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Lars Harms

SSW 17.07.2024 Sitzungen 20/63

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass wir jetzt als letztes Bundesland bei der staatlichen Anerkennung akademischer Sozialberufe vom Erlass zur gesetzlichen Regelung wechseln, ist gut und richtig. Die gesetzliche Regelung führt zu einer Professionalisierung der sozialen Berufe, denn gerade in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und vulnerablen Personengruppen ist eine hohe Fachlichkeit und Qualifikation erforderlich. Deshalb sollten wir die gesetzliche Regelung so gestalten, dass möglichst viele Studenten der Hochschulen im Land Schleswig-Holstein die Möglichkeit bekommen, die staatliche Anerkennung zu erreichen und eine Motivation haben, diese dann auch in Schleswig-Holstein zu absolvieren und am besten hier bei uns zu bleiben. Dann ist diese gesetzliche Regelung eine echte Chance, um dem Fach- (20. WP) – 63. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 kräftemangel in der sozialen Arbeit entgegenzuwirken. In erster Linie sollte die Möglichkeit zur staatlichen Anerkennung in Schleswig- Holstein nicht komplizierter sein als in anderen Bundesländern, allein schon deshalb, damit uns keine Fachkräfte abwandern. Auch sollte das Weiterbildungsangebot zur staatlichen Anerkennung für die bereits berufstätigen Pädagogen und deren Arbeitgeber einfach umsetzbar sein. In etlichen Bundesländern ist es möglich, seine staatliche Anerkennung mit einem Praxisanteil von circa 100 Tagen zu erlangen. Das entspricht in etwa der im § 12 beschriebenen staatlichen Anerkennung im Rahmen eines Studiengangs mit Praxisanteil, der sogenannten einphasigen Ausbildung. Hierfür müssen 800 Stunden, also circa 100 Tage, in einem einschlägigen praktischen Arbeitsfeld innerhalb von fünf Semestern absolviert werden. Dahingegen fordert das im § 7 beschriebene Weiterbildungsangebot mit Abschlusszertifikat für die staatliche Anerkennung im Rahmen der zweiphasigen Ausbildung einen zwölf Monate dauernden berufspraktischen Anteil in Vollzeit. Der berufspraktische Teil kann zwar auch in Teilzeit, also 50 Prozent, abgeleistet werden, verlängert sich dann aber entsprechend. Dieses Ungleichgewicht zwischen den Praxisanteilen der ein- und zweiphasigen Ausbildung sollte angeglichen werden. Uns ich schon klar, dass das so tradiert ist, aber das heißt ja nicht, dass das in Stein gemeißelt ist. Besonders der hohe Praxisanteil im Weiterbildungsangebot wird bereits berufstätige Fachkräfte abschrecken. Hier ist der Gesetzentwurf, der aus dem Ausschuss vorgelegt wurde, noch ein Stück weit vom Idealzustand entfernt. Immerhin wurde der Passus zum vierwöchigen Behördenpraktikum bereits im Änderungsantrag der Koalition von einer Muss-Regelung zur einer Kann-Regelung verändert, und die konkrete Formulierung hierzu passen wir in unserem Änderungsantrag noch an. Die Forderung nach einem Behördenpraktikum in Schleswig-Holstein ist scheinbar bundesweit einmalig; denn bereits im berufspraktischen Teil arbeiten die pädagogischen Fachkräfte mit Behörden zusammen und erlernen den Umgang mit den entsprechenden Anträgen, Hilfeplänen und Gesetzgebungen. Die Änderung dieses Passus war also folgerichtig und wurde auch von fast allen Anzuhörenden angemahnt. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Hürden für diese Zusatzqualifikation angemessen (Lars Harms) gestaltet werden müssen. Denn auch wenn es kein Berufsverbot für Bewerber ohne staatliche Anerkennung gibt, werden Arbeitgeber häufiger Bewerber mit staatlicher Anerkennung einstellen als pädagogische Fachkräfte ohne Anerkennung. Die pädagogischen Fachkräfte mit Hochschulabschluss ohne staatliche Anerkennung werden sich aber kaum auf schlechter bezahlte Jobs unterhalb der staatlichen Anerkennung bewerben, sondern sie wandern dann in andere Berufsbereiche ab. Allerdings benötigen wir zurzeit alle gut ausgebildeten Fachkräfte in der sozialen Arbeit. Deshalb sollten keine pädagogischen Hochschulabschlüsse für das Weiterbildungsangebot zur staatlichen Anerkennung ausgeschlossen werden. Wie gesagt, wir brauchen sie alle. Abschließend hebe ich noch einmal lobend § 4 zur Gleichstellung der staatlichen Anerkennung hervor, zum einem, weil dadurch die Abschlüsse der anderen Bundesländer anerkannt werden und zum anderen, weil es die staatliche Anerkennung eines im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses ermöglicht. Das ist gerade im deutsch-dänischen Grenzland besonders wichtig. Hier haben wir in diesen Bereichen eine starke Fluktuation. Da kann man wirklich noch besser werden. Der Gesetzentwurf führt in diesem Bereich tatsächlich insofern zu einer Verbesserung, als auch Leute aus Dänemark in Deutschland arbeiten können und umgekehrt. In Zeiten des Fachkräftemangels sollten wir uns im Rahmen dieser gesetzlichen Regelung Gedanken machen, ob es in irgendeiner Form vielleicht doch möglich ist, eine Vergütung im Praxisanteil der Ausbildung einzuführen. Denn es können – das wurde eben von der Kollegin Nies schon dargestellt – durchaus soziale Probleme entstehen, wenn man sich seine Ausbildung so ohne Weiteres nicht ansparen kann. Die Entscheidung für einen sozialen Beruf sollte sowieso – da sind wir, glaube ich, alle einig – generell mehr Wertschätzung erfahren. Der Gesetzentwurf ist nach unserer Auffassung okay. Er ist sogar mehr als okay. Aber wir haben hier nach wie vor teilweise höhere Anforderungen als in anderen Bundesländern. Das müssen wir in Zukunft ändern, um Fachkräfte bei uns zu binden. Wir sind in Sorge, dass aufgrund der Regelungen, die wir hier geschaffen haben, manche Fachkräfte tatsächlich in benachbarte Bundesländer ausweichen und dort fest bleiben. Diese Regelungen sind zwar tradiert, sollten aber, wie gesagt, nicht in Stein gemeißelt sein. Vor dem Hintergrund werden wir uns heute bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten. – Vielen Dank. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4753 (Beifall SSW)

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