Dr. Kai Dolgner
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Auseinandersetzung über die genaue Formulie- (Dr. Kai Dolgner) rung kann man sicherlich im Innen- und Rechtsausschuss führen. Eigentlich ist es vollkommen klar, und Herr Buchholz hat noch einmal erläutert, was er wollte. Frau von Kalben, Sie haben uns angesprochen. Ich finde es spannend, dass Sie das Antidiskriminierungsgesetz ansprechen. Das Antidiskriminierungsgesetz geht auf eine Parlamentsinitiative von Grünen- und SPD-Abgeordneten im Bundestag zurück; der erste Unterzeichner ist Olaf Scholz gewesen. Wir haben übrigens auch für das Verbandsklagerecht im Antidiskriminierungsgesetz gekämpft. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Wenn Sie die Geschichte kennen, müssen Sie doch nicht die Frage so offen vor dem Publikum stellen. Es geht hier um die Definitionsfragen. Darum ging und geht es auch im Antidiskriminierungsgesetz. § 1 ist sehr lange diskutiert worden, und zwar aus gutem Grund. Das haben Sie nicht gemacht. Denn Sie schreiben in Ihren Gesetzentwurf mitnichten hinein, dass jemand keine Haushaltsmittel bekommen dürfe, der sich antisemitisch äußert. Dabei könnte man mitgehen, dabei entstünde nur die Frage, ob andere Äußerungen okay sind. Sie fordern vielmehr ein aktives Bekenntnis zu einer vielfältigen Gesellschaft. Was ist ein Bekenntnis zu einer vielfältigen Gesellschaft? Das ist doch die zentrale Frage. Und wer bewertet das? Wenn die Junge Union ein buntes Bündnis ablehnt, ist das die Ablehnung einer vielfältigen Gesellschaft? Habe ich nicht selbst die Freiheit zu definieren, was ich für eine vielfältige Gesellschaft halte? Was ist eine vielfältige Gesellschaft? Das mag jemand in Oberbayern anders sehen als jemand an der Küste. Das können Sie doch nicht als Kriterium nehmen! Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der zu einer Missinterpretation anregen kann. Das müssen Sie aus Ihrem Gesetzentwurf streichen. Gut gemeint ist nicht gut gemacht. (Beifall SPD) Frau von Kalben, es geht nicht darum, einer Jugendorganisation die Mittel zu entziehen. Wenn eine Jugendorganisation im Überschwang einen Beschluss gefasst hat, könnte eine Fraktion, die wir hier nicht haben, auf der Grundlage Ihrer Landeshaushaltsordnung den Antrag stellen, denen Fördermittel zu entziehen. Wollen Sie solche Szenarien im Landtag? Ich möchte solche Szenarien nicht haben. (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 Sie wollen wissen, was wir wollen: Wir haben große Sympathie für die Anträge von SSW und FDP – hauptsächlich für den Antrag der FDP –, weil sie klar Bezug auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung nehmen. Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, zur Staatsräson, gehört die Ablehnung von Antisemitismus, aber nicht die Frage, wie ich eine vielfältige Gesellschaft definiere. Es gibt nämlich durchaus die Möglichkeit, dass man solche Begriffe für sich selbst definiert, solange man nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt. (Beifall SPD, FDP und SSW)
