Karin Prien
Nein, ich möchte jetzt gerne fortführen. Der Kollege kann sich ja gerne noch mal zu Wort melden. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Haben die Gutachter denn auch diese Formulierung empfohlen?) – Herr Dolgner, wir haben auf Grundlage der Empfehlung des Gutachtens tatsächlich diese Formulierung für das Gesetz gewählt. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Also nicht!) Aber dazu werden Sie ja dann im Ausschuss noch hinreichend Gelegenheit haben, um die verschiedenen Vorschläge zu beraten. Ich finde es absolut legitim, dazu unterschiedliche Vorschläge zu machen. Aber, meine Damen und Herren, dieser Entwurf ist letztlich auf Grundlage dieser Gutachten formuliert worden. Mir ist auch als Kulturministerin wichtig zu betonen: Natürlich müssen wir mit diesen hohen Rechtsgütern sowohl der Kunstfreiheit als auch der Meinungsäußerungsfreiheit in unserem Land extrem sensibel umgehen – keine Frage. Aber diesen Abwägungsprozess haben wir im Rahmen der Erstellung der Formulierungshilfe für die Landesregierung so vorgenommen, und wir gehen davon aus, dass auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit diese unbestimmten Rechtsbegriffe, die wir hier gewählt haben, einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten werden. Wir haben uns bewusst dafür entschieden, Herr Buchholz, dem jeweiligen Ressort zu überlassen, ob es die Zuwendung unter die genannten Voraussetzungen stellen will und entsprechende Regelungen fasst. Mir ist aber ein Punkt noch wichtig zu betonen, meine Damen und Herren. Es geht hier eben nicht um eine Bekenntnisklausel. Das könnte man der Lektüre des Gesetzestextes auch entnehmen: Es geht nicht um eine Bekenntnisklausel. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) – Nein, es geht eben um etwas anderes, nämlich um die Frage, inwieweit der Zuwendungsantragsteller eine Sicherstellung dafür geben kann – – (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: „… dass sie sich zu einer vielfältigen Gesellschaft bekennen“! (Ministerin Karin Prien) Das ist eine Bekenntnisklausel, Frau Ministerin!) Es geht um eine Sicherstellung und eben nicht um ein Bekenntnis. Es geht um die Frage, ob bekannt oder offensichtlich ist, dass mit den Geldern Diskriminierung, Ausgrenzung oder Antisemitismus gefördert werden soll. Das ist eben ein ganz grundlegender Unterschied, der sich auch aus der rechtlichen Begutachtung ergibt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Martin Balasus [CDU]) Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass es sich die Fraktionen vorgenommen haben, über die Details einer solchen Regelung, die ich für notwendig erachte, wenn wir es ernst meinen, den Worten auch Taten folgen zu lassen, eine ernsthafte rechtliche Auseinandersetzung in den Ausschüssen geben wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
