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Dr. Kai Dolgner

SPD 17.07.2024 Sitzungen 20/63

Ich kenne das Gutachten nicht, aber es scheint kein Problem zu sein, das zur Verfügung zu stellen, um zu verifizieren, ob diese Formulierung wirklich in dem Gutachten steht. Vielleicht trügen mich ja meine Deutschkenntnisse, denn der Satz lautet: „Die Gewährung von Zuwendungen kann unter die Voraussetzung gestellt werden, dass die zuständige Stelle nur Zuwendungsempfängerinnen oder Zuwendungsempfänger fördert, von denen bekannt ist oder bei denen offensichtlich ist, dass sie sich zu einer vielfältigen Gesellschaft bekennen“ (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ja, Bekenntnisklausel!) – dann kommt erst – „und gegen jede Diskriminierung einspringt.“ (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ja, Bekenntnisklausel!) Wenn das keine Bekenntnisklausel ist, dann lasse ich mir das sehr gerne im Innen- und Rechtsaus- (Dr. Kai Dolgner) schuss erläutern. Sie kommen trotzdem nicht um die Beispiele herum, die ich genannt habe. Mit dem anderen Teil, dem Thema Antidiskriminierung, haben wir uns noch gar nicht beschäftigt. Es geht nur um den ersten Teil um das, was nach meiner Auffassung eine Bekenntnisklausel ist, nämlich, dass man sich positiv zu einer vielfältigen Gesellschaft bekennen muss. Sie haben selbst gesagt, dass das ein unbestimmter Rechtsbegriff ist. Ich bin gespannt – ich könnte da eine Kleine Anfrage machen –, was die Landesregierung unter „zu einer vielfältigen Gesellschaf bekennen“ und „gegen Diskriminierung“ einspringen versteht und was nicht. Anhand von Fallbeispielen soll sie zeigen, was für sie dazu gehört, und was nicht: Plakate, auf denen die Bildungsministerin auch mal als Hexe dargestellt wird, und so weiter. Da fallen mir sehr viele Beispiele ein. Sie haben eine Mehrheit. Sie können machen, was Sie wollen. Aber ich sage Ihnen eines: Ich nehme Gesetzgebung sehr ernst. Jedes Wort nehme ich sehr ernst. Das habe ich hier im Landtag gelernt. Tun Sie das bitte auch. Frau Ministerin, Sie können sich darauf verlassen, dass sich der Innen- und Rechtsausschuss immer sehr detailliert und intensiv mit Rechtsfragen beschäftigt – ich übrigens auch. Das werde ich auch in diesem Fall tun. Da können Sie gerne vorbeikommen und mir direkt die Fragen beantworten, die Sie jetzt nicht beantworten wollten, obwohl Sie eine rechtliche Diskussion eingefordert haben. Wir werden das im Innen- und Rechtsausschuss sicherlich intensiv beraten. Ich lade Sie herzlich dazu ein. (Beifall SPD)

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