Karin Prien
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Fachkräftemangel insbesondere in den sozialen Berufen und der erhöhte Bedarf in Schule und Kita, insbesondere dort, führt dazu, dass wir eine hohe Nachfrage nach Absolventinnen und Absolventen der akademischen Sozialberufe haben. In Schleswig-Holstein haben wir darauf reagiert und neue Studiengänge in diesen Bereichen eingerichtet. Da es sich bei den Berufsbildern in der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik und Kindheitspädagogik aus gutem Grund um traditionell reglementierte Berufe handelt, brauchten wir spätestens mit der Einrichtung der neuen Studiengänge ein Gesetz über die staatliche Anerkennung akademischer Sozialbe- (Ministerin Karin Prien) rufe. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir nun die notwendige Rechtsgrundlage. Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass der Gesetzentwurf zumindest dem Grunde nach große Zustimmung unter den Anzuhörenden gefunden hat und breit durch die Fraktionen getragen wird. Letzte Änderungswünsche haben die Fraktionen noch in der vergangenen Woche sehr konstruktiv im Ausschuss diskutiert und gemeinsame Wege gefunden, die die Interessen der verschiedenen Gruppen berücksichtigen. Ich verkenne in diesem Zusammenhang nicht, dass es gute Gründe auch für ein verpflichtendes Behördenpraktikum gegeben hätte. Wenn nun eine KannRegelung als Appell bestehen bleibt, so ist dies ein Kompromiss. Ich hoffe, dass viele Studierende diese Chance nutzen werden. Der Gesetzentwurf gibt den Hochschulen erstmalig die Möglichkeit, auch berufliche Vorleistungen jenseits des Erzieherinnen- und Erzieherberufs anzuerkennen. Das ist eine deutliche Verbesserung im Hinblick auf die Durchlässigkeit von dualer Ausbildung beziehungsweise vollschulischer Ausbildung und Hochschulstudium, und es erhöht die Attraktivität des Studiums. Wenn die Fraktionen dies noch zusätzlich geschärft haben, indem die Hochschulen verbindliche Richtlinien veröffentlichen müssen, kann ich dies nur begrüßen. Diese Klarstellung kann auch ein Vorbild für andere Studienfächer sein, und ich würde mich freuen, wenn die Hochschulen in ihrer Autonomie eine ähnliche Verbindlichkeit auch für andere Studienfächer schaffen würden. Nicht angenommen wurde ein Änderungswunsch der SPD im Ausschuss, auch Praxisanleiter ohne staatliche Anerkennung zuzulassen. Dies hätte meines Erachtens die Qualität der Ausbildung gefährdet. Im Hochschulrecht gilt zu Recht der Grundsatz, dass eine Qualifikation nur durch den geprüft werden kann, der sie selbst besitzt. Eine Erzieherausbildung oder Psychologentätigkeit ist aber nicht identisch mit der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeitende oder Kindheitspädagogin oder -pädagoge. Ich möchte betonen, dass wir erfreulicherweise keinen Mangel an Praxisstellen im Land haben, im Gegenteil. Es gab auch Kritik des SSW an der Dauer des zweiphasigen Modells und des Anerkennungsjahres. Die Unterschiede zwischen der einund zweiphasigen Ausbildung sollen mit diesem Gesetzentwurf tatsächlich beibehalten werden. Dies ist historisch gewachsen. Das Nebeneinander dieser beiden Modelle hat sich nicht nur in Schleswig-Sitzung (neu) – Mittwoch, 17. Juli 2024 4747 Holstein, sondern auch in anderen Bundesländern bewährt. An der FH Kiel werden zwei Studiengänge angeboten, und Vertreter beider Studiengänge sehen den besonderen Qualitätsanspruch ihrer Profession gegeben. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Fachgewerkschaften GEW und komba den Gesetzentwurf in diesem Punkt ausdrücklich befürwortet haben und eher für eine lange Praxisphase plädieren. Tatsächlich haben aber die Hochschulen die Wahl, welche Wege sie anbieten, und der einphasige Weg unterscheidet sich in den Anforderungen nicht von den bundesweit geltenden Standards. Wir lassen den Hochschulen hier die Autonomie, über den richtigen Weg zu entscheiden. Wichtig ist mir noch zu betonen, und das ist wirklich eine erfreuliche Nachricht: Die Studiengänge erfreuen sich ungeachtet ihrer jeweiligen Ausgestaltung hoher Beliebtheit. Sowohl die FH Kiel als auch die Duale Hochschule Schleswig-Holstein haben eine Vollauslastung ihrer Studiengänge. Die FH Kiel hatte sogar die vierfache Anzahl an Bewerberinnen und Bewerbern für die Studienplätze. Mit dem berufsbegleitenden Onlinestudiengang an der FH Kiel und dem neuen dualen Angebot an der Dualen Hochschule wurde die Anzahl der Studienplätze erheblich ausgeweitet. Das ist auch angesichts der Debatte, die wir zuvor geführt haben, wirklich eine gute Nachricht. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für die fraktionsübergreifend gute und konstruktive Beratung. In Zeiten des Fachkräftemangels senden wir damit ein wichtiges Signal zur Stärkung der akademischen Sozialberufe. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
