Martin Habersaat
Vielen Dank, Frau von Kalben, das nehme ich gerne zur Kenntnis. Ich finde es wahnsinnig sympathisch, alle Formen von Diskriminierung auszuschließen. Ich sage nur, wenn ich alle Formen von Diskriminierung meine, ist das ein sehr weites Feld. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, ist es auch!) Es ist ein sympathisches Ansinnen, das Geld des Landtags künftig nur noch den Guten zukommen zu lassen. Es ist ehrenhaft, sich von allen das Gutsein schriftlich bescheinigen zu lassen. Aber mal ehrlich: Wer ein hassgetränkter Antisemit ist, der (Martin Habersaat) wird nicht vom Kreuz an der falschen Stelle zurückschrecken. (Beifall von Annabell Krämer [FDP]) Wo ich gerade bei formalen Fragen bin: Sie wollen an § 44 der Landeshaushaltsordnung ran. Da gibt es den Hinweis auf § 23, in dem es heißt: „… (Zuwendungen) dürfen nur veranschlagt werden, wenn das Land … ein erhebliches Jetzt frage ich Sie: Kann das Land überhaupt heute schon ein „erhebliches Interesse“ an antisemitischen Aktionen haben? – Aus meiner Sicht: nein. Da wäre eine Änderung der Landeshaushaltsordnung gar nicht zwingend erforderlich. Schauen wir mal nach Berlin. Da hat man das ja schon probiert, was Sie heute als Versuch starten. (Zuruf CDU: Und wieder aufgegeben!) Dort hat sich die Antidiskriminierungsklausel von Kultursenator Joe Chialo genau ein Monat lang gehalten. Die christdemokratische Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg denkt nun ernsthaft darüber nach, künftig den Inlandsgeheimdienst abschließend über Fragen der Kulturförderung entscheiden zu lassen. Im Ministerium von Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger sollen finanzielle Konsequenzen für Hochschulprofessoren geprüft worden sein, die sich für das Recht auf Protest stark gemacht hatten. Dafür steht Stark-Watzinger nun in der Kritik. Aus meiner Sicht zu Recht.
