Birte Pauls
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Tat könnte ich es jetzt kurz machen, würde auch ich alles wiederholen, (Birte Pauls) was die anderen Kollegen gesagt haben. Aber tatsächlich komme ich noch einmal mit einigen anderen Aspekten. Die Steigerung von 6,1 Prozent, von der der VDEK geschrieben hat, ist natürlich, gelinde gesagt, eine Katastrophe für die Betroffenen. 2.647 Euro monatlich bei einer Durchschnittsrente in Schleswig-Holstein von 1.600 Euro, das passt einfach nicht zusammen. Also, das schaffe selbst ich mit meinen Rechenkünsten, dass das nicht geht. Einkünfte und Erspartes reichen meist auch nicht aus oder eben nicht lange. Wir wissen, dass es einige Menschen gibt, die richtig viel auf dem Konto haben. Und dann gibt es einige Menschen, die wenig oder auch gar nichts auf dem Konto haben. Im Bereich der häuslichen Pflege wird nach dem Ersparten oder Schonvermögen gar nicht gefragt. Reduzierte Arbeitsstunden, weil die Leute zu Hause die Angehörigen pflegen und nicht mehr in Vollzeit zur Arbeit gehen, verringern stattdessen das Einkommen und schaffen zusätzliche Altersarmut. Abgesehen davon, dass die Wege zur Hilfe – in welcher Form auch immer – sehr bürokratisch sind, hat die Finanzierung der Pflege mit Würde und Respekt sehr wenig zu tun. Nicht nur bei der Reform zur Pflegefinanzierung braucht es einen ganz großen neuen Wurf, und zwar nicht nur gesamt betrachtet, sondern auch im Hinblick darauf: Wie gehen wir eigentlich mit unseren pflegebedürftigen, meist älteren oder hochbetagten Menschen um, und wie wollen wir mit ihnen zukünftig umgehen? Wollen wir sie wirklich durch komplizierte bürokratische Antragshürden ständig zu Hilfeempfängern machen? Ist es wirklich richtig, dass sich die PKV, also dort, wo meist die Jüngeren und Leistungsstarken versichert sind, aus der solidarischen Finanzierung herausnimmt? Das Gleiche gilt für Beamte und Abgeordnete mit dem entsprechenden System. Die Antwort auf die Frage, die wir uns da stellen müssen, haben wir gegeben, nämlich: Eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen, wäre an dieser Stelle selbstverständlich die solidarischste aller Methoden. (Beifall SPD) Wenn das Land seinen in § 8 SGB XI festgelegten Verpflichtungen zur Übernahme der Investitionskosten gänzlich nachkommen würde, wäre das eine durchschnittliche monatliche Entlastung von 490 Euro pro Monat für den Bewohner. Was in den einzelnen Einrichtungen mit den Investitionsmitteln überhaupt geschieht – diese Frage stelle ich immer wieder; das habe ich schon oft Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4791 genug getan –, ist für Bewohnerinnen oder Angehörige sowieso sehr intransparent und oft nicht nachvollziehbar. Ein Beispiel: Eine mittelgroße Einrichtung – damit meine ich jetzt nicht die kleinen familiengeführten Einrichtungen – hat circa 90 Pflegeplätze. Pro Platz werden durchschnittlich 490 Euro monatlich an Investitionskosten gezahlt. Die Einrichtung nimmt also 44.100 Euro monatlich an Investitionskosten ein. Sehen wir Paläste? Nein, leider nicht, oft im Gegenteil. Als Bewohnerin oder Angehöriger hat man in der Regel nur bei Kostenänderungen ein Recht auf Einsichtnahme in die kalkulatorischen Unterlagen einer Einrichtung. Und diese sind oft kleingedruckte Seiten. Es ist für einen 80-Jährigen überhaupt nicht zu verstehen, was da steht, und nicht alle haben einen Betriebswirt oder einen Juristen zum Enkel. Verbraucherschutz geht an dieser Stelle tatsächlich anders. Das Pflegewohngeld ist ein Bausteinchen im System. Abhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation des Pflegebedürftigen können maximal 15,35 Euro in Schleswig-Holstein täglich an Pflegewohngeld bezahlt werden. Während im Bereich Hilfe zur Pflege ein Schonvermögen von 10.000 Euro berechnet wird, liegt die Höhe des Schonvermögens hier tatsächlich nur bei 6.900 Euro. Das muss selbstverständlich geändert werden. Ich freue mich sehr – ich muss sagen, ich bin auch ein bisschen erstaunt – über die Einigkeit. Pflege macht sowieso schon arm. Die SPD hat es hier mehrfach betont: Investitionskosten und Pflege- sowie Ausbildungskosten müssen raus aus dem Eigenanteil. Unterkunft und Verpflegung muss man im privaten Bereich auch selber finanzieren, das ist okay. Schonvermögen ist das oft hart verdiente und mühsam Ersparte, und es ist deshalb auch eine Frage des Respektes und der Würde, wie wir mit den Älteren umgehen. Das ist die generelle Frage, die wir uns tatsächlich stellen wollen. Deswegen freue ich mich sehr auf die Beratungen im Ausschuss und danke für die Initiative des SSW. (Beifall SPD, SSW und Oliver Kumbartzky [FDP])
