Annabell Krämer
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich teile das, was der Kollege Habersaat gesagt hat, in der Richtung: Diese Vorlage ist in die Kategorie einzuordnen: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Lassen sie mich vorab sagen: Selbstverständlich stehen wir Freie Demokraten für Gleichberechtigung, gegen Antisemitismus, Rassismus und jegliche Form der Diskriminierung. Wir bekennen uns selbstverständlich klar zu unseren Grundrechten. Es sollte für uns selbstverständlich sein, dass wir mit Steuergeldern keine Institutionen oder Personen unterstützen, die sich offen gegen die Werte unserer Verfassung stellen. (Annabell Krämer) (Beifall FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Doch so, wie die Fraktionen von Schwarz-Grün es hier formulieren, stellen sich für uns rechtliche und tatsächliche Bedenken. Denn nach dem vorliegenden Vorschlag sollen folgende Voraussetzungen für Zuwendungen eingeführt werden: Bekenntnis zu einer vielfältigen Gesellschaft, Gegenstellen gegen jedwede Diskriminierung und Ausgrenzung. Damit stützen die regierungstragenden Fraktionen ihre Zuwendungen – das ist das große Problem – jedoch auf unbestimmte Rechtsbegriffe, die auslegungsbedürftig sind. Dass wir uns auch mit aller Ausdrücklichkeit gegen jegliche Form von Antisemitismus stellen, ist selbstverständlich. Aber wir müssen aufpassen, dass wir hier eine klare juristische Definition bekommen (Beifall FDP und SSW – Vereinzelter Beifall SPD) und keine Formulierungen verwenden, die wir nachher nicht durchhalten können. Im Bereich der Leistungsverwaltung können wir als Parlament frei entscheiden, ob wir Zuwendungen gewähren. Nicht ganz so frei sind wir jedoch in der Entscheidung, nach welchen Kriterien wir sie verteilen. Insofern erscheint es aus unserer Sicht wenig hilfreich, mit unbestimmten Rechtsbegriffen zu jonglieren. Damit würden wir einen Rahmen schaffen, den jeder Einzelne erstens auf Anhieb nicht durchdringt und der zudem juristisch angreifbar ist und für die Verwaltung einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Das kann nicht in unser aller Interesse sein. Darüber hinaus soll die Gewährung von Zuwendungen von Ihnen unter die Voraussetzung gestellt werden, dass eine Erklärung über diese Haltung abzugeben wäre, sofern es gewünscht ist. Damit will Schwarz-Grün ein Bekenntnis, das viele Zuwendungsempfänger vermutlich einfach als notwendige Formalität unterschreiben – der Kollege Habersaat sagte es –, ohne sich weitergehend darum zu kümmern, sie einzufordern. Ob ein Bekenntnis wahrheitsgemäß abgegeben wurde, kann die Verwaltung, wenn wir ehrlich sind, mit vertretbarem Aufwand überhaupt nicht überprüfen. Daher wird durch Bekenntnispflichten aus unserer Sicht auch die langfristige Bekämpfung der gesellschaftlichen tiefen Verwurzelung von Rassismus und Antisemitismus wenig zielführend sein. Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4729 Darüber hinaus stellt eine Bekenntnispflicht grundsätzlich einen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar, insbesondere in die Freiheit, eine bestimmte Meinung nicht zu haben, oder aber das Recht, seine Meinung nicht äußern zu müssen. Es ist also diskussionswürdig, ob eine Verpflichtung, wie sie von Schwarz-Grün formuliert wird, überhaupt zulässig ist. In Berlin – wir sprachen eben darüber – hat man die Antidiskriminierungsklausel aufgrund juristischer Bedenken bereits nach einem Monat wieder ausgesetzt. In Schleswig-Holstein will man diese, verbunden mit einer Gesinnungsabfrage, erstmals einführen. Man mag sich wundern. Es sind unsere Grundrechte, die den Staat binden. Diese Bindung hat selbstverständlich Auswirkungen auf die Verwendung öffentlicher Gelder. Weder darf der Staat selbst antisemitisch oder diskriminierend handeln noch darf er durch seine Leistungen gezielt Antisemitismus oder Diskriminierung fördern. Und deshalb: In einer engen Abwägung unterschiedlicher Interessen ist es nur konsequent, die Förderungen – wie auch übrigens die Parteienfinanzierung – an die Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu knüpfen. Diese Änderung haben wir mit unserem Änderungsantrag vorgelegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Sache sind wir uns hier alle einig. Wir wollen Antidiskriminierung und Antisemitismus bekämpfen und stehen gemeinsam vereint dagegen. Aber über die Ausgestaltung müssen wir uns, glaube ich, im Ausschuss noch einmal dezidiert unterhalten; denn, wie gesagt, sonst ist es gut gewollt, aber ein Bärendienst. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SPD)
