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Christian Dirschauer

SSW 17.07.2024 Sitzungen 20/63

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zumindest die pflegepolitisch Interessierten unter uns werden wissen, dass dieser SSW-Antrag nicht der erste ist, der die ausufernden Eigenanteile in der Pflege aufgreift. Doch egal, ob es wie heute um ein erhöhtes Schonvermögen beim Pflegewohngeld oder um die grundsätzliche Investitionskostenübernahme durch das Land geht, ist wichtig, dass wir hier überhaupt mal ein wenig Entlastung generieren. (Beifall SSW, SPD und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Denn das Problem steigender Kosten und damit auch steigender Eigenanteile in der Pflege spitzt sich immer weiter zu. Der Verband der Ersatzkassen hat gerade wieder Zahlen veröffentlicht, wonach diese im Vergleich zum Vorjahr um 6,1 Prozent gestiegen sind. Damit zahlen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen im ersten Jahr im Pflegeheim mittlerweile durchschnittlich 2.647 Euro pro Monat. Das mag im Ländervergleich vielleicht noch günstig wirken, aber es übersteigt leider die finanziellen Möglichkeiten von immer mehr Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Man kann es nicht anders sagen: Die Tatsache, dass gleichzeitig bei uns im Land fast jeder fünfte Mensch im Heim auf Hilfe des Sozialamts angewiesen ist, ist schon ein echtes Armutszeugnis. Wenn wir mit unserem Antrag beim Schonvermögen für diejenigen ansetzen, die Pflegewohngeld erhalten, dann ist das wirklich die Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner oder, anders formuliert, ein fast schon schmerzhaft pragmatischer Versuch, im bestehenden System eine kleine soziale Härte abzufedern. Denn anspruchsberechtigt sind ohnehin nur die Pflegebedürftigen, bei denen die Kosten der Sozialhilfe bereits übernommen werden, also Menschen, die außer ihrem wenigen Ersparten keine nennenswerten Ressourcen haben. Wir müssen uns eines klarmachen: Diese Rücklagen brauchen die Betroffenen oftmals einfach für einen halbwegs würdevollen Rahmen zum Beispiel der eigenen Bestattung. Aus Sicht des SSW ist es das Mindeste, dass Menschen nicht erst sprichwörtlich ihr letztes Hemd geben müssen, bevor sie Leistungen wie das Pflegewohngeld in Anspruch nehmen können. Aber wenn ich ehrlich bin, halte ich auch unsere Forderung nach einer vollen Übernahme der Investitionskosten in der stationären Pflege weiterhin für richtig. Denn eine solche Finanzierung der in den Eigenanteilen (Christian Dirschauer) enthaltenen Investitionskosten entlastete die Betroffenen um durchschnittlich 533 Euro monatlich. Das ist echtes Geld und vor allem auch deshalb fair, weil ein Beitrag durch die Länder durchaus gesetzlich vorgesehen ist. Doch weil es sich beim § 9 des SGB XI um eine Kann-Regelung handelt, drückt sich auch Schleswig-Holstein vor dieser Mitverantwortung. Wir aber bleiben dabei: Das Land muss diese Möglichkeit nutzen und die sogenannten betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen der Heime fördern. Das könnte nicht nur das Pflegewohngeld sogar überflüssig machen, sondern auch die Verwaltung entlasten. Keine Frage: Natürlich wünschen wir uns eine bezahlbare und dabei vor allem menschliche Pflege für alle Betroffenen. Gleichzeitig ist völlig klar, dass es eine Mammutaufgabe ist – das wissen wir alle –, die Pflege zukunftsfest, qualitativ hochwertig und eben auch solidarisch zu organisieren. Doch egal ob stationär oder in der Pflege durch Angehörige – schon heute droht immer mehr Menschen Armut durch Pflegebedürftigkeit. Hier müssen wir als Land gegensteuern und dringend daran arbeiten, dass Pflege endlich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkannt und entsprechend finanziert wird. Neben den ganz großen systemischen Fragen in Richtung einer solidarischen Pflegevollversicherung muss die Landesregierung endlich ins konkrete Handeln kommen. Ein pragmatischer und, wie ich finde, fast schon bescheidener Vorschlag liegt mit unserem Antrag vor. Im Sinne der Betroffenen kann ich da nur sagen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, geben Sie sich einen Ruck und folgen Sie unserem Antrag! – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und Oliver Kumbartzky [FDP])

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