Karin Prien
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 7. Oktober 2023 war eine Zäsur. Er war, wie die Journalistin und Filmemacherin Esther Schapira im April 2024 in der Jüdischen Allgemeinen beschreibt, „der Beginn eines neuen globalen antisemitischen Krieges, in dem alle Jüdinnen und Juden sich angegriffen fühlen, weil sie alle angegriffen werden.“ Dem folgten dramatische Anstiege antisemitischer Vorfälle und Straftaten in Deutschland – leider auch in Schleswig-Holstein. Darauf müssen wir als Gesellschaft mit klaren Worten, mit einem klaren politischen Kompass und mit Taten reagieren. Das haben wir in Schleswig-Holstein getan. Auch in diesem Haus, jedenfalls hatte ich bis heute den Eindruck, gibt es darüber Konsens. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Über die Wege dahin kann und muss man streiten, denn die Wahrheit ist natürlich auch: Der 7. Oktober 2023 war eine Zäsur, aber Antisemitismus ist natürlich keineswegs ein neues Phänomen. Ich erspare uns jetzt, Ihnen einmal vorzudeklinieren, wo der Antisemitismus in Deutschland überall herkommt, nämlich aus nahezu allen Bereichen der Gesellschaft, aus nahezu allen politischen Richtungen. Aber darüber haben wir ja schon intensiver gesprochen. Ich kann nicht verstehen, wie man auf die Idee kommt, dass dieses Thema – da bin ich Ihnen dank- (Ministerin Karin Prien) bar, Herr Harms, dass Sie es auch noch einmal ausdrücklich ausgesprochen habe – es nicht wert wäre, an prominentester Stelle in diesem Parlament debattiert zu werden. Das, ehrlich gesagt, verstehe ich nicht. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Und ja, es ist tatsächlich die Frage: Wie gehen wir mit der Förderung seitens des Staates, mit dem Zuwendungsrecht im Kontext Antisemitismus und Kultur und darüber hinaus, eigentlich in Deutschland um? – Es hat dazu in Schleswig-Holstein im vergangenen Juni bereits eine Förderrichtlinie gegeben. Übrigens darf ich Ihnen allen, die es offensichtlich noch nicht hinterfragt haben, sagen: Es ging in Berlin doch nicht um den Inhalt, sondern um die Frage: Braucht man dafür ein Gesetz, oder reicht eine Richtlinie? – Wir wissen doch heute alle miteinander, eine Richtlinie reicht eben nicht aus, weil es mit einem Grundrechtseingriff verbunden ist – übrigens, wie uns alle Gutachten, die uns dazu vorliegen, sagen, nicht in die Kunstfreiheit, sondern in die Meinungsäußerungsfreiheit. Das ist der Kern des Problems, über das wir hier heute sprechen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zu Recht hat es zu dieser Frage eine intensive bundesweite Debatte gegeben, meine Damen und Herren. Es hat nicht nur Debatten, sondern auch mehrere Gutachten zu der Frage gegeben: eines, das die BKM in Auftrag gegeben hat, und eines, das unter anderem auch die Landesregierung in Schleswig-Holstein in Auftrag gegeben hat. Im Rahmen dieser Gutachten sind genau diese Rechtsfragen und die schwierige Grundrechtsabwägung, über die wir ja heute reden, untersucht worden. Keiner von uns sagt, dass das ein einfacher Schritt wäre, den wir hier gehen würden, sondern es geht um eine komplexe Grundrechtsabwägung. Das Ergebnis aller Gutachten, die jetzt dazu vorliegen, ist sehr eindeutig: Man kann dies an Voraussetzungen knüpfen, aber es bedarf dazu einer gesetzlichen Grundlage. Diese gesetzliche Grundlage ist in diesem Fall nach Empfehlung der Gutachter die Landeshaushaltsordnung. Das klingt so ein bisschen langweilig: Landeshaushaltsordnung. In Wahrheit ist sie natürlich unser entscheidendes Gesetz im Kontext des Zuwendungsrechts. Deshalb ist es dort verortet. (Wortmeldung Martin Habersaat [SPD]) Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4735
