das ist ehrlich gesagt inzwischen die Realität. Damit muss Schule umgehen, damit muss Politik umgehen. Dafür haben wir einen Antrag vorgelegt, durch den wir in verschiedenen Bereichen Lösungen voranbringen wollen. Für uns Grüne ist allerdings eine Sache glasklar: dass eine Herabsetzung der Strafmündigkeit von jetzt 14 Jahren keine Lösung sein kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Das haben auch die Expert_innen in der Anhörung unisono so gesehen. Wir sehen vor allem Bedarf und Chancen bei der Verbesserung der Präventionsarbeit. Die 13 Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderund Jugendgewalt in unserem Antrag sind sehr unterschiedlich und setzen auf verschiedenen Ebenen an, vor allem in der Schule. Sie umfassen präventive und interventive Ansätze. Weitere überaus wichtige Aspekte dieses Antrags sind Fragen der Gleichstellung und des Aufbrechens stereotyper Rollenbilder, die in einem zu großen Ausmaß die Vorstellung der Eltern, Kinder und Jugendlichen prägen. Gewalt gegenüber Mädchen und Frauen, aber auch anderen vulnerablen Gruppen, hat sehr viel mit überholten Rollenzuweisungen und toxischer Männlichkeit zu tun. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Marion Schiefer [CDU] und Sybilla Nitsch [SSW]) Hier müssen wir so früh wie möglich ansetzen. All diese Maßnahmen zielen darauf ab, ein sicheres Umfeld für Kinder und Jugendliche zu schaffen, Konflikte frühzeitig zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu finden, um jedem Kind ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Sie sind ein Versprechen an unsere Kinder und Jugendlichen im Land, alle Kinder und Jugendliche sollen in einem diversen und gewaltfreien Land zwischen den Meeren aufwachsen und wirken können. Lassen Sie uns also gemeinsam an einem effektiven Kinder- und Jugendschutz arbeiten, lassen Sie uns gegen Gewalt und Hetzte antreten, die viel zu häufig unsere Gesellschaft spaltet! – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Birte Glißmann [CDU], Katja Rathje-Hoffmann [CDU] und Rasmus Vöge [CDU])

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Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich der Kollegin Sophia Schiebe das Wort.

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Sophia Schiebe SPD

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleg_innen! Um gut aufwachsen zu können und nicht Gefahr zu laufen, gewalttätig zu werden, benötigen Kinder und Jugendliche eine Vielzahl von Faktoren, die zu ihrer physischen, emotionalen und sozialen Entwicklung beitragen. Eine zentrale Rolle spielen dabei ein stabiles und unterstützendes familiäres Umfeld, eine qualitativ hochwertige Bildung sowie die Förderung von sozialen Kompetenzen und Freizeitaktivitäten. Das familiäre Umfeld ist der erste und wichtigste Einflussfaktor im Leben eines Kindes. Eltern sollten ihren Kindern ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit vermitteln. Dies geschieht durch liebevolle Zuwendung, Respekt und das Setzen von klaren Grenzen. Ein stabiler, emotionaler Rückhalt hilft Kindern, ein gesundes Selbstwertgefühl zu entwickeln, welches sie vor negativen Einflüssen schützen kann. Konflikte innerhalb der Familie sollten auf konstruktive Weise gelöst werden, damit Kinder lernen, wie man mit Problemen und Spannungen umgeht, ohne zu Gewalt zu greifen. Neben der Familie spielt das soziale Umfeld eine entscheidende Rolle. Der Kontakt zu Gleichaltrigen und das Erleben von Gemeinschaften sind essenziell für die soziale Entwicklung. Kinder und Jugendliche sollten die Möglichkeit haben, Freundschaften zu schließen und in Gruppenaktivitäten eingebunden zu sein. Diese Erfahrungen fördern Empathie, Teamfähigkeit und die Fähigkeit, Konflikte gewaltfrei zu lösen. Auch die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten kann positive Effekte haben, da sie nicht nur die körperliche Gesundheit stärkt, sondern auch Disziplin, Fairness und den Umgang mit Niederlagen lehrt. Ein wichtiger Aspekt ist die Bildung. Schulen sollten nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch Werte, und soziale Kompetenzen fördern. Programme zur Gewaltprävention und zur Förderung von sozialen und emotionalen Fähigkeiten können einen großen Beitrag dazu leisten, dass Kinder lernen, Konflikte gewaltfrei zu lösen und respektvoll miteinander umzugehen. Es ist wichtig, dass Lehrkräfte als positive Vorbilder agieren und ein Schulklima schaffen, in dem sich alle Schüler_innen sicher und wertgeschätzt fühlen. (Beifall SPD) (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 Auch der Zugang zu Freizeitaktivitäten spielt eine wesentliche Rolle. Angebote in der Jugendarbeit, wie zum Beispiel Sportvereine, Musikschulen und Jugendzentren bieten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Interessen und Talente zu entdecken und auszuleben. Diese Aktivitäten können eine wichtige Alternative zu negativen Freizeitbeschäftigungen bieten, die mit einem höheren Risiko für Gewaltverhalten verbunden sein können. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Mediennutzung. Kinder und Jugendliche wachsen in einer digitalisierten Welt auf, in der sie ständig mit Informationen und Eindrücken konfrontiert werden. Eltern und Pädagog_innen sollten Kinder dabei unterstützen, einen kritischen Umgang mit Medien zu entwickeln. Dies beinhaltet nicht nur den Schutz vor ungeeigneten Inhalten, sondern auch die Förderung eines bewussten und reflektierten Medienkonsums. Medienkompetenz ist entscheidend, um den Einfluss von Gewalt in Medien zu verstehen und entsprechend zu verarbeiten. Die Prävention von Gewalt unter Jugendlichen erfordert auch ein gesellschaftliches Engagement. Politik und Gesellschaft sind gefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Familien unterstützen und benachteiligte Gruppen fördern. Sozialarbeiter_innen und Psycholog_innen sollten in Schulen und vor Ort präsent sein, um frühzeitig Hilfe anzubieten, präventiv tätig zu werden. Rahmenbedingungen, die auf die Förderung von sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit abzielen, können langfristig dazu beitragen, Gewalt und Aggressionen zu reduzieren. Dies alles zeigt, dass wir einen ganzheitlichen Ansatz brauchen, um Kinder- und Jugendgewalt Herr zu werden. Auch die gemeinsame Anhörung des Bildungs‑, Sozial- und Innenausschusses haben dies gezeigt. Ich danke an dieser Stelle allen Anzuhörenden, die uns mit ihrer Expertise zur Seite gestanden haben. (Beifall SPD, SSW und Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Genau dieser ganzheitliche Ansatz ist uns beim Antrag der anderen Fraktionen zu kurz gekommen. Wir sind mit eigenen Vorschlägen auf Sie zugekommen, die Sie allerdings nicht übernehmen wollten. Leitfäden und Runde Tische können sicherlich helfen, uns waren es aber insgesamt zu wenig Punkte, bei denen die Kinder- und Jugendlichen direkt von Angeboten und Hilfsmaßnahmen profitieren. Darüber hinaus sind wir der Ansicht, dass wir strukturelle Veränderungen brauchen – weg von Projekten (Sophia Schiebe) und Modellversuchen. Unsere Kinder und Jugendlichen müssen es uns wert sein, sie allumfassend zu unterstützen. Das hilft nicht nur dabei, Gewalt entgegenzutreten, sondern ermöglicht auch ein gleichwertiges Aufwachsen. (Beifall SPD) Am Ende ist mir noch eines wichtig zu sagen: Nur ein minimaler Bruchteil unserer Kinder und Jugendlichen weisen ein delinquentes Verhalten auf. Viel häufiger sind sie selbst von Gewalt betroffen – von Gewalt, die durch uns Erwachsene ausgeübt worden ist. Es ist unsere Aufgabe, sie genau vor dieser zu schützen, und das tun wir bei Weitem noch nicht genug. Daher sollten wir uns diesem Thema mit mindestens dem gleichen Nachdruck widmen wie dem der Kinder- und Jugendgewalt. – Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Peter Lehnert

Für die FDP-Fraktion erteile ich deren Fraktionsvorsitzendem Christopher Vogt das Wort.

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Christopher Vogt FDP

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin ausgesprochen dankbar dafür, dass wir im Frühjahr hier im Landtag eine umfangreiche Anhörung von gleich drei Ausschüssen zum großem Problem der Kinder- und Jugendgewalt durchgeführt haben und dass es nun diesen wichtigen Antrag gibt, der entscheidende Erkenntnisse aus dieser Anhörung fraktionsübergreifend aufgreift. Danke vor allem den Kollegen Balasus und Malte Krüger für das Angebot und die Initiative. Die wachsende Gewalt unter Kindern und Jugendlichen ist auch bei Weitem nicht nur – das klang eben schon an – ein Problem für die Betroffenen, für die Schulen, sondern für unsere Gesellschaft insgesamt. Es ist aus meiner Sicht wirklich erschreckend, wie jung die Beteiligten mittlerweile zum Teil sind und dass immer öfter Mädchen daran beteiligt sind. Das ist zumindest in diesem Ausmaß eine neue Entwicklung, mit der wir es in den letzten Jahren zu tun haben. Das dürfen wir auf gar keinen Fall einfach so hinnehmen. Es fehlt einigen – ich betone: einigen – Kindern und Jugendlichen in einem mitunter erschreckenden Maße an Empathie und Respekt, übrigens nicht nur, was andere Kinder und Jugendliche betrifft, sondern auch mit Blick auf Erwachsene und insbesondere die Lehrkräfte. Es gehört in der Jugend na-Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4741 türlich dazu, dass man Autoritäten auch mal infrage stellt – wer wüsste das besser als ich –, aber wenn teilweise schon Kinder mitunter keinerlei Respekt vor Autoritätspersonen zeigen, oftmals weil sie es von Zuhause gar nicht kennen, dann wird es wirklich problematisch. Die Gründe für diese Entwicklung sind sicherlich vielschichtig. Die psychische Belastung hat in den letzten Jahren in unserer Gesellschaft erheblich zugenommen. Die Pandemie und ihre Bekämpfung haben tiefe Spuren in vielen Familien hinterlassen, aber auch die Sorge vor Krieg und Inflation, also letztlich dem wirtschaftlichen Abstieg, treibt viele Familien sehr stark um, was sich oft im negativen Sinne auf die Kinder überträgt. Es gibt aber auch bei nicht wenigen Familien einfach einen zunehmenden Mangel an wechselseitigem Respekt, mitunter eine gewisse Verrohung und oft zu wenig feste Strukturen und Abläufe. Zu oft fehlt die benötigte Fürsorge und Geborgenheit für die Kinder, die wir eigentlich jedem Kind wünschen, aber es fehlt daran einfach in vielen Familien fraglos. Das ist das große Problem. Vielen Kindern und vor allem Jungen – das klang eben schon an – fehlt es an geeigneten männlichen Vorbildern in der Kita, in der Grundschule, weil oft gar keine männlichen Lehrkräfte da sind. Sie kennen es von zu Hause nicht oder aber wechselnde Partner, die dann vielleicht auch nicht gerade die größten Vorbilder sind. Dadurch fehlt oft die richtige Ansprache oder vielleicht auch Anleitung für viele Jungen. Aus meiner Sicht ist der nicht altersangemessene Medienkonsum in vielen Familien ein großes Problem. Mobbing und Gewalt belasten betroffene Kinder und Jugendliche massiv. Das hat in der Regel dramatische Folgen für ihre Entwicklung. Wir müssen sie bestmöglich davor schützen. Das ist einfach gesagt, aber sehr schwer getan. Viele Lehrkräfte sowie andere Beschäftigte in Schulen, zum Beispiel in den multifunktionellen Teams, sind Leittragende dieser Entwicklung. Auch hier haben wir aus meiner Sicht eine Fürsorgepflicht. Das fängt schon bei der Aus- und Fortbildung an, darf dort aber auch nicht enden. (Beifall FDP und Martin Balasus [CDU]) Wir erleben es doch alle auch in Gesprächen: Wo in vielen Klassen vor wenigen Jahren vielleicht einige wenige Kinder Auffälligkeiten im sozio-emotionalen Bereich gezeigt haben, sind es jetzt oft gleich mehrere – sieben, acht Kinder. Es wird natürlich (Christopher Vogt) schwer, sich auf den Unterricht und auf die anderen Kinder zu konzentrieren, weil oft nur eine Lehrkraft da ist, die das irgendwie handeln muss. Das überfordert viele Lehrkräfte nachvollziehbarerweise und sorgt für große Probleme in den Schulen. In unserem gemeinsamen Antrag stehen viele gute Punkte, auf die ich hier im Ganzen gar nicht eingehen kann und will; es wurden fast alle schon genannt. Mir sind folgende Punkte wichtig: Es braucht auch verstärkte Integrationsbemühungen und einen stärkeren Fokus auf die Schulen, die vor besonderen sozialen Herausforderungen stehen. Das Startchancen-Programm des Bundes ist dafür aus meiner Sicht ein sehr gutes Beispiel, aber da muss noch mehr kommen. (Beifall FDP, SPD und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) In der Tat muss es vor allem um Prävention gehen. Ich sage aber auch: Es braucht sinnvolle Sanktionen, eine geeignete Rückendeckung im Konfliktfall und vor allem ein verbessertes Frühwarnsystem, bei dem Lehrkräfte Eltern, Jugendhilfe, gegebenenfalls eben auch die Polizei frühzeitig eng zusammenarbeiten, wenn zum Beispiel Auseinandersetzungen zu eskalieren drohen. Das sogenannte Cybermobbing ist ein sehr großes Problem. Früher hatten Mobbingopfer am Nachmittag quasi eine Art Pause. Das ist heutzutage vorbei. Es geht oft den ganzen Tag über weiter, auch nach der Schule. Die Verrohung und zum Teil die politische Radikalisierung von einem Teil der Jugendlichen via TikTok und anderen Plattformen ist ein sehr ernstes Problem. Da brauchen wir andere Antworten im Bereich der Medienkompetenz. Ich finde, Handys sollten bis zu einer bestimmten Klassenstufe in den Schulen keine Rolle spielen. Das sage ich sehr deutlich. Daran müssen wir arbeiten. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Ja, ich weiß, es ist umstritten, aber in Grundschulen haben die aus meiner Sicht nichts zu suchen. Wir müssen uns um den Ganztag kümmern, die Kitaqualität verbessern, Familien bei Problemen frühzeitig unterstützen, die Sportvereine unterstützen. Wenn in Hamburg 3.000 Kinder keinen Platz im Sportverein finden, ist das dramatisch –also: verbesserte Freizeitangebote für die Jugendlichen. (Unruhe SPD) Ich sage sehr deutlich: Wir haben auch von der SPD gute Vorschläge vorgelegt bekommen. Die sollten (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 wir im Ausschuss weiter beraten. Es gibt gute Vorschläge. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass wir dieses Problem endlich stärker in den Griff bekommen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD, SSW, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für den SSW erteile ich dem Kollegen Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Berichte in den Medien über Kinder- und Jugendgewalt in Schleswig-Holstein sind gefühlt häufiger und leider eben auch dramatischer geworden. Auch wenn anerkannte Studien keine signifikante Steigerung der Gewalt bei Jugendlichen und Kindern feststellen, so hat sich diese doch offensichtlich verändert. Verändert haben sich auch die Lebensverhältnisse der Kinder und Jugendlichen. Viele Familien haben mit den unterschiedlichsten Herausforderungen im Alltag zu kämpfen. Bei einigen fehlt es nicht nur an Geld und Zeit, sondern auch an Kraft und Kapazitäten, um ihre Elternrolle ausreichend auszufüllen. Das bestätigen die gestiegenen Zahlen der Kindeswohlgefährdung und der Inobhutnahmen durch die Jugendämter. Viele Kinder sind in ihrer sozial-emotionalen Entwicklung gefährdet. Gewalttätige, aggressive Kinder mit schwierigem Sozialverhalten sind aber keine Kinder, die man sanktionieren muss, sondern Kinder in höchster Not. Es sind Kinder, die nicht die Unterstützung und die sicheren Beziehungen erlebt haben, die es braucht, um ein gesundes Sozialverhalten und eine emotionale Regulation zu entwickeln. Die Diskussion über die Absenkung des Alters der Strafmündigkeit ist deshalb absolut nicht zielführend und würde nichts an dem eigentlichen Problem ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW und SPD) Wenn wir also effektive Lösungsansätze entwickeln wollen, müssen wir präventiv in den Familien ansetzen. Die Hilfestrukturen der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und des Bildungssystems müssen vernetzt und verbunden werden. Wir müssen das Rad nicht neu erfinden, sondern dahin schauen, wo es schon funktioniert und gute Konzepte heute durchaus greifen. (Christian Dirschauer) Auch wenn es Fälle gibt, in denen gefährdete Kinder bereits im Kindergarten oder in der Grundschule auf eine Bezugsperson treffen, die in einem stabilen Umfeld fehlende Begleitung der Eltern kompensieren kann, so ist das doch angesichts der angespannten Personallage in Kitas wie auch in Schulen leider nicht selbstverständlich. Im Gegenteil: Kinder und Jugendliche, die das Klassenund Schulgefüge belasten und nicht mehr als tragbar empfunden werden, sind schnell beurlaubt, der Schule verwiesen, oder es kommt zu Absentismus. Allerdings – das haben wir heute auch gehört – ist das Problem der Kinder- und Jugendgewalt kein alleiniges Schulproblem, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem. Daher ist es auch die gemeinsame Aufgabe aller Gesellschaftsbereiche, dafür zu sorgen, dass unsere Kinder in Schleswig-Holstein unabhängig von ihrer Herkunft eine Chance auf eine gesunde Entwicklung bekommen. Deshalb freut es mich sehr, dass auch die neue Landesvorsitzende des Kinderschutzbundes das Thema Chancengleichheit benannt und sich auf die Fahnen geschrieben hat. Liebe Kollegin Schiebe, auch von mir noch einmal herzlichen Glückwunsch zur Wahl. (Beifall) Die Chancengleichheit in Bezug auf eine gesunde frühkindliche Entwicklung, die wir als SSW schon lange fordern, ist die Basis für einen guten Start in das Bildungssystem. Wie im Antrag beschrieben, sind vor allem präventive Ansätze im Bereich der frühen Hilfen, der Elternarbeit und dem Kinderschutz zu fokussieren. Auch wenn alle 13 Punkte des Antrages gute und wichtige Aspekte beinhalten und alle in die richtige Richtung gehen, so müssen wir doch in der Summe aufpassen, dass wir unser Schulsystem nicht mit zu viel Papier und theoretischen Konzepten überfrachten. (Zuruf CDU: Sehr gut!) Wie bereits im PerspektivSchul-Programm erkannt wurde, müssen die Konzepte aus der Praxis entstehen und dann an den Ort und die örtliche Situation angepasst werden. Wir müssen unsere Ressourcen bündeln, um unseren Kindern Lebensräume zu schaffen, in denen sie stabile Beziehung erleben und ihre Resilienz gefördert wird. Bei unserer derzeitigen Haushaltslage stellt sich immer wieder die Frage der finanziellen Machbarkeit. Hierzu möchte ich sagen: Wir haben heute schon viele gute Ressourcen und Konzepte in unserem Bildungs- und Sozialsystem. Es geht aber darum, Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4743 sie richtig einzusetzen. Generell ist es am Ende eben doch auch eine Frage der finanziellen Priorisierung, was wir mit dem Geld, das wir zur Verfügung haben, tun oder auch nicht tun. Kinder und Jugendliche sollten dabei aus Sicht des SSW die allerhöchste Priorität erhalten. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

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Eka von Kalben

Das Wort für einen Dreiminutenbeitrag hat der Kollege Martin Habersaat von der SPD.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Ich finde wichtig, dass wir uns noch einmal klarmachen, dass trotz der prominenten Fälle, die wir in Heide und anderswo im Land haben, die Gewalt unter Kindern und Jugendlichen in den letzten 20 Jahren nicht dramatisch zugenommen hat, sondern eher im Gegenteil. Wir haben allerdings nach Corona Anstiege zu verzeichnen, was naheliegend ist, weil sich die Kinder und Jugendlichen in den Jahren davor in den Schulen nicht gesehen haben. Trotzdem ist es richtig, sich dieses Themas anzunehmen. Wir als Fraktion fanden es wichtig, dieses Thema – wie Frau Schiebe schon sagte – ganzheitlich zu betrachten, eben über die Familie, die frühkindliche Bildung, die Schule, die Freizeitangebote und die medizinischen Hilfsangebote. Das ist letztlich nur ein systematisch anderer Ansatz. Da hätte man sicherlich zusammenkommen können. Was uns am vorliegenden Antrag der anderen Fraktionen ein bisschen gestört hat, sind zum Beispiel – vielleicht gar nicht beabsichtigte – Häufungen in den ersten drei Punkten. Punkt eins: Es soll ein Leitfaden durch die Einberufung eines Runden Tisches entwickelt werden. Punkt zwei: Es sollen vorhandene Handreichungen für Schulen überarbeitet werden. Punkt drei: Es soll eine Handreichung erstellt werden. – Das ist das, was der Kollege Dirschauer damit meinte, dass man die Schulen nicht mit Papier überschütten sollte. Es gibt auch eine gewisse allergische Reaktion an den Schulen in Schleswig-Holstein, wenn immer wieder der Eindruck entsteht, wir hier im Landtag glaubten, was den Schulen am allermeisten fehle, seien Handreichungen und Fortbildungen, weil die es nämlich nicht könnten. Das wird an den Schulen ganz an- (Martin Habersaat) ders gesehen, meine Damen und Herren. Da geht es oft um Ressourcen. (Vereinzelter Beifall SPD) Das ist unser nächster Kritikpunkt. Ressourcen tauchen in dem Antrag der anderen Fraktionen überhaupt nicht auf. Sie haben immerhin in einem Punkt geschrieben, Sie wollten Präventionsangebote weiterentwickeln. Das kann ja positiv interpretiert bedeuten, dass diese Präventionsangebote auch mit zusätzlichen Mitteln hinterlegt werden. Eine der wichtigsten Rückmeldungen für mich aus dieser ganztägigen Anhörung war: Guckt euch doch einmal an, was im Land an diesen ganzen Projekten, die es gibt, erfolgreich gelaufen ist, und dann verstetigt diese Projekte mal! – Wir haben es in ganz vielen Fällen mit sehr engagierten Menschen zu tun, die immer in prekärer Beschäftigung arbeiten und sich von Projekt zu Projekt hangeln. Das ist ein Ansatzpunkt, den wir gemeinsam aufgreifen müssen. Dann habe ich noch verschiedene andere Fragen. Wir haben Ihnen unsere Vorschläge gemacht, die Koalition war aber nicht bereit, diese aufzugreifen. Deshalb haben wir unsere Vorschläge in einen eigenen Antrag geschrieben. Wir freuen uns, wenn der überwiesen und noch einmal beraten wird. Es gibt zum Beispiel das Cop4U-Konzept aus Hamburg, das wir Ihnen vorschlagen. Das widerspricht Ihrem Ansatz nicht und ist eines der Projekte, bei denen wir von Hamburg wieder einmal lernen können. Warum Sie die Schulaufsicht nicht beauftragen wollen, stichprobenartig die Existenz von Präventionskonzepten zu überprüfen, erschließt sich mir nicht. Das schreiben Sie in die Begründung Ihres Antrages, aber nicht als zu beschließenden Punkt. Das leuchtet mir nicht ein. Vor dem Hintergrund würde ich mich freuen, wenn wir beide Anträge in den Ausschuss überweisen. Ansonsten freue ich mich, wenn wir zumindest anhand des einen an der Thematik systematisch weiter arbeiten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

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Eka von Kalben

Das Wort hat jetzt die Bildungsministerin Karin Prien.

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Karin Prien

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe in diesem Haus eine (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 große Einigkeit dazu wahrgenommen, dass es sich bei dem Anstieg der Kinder- und Jugendgewalt um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt, vor dem wir die Augen nicht verschließen dürfen. Ich will auch noch einmal betonen: Wir haben in Deutschland erfreulicherweise über viele Jahre rückläufige Zahlen bei der Kinder- und Jugendgewalt gehabt – bis zum Jahr 2015, dann fangen sie an, langsam wieder zu steigen. Nach der Coronapandemie sind die Zahlen deutlich gestiegen, auch in Schleswig-Holstein. Wir haben vor allen Dingen eine Verlagerung auf immer jüngere Kinder und mit Blick auf die Mädchen. Wir haben also Veränderungen. Ob diese nachhaltig sein werden oder sozusagen nur eine Folge der Pandemie sind, das wird man genau beobachten müssen. Wie immer muss man solche Themen nüchtern, sachlich und mit wissenschaftlicher Begleitung betrachten. Man darf sie nicht dazu nutzen, zu aufgeregte oder gar polemische gesellschaftliche Debatten anzuheizen. Das tut hier in diesem Haus aber niemand, sondern die beteiligten Ausschüsse die verschiedenen Facetten, die dieses Problem hat, mit großer Ernsthaftigkeit beleuchtet. Dafür bin ich zunächst einmal sehr dankbar. Natürlich gibt es – auch das wurde gesagt; insbesondere der Kollege Vogt hat sich damit beschäftigt – verschiedene Ursachen. Da geht es um die allgemeine Verrohung der Gesamtgesellschaft, um das, was Eltern vorleben, da geht es um den veränderten Medienkonsum und die freie Zugänglichkeit von brutalster Gewalt und von Pornografie. Auch das macht etwas mit jungen Menschen. Es geht um Social Media als Phänomen, in der auch Straftaten ganz anders verbreitet werden können als bisher. Es geht auch um vieles andere mehr. Natürlich hat es auch etwas – ich spreche es jetzt einmal aus – mit der veränderten Zusammensetzung der Gesellschaft und mit Migration zu tun, ohne hier einfache Erklärungsmuster zu suchen. Es ist aber auch ein Problem, dem sich alle staatlichen Ebenen, gleichermaßen aber auch Familie und Zivilgesellschaft zuwenden müssen. Ich bin sehr froh, dass in diesem Zusammenhang hier die Gesamtverantwortung angesprochen worden ist. Natürlich geht es erst einmal darum, möglichst früh Kindern dabei zu helfen, dass sie möglichst nicht in Situationen kommen, in denen sie Gewalt ausgesetzt werden und auch Gewalt anwenden. Dazu braucht man die gute Zusammenarbeit – auch das ist angesprochen worden – zwischen der Kin- (Ministerin Karin Prien) der- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe, der Polizei und der Jugendgerichtshilfe. Das geht auch nur im Rahmen einer besser gelingenden rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit. Auch das ist angesprochen worden. Hierbei geht es nicht nur darum, auf Ereignisse zu reagieren, sondern vor allen Dingen um Prävention. Es ist leider nicht so, dass an allen Schulen mit besonderer Risikolage bei uns im Land solche Kooperationsstrukturen gut funktionieren. Sondern das gelingt nur an einigen Standorten, in einigen Kommunen und in einigen Städten. Deshalb ist es sehr wohl wichtig, dass es für diese Kooperationsstrukturen Blaupausen gibt, dass es Best-PracticeBeispiele gibt, damit das auch an anderen Stellen noch besser gelingt. Ich sage aber auch: An vielen Schulen ist das Gewaltproblem kein ernst zu nehmendes, und an vielen Schulen funktionieren auch diese Arten der Zusammenarbeit gut. Ich möchte deshalb noch einmal dafür werben, sich weiter mit der gebotenen Differenzierung mit diesen Problemen zu beschäftigen. Natürlich spielt Schule in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle, denn alle jungen Menschen sind wegen der Schulpflicht in Schule. Auch wenn Gewaltvorfälle oft nicht in der Schule stattfinden, irgendwie ist Schule doch immer mit dabei. Schule ist – das wissen wir nicht zuletzt seit Corona – ein ganz wichtiger Ort des sozialen Miteinanders, an dem soziales Verhalten gelernt wird. Es ist auch ein wichtiger Schutzraum für viele Kinder und Jugendlichen. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir aufgrund der Schulgesetzänderung zum Ende der letzten Legislatur den Schulen aufgegeben haben, ein entsprechendes Schutz- und Präventionskonzepte mit Blick auf Gewalt einzuführen und dass die Schulen an diesem Thema mit den zivilgesellschaftlichen Partnern und der Polizei intensiv arbeiten. Wir tun darüber hinaus vieles andere, was auch eine Rolle spielt, zum Beispiel in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium. Mit ihm beschäftigen wir uns intensiv mit den Werten unseres demokratischen Rechtsstaates. Auch der Austausch mit Richterinnen, Richtern und Staatsanwälten ist etwas, was wir Schülerinnen und Schülern anbieten, damit sie ein Gespür dafür bekommen, wie der Rechtsstaat funktioniert und im Zweifelsfall, wenn sie Opfer von Gewalt werden, wissen, dass sie sich an den Rechtsstaat wenden und dieses Instrumentarium nutzen können. Neben diesem für mich ganz entscheidenden Thema der besseren Kooperation zwischen den betroffenen Einrichtungen und den Eltern – natürlich Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4745 spielen auch die dabei eine große Rolle –, unterstütze ich ausdrücklich Ihren Hinweis, Herr Dirschauer, dass wir in Zeiten knapper Kassen und vor allem – noch viel wichtiger – knapper personeller Ressourcen sehr genau auf die Wirksamkeit der Zusammenarbeit schauen müssen. Wir müssen die Ressourcen, die in dem System sind, aus diesen Gründen noch besser nutzen. Dazu dienen verschiedene Vorschläge, die auch schon genannt worden sind. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir mit dem Innenministerium und der Polizei intensiv über ein landesweites Konzept für bessere Kooperationsstrukturen zwischen Schulen und Polizeidienststellen vor Ort beraten. Auch da gilt, dass es der Situation vor Ort angemessen sein muss. Es gibt Schulen, da macht es wirklich Sinn, dass es einen Cop4U gibt. Auch in Hamburg ist es nicht an jeder Schule so, sondern nur in manchen Vierteln, in denen das notwendig ist. So müssen wir das auch in Schleswig-Holstein verstärkt tun. Wir tun das bereits an einigen Standorten. Aber auch da brauchen wir eine Gesamtstrategie für das Land, die für die Schulen im Sinne einer good oder best Practice leicht zugänglich ist. Es sind viele Dinge genannt worden. Natürlich geht es darum, in Schule die sozialen und emotionalen Kompetenzen von Kindern möglichst früh zu stärken. Denn Gewalt hat auch mit der Frage zu tun: Kann ich mich eigentlich in Konfliktsituationen mit gewaltfreien Mitteln äußern, oder kann ich das eben nicht? Dazu gehört Empathieschulung, Kommunikationstraining und gewaltfreie Konfliktlösung. All das ist in unseren Curricula, in unseren Fachanforderungen verankert und wird durch viele Programme wie MindMatters oder Lions-Quest und vielen anderen Programmen gefördert. Wir müssen darüber hinaus die neuen Phänomene in den Blick nehmen, und das sind die sehr jungen Kinder, die straffällig werden, aber eben nicht strafmündig sind, und es sind die Mädchen, die – anders als früher – immer häufiger in Erscheinung treten. Dafür brauchen wir offensichtlich neue Antworten, und auch darauf zielt der Antrag der Koalitionsfraktionen ab. Die psychosoziale Unterstützung von Kindern und Jugendlichen schon im Grundschulalter wird immer wichtiger. Deshalb haben wir einiges auf den Weg gebracht, insbesondere in der Traumabegleitung von Kindern und Jugendlichen an Grundschulen. Ich glaube, auch das ist ein wichtiger Schritt. Gleiches gilt für die Verstärkung der Schulpsychologen und der Schulsozialarbeit. (Ministerin Karin Prien) Ein letzter Punkt, den ich anmerken will: Auch Demokratiebildung spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Die Dinge sind eben komplex, und sie müssen auch in ihrer Komplexität gelöst werden. Ich bin dankbar für diesen breiten Ansatz, den das Parlament hier gewählt hat, und die guten Vorschläge, die jetzt auf dem Tisch liegen und die wir gern übernehmen und weiter in die Anwendung bringen werden. – Danke schön. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

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Eka von Kalben

Die Ministerin hat die Redezeit um drei Minuten und 15 Sekunden überzogen. Ich sehe eine entsprechende Wortmeldung von Martin Habersaat von der SPD.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren, das geht auch schnell. In der Tat wird in Hamburg jede Schule von einem Cop4U betreut. Momentan sind es 238 Polizeibeamtinnen und ‑beamte, die in der Regel nicht mehr als ein bis zwei Schulen betreuen sollen. Was die da machen, unterscheidet sich in der Tat stark von Schule zu Schule, aber ich will ein bisschen dem Eindruck entgegenwirken, dass es in den vermeintlichen Nichtproblemstadtteilen keine Probleme gibt. So hat man in Marienthal zum Beispiel mit Drogenthemen zu kämpfen, die man in anderen Stadtteilen vielleicht eher weniger hat. Auch da ist der Cop4U sinnvoll eingesetzt, und ich fände es schon gut, wenn wir zumindest versuchen würden, so eine Kooperation regelhaft auch in Schleswig-Holstein hinzubekommen. Wir haben ja festgestellt, dass das im Hamburger Rand noch nicht überall der Fall ist, wo es aber in der Vergangenheit gut hingepasst hätte. – Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Martin Habersaat SPD

Frau Präsidentin! Der Bildungsausschuss hat sich einstimmig entschieden, und die Vorlage liegt schriftlich vor. Auf diese verweise ich.

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Eka von Kalben

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Karin Prien.

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Karin Prien

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Fachkräftemangel insbesondere in den sozialen Berufen und der erhöhte Bedarf in Schule und Kita, insbesondere dort, führt dazu, dass wir eine hohe Nachfrage nach Absolventinnen und Absolventen der akademischen Sozialberufe haben. In Schleswig-Holstein haben wir darauf reagiert und neue Studiengänge in diesen Bereichen eingerichtet. Da es sich bei den Berufsbildern in der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik und Kindheitspädagogik aus gutem Grund um traditionell reglementierte Berufe handelt, brauchten wir spätestens mit der Einrichtung der neuen Studiengänge ein Gesetz über die staatliche Anerkennung akademischer Sozialbe- (Ministerin Karin Prien) rufe. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir nun die notwendige Rechtsgrundlage. Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass der Gesetzentwurf zumindest dem Grunde nach große Zustimmung unter den Anzuhörenden gefunden hat und breit durch die Fraktionen getragen wird. Letzte Änderungswünsche haben die Fraktionen noch in der vergangenen Woche sehr konstruktiv im Ausschuss diskutiert und gemeinsame Wege gefunden, die die Interessen der verschiedenen Gruppen berücksichtigen. Ich verkenne in diesem Zusammenhang nicht, dass es gute Gründe auch für ein verpflichtendes Behördenpraktikum gegeben hätte. Wenn nun eine KannRegelung als Appell bestehen bleibt, so ist dies ein Kompromiss. Ich hoffe, dass viele Studierende diese Chance nutzen werden. Der Gesetzentwurf gibt den Hochschulen erstmalig die Möglichkeit, auch berufliche Vorleistungen jenseits des Erzieherinnen- und Erzieherberufs anzuerkennen. Das ist eine deutliche Verbesserung im Hinblick auf die Durchlässigkeit von dualer Ausbildung beziehungsweise vollschulischer Ausbildung und Hochschulstudium, und es erhöht die Attraktivität des Studiums. Wenn die Fraktionen dies noch zusätzlich geschärft haben, indem die Hochschulen verbindliche Richtlinien veröffentlichen müssen, kann ich dies nur begrüßen. Diese Klarstellung kann auch ein Vorbild für andere Studienfächer sein, und ich würde mich freuen, wenn die Hochschulen in ihrer Autonomie eine ähnliche Verbindlichkeit auch für andere Studienfächer schaffen würden. Nicht angenommen wurde ein Änderungswunsch der SPD im Ausschuss, auch Praxisanleiter ohne staatliche Anerkennung zuzulassen. Dies hätte meines Erachtens die Qualität der Ausbildung gefährdet. Im Hochschulrecht gilt zu Recht der Grundsatz, dass eine Qualifikation nur durch den geprüft werden kann, der sie selbst besitzt. Eine Erzieherausbildung oder Psychologentätigkeit ist aber nicht identisch mit der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeitende oder Kindheitspädagogin oder -pädagoge. Ich möchte betonen, dass wir erfreulicherweise keinen Mangel an Praxisstellen im Land haben, im Gegenteil. Es gab auch Kritik des SSW an der Dauer des zweiphasigen Modells und des Anerkennungsjahres. Die Unterschiede zwischen der einund zweiphasigen Ausbildung sollen mit diesem Gesetzentwurf tatsächlich beibehalten werden. Dies ist historisch gewachsen. Das Nebeneinander dieser beiden Modelle hat sich nicht nur in Schleswig-Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4747 Holstein, sondern auch in anderen Bundesländern bewährt. An der FH Kiel werden zwei Studiengänge angeboten, und Vertreter beider Studiengänge sehen den besonderen Qualitätsanspruch ihrer Profession gegeben. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Fachgewerkschaften GEW und komba den Gesetzentwurf in diesem Punkt ausdrücklich befürwortet haben und eher für eine lange Praxisphase plädieren. Tatsächlich haben aber die Hochschulen die Wahl, welche Wege sie anbieten, und der einphasige Weg unterscheidet sich in den Anforderungen nicht von den bundesweit geltenden Standards. Wir lassen den Hochschulen hier die Autonomie, über den richtigen Weg zu entscheiden. Wichtig ist mir noch zu betonen, und das ist wirklich eine erfreuliche Nachricht: Die Studiengänge erfreuen sich ungeachtet ihrer jeweiligen Ausgestaltung hoher Beliebtheit. Sowohl die FH Kiel als auch die Duale Hochschule Schleswig-Holstein haben eine Vollauslastung ihrer Studiengänge. Die FH Kiel hatte sogar die vierfache Anzahl an Bewerberinnen und Bewerbern für die Studienplätze. Mit dem berufsbegleitenden Onlinestudiengang an der FH Kiel und dem neuen dualen Angebot an der Dualen Hochschule wurde die Anzahl der Studienplätze erheblich ausgeweitet. Das ist auch angesichts der Debatte, die wir zuvor geführt haben, wirklich eine gute Nachricht. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für die fraktionsübergreifend gute und konstruktive Beratung. In Zeiten des Fachkräftemangels senden wir damit ein wichtiges Signal zur Stärkung der akademischen Sozialberufe. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Das Wort für die CDU hat die Kollegin Wiebke Zweig.

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Wiebke Zweig CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute stehen wir vor einem bedeutenden Schritt zur Stärkung und Modernisierung der sozialen Berufe in Schleswig-Holstein. Mit dem Entwurf des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes, SobAG, möchten wir eine rechtliche Grundlage schaffen, die sowohl die Qualität der Ausbildung als auch die Anerkennung dieser wichtigen Berufe sicherstellt. (Wiebke Zweig) Lassen Sie mich mit einer kurzen Geschichte beginnen, die die Bedeutung dieses Gesetzes verdeutlicht: Stellen Sie sich Frau Müller vor, eine engagierte Sozialarbeiterin, die ihren Bachelor in Sozialer Arbeit vor einigen Jahren an der Fachhochschule Kiel abgeschlossen hat. Ihre staatliche Anerkennung hat sie durch einen ministeriellen Erlass erhalten. Frau Müller arbeitet seitdem erfolgreich im Jugendamt und leistet einen unermesslichen Beitrag zur Unterstützung und Förderung benachteiligter Jugendlicher. Doch immer wieder stößt sie auf Herausforderungen, die ihre Arbeit erschweren, sei es die fehlende Anerkennung ihrer Qualifikation in anderen Bundesländern oder die Unklarheit über die rechtlichen Grundlagen ihrer Berufsbezeichnung. Mit dem neuen Gesetz möchten wir sicherstellen, dass Sozialarbeiterinnen wie Frau Müller künftig eine klar definierte, rechtlich abgesicherte und bundesweit anerkannte Berufsausübung genießen können. Warum ist das notwendig? Derzeit mangelt es in Schleswig-Holstein an einer gesetzlichen Regelung für die staatliche Anerkennung von Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Soziale Arbeit, Sozialpädagogik und Kindheitspädagogik. Bisher wurde diese Anerkennung durch einen Erlass geregelt, was rechtliche Unsicherheiten mit sich bringt. Zudem hat die Einführung weiterer Studiengänge durch die Duale Hochschule Schleswig-Holstein die Notwendigkeit einer einheitlichen gesetzlichen Regelung verdeutlicht. Mit dem SobAG schaffen wir nicht nur die rechtliche Klarheit, die bisher fehlte, sondern wir orientieren uns auch an den bewährten Standards, die durch die Jugend‑ und Familienministerkonferenz festgelegt wurden. Dies stellt sicher, dass die Absolventinnen und Absolventen der sozialen Berufe in Schleswig-Holstein denselben hohen Qualitätsstandards entsprechen wie in den anderen Bundesländern. Dadurch fördern wir die Mobilität und die Anerkennung der Qualifikationen über die Landesgrenzen hinaus, was insbesondere im Kontext der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU von großer Bedeutung ist. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gesetzes ist die Anpassung an die europäischen Vorgaben zur Verhältnismäßigkeitsprüfung. Diese Prüfung stellt sicher, dass neue Berufsreglementierungen nicht unverhältnismäßig sind und die Freizügigkeit innerhalb der EU nicht beeinträchtigen. So tragen wir dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit Rechnung, sichern die Qualität der Dienstleistungen in der sozialen Arbeit und gewährleisten (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 eine faire und angemessene Entlohnung der Fachkräfte. Besonders hervorzuheben ist, dass das Gesetz keine Tätigkeitsverbote schafft. Die staatliche Anerkennung dient vielmehr als Qualitätsnachweis, der sicherstellt, dass bestimmte Standards und Kernkompetenzen erfüllt werden. Dies ist gerade in den sensiblen Bereichen der Kindheits‑, Jugend‑ und Sozialarbeit, der Altenarbeit und Gesundheitspflege sowie der Arbeit mit psychisch Kranken und Straffälligen unerlässlich. Wir sind uns bewusst, dass die Umsetzung dieses Gesetzes auch Herausforderungen mit sich bringt. Insbesondere die Fachhochschule Kiel, die bisher die zentrale Rolle in der Anerkennung der sozialen Berufe spielte, wird weiterhin eine bedeutende Funktion übernehmen. Gleichzeitig müssen wir jedoch sicherstellen, dass auch im Rahmen der Ausweitung auf andere Hochschulen Studiengänge und Ausbildungsstätten integriert und anerkannt werden. Abschließend möchte ich betonen, dass dieses Gesetz ein wichtiger Schritt zur Stärkung der sozialen Berufe in Schleswig-Holstein ist. Es schafft die notwendige rechtliche Sicherheit, fördert die Qualität der Ausbildung und trägt zur Anerkennung und Wertschätzung dieser Berufe bei. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg beschreiten und die sozialen Berufe in unserem Land weiter voranbringen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Das Wort hat jetzt Nelly Waldeck von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Wir diskutieren heute über die staatliche Anerkennung für Sozialberufe. Zunächst einmal ist es erfreulich, dass wir dafür ein Gesetz brauchen. Das war bisher nämlich nicht der Fall. Inzwischen werden Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik in Schleswig-Holstein an mehr als einer Universität gelehrt, aktuell auch an der Dualen Hochschule und (Nelly Waldeck) in Zukunft vielleicht an weiteren Standorten wie der Westküste. Das wäre zumindest sehr schön. Das ist ein Gewinn für Studierende, die mit der dualen Ausbildung ein praxisorientiertes und finanziell abgesichertes Studienangebot bekommen. Es ist aber auch sinnvoll – das haben wir schon mehrfach gehört –, weil so mehr Ausbildungsmöglichkeiten für einen Beruf geschaffen werden, der jetzt schon sehr stark vom Fachkräftemangel betroffen ist und gleichzeitig wahnsinnig viel Interesse findet, weil es immer noch sehr viele Menschen gibt, die diesen Beruf erlernen wollen. So regelt der Gesetzesentwurf im Prinzip das, was vorher schon im Erlass geregelt war, mit Ausnahme von ein paar kleinen Änderungen, auf die ich jetzt eingehen möchte. Wir ändern die im Entwurf stehende Muss-Regelung für das sogenannte Behördenpraktikum in eine Kann-Regelung. Das war der bedeutsamste Aspekt, den wir aus der Anhörung mitgenommen haben. Der Erwerb von Verwaltungskompetenzen ist für Sozialarbeiter zentral, egal ob sie bei einem freien Träger oder in der Verwaltung arbeiten. Die Frage ist aber, wo dies sinnvoller ist. Ich nenne ein Beispiel: Wer nach dem Studium als Schulsozialarbeiter_in tätig werden möchte, macht das Anerkennungsjahr an einer Schule und muss dann, weil die Schule nicht als Behörde anerkannt wird, trotzdem noch einmal für vier Wochen in eine Sozialverwaltung gehen, um dort Verwaltungskompetenzen zu erlernen, obwohl das Berufsfeld dort ein ganz anderes ist. Damit geht Zeit flöten, die für den Erwerb von Kompetenzen in einem anderen Bereich notwendig wäre. Nebenbei ist vor allem die Freistellung und die Bezahlung für vier Wochen ein Problem. Wer Glück hat, wird vom Arbeitgeber für vier Wochen freigestellt und bekommt sein Gehalt weiter. Wer Pech hat, bekommt vielleicht eine Freistellung, muss aber einen Gehaltsausfall in Kauf nehmen und muss dann für diese Zeit Rücklagen bilden, um einen Monat finanziell abzusichern. Das ist extrem schwierig. Vielleicht bekommt er aber auch keine Freistellung, aber Gehalt und muss dann das Praktikum im Urlaub machen und hat so ein Jahr lang keinen Urlaub. Das sind schwierige Situationen, auf die wir jetzt mit der Kann-Regelung eingehen und dafür sorgen, dass die Hochschule zwar darauf hinwirken kann, dass Verwaltungserfahrungen ermöglicht werden, aber das Praktikum nicht mehr verpflichtend ist. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4749 (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Wir haben Anerkennungsmöglichkeiten für Menschen mit Ausbildung oder Berufserfahrung gestärkt. Viele Menschen, die Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik studieren, waren zuvor als Erzieher_in tätig oder haben bereits länger Erfahrungen in sozialen Berufen gesammelt. Kindheitspädagog_innen können das schon relativ lange anrechnen und auf das Anerkennungsjahr verzichten. Bei Sozialarbeiter_innen war das bisher gar nicht der Fall. Das gleichen wir jetzt an und sorgen dafür, dass der, der eine Erzieher_innenausbildung gemacht hat, das Anerkennungsjahr um die Hälfte reduzieren kann. Außerdem sollen auch für weitere Berufserfahrungen Anerkennungsmöglichkeiten geschaffen werden, damit diese transparent und einheitlich für alle Studierenden sind. So weiß man bereits vor dem Studium, welche Anerkennungsmöglichkeiten man hat. Damit verkürzt sich die Studienzeit. Gerade für Leute, die in einem sozialen Beruf arbeiten und sich fragen, ob sie noch eine Weiterbildung zum Sozialarbeiter machen sollen, ist es relevant, vor dem Studium zu wissen, wie lange das Studium dauern wird. Deswegen war das ein sehr wichtiger Punkt, den wir aus der Anhörung mitgenommen haben. Das Thema, das die meisten Studierenden beschäftigt, ist die Frage, wie lange die Anerkennungszeit insgesamt dauert. In vielen anderen Bundesländern ist die praktische Zeit auf sechs Monate reduziert und ins Studium integriert worden. Mit dem Gesetzentwurf ermöglichen wir beide Optionen, entweder das Anerkennungsjahr nach dem Studium oder das praxisintegrierte Anerkennungssemester. Gerade in Anbetracht des Fachkräftemangels halte ich eine solche Reform für bedenkenswert. Wer nach einem Studienplatz sucht und hier im Norden wohnt, stellt schnell fest, dass man in SchleswigHolstein ein halbes Jahr länger studiert als in Hamburg, und entscheidet sich möglicherweise eher für Hamburg. Damit gehen uns wichtige Fachkräfte flöten. Ich finde, die Qualitätsansprüche sollten letztlich an der Universität festgelegt werden. Genauso haben wir es letztlich auch geregelt. Ich glaube, das ist gut so. Deshalb bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Eka von Kalben

Das Wort für die SPD hat die Kollegin Sophia Schiebe.

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Sophia Schiebe SPD

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleg_innen! Sozialarbeiter_innen spielen eine zentrale Rolle in unserer Gesellschaft. Sie unterstützen und fördern Menschen in schwierigen Lebenslagen. Sie bieten Hilfe bei sozialen, emotionalen und wirtschaftlichen Problemen und arbeiten in vielfältigen Bereichen wie der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienberatung, der Suchtberatung, der Altenpflege und der Obdachlosenhilfe. Ihre Arbeit ist entscheidend für das Wohlbefinden und die Integration benachteiligter und marginalisierter Bevölkerungsgruppen. Sozialarbeiter_innen unterstützen Individuen und Familien dabei, ihre Lebensqualität zu verbessern. Sie helfen bei der Bewältigung persönlicher Krisen, bieten psychologische Unterstützung und vermitteln notwendige Dienstleistungen. Diese Unterstützung kann entscheidend sein, um Menschen zu stabilisieren und ihnen eine Perspektive zu bieten. Zudem tragen Sozialarbeiter_innen zur gesellschaftlichen Integration bei. Sie arbeiten oft mit Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen von der Gesellschaft ausgegrenzt werden, wie beispielsweise Obdachlose oder Menschen mit Behinderungen. Durch gezielte Programme und Maßnahmen fördern sie die soziale Teilhabe dieser Menschen und tragen so zur Reduktion von sozialer Ungleichheit und Exklusion bei. Um als Sozialarbeiter_in effektiv und professionell arbeiten zu können, ist eine fundierte Ausbildung unerlässlich. In Deutschland ist hierfür in der Regel ein Studium der Sozialen Arbeit erforderlich. Dieses Studium wird an Fachhochschulen und Universitäten angeboten und schließt in der Regel mit dem Bachelor of Arts ab. Es umfasst theoretische und praktische Inhalte, die die Studierenden auf die vielfältigen Aufgaben in der Praxis vorbereiten. Die Studieninhalte sind weit gefächert und umfassen Bereiche wie Kindheitspädagogik, Sozialpädagogik, Soziologie, Psychologie, Recht, Ethik und Methoden der sozialen Arbeit. Ein besonderer Fokus liegt auf der Vermittlung von Handlungskompetenzen und praktischen Fähigkeiten. Daher sind Praxisphasen und Praktika ein integraler Bestandteil der Studien. Diese ermöglichen den Studieren- (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 den, das theoretisch erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden und wertvolle Erfahrungen im Umgang mit den Klient_innen zu sammeln. Nach dem Abschluss gibt es die Möglichkeit, ein weiterführendes Masterstudium zu absolvieren, um sich in bestimmten Bereichen der sozialen Arbeit zu spezialisieren oder Führungspositionen zu übernehmen. Zudem ist eine kontinuierliche Weiterbildung wichtig, da sich die gesellschaftlichen Herausforderungen und Anforderungen in den Berufen der sozialen Arbeit ständig verändern. Nach dem Bachelor- oder Masterabschluss folgt noch die staatliche Anerkennung. Sie ist ein formales Verfahren, das sicherstellt, dass Absolvent_innen der Sozialen Arbeit die professionellen Standards erfüllen, die für die Ausübung des Berufs notwendig sind. Dies ist besonders wichtig, da die Soziale Arbeit, wie bereits dargestellt, oft mit vulnerablen Bevölkerungsgruppen arbeitet. Auch in der Sozialen Arbeit, wie überall, haben wir einen Fachkräftemangel. Daher war es unsere Aufgabe bei der Anpassung, eben diese Anerkennung abzuwägen und in Einklang zu bringen, wie wir auf der einen Seite die Qualitätsstandards halten und auf der anderen Seite keine unnötigen Hürden, die dafür sorgen könnten, dass uns angehende Sozialarbeiter_innen verloren gehen, aufbauen. Genau das war der Spagat, den wir nach der Anhörung im Bildungsausschuss zu bewältigen hatten. Doch vorweg: Ich freue mich sehr darüber, dass Schwarz-Grün nach den Stellungnahmen der Hochschulen Änderungsanträge auf den Weg gebracht hat, die dazu beitragen, die Situation der angehenden Sozialarbeiter_innen zu verbessern. Diesen werden wir selbstverständlich zustimmen. Ich hätte auch nichts dagegen, wenn das, was zumindest die Ausschüsse, in denen ich vertreten bin, betrifft, jetzt häufiger passiert. Uneinig waren wir uns jedoch bei unserem Vorschlag, der es ermöglicht hätte, dass eine gleichgestellte Fachkraft mit Berufserfahrung die angehenden Sozialarbeiter_innen alleine auf ihren Weg begleitet. Darüber kann sicherlich gestritten werden, auch darüber, dass das gar nicht notwendig sei, weil wir angeblich in der Regel nur Träger, bei denen mindestens eine Person arbeitet, die eine Anerkennung der Sozialen Arbeit bereits besitzt, haben. Ich wünsche mir dann aber, dass diese Standards überall angelegt werden. Es fällt mir schwer nachzuvollziehen, dass ausgebildete pädagogische oder psychologische Fachkräfte mit Berufserfahrung zukünftige Sozialarbei- (Sophia Schiebe) ter_innen nicht alleine begleiten dürfen, aber ungelernte Personen bei einem abgesenkten FachkraftKind-Schlüssel und ohne jeglichen Eingangslehrgang pädagogische Aufgaben bei Kindern übernehmen dürfen. (Beifall SPD) Es klingt im ersten Moment vielleicht nach einem Vergleich von Äpfeln und Birnen, weil es in dem einen Fall um eine Ausbildungssituation und im anderen Fall um die pädagogische Arbeit im Alltag geht. Aber die Diskrepanz im Umgang mit Qualitätsstandards ist so groß, dass da einfach ein Geschmäckle bleibt. (Beifall SPD) Nun gut. Wir alle haben die Aufgabe, dass wir zukünftig ausreichend Fachkräfte in den Bereichen der sozialen Arbeit haben wollen. Daher sollten wir jetzt gemeinsam die Änderung des Gesetzes auf den Weg bringen. – Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Eka von Kalben

Das Wort hat Christopher Vogt, der Fraktionsvorsitzende der FDP.

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Christopher Vogt FDP

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt passt ganz gut zum Thema von gerade eben. Die akademischen Sozialberufe sind ein wichtiger Bestandteil des sozialen Gefüges und spielen eine entscheidende Rolle dabei, Menschen in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen. Damit leisten sie einen unschätzbaren Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts in unserem Land. Es muss daher unsere Aufgabe sein, dass wir diese Berufsgruppen bestmöglich politisch unterstützen und entsprechend gute Rahmenbedingungen schaffen, damit diese Berufe weiterhin für junge Menschen – auch gern für schon etwas ältere – attraktiv sind und bleiben. Aber zur Wahrheit gehört auch: Hohe Arbeitsbelastungen, unzureichende Ausstattung und mangelnde Unterstützung führen teils zu einer hohen Fluktuation in diesen Berufen, mangelnde Studienplätze zu einem gewissen Fachkräftemangel zum Beispiel an der Westküste. Daran muss man arbeiten. Deshalb sollten wir unter anderem auch die Weiterbildungsmaßnahmen verbessern, um den Fachkräften die Möglichkeit zu geben, sich kontinuierlich Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4751 weiterzuentwickeln und den Herausforderungen ihres Berufs gerecht zu werden. Es wurde schon gesagt. Neben der Fachhochschule Kiel hat kürzlich die Duale Hochschule SchleswigHolstein, an der ich auch studieren durfte, allerdings etwas anderes, zusätzliche Ausbildungsangebote für die akademischen Sozialberufe geschaffen. Das ist sehr zu begrüßen, weil damit das Angebot absehbar vergrößert wird. (Beifall FDP) – Da kann man ruhig mal klatschen. Die Ministerin hat es gesagt. Die Nachfrage ist groß, die Bewerberzahlen an der FH sind in etwa viermal so hoch wie die Zahl der Studienplätze. Auch durch das neue Angebot an der Dualen Hochschule wurde eine gesetzliche Regelung notwendig, die den bisher geltenden Erlass ablösen soll. Dadurch wird eine Regelungslücke geschlossen und Rechtssicherheit geschaffen. Die anderen Bundesländer haben meines Wissens bereits längst entsprechende Regelungen. Schleswig-Holstein wird sich hier nun als 16. Bundesland auch auf den Weg machen. Die staatliche Anerkennung ist vor allem für die angehenden Fachkräfte von Bedeutung. Durch die Regelungen des Gesetzentwurfes werden ihre Abschlüsse über Schleswig-Holstein hinaus akzeptiert und dadurch weiter aufgewertet. Darüber hinaus werden Anforderungen an ausländische Berufsqualifikationen geregelt. Dadurch könnten ausländische Fachkräfte leichter bei uns anerkannt werden, was zukünftig eine immer bedeutendere Rolle spielen wird, denn auch im Sozialbereich sehen wir schon heute einen gewissen Fachkräftemangel, der sich absehbar spürbar verschärfen dürfte. In der mündlichen Anhörung im Bildungsausschuss, die wir als FDP-Fraktion nach der schriftlichen angeregt hatten, hatten die Studierenden von der FH Kiel einige aus meiner Sicht wirklich gute praxisnahe und nachvollziehbare Verbesserungsvorschläge gemacht. Die Koalition hat jetzt einiges davon aufgegriffen, was wir gern unterstützt haben. Es gibt heute noch einen Änderungsantrag der Fraktion des SSW, der aus meiner Sicht, vor allem redaktionell, einige Dinge klarstellt. Ich denke, das ist ein wichtiger Punkt, über den wir sprechen müssen. Es mangelt im Bildungsausschuss einfach an ausgebildeten Deutschlehrern. (Heiterkeit) – Tut mir leid. (Christopher Vogt) (Beifall FPD und SSW) Fehler passieren, man muss sie korrigieren, das ist vollkommen klar. Wir haben übrigens im Ausschuss auch die Vorschläge der SPD-Fraktion unterstützt. Ich fand sie schon praxistauglich und pragmatisch. Leider haben die keine Mehrheit gefunden. Aber ich denke, wir haben insgesamt einen guten Gesetzentwurf vorliegen, der durch das parlamentarische Verfahren und auch durch die heutigen Änderungen noch einmal besser geworden ist. So soll es sein. Ich wünsche der Landesregierung und den betreffenden Hochschulen jetzt viel Erfolg bei der Umsetzung. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und vor allem für die extrem leidenschaftliche Debatte am Mittwochmorgen. Das hat gutgetan. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SSW und vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Dann lassen Sie uns mit viel Leidenschaft Besucher und Besucherinnen auf der Tribüne begrüßen, und zwar vom Kreisbauernverband Nordfriesland. – Herzlich willkommen im Landtag von SchleswigHolstein! (Beifall) Jetzt erteile ich das Wort Lars Harms, dem Fraktionsvorsitzenden des SSW.

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass wir jetzt als letztes Bundesland bei der staatlichen Anerkennung akademischer Sozialberufe vom Erlass zur gesetzlichen Regelung wechseln, ist gut und richtig. Die gesetzliche Regelung führt zu einer Professionalisierung der sozialen Berufe, denn gerade in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und vulnerablen Personengruppen ist eine hohe Fachlichkeit und Qualifikation erforderlich. Deshalb sollten wir die gesetzliche Regelung so gestalten, dass möglichst viele Studenten der Hochschulen im Land Schleswig-Holstein die Möglichkeit bekommen, die staatliche Anerkennung zu erreichen und eine Motivation haben, diese dann auch in Schleswig-Holstein zu absolvieren und am besten hier bei uns zu bleiben. Dann ist diese gesetzliche Regelung eine echte Chance, um dem Fach- (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 kräftemangel in der sozialen Arbeit entgegenzuwirken. In erster Linie sollte die Möglichkeit zur staatlichen Anerkennung in Schleswig- Holstein nicht komplizierter sein als in anderen Bundesländern, allein schon deshalb, damit uns keine Fachkräfte abwandern. Auch sollte das Weiterbildungsangebot zur staatlichen Anerkennung für die bereits berufstätigen Pädagogen und deren Arbeitgeber einfach umsetzbar sein. In etlichen Bundesländern ist es möglich, seine staatliche Anerkennung mit einem Praxisanteil von circa 100 Tagen zu erlangen. Das entspricht in etwa der im § 12 beschriebenen staatlichen Anerkennung im Rahmen eines Studiengangs mit Praxisanteil, der sogenannten einphasigen Ausbildung. Hierfür müssen 800 Stunden, also circa 100 Tage, in einem einschlägigen praktischen Arbeitsfeld innerhalb von fünf Semestern absolviert werden. Dahingegen fordert das im § 7 beschriebene Weiterbildungsangebot mit Abschlusszertifikat für die staatliche Anerkennung im Rahmen der zweiphasigen Ausbildung einen zwölf Monate dauernden berufspraktischen Anteil in Vollzeit. Der berufspraktische Teil kann zwar auch in Teilzeit, also 50 Prozent, abgeleistet werden, verlängert sich dann aber entsprechend. Dieses Ungleichgewicht zwischen den Praxisanteilen der ein- und zweiphasigen Ausbildung sollte angeglichen werden. Uns ich schon klar, dass das so tradiert ist, aber das heißt ja nicht, dass das in Stein gemeißelt ist. Besonders der hohe Praxisanteil im Weiterbildungsangebot wird bereits berufstätige Fachkräfte abschrecken. Hier ist der Gesetzentwurf, der aus dem Ausschuss vorgelegt wurde, noch ein Stück weit vom Idealzustand entfernt. Immerhin wurde der Passus zum vierwöchigen Behördenpraktikum bereits im Änderungsantrag der Koalition von einer Muss-Regelung zur einer Kann-Regelung verändert, und die konkrete Formulierung hierzu passen wir in unserem Änderungsantrag noch an. Die Forderung nach einem Behördenpraktikum in Schleswig-Holstein ist scheinbar bundesweit einmalig; denn bereits im berufspraktischen Teil arbeiten die pädagogischen Fachkräfte mit Behörden zusammen und erlernen den Umgang mit den entsprechenden Anträgen, Hilfeplänen und Gesetzgebungen. Die Änderung dieses Passus war also folgerichtig und wurde auch von fast allen Anzuhörenden angemahnt. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Hürden für diese Zusatzqualifikation angemessen (Lars Harms) gestaltet werden müssen. Denn auch wenn es kein Berufsverbot für Bewerber ohne staatliche Anerkennung gibt, werden Arbeitgeber häufiger Bewerber mit staatlicher Anerkennung einstellen als pädagogische Fachkräfte ohne Anerkennung. Die pädagogischen Fachkräfte mit Hochschulabschluss ohne staatliche Anerkennung werden sich aber kaum auf schlechter bezahlte Jobs unterhalb der staatlichen Anerkennung bewerben, sondern sie wandern dann in andere Berufsbereiche ab. Allerdings benötigen wir zurzeit alle gut ausgebildeten Fachkräfte in der sozialen Arbeit. Deshalb sollten keine pädagogischen Hochschulabschlüsse für das Weiterbildungsangebot zur staatlichen Anerkennung ausgeschlossen werden. Wie gesagt, wir brauchen sie alle. Abschließend hebe ich noch einmal lobend § 4 zur Gleichstellung der staatlichen Anerkennung hervor, zum einem, weil dadurch die Abschlüsse der anderen Bundesländer anerkannt werden und zum anderen, weil es die staatliche Anerkennung eines im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses ermöglicht. Das ist gerade im deutsch-dänischen Grenzland besonders wichtig. Hier haben wir in diesen Bereichen eine starke Fluktuation. Da kann man wirklich noch besser werden. Der Gesetzentwurf führt in diesem Bereich tatsächlich insofern zu einer Verbesserung, als auch Leute aus Dänemark in Deutschland arbeiten können und umgekehrt. In Zeiten des Fachkräftemangels sollten wir uns im Rahmen dieser gesetzlichen Regelung Gedanken machen, ob es in irgendeiner Form vielleicht doch möglich ist, eine Vergütung im Praxisanteil der Ausbildung einzuführen. Denn es können – das wurde eben von der Kollegin Nies schon dargestellt – durchaus soziale Probleme entstehen, wenn man sich seine Ausbildung so ohne Weiteres nicht ansparen kann. Die Entscheidung für einen sozialen Beruf sollte sowieso – da sind wir, glaube ich, alle einig – generell mehr Wertschätzung erfahren. Der Gesetzentwurf ist nach unserer Auffassung okay. Er ist sogar mehr als okay. Aber wir haben hier nach wie vor teilweise höhere Anforderungen als in anderen Bundesländern. Das müssen wir in Zukunft ändern, um Fachkräfte bei uns zu binden. Wir sind in Sorge, dass aufgrund der Regelungen, die wir hier geschaffen haben, manche Fachkräfte tatsächlich in benachbarte Bundesländer ausweichen und dort fest bleiben. Diese Regelungen sind zwar tradiert, sollten aber, wie gesagt, nicht in Stein gemeißelt sein. Vor dem Hintergrund werden wir uns heute bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten. – Vielen Dank. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4753 (Beifall SSW)

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Karin Prien

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank, dass Sie die berufliche Orientierung und die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in den Beruf einmal mehr hier im Parlament thematisieren. Das spiegelt die hohe gesellschaftliche Bedeutung des Themas angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels wider, und zwar insbesondere mit Blick auf die hohe Zahl der noch offenen Ausbildungsplätze und der zugleich immer noch zu hohen Zahl der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz. Berufliche Orientierung besteht aus vielen unterschiedlichen Bausteinen. Einer davon sind die Coaching-Angebote. Diese Angebote finden sowohl an den allgemeinbildenden als auch an den beruflichen Schulen und Förderzentren in unterschiedlichen Programmen statt. Sie umfassen ein strukturiertes Beratungs- und Unterstützungsangebot, vornehmlich durch Gespräche, Anleitung zur Selbstreflexion, Stärkung der Selbsteinschätzung und Weiterent- (Ministerin Karin Prien) wicklung persönlicher Stärken und Perspektiven, etwa durch den landesweit ausgerollten Stärkenparcours und die Potenzialanalyse für die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulen. Die Coaches arbeiten in multiprofessionellen Teams und entwickeln ihre Angebote stetig weiter, immer orientiert an den unterschiedlichen Bedarfen und Altersgruppen der Jugendlichen. Gerade für junge Menschen, bei denen reibungslose Übergänge in eine Berufsausbildung zunächst eher unwahrscheinlich oder gar gefährdet sind und für die die Gestaltung des Übergangs eine noch größere Herausforderung als für ihre Alternsgenossen darstellt, sind die Coaching-Angebote eine große Unterstützung. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf jungen Menschen mit Behinderung, die für die Unterstützung ihrer individuellen Berufswahl einer besonderen Beratung und Unterstützung bedürfen. Die Landesregierung fördert die Entwicklung und Weiterentwicklung der schon vorhandenen Vorhaben. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung über die Bundesinitiative Bildungsketten. Hier konnten wir ein bundesweit einmaliges Vorhaben einwerben; ich freue mich darauf, anderen Ländern unsere guten Erfahrungen zur Verfügung stellen zu können. Realisiert werden die Coaching-Angebote vor allem im Rahmen des Landesprogramms Arbeit für den Förderzeitraum 2021 bis 2027, das zu einem großen Teil mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert wird. Die Landesregierung stellt über die Programme Handlungskonzept STEP und Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung sicher, dass junge Menschen mit Benachteiligung beziehungsweise Schwerbehinderung die notwendige Unterstützung schon in der allgemeinbildenden Schule beziehungsweise im Förderzentrum erhalten können. Herr Habersaat, danke für den Antrag zur Ergänzung des Berichts zu den Coaching-Fachkräften. Wie ich Ihnen schon mitgeteilt habe, können wir die Daten in der gewünschten Detailtiefe nicht vorlegen, sind aber gern bereit, im Bildungsausschuss darüber vertraulich zu berichten, und bieten im Rahmen des datenschutzrechtlich Möglichen weitere Daten an. Meine Damen und Herren, der Erfolg der Coaching-Angebote wird in der Praxis vor allem an einer Frage gemessen: Gelingt es durch das Coaching, individuell passfähige Anschlussperspektiven zu entwickeln und junge Menschen im Bil-Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4755 dungsprozess zu halten? – Ich freue mich, auf diese Frage mit einem klaren Ja antworten zu können. Das gelingt. In den letzten Jahren konnten weit über 80 Prozent der vormals abschlussgefährdeten Schülerinnen und Schüler einen Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erwerben. Davon konnte rund ein Viertel einen direkten Übergang in die Ausbildung vollziehen; die Übrigen sind in das Übergangssystem gegangen. Das ist nicht nur ein großer Schritt für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, das ist auch eine gute Nachricht für uns als Gesellschaft. Denn wir können es uns einfach nicht leisten, junge Menschen auf dem Weg von der Schule in das Berufsleben zu verlieren. Deshalb danke ich an dieser Stelle unseren multiprofessionellen Coaching-Teams genauso wie all unseren Lehrkräften in der Beruflichen Orientierung. Sie leisten eine hervorragende und gesellschaftlich höchst relevante Arbeit. Dafür ganz herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Martin Habersaat [SPD])

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Eka von Kalben

Das Wort hat jetzt für die SPD-Fraktion der Kollege Martin Habersaat.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion hatte um diesen Bericht gebeten; er liegt jetzt vor. Dafür vielen Dank an alle Beteiligten. (Beifall SPD, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir hatten im Berichtsantrag fünf Punkte aufgeführt, zu denen wir gern etwas gelesen hätten. Nicht zu allen fünf Punkten haben wir Antworten erhalten. Das hat unsere Freude etwas getrübt. Insofern vielen Dank für die Bereitschaft, dass wir darüber noch einmal im Ausschuss sprechen. Darum geht es: Schülerinnen und Schüler, die beim Übergang von der Schule in den Beruf Schwierigkeiten zu bekommen drohen, bekommen mancherorts Coaching-Fachkräfte an die Seite gestellt. Das ist total sinnvoll. Eine Schulleiterin schrieb mir – ich hoffe, sie wird vom Bildungsministerium nicht abgemahnt, dass sie mir geschrieben hat; ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: Unsere Berufscoaches sind für (Martin Habersaat) unsere Schülerinnen und Schüler unentbehrlich im Prozess der Berufsorientierung. An unserer Schule haben wir überdurchschnittlich viele Schülerinnen und Schüler, deren Eltern das deutsche System nicht kennen oder völlig überfordert sind, sie zu unterstützen. Daher brauchen wir diese Menschen, die als Experten die Jugendlichen beraten und begleiten können, damit sie einen guten Weg in den Beruf wählen können. Die Coaches sind sehr gut vernetzt mit Betrieben und Netzwerkpartnern und können über kurze Wege für unsere Schülerinnen und Schüler schnell und gut Lösungen suchen und finden. Auch das klingt total gut und sinnvoll, aber ein genauer Blick zeigt: Es ist nicht alles gut. Ein Problem ist zum Beispiel die Kommunikation zwischen Coaching-Kräften und Schülerinnen und Schülern. Eine Coaching-Fachkraft schrieb mir: Kranke Systeme zeichnen sich durch gestörte Kommunikation aus. Das im Bericht der Landesregierung zitierte multiprofessionelle Team ist als System in seiner Arbeitsfähigkeit behindert. Rechtssichere und zügige Kommunikation mit den Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften könnte über Itslearning gut funktionieren. Die Flex-Schüler_innen sind im Umgang mit Mails ungeübt und eine SMS zu versenden, kostet oft Geld. Die üblichen Messenger-Dienste sind aus Datenschutzgründen nicht erlaubt. Itslearning wäre gut. Von den Projektverantwortlichen im Ministerium wird seit 2020 zurückgemeldet, dass das Problem bekannt sei, aber aus Datenschutzgründen leider nicht gelöst werden könne. Gebraucht würden ein Zugang zur Berufsorientierungs-Kachel und die Chat-Funktion mit Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern. Geliefert wurde bisher nichts. Möglich wäre auch eine Vernetzung aller Coaching-Kräfte des Landes auf dieser Plattform – wenn es denn gewollt wäre. Heute sieht es so aus: Schülerinnen und Schüler und Eltern mit Mail-Adressen aus aller Welt, zum Beispiel auch aus Russland – man stelle sich das vor! –, können an Itslearning angebunden werden und stellen kein datenschutzrechtliches Problem dar, aber eine Coaching-Fachkraft mit einer MailAdresse von einem anerkannten Bildungsträger schon. „Ernsthaft?“, muss man sich da fragen. Ein anderes Problem: Die Arbeitsplätze dieser wichtigen Menschen sind an Projektgelder gebunden. Die Coaching-Kräfte sind überwiegend projektbezogen mit befristeten Verträgen bei den Bildungsträgern beschäftigt, teilweise zum Mindestlohn. Endet ein Projekt, dann melden sich diese (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 Kräfte drei Monate vor Ablauf des Projekts bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend. Das führt zu einem großen Verwaltungsaufwand und somit zu Kosten, die von der Allgemeinheit zu tragen sind. Außerdem gehen in diesen Phasen regelmäßig Coaching-Fachkräfte verloren, die sich auf andere Arbeitsverhältnisse bewerben. Die Qualifizierung des HK STEP – Handlungskonzept Selbsteinschätzung, Training, Entwicklung, Perspektive – hat sehr gute Coaching-Kräfte ausgebildet und zertifiziert, die dann aber nicht mehr zur Verfügung stehen; Netzwerke gehen verloren. Der Bereich, über den ich jetzt rede, ist der, zu dem ich leider keine Antworten im schriftlichen Bericht bekommen habe und über den wir deswegen im Ausschuss gern noch einmal reden sollten. All das sind Umstände, die in der Schulwirklichkeit leicht zu finden sind, im Bericht – wie gesagt – leider nicht. Meine Damen und Herren, eigentlich müssten wir Schule systemisch stärken. Alle Gemeinschaftsschulen, insbesondere die PerspektivSchulen, aber auch die Förderzentren und die beruflichen Schulen bräuchten dringend feste Coaches für die Arbeit in den multiprofessionellen Teams aus Lehrkräften, Sozialpädagog_innen, Präventionsfachkräften, Schulpsycholog_innen und Berufscoaches. Die Lehrkräfte – auch das melden mir Schulen zurück, die mit Coaches arbeiten – können die Erwartungen der Wirtschaft ohne diese Coaches nicht erfüllen. Daher sollten wir uns gesicherte, unbefristete Arbeitsverträge und eine angemessene Bezahlung für diese Kräfte zum Ziel setzen und bis dahin offen über die Lage reden. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Danke. – Das Wort hat jetzt die Kollegin Wiebke Zweig von der CDU.

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Wiebke Zweig CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte die Rede heute stellvertretend für meinen Kollegen Knöfler. – Noch nie hatten junge Menschen so viele Möglichkeiten wie heute und damit verbunden so viele Fragen: Mache ich eine Ausbildung? Gehe ich weiter zur Schule? Mache ich doch erst ein Praktikum oder ein FSJ? Für all diese Fragen stehen Coaching-Fachkräfte an Schulen beratend zur Seite. (Wiebke Zweig) Durch die Coaching-Angebote an allen Schulen sollen Schülerinnen und Schüler gezielt auf die Berufs- und Arbeitswelt vorbereitet werden. Das ist zwingend notwendig. Die Berufliche Orientierung ist vor allem Teil des Auftrags der Schule. Bei der Umsetzung unterstützen auch Kooperationen mit außerschulischen Partnern. Oft brauchen Jugendliche beim Übergang von der Schule in den Beruf individuelle Beratung und Unterstützung. Genau hier setzen die Coaching-Angebote an. Durch stärkenorientierte Bedarfsanalysen lernen die Jugendlichen ihre eigenen Stärken und Potenziale besser kennen und können die für sie richtige Entscheidung für Beruf oder Studium treffen. In den Schulen wird die Berufliche Orientierung als schulgesetzlich definierte verbindliche Querschnittsaufgabe in allen Fächern aufgegriffen: Sie fördern die Stärken und Interessen der Schüler genauso wie deren Motivation, Vorstellungen über die eigene und insbesondere auch die berufliche Zukunft. Entscheidend sind hierbei eine alters- und entwicklungsgerechte Förderung von Selbstwirksamkeit, Aktivierung und Eigenverantwortlichkeit der Schülerinnen und Schüler sowie eine ausgeprägte Handlungsorientierung. Ein systematisches Schulkonzept setzt sich aus vielfältigen, auch digitalen, und ausgewogenen fächerübergreifenden Angeboten für die Schüler zusammen. Diese Angebote unterstützen die Schüler in ihrem Orientierungsprozess und in der Entwicklung ihrer Berufswahlkompetenz. Folglich kommt den Coaching-Angeboten eine sehr wichtige Rolle in der schulischen beruflichen Orientierung zu, gerade für junge Menschen, bei denen reibungslose Übergänge in eine Berufsausbildung zunächst eher unwahrscheinlich erscheinen und für die diese Zeit eine Herausforderung darstellt. Auch werden abbruchgefährdete Auszubildende und ihre Unternehmen durch Coaching-Fachkräfte beraten und unterstützt, um möglichen Vertragsauflösungen vorzubeugen und diese zu vermeiden. Über das Handlungskonzept STEP ist sichergestellt, dass beeinträchtigte und gerade schwerbehinderte Jugendliche die notwendige Unterstützung durch Coaching-Fachkräfte schon ab der allgemeinbildenden Schule erhalten. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen durch entsprechende Praktika eine Beschäftigung beziehungsweise Ausbildung auch auf dem ersten Arbeitsmarkt anstreben können. So begegnet man gleichzeitig dem Fachkräftemangel und fördert die Möglichkeiten Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4757 zur selbstbestimmten gesellschaftlichen Teilhabe entsprechenden der UN-Behindertenrechtskonvention. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zusätzlich wird die Attraktivität in der dualen Berufsausbildung erhöht. Hierfür stehen drei Maßnahmen beziehungsweise Coaching-Angebote zur Verfügung: Coaching an berufsbildenden Schulen und RBZ, IT-Scouts, die bei den jungen Menschen ein Interesse an beruflichen Perspektiven in der IT wecken sollen, regionale Ausbildungsbetreuung, Anschlussperspektiven für abbruchsgefährdete Auszubildende. Bei dem Modellprojekt ÜSB-INKLUSIV – Übergang Schule-Beruf INKLUSIV – handelt es sich um ein bundesweit einmaliges Modellvorhaben der Förderzentren Geistige Entwicklung an den berufsbildenden Schulen in den vier Regionen Kiel, Lübeck, Schleswig-Flensburg und Segeberg. Hier besuchen Schüler anstatt der dreijährigen Berufsausbildungsstufe am Förderzentrum die Kooperationsmaßnahme an berufsbildenden Schulen. Ziel ist hierbei die Einmündung der Jugendlichen auf den ersten Arbeitsmarkt. Zu den Hauptaufgaben des Coachings im Übergangsmanagement zählen individuelle Begleitung und Lernunterstützung der jungen Menschen und die Vernetzung und Kooperation der Institutionen und Akteure. Am besten unterstützen können Coaching-Fachkräfte in multiprofessionellen Teams. Hierzu gehören unter anderem Sonderpädagogen, Erzieher, Schulsozialarbeiter, Schulpsychologen, Schulbegleiter und viele mehr. Für die Anstellung von Coaching-Fachkräften ist eine AZAV-Zertifizierung für die Träger und deren Umsetzer verpflichtend. Seit 2021 waren 4.784 Schülerinnen und Schüler im Coaching des Handlungskonzepts STEP. Von ihnen haben 3.569 das Programm bereits komplett durchlaufen. Weitere 1.215 Schülerinnen und Schüler befinden sich derzeit noch im Programm. Mehr als drei Viertel der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler erreicht eine nachhaltige Anschlussperspektive. Rund 80 Prozent der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler haben in den letzten Jahren einen ESA erreicht, obwohl genau dies vor ihrem Eintritt in das Coaching beziehungsweise in die flexible Übergangsphase gefährdet war. Als Fazit ziehe ich: Coaching-Fachkräfte werden weiterhin zwingend gebraucht, um auch den Fachkräftemangel abzubauen. – Vielen Dank. (Wiebke Zweig) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Malte Krüger.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Erst einmal vielen Dank, Frau Ministerin, für den Bericht und an dieser Stelle auch einen Dank an die SPD für den Antrag. Ehrlich gesagt habe ich zu dem Thema sehr viel gelernt. Herr Habersaat, wenn ich Ihnen vorhin richtig zugehört habe, sind wir beim Ziel sehr nah beieinander. Ich glaube, der Weg dahin ist eine Diskussion, die wir sicherlich im Bildungsausschuss noch fortsetzen werden. Berufliche Orientierung an Schulen ist wichtiger denn je. Wir haben circa 300 Ausbildungsberufe deutschlandweit, ungefähr 21.000 Studiengänge. Das ist eine ganze Menge; sich da durchzuwursteln, ist nicht ganz so einfach. Jeder und jede von uns kennt die Frage der Oma oder des Opas: Was willst du eigentlich werden? – Oft haben Schüler_innen darauf keine Antwort und sind orientierungslos. Bei vielen löst sich das im Laufe der Zeit. Es ist heute auch völlig in Ordnung, sich auszuprobieren und zu schauen, ob ein bestimmter Ausbildungsberuf etwas für einen selbst ist. Wenn das nichts für einen ist, dann wird eben etwas anderes ausprobiert. Bei dem Fachkräftemangel ergeben sich auch völlig andere Möglichkeiten als in der Generation meiner Eltern. Es gibt aber auch Menschen, die deutlich mehr Hilfe bei der Vermittlung von Anschlussperspektiven brauchen. Es gibt Menschen, die durch das Raster fallen. Das kann ganz viele unterschiedliche Gründe haben. Es können zum Beispiel sprachliche Hindernisse vorliegen, oder jemand hat ein körperliches Handicap oder eine spezifische Ausprägung von Neurodiversität. Das Programm, über das wir reden, soll den Jugendlichen helfen, ihre Stärken und Schwächen zu analysieren und in persönlichen Gesprächen ihre beruflichen Möglichkeiten zu ergründen. Die Coaching-Angebote werden vornehmlich durch das „Landesprogramm Arbeit 2021 bis 2027“ gefördert, das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds+ finanziert wird. Der von der Landesregierung vorgelegte Bericht zum Einsatz von Coaching-Fachkräften verdeutlicht den Erfolg dieses CoachingProgramms und zeigt auf, dass bereits viele Schü- (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 ler_innen profitieren konnten. Drei Viertel der Teilnehmenden bekommen anschließend eine nachhaltige Anschlussperspektive. Die Ministerin hat vorhin auch erwähnt – was ich interessant fand –, dass ein Viertel nachher in die Ausbildung kommen. Das ist schon eine ganze Menge. In meinen Augen ist das Coaching also ein notwendiges Angebot, weil wir eben Schüler_innen im System haben, die Schwierigkeiten beim Übergang von der Ausbildung in den Beruf haben. Für diese bietet das Coaching eine Hilfestellung Wir werden die Diskussion im Ausschuss fortführen. Ich möchte deswegen zum Schluss noch einmal den multiprofessionellen Coaching-Teams danken, die eine total wertvolle Arbeit machen, sodass niemand unter das Radar fällt, sondern er die Möglichkeit bekommt, Anschluss zu finden. Gerne vertiefen wir also das Thema im Bildungsausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Eka von Kalben

Wie bereits mitgeteilt, hat Christopher Vogt von der FDP die Rede zu Protokoll gegeben. (Beifall) Jetzt folgt Frau Sybilla Nitsch vom SSW.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Coaches gewähren Schülerinnen und Schülern eine neue Perspektive. Sie vergeben nämlich keine Noten und sprechen auch nicht die Lehrersprache. Ihr Verhältnis zu den Schülern basiert auf Vertrauen. Sie können Brücken zwischen Schule und Arbeitsmarkt bauen. Sie können Stärken erkennen und dementsprechend zu den nächsten Schritten motivieren. Der Einsatz von Coaches ist richtig gut; eine Verstetigung der Programme ist daher sehr wichtig, gerade weil wir auch immer wieder von dem Fachkräftemangel sprechen, von Fachkräfteinitiativen und den Problemen, die damit einhergehen, dass wir viele Schulabbrecher in unserem System haben. Bei den Verhandlungen zur kommenden ESFFörderperiode muss sich die Landesregierung dementsprechend zu Wort melden. Die Coaching-Programme dürfen einfach keine Eintagsfliege bleiben. Der vorgelegte Bericht zeigt die Bemühungen der Landesregierung, den jahrzehntelangen Übergangs- (Sybilla Nitsch) automatismus von den Förderzentren in die Werkstätten für behinderte Menschen aufzulösen. Das wäre ein Riesenschritt zur Inklusion. Bekämen die Förderzentren das mittels Coachings hin, klingt das sehr vielversprechend und unterstützenswert. Behinderungen dürfen auf dem Arbeitsmarkt keine Rolle spielen. Schließlich gibt es eine breite Palette an technischen, aber auch an gesetzlichen Hilfsmitteln, die den Arbeitnehmern mit Behinderung einen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Ich begrüße es ganz ausdrücklich, dass die Landesregierung diesen Weg konsequent weitergehen will. Coaching ist dafür ein wichtiger Baustein. Wer sich allerdings ein bisschen in der Bildungspolitik rumtreibt, weiß, dass dem Schulabschluss eine zentrale Rolle zukommt. Da bekommen gerade viele Geflüchtete zu spüren, dass sie zwar ausgesprochen hohe Kompetenzen haben, aber eben keinen Schulabschluss oder ihren Schulabschluss nicht anerkannt bekommen. Viele Betriebe klappen Bewerbungsmappen sofort wieder zu, wenn dort kein Abschlusszeugnis zu finden ist. Der Abschluss ist die Eintrittskarte in den Arbeitsmarkt. Darum setze ich mich für die Maßnahmen ein, die es Schülerinnen und Schülern ermöglichen, zumindest den ersten Abschluss hinzubekommen. Dann können sie sich zwischen Ausbildung und dem direkten Einstieg in den Arbeitsmarkt entscheiden. Wer später im Leben den Abschluss nachmachen möchte, hat meist schon Familie oder andere Verpflichtungen. Dann wird es dementsprechend schwer. Wenn Coaches dagegen direkt zum Abschluss motivieren, meine ich: „Her mit ihnen!“, denn das ist dann ein richtig guter Schritt. (Beifall SSW und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Christian Dirschauer [SSW]: Sehr gut!) Leider zeigt der Bericht, dass das Coaching nicht immer in einem Abschluss mündet. Auch da geraten Coaches natürlich manchmal an ihre Grenzen; ich kenne das aus der Praxis. Aber der beeindruckende Sachbericht eines Trägers im Bericht zeigt letztlich, dass es in dem geschilderten Fall nicht zu einem Abschluss gereicht hat. Ich gehe davon aus, dass das Kultusministerium den Fall als typisch angesehen hat und deshalb ausführlich zitiert. Sollte es allerdings typisch sein, dass kein Abschluss anvisiert wird, erweist man den Schülerinnen und Schülerinnen einen Bärendienst. Spätestens in zehn Jahren wird der Fall – eine Person, die auch einen Namen hat, nämlich Gibran – ohne Abschluss den Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4759 weiteren Karriereweg nicht so beschreiten können wie seine Kollegen mit Abschluss. Diese Konsequenz kann er jetzt noch nicht absehen. Dafür muss sein Coach sorgen beziehungsweise die Strukturen, die die Coaches unterstützen. Lassen Sie mich zum Abschluss ein Wort zu den Schulen der dänischen Minderheit verlieren, die immer noch nicht in allen Landkreisen und Gemeinden als gleichberechtigte Bildungswege in die Planungen einbezogen werden. Nicht immer werden bei neuen Programmen diese Schulen eingeladen, informiert oder überhaupt erst einmal angeschrieben, was einige Schulen auch bei den CoachingProgrammen kritisieren. Ich wünsche mir, dass wir diese Trennung endlich überwinden und dass die Schulen der dänischen Minderheit in die Routinen der Behörden eingepflegt werden. Das wäre doch mal etwas für uns alle. – Mange tak. (Beifall SSW und SPD)

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Annabell Krämer

Werte Kollegen, darf ich Sie bitten, die Plätze einzunehmen? Wir wollen fortfahren, ich zumindest. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) (Vizepräsidentin Annabell Krämer) – Frau Midyatli auch, wie ich sehe. Gut, dann starten wir. (Unruhe) Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf: Bauen, Bauen, Bauen – Keine Kürzungen bei der Städtebauförderung, keine weitere Konsolidierung auf Rücken der Kommunen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/2305 Wie ich sehe, wird das Wort zur Begründung nicht gewünscht. Somit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst für die SPD die Abgeordnete Serpil Midyatli.

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung ist im Konsolidierungsfieber. Der Haushaltskrise sei Dank gibt es jetzt eine willkommene Begründung für das Fehlen jedes politischen Gestaltungswillens. So kennt Schwarz-Grün nur noch drei Ziele. (Anhaltende Unruhe)

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Annabell Krämer

Frau Abgeordnete, einen ganz kleinen Moment bitte. – Ich habe Sie gebeten, die Plätze einzunehmen. Wenn Sie das bis jetzt noch nicht machen konnten, bitte ich zumindest um Ruhe.

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Serpil Midyatli SPD

Dann fange ich noch einmal von vorne an und hoffe, dass das nicht von meiner Zeit am Ende abgezogen wird. Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung ist im Konsolidierungsfieber. Der Haushaltskrise sei Dank gibt es nun eine willkommene Begründung für das Fehlen jedes politischen Gestaltungswillens. So kennt Schwarz-Grün nur noch drei Ziele: sparen, sparen und nochmal sparen – und das Ganze auf dem Rücken der Kommunen. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW] – Thomas Hölck [SPD]: Wir wollen bauen, bauen, bauen!) – Genau. Was das Land aber braucht, ist etwas anderes. Das sagt mein Kollege Thomas Hölck sehr deutlich: Bauen, Bauen, Bauen. – SchleswigHolstein braucht eine Offensive beim Wohnungs- (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 bau, und vor allem braucht Schleswig-Holstein eine Städtebauförderung. Es geht hier um Lebensqualität, es geht um den Zusammenhalt. Zusammenhalt entsteht dort, wo Menschen leben und wo sie sich begegnen. Das passiert in den Ortskernen, in den Innenstädten durch stetige Quartiersentwicklung. Ich zitiere Innenministerin Sütterlin-Waack: „Die Städtebauförderung ist seit Jahrzehnten ein anerkannter und bedeutender Baustein zur Modernisierung der Kommunen im Land.“ (Beifall Lukas Kilian [CDU] und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das hat die Innenministerin Sütterlin-Waack noch im vergangenen Jahr gesagt. (Zuruf Ministerin Dr. Sabine SütterlinWaack) – Genau, ja, richtig, Frau Ministerin. Die Bundesregierung steht auch dazu, aber das Land droht jetzt mit einer Streichung. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Das können und wollen wir nicht akzeptieren. (Beifall SPD) Werte Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, die finanzielle Verantwortung ist sehr groß, und ein Drittel der Förderung trägt das Land, zwei weitere Drittel werden durch Bund und die Kommunen erbracht. Wenn ich durch meine schöne Heimatstadt Kiel gehe, dann ist sie tatsächlich in den vergangenen Jahren sogar noch schöner geworden: Mittlerweile setze ich mich sehr, sehr gerne an den Holstenfleet. Frau Ministerin konnte sich damals, als er umgebaut worden war, selbst einen Eindruck davon verschaffen. Er ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie Attraktivität und Lebensqualität gesteigert werden konnten. Davon profitieren wirklich alle: die Kielerinnen und Kieler, die Touristinnen und Touristen im Land, aber vor allem auch der Einzelhandel. Die Modernisierung wurde mit rund 30 Millionen Euro öffentlicher Mittel unterstützt und hat ganz viel Zusätzliches gebracht. Denn das Wichtige ist doch: Ergänzt wurden diese 30 Millionen Euro mit über 100 Millionen Euro Investitionen von privaten Eigentümern in den umliegenden Stadtgebieten. Das ist doch ein wunderbares Beispiel, wie das tatsächlich gelingen kann. (Beifall SPD) (Serpil Midyatli) Die Erfolgsgeschichte geht noch viel weiter. Ob beim Umbau des Bahnhofs in Elmshorn, für die Einkaufsstraße in Plön, das Lübecker Rathaus oder die Neugestaltung des Meldorfer Stadtplatzes. Es gäbe so viele Beispiele mehr. Kurzum: Städtebauförderung gibt wichtige Impulse für die Entwicklung und ist mehr als ein Förderinstrument. Unsere Kommunen stehen vor großen Herausforderungen: die Verödung und das Aussterben der Innenstädte, fehlende Ortskerne, Leerstand, leere Büros und Geschäftsräume sowie Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Es ärgert mich wirklich zutiefst, wenn wir hier in diesem Haus immer über die Probleme reden und gemeinsam das Ganze auch beklagen, aber wenn es um die Lösung geht, dann sehe ich Sie jetzt schon in den Städten und Gemeinden mit ganz großen Augen und achselzuckend stehen. Das wollen wir nicht zulassen, denn wir brauchen Verantwortung, wenn es jetzt um Wohnungsbau geht, die Belebung von Innenstädten und Dorfzentren. Diese dürfen nicht auf der Strecke bleiben. (Beifall SPD) Wenn Büros leer stehen, es aber an Wohnraum mangelt, liegt der Schluss doch eigentlich so nahe. Zugegeben, das ist kein leichter Weg, den wir hier gemeinsam gehen müssen. Da braucht es auch sehr, sehr viel Kreativität und, ja, auch Förderung. Aber am Thyssen-Trade-Center in Düsseldorf zeigt sich, wie es tatsächlich gelingen kann. Statt erfolgreiche Förderprogramme zu streichen, sollten wir lieber, Frau Ministerin, neue auflegen – passend für unsere Stadt- und Ortskerne mit neuen Bedingungen. Damit schaffen wir Wohnraum, wo heute Leerstand ist. Wir finden, das ist Attraktivität vor allem auch für die Geschäfte, die Restaurants und ab und an auch für die Kneipen. (Beifall SPD) – Bei Kneipe klatscht man dann mit. All das ist tatsächlich keine Selbstverständlichkeit, aber angesichts der Finanzlage in den Kommunen ohne Städtebauförderung, Frau Ministerin, wird der Leerstand, mangelnder Wohnraum und die Verwahrlosung schnell trauriger Alltag in SchleswigHolstein. Da hilft dann auch das Wohnraumschutzgesetz nicht mehr. Deswegen fordern wir Sie auf: Beenden Sie diesen Irrweg! Sie können schon heute in der Tagung Klarheit schaffen. Nehmen Sie die Streichung heute vom Tisch. Deswegen beantragen wir heute namentliche Abstimmung, weil das so wichtig für uns ist. Wir wollen hier gern ein ganz klares Zeichen Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4761 aus dem Haus senden. Sie haben eine Zweidrittelmehrheit. Sie können heute die Landesregierung auffordern, mit diesen Streichungen ein Ende zu machen, damit wir in den Kommunen wieder Sicherheit haben – für eine gute Städtebauförderung. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen bauen – und das gemeinsam mit den Kommunen. – Jo, wir schaffen das! (Beifall SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Bevor wir mit der Rednerliste fortfahren, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags Abgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Kreisverbände Herzogtum Lauenburg und Steinburg. – Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Ole Plambeck das Wort.

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 1971, also seit 53 Jahren, prägt die Städtebauförderung unser schönes Land. Die Städtebauförderung unterstützt die Kommunen, sich in den Bereichen des Wohnens, des Arbeitens, des Klimawandels, der Infrastruktur, der Digitalisierung, der Sicherung der Ortszentren und Innenstädte, deren Entwicklung, des demografischen Wandels, im sozialen Bereich und in der Integration zukunftsfähig aufzustellen. Die Städtebauförderung ist der Zukunftsbooster für unsere Kommunen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Oliver Kumbartzky [FDP]) In Schleswig-Holstein sind bisher mehr als 200 Gesamtmaßnahmen in über 100 Kommunen dank der Städtebauförderung mit über 1 Milliarde Euro umgesetzt worden. Einer der ersten Profiteure der Städtebauförderung war im Übrigen die 1970 aus vier räumlich getrennten Orten neu entstandene Stadt Norderstedt, die seitdem zu einer Stadt zusammengewachsen ist – mit dem Stadtteil Mitte mit über 4.000 Wohnungen und vielen Kultur- und Bildungseinrichtungen. Norderstedt ist heute einer der großen Wachstumsmotoren im Kreis Segeberg und auch im Land. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Ole-Christopher Plambeck) Derzeit werden in Schleswig-Holstein 96 Gesamtmaßnahmen von 70 Kommunen gefördert. In diesem und in den kommenden Jahren stehen bis 2027 dafür 54,1 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Daraus ergeben sich insgesamt Städtebaufördermittel von rund 150 Millionen Euro. Das ist enorm. Denn jeder investierte Euro generiert mindestens zwei weitere Euros. Ohne die Städtebauförderungen wären viele Entwicklungen vor Ort gar nicht möglich. Daher sage ich ganz klar: Wir stehen zur Städtebauförderung. Die Städtebauförderung ist wichtig. (Beifall ganzes Haus) Nun haben wir einen Antrag hier vorliegen, in dem der Landtag die Landesregierung auffordern soll, auf Kürzungen bei der Städtebauförderung zu verzichten, weil die Städtebauförderung so wichtig ist. Das halte ich grundsätzlich nicht für falsch. (Beifall SPD) Aber für mich stellt sich die Frage: Geht es Ihnen als Opposition wirklich um die Städtebauförderung oder einmal wieder darum, ein einzelnes Thema herauszugreifen, wo nicht gekürzt werden darf, um die Haushaltslücke schließen zu können, ohne gute Alternativen zu nennen? Ich möchte daran erinnern: Die Einnahmeerwartung des Landes für die kommenden Jahre ist mit der Mai-Steuerschätzung zum dritten Mal in Folge zurückgegangen. Ich möchte daran erinnern: Das Land muss bis 2030 über eine Milliarde Euro Haushaltslücke schließen. Dies soll in einem Einsparpfad mit jährlich aufsteigend 200 Millionen Euro erreicht werden. Um es deutlich zu sagen: Um Einsparungen im Landeshaushalt werden wir nicht herumkommen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen muss jedes Thema auf den Prüfstand gestellt werden. Ich sage aber auch ganz deutlich, dass sich die Landesregierung noch in der Haushaltsaufstellung und damit in der Beratung für das Jahr 2025 befindet. Es wird geprüft, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Haushaltslücke zu schließen. Wie es sich gehört, werden Maßnahmen, die die Kommunen betreffen, mit der kommunalen Familie besprochen, und es wird gegebenenfalls nach gemeinsamen Lösungen gesucht. Apropos Lösungssuche – das klang bei meiner Vorrednerin eben an –: Wo ist denn der Lösungsvorschlag der Opposition? Frau Midyatli, wenn Sie (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 sich hier hinstellen und fordern, was nicht gekürzt werden darf, dann machen Sie doch bitte einmal Vorschläge, wo stattdessen gekürzt werden soll, und stellen Sie eine Gegenfinanzierung dar. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Serpil Midyatli [SPD]: Einnahmeseite erhöhen!) – Das habe ich mir fast gedacht. Die SPD kennt nur die Erhöhung der Einnahmeseite, den Kostenblock will sie gar nicht anfassen. Natürlich habe ich mir gedacht, dass wieder unrealistische Forderungen kommen wie Vermögensteuer oder Abschaffung der Schuldenbremse, die nicht im Land, sondern im Bund zu regeln sind, aber wir brauchen Lösungen ab 2025. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Stattdessen sollten wir den soliden Gesprächen und Prüfungen der Landesregierung für gute Lösungen in der Sache nicht vorgreifen. Der Haushaltsentwurf wird im Herbst 2024 aufgestellt und veröffentlicht. In Ihrem Antrag fehlt mir schlichtweg Substanz. Deswegen – ob mit oder ohne namentliche Abstimmung – werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich für die erkrankte Bina Braun dem Abgeordneten Oliver Brandt das Wort.

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Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte diese Rede – wie eben erwähnt – für die erkrankte Kollegin Bina Braun, der ich von dieser Stelle herzliche Genesungswünsche überbringen möchte. (Beifall) Die Städtebauförderung ist ein bewährtes Instrument, und das seit mehr als fünfzig Jahren. Deshalb kann ich zumindest dem ersten Absatz im Antrag der SPD problemlos zustimmen. Ja, die Städtebauförderung hat für wichtige Impulse in der Stadtund Quartiersentwicklung gesorgt. Und ja, diese Investitionen in die Infrastruktur und den öffentlichen Raum stärken den sozialen Zusammenhalt und die Lebensqualität bei uns im Land. (Oliver Brandt) Es gibt kaum einen größeren Ort in SchleswigHolstein, der in der Vergangenheit nicht von den Mitteln der Städtebauförderung profitiert hat. Insgesamt ist inzwischen umgerechnet circa eine Milliarde Euro in die Städtebauförderung geflossen. Erinnern wir uns an die Ursprünge: Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es in den zerstörten Städten zunächst darauf an, massiv Wohnraum zu schaffen. Zudem sollte unter der Prämisse der autofreundlichen Stadt mehr Platz für den kontinuierlich steigenden Autoverkehr geschaffen werden. Nicht alles war aus heutiger Sicht eine gute Idee. (Beate Raudies [SPD]: Ja, und deswegen wollen wir es jetzt ändern!) Den umfangreichen Flächensanierungen fielen zum Teil historisch gewachsene Strukturen und Baudenkmäler zum Opfer. Heute sprechen wir in diesem Zusammenhang auch von den sogenannten Bausünden der Nachkriegsjahre. Zu Beginn der 70er-Jahre gab es dann einen Wandel in der Baupolitik. Man fing an, die Lebensverhältnisse und die Wohnqualität in den Blick zu nehmen. Historische Stadtkerne sollten bewahrt und Kommunen bei der Sanierung ganzer Stadtviertel unterstützt werden. So begann damals die Städtebauförderung. Heute stehen wir vor neuen Herausforderungen: Unsere Innenstädte verändern sich. Der Onlinehandel hat den Einzelhandel an vielen Orten im Land verdrängt, Leerstände von Ladengeschäften sind längst nicht mehr die Ausnahme. Wir erleben hier einen Strukturwandel, den wir nicht ohne Weiteres aufhalten können. Darin liegt aber auch eine große Chance, Innenstädte neu zu denken. Auch wegen der erforderlichen Klimaanpassungen ist die nachhaltige Stadtentwicklung ein wichtiges Thema für unsere Zukunft. Begegnungsorte, Verweilflächen mit hoher Aufenthaltsqualität, all dies sind wichtige Projekte der Städtebauförderung, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Ich kann es sehr gut verstehen, wenn die Kommunen fordern, hier möge nicht gekürzt werden. (Beifall SPD und Lars Harms [SSW]) Es wäre schön, wenn wir in Zeiten leben würden, in denen Geld keine Rolle spielt. Leider ist dem angesichts der Haushaltslage aber nicht so. Im Gegenteil, die finanzielle Situation des Landes ist herausfordernd. Aus diesem Grund müssen wir unsere Ausgaben verantwortungsvoll prüfen und mit un-Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4763 seren dringlichsten gesellschaftlichen Herausforderungen zusammenbringen. Nun ist es so, dass uns vor allem bezahlbarer Wohnraum fehlt. Sollten wir tatsächlich bei der Städtebauförderung nicht mehr im gleichen Umfang wie bisher Mittel zur Verfügung haben, könnten wir über eine Schwerpunktsetzung im Bereich der Schaffung bezahlbaren Wohnraums nachdenken. Das Land hat keine unwichtigen Aufgaben. Dennoch haben wir keine andere Wahl, als Entscheidungen zu treffen, die uns vermutlich nicht immer gefallen werden – so viel muss uns allen klar sein. Wenn also die Landesregierung ankündigt, Maßnahmen wie die Städtebauförderung zu prüfen – das ist angesprochen worden –, dann kommt sie schlicht und einfach ihrer Verantwortung nach. Allein die Tradition einer bestehenden Maßnahme ist kein Grund, eine solche Prüfung zu unterlassen. Das bedeutet nicht, die Bedürfnisse der Kommunen von der Hand zu weisen. Die Rahmenbedingungen zwingen uns aber, Prioritäten zu setzen. Darum wird es in den kommenden Monaten gehen. Welche Auswirkungen dies auf die einzelnen Fördermaßnahmen und die Städtebauförderung hat, werden wir im Rahmen des Haushaltsentwurfs diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Annabell Krämer

Bevor wir fortfahren, begrüßen Sie mit mir auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags die Herren Andreas Breitner vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen, Alexander Blažek von Haus & Grund sowie Jan Christian Janßen vom Baustoffverband. – Seien Sie uns herzlich willkommen auf der Besuchertribüne! (Beifall) Für die FDP-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns in diesem Haus alle einig: „In Deutschland wäre Stadtentwicklung ohne die Städtebauförderung kaum vorstellbar. … Viele Plätze, Parks und Straßen wären ohne die Unterstützung nicht umgestaltet, viele Gebäude nicht saniert worden“. (Dr. Bernd Buchholz) Die Städtebauförderung schafft es, dass „die Wohnund Lebensqualität“ in unseren Städten verbessert wird, „Investitionen werden angeschoben“, „sie bewegt Menschen“, sich zu engagieren, ändert „nachhaltig und umfassend“. – Das alles sind nicht meine Worte, das sind die Worte auf der Homepage des Innenministeriums. Dem kann ich nur zustimmen. (Christopher Vogt [FDP]: Deshalb!) – Meine Damen und Herren, deshalb sage ich an dieser Stelle in die Richtung der Sozialdemokraten: Wir können es uns als Opposition immer sehr leicht machen und alles Mögliche fordern. Das ist unser Privileg, da können Sie jetzt machen, was Sie wollen. Trotzdem werden wir uns hier enthalten, und ich möchte unser Stimmverhalten erklären. Wir werden uns bei diesem Antrag enthalten, weil es uns in den Haushaltsberatungen wirklich ein Stück weit auf das Gesamtkunstwerk des Haushalts ankommt. Es kommt darauf an, wo die Schwerpunkte gesetzt werden. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Es kommt darauf an: Wenn gekürzt werden muss, wo kann und sollte sinnhaft gekürzt werden? – Ich sehe zurzeit bei der Städtebauförderung aus bestimmten Grünen den Kürzungsansatz eher nicht, und das will ich erläutern. Es gibt mehrere Gründe dafür: Erstens. Es ist schon gesagt worden, das ist nicht nur ein Programm für die Kommunen. Das ist vor allem auch ein Wirtschaftsförderungsprogramm. Das ist ein Wirtschaftsförderungsprogramm insoweit, als dass die Bruttowertschöpfung, die aus der Städtebauförderung entsteht, in der Regel in der Region und meist sogar im lokalen Bereich in der Bauwirtschaft landet. Wir haben zurzeit ein Bauwirtschaftsproblem. Wir haben eine Konjunkturlage in der Bauwirtschaft, die verheerend ist. Die Reduzierung der Städtebauförderungsmittel würde diesen Konjunkturtrend verstärken. Ich bitte, das zu bedenken, wenn die Landesregierung am Nachdenken und am Prüfen ist, denn das ist ein Aspekt, der auch kurzfristig, selbst wenn man langfristig an bestimmten Stellen sparen muss, einen wesentlichen weiteren Beitrag dazu leisten kann, dass man den eigentlichen Effekt, nämlich die Schwächung der Wirtschaftskraft und damit die Minderung von Steuereinnahmen noch beschleunigt. Das ist nicht besonders hilfreich. (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 Zweitens. Ich bitte, in diesem Zusammenhang daran zu denken, dass das Erstaunliche an der Städtebauförderung in der Tat ist, dass Sie für jeden eingebrachten Euro ein Vielfaches an Geld aus anderen öffentlichen, vor allem aber auch aus privaten Kassen raisen, wie man neudeutsch so schön sagt, also erreichen. Wenn man darauf verzichtet, dann verzichtet man etwa auf das Siebenfache der eigentlichen Investitionsmittel in die Investitionen des Landes und die Bruttowertschöpfung. Das ist ungefähr das Siebenfache. Das sind Untersuchungen aus dem Jahr 2015. Alles in allem ist das wirklich etwas, zu dem man sagen muss: Meine Damen und Herren, sich daran zu vergreifen, ist schwierig. Drittens. Zu bedenken gebe ich eine Tendenz, die ich aus den bisherigen Diskussionen zur Haushaltskonsolidierung wahrnehme und vor der ich warne. In starkem Maße redet die Landesregierung an allen möglichen Stellen über Einschnitte in echte Investitionen insbesondere in die Infrastruktur. Das beginnt auf kommunaler Ebene bei dem Programm für Feuerwehrgerätehäuser, das nicht fortgesetzt wird, und setzt sich über die Reduzierung der Städtebauförderung und die Reduzierung des Landesstraßenprogramms und so weiter fort. Das ist nichts anderes, als Schulden für die Zukunft zu machen, weil Sie damit auf Kosten der Substanz wirtschaften. (Beifall FDP, SPD und SSW) Als einer der wesentlichen Verfechter der Schuldenbremse bin ich immer dafür, dass man mit dem Geld auskommt, was der Staat einnimmt. Aber wenn man parallel dazu einerseits die Schuldenbremse einhält, andererseits Schulden dadurch aufbaut, dass man Betonschulden veranstaltet, dann ist das mindestens genauso schlimm, wie die Schuldenbremse zu vernachlässigen. Meine Damen und Herren, deshalb appelliere ich an die Landesregierung, bei diesem Prüfungsprozess und bei aller Konsolidierung, die sein muss, diese Dinge im Blick zu haben. Bei der Wirtschaftsförderung ist Infrastrukturausbau ein wesentlicher Treiber auch für zukünftige Situationen im Land. Die Wirtschaftskraft des Landes Schleswig-Holsteins ist in den letzten zwei Jahren zurückgegangen, sie ist nicht gestiegen. Das Bruttoinlandsprodukt ist real deutlich stärker gesunken, als es im Bundesdurchschnitt der Fall ist: 1,1 Prozent realer Rückgang des Bruttoinlandsprodukts, während auf Bundesebene nur 0,3 Prozent der Wirtschaftsleistung verlorengegangen sind. Die meisten Verluste gab es übrigens im verarbeitenden und produzieren- (Dr. Bernd Buchholz) den Gewerbe. Im produzierenden Gewerbe liegt der Rückgang bei 1,6 Prozent. Damit ist man nicht auf dem Weg zu einem Industrieland, damit ist man auf dem Weg davon weg. Deshalb ist es jetzt bei allen Konsolidierungsmaßnahmen wichtig, dass man diesen wirtschaftspolitischen Aspekt nicht außer Acht lässt und die Wirtschaftskraft des Landes nicht weiter schwächt. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion des SSW erteile ich dem Abgeordneten Lars Harms das Wort.

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich im Vorwege eines an die Kolleginnen und Kollegen von der FDP sagen, weil Sie sich gerade eben so vehement für den Antrag der SPD ausgesprochen haben. Gehen Sie vielleicht noch einmal in sich. Ich werde nachher auch sagen, dass wir dem Antrag zustimmen würden. Ich glaube, es wäre ein gutes Zeichen, wenn möglichst viele Vertreter hier im Landtag dem Antrag der SPD zustimmen würden. Das ist nur ein zarter Hinweis, denn es hörte sich sehr danach an, als ob Sie dem Vorschlag der SPD folgen könnten. Ich glaube auch nicht, dass es Sinn macht, hier den Rotstift anzusetzen. Die Förderkulisse beruht auf dem gleichwertigen Förderungsprinzip von Bund, Land und Kommunen. Alle zahlen jeweils ein Drittel. Wenn man jetzt davon abweicht, dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder andere Länder kürzen ebenfalls, dann zieht sich irgendwann der Bund raus, oder nur wir in Schleswig-Holstein kürzen, wobei unsere Kommunen dann im Vergleich zur gesamten Republik zwei Drittel zu tragen hätten. Das können aber, wenn man ehrlich ist, wahrscheinlich nicht alle tragen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass diese ganzen Projekte einen jahrelangen Vorlauf haben. Wir haben heute in der Zeitung gelesen, welche Projekte jetzt auf der Kippe stehen. Diese sind seit Jahren in der Planung, und zwar in der Erwartung, dass das, was seit 1951 läuft, auch tatsächlich weitergeführt wird. Diese Erwartung konnte man auch haben. Wenn diese jahrelangen Vorplanungen jetzt für die Katz waren, dann ist das nicht nur ein fatales Signal an die Bauwirtschaft, sondern auch an die Kommunen. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4765 Deswegen müssen wir immer darauf achten, dass wir die Dinge gut auseinanderhalten. Natürlich haben die Städtebauförderungen mittelbar auch Auswirkungen auf den Wohnungsbau, aber vor allem neuer Wohnungsbau wird auf eine andere Art und Weise gefördert. Nichtsdestotrotz ist die Städtebauförderung nicht unbedeutend, ganz im Gegenteil. Auch wir vom SSW halten das Instrument der Städtebauförderung für sinnvoll und wertvoll. Jeder Euro, der hier investiert wird, sorgt in den Quartieren für ein gewisses Aufwertungspotenzial, welches in vielen Fällen zu Folgeinvestitionen aus dem privaten Sektor führt. Das hat der Kollege Buchholz gesagt: Dort wird siebenmal mehr investiert, wenn wir nur einen Euro da reingeben. Das ist doch genau das, was wir voranbringen wollen. Hier wird in die bestehende Infrastruktur investiert. Das ist übrigens auch ein Ansatz, von dem immer alle sagen: Das sollten wir einmal tun und nachhaltig arbeiten. Vor diesem Hintergrund bin ich zuversichtlich, dass wir es vielleicht doch noch hinbekommen, uns in den Haushaltsberatungen gemeinsam darüber zu unterhalten, wie wir diese Förderung retten können. Wie gesagt: Ich glaube, es ist ein fatales Signal an die Kommunen, an die Bauwirtschaft und vor allem an die Wirtschaft und die wirtschaftliche Entwicklung dieses Landes. Meine Damen und Herren, natürlich kann man immer darüber diskutieren, welche Maßnahmen man streichen will und welche man nicht streichen will, wenn man das inhaltlich betrachtet. Hier habe ich aber den Eindruck, es geht rein um haushalterische Dinge. Es geht nicht um den Inhalt. Es geht nicht darum, zu gucken, ob das gut oder schlecht war, was wir seit 1951 gemacht haben, sondern es heißt nur aus der Not geboren: Wir schmeißen etwas auf den Markt, das gestrichen werden soll. (Beifall SSW und SPD) Das ist das falsche Signal. Gerade in einer Zeit, in der es uns vielleicht wirtschaftlich etwas schlechter geht – soviel schlechter allerdings auch nicht, wir leben immer noch in einem tollen Land, aber in einer Zeit, in der wir merken, es könnte bergab gehen – ist es genau das falsche Signal, zu sagen: Dann sparen wir uns kaputt. – Kaputtsparen führt zu gar nichts. Gerade die Städtebauförderung ist eigentlich eine Förderung, die genial auf Nachhaltigkeit ausgelegt ist, nämlich nicht nur darauf, in bestehenden Quartieren etwas zu verändern, und zwar nicht nur baulich, sondern auch darauf, die Quartiere weiterzuentwickeln. Dort werden auch Konzepte und Umsetzungsmaßnahmen gefördert, um beispielsweise in sozial schwierigen Quartieren (Lars Harms) eine Struktur aufzubauen, damit es dort für alle Menschen in diesen Quartieren lebenswert ist. Diesen nachhaltigen Ansatz einfach nur wegzuwerfen, weil man meint, dort sparen zu müssen, ist vor dem Hintergrund der falsche Ansatz. Wir sollten uns noch einmal tiefgehend darüber Gedanken machen, wie wir es hinbekommen können, dass die Städtebauförderung mindestens so erhalten bleibt, wie sie jetzt ist. Eigentlich müssten wir noch sehr viel mehr tun. Es gibt so viele Anträge aus den Kommunen. Da erwartet uns so viel, dass wir eigentlich mehr tun müssten, auf gar keinen Fall weniger. Vor diesem Hintergrund können wir dem SPD-Antrag aus vollem Herzen zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall SSW und SPD)

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Annabell Krämer

Bevor wir mit den Kurzbeiträgen starten, geht es weiter mit den Begrüßungen auf der Besuchertribüne. Begrüßen Sie mit mir gemeinsam vom Automatenverband Mario Tants sowie Dietrich Ebeling, den Bürgermeister von Meezen, und Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Meezen. Seien Sie uns alle herzlich willkommen! (Beifall) Das Wort für den ersten Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Thomas Hölck.

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Thomas Hölck SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Plambeck, Sie denken nur egoistisch an den eigenen Landeshaushalt. Sie müssen doch auch einmal an die Haushalte der Kommunen denken. Wenn Sie die Städtebauförderung streichen, wird das bei den Kommunen Konsequenzen haben. Entweder werden die Programme der Städtebauförderung von den Kommunen finanziert, dann hat das Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt, oder es werden keine Kitaplätze mehr eingerichtet. Es wird zur Verschuldung in den Kommunen kommen. Insofern ist es sehr egoistisch, wie Sie hier herangehen. Ich will noch einmal sehr deutlich sagen, wie wichtig Städtebauförderung ist. In Städten vollzieht sich Zusammenhalt, Vielfalt, Integration, Lebensqualität, Wertschöpfung und so weiter. Funktionierende Innenstädte haben eine präventive Funktion, die man aufgibt, wenn Städtebauförderung nicht mehr stattfindet. Stabile Innenstädte stehen für eine stabi- (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 le Demokratie. Das alles ist gefährdet, wenn man die Städtebauförderung zusammenstreicht. (Beifall SPD) Ich erkläre Ihnen, warum Städtebauförderung eine gesamtstaatliche Aufgabe ist. Die Kommunen können nichts dafür, wenn sich Geschäftsmodelle verändern, wenn das Kaufhaus in der alten Prägung nicht mehr aktuell ist, wenn Onlinehandel stattfindet und der Einzelhandel gefährdet wird und der Handel die Innenstädte verlässt, wenn infolge der Coronakrise Homeoffice stattfindet und Büroflächen plötzlich frei werden, wenn Insolvenzen stattfinden und Brachflächen von Industriebetrieben vorhanden sind, die beseitigt werden müssen. Dafür können Kommunen nichts. Deshalb braucht man den Bund, das Land und die Kommunen, um gemeinsam den Städten zu helfen, die Zentren in Ordnung zu bringen. (Beifall SPD) Die Städtebauförderung ist das wichtigste Instrument, um notwendige Anpassungen für diese Städte voranzubringen, um diese Herausforderungen bewältigen zu können. Deshalb darf man hier nicht sparen. Deshalb muss man alles dafür tun, damit die Verödung von Städten vermieden wird. Wir müssen dafür sorgen, dass die historische Bausubstanz erhalten bleibt, die identitätsstiftend ist, dass sozialer Ausgleich stattfindet, dass sozialer Frieden stattfindet. Insofern müssen wir die Städtebauförderung auf diesem hohen Niveau erhalten. Das darf man nicht nur haushalterisch betrachten, sondern man muss das auch politisch betrachten, weil die Folgen für den Landeshaushalt enorm sind, wenn die präventive Wirkung der Städtebauförderung wegfällt. Dann wird man in anderen Bereichen viel mehr Geld ausgeben müssen, um zu einem Ausgleich dieser schlechten Städtebaupolitik zu kommen. Deshalb ist es wichtig, dass wir dieses Programm beibehalten. Deshalb müssen wir alles dafür tun, damit das hohe Niveau der Städtebauförderung erhalten bleibt. (Beifall SPD und SSW) In meinen letzten Sätzen möchte ich ansprechen, was mich besonders ärgert. Städtebauförderung macht man nicht in einem Jahr. Man plant lange und setzt die Programme lange um. Die Kommunen haben sich darauf verlassen, dass die Städtebauförderung in den nächsten Jahren vom Land kofinanziert wird. Sie lassen die Kommunen mit Ihrer Ankündigung von einem Tag auf den anderen allein. Das ist infam. Das gehört sich einfach nicht. (Thomas Hölck) Deshalb: Kehren Sie um, bleiben Sie bei der Kofinanzierung der Städtebauförderung! – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat nun die Abgeordnete Beate Raudies.

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Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da wir gehört haben, dass sich die Regierungskoalition Bedenkzeit auserbittet – Sie wollen unserem Antrag ja nicht zustimmen –, möchte ich Ihnen gerne etwas zum Nachdenken mitgeben, nämlich das Beispiel des größten Stadtumbauprojekts, das zurzeit in Schleswig-Holstein läuft, und zwar das in meiner Heimatstadt Elmshorn. Ich weiß, es ist weit zum Hamburger Rand. Es ist eine Dreiviertelstunde mit dem Zug zu fahren, wenn er denn fährt. Das steht vielleicht nicht immer im Fokus. Deswegen erkläre ich das gern. Seit 2004, seit 20 Jahren, sind wir im Programm Stadtumbau West. Seit 2007 haben wir ein integriertes Stadtentwicklungskonzept, das als Grundlage für den Stadtumbau und für die Stadtentwicklung dient. Seit 2008 sind 18,5 Hektar Innenstadt als Sanierungsgebiet nach § 142 Baugesetzbuch ausgewiesen. Wir erwarten Fördermittel in Höhe von circa 82 Millionen Euro und rechnen mit Kosten von mindestens 110 Millionen Euro für – jetzt bitte gut zuhören – einen Zeitraum von 2006 bis 2030. Wir sind also mittendrin in diesem Stadtumbauprozess. Das, was jetzt gerade ansteht, ist seit vielen Jahren vorbereitet und geplant mit einem wahnsinnigen Zeit- und Ressourceneinsatz nicht nur der Stadtverwaltung, sondern auch der vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die Stunden in Workshops, in Planbesprechungen und so weiter gesessen haben. Haben Sie sich einmal überlegt, was das für die bedeutet, wenn Sie denen jetzt bei der Städtebauförderung den Stecker ziehen? (Beifall SPD) „Schlag ins Gesicht“ ist da noch freundlich formuliert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Nun noch einmal zurück nach Elmshorn. Projekte: Neubau des Rathauses, Gewerbe und Wohnraum im Kulturhallenquartier in den historischen Indus-Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4767 triegebäuden der Knecht‘schen Hallen, Neugestaltung des Buttermarkts, Neubebauung des Krückau Nordufers mit der Erneuerung der Spundwand am Hafenbecken. 200 neue, teilweise geförderte Wohnungen mitten im Quartier am Buttermarkt. Hierfür sind gerade die Pläne verabschiedet worden. Der Investor plant gerade und wartet, dass bei der I‑Bank wieder Geld für die Wohnraumförderung zur Verfügung steht, und dann geht es los. Dann der Neubau des drittgrößten Bahnhofs in Schleswig-Holstein sowie der Ausbau der Strecke hin zum dritten und vierten Gleis Richtung Hamburg, damit die Autobatterien von Northvolt irgendwann auch einmal in den Rest der Republik kommen. (Beifall SPD) Herr Kollege Buchholz, wir könnten auch noch über das GVFG reden. Das ist mindestens genauso schlimm. Wir sind bei uns in der Stadt auf der Zielgeraden. Sie ziehen uns nun die Beine unter dem Bauch weg. Das kann so nicht funktionieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie sagen, wir sollen Einsparvorschläge machen. Das mache ich gerne bei den Haushaltsberatungen, lieber Kollege Plambeck. (Tobias Koch [CDU]: Sie haben beim letzten Mal nichts vorgelegt!) Vielleicht folgen Sie denen einmal. Wir haben dazwischengerufen: Staatssekretäre, Rangerstellen! – Wir könnten 600 Stellen in der Steuerverwaltung als Beispiel nehmen. Mir fällt noch mehr ein. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD])

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Annabell Krämer

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Anmerkung oder Frage der Frau Kollegin Waldeck?

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Nelly Waldeck GRÜNE

Ich habe Ihrer sehr langen Auflistung zugehört. Nun möchte ich aber einmal wissen, was diese Verkehrsprojekte mit der Städtebauförderung zu tun haben. Das sind doch völlig andere Kosten, die über einen völlig anderen Topf gedeckt werden. – Liebe Frau Waldeck, ich habe eingangs gesagt, dass wir seit 2004 im Programm Stadtumbau West (Beate Raudies) sind. Das ist ein groß angelegtes Städtebauförderungsprogramm von Bund, Land und Gemeinden. Das heißt, wir teilen uns zu dritt die Kosten. Das ganze Projekt wird mit Zuschüssen aus der Städtebauförderung finanziert. Dazu zählen auch der Bau von neuen Radwegen, Aufenthaltsqualität, Begrünung und eine richtig moderne schicke Stadt. Das wird alles aus dem Städtebauförderungsprogramm finanziert. (Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht die Bahn!)

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Annabell Krämer

Moment! – Möchten Sie der Abgeordneten noch eine Nachfrage stellen? (Nelly Waldeck[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das würde ich sehr gerne)

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Annabell Krämer

Lassen Sie das zu, Frau Abgeordnete?

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Nelly Waldeck GRÜNE

Sie würden aber zustimmen, dass das Thema Bahn, das Thema der Anbindung von Northvolt, die übrigens über Neumünster–Heide und wahrscheinlich nicht über Elmshorn fahren wird, nicht mit der Städtebauförderung zusammenhängt und in der Finanzierung dementsprechend gar nicht bedroht ist?

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Beate Raudies SPD

Ich habe vom Bahnhof und vom Bahnhofsumfeld geredet. Es ist dann natürlich ganz toll, wenn wir vier Gleise mitten durch die Stadt haben, die man nicht queren kann und man während der Umgestaltung rund um den Bahnhof nicht in den Zug ein- oder aus dem Zug aussteigen kann. Das alles wird auch über das Städtebauförderungsprojekt finanziert, geplant und vorbereitet. Kommen Sie gerne einmal vorbei und schauen sich das an. (Beifall SPD und SSW) Meine Zeit ist nun abgelaufen. Abschließend mein großer Appell: Ich lade Sie herzlich ein nach Elms- (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 horn. Schauen Sie sich das einmal an, damit Sie wissen, was Sie riskieren, wenn Sie die Städtebauförderung kassieren! (Beifall SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Birte Pauls.

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Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe hier nicht nur als Schleswigerin, sondern auch als Sozialpolitikerin. Ihnen liegt eine Resolution der Stadt Schleswig zu diesem Thema vor. Anhand des Stadtteils St. Jürgen möchte ich Ihnen aufzeigen, dass es hier nicht nur um Wege, Straßen und Plätze geht. Wir haben es hier in St. Jürgen mit einer Bevölkerung zu tun, die zum Teil schon älter ist, wo wir einen hohen Anteil an Menschen mit einem ausländischen Pass haben. Wir haben dort die höchste Kinderarmutsquote in ganz Schleswig und in der ganzen Region. In den letzten Jahren haben wir sehr intensiv, nicht nur mit den Kommunalpolitikern, wie Beate Raudies das eben gesagt hat, sondern mit der Bevölkerung, mit vielen Menschen aus dem Stadtteil, die zum Beispiel beim Familienzentrum der AWO organisiert sind, die in der dortigen Kirchengemeinde aktiv sind, die in der Schule mitarbeiten oder dort zur Schule gehen, gesprochen. Mit vielen Ehrenamtlichen, mit Jung und Alt ist dort etwas auf den Weg gebracht worden, was diesen ganzen Stadtteil, nicht nur eben baulich, sondern den sozialen Zusammenhalt in dieser Stadt, wo Jung und Alt, wo alle Dinge miteinander in irgendeiner Art und Weise verknüpft werden, wirklich fördern soll. Darum muss es auch gehen. Es geht hier eben nicht nur um Plätze. Das Gleiche gilt für die Innenstadtsanierung. Ich muss gar nicht weit gucken. – Frau Innenministerin, Sie kennen unsere Stadt bestens, Sie wohnen im Nachbardorf. Dem neuen Mitmenschen in unserer Region – er ist jetzt gerade herausgegangen – biete ich ansonsten gerne eine Stadtführung in Schleswig an, damit er weiß, wofür er seine Hand hebt. Es geht ja nicht nur um eine Attraktivitätssteigerung in der Innenstadt, sondern es geht dort auch um die Organisation des dritten Raums, nämlich neben Wohnen und Arbeiten darum, einen Ort des Aufenthalts für Jung und Alt zu schaffen. In einer Stadt wie Schleswig sind in den letzten Jahren viele Dinge weggebrochen, aber an anderer (Birte Pauls) Stelle entstehen in der Stadt wieder großartige Sachen. Das ist sehr wichtig. Es ist ebenfalls das soziale Miteinander, was Städtebauförderung an dieser Stelle betrifft. Deswegen noch einmal mein Appell: Denken Sie nicht nur an Plätze, denken Sie nicht nur an Bauen und so weiter, sondern denken Sie auch an das soziale Miteinander in den Stadtteilen! Das ist wichtiger denn je, dass wir das gut organisiert bekommen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat nun die Abgeordnete Eka von Kalben das Wort.

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Eka von Kalben GRÜNE

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Von uns wird gefordert, Prioritäten zu setzen. Ja, das ist richtig. Priorität muss sein. Alles, was den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert, Frau Pauls, soll gefördert werden. Sie haben das wie auch andere eben genannt. Natürlich ist auch für uns Städte- und Wohnungsbau extrem wichtig, nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen, Herr Buchholz, sondern auch aus sozialen, und es ist wichtig für die Menschen vor Ort. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das muss aber auch alles bezahlt werden!) Die Diskussion ist aus meiner Sicht wieder ein Scheinriese. Wir haben hier ewig eine Debatte gehabt, dass wir die Ankündigung, die Kitabeiträge zu erhöhen, zurücknehmen sollten, bevor überhaupt irgendetwas beschlossen war. Jetzt sollen wir hier etwas zurücknehmen, was ich zumindest – ich weiß nicht, ob Sie andere Informationen haben – nur aus dem Brief kenne, den die kommunalen Vertretungen an die Kommunalos geschrieben haben. Ich habe von der Landesregierung noch keine Unterlagen für irgendwelche Kürzungen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Es gab aber zumindest drei Kleine Anfragen an die Landesregierung – –) Insofern haben wir die Prüfung, aber noch keine Kürzung. Aber am Ende wird die Landesregierung und danach werden auch wir, wenn wir das hier beraten, Prioritäten setzen müssen. Herr Harms, Sie sagen, es gehe nur um Haushalt. – Ja, natürlich geht es um Haushalt. Deswegen sind Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4769 wir unter anderem hier, wir sind diejenigen, die den Haushalt beschließen. Liebe SPD, liebe FPD und liebe SSW: Wir alle wollen einen verfassungsgemäßen Haushalt vorlegen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD) That‘s the point. Bei jedem einzelnen Punkt, egal worum es nachher geht – geht es um Lehreri_nnenstellen, geht um Polizei, geht um Justiz, geht es um Städtebauförderung, geht es um Kitabeiträge, Gesundheitsförderung –, werden Sie sagen, dass es hier nicht geht, weil das so wichtig ist. – Wahrscheinlich haben sie auch recht. Wahrscheinlich haben Sie auch recht, dass es schlecht ist, zu kürzen. Ich bin der Meinung, dass es schlecht ist. In der derzeitigen Situation ist es schlecht zu sparen, aber das ist ja nicht unsere Schuld hier im Land, dass wir diese Situation haben, sondern wir haben diese Situation, weil die Einnahmen wegbrechen, weil wir keine weiteren Schulden machen dürfen. Wir alle stehen gemeinsam in der Verantwortung, zu sagen, wo wir konkret die Prioritäten setzen wollen, aber das heißt nicht, hier stets Anträge einzubringen, dabei nicht zu sparen. Dann möchte ich von Ihnen auch mal einen Antrag sehen, der sagt, wo wir denn sparen sollen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Dann seien Sie so ehrlich und sagen das. Ich habe ein paar Punkte gehört, die hier genannt wurden. Das waren Rangerstellen, das waren ein paar Stellen im Ministerium. (Christopher Vogt [FDP]: Das wollen Sie ja nicht!) Aber trotzdem bin ich gespannt, wie das in der Summe aufgehen mag. – Nein, wir wollen keine Rangerstellen streichen. Das ist die Frage der Prioritätensetzung und der Werte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit FDP) Aber ich bin gespannt, was Ihre fünf Rangerstellen für die Haushaltskonsolidierung nachher bringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bringen Sie Ihre Beispiele ein! Wir werden die anderen Beispiele bringen.

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Eka von Kalben GRÜNE

Ich bin dankbar, dass Sie sich enthalten wollen. Lassen Sie uns in den Haushaltsberatungen gerne darum kämpfen, aber wir werden hier keine Vorfestlegungen treffen.

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Annabell Krämer

Ihre Redezeit ist leider abgelaufen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner das Wort.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau von Kalben, wenn das ein Scheinriese ist, dann können Sie ja hier und jetzt das Ganze abblasen. Dann werden ganz viele ehrenamtliche Kommunalpolitiker froh sein, dass die teilweise über Jahrzehnte geplanten Projekte jetzt nicht eingestampft werden müssen. (Beifall SPD und SSW) Das können Sie ja tun, Sie brauchen nicht einmal dem Antrag zuzustimmen. Sie können auch gegenüber der Presse eine Garantie abgeben oder sonstiges. Mit Verlaub. Das ist nicht irgendein Schreiben. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben nicht zugehört!) – Doch, ich habe Ihnen zugehört. Das ist nicht irgendein Schreiben. Ich gehe davon aus, dass Herr Bülow, der ein sehr kompetenter Geschäftsführer des Gemeindetages ist, wahrheitsgemäß über die Verhandlungen berichtet hat. Wenn Ihre eigene Regierung das bei Ihnen nicht tut, dann tut mir das leid, ehrlich gesagt. Das war zu Zeiten der Küstenkoalition in dem Bereich anders. (Beifall SPD und SSW – Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Stellen Sie eine Zwischenfrage, Frau von Kalben, ich kann mit Ihren Zwischenrufen nichts anfangen. Apropos Küstenkoalition: Es begab sich, dass zu Zeiten der Küstenkoalition nicht eine einzige Stelle aufgebaut wurde. Schauen Sie in den Bericht des Landesrechnungshofes dazu. Sie haben über (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 7.000 Stellen in der Zeit aufgebaut. Wir haben einen schwierigen Haushalt geerbt, den hatte auch Schwarz-Gelb. (Zurufe) – Doch, gucken Sie in den Bericht! Es ist interessant. Ich habe mich auch gewundert. (Heiterkeit CDU) – Ich habe mich über die 7.000 Stellen gewundert. Zu dem Thema „Kleinvieh macht auch Mist“: Schwarz-Gelb hatte 2009 bis 2011 auch eine schwierige Haushaltslage. Es wurde deshalb sogar die Besoldung von Staatssekretären abgesenkt. Wenn Sie wirklich diese Krise haben, von der Sie immer sagen, dass Sie die haben, dann müssten Sie auch die Maßnahmen von damals, also Staatssekretäre streichen, Minister streichen, 20 Verfügungen – – (Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Dann könnten Sie andere Sachen machen. Als wir mal über ein zusätzliches Ministerium gesprochen haben, hat Frau Glißmann uns noch gesagt, wir seien unseriös im Wahlprogramm. Daran erinnere ich mich ganz genau.

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Annabell Krämer

Herr Dr. Dolgner, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Vogt?

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Christopher Vogt FDP

Vielen Dank, Herr Kollege. – Wir beiden mittelalten Herren erinnern uns ja noch an frühere Wahlperioden. Ich erinnere mich auch sehr genau – das ist auch unser Punkt an der Stelle –, dass in der Küstenkoalition leider auch die Investitionen sehr stark abgesenkt wurden, dass die Investitionsquote sehr stark heruntergegangen ist. Diesen Fehler sollten wir nicht wiederholen. Es wäre auch ganz gut, wenn die SPDFraktion an dieser Stelle an unserer Seite steht. Denn das war meines Erachtens ein ganz maßgeblicher Fehler. Man hat zwar die Schuldenbremse formal eingehalten, aber natürlich viele Investitionen in die Zukunft verlagert beziehungsweise den Zerfall des Landesstraßennetzes zugelassen, was es am Ende dann auch teurer gemacht hat. Das ist auch nicht der richtige Weg. (Dr. Kai Dolgner) Deswegen gilt in der Tat: Prioritäten setzen. Beim Personal haben Sie nicht ganz Unrecht. Aber Investitionen sind auch ein Problem. – Herr Kollege Vogt, wir hatten bloß ein Problem. Wir haben die schwarz-gelbe Zwangsjacke geerbt. Sie haben die Konsolidierungsvereinbarung mit dem Bund unterschrieben. Das haben Sie unter Schwarz-Gelb gemacht. Das enthielt den Abbaupfad und den Ausbaupfad. Wir haben ja nicht aus Spaß an der Freude Investitionen abgebaut, weil wir im Gegensatz zu dieser Landesregierung überhaupt kein Volumen hatten, irgendwelche Stellen zu schaffen. Wir haben uns damals von den Grundschullehrern verprügeln lassen, wegen der die Besoldungsanpassung, die jetzt Schwarz-Grün en passant machen konnte, weil Sie volle Kassen hatten. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Entschuldigung, unter Jamaika war das schon. Herr Kollege, Sie sind ja erst kurz dabei. Sie werden hier noch erleben, wie schwer es ist, wenn man wirklich einen schweren Haushaltskonsoliderungspfad einschlagen muss. Das können übrigens auch die älteren Kollegen von Schwarz-Gelb berichten. Eines muss ich Ihnen sagen, eines haben wir nicht gemacht: Ja, wir haben bei Investitionen sparen müssen, aber wir haben nicht an der Städtebauförderung gespart. Das ist hier der Punkt. Es geht hier um die Städtebauförderung und darum, ob das kluges Sparen ist. Es wurde schon auf die Knock-on-Effekte hingewiesen. Also: Wir reduzieren die Stadtentwicklung, wir reduzieren die Wohnraumentwicklung, wir federn den Rückgang privater Investitionen im Baubereich nicht ab, die jetzt gerade angesagt wären. – Das ist völlig prozyklische Politik. Da muss man gar nicht irgendwie sozialistisch sein, um festzustellen, dass das an der Stelle nicht sehr klug ist. (Christopher Vogt [FDP]: Keine Sorge, bin ich nicht!) Wenn dem allem nicht so ist – – (Christopher Vogt [FDP]: Nicht mehr!) Ich habe bisher nur gehört, wir sollen uns alle nicht so aufregen. Es ist die Aufgabe der Opposition, Sie rechtzeitig darauf hinzuweisen, wenn Sie etwas machen, was keine einzige Landesregierung in sehr schwierigen Zeiten mit Milliardendefizit – trotzdem nicht – gemacht hat, nämlich die Hand an die Städtebauförderung zu legen. Das hatte Gründe und Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4771 war völlig parteiübergreifend, völlig egal, wo man volkswirtschaftlich steht. Wir waren uns alle – – Weil das so en passant gesagt worden ist: Ja, das ist tatsächlich wichtiger als die Rangerstellen für die nachhaltige Entwicklung dieses Landes, unsere Städte entsprechend umzubauen. Wenn Sie das streichen wollen, können Sie das gern tun. Aber wenn Sie glauben, Sie könnten das als alternativlos darstellen, können Sie das an der Stelle vergessen. Eines muss ich sagen: Wenn Sie keine Lust mehr haben zu regieren, dann geben Sie uns die Tausenden von Stellen, um die Sachen zu gestalten. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Ich glaube trotzdem, wir könnten das besser. Herr Koch, weil Sie gerade mit dem Kopf geschüttelt haben: Ich werde demnächst einmal Ihre Anforderungen an die Küstenkoalition vorlesen, mit denen Sie gesagt haben, was wir noch – –

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Annabell Krämer

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss?

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Dr. Kai Dolgner SPD

Da stand dann „Konsolidierungspfad“, wir sollten Stellen abbauen, und Sie haben gleichzeitig mehr Polizeistellen gefordert. Damit hatten Sie überhaupt kein Problem. (Beifall SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Sofern ich niemanden übersehen habe, war es das aktuell mit den Kurzbeiträgen. Ich erteile dann das Wort der Landesregierung, und zwar der Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Dr. Sabine Sütterlin-Waack.

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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In dieser Debatte ist wie in vielen anderen Debatten viel Richtiges gesagt worden. Sie haben vor allen Dingen alle dargestellt, was für Segnungen durch die Städtebauförderung in unserem Land erfolgt sind. Deshalb spare ich mir diesen Teil meiner Rede. Ich gehe gleich einmal in die Zahlen rein, weil hier auch gesagt worden ist – ich weiß jetzt nicht mehr von wem genau, ich glaube, Sie hatten das gesagt, (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) Frau Raudies –, dass dann von heute auf morgen alles gestrichen worden sei oder das so geplant sei. Erst einmal sage ich noch etwas zu den Planungen. Bis 2027 fließen weitere 54 Millionen Euro aus Landesmitteln – Landesmitteln! – in die Maßnahmen der nachhaltigen und zukunftsgerechten Stadtentwicklung. Diese Mittel sind schon lange gebunden und fest von den Städten und Gemeinden verplant. Denn es war uns, der Landesregierung, immer wichtig, die Städte und Gemeinden in ihren Vorhaben verlässlich zu unterstützen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es kam hier schon zum Ausdruck: Das Fördervolumen hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Die ansteigenden Bundesfinanzhilfen konnten stets vollumfänglich kofinanziert und in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus hat das Land – das haben wir heute noch nicht erörtert – im letzten Jahr zur Entlastung der Gemeinden die Frist für die zweckentsprechende Verwendung der Städtebauförderungsmittel von drei Monaten auf zwei Jahre verlängert und ist damit den Gemeinden erheblich entgegengekommen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Sehr gut!) Aber – auch das ist gesagt worden – mit der Steuerschätzung aus dem Mai 2024 hat sich die Haushaltslage des Landes erheblich verschlechtert. Ganz egal, wie wir es drehen und wenden: Wir müssen sparen; das ist das Gebot der Stunde. Deshalb sind wir in diesen Tagen gehalten, ausnahmslos alle Aufgaben und Themen auf den Prüfstand zu stellen. Das tun wir, meine Damen und Herren. Wir müssen unsere Kernaufgaben priorisieren und allseits verträgliche Lösungen finden. Glauben Sie mir, meine Damen und Herren, ich kenne die Städtebauförderung. Ich habe viele Projekte im Land gesehen, die so gut sind. Allein die Schritte zur Prüfung sind schmerzlich. – Sie haben Recht; alle Vorrednerinnen und Vorredner haben Recht. Wir müssen viel bedenken. Herr Buchholz, Sie haben es gesagt: Die wirtschaftlichen Dinge müssen bedacht werden. Aber wir rechnen, wir wägen ab, wir sprechen mit den Kolleginnen und Kollegen und natürlich auch mit der kommunalen Familie. Wir setzen diese Gespräche fort. Wir gehen in diesen schwierigen Zeiten so transparent und offen vor, wie es in diesen laufenden 1 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 Haushaltsverhandlungen überhaupt nur möglich ist. Deshalb haben wir in gemeinsamen Beratungen mit den kommunalen Landesverbänden zu unseren Überlegungen auch hinsichtlich der Städtebauförderung informiert. Ich kann die Gemeinden verstehen und natürlich auch Sie, liebe Abgeordnete, dass Sie beunruhigt sind. Doch ich kann Ihnen heute noch nicht mit großer Sicherheit sagen, wie es weitergeht. Wir stecken mitten in den Beratungen zum Haushalt 2025. Es wäre fatal, einen laufenden Prozess mit vorzeitigen Ankündigungen oder Festlegungen zu gefährden. Also muss ich Sie, müssen wir Sie bis zur Verkündung des Haushaltsentwurfs vertrösten. Ich versichere Ihnen: Die Landesregierung wird einen Haushaltsplan vorlegen, der von Einsparungen geprägt ist, aber auch ausgewogen sein wird. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Daniel Günther tut es. Monika Heinold tut es auch. Wir werden sehen, ob sie es in zwei Wochen noch so intensiv tut, wie zuletzt. Kaum jemand tut es so intensiv wie Aminata Touré. Diese Landesregierung ist in den Sozialen Medien so fleißig unterwegs wie keine Landesregierung vor ihr. Ministerinnen und Minister erscheinen mit Fotografinnen und Fotografen in Ausschusssitzungen, um auch sicher das richtige Bild für Instagram parat zu haben. Bildungsministerin Karin Prien tut es ebenfalls – auch dienstlich. Ausweislich der Drucksache 20/972 betrieb das Bildungsministerium im Mai 2023 nicht weniger als 57 Websites, Top-Level-Domains und Social-Media-Kanäle. Ich habe die Landesregierung in Drucksache 20/2138 gefragt, welche Vorgaben Eltern und Schülervertretungen beachten müssen, wenn sie in den sozialen Medien über ihre Arbeit informieren wollen. Die Antwort der Landesregierung hat mich überrascht und verärgert. Ich zitiere: „Die Nutzung sozialer Netzwerke wie TikTok, Instagram und WhatsApp im Rahmen der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgabe als Eltern- und Schülervertretung wird als rechtlich nicht zulässig eingeschätzt.“ Ende der Durchsage. Das mag knapp und deutlich sein, weil sie – wie wir an anderen Stellen schon gesehen haben – eigentlich keine Lust haben, auf nervige Fragen der Opposition zu antworten. Aber das darf doch nicht alles sein, was Sie zu diesem Thema sagen. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4773 In Drucksache 20/2198 haben wir dann knapp drei Wochen später einen Fortschritt erzielen können. Das ist mit Sicherheit auch das Verdienst kreativer Kreisschülervertretungen, die zwischenzeitlich über das Versenden von Informationen per Flaschenpost eine lustige Kampagne in – hört, hört! – den sozialen Medien gestartet hatten. Nun hieß es vonseiten der Landesregierung: „Soweit die Eltern bzw. Schülerinnen- und Schülervertretungen nicht im Rahmen der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgabe tätig werden und z.B. allgemeine Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen möchten, können sie auch soziale Medien nutzen.“ Guck an! Da kommen wir der Sache schon näher! Die Mitwirkung von Schüler_innen und Eltern im Schulleben ist entgegen manch einer bösen Zunge kein Hobby, sondern ein Ehrenamt, dass ziemlich aufwendig und herausfordernd sein kann. Es ist ein Ehrenamt, das zur Interessenvertretung der Schüler_innen und Eltern bei Schulentscheidungen beiträgt, die von diesen direkt betroffen sind. Daher ist es auch ein Ehrenamt, dass zur Demokratisierung des Schullebens beiträgt. Ganze 19 Paragraphen – ein Achtel des Schulgesetzes – sichern dieses Ehrenamt rechtlich ab. Zwei Dinge sind für diese Arbeit elementar: Einerseits müssen Eltern- und Schüler_innenvertretungen selbst ansprechbar und erreichbar sein, andererseits über ihre Arbeit und die aktuellen Themen informieren können. Das Verteilen von Informationen läuft nun einmal heute in großen Teilen über die sozialen Medien. Wer sollte das besser wissen als unsere Landesregierung? Zweitens müssen Schüler_innen- und Elternvertretungen sicher sein können, dass sie sich bei der Ausübung ihrer Arbeit auf rechtssicherem Boden bewegen. Doch wie sieht es mit der Rechtssicherheit aus? Sollen Schülerinnen und Eltern zunächst ein Juraselbststudium ablegen, um einzuordnen, ob diese Kommunikation aus ihrem Alltag auch für ihr Ehrenamt genutzt werden darf? Nein, das sollen sie nicht. Sie brauchen Hinweise vom zuständigen Ministerium, und ich würde mich sehr freuen, wenn sie die künftig einfach erhalten könnten. Wir haben dazu beantragt, dass ein Leitfaden erarbeitet wird, aber weil den Fraktionen von CDU und Grünen offenbar eher der Arm abfällt, als dass sie einem SPD-Antrag zustimmen, wollen Sie nun einen Workshop statt eines Leitfadens. Geschenkt! Hauptsache, es geschieht etwas in die richtige Rich- (Martin Habersaat) tung. Opposition wirkt. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Annabell Krämer

Für die CDU-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Uta Wentzel das Wort.

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Uta Wentzel CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon vor 2000 Jahren schrieb der römische Kaiser Marc Aurel: Unsere Sehnsucht nach Gemeinschaft hat evolutionäre Gründe. Durch Kooperation und Interaktion mit anderen haben wir unser Überleben gesichert. Der Mediziner und Soziologe Nicholas Christakis hat die gesellschaftliche Struktur umfänglich beschrieben: Wir kooperieren in allen bekannten menschlichen Kulturen mit anderen Menschen und lernen voneinander. Wir pflegen langfristige Beziehungen zu unseren Familien und Freunden. Wir bilden Gruppen, denen wir uns zugehörig fühlen, die hierarchisch aufgebaut sind, um miteinander etwas zu erreichen. Unser soziales Leben ist geprägt von unserem guten Miteinander. Dafür gibt es Regeln – ob die Zehn Gebote, unser Bürgerliches Gesetzbuch, den Knigge oder eben Umgangsregeln im Netz. Wir Menschen kommunizieren ständig und verstärkt online. Unter den 7,7 Milliarden Menschen auf der Erde gibt es 3,81 Milliarden aktive Social-Media-Nutzer, über die Hälfte aller Menschen weltweit. Die sozialen Netzwerke bieten neue Möglichkeiten zur Unterhaltung, Informationsgewinnung und Selbstdarstellung. Im Gegensatz zu den klassischen Medien wie Radio, TV und Print haben die Nutzer einen direkten Einfluss auf die digitalen Inhalte. (Martin Habersaat [SPD]: Wir nähern uns der Sache! – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Der Umgang mit sozialen Medien nimmt in der digitalisierten Welt also einen immer höheren Stellenwert ein und hat klassische Kommunikationsformen an den Rand gedrängt. Dabei muss sich der Nutzer im Klaren sein, dass das Internet weder wütende Nachrichten oder gedankenlose Posts, die im Netz eine große Eigendynamik entwickeln können, noch Bilder, Texte, Likes, Kommentare oder das Teilen von anderen (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 Beiträgen vergisst. Die Informationen bleiben im Netz bestehen; daher sollten Social-Media-Aktivitäten gut überlegt sein. Ein Großteil der Nutzer ist sich oft nicht im Klaren darüber, was mit den Daten, die man meist freiwillig teilt, passiert. Dies gilt im Besonderen für Daten auf ausländischen Plattformen, auf die gegebenenfalls auch Dritte wie staatliche Institutionen Zugriff haben. Als Beispiel wird hier gerne die chinesische Plattform TikTok genannt. Darum dürfen Mitarbeiter der US-Administration auf ihren Diensthandys TikTok nicht installieren. Wenn ich mit Schülerinnen und Schülern spreche, warne ich sie, vorsichtig zu sein, wem sie ihre Daten geben und was sie von sich preisgeben. Mein Vorschlag ist, sich vor dem Posten zu fragen, ob es für jeden einzelnen okay wäre, wenn die Eltern oder künftige Arbeitgeber den Post lesen und ob man in zwei Jahren auch noch damit leben kann. Ich bitte sie zu prüfen, welche Rechte sie den Betreibern sozialer Netzwerke an den von ihnen eingestellten Bildern, Texten und Informationen einräumen. Seit dem 26. Juni 2024 nutzt zum Beispiel Meta, der Betreiber von Facebook und Instagram, die auf diesen Plattformen geteilten Inhalte, um seine KI-Modelle zu trainieren. Wer nicht möchte, dass seine Daten für die KI-Entwicklung von Meta verwendet werden, kann über das Formular Datenschutzrichtlinie im Bereich „Einstellungen“ Einspruch erheben. – Ich kann das gerne erklären, falls das jemand im Nachgang machen möchte. (Martin Habersaat [SPD]: Ich würde mir wünschen, dass Sie zum Thema kommen!) Es kommt immer wieder zu Datenlecks. Bei allen Aktivitäten in den sozialen Netzwerken gilt es, den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte Dritter zu wahren. Dies ist in der Datenschutz-Grundverordnung geregelt, die vor allem die Rechte der Nutzer und Verbraucher stärken soll. Deswegen ist es gerade wichtig, genau hinzuschauen, was geht, und was nicht. Für die Eltern- und Schüler_innenvertreter gilt beispielsweise, dass sie die sozialen Medien natürlich nutzen können, um über ihre Arbeit im Allgemeinen zu informieren. Wenn sie jedoch im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe tätig werden, müssen sie ganz besonders auf die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Schulgesetzes achten und die klassischen Wege wählen, wie zum Beispiel Schulhomepage, E‑Mail oder Brief, sodass die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern datenschutzkonform erreicht werden können. (Uta Wentzel) Daher begrüßen wir, dass die Landesregierung zum einen E‑Mail-Konten und Online-Meeting-Optionen bereitstellt, zum anderen zielgerichtete Informationen über den Umgang mit Social Media und personenbezogenen Daten sowie die rechtlichen Vorgaben zur Verfügung stellt. Da dieses Thema und die Rechtslage durchaus komplex sind, bitten wir die Landesregierung, jährlich Workshops durchzuführen. Ja, wir denken, dass das einfach besser ist, weil es interaktiv ist, man nachfragen kann und voneinander lernt. Ziel ist es, die Vertreter über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und Tipps für ihre Arbeit zu geben.

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Annabell Krämer

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Habersaat?

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Uta Wentzel CDU

– Nein, ich würde gerne weiter ausführen. (Martin Habersaat [SPD]: Das ist ja eine Überraschung!) Ähnlich wie die Teilnehmer des erfolgreichen Programms Medienlotse, die ihre Mitschüler schulen, fungieren auch die Landesschülervertretungen als Multiplikatoren im sicheren Umgang mit den sozialen Medien. Am Ende profitieren davon wir alle, denn es ist wichtig, die Regeln des Miteinanders zu kennen, gerade auch in der digitalisierten Welt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages Besucher der Werkstätten Eckernförde. – Seien Sie uns ganz herzlich willkommen! (Beifall) Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun der Abgeordnete Malte Krüger.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Habersaat, Sie haben am Anfang Ihrer Rede sehr viel über die Social-Media-Aktivitäten der Landesregierung gesprochen. Ich hatte ehrlich gesagt den Eindruck, dass Sie das eigentlich gar nicht so gut fin-Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4775 den. Das kam so ein bisschen rüber. Ich möchte erwidern: Ich glaube, dass bei Social Media in dieser Legislatur mehr gemacht wird, ist super, um dieser ganzen Debatte, die wir früher geführt haben – Wahlmüdigkeit von jungen Menschen –, entgegenzuwirken. (Martin Habersaat [SPD]: Ja! Deswegen sollen Schülerinnen und Schüler das ja auch dürfen!) Mehr Social Media ist doch super. Sie haben da despektierlich drüber gesprochen. Wir Grüne und auch die CDU sind dafür, dass die Landesschülervertretung genauso wie die Landesregierung Social Media macht. Ich finde es sehr gut, dass die Landesregierung mehr Social Media macht. Das ist gut. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir Grüne wollen eine aktive Landesschülervertretung. Wir wollen mehr Beteiligung. Wir wollen Mitsprache. Wir wollen, dass die Landesschülervertretung immer auf Probleme aufmerksam machen kann. Dafür sind sie da. Das ist eine der ersten Formen, wo junge Menschen Demokratie und demokratische Verfahren lernen können. Das ist quasi unser Überbild, das wir für die Landesschülervertretung haben. Dazu gehört in der heutigen Welt – das hat Uta Wentzel ausgeführt – auch Social Media. 82 Prozent der 16- bis 19-Jährigen nutzen Social Media. Das ist eine extrem hohe Zahl. Ich glaube, dass die Landesschülervertretung deswegen auch dorthin gehören. Deswegen gibt es auch kein Verbot von Social Media bei Landesschülervertretungen. Das ist mir hier noch einmal ganz wichtig: Das Teilen und Followen der Landesschülervertretung ist erwünscht. Der Landtag macht es ja auch: Er erreicht mit seinem Social-Media-Account bei Instagram 7.000 Follower_innen. Das wird sogar noch mehr sein, wenn man sich die Reichweite anguckt. Gleichzeitig – Frau Wentzel hat darauf hingewiesen – haben wir in diesem Spannungsfeld noch eine andere Seite, nämlich den Datenschutz, der uns allen auch wichtig ist. Datenschutzrechtliche Grauzonen existieren. Da kann natürlich auch Unsicherheit entstehen, gerade für Menschen, die sich noch nie so wirklich Gedanken darüber gemacht haben. Nicht alles ist über Social Media möglich. Ich nehme als Beispiel nur mal das Recht am eigenen Bild. Das ist eine Sache, wo Social-Media-Nutzung auch für die Landesschülervertretung – übrigens auch für die Landesregierung – Grenzen hat. (Malte Krüger) Ehrlich gesagt war ich total begeistert, Herr Habersaat, als ich den SPD-Antrag gesehen habe. Leitfäden hatte ich kurz vorher, am 17. Juni 2024, nämlich auch bei Social Media gefordert. Ich weiß nicht, ob Sie mir bei Instagram folgen, vielleicht haben Sie das ja gesehen. (Martin Habersaat [SPD]: Deswegen habe ich gedacht, Sie könnten heute zustimmen!) – Ah, okay. Vielleicht habe ich ja auch eine Idee für einen SPD-Antrag gegeben. Ehrlich gesagt hat die Idee der CDU mich aber noch mehr überzeugt. (Beifall Martin Balasus [CDU]) – Ja, Herr Balasus, klatschen Sie ruhig! Ich gebe es gern einmal zu, dass die CDU gute Ideen hat. (Vereinzelter Beifall CDU – Lars Harms [SSW]: Ein einmaliger Vorgang!) Ob ich als Landesschülervertretung ein Papier habe, das ich nun lesen kann oder nicht, oder ob ich noch mal in den Dialog mit den Ministerien darüber komme, was das Für und Wider, was Probleme sind, zum Beispiel datenschutztechnisch, finde ich noch wichtiger. Als Grüne ist aber noch wichtiger, wenn es so einen Workshop gibt, der ja jährlich stattfinden soll, dass es partizipativ passiert und nicht einen Vortragscharakter entwickelt. Man soll ja in einen Dialog kommen. (Martin Habersaat [SPD]: Das werden wir gespannt erwarten!) Wenn diese Workshops dann auch noch die datenschutzrechtlichen Grauzonen beleuchten und die Möglichkeiten, die die Datenschutz-Grundverordnung und die Schul-Datenschutzverordnung bietet, dann können im Enddefekt alle davon profitieren. Ich glaube, dass auch das Bildungsministerium davon profitieren kann, weil es ja von den Landesschülervertretungen erfährt, wie die eigentlich Social Media nutzen wollen, was sie eigentlich mit ihren Social-Media-Kanälen machen wollen. Von daher glaube ich, es wird am Ende eine Win-winSituation. Ich will noch eine Sache, die an mich herangetragen worden ist, auf den Weg geben: Viele junge Menschen, die sich in Schülervertretungen engagieren – nicht unbedingt nur in den Landesschülervertretungen – sind an mich herangetreten und haben gefragt: Warum gibt es nicht eigentlich einheitliche Mail-Adressen für alle Schüler_innenvertretungen? – Das wäre tatsächlich eine Sache, die wir miteinander diskutieren sollten, ob das nicht ein Weg wäre, um Einheitlichkeit zu schaffen. Bisher ist (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 es nämlich so, dass sich viele Schülervertretungen an Schulen eigene Postfächer anlegen. Wir wissen nicht, wo diese Postfächer sind. Vielleicht ist der Schulträger dabei und gibt irgendwelche Postfächer aus. Wenn wir da einheitlichere Verfahren finden und einheitliche Mailadressen haben, kann die junge demokratische Beteiligung an unseren Schulen davon profitieren. Deshalb sollen wir das miteinander prüfen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Annabell Krämer

Ich danke den PGF. Wir sind wieder beschlussfähig. Für die FDP-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Christopher Vogt das Wort.

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Christopher Vogt FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es muss praktikable und zeitgemäße Lösungen zur Kommunikation der Landesschülervertretung und der Landeselternbeiräte geben. Das sollte aus meiner Sicht eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein und müsste gar kein Thema für ein Landtagsplenum sein. (Zuruf: Ja!) Offenbar ist es aber so. Natürlich müssen mögliche datenschutzrechtliche Probleme beachtet werden. Die Datenschützer sehen ja insbesondere die Profilbildung kritisch. Mein Eindruck ist jedoch, dass man diese Probleme durchaus lösen kann, wenn man es denn möchte. Man sollte sich jedenfalls nicht dahinter verstecken. Diesen Eindruck hatte auch ich beim Lesen der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Kollegen Habersaat. Vielleicht war das auch nicht so überlegt formuliert, dass man vor allem auf die datenschutzrechtlichen Probleme verwiesen hat. Nun haben wir uns den Antrag des Kollegen Habersaat eingebracht und gehört, dass eigentlich der Kollege Krüger der Ursprung der Idee war – wie auch immer. Ein sinnvoller Handlungsrahmen und entsprechende Musterformulierungen mit klärenden Vorgaben wären aus unserer Sicht für alle Beteiligten von Vorteil, denn woher sollen Schüler oder auch Eltern ansonsten ihr konkretes Wissen über die rechtssichere Nutzung von Social-Media-Kommunikation in Bezug auf ihre Aufgaben erlangen? Die haben ja schließlich auch Besseres und Wichtiges zu tun. Landesschülervertretung und Landes- (Christopher Vogt) elternbeiräte müssen sich im digitalen Zeitalter in den sozialen Medien angemessen und rechtssicher bewegen können. Eine professionelle und durchdachte Nutzung von Social Media kann dabei nutzen, die Reichweite und die Wirkung ihrer Arbeit erheblich zu steigern. Ein entsprechender Leitfaden sollte klare Richtlinien und praktische Tipps zur Nutzung sozialer Medien und anderer digitaler Kommunikationsmittel bieten und vor allem zu einer praktikablen Nutzung führen und die Dinge nicht unnötig verkomplizieren. Neben dem Datenschutz könnten aus unserer Sicht auch der Umgang mit Hasskommentaren und die Wahrung der eigenen Privatsphäre Aspekte sein, die man berücksichtigen sollte. Wichtig ist jedenfalls, dass man mit den Beteiligten spricht. Die Erfahrung und die Bedürfnisse der Landesschülervertretung und der Landeselternbeiräte sollten einfließen. Nur so kann gewährleistet werden, dass es am Ende funktioniert. Medienkompetenz und der Umgang mit Social Media sollten im Schulbereich insgesamt gestärkt werden. Das Thema hatten wir heute auch schon. Wir wollen außerdem als FDP-Fraktion bekanntermaßen die politische und wirtschaftliche Bildung verbessern und damit früher anfangen. Die Schülervertretungen tragen ganz maßgeblich zur Willensbildung und zur Interessenvertretung der Schülerinnen und Schüler bei. Sie müssen deshalb sinnvoll unterstützt werden und dürfen nicht ausgebremst werden. Wir unterstützen den Antrag der SPD. (Beifall Beate Raudies [SPD]) Herr Kollege Harms, diesmal stimmen wir der SPD zu, auch wenn es Ihnen jetzt vielleicht nicht so wichtig sein mag. Der Koalitionsantrag ist ein bisschen zurückhaltender. Man kann gern so einen Workshop machen. Es geht ja in die richtige Richtung. Ob es inhaltlich so schwerwiegend ist, was da aufgezählt wird, weiß ich nicht. Wir stimmen beiden Anträgen zu, um hier ein bisschen Versöhnung hineinzubringen. Insofern: Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, und weiterhin viel Spaß. (Lars Harms [SSW]: Sehr gut! – Beifall FDP und SSW)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion des SSW hat nun die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4777

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! In sozialen Medien will man kommunizieren und nicht Kühlschränke kaufen. – Das sagte der frühere CEO von Google einmal. Selbst wenn man an Google in vielen Punkten Kritik äußern kann, hatte er in diesem Punkt recht. Wir leben in einer Zeit, in der die digitale Kommunikation allgegenwärtig ist, sei es bei der Landesregierung oder bei Abgeordneten. Wir haben dadurch die Möglichkeit, über Distanzen hinweg zu kommunizieren und recht unkompliziert miteinander in Kontakt zu treten. Gerade für ehrenamtliche Organisationen wie die Landesschülervertretungen und den Landeselternbeirat ist es wichtig, dieses Kommunikationsmittel effektiv und rechtssicher nutzen zu können. Das ist hierbei wichtig. Deshalb finde ich es richtig und wichtig, dass wir dieses Thema heute diskutieren, auch wenn man es vielleicht ein bisschen vom Tisch fegen würde, weil man denkt, es sei nicht so unbedingt notwendig. Es ist auch völlig in Ordnung, dass die Koalition jetzt ein Gegenkonzept vorgestellt hat, aber ich kann Ihnen an der Stelle schon sagen – das war unabhängig von dem Alternativantrag, der heute so auf allerletzte Sekunde reinratterte, als wir aus der Mittagspause kamen –, dass wir uns im SSW schon vorher darüber unterhalten hatten, dass es darum geht, einen Leitfaden zu erstellen, um die Sicherheit für die Gremien zu bieten, aber das natürlich partizipativ und nicht top-down, indem irgendwelche Leute, die im Regierungsapparat arbeiten, Vorgaben machen. Das sei an der Stelle gesagt. Ich denke, dass es wichtig ist, dass man diese beiden Ansätze zusammenführt und nicht sagt: Wir wollen nur das eine, und das andere ist jetzt aber doof, weil das auf Papier steht. – Das ist nicht zielführend, weil die Gremien in großer Regelmäßigkeit neu besetzt werden. Da ist es dann wichtig, dass man Leitfäden liegen hat, in denen Dinge schriftlich festgehalten sind, um diese an anderer Stelle weiterentwickeln zu können. Einen Workshop finde ich gut, weil man an der Stelle sagen kann, dass das auch die Motivation der Gremien, also der Schülervertretungen und der Elternbeiräte stärkt, weil sie damit auch sehen, dass ihre Perspektive, ihre Arbeit gesehen wird und sie aktiv ihre Ideen einfließen lassen können. (Beifall SSW und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) (Sybilla Nitsch) Jetzt ist es natürlich in Ihrer Hand zu sagen: „Lassen Sie uns das noch vereinen“, oder: „Lassen Sie uns einen Weg finden, dass man beide Anträge in der Sache zusammenführt beziehungsweise vielleicht sogar in einen Ausschuss überweist“. – Ich fände es schade, wenn man hier jetzt gegen die eine Sache abstimmt und dann meint, man brauche den Leitfaden nicht, und im nächsten Atemzug sagt: Jetzt lasst uns mal den Workshop machen, weil wir als Regierungskoalition hier die Mehrheit haben. Ich als SSW-Abgeordnete betone, dass dieses Thema extrem wichtig ist, weil diese ehrenamtliche Arbeit für unsere politische Partizipation wesentlich ist. Dann wissen diese Gremien, worauf sie sich rechtlich einlassen und dementsprechend praktische Erfahrungen immer weiterentwickelt werden können. Es gilt vor allen Dingen zu verhindern, dass Ehrenamtliche in Situationen geraten, in denen sie gegebenenfalls sogar strafrechtlich verfolgt werden können, weil sie bestimmte Sachen nicht beachten, die normalerweise in den Vorschriften stehen müssten. Wenn wir jetzt schon beim Thema Kommunikation sind, möchte ich eine Sache anbringen und hier die Gelegenheit nutzen: Ein Verbesserungsvorschlag für die Praxis wäre von unserer Seite, die Erreichbarkeit der Landesschülervertretung und der Landeselternbeiräte offener und transparenter zu gestalten. In anderen Bundesländern macht man es so, dass man auf bestimmten zentralen Homepages die Kontakte gesammelt hat und dementsprechend öffentlich zugänglich macht. Wenn Leute, die vielleicht das Interesse haben, sich an den Landeselternbeirat oder die Landesschülervertretung zu wenden, den Versuch machen, wird es sonst schwer, die Kontaktdaten herauszufinden. Das gehört dazu, um die Sichtbarkeit dieser Gremien und deren Arbeit zu stärken. Sei es dann ein Leitfaden oder sei es ein Workshop – ich finde, dass beide Ansätze die Arbeit der LSV und der Elternbeiräte stärken und erleichtern. Wir als Politik oder die Regierung müssen sicherstellen, dass sich die Gremien in einem rechtssicheren Rahmen bewegen. Damit stärken wir die demokratische Mitwirkung und unterstützen diese wertvolle Arbeit der ehrenamtlichen Gremien. – Vielen Dank. (Beifall SSW, Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Martin Habersaat [SPD]) (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024

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Beate Raudies

Zu einem Kurzbeitrag hat jetzt der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Kleinen Anfragen waren gar nicht der Ausgangspunkt der Problematik. Ich stimme allen zu, die denken: Mensch, das ist eigentlich kein Thema, das zwingend in den Landtag gehört. Das könnte man doch auch so lösen. – Das Problem ist nur: Das hat man nicht so gelöst. Die Landesschülervertretungen haben vom Bildungsministerium die Ansage bekommen: Ihr dürft keine sozialen Medien nutzen. Punkt! – Da liegt das Problem. Wenn wir hier alle anderer Meinung sind, dann muss ich das in den Landtag holen, um dieses andere Meinungsbild aufzuzeigen. Ich freue mich sehr, dass zum Beispiel die Kreisschülervertretung in Lübeck wahnsinnig kreativ dabei war, dieses Thema öffentlich aufzugreifen und voranzutreiben. Es ist offenkundig ungerecht, wenn die Ministerinnen und Minister in den sozialen Medien aktiv sind und gleichzeitig die Landesschülervertretungen mitgeteilt bekommen, sie dürften das nicht. Das war mein Punkt, Herr Krüger. Das ist unfair. Niemand verlangt, dass es eine völlige Gleichbehandlung geben soll. Ich glaube nämlich, dass man die Budgets der Landesschülervertretungen massiv aufstocken müsste, um ihnen an Fotografen genau das zur Verfügung zu stellen, was die Landesregierung so ablichtet. Aber das wollen wir gar nicht. Wir wollen nur die Möglichkeit, dass die eben auch in sozialen Medien über ihre Arbeit informieren dürfen. Frau Wentzel, Ihnen möchte ich einmal sagen: Sie sitzen in der ersten Reihe, um hier die größte regierungstragende Fraktion in Schleswig-Holstein zu repräsentieren. Eine der Stärken dieses Landtages ist es, dass wir miteinander ins Gespräch kommen. Dann aus Prinzip keine Zwischenfragen zuzulassen, halte ich nicht für souverän und eigentlich langfristig dem Parlament für nicht würdig. Man kann das mal machen, aber man sollte das nicht immer machen. (Zurufe) Sie begrüßen in Ihrem Antrag, dass die Landesregierung Schülerinnen und Schülern E‑Mail-Adressen zur Verfügung stellt. In seiner Rede sagt Herr Krüger, dass es eine tolle Idee wäre, wenn die Lan- (Martin Habersaat) desregierung Schülerinnen und Schülern E‑MailAdressen zur Verfügung stellen würde. – Da ist eine Diskrepanz, über die wir ins Gespräch kommen müssen. Das Problem ist nämlich Folgendes: Die E‑Mail-Konten gelten für die Landesebene, für die Landesschülervertretungen. Da gibt es diese Funktions-E-Mail-Adressen. Aber wenn die zum Beispiel zu einem Landesschülerparlament einladen, müssen die an alle Schulen ran. An den Schulen gibt es das eben nicht. Die haben Riesenschwierigkeiten, an die Leute ranzukommen und mit ihnen zu sprechen. Deswegen: Lassen Sie doch diese Begrüßerei, reden Sie ernsthaft mit uns über die Probleme und lassen Sie uns die auch mal lösen! Wir als SPD werden jedenfalls heute beiden Anträgen zustimmen. Es tut uns nicht weh, einem Antrag von CDU und Grünen zuzustimmen. Sie werden auch für diesen Workshop irgendein schriftliches Material produzieren müssen. Das nenne ich einfach für mich Leitfaden, und dann habe ich nämlich gewonnen. – Bätsch! – Vielen Dank. (Beifall Niclas Dürbrook [SPD] und Birte Pauls [SPD])

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Beate Raudies

Herr Kollege Habersaat, ich glaube, der letzte Ausdruck (Martin Habersaat [SPD]: Vielen Dank?) – nein, den davor, Sie haben mich schon verstanden, Herr Kollege – war vielleicht nicht ganz angemessen. Jetzt hat für die Landesregierung die Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Karin Prien, das Wort.

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Karin Prien

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ehrenamtliche Engagement der Landesschülervertretungen und natürlich ebenso der Landeselternbeiräte ist für die Entwicklung unseres Bildungssystems und damit auch unserer Gesellschaft von großer Bedeutung. Dafür will ich an dieser Stelle ausdrücklich Danke sagen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Insbesondere das Engagement der Jugendlichen und Kinder – das muss man inzwischen sagen, denn es sind Gott sei Dank immer mehr auch jüngere Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4779 Kinder und Jugendliche, die sich in der Schülervertretung engagieren – unterstütze ich aus vollem Herzen. Ich erinnere mich sehr gern an meine eigene Zeit als Schülersprecherin und Mitglied der Landesschülervertretung. Für nicht wenige ist die Arbeit in solchen Gremien der Anfang einer wie auch immer gearteten politischen Laufbahn. Warum ist das so? – Jugendliche lernen im Rahmen der Landesschülervertretung, dass ihre Anliegen ernstgenommen werden und dass sie etwas verändern können. Das ist in den letzten Jahren übrigens vielfach gelungen. Gerade in der Pandemie waren es häufig die Schülerinnen und Schüler, die mit ihren Anregungen und Ideen maßgeblich zu Lösungen beigetragen haben, die wir dann umgesetzt haben. Schülerinnen und Schüler lernen übrigens auch, Kompromisse zu machen, und auch das gehört zu vielfältigen demokratischen Prozessen dazu. Dieser Prozess, über den wir heute reden, ist so ein Fall, in dem es wichtig war, dass wir uns über eine grundsätzliche Konfliktlage mit den Schülerinnen und Schülern ausgetauscht haben. Ja, es besteht überhaupt kein Zweifel daran, dass junge Menschen, die sich so engagieren, ein großes Interesse daran haben, ihre Öffentlichkeitsarbeit auch über Social Media zu betreiben, zumal das die Plattformen sind, auf denen Kinder und Jugendliche auch sonst kommunizieren und sich informieren. Soziale Medien erlauben einen besonders schnellen, gezielten und weitreichenden Informationsaustausch, der sich gezielt an bestimmte Interessentinnen und Interessenten richten kann. Das ist für ein Netzwerk von rund 360.000 Schülerinnen und Schülern von großer Bedeutung. Wir wollen im Sinne unserer Demokratie eine informierte Öffentlichkeit fördern und eine breite Vielfalt an Informationen und Kanälen ermöglichen. Wir brauchen diesen Gegenpol – es ist erwähnt worden – auch zu den Inhalten, die Extremisten und Verschwörungstheoretiker in den sozialen Netzwerken posten. Das ist die eine Seite; die unterstütze ich aus vollem Herzen. Auf der anderen Seite gibt es berechtigte Belange des Daten- und Jugendschutzes. Das unterscheidet sich ein kleines bisschen von der Situation von Ministerinnen und Ministern, die Sie zu Recht angesprochen haben. Schülerinnen und Schüler sind in den meisten Fällen minderjährig, und das Gesetz erwartet hier zu Recht einen besonderen Schutz und besondere Vorkehrungen – auch wenn man das im (Ministerin Karin Prien) ersten Moment vielleicht schwer verstehen kann; wir sind an Recht und Gesetz gebunden. Ich verrate an dieser Stelle ein Geheimnis: Dazu gibt es auch bei uns im Haus schwierige Diskussionen. Es gibt nicht wenige, die es für hochproblematisch halten, dass die Landesschülervertretung über soziale Medien kommuniziert. Diese Auseinandersetzung tragen wir auch in unserem Ministerium aus, und hierzu gibt es schwierige Abwägungsprozesse. Nachdem ich das erste Mal zunächst durch die Elternvertretungen und einige Zeit später durch die Schülervertretungen damit konfrontiert wurde, habe ich in Vorbereitung auf mein erstes turnusmäßiges Gespräch, das ich mit den Landesschülervertretungen Anfang Juli 2024 geführt habe, darauf gedrungen, dass wir in unserem Haus eine rechtlich vertretbare Lösung für dieses Problem finden. Wir haben eine Lösung gefunden, und ich habe mit den Schülerinnen und Schülern am 10. Juli 2024 darüber ausführlich sprechen können. Ich habe ihnen dazu auch einen Brief geschrieben, der die Rechtslage dem Grunde nach darstellt. Die Schülerinnen und Schüler haben meinen Vorschlag angenommen, mit den Landesschülervertretungen dieser Wahlperiode, aber auch mit den Landesschülervertretungen in den nächsten Jahren – es wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass es nicht um eine einmalige Sache, sondern um eine dauerhafte Sache geht – einen entsprechenden Workshop durchzuführen und all die Fragen zu behandeln, die für die Schülerinnen und Schüler wichtig und rechtlich von Belang sind. Ja, es wird um Datenschutz und Datensicherheit gehen, aber auch um die Themen, die für die Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung sind. Das gleiche Angebot werden wir selbstverständlich auch den Landeselternbeiräten machen, weil sich das Problem auch da stellt – wenn auch in etwas abgemilderter Form, weil Jugendschutz da meistens keine Rolle spielt. Im Übrigen sind wir bemüht, den Landesschülervertretungen und den Landeselternbeiräten Kommunikationsplattformen, die datenschutzkonform sind, zur Verfügung zu stellen. Das sind nicht immer die, die sie sich wünschen. Das geht übrigens auch mir so. Auch ich hätte gern ein paar andere Tools. Die sind aber datenschutzkonform leider nicht zu realisieren. Das gilt auch für E‑MailAdressen, die – darauf wurde zu Recht hingewiesen – wir auf Landesebene zur Verfügung stellen. (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 Ja, auch die Frage, was wir darüber hinaus ermöglichen könnten, beschäftigt uns. Aber das ist mit erheblichem zusätzlichen Aufwand und zusätzlichen finanziellen Mitteln verbunden. Insofern ist das im Moment nicht unsere erste Priorität. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um 40 Sekunden erweitert. Diese Zeit stünde jetzt auch den Fraktionen zur Verfügung. – Ich sehe nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Einen Antrag auf Ausschussüberweisung habe ich nicht gehört. Dann komme ich gleich zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/2304, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der SPD-Antrag abgelehnt. Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/2368, in der Sache abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD und SSW. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen. Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 19 auf: Grenzüberschreitende Berufsausbildung verbessern und attraktiver gestalten Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/2308 Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/2364 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Für die SPDFraktion hat die Abgeordnete Birte Pauls das Wort.

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Birte Pauls SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt kein deutsch-dänisches Treffen, bei dem nicht die berufliche Mobilität als wichtigster Baustein gelobt wird. Circa 12.000 Menschen pendeln regelmäßig nach Dänemark, um dort zu arbeiten. Der Arbeitsmarkt und die Rahmenbedingungen scheinen attraktiv zu sein. Warum funktioniert das nicht für die Ausbildungen? Was ist es doch für ein kultureller, sprachlicher und fachlicher Gewinn für junge Menschen, in dem einen Land die schulische und in dem anderen Land die praktische Ausbildung zu absolvieren. Seit 2012 gibt es die EU-Anerkennungsrichtlinie. Im Jahre 2013 erfolgte eine Ministererklärung der jeweiligen nationalen Bildungsminister. Vorbildcharakter hat in diesem Zusammenhang das EU-INTERREG-Projekt STaRForCE, das die IHK Flensburg in den Jahren 2015 bis 2020 durchgeführt hat, mit dem Ziel des Erwerbs eines doppelten Abschlusses. Aber die Anerkennung funktioniert noch nicht in allen Bereichen. In einigen sogenannten reglementierten Berufen braucht es weiterhin eine zusätzliche Anerkennung. Es ist leider auch so, dass es trotz der Möglichkeiten und des sehr erfolgreichen Projekts der IHK kaum angenommen wird. Die SPD-Fraktion hat gerade die Baustelle Fehmarnbelt besucht. Unser damaliger, für die deutschskandinavischen Beziehungen zuständiger Bundestagsabgeordneter Franz Thönnes hat schon zu Beginn der Planungen die Idee formuliert, auf der Baustelle eine gemeinsam anerkannte Ausbildung in den verschiedenen Berufen zu organisieren. Ausgebildet wird zwar auf der Baustelle – das ist vertraglich vereinbart –, aber die automatische gegenseitige Anerkennung der praktischen wie der schulischen Ausbildung fehlt. Eine grenzüberschreitende Ausbildung gibt es an dieser Stelle nicht. Chance verpasst, würde ich sagen, aber ein paar Jahre dauert der Bau ja noch, vielleicht tut sich da ja noch etwas. Hier hätte die Landesregierung ganz konkret die Möglichkeit, sich endlich für eine wirklich grenzüberschreitende Ausbildung einzusetzen. Das würde auch das Zusammenwachsen unserer neuen Grenzregion fördern. Na klar sind uns die Probleme allseits bekannt: geburtenschwache Jahrgänge, Fachkräftemangel, mangelnde Sprachkenntnisse und zu wenig Interesse an grenzüberschreitender Ausbildung. Aber wäre Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4781 es nicht eine gute Idee für die Landesregierung, das Interesse endlich einmal zu wecken? Bislang waren die Bemühungen der Landesregierung diesbezüglich sehr überschaubar, gefruchtet haben sie jedenfalls nicht. Sie haben das Thema auch in ihrer Dänemark-Strategie bisher sträflich vernachlässigt. Das ist sehr schade. Unsere Bundesregierung hat erkannt, dass es diesbezüglich Handlungsbedarf gibt. Deshalb gab es im Mai dieses Jahres eine erneute Ministererklärung dazu. Die Ziele sind klar definiert: Förderung der Mobilität, Kooperation und Austausch von Informationen über die Internationalisierung der Berufsausbildung, Austausch zwischen den relevanten Akteuren in beiden Staaten, um die Qualität der Ausbildung in beiden Staaten zu verbessern. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie sich an diesem Prozess, den der Bund gestartet hat, konstruktiv und aktiv beteiligt. Bringen Sie sich in die nationale AG zur Umsetzung der Erklärung ein, und setzen Sie sich dort für eine Steigerung der Mobilität in der deutsch-dänischen Grenzregion im Bereich der Berufsausbildung ein! Nutzen Sie auf Landesebene jetzt endlich die Chance, selbst aktiver zu werden! Das können Sie nämlich. Nicht alles wird auf Bundesebene entschieden, um es einmal vorwegzunehmen. Wir fordern Sie also als Landesregierung auf, die bewusste Entscheidung für eine Karriere auf der anderen Seite der Grenze gezielter zu fördern. Werben Sie aktiv für die Möglichkeit, eine deutsch-dänische Ausbildung zu machen! Werben Sie für den doppelten Abschluss, nutzen Sie dabei die Multiplikatoren und das Wissen der Berufsschulen! Herr Vogt, hier steht das selbstverständlich mit drin. Wir haben die Berufsschulen selbstverständlich mitgedacht. Tatsächlich konnte ich Ihren Antrag heute Morgen nicht richtig verstehen. Ich fragte mich: Was wollen die denn? Da steht doch das Gleiche. – Natürlich, die Berufsschulen sind mitgedacht. Vielen Dank für den Änderungsantrag. (Christopher Vogt [FDP]: Wir sind hochmotiviert!) – Das ist gut. – Nutzen Sie also das Wissen der Berufsschulen, der Kammern, der Gewerkschaften, des Info-Centers Grenze mit seiner Mobilitätsberatung, und beziehen Sie die Minderheiten mit ihrem Schwarmwissen als Brückenbauer ein. Sorgen Sie für die gezielte Beratung, wie dies beispielsweise mit dem aktuellen Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde. (Birte Pauls) Es gibt beste Möglichkeiten, denn es gibt nur Vorteile. Eine grenzüberschreitende Ausbildung ist auch eine Antwort auf den Fachkräftemangel. Sie fördert die Zweisprachigkeit einer Region, sie schafft Vertrauen und Verständnis für die jeweiligen kulturellen Unterschiede. Sie macht die Region als Standort für die jungen Menschen attraktiver. Menschen, die in mehreren Ländern ausgebildet sind, sind attraktive Arbeitnehmer_innen. Sie haben gute Jobchancen. Sie sind meist sehr flexibel, können sich auf interkulturelle Herausforderungen einstellen und stärken somit auch den europäischen Zusammenhalt.

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Birte Pauls SPD

Ich finde, für all das lohnt sich ein Extraeinsatz der Landesregierung. – Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Beate Raudies

Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Uta Wentzel das Wort.

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Uta Wentzel CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon der Philosoph Ludwig Wittgenstein stellte fest: „Die Grenzen meiner Sprache bedeuten die Grenzen meiner Welt.“ Deshalb ist es wichtig, wenn wir über die grenzüberschreitende Ausbildung sprechen, darauf hinzuweisen, dass die Grundlage dafür der Erwerb der Nachbarsprache ist. Sichere Sprachkenntnisse sind entscheidend dafür, dass sich junge Menschen auf beiden Seiten der Grenze für eine grenzüberschreitende Berufsausbildung entscheiden. Ein gemeinsamer Arbeitsmarkt setzt eine gemeinsame Bildungsstrategie voraus und muss zusammen gedacht werden. Für uns ist die Förderung unserer Nachbar‑, Regional- und Minderheitensprache Dänisch daher eine Herzenssache. Als Grenzregion, meine Kollegin Pauls hat es schon ausgeführt, sind wir uns der besonderen Verantwortung für die Stärkung der deutsch-dänischen Beziehungen bewusst. Dies gilt gleichermaßen für den Abbau physischer wie auch sprachlicher Barrieren. Wir fördern daher aktiv die Vermittlung der (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 dänischen Sprache. Gut 5.000 Schülerinnen und Schüler an 62 öffentlichen Schulen des Landes lernen Dänisch. Heute existieren zudem über 50 erfolgreiche Schulpartnerschaften mit Dänemark. Die interkulturellen Austausche vermitteln gegenseitiges Verständnis. Auch die Minderheiten sind wichtige Kulturvermittler und Brückenbauer im Grenzland. Es ist daher schade, dass die Bundesregierung und die dänische Regierung bisher die Vertreter der Minderheiten für die in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 28. Mai 2024 geplante Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Aktionsplanes nicht explizit vorgesehen haben. Aber unser Minderheitenbeauftragter wird sich gern bei den zuständigen Stellen in Berlin und Kopenhagen dafür einsetzen, dass dies nachgeholt wird. Durch die Fehmarnbelt-Querung werden unsere beiden Länder künftig noch enger zusammenrücken. Wir begrüßen daher die Ausweitung des Modellschulprojektes und die weiteren Maßnahmen zur Förderung von Dänisch in der FehmarnbeltRegion auch im Rahmen des im September 2023 gestarteten INTERREG-Projekts Fehmarnbelt-Bildungsregion. Da kann man sicherlich wunderbar die Ideen aufnehmen, die Sie zur Ausbildung auf der Baustelle eingebracht haben. Ein wichtiger Schritt für eine grenzüberschreitende Berufsorientierung ist die mehrsprachige OnlinePraktikumsbörse, die wir hier gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Durch Erasmus+ ist zudem eine Förderung von Praktika von Schülern, Auszubildenden und Studierenden in dänischen Betrieben möglich. Die Bundesagentur für Arbeit und die IHK unterstützen die grenzüberschreitende Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. In dem INTERREG-Programm STaRForCE – das haben Sie eben schon ausgeführt – wurden bereits erfolgreich Ausbildungsmodelle entwickelt, in denen ein doppelter Berufsabschluss möglich ist. Das 2023 ins Leben gerufene INTERREG-Projekt GerDa, das steht für Germany und Danmark, setzt den Fokus auf Nachhaltigkeit. Sechs berufsbildende Schulen und die Hochschulen im Grenzgebiet arbeiten hier zusammen, denn auf beiden Seiten in der Grenzregion besteht ein hoher Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften im grünen Sektor. Das duale Ausbildungsmodell in Deutschland ist ein Erfolgsmodell, das viele Länder übernommen haben. Berufliche und akademische Bildung sind unterschiedliche Wege in den Beruf, aber sie sind gleichwertig. Trotzdem suchen viele Betriebe auf (Uta Wentzel) beiden Seiten der Grenze nach qualifizierten Auszubildenden. Es ist daher attraktiv und zukunftsweisend, dass bei uns in der deutsch-dänischen Grenzregion in einigen Berufen bereits ein doppelter Berufsabschluss absolviert werden kann, ebenso wie doppelte Studienabschlüsse. Diese Möglichkeiten gilt es, bekannter zu machen und weiter auszubauen. Auch freue ich mich, dass das deutsch-dänische Fachforum Glücksburger Schlossgespräche das Thema Bildung im September behandeln wird. Ich fasse zusammen: Unser Ziel ist es, die deutschdänische Zusammenarbeit strategisch weiterzuentwickeln und zu stärken. Wichtige Handlungsfelder des Rahmenplans deutsch-dänischer Zusammenarbeit des Landes wurden bereits umgesetzt. Im Herbst wird zudem die Dänemark-Strategie veröffentlicht. Ich begrüße, dass die grenzüberschreitende Bildung und Berufsausbildung Teil der aktuellen Fassung ist, auch wenn die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen eine nationale und keine regionale Aufgabe ist. Wir setzen uns für eine Verstetigung des deutschdänischen Dialogs zum Abbau von Grenzhemmnissen ein. Wir möchten wie der deutsch-französische Grenzraum Modellregion werden. Insofern unterstützen wir sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung bei allem darauf hinführenden Wirken. Wir möchten den Antrag in die beiden Ausschüsse Bildung und Europa überweisen, um dort intensiv über diese Themen, aber auch über die gemeinsame Erklärung von Dänemark und Deutschland vom 28. Mai 2024 sowie die Dänemark-Strategie zu diskutieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt die Abgeordnete Eka von Kalben das Wort.

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Eka von Kalben GRÜNE

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich danke den Antragsteller_innen sehr für diesen Antrag. Ich finde es sehr wichtig, dass wir darüber reden und dass wir uns auch im Ausschuss noch intensiver damit befassen werden. Tatsächlich ist die Frage der Anerkennung von Berufen in verschiedenen Ländern einerseits ein wichtiges Thema für uns in Bezug auf Deutsch und Dänisch und für unsere Minderheiten. Sie ist andererseits auch europäisch ein extrem wichtiges Thema, denn wir haben Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4783 Regionen, in denen es einen Mangel an jungen Leuten gibt, und wir haben Regionen, in denen es keine Arbeit gibt. Es macht gar keinen Sinn, dass man hier Angebot und Nachfrage nicht zusammenbringt. Es ist sehr hilfreich, wenn den Minderheiten die Möglichkeit gegeben wird, in ihrer Muttersprache zu lernen und zu arbeiten. Auch dafür brauchen wir diesen übergreifenden Austausch. Ganz abgesehen davon ist ein Austausch natürlich immer hilfreich, um neue Ideen zu entwickeln für die Herausforderungen unserer Zukunft. Es ist total gut, wenn man nicht nur im eigenen Saft brät, sondern grenzübergreifend arbeitet. Aber leider sieht die Realität völlig anders aus. Wir haben es schon gehört, es gibt sehr gute Beispiele, wo projektmäßig etwas vorangebracht wird. Diese Projekte werden aber oft nicht verlängert, und dann fehlt die dauerhafte Unterstützung. Es gibt sehr viele Berufe, seien es die Pflegekräfte, seien es die Erzieherinnen und Erzieher, aber auch im Handwerk, wo unterschiedliche Bildungsansprüche und unterschiedliche Qualifikationen verhindern, dass wir hier zusammenkommen. Ich habe überlegt und mich gefragt: Wenn alle der Meinung sind, dass das total wichtig und richtig ist, wer verhindert dann eigentlich, dass wir hier weiterkommen? Schon vor etwa einem Jahr, als ich zum ersten Mal im Ausschuss der Regionen war, habe ich diese Frage angesprochen. Siehe da, liebe Karin Prien, ein Hauptgrund war die deutsche KMK. Diese sagt: Die deutsche Qualität ist so hoch, die Schulabschlüsse sind so wertvoll und super, wir wollen nicht alles über einen Kamm scheren und jede andere europäische Schule anerkennen. Das ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Punkt. Wir haben einerseits die KMK und die Nationalstaaten, die sagen: Unser Weg ist genau der richtige. – Wir haben die Kammern und die anderen Berufsverbände, die sagen: Unsere Standards sind genau die richtigen, nur das Meisterwesen ist zum Beispiel das Richtige, an dem man genesen kann, alles andere ist falsch. Ja, wir haben auch, und das gilt auch für Arbeitgeber und Gewerkschaften, zum Teil berechtigte Sorge, dass dann, wenn wir Qualitätsstandards absenken, vergleichen oder vereinfachen, dies wirklich zu Problemen führt. Wir haben zum Beispiel die Diskussion bei den Kitas über die Helfenden Hände. Da kommen Leute ins System, die nicht alle Abschlüsse haben. Wir haben das heute Morgen auch bei den sozialen Be- (Eka von Kalben) rufen diskutiert. Natürlich gibt es immer einen Spagat, den man machen muss zwischen der Einhaltung von Qualitätsstandards – man will sich irgendwie absichern – und dem, dass wir pragmatischer werden müssen, dass wir mehr zulassen müssen, dass wir die Leute in Arbeit bekommen müssen, die hier bei uns sind, und dass wir grenzübergreifend in Dänemark keine Hürden mehr haben, die verhindern, dass man hier lernt und dort arbeitet oder umgekehrt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Insofern bin ich sehr glücklich, dass wir an konkreten Punkten arbeiten und überlegen, wo wir etwas verändern können. Vielleicht noch ein Punkt. Es wird oft gesagt, es liege an der überbordenden Bürokratie. Bürokratie sind die Leute in der Verwaltung, die unsere Regeln und Gesetze umsetzen. Ich bin halt ein Verwaltungsmensch. Insofern verteidige ich das manchmal. Die sind diejenigen, die die Gesetze umsetzen, die wir machen. Wenn wir in das Gesetz hineinschreiben, dass diese Vorschrift und jene als zusätzliche Regelung sein muss, dann kann man denen nicht vorwerfen, dass es vielleicht auch einmal ein bisschen länger dauert, einen solchen Antrag zu prüfen, weil es so viele Hürden gibt. Ein Geflüchteter hat im Jahr 2015 auf einem Flüchtlingsgipfel einmal gesagt: Deutschland Papierkramland. – Das ist mir in Erinnerung geblieben. Ich glaube, es ist unsere Aufgabe, jetzt zu schauen, wo wir den Mut haben, von 100 Prozent vielleicht einmal auf 98 Prozent oder vielleicht sogar auf 95 Prozent zu gehen. Dafür braucht es Mut. Wenn etwas schiefgeht, weil irgendjemand angestellt wurde, der nicht das richtige Papier hatte, dann wird sofort nach dem Schuldigen oder der Schuldigen gesucht. Dann wird sofort geschaut, wer die Standards abgesenkt hat. Ich glaube, wir brauchen Mut, wenn wir dem Fachkräftemangel etwas entgegensetzen wollen, wenn wir unsere Probleme der Zukunft lösen wollen. Lasst uns mutig sein! Vielleicht können wir einen kleinen Beitrag von Schleswig-Holstein aus dazu leisten. Ich freue mich auf die Beratung. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Beate Raudies

Für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt das Wort. (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 (Beifall FDP)

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Christopher Vogt FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Buchholz, auch die Älteren im Saal sollten sich ein bisschen konzentrieren können. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Auch wenn es mich gerade beim Thema Bildung immer wieder selbst ein wenig irritiert: Ich finde den Antrag der SPD-Fraktion wirklich gut. (Beifall FDP und SPD) Wir Freie Demokraten sind immer Feuer und Flamme, wenn die berufliche Bildung gestärkt werden soll, wenn der europäische Gedanke gestärkt werden soll und wenn insbesondere die deutsch-dänische Zusammenarbeit – vor allem in der gemeinsamen Grenzregion – gestärkt werden soll. Bei der gegenseitigen Anerkennung von Berufsabschlüssen gibt es innerhalb der Europäischen Union in der Tat Fortschritte. Aber ich denke, wir sind uns alle darin einig, dass es hier immer noch sehr viel Luft nach oben gibt. Das Modell des doppelten Berufsabschlusses ist dabei ein sehr gutes Modell und sollte in der Tat ausgeweitet werden. Dabei sollten aber aus unserer Sicht nicht nur die Kammern und die Gewerkschaften mit an den Tisch, sondern natürlich auch die berufsbildenden Schulen beziehungsweise die regionalen Bildungszentren, die dabei besondere Expertise haben. (Beifall FDP und SPD) Deshalb haben wir einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt, der hoffentlich nach der Ausschussberatung eine Mehrheit finden wird. (Birte Pauls [SPD]: Natürlich!) – Das entscheiden ja nicht Sie. Frau Pauls, wenn wir das gut finden, reicht das nicht. Es bestehen ja teilweise seit vielen Jahren einige gute Beziehungen zwischen den berufsbildenden Schulen beziehungsweise den regionalen Bildungszentren in Schleswig-Holstein und den dänischen Ausbildungszentren. Es wurden bereits vielfach Kooperationen begründet, zum Beispiel zwischen Eutin und Nykøbing im Bereich der Bauberufe und der Metallbauer oder auch zwischen Schulen an der Westküste und den dänischen Kollegen im Bereich der Gastronomie. Das dänische Modell ist natürlich anders organisiert als das deutsche. Es findet überwiegend schulisch (Christopher Vogt) in den Ausbildungszentren statt mit den dazugehörigen Praktikumszeiten. Diese Kooperationen erscheinen mir äußerst wertvoll zu sein und sollten auch deshalb weiter ausgebaut werden. Frau Kollegin von Kalben hat an dieser Stelle natürlich recht. Beim Thema wechselseitige Anerkennung ist Deutschland das Problem, weil wir in der Tat hohe Standards im Bereich der dualen Berufsausbildung haben. Das ist auch gut so. Ich finde, an der einen oder anderen Stelle stünde es uns gut zu Gesicht, gerade mit Blick auf die Grenzregion, wenn wir bei der Anerkennung ein bisschen pragmatischer wären, insbesondere mit Blick auf Dänemark. (Beifall FDP, SSW und Birte Pauls [SPD]) In diesem Bereich gibt es aber auch große Chancen, die wir konsequenter nutzen sollten. Dies gilt allen voran für den Bau der Festen Fehmarnbeltquerung, durch die eine Art zweite Grenzregion mit Dänemark entsteht. Wir sollten den Austausch in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Dänemark deutlich verstärken. Das Ziel sollte auch hier ein gemeinsamer Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sein, der sich entwickeln sollte. Davon sind wir bisher noch weit entfernt. Wenn man ehrlich ist, muss man feststellen, dass es da noch viel zu tun gibt. (Beifall FDP, SSW und Birte Pauls [SPD]) An dieser Stelle möchte ich ein Thema ansprechen, das mich heute mehr umtreibt als in der Vergangenheit. Das betrifft die Situation an der gemeinsamen Grenze. Immer wieder gibt es lästige Staus durch Grenzkontrollen der Dänen. Ich habe ein gewisses Verständnis mit Blick auf die Sicherheit, aber man kann bekanntlich die Sicherheit in Grenzregionen auch mit anderen polizeilichen Methoden verstärken. Die ständigen Staus behindern das Zusammenwachsen der Grenzregion. Deshalb bin ich der Meinung, man sollte sich in der Europäischen Union wieder stärker darauf konzentrieren, die Außengrenzen zu schützen, aber nicht die Binnengrenzen. Deutschland macht das auch und hat das auch im Rahmen der Europameisterschaft umfangreich gemacht. Darüber wird ja auch gerade diskutiert. Die Erfolge bei Grenzkontrollen gab es. Sie können trotzdem keine Dauerlösung sein. Ansonsten drehen wir diese wichtigen Errungenschaften im Schengen-Raum dauerhaft zurück. Das dürfen wir nicht zulassen. (Beifall FDP, SSW und Birte Pauls [SPD]) Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4785 Ich will auch nicht daran denken, dass, wenn in wenigen Jahren der Belttunnel fertig ist, am Ende des Tunnels auf dänischer Seite auch Grenzkontrollen stattfinden und dann der Stau im Belttunnel ist. Ich glaube, das ist nicht im Sinne des Erfinders und auch nicht im Sinne der dänischen Interessen. Meine Damen und Herren, ich will noch ganz kurz etwas zum Wert der dualen Ausbildung sagen, für die wir in der Tat international beneidet werden. Sie hat eine große Bedeutung mit Blick auf den ausufernden Fachkräftemangel in SchleswigHolstein. Wir diskutieren gerade immer noch viel über den Masterplan berufliche Bildung. Ich habe zwar ein gewisses Verständnis dafür, dass man auf die sinkenden Schülerzahlen reagieren muss. Ich habe aber trotzdem weiterhin die Sorge, dass die Abwärtsspirale bei den Schülerzahlen im Bereich der Berufsbildung dadurch beschleunigt wird. Das Ministerium ist im Laufe dieses Prozesses bereits auf viele Kritikpunkte eingegangen. Es gibt aber noch an vielen Stellen massive Kritik und Unmut, weil man viele Sachen nicht nachvollziehen kann. Ich denke, hier muss man weiter nachsteuern. Ich denke insgesamt, die Berufsorientierung muss weiter verbessert werden. Der Antrag der SPD ist gut. Wir können gerne im Ausschuss darüber beraten. Ich freue mich darauf. Danke für die Initiative. Sie müssen mich nicht weiter ertragen, da die Bundesjugendspiele erst morgen aufgerufen werden. Deswegen wünsche ich Ihnen jetzt einen schönen Abend. (Beifall FDP, SSW und Birte Pauls [SPD])

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Beate Raudies

Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Werte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Bundesrepublik Deutschland hat jüngst ein umfassendes Abkommen über die grenzüberschreitende Berufsausbildung abgeschlossen. Das Gesetz zum Abkommen wurde am 13. Juni 2024 im Bundestag verabschiedet und am 5. Juli 2024 im Bundesrat beschlossen. Rahmenvereinbarungen zwischen den Ländern gab es bereits seit 2013. Das Abkommen regelt im Detail, wie die arbeitsvertraglichen Modalitäten auszugestalten sind, wo die Berufsschule besucht wird, welche Abschlüsse erworben werden können und noch vieles mehr. (Sybilla Nitsch) Da könnte man jetzt natürlich aufatmen und sagen: Super, das Problem ist gelöst. – Aber nein, leider hat die Bundesrepublik diesen Vertrag mit Frankreich abgeschlossen und nicht mit Dänemark. Mithin gilt der Vertrag nur für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Ich frage mich an dieser Stelle: Müssen wir das Rad wirklich neu erfinden? Es muss doch auch für die deutsch-dänische Grenzregion machbar sein, eine Regelung zu schaffen, die es ermöglicht, auf der einen Seite der Grenze im Betrieb zu arbeiten und im Nachbarland die Berufsschule zu besuchen. (Birte Pauls [SPD]: Genau!) Frau von Kalben, da wären wir ja an der Stelle, zu sehen, dass es ein anderes Modell gibt, das wir als Schleswig-Holstein bundespolitisch genauso begleiten können. Insbesondere in unserer strukturschwachen Grenzregion wäre das für viele Betriebe von Interesse, weil man die Auszubildenden dann in die nächstgelegene Berufsschule auf der anderen Seite der Grenze schicken könnte, wenn dort das entsprechende Fach angeboten wird. Wir würden eine große Selbstverständlichkeit bei den jungen Menschen erreichen, auf beiden Seiten der Grenze zu arbeiten und das als normal anzusehen. Auch die Anerkennung der Abschlüsse für diese Absolventen würde entfallen. Es ist mir schleierhaft, warum es in einer deutschen Grenzregion möglich ist, einen solchen Vertrag zu schließen, und wir das in einer anderen Grenzregion nicht auf die Kette bekommen und seit Jahren weder vor noch zurückkommen. Ich schlage vor, dass man in die geplante nationale Arbeitsgruppe – gegen die ist nichts einzuwenden – auch Akteure, die ganz konkret dieses Abkommen in der deutsch-französischen Region geprägt haben, einbindet, um diese Lösungsvorschläge mitzunehmen. Ja, die Anerkennung der Ausbildung im Nachbarland ist wichtig. Man kann aber auch sagen, das Problem ist bei uns in der Region Sønderjylland/Schleswig vielleicht nicht ganz so groß, weil immerhin circa 12.000 von Süden nach Norden und 1.000 von Norden nach Süden pendeln. Dann kann man sagen: „Das Regionskontor …“ bietet eine super Arbeit, und man sieht halt nicht den so hohen Beratungsbedarf. Da ist schon viel passiert. Aber im Detail, wenn wir uns bestimmte Fachgebiete ansehen, ist es, wie beispielsweise beim Gabelstaplerschein, keineswegs so, dass er dann auch (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 in Dänemark anerkannt wird oder umgekehrt. Das führt dazu, dass der Schein meist vor Ort neu erworben werden muss. Hier müssen wir ganz konkrete Lösungswege finden. Die aktuellen Pendlerzahlen zeigen aber auch, dass wir zwei sehr unterschiedliche Arbeitsmärkte haben. In Dänemark können wir fast von einer Vollbeschäftigung sprechen. Das heißt, da sind die Arbeitnehmer nicht so stark daran interessiert, in Deutschland zu arbeiten, wo die Rahmenbedingungen und der Lohn ein bisschen schlechter sind. Umso sinnvoller wäre es, gerade den jungen Auszubildenden ein attraktives grenzüberschreitendes Angebot, das sie vielleicht davon abhält, aus der Grenzregion nach Århus und Kopenhagen oder nach Kiel und Hamburg abzuwandern, zu machen. Es ist an der Zeit, die kaum nachhaltigen und doch immer wiederkehrenden INTERREG-Projekte zur grenzüberschreitenden Berufsausbildung in ein dauerhaftes Modell zu gießen. Wir haben wieder drei grenzüberschreitende Projekte, die genau dieses Feld treffen. Das ist das GerDa, was schon genannt wurde. STaRForCE ist übrigens abgeschlossen. Die Ausbildungsmodelle sind erarbeitet, aber es ist nicht institutionalisiert. Da sind wir bei einem Knackpunkt, der sehr wichtig ist. Dann gibt es noch das Fehmarnbelt-LearningProgramm, was gerade mit der Kommune Næstved neu aufgelegt worden ist, eines der größten INTERREG-Projekte. Aber ich kann Ihnen sagen: In den letzten 15 Jahren habe ich diese Projekte schon so oft erlebt. Wenn wir nicht an den Punkt kommen, die Ergebnisse und die Evaluierungen aus den Projekten anzuwenden, dann können wir sie uns in der Zukunft eigentlich schenken. In der Sache, liebe SPD – jetzt könnte man ja denken, ich als Vertreterin der dänischen Minderheit, hüpfe sofort auf den Wagen –, sind wir ganz bei Ihnen. Wir wollen das auch gerne im Ausschuss beraten. Aber ich muss sagen, dass mir die Forderungen, wenn man das so sagen darf, nicht hart genug waren, und auch nicht in eine feste Struktur münden, sondern ein bestehendes System nur noch fördern und stärken wollen. Deswegen müssen wir uns über verbindliche Lösungen unterhalten, gerne im Ausschuss. Wir erwarten jedoch von der Landesregierung eine bundespolitische Initiative, die wir sehr gern unterstützen würden. – Vielen Dank. Mange tak. (Beifall SSW)

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Beate Raudies

Für die Landesregierung hat jetzt die Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Karin Prien, das Wort.

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Karin Prien

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die enge Kooperation zwischen Dänemark und Schleswig-Holstein hat Tradition und in vielen Bereichen auch Vorbildcharakter. Es ist gut, dass wir voneinander und miteinander lernen, gerade im Bildungsbereich. Die Intention der hier geführten Debatte und auch der beiden Anträge teile ich. Ich finde den Antrag der SPD gut und den der FDP ebenfalls. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich finde es auch gut, dass wir heute über dieses Thema sprechen. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Natürlich ist es so, dass der Fachkräftemangel und ein insgesamt immer enger werdender Arbeitsmarkt die Region diesseits und jenseits der Grenze gleichermaßen treffen, dass ein gemeinsamer Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ein wichtiges gemeinsames Ziel ist. Insofern trifft sich das mit der Intention und den Überlegungen zur Dänemark-Strategie des Landes. Dazu gehört seit vielen Jahren die gute Zusammenarbeit im Bereich der berufsbildenden Schulen. Daher vielen Dank an die FDP, dass sie das noch einmal ausdrücklich hervorgehoben hat. An erster Stelle stehen hier die Schulpartnerschaften und die Praktika von Schülerinnen und Schülern in dänischen Betrieben. Entsprechende Maßnahmen werden aus den Mitteln des Programmes Erasmus+ gefördert. Sie wissen, dieses Programm haben wir in Schleswig-Holstein zur Akkreditierung gebracht. Deshalb ist es auch richtig und folgerichtig im Entwurf zur Dänemark-Strategie, den Punkt der Erleichterung im System der beruflichen Bildung und der Schülerpraktika aufzunehmen. Ich finde es auch richtig, über die Frage vergleichbarer Abkommen wie mit Frankreich – es ist ja nicht nur Frankreich, sondern auch mit Österreich und der Schweiz bestehen solche Abkommen – in diesem Kontext zu sprechen und notfalls die notwendigen Bundesratsinitiativen zu ergreifen. In diesem Projekt, was wir im Bereich INTERREG haben – Sie kennen GerDA – bündeln sieben Be-Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4787 rufsschulen und eine Universität ihre Kräfte, um eine nachhaltige Haltung sowohl bei Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden und regionalen Unternehmen als auch bei Bürgerinnen und Bürgern in der Grenzregion zu entwickeln und zu stärken. Auch das ist ein gutes Projekt. Das Ziel ist, einen Beitrag zur Sicherung von qualifizierten Arbeitskräften im grünen Sektor zu leisten. Daran haben auch beide Seiten ein gemeinsames Interesse. Das INTERREG-Projekt Fehmarnbelt-LearningRegion, Bildungsregion, ist schon erwähnt worden. Deshalb will ich mir dazu weitere Ausführungen sparen. Es steht jedoch vollkommen außer Frage, dass natürlich die Fehmarnbelt-Region hier große neue Chancen bietet, denen wir entsprechend begegnen müssen. Wir haben nicht umsonst die von uns und vom Landtag beauftragte Online-Plattform für Praktikumsstellen gleich von Anfang an so aufgesetzt, dass sie auch in dänischer Sprache zu bespielen ist. Das wird den dänischen Schülerinnen und Schülern den Zugriff auf Praktikumsplätze in Schleswig-Holsteinischen Betrieben deutlich erleichtern. Im Rahmen der Freizügigkeitsabkommen der EU können sich Unionsbürgerinnen und ‑bürger nahezu ohne Beschränkungen in allen EU-Staaten aufhalten und erwerbstätig sein. Aber, und das hat Frau von Kalben zu Recht angesprochen, bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation tun wir uns besonders in Deutschland immer noch schwer. Deshalb ist es auch richtig, dass genau dieses Thema im Augenblick gerade im Fokus von Bund und Ländern steht. Die MPK hat die Kultusministerkonferenz dazu aufgefordert, hier noch einmal nachzubessern. Herr Buske aus dem Ministerium weiß, dass wir als Hausspitze in Schleswig-Holstein ausdrücklich darum gebeten haben, diesen Prozess auf Arbeitsebene so zu begleiten, dass wir hier zu wesentlichen Veränderungen kommen. Wir reden hier wirklich über Mentalitätsfragen und eine Änderung im Mindset. So ganz einfach ist das nicht. Die Widerstände kommen übrigens nicht, wie man denken könnte, im Wesentlichen aus der Kultusbürokratie, sondern die kommen aus Kammern, Gewerkschaften und so weiter. Das ist ein dickes Brett, aber es lohnt sich – da bin ich vollkommen bei Ihnen, liebe Frau von Kalben –, für einen Paradigmenwechsel zu kämpfen. Das ist einfach nicht mehr zeitgemäß, wie wir das in Deutschland tun. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Uta Wentzel [CDU]) (Ministerin Karin Prien) Ja, meine Damen und Herren, es ist ein richtiger Zeitpunkt, sich verstärkt auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für ein lebbares Europa einzusetzen. Es geht darum: Europa darf nicht nur eine abstrakte Idee des Friedens und der Zusammenarbeit sein, sondern die Bürgerinnen und Bürger und auch gerade junge Menschen müssen spüren, dass dadurch ihr Leben eine andere Qualität hat. Deshalb glaube ich, dass diese Themen von großer Bedeutung sind, auch um die Akzeptanz für Europa in Deutschland zu erhalten und zu stärken. In diesem Sinne freue ich mich auf die Debatte in den Ausschüssen und hoffe, dass wir da ein gutes Stück weiterkommen werden. – Vielen Dank. Ich bin übrigens traurig, Herr Vogt, dass wir jetzt nicht noch über die Bundesjugendspiele diskutieren, aber das machen wir ja morgen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zumindest die pflegepolitisch Interessierten unter uns werden wissen, dass dieser SSW-Antrag nicht der erste ist, der die ausufernden Eigenanteile in der Pflege aufgreift. Doch egal, ob es wie heute um ein erhöhtes Schonvermögen beim Pflegewohngeld oder um die grundsätzliche Investitionskostenübernahme durch das Land geht, ist wichtig, dass wir hier überhaupt mal ein wenig Entlastung generieren. (Beifall SSW, SPD und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Denn das Problem steigender Kosten und damit auch steigender Eigenanteile in der Pflege spitzt sich immer weiter zu. Der Verband der Ersatzkassen hat gerade wieder Zahlen veröffentlicht, wonach diese im Vergleich zum Vorjahr um 6,1 Prozent gestiegen sind. Damit zahlen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen im ersten Jahr im Pflegeheim mittlerweile durchschnittlich 2.647 Euro pro Monat. Das mag im Ländervergleich vielleicht noch günstig wirken, aber es übersteigt leider die finanziellen Möglichkeiten von immer mehr Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Man kann es nicht anders sagen: Die Tatsache, dass gleichzeitig bei uns im Land fast jeder fünfte Mensch im Heim auf Hilfe des Sozialamts angewiesen ist, ist schon ein echtes Armutszeugnis. Wenn wir mit unserem Antrag beim Schonvermögen für diejenigen ansetzen, die Pflegewohngeld erhalten, dann ist das wirklich die Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner oder, anders formuliert, ein fast schon schmerzhaft pragmatischer Versuch, im bestehenden System eine kleine soziale Härte abzufedern. Denn anspruchsberechtigt sind ohnehin nur die Pflegebedürftigen, bei denen die Kosten der Sozialhilfe bereits übernommen werden, also Menschen, die außer ihrem wenigen Ersparten keine nennenswerten Ressourcen haben. Wir müssen uns eines klarmachen: Diese Rücklagen brauchen die Betroffenen oftmals einfach für einen halbwegs würdevollen Rahmen zum Beispiel der eigenen Bestattung. Aus Sicht des SSW ist es das Mindeste, dass Menschen nicht erst sprichwörtlich ihr letztes Hemd geben müssen, bevor sie Leistungen wie das Pflegewohngeld in Anspruch nehmen können. Aber wenn ich ehrlich bin, halte ich auch unsere Forderung nach einer vollen Übernahme der Investitionskosten in der stationären Pflege weiterhin für richtig. Denn eine solche Finanzierung der in den Eigenanteilen (Christian Dirschauer) enthaltenen Investitionskosten entlastete die Betroffenen um durchschnittlich 533 Euro monatlich. Das ist echtes Geld und vor allem auch deshalb fair, weil ein Beitrag durch die Länder durchaus gesetzlich vorgesehen ist. Doch weil es sich beim § 9 des SGB XI um eine Kann-Regelung handelt, drückt sich auch Schleswig-Holstein vor dieser Mitverantwortung. Wir aber bleiben dabei: Das Land muss diese Möglichkeit nutzen und die sogenannten betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen der Heime fördern. Das könnte nicht nur das Pflegewohngeld sogar überflüssig machen, sondern auch die Verwaltung entlasten. Keine Frage: Natürlich wünschen wir uns eine bezahlbare und dabei vor allem menschliche Pflege für alle Betroffenen. Gleichzeitig ist völlig klar, dass es eine Mammutaufgabe ist – das wissen wir alle –, die Pflege zukunftsfest, qualitativ hochwertig und eben auch solidarisch zu organisieren. Doch egal ob stationär oder in der Pflege durch Angehörige – schon heute droht immer mehr Menschen Armut durch Pflegebedürftigkeit. Hier müssen wir als Land gegensteuern und dringend daran arbeiten, dass Pflege endlich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkannt und entsprechend finanziert wird. Neben den ganz großen systemischen Fragen in Richtung einer solidarischen Pflegevollversicherung muss die Landesregierung endlich ins konkrete Handeln kommen. Ein pragmatischer und, wie ich finde, fast schon bescheidener Vorschlag liegt mit unserem Antrag vor. Im Sinne der Betroffenen kann ich da nur sagen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, geben Sie sich einen Ruck und folgen Sie unserem Antrag! – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und Oliver Kumbartzky [FDP])

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Beate Raudies

Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Andrea Tschacher das Wort.

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Andrea Tschacher CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Haben Sie sich schon einmal vorgestellt, dass Sie ein Leben lang hart gearbeitet haben, um für Ihre Zukunft vorzusorgen, und dann feststellen müssen, dass Ihre Ersparnisse nicht ausreichen, um die notwendige Pflege zu finanzieren? Für zahlreiche ältere Menschen entspricht das der Realität. Das Pflegewohngeld stellt nicht nur Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4789 eine finanzielle Unterstützung dar, sondern auch ein entscheidendes Instrument, um für ältere Menschen eine gerechte Versorgung und Unterstützung zu gewährleisten. Zum 1. Januar des letzten Jahres hat der Bund das Schonvermögen in der Sozialhilfe von 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben, bei Ehepaaren auf 20.000 Euro. Diese Maßnahme soll den Betroffenen eine größere finanzielle Sicherheit bieten. Jedoch liegt die Schonvermögensgrenze im Bereich des Pflegewohngeldes weiterhin bei 6.900 Euro. Diese Diskrepanz widerspricht dem Nachrangprinzip der Sozialhilfe, das vorsieht, dass Pflegebedürftige vorrangig Anspruch auf Pflegewohngeld haben sollen, bevor sie Sozialhilfe in Anspruch nehmen können. Aus meiner Sicht ist eine Anpassung erforderlich, (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) denn das aktuelle System wird dem Nachrangprinzip nicht gerecht. Pflegebedürftige mit einem Vermögen zwischen 6.900 Euro und 10.000 Euro fallen derzeit durch das Raster des Pflegewohngeldes und sind gezwungen, direkt Sozialhilfe zu beantragen. Dies widerspricht nicht nur dem Nachrangprinzip, sondern führt auch zu unnötigem bürokratischem Aufwand und belastet die Betroffenen. Eine Anhebung der Schonvermögensgrenze im Pflegewohngeld ist erforderlich, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen und den Betroffenen angemessene Unterstützung zukommen zu lassen. Es ist daher zu empfehlen, die Landespflegegesetzverordnung entsprechend anzupassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, ich betone, dass wir in dieser Frage mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede haben. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW – Christian Dirschauer [SSW]: Sehr gut!) Diese Debatte zur Anhebung der Schonvermögensgrenze auf 10.000 Euro zeigt, dass wir uns in die gleiche Richtung bewegen und die Wichtigkeit des Themas sowie die fachlichen und rechtlichen Gründe für eine Anhebung anerkennen. Daher sind wir offen für eine konstruktive Diskussion im Sozialausschuss, um die bestmögliche Lösung zu finden. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt SPD und FDP) Wir können uns sogar vorstellen, den vorgeschlagenen Schonvermögensbetrag weiter zu erhöhen, wie von Ihnen angeregt. (Andrea Tschacher) (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SSW – Christian Dirschauer [SSW]: Sehr gut!) Diesen Schritt sollten wir im Sozialausschuss eingehend fachlich und rechtlich behandeln und dabei das Zusammenspiel zwischen Sozialhilfe und Pflegewohngeld als vorrangige und nachrangige Leistungen genau betrachten. Es ist wichtig, die finanziellen Auswirkungen zu evaluieren und die Einbindung der beteiligten Akteurinnen und Akteure in die Finanzierung zu berücksichtigen. Unser übergeordnetes Ziel ist es, eine gute und gerechte Lösung zu erarbeiten, die den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht wird und zugleich finanziell verantwortungsvoll ist. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine konstruktive Debatte und Zusammenarbeit im Sozialausschuss. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Oliver Kumbartzky [FDP])

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Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt der Abgeordnete Jasper Balke das Wort.

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Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da in der letzten Landtagsdebatte zu einem anderen Tagesordnungspunkt schon einmal, bevor ich gesprochen habe, all die wichtigen Punkte angesprochen wurden und ich es dann trotzdem geschafft habe, noch fünf Minuten zu sprechen, werde ich mich dieses Mal kurzhalten. Ich möchte nicht alles wiederholen, was schon gesagt wurde. (Beifall SSW und Oliver Kumbartzky [FDP]) Die Kollegin Tschacher hat es auch betont: Wir haben tatsächlich, was die politische Fragestellung angeht – Erhöhung des Schonvermögens bei unserer eigenen Leistung Pflegewohngeld – keinen Dissens. Deswegen ist es richtig, über diese Frage noch einmal vertieft im Sozialausschuss zu sprechen; denn am Ende ist die Frage, welche Höhe das Schonvermögen hat, dann doch eine etwas komplexere und auch eine entscheidende Frage. 10.000 Euro ist der konkrete Vorschlag vom SSW und von der SPD. Wir können, wie gesagt, im Sozialausschuss noch einmal darüber sprechen, woran es liegt, dass es eventuell auch höher beziehungsweise eine andere Summe sein muss. Aber ich bedanke mich an dieser Stelle für die Initiative. Es ist eine richtige. Die (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 Bereitschaft, nach der Sommerpause darüber einen Beschluss im Sozialausschuss herbeizuführen, ist auf jeden Fall da. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Ich möchte die ganzen Argumente, die für die Erhöhung des Schonvermögens sprechen, jetzt nicht wiederholen. Der Kollege Dirschauer hat das schon angesprochen. Auch in der Sozialhilfe wurde das Schonvermögen im Jahre 2023 bereits erhöht. Es ist deswegen logisch, dass die landeseigene Leistung dem folgt. Ich möchte an dieser Stelle nur noch auf einen letzten Punkt eingehen, weil auch der Punkt mit den steigenden Eigenanteilen angesprochen wurde. Es gab kürzlich wieder starke Untersuchungen des VDEK, auch bundesweit. Ich fand es toll, dass diese Ergebnisse es an eine sehr prominente Stelle geschafft haben, nämlich in ein Sommerinterview mit dem Bundesvorsitzenden der CDU, Friedrich Merz, der auf die Frage, finde ich, relativ kompetent geantwortet hat. (Lukas Kilian [CDU]: Das macht er immer!) Ich muss nur sagen, ich glaube, dass es in der Öffentlichkeit häufiger Debatten über die Frage braucht: Wie sieht es eigentlich aus mit der Pflege, und wie sieht es aus mit der Finanzierung der Pflege? Viele Menschen stellen sich diese Frage, wenn sie selbst Angehörige haben oder selbst in die Situation kommen. Aber ich glaube, zu wenige Menschen stellen sich die Frage schon vorher, und da müssen wir dann ganz konkret über Dinge, die wir ändern müssen, vielleicht auch gesellschaftlich ändern müssen, sprechen. Deswegen ist jede Debatte, die wir über dieses System führen, die wir über grundlegende Änderungen in diesem System führen, richtig. Daher freue ich mich auch an dieser Stelle über die Debatte und die weiterführenden Beratungen im Sozialausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

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Beate Raudies

Für die SPD-Fraktion hat das Wort jetzt die Abgeordnete Birte Pauls.

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Birte Pauls SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Tat könnte ich es jetzt kurz machen, würde auch ich alles wiederholen, (Birte Pauls) was die anderen Kollegen gesagt haben. Aber tatsächlich komme ich noch einmal mit einigen anderen Aspekten. Die Steigerung von 6,1 Prozent, von der der VDEK geschrieben hat, ist natürlich, gelinde gesagt, eine Katastrophe für die Betroffenen. 2.647 Euro monatlich bei einer Durchschnittsrente in Schleswig-Holstein von 1.600 Euro, das passt einfach nicht zusammen. Also, das schaffe selbst ich mit meinen Rechenkünsten, dass das nicht geht. Einkünfte und Erspartes reichen meist auch nicht aus oder eben nicht lange. Wir wissen, dass es einige Menschen gibt, die richtig viel auf dem Konto haben. Und dann gibt es einige Menschen, die wenig oder auch gar nichts auf dem Konto haben. Im Bereich der häuslichen Pflege wird nach dem Ersparten oder Schonvermögen gar nicht gefragt. Reduzierte Arbeitsstunden, weil die Leute zu Hause die Angehörigen pflegen und nicht mehr in Vollzeit zur Arbeit gehen, verringern stattdessen das Einkommen und schaffen zusätzliche Altersarmut. Abgesehen davon, dass die Wege zur Hilfe – in welcher Form auch immer – sehr bürokratisch sind, hat die Finanzierung der Pflege mit Würde und Respekt sehr wenig zu tun. Nicht nur bei der Reform zur Pflegefinanzierung braucht es einen ganz großen neuen Wurf, und zwar nicht nur gesamt betrachtet, sondern auch im Hinblick darauf: Wie gehen wir eigentlich mit unseren pflegebedürftigen, meist älteren oder hochbetagten Menschen um, und wie wollen wir mit ihnen zukünftig umgehen? Wollen wir sie wirklich durch komplizierte bürokratische Antragshürden ständig zu Hilfeempfängern machen? Ist es wirklich richtig, dass sich die PKV, also dort, wo meist die Jüngeren und Leistungsstarken versichert sind, aus der solidarischen Finanzierung herausnimmt? Das Gleiche gilt für Beamte und Abgeordnete mit dem entsprechenden System. Die Antwort auf die Frage, die wir uns da stellen müssen, haben wir gegeben, nämlich: Eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen, wäre an dieser Stelle selbstverständlich die solidarischste aller Methoden. (Beifall SPD) Wenn das Land seinen in § 8 SGB XI festgelegten Verpflichtungen zur Übernahme der Investitionskosten gänzlich nachkommen würde, wäre das eine durchschnittliche monatliche Entlastung von 490 Euro pro Monat für den Bewohner. Was in den einzelnen Einrichtungen mit den Investitionsmitteln überhaupt geschieht – diese Frage stelle ich immer wieder; das habe ich schon oft Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4791 genug getan –, ist für Bewohnerinnen oder Angehörige sowieso sehr intransparent und oft nicht nachvollziehbar. Ein Beispiel: Eine mittelgroße Einrichtung – damit meine ich jetzt nicht die kleinen familiengeführten Einrichtungen – hat circa 90 Pflegeplätze. Pro Platz werden durchschnittlich 490 Euro monatlich an Investitionskosten gezahlt. Die Einrichtung nimmt also 44.100 Euro monatlich an Investitionskosten ein. Sehen wir Paläste? Nein, leider nicht, oft im Gegenteil. Als Bewohnerin oder Angehöriger hat man in der Regel nur bei Kostenänderungen ein Recht auf Einsichtnahme in die kalkulatorischen Unterlagen einer Einrichtung. Und diese sind oft kleingedruckte Seiten. Es ist für einen 80-Jährigen überhaupt nicht zu verstehen, was da steht, und nicht alle haben einen Betriebswirt oder einen Juristen zum Enkel. Verbraucherschutz geht an dieser Stelle tatsächlich anders. Das Pflegewohngeld ist ein Bausteinchen im System. Abhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation des Pflegebedürftigen können maximal 15,35 Euro in Schleswig-Holstein täglich an Pflegewohngeld bezahlt werden. Während im Bereich Hilfe zur Pflege ein Schonvermögen von 10.000 Euro berechnet wird, liegt die Höhe des Schonvermögens hier tatsächlich nur bei 6.900 Euro. Das muss selbstverständlich geändert werden. Ich freue mich sehr – ich muss sagen, ich bin auch ein bisschen erstaunt – über die Einigkeit. Pflege macht sowieso schon arm. Die SPD hat es hier mehrfach betont: Investitionskosten und Pflege- sowie Ausbildungskosten müssen raus aus dem Eigenanteil. Unterkunft und Verpflegung muss man im privaten Bereich auch selber finanzieren, das ist okay. Schonvermögen ist das oft hart verdiente und mühsam Ersparte, und es ist deshalb auch eine Frage des Respektes und der Würde, wie wir mit den Älteren umgehen. Das ist die generelle Frage, die wir uns tatsächlich stellen wollen. Deswegen freue ich mich sehr auf die Beratungen im Ausschuss und danke für die Initiative des SSW. (Beifall SPD, SSW und Oliver Kumbartzky [FDP])

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Beate Raudies

Der Abgeordnete Oliver Kumbartzky von der FDPFraktion gibt seine Rede zu Protokoll. Deswegen erteile ich jetzt für die Landesregierung das Wort der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Pflege wird immer teurer. Sie alle verfolgen die Debatte in den vergangenen Tagen. Mehr noch: Einige von Ihnen werden vielleicht sogar selbst in der Situation sein, mit den steigenden Kosten für die eigenen Angehörigen umgehen zu müssen. Ein Platz in einer Pflegeeinrichtung in Deutschland kostet seit 2024 im Schnitt 2.500 Euro. Die durchschnittliche Rente liegt weit darunter. Bei Männern sind es rund 1.200 Euro, bei Frauen ist der Betrag noch ein wenig geringer. Natürlich ist es möglich, staatliche Unterstützung zu beantragen. Dazu komme ich später. Angesichts dessen ist es natürlich völlig klar, dass sich viele Familien das nicht leisten können, geschweige denn die Rentnerinnen und Rentner selbst. Aber woran liegt das eigentlich? Es hat ehrlicherweise einen sehr begrüßenswerten Grund, den wir alle seit Jahren politisch eingefordert haben: Pflegekräfte verdienen mehr, und zwar durch das neue Tariftreuegesetz, das seit 2022 wirkt. Diese Lohnerhöhung bei Pflegekräften zeigt seine Wirkung in dem erhöhten Eigenanteil. Der Versuch, diesen Eigenanteil durch die Anhebung der Leistungszuschläge der Pflegekassen zu schmälern, hat seine Wirkung nicht vollständig entfaltet. Sprich: Pflege bleibt für die Betroffenen weiterhin teuer. Jetzt ist die politische Frage, die man sich stellt: Wie kann man diese erhöhten Kosten, die wirklich eine starke Belastung für die Einzelnen sind, nun dämpfen beziehungsweise Pflege wieder bezahlbar machen? Wir stehen vor zwei großen Herausforderungen. Einerseits sollen und müssen Pflegekräfte gut verdienen, und andererseits muss auch immer der Kostenaspekt für Pflegebedürftige in den Blick genommen werden. Eine Frage, die man sich leider stellt, ist: Können wir uns einen Pflegeplatz überhaupt leisten? Und das, obwohl wir in einem Land leben, in dem es zahlreiche Sozialleistungen gibt, die die Kosten abfedern, um nicht in Armut zu geraten. Die Sozialhilfe ist das letzte Auffangnetz, das vor Armut und sozialer Ausgrenzung schützen soll. Die Hilfe zur Pflege ist ein Teil davon. Welche explizite Hilfe bietet das Land darüber hinaus an? Das Land beteiligt sich an den finanziellen Entlastungen bei den Investitionskosten, vor allem bei der vollstationären Pflege durch das Pflegewohngeld. Einer der Kernpunkte des Pflegewohngeldes ist der Vorrang vor der Sozialhilfe. Anfang (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 des Jahres haben 9.296 Personen hier in Schleswig-Holstein davon profitiert. Für das Jahr 2023 bedeutet das ein Zuschuss des Landes von rund 40 Millionen Euro. Das beträgt rund 40 Prozent der Kosten, die insgesamt da sind. Die restlichen Kosten tragen die Kommunen. Heute geht es in der Debatte vor allem darum, wie wir mit dem Schonvermögen bei Pflegewohngeld eigentlich umgehen. 2023 hat der Bund das Schonvermögen in der Sozialhilfe von 5.000 Euro auf 10.000 Euro hochgesetzt. Die Schonvermögensgrenze beim Pflegelohngeld liegt derzeit bei 6.900 Euro, also 3.100 Euro unter der Sozialhilfe. Der vorliegende Antrag schlägt vor, die Schonvermögensgrenze auf 10.000 Euro zu erhöhen. Die Koalitionsfraktionen haben Ausschussüberweisung beantragt. Ich finde – wie es die Abgeordnete Tschacher formuliert hat –, dass man durchaus darüber diskutieren sollte, ob man die Schonvermögensgrenze nicht noch viel höher setzen sollte, um den Abstand zwischen der Sozialhilfe und dem Pflegewohngeld in eine sinnvolle Logik zueinander zu bringen. Sehr geehrte Damen und Herren, bei allem, was wir innerhalb des Landes regeln können, bleibe ich dabei: Um zu einer wirklichen Entlastung zu kommen, brauchen wir eine Reform der sozialen Pflegeversicherung. Nun hat der Bundesgesundheitsminister eine solche für den Herbst angekündigt. Ich finde prinzipiell gut, dass dieses Vorhaben nicht auf nach der Bundestagswahl verschoben worden ist, wie es diskutiert wurde. Als aufmerksame Beobachterin fällt mir aber Folgendes auf: Die Eckpunkte des Haushaltsentwurfes des Bundes sehen an keiner Stelle vor, dass mehr Geld in diesen Bereich fließen soll. Der Bundesgesundheitsminister hat angekündigt, dass die Entlastungen in diesem Bereich durch die Länder getragen werden sollen, indem wir stärker im Bereich der Investitionskosten in die Pflicht genommen werden sollen. Man kann sehr gern fordern, dass diese Verantwortung bei den Ländern noch stärker sein muss, aber man muss dann auch ganz deutlich sagen, was es für den Landeshaushalt bedeutet, wenn wir die Investitionskosten komplett trügen. Das wäre ein dreistelliger Millionenbetrag. Da muss man ganz deutlich sagen, wo man das an anderer Stelle wegnimmt. Das andere Thema ist: Wenn wir das selbst finanzierten, dann sind wir da definitiv bei einem Gießkannenprinzip und nicht bei denjenigen, die dessen tatsächlich bedürfen. (Ministerin Aminata Touré) Die Debatte im Herbst über die Reform über die sozialen Pflegeversicherungen wird eine sehr interessante und intensive, denn ich kann mir kaum vorstellen, dass die Länder zu Reformplänen, die ausschließlich die Länder und Kommunen stärker belasten sollen, einfach Ja sagen werden. Sie wissen, dass wir bereits Vorschläge gemacht haben, zum Beispiel, dass versicherungsfremde Leistungen, Kosten für die Ausbildung der Pflegekräfte, das Verabreichen von Medikamenten und Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, aus Steuermitteln finanziert werden sollen oder statt der Beitragssätze nur die Beitragsbemessungsgrenze zu erhöhen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin sehr gespannt auf den Entwurf, den Herr Lauterbach nach der Sommerpause vorlegen wird, und werde den Prozess im Sinne der Pflegebedürftigen beobachten und mich für sie einsetzen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Oliver Kumbartzky FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag zur Erhöhung des Schonvermögens für die Gewährung von Pflegewohngeld nach der Landespflegegesetzverordnung ist bedauerlicherweise ein weiterer Beitrag, der dokumentiert, dass diese schwarz-grüne Landesregierung beim Thema Pflege bislang ein Totalausfall ist. Lassen Sie mich diese Bewertung näher begründen: Nachdem die schwarz-grüne Landesregierung ihren Dienst angetreten hat, setzten wir als Opposition im Herbst 2022 die notwendige Neuausrichtung der Investitionskostenfinanzierung in der Pflege auf die Agenda. Ziel unseres Antrags war der Einstieg in die Entlastung der Pflegebedürftigen beziehungsweise deren Angehörigen von betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen der Pflegeinfrastruktur. Eine Verantwortung, die der Gesetzgeber den Ländern aufgetragen hat. Der Hinweis auf Berlin zieht daher an dieser Stelle gar nicht. In Schleswig-Holstein wurden im Jahr 2021 34.701 pflegebedürftige Menschen in der stationären Pflege versorgt. Davon erhielten zum Jahresbeginn 2022 8.962 Menschen Zuschüsse an die Pflegeeinrichtungen für Investitionsaufwendungen. Die aktuelle Erhebung des Verbandes der Ersatzkassen zur Entwicklung der Kostenbelastung für Pflegebedürftige in der stationären Versorgung verdeutlicht den Handlungsdruck zur finanziellen Entlastung im Bereich der Pflege. Während Sie weiterhin lediglich mit dem Finger Richtung Berlin zeigen, hat der Bund mit dem Pflegeunterstützungs- und ‑entlastungsgesetz im Juni 2023 eine Pflegereform umgesetzt, die als Zielsetzung eine finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung und Leistungsverbesserungen verfolgt. Pflegebedürftige werden so durch erhöhte Leistungszuschläge in Abhängigkeit der Verweildauer in der stationären Pflege entlastet. Seit 1. Januar 2024 ist der von der Pflegeversicherung getragene Anteil am Eigenanteil in den ersten zwölf Monaten in der vollstationären Pflege von (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 Anhang Protokoll fünf Prozent auf 15 Prozent gestiegen. Weiterhin hat der Bund zum 1. Januar 2023 das Schonvermögen im SGB XII zum Beispiel für die Hilfe zur Pflege von 5.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht. Hier liegt der Casus knacksus, denn das Schonvermögen für die Inanspruchnahme von Pflegewohngeld hält mit dieser Anhebung nicht Schritt und bleibt unverändert auf 6.900 Euro fixiert. Das Nichtstun der Landesregierung führt jetzt, zum Nachteil der Pflegebedürftigen, zu einer vollkommen absurden Situation: Als Sozialleistung, die Sozialhilfebedürftigkeit nach dem SGB XII möglichst vermeiden soll und vorrangig vor Leistungen der Hilfe zur Pflege zu gewähren ist, müssen Betroffene für das Pflegewohngeld zunächst ihr angespartes Vermögen bis zum Schonvermögen von 6.900 Euro aufzehren, obwohl das SGB XII Sozialhilfeempfängern grundsätzlich ein Schonvermögen von 10.000 Euro gewährt. Erstens erhöht die Landesregierung damit, ob gewollt oder fahrlässig in Kauf genommen sei erst einmal dahingestellt, das Armutsrisiko durch die Pflegebedürftigkeit. Zweitens stelle ich fest, dass hierdurch die Anreize zur Vermögensbildung, Existenzsicherung und individuellen Vorsorge konterkariert werden. Drittens widerspricht die ungleiche Ausgestaltung des Schonvermögens der ursprünglich angestrebten gesetzessystematischen und sozialpolitischen Logik, auf das wirtschaftliche Vermögen der Bezieher von Pflegewohngeld in dem Umfang zuzugreifen, wie es bei der Zahlung von Sozialhilfeleistungen der Fall ist. Es erscheint als dringend geboten, hier nachzusteuern. Ich wiederhole mich ungern, nur ist das Konzept des Pflegewohngeldes nach Haushaltslage unverändert längst überarbeitungswürdig. Bei unserem Nachbarn Mecklenburg-Vorpommern ist das Pflegewohngeld in Abwicklung. Neben Schleswig-Holstein setzt dieses Instrument nur noch Nordrhein-Westfalen ein, wo sich das Schonvermögen schon vor der Anhebung im SGB XII auf 10.000 Euro belief. Sofern ein grundlegend neuer systematisierter Ansatz zur Investition der Länder in die Pflegeinfrastruktur mittelfristig im Sinne des § 9 SGB XI zur Gewährleistung der Versorgungsstruktur im Bereich der Pflege nicht zu erreichen ist, muss zumindest kurzfristig die Anhebung des Schonvermö- (Oliver Kumbartzky) gens, wenn auch nur als Stückwerk ohne Gesamtreform, erfolgen. Hierüber sollten wir uns genauer im Ausschuss unterhalten. Insgesamt verfestigt sich der folgende Eindruck: Die Pflege ist leider ein blinder Fleck der schwarzgrünen Landesregierung mit weitreichenden Folgen für eine Vielzahl betroffener Menschen in unserem Land. Fangen Sie endlich an zu handeln und schaffen Sie nach zwei Jahren mal konkrete Verbesserungen beim Thema Pflege. Gemeinsame Beratung a) Vertragssituation für Coaching-Fachkräfte in Schleswig-Holstein Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/2302 (neu) b) Coaching-Fachkräfte in Schleswig-Holstein Bericht der Landesregierung Drucksache 20/2164

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Christopher Vogt FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank für den Bericht. Die Jugendarbeitslosenquote liegt in Schleswig-Holstein – Stand Juni – mit 5,1 Prozent leider sogar – wenn auch nur knapp – über dem Bundesdurchschnitt. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen, ist seit vielen Jahren viel zu hoch, da diese jungen Menschen diesen später nur sehr schwer nachholen können und auf dem Arbeitsmarkt oftmals erhebliche Probleme haben. Wenn wir sehen, wie sich in den letzten Jahren die Zahl der Kinder entwickelt hat, die die Mindeststandards bei den Kernkompetenzen nicht erfüllen, muss man leider davon ausgehen, dass die Zahl der Schulabbrecher noch weiter ansteigen wird. Diese Entwicklung ist nicht allein mit der höheren Zuwanderung in den letzten Jahren zu erklären. Umso wichtiger scheint mir die Arbeit der Coaching-Fachkräfte zu sein. Über die große Bedeutung der Beruflichen Orientierung in den Schulen haben wir bereits einiges gehört, von dem auch vieles teile. Sie ist gemäß § 4 Absatz 4 des Schulgesetzes vor allem Teil des Auftrags der Schule. Coaching-Fachkräfte sind ein weiterer Baustein, um junge Menschen auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Hier geht es vor allem um die individuelle Beratung und Unterstützung von bestimmten Zielgruppen, die besondere Förderung brauchen. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4795 Der Bericht der Ministerin ist sehr umfassend und gibt grundsätzlich eine Einordung des Coachings an den Schulen, aber beantwortet zum Teil leider gar nicht die Fragen, die die SPD-Fraktion beziehungsweise der Landtag mit seinem Beschluss beantwortet haben wollte. Zum Beispiel: Welche Qualifikation haben die Coaching-Fachkräfte? Wie werden sie geschult? Welche Arbeitsverhältnisse haben sie? Wie soll es mit ihnen weitergehen? Ist es sinnvoll, das Coaching als Bestandteil der Berufsorientierung noch auszuweiten? Wie kann eine weitere Finanzierung aussehen – auch mit Blick auf die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)? Warum ist das Programm nicht Teil des Masterplans Berufliche Bildung? Gibt es hier Ihrer Ansicht nach keine Schnittstellen? – Das ist leider alles nicht beantwortet worden. Immerhin wissen wir einiges aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 20/343 des Kollegen Martin Habersaat aus dem Jahr 2022. Da wurde zumindest beantwortet, wie viele CoachingFachkräfte es zu dem Zeitpunkt gegeben hat und an welchen Schulen diese eingesetzt waren. Auch zu welchen Bedingungen sie wo angestellt sind, wurde damals geantwortet. Dabei lässt der Bericht nun offen, ob sich in der Zeit noch Änderungen ergeben haben. Der Bericht lässt zentrale Fragen zu diesem Thema offen. Auch die SPD-Fraktion hat noch Klärungsbedarf gesehen und deshalb einen weiteren Berichtsantrag eingereicht. Das kann man so machen, aber ich schlage vor, dass uns die Landesregierung diese – aus unserer Sicht – wirklich wichtigen und interessanten Fragen schon vorher im Ausschuss beantwortet, wohin wir diesen Bericht überweisen sollten. 4796 Schleswig-Holsteinischer Namentliche 63. Sitzung am Bauen, Bauen, Bauen - Keine Kürzungen bei solidierung auf Rücken Antrag der Drucksache (Seite 4772 des Name Abstimmung CDU Martin Balasus Nein Claus Christian Claussen Nein Michel Deckmann Nein Birte Glißmann Nein Hauke Göttsch Nein Daniel Günther Nein Hauke Hansen Abwesend Andreas Hein Nein Kristina Herbst Abwesend Dagmar Hildebrand Nein Thomas Jepsen Nein Dr. Hermann Junghans Nein Werner Kalinka Nein Lukas Kilian Nein Rixa Kleinschmit Nein Peer Knöfler Abwesend Tobias Koch Nein Peter Lehnert Nein Volker Nielsen Nein Seyran Papo Nein Patrick Pender Abwesend Ole-Christopher Plambeck Nein Karin Prien Nein Katja Rathje-Hoffmann Nein Heiner Rickers Nein Anette Röttger Nein Marion Schiefer Nein Cornelia Schmachtenberg Abwesend Sönke Siebke Nein Andrea Tschacher Nein Manfred Uekermann Nein Rasmus Vöge Nein Uta Wentzel Nein Wiebke Zweig Nein BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Silke Backsen Nein Jasper Balke Nein Oliver Brandt Nein Bina Braun Abwesend Eka von Kalben Nein Dirk Kock-Rohwer Nein Malte Krüger Nein Anlage Abstimmung 17. Juli 2024 der Städtebauförderung, keine weitere Konder Kommunen Fraktion der SPD 20/2305 Plenarprotokolls) Name Abstimmung Jan Kürschner Nein Anna Langsch Abwesend Catharina Johanna Nies Nein Lasse Petersdotter Abwesend Uta Röpcke Abwesend Dr. Ulrike Täck Nein Nelly Waldeck Nein SPD Dr. Kai Dolgner Ja Niclas Dürbrook Ja Martin Habersaat Ja Birgit Herdejürgen Ja Thomas Hölck Ja Serpil Midyatli Ja Birte Pauls Ja Beate Raudies Ja Sandra Redmann Ja Sophia Schiebe Ja Kianusch Stender Ja Marc Timmer Ja FDP Dr. Bernd Buchholz Enthaltung Dr. Heiner Garg Abwesend Annabell Krämer Enthaltung Oliver Kumbartzky Enthaltung Christopher Vogt Enthaltung SSW Christian Dirschauer Ja Lars Harms Ja Sybilla Nitsch Ja Jette Waldinger-Thiering Abwesend Zusammenstellung: Abgegebene Stimmen 58 davon Jastimmen 15 Neinstimmen 39 Enthaltungen 4

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